Motion Grossenbacher
1962
N
8 octobre 1993
3.1 la reconnaissance due, au titre d'expérience profession- nelle, des tâches familiales dont s'est chargé le candidat adulte désireux de se présenter aux examens professionnels ou à ceux des hautes écoles spécialisées;
3.2 la possibilité pour lui de passer les examens profession- nels, les examens professionnels supérieurs ou ceux des hau- tes écoles spécialisées par tranches qui compteront comme autant d'examens partiels.
Le Conseil fédéral est prié d'assurer le financement des mesu- res que je propose.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumberger, Bäumlin, Bir- cher Peter, Blatter, Brunner Christiane, Bühlmann, Bürgi, Caspar-Hutter, Cincera, Columberg, Cotti, Daepp, Danuser, Darbellay, David, Deiss, Diener, Dormann, Engler, Epiney, Ey- mann Christoph, Fankhauser, Fasel, Fischer-Sursee, Gobet, Goll, Grendelmeier, Grossenbacher, Haering Binder, Hafner Ursula, Heberlein, Hildbrand, Hubacher, Iten Joseph, Jäggi Paul, Jöri, Keller Anton, Kühne, Leemann, Leu Josef, Mühle- mann, Raggenbass, Ruckstuhl, Schnider, Segmüller, Seiler Rolf, Theubet, Wanner, Wick, Wittenwiler, Wyss Paul, Zbinden, Zwahlen
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Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die rasche Veränderung unserer Gesellschaft und Arbeitswelt verlangt eine breite, ganzheitliche Ausbildung, die über die fachliche Kompetenz hinausgeht und die durch wiederholtes Weiter-, Um- und Neulernen ständig à jour gehalten wird. Lern- willige Frauen und Männer sind auf Bildungsangebote und da- mit verbundene Anerkennungssysteme angewiesen, die die heutigen Berufs- und Lebensbedingungen Erwachsener brücksichtigen. Die fehlende Anerkennung von Teilabschlüs- sen, die fehlende Anerkennung der Familienarbeit und der Er- wachsenenbildung im ausserschulischen Bereich als qualifi- zierende Leistungen für die berufliche Weiterbildung, die vie- lerorts geforderte (zu) lange Berufspraxis erschweren Per- sonen mit Familien- und Betreuungspflichten - vor allem Frauen - eine individuelle, den eigenen Möglichkeiten ange- passte Aus-, Fort- und Weiterbildung. Der Erwerb notwendiger Zusatzqualifikationen, die Ausbildung für eine bestimmte Tä- tigkeit, die Verwirklichung des zweiten Bildungswegs oder der Wiedereinstieg in eine anspruchsvolle Berufstätigkeit werden dadurch oft verunmöglicht.
Gefordert sind modulare Ausbildungswege für Erwachsene, die den Grundsatz der ganzheitlichen Bildung und die in Stu- fen zu anerkannten Abschlüssen führen. Voraussetzung dazu sind aufeinander abgestimmte Bildungsbausteine («unités ca- pitalisables») als Elemente einer qualifizierten Aus-, Fort- und Weiterbildung, die nach dem Prinzip des Baukastensystems individuell kombiniert werden können.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 septembre 1993
Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Biga) erar- beitet zusammen mit externen Experten ein modulares Aus-, Fort- und Weiterbildungssystem für Erwachsene. Dabei wird auch die Einführung eines «Berufsbildungsbuchs» geprüft.
Die Koordinationskonferenz Erwachsenenbildung, in der die betroffenen Bundesämter, die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, die Schweizerische Hoch- schulkonferenz, die Schweizer Kulturstiftung «Pro Helvetia» und die Schweizerische Vereinigung für Erwachsenenbildung vertreten sind, hat ein Rechtsgutachten über die Verantwort- lichkeiten für die Förderung der Erwachsenenbildung in Auf- trag gegeben. Im Lichte des Ergebnisses wird zu entscheiden sein, ob eine Aenderung der Subventionspraxis zugunsten der allgemeinen Erwachsenenbildung vorzunehmen ist oder ob diese in einer anderen Form gefördert werden kann.
Das EVD beabsichtigt, ein Reglement über die Lehrabschluss- prüfung auf dem zweiten Bildungsweg (nach Artikel 41 Ab- satz 1 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Be- rufsbildung [BBG]) zu erlassen. Darin sollen Bestimmungen enthalten sein, die dieses Anliegen der Motionärin erfüllen.
In einem Kreisschreiben, das sich an die Kantone und an die Berufsverbände, welche Berufs- und höhere Fachprüfungen durchführen, sowie an die höheren Schulen der Berufsbildung richtet, wird das Biga dazu auffordern, die Familien- und Be- treuungsarbeit in einem angemessenen Ausmass als Berufs- praxis zu anerkennen. Die Berufsverbände sollen im weiteren dazu angehalten werden, auch Prüfungen durchzuführen, die in Etappen abgelegt werden können, die als Teilabschlüsse gelten.
