N
4 octobre 1993
1810
Postulat Ledergerber
92.3038
Postulat Ledergerber Aenderung der Verordnung zum Energienutzungsbeschluss Utilisation de l'énergie électrique. Révision de l'ordonnance
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1992, Seite 1218 - Voir année 1992, page 1218
Scherrer Jürg: Ich stelle den Antrag, das Postulat Lederger- ber abzulehnen, d. h., die Verordnung, welche der Bundesrat erlassen hat, nicht zu überarbeiten.
Der Postulant verlangt in seinem Vorstoss faktisch die Aufhe- bung der Fördersätze von 30 Prozent Er versäumt aber gleichzeitig, seine Vorstellung von einem anderen Höchstsatz einzubringen, so dass man annehