1975
Postulat Eymann Christoph
Bezüglich des geforderten horizontalen Lastenausgleichs deckt sich das Postulat im Grundsatz somit mit den Anliegen der FDK, nach deren Auffassung ein interkantonaler Lasten- ausgleich namentlich in den Bereichen Bildungs- und Ge- sundheitswesen, Agglomerationsverkehr sowie Kultur vorzu- sehen wäre. Gemäss dem vorgeschlagenen Modell müssten sich die involvierten Nachbarkantone einer Region über den regionalen Lastenausgleich selbst einigen; ein bundesrechtli- cher Zwang wäre nicht vorgesehen. Dies entspricht den Grundsätzen des Föderalismus und der Gewährleistung der Finanzautonomie der Kantone. Das Konkordat, das die finan- ziellen Beziehungen zwischen den Hochschulkantonen und den Nichthochschulkantonen regelt, ist ein Beispiel, wie Probleme dieser Art auf der Stufe der Kantone gelöst werden können.
Ausserdem sieht der Orientierungsrahmen der FDK für jene Kantone, die eine Beteiligung am Lastenausgleich ablehnen, Sanktionen wie z. B. Preisdifferenzierungen zu Lasten der Be- nützer oder einen erschwerten Zugang zum Infrastrukturange- bot vor. Das Eidgenössische Finanzdepartement und die Fi- nanzdirektorenkonferenz haben eine Gruppe von Professoren beauftragt, eine Expertise über die Finanzhilfen und Abgeltun- gen (Subventionen) an die Kantone zu erstellen. Aufgrund der Resultate des Gutachtens, die im Frühjahr 1994 verfügbar sein sollten, wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen bei der Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ent- scheiden.
Der Bundesrat ist deshalb bereit, den ersten Punkt des Postulates entgegenzunehmen.
Was die Besteuerung des Einkommens aus unselbständiger Erwerbstätigkeit an der Quelle betrifft, muss daran erinnert werden, dass die Quellensteuerfrage bereits im Vorfeld der Steuerharmonisierungsvorlage geprüft wurde, welche dem eidgenössischen Parlament mit Botschaft vom 25. Mai 1983 unterbreitet worden ist. Dabei hat sich gezeigt, dass einer Quellensteuer - selbst im Rahmen einer alle drei staatlichen Ebenen umfassenden Lösung - neben staatspolitischen, ver- fassungsrechtlichen und psychologischen Bedenken grosse Schwierigkeiten praktischer Natur entgegenstünden. Aus die- sen Gründen wurde in den Gesetzentwürfen darauf verzichtet, das grundsätzlich nur für Ausländer ohne Niederlassungsbe- willigung geltende System der Quellenbesteuerung zu verall- gemeinern. Auch in den sieben Jahre dauernden parlamenta- rischen Beratungen der Steuerharmonisierungsvorlage er- langte die Idee der Einführung des Quellensteuersystems für die unselbständig Erwerbstätigen nie eine breitere Unterstüt- zung. Im einzelnen sprechen vorab die folgenden Ueberle- gungen gegen eine allgemeine Quellenbesteuerung:
Eine Quellensteuer für Steuerpflichtige mit unselbständiger Erwerbstätigkeit verstösst gegen das Prinzip der steuerlichen Gleichbehandlung von selbständig- und unselbständigerwer- benden Steuerpflichtigen.
Für die Arbeitgeber - welche die Steuer zu berechnen, vom Bruttolohn in Abzug zu bringen und den Steuerverwaltungen abzuliefern haben - entsteht ein ins Gewicht fallender admini- strativer Mehraufwand. Eine solche Zusatzbelastung der Un- ternehmen widerspricht den Bestrebungen nach Vereinfa- chungen in der Anwendung von Steuergesetzen und Verfah- ren, wie sie heute von der Wirtschaft gefordert werden (vgl. etwa die überwiesenen Motionen von Nationalrat Cavadini Adriano (92.3212) vom 10. Juni 1992 und von Ständerat Rüesch (92.3208) vom 9. Juni 1992 betreffend steuerpoliti- sches Programm für den Unternehmensstandort Schweiz).
Die Quellensteuer bringt weder für den Steuerpflichtigen noch für die Verwaltung einen geringeren Aufwand mit sich, denn auch der Steuerpflichtige mit unselbständiger Erwerbs- tätigkeit müsste weiterhin eine Steuererklärung für das Ein- kommen und Vermögen ausfüllen und einreichen.
Das schweizerische System der drei Steuerhoheiten macht es schwierig, wenn nicht unmöglich, einen angemessenen Steuertarif aufzustellen.
Der Bundesrat erachtet deshalb die Einführung einer am Ar- beitsort zu erhebenden Quellensteuer für unselbständig Er- werbstätige nicht als taugliches ergänzendes Instrument des interkantonalen oder -regionalen Lastenausgleichs.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat ist bereit, den ersten Punkt des Postulates über den Finanzausgleich zugunsten der Kantone, die öffentliche Leistungen für Bewohner anderer Kantone erbringen, entge- genzunehmen, und beantragt, den zweiten Punkt des Postula- tes über die Besteuerung des Einkommens aus unselbständi- ger Erwerbstätigkeit an der Quelle abzuschreiben.