Da noch nicht feststeht, inwiefern die erwähnten Massnahmen im Rahmen der geltenden verfassungsmässigen und gesetzli- chen Zuständigkeiten verwirklicht werden können und ob ein- zelne Vorschläge zu wesentlichen Mehrausgaben des Bun- des führen würden, möchte der Bundesrat davon absehen, den Vorstoss als Motion entgegenzunehmen. Er beabsichtigt aber, die Massnahmen, die keine finanziellen Auswirkungen haben und keine Aenderung des BBG erfordern, rasch in die Tat umzusetzen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
93.3359
Motion Grossenbacher Berufliche Aus- und Weiterbildung der Frauen Formation et perfectionnement professionnels des femmes
Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1993 Der Bundesrat wird eingeladen,
mit geeigneten Massnahmen und zielgerichteten Instrumen- ten die jungen Frauen, die in oder vor der beruflichen Ausbil- dung stehen, für die Wichtigkeit einer guten Aus- und Weiter- bildung zu sensibilisieren;
die Einführung der Berufsmaturitäten zu nutzen, um mit ge- eigneten Massnahmen den Anteil der Berufsmittelschulabsol- ventinnen zu erhöhen;
mit geeigneten Massnahmen den Frauenanteil an den tech- nischen Fachhochschulen zu erhöhen; sowie
die spezifischen Weiterbildungsmöglichkeiten der zweijähri- gen Berufslehren zu prüfen, gegebenenfalls auszubauen oder zu schaffen.
Texte de la motion du 18 juin 1993 Le Conseil fédéral est chargé:
de prendre des mesures appropriées et d'utiliser des moyens adéquats en vue de sensibiliser les jeunes femmes qui suivent une formation professionnelle ou qui sont en passe de le faire à l'importance que revêtent une formation et un per- fectionnement professionnels de qualité;
de prendre des mesures, lors de l'introduction de la maturité professionnelle, en vue de faire augmenter la proportion de femmes ayant suivi une formation dans une école profession- nelle supérieure;
de prendre des mesures appropriées pour faire augmenter la proportion de femmes dans les hautes écoles spécialisées du domaine technique;
d'examiner les possibilités spécifiques de perfectionnement offertes par les apprentissages de deux ans, et, le cas échéant, de les étendre ou de les créer.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Motion Wyss Paul
1963
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Statistische Zahlen beweisen immer wieder, dass das Ver- ständnis der Frauen für die Berufsbildung in den letzten zehn Jahren zwar gestiegen ist, dass aber die Berufswahl noch stark von der traditionellen Aufteilung in «Frauen- und Männer- berufe» geprägt ist. Entscheidend ist dabei, dass die Ausbil- dungszeiten der Frauen oft kürzer sind und dass der Frauen- anteil in der beruflichen Weiterbildung erheblich tiefer ist. Bei der kaufmännischen Ausbildung zum Beispiel sind zwar rund zwei Drittel der Stellen durch Lehrtöchter besetzt, hingegen beträgt in der kaufmännischen Weiterbildung der Frauenanteil nur zehn Prozent.
Weitere Statistiken beweisen zudem, dass der Frauenanteil der Absolventen von technischen Berufsmittelschulen bei rund einem Prozent liegt und dass sich nur zehn Prozent der Lehrtöchter für eine vierjährige Lehre entscheiden.
Mit der Einführung der Berufsmaturitäten wird ein neuer Weg der Berufsausbildung ermöglicht, der die optimale Vorberei- tung auf die spätere Berufsausübung ermöglicht und zugleich eine gute Allgemeinbildung vermittelt. Der Zugang zu den Fachhochschulen soll vereinheitlicht werden und eine europa- weite Anerkennung der schweizerischen Diplome bringen.
Angesichts der geschlechtsspezifischen Unterschiede bezüg- lich der Wahl der Aus- und Weiterbildung ist der Zeitpunkt der Einführung der Berufsmaturitäten besonders geeignet, sich dieser Problematik anzunehmen und durch Massnahmen und zielgerichtete Instrumente die Frauenanteile gewisser Berufs- maturitäten, vor allem aber auch in der beruflichen Weiterbil- dung, zu erhöhen. Im Zusammenhang mit der Einführung der Berufsmaturitäten muss eine besondere Aufmerksamkeit den zweijährigen Lehren geschenkt werden, die traditioneller- weise eher von Frauen besucht werden, und spezifische Wei- terbildungsmöglichkeiten geprüft, gegebenenfalls geschaffen werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 8 septembre 1993
Im Kompetenzbereich des Bundes ist es vor allem die Berufs- beratung, die die Frauen im Sinne der Motionärin auf die Be- deutung von Aus- und Weiterbildung aufmerksam machen kann. Berufsberaterinnen und Berufsberater weisen daher Mädchen immer wieder darauf hin, dass ihnen alle Berufe, also auch die sogenannt «männlichen», offenstehen.