Punkt 1 - Point 1 Ueberwiesen - Transmis
Punkt 2 - Point 2 Abgeschrieben - Classé
93.3350
Postulat Eymann Christoph Auswirkungen des EWR-Entscheides auf die Wirtschaft Rejet de l'EEE. Conséquences pour l'économie
Wortlaut des Postulates vom 18. Juni 1993
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen und zu berichten, ob 1. in der Schweiz domizilierte Firmen gebeten werden könn- ten, die eigene Betroffenheit nach dem EWR-Nein des Schwei- zervolkes darzulegen;
die Auswertung dieser Befragung nach EWR-bedingten Vorteilen oder Erschwernissen sowie nach EWR-unabhängi- gen Behinderungen gegliedert werden kann;
geeignete Massnahmen - z. B. die Schaffung einer Anlauf- stelle - getroffen oder initiiert werden könnten, um negativ be- troffenen Unternehmen zu helfen, die Folgen allfälliger Behin- derungen zu eliminieren oder zu mildern.
Texte du postulat du 18 juin 1993
Le Conseil fédéral est invité à examiner les questions suivan- tes et à élaborer un rapport à ce sujet:
Pourrait-on demander aux entreprises établies en Suisse d'exposer dans quelle mesure elles sont affectées par le rejet de l'EEE en votation populaire?
Après le dépouillement de leurs réponses, pourrait-on éta- blir une classification des avantages et des inconvénients dus au rejet de l'EEE ainsi que des handicaps indépendants de cette décision?
Pourrait-on prendre ou mettre en chantier des mesures adé- quates - notamment créer un point de contact - pour aider les entreprises affectées à supprimer ou du moins à atténuer, le cas échéant, les difficultés auxquelles elles se heurtent?
Mitunterzeichner - Cosignataires: David, Epiney, Friderici Charles, Gros Jean-Michel, Guinand, Loeb François, Maitre, Mühlemann, Narbel, Poncet, Raggenbass, Sandoz, Scheurer Rémy, Stamm Judith, Stamm Luzi, Suter, Tschopp, Wanner, Wick, Wyss Paul, Zwahlen (21)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der EWR-Entscheid des Schweizervolkes hat bereits Auswir- kungen für zahlreiche Unternehmen gezeigt. Bei einigen Fir- men sind die Folgen des Schweizer Alleingangs schon heute bekannt (z. B. Swissair). Bei anderen beginnen sie sich abzu- zeichnen, und eine dritte Kategorie von Unternehmen wird erst nach Inkraftsetzung des EWR-Abkommens eine Lagebeurtei- lung vornehmen können.
Es ist denkbar, dass das eine oder andere Unternehmen durch das EWR-Nein mit Schwierigkeiten konfrontiert wird, die aus eigener Kraft - auf Bundes- oder Kantonsebene - beseitigt
63-N
N 8 octobre 1993
1976
Postulat Misteli
werden können (z. B. Zollvorschriften, Importbeschränkun- gen, agrarpolitische Vorschriften usw.). Es gibt auch Firmen, die vom Nichtbeitritt der Schweiz zum EWR profitieren. Ob- wohl in solchen Fällen kaum Handlungsbedarf gegeben sein wird, gilt es, auch diese Erfahrungen auszuwerten, um eine objektive Lagebeurteilung durchführen zu können. Für den Wirtschaftsstandort Schweiz ist es wichtig, in Erfahrung zu bringen, ob Schweizer Firmen negativ oder positiv betroffen sind, wie gross das Ausmass der Betroffenheit ist, ob Gegen- massnahmen im eigenen Handlungsspielraum nötig und möglich sind, die über Swisslex hinausgehen.
Wohl beschäftigen sich grössere Firmen selbst oder deren Branchenorganisationen mit dieser Thematik. Sicher gibt es auch Unternehmen, die sich in diesem Zusammenhang be- reits bei den Behörden gemeldet haben. Dennoch ist es wich- tig, als Massnahme zur Bestandespflege offensiv zu werden und zu versuchen, die genauen Probleme in Erfahrung zu bringen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 1er septembre 1993
Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Postulanten über die Auswirkungen des EWR-Entscheids auf die Wirtschaft im ge- genwärtigen Zeitpunkt. Einzelne Unternehmen spüren schon erste Wirkungen; umfassender und zuverlässiger lässt sich die Lage jedoch erst nach Inkraftsetzung des EWR-Abkom- mens beurteilen.
Der Bundesrat und verschiedene Amtsstellen erhalten seit dem EWR-Nein vom 6. Dezember 1992 vermehrt Meldungen von Firmen und einzelnen Personen, in denen diese haupt- sächlich Erschwernisse im grenzüberschreitenden Warenver- kehr schildern und Abhilfe fordern. Die so gewonnenen Infor- mationen bilden nicht Gegenstand einer wissenschaftlichen Untersuchung, sondern werden von den fachlich zuständigen Stellen problemlösungsorientiert bearbeitet. Der Bundesrat ist damit bereits heute mit den aktuellen Problemen der Schwei- zer Unternehmer bestens vertraut.