Im Rahmen der Sondermassnahmen zugunsten der berufli- chen Weiterbildung unterstützt der Bund mehrere Projekte, die die Frauenförderung auf allen Ebenen der beruflichen Wei- terbildung bezwecken. Die dabei gemachten Erfahrungen werden beim ordentlichen Vollzug der Berufsbildung berück- sichtigt. Sie sollen helfen, Barrieren beim Zugang der Frauen zur höheren Berufsbildung abzubauen und damit eine verbes- serte Integration der Frauen in die Berufswelt zu fördern.
Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit führt in die- sem Sommer bei den Neudiplomierten der höheren berufli- chen Fachschulen erstmals eine Untersuchung zum Ueber- gang vom Studium ins Berufsleben durch. In einer Evaluati- onsgruppe, die die Untersuchung begleitet, wird auch die Konferenz der schweizerischen Gleichstellungsbeauftragten vertreten sein.
Eine interdepartementale Arbeitsgruppe wird untersuchen, mit welchen Mitteln der Frauenanteil an den Berufsmaturitäts- schulen und an den Fachhochschulen erhöht werden kann. Auch soll geprüft werden, wie die spezifischen Weiterbil- dungsmöglichkeiten der Personen mit einer zweijährigen Be- rufslehre zu verbessern sind. Das Biga wird die Ergebnisse und Vorschläge der Arbeitsgruppe bei seiner künftigen Tätig- keit mit berücksichtigen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
93.3327
Motion Wyss Paul Lockerung des Netzmonopols der PTT-Betriebe PTT. Assouplissement du monopole de réseau
Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1993
Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zur Aenderung des Fernmeldegesetzes zu unter- breiten. Insbesondere sollen die PTT-Betriebe verpflichtet wer- den, bestehende Infrastrukturen von Dritten im Bereiche der Grunddienste, die zur Erfüllung ihres Auftrages geeignet sind, zu nutzen. Dritte haben den PTT-Betrieben eine Gebühr zu entrichten, die die PTT-Betriebe für die interne Subventionie- rung von Benutzergruppen mit hohen Kosten, insbesondere der Berggebiete, einzusetzen haben.
Texte de la motion du 17 juin 1993
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres fé- dérales un projet de modification de la loi sur les télécommuni- cations. L'Entreprise des PTT doit notamment être obligée à faire usage de l'infrastructure dont des tiers disposent dans le domaine des services généraux et qui l'aiderait à exécuter son mandat. Les particuliers devraient verser une indemnité à l'Entreprise des PTT pour lui permettre de subventionner, sur le plan interne, les prestations coûteuses offertes à certains groupes d'usagers, notamment à ceux des régions de mon- tagne.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bonny, Bortoluzzi, Bührer Gerold, Columberg, Eggly, Eymann Christoph, Fischer-Hägg- lingen, Fischer-Sursee, Frey Walter, Friderici Charles, Gros Jean-Michel, Iten Joseph, Leu Josef, Leuba, Loeb François, Maurer, Meyer Theo, Mühlemann, Rychen, Steinegger, Stucky, Vetterli, Wick, Wyss William, Zölch (25)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die SBB und andere Bahnen verfügen über ein national flä- chendeckendes automatisches Telefonnetz von hohem pro- fessionellem Standard. Im Rahmen des Projektes Difonet rü- sten die SBB ihr Netz vom Coaxialkabel auf Lichtwellenleiter um.
Im Rahmen der Erneuerung der Kabelnetze bauen private Ka- belnetzbetreiber ihre Netze ebenfalls mit zweiwegtauglichen Lichtwellenleitern aus.
Damit werden Netzkapazitäten geschaffen, die wegen dem im FMG statuierten Netzmonopol nicht genutzt werden können. Auf der anderen Seite bauen die PTT-Betriebe Kabelkanäle parallel zu Netzen der Bahnen und Privaten. Diese Doppelspu- rigkeiten sind ökonomisch nicht sinnvoll und stellen einen Wi- derspruch dar zum in Artikel 1 des FMG statuierten Zweck, die Fernmeldebedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft in al- len Landesteilen zuverlässig, preiswert und nach gleichen Grundsätzen zu befriedigen.
Ein Monopol ist nur zu rechtfertigen, wenn damit die Kosten minimiert werden können. Durch die Doppelspurigkeiten und die Nichtausnutzung vorhandener Netzkapazitäten werden aber die Kosten nicht minimiert, sondern maximiert. Das Mo- nopol führt in diesem Fall zu einer Verschlechterung der Wett- bewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft.
Die volle Liberalisierung im Bereich der Fernmeldenetze soll in der EG bis spätestens 1998 abgeschlossen sein. Damit die schweizerischen Firmen in der EG an diesem Markt teilneh- men können, ist die Schweiz gezwungen, Gegenrecht zu hal- ten. Die vorgeschlagene Aenderung des Fernmeldegesetzes stellt eine den schweizerischen Gegebenheiten angepasste Lösung dar.
Der mit der Zulassung von Dritten bei Fernmeldenetzen ver-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Grossenbacher Berufliche Aus- und Weiterbildung der Frauen Motion Grossenbacher Formation et perfectionnement professionnels des femmes
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3359
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 08.10.1993 - 08:00
Date
Data
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1962-1963
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