Mit dem Postulanten ist der Bundesrat aber der Ansicht, dass eine zusätzliche, systematische Sammlung und Analyse sol- cher Informationen wertvoll ist. Darüber hinaus hält es der Bundesrat für angebracht, diese Aufgabe einer verwaltungs- externen Stelle anzuvertrauen. Er hat deshalb eine unabhän- gige wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben, welche ebenfalls Umfragen bei und Beobachtungen von Un- ternehmen umfassen wird. Erste Ergebnisse dieser Untersu- chung dürften nicht vor 1995 vorliegen.
Im Rahmen der Integrationspolitik ist es das erklärte Ziel des Bundesrates, eine Verschlechterung der Rahmenbedingun gen für die Wirtschaftsbeziehungen zur Europäischen Ge- meinschaft zu verhindern. Das «Folgeprogramm nach der Ab- lehnung des EWR-Abkommens» (Botschaft vom 24. Februar 1993) schafft dafür grundlegende Voraussetzungen. Die ob- genannten eingeleiteten Untersuchungen werden zeigen, wo weitere Massnahmen zu treffen sind, um den negativen Wir- kungen des EWR-Neins auf Schweizer Unternehmen wirksam zu begegnen. Im weiteren steht das Integrationsbüro EDA/ EVD als interdepartementaler Dienstleistungs- und Koordinati- onsbetrieb für sämtliche Fragen betreffend die Beziehungen der Schweiz zur EG und zur Efta zur Verfügung und funktio- niert somit als die vom Postulanten geforderte Anlaufstelle.
Aus den vorausgehenden Darlegungen ergibt sich, dass die Anliegen des Postulanten vom Bundesrat anerkannt und be- reits weitgehend erfüllt werden, weshalb das Postulat abge- schrieben werden kann.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
Abgeschrieben - Classé
93.3237
Postulat Misteli Weltbankreformen nach dem Wapenhans-Bericht Banque mondiale. Réformes suite au rapport Wapenhans
Wortlaut des Postulates vom 29. April 1993
Der Bundesrat wird eingeladen, die schweizerische Vertre- tung bei der Weltbank anzuweisen, im Exekutivrat folgende Massnahmen zu vertreten:
Insbesondere soll die Weltbank in der Projekterarbeitung ne- ben den lokalen Regierungen die ausführenden Institutionen und Bevölkerungsgruppen mit einbeziehen und die lokalen Voraussetzungen und den institutionellen Rahmen für die Ausführung der Projekte gemeinsam mit ihnen erstellen und abstimmen.
Alle von Bevölkerungsgruppen oder ihren Vertretern ange- fochtenen und für diese und die Umwelt risikoreichen Projekte der Weltbank sollen zukünftig von weltbankunabhängigen Gremien in Zusammenarbeit mit den Betroffenen vor der Kre- ditvergabe beurteilt und anschliessend evaluiert werden.
Die Mitglieder der Weltbank sollen eine unabhängige In- stanz schaffen, bei welcher betroffene Bevölkerungsgruppen oder ihre Vertreter Rekurs gegen Projekt- und Programment- scheide der Weltbank einreichen können.
Dies bedingt eine entsprechende Informationspolitik mit Zu- gang der betroffenen Bevölkerungsgruppen und ihrer Vertre- ter zu allen Projektdokumenten der Weltbank.
Ein erster Schritt zu einer Rekursinstanz könnte die Schaffung einer gut ausgebauten und unabhängig finanzierten Ombuds- stelle bei der Weltbank im Sinn einer permanenten Morse- Kommission bilden.
Texte du postulat du 29 avril 1993
J'invite le Conseil fédéral à donner l'ordre à la représentation suisse auprès de la Banque mondiale de défendre la position suivante devant le conseil d'administration:
Notamment, la Banque mondiale doit associer à l'élaboration des projets, outre les gouvernements, les institutions char- gées de l'exécution et les populations concernées; elle doit également déterminer avec eux le cadre institutionnel et les conditions particulières qui présideront à l'exécution des projets.
Tous les projets de la Banque mondiale présentant un ris- que pour l'environnement et la population, du moment qu'ils sont contestés par celle-ci ou par ses représentants, devront être évalués, avant l'attribution du crédit, par des organes qui ne dépendent pas de la Banque mondiale, en collaboration avec les intéressés.
Les membres de la Banque mondiale doivent créer une ins- tance indépendante auprès de laquelle les populations concernées ou leurs représentants pourront recourir contre les projets et les programmes lancés par la Banque mondiale. Ces mesures requièrent une politique d'information assurant l'accès des populations concernées et de leurs représentants à tous les documents de la Banque mondiale concernant les projets.
Afin de faire un premier pas vers la création d'une instance de recours, on pourrait instaurer un organe de médiation perma-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Eymann Christoph Auswirkungen des EWR-Entscheides auf die Wirtschaft Postulat Eymann Christoph Rejet de I'EEE. Conséquences pour l'économie
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1993
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IV
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3350
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Numero dell'oggetto
Datum 08.10.1993 - 08:00
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Data
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1975-1976
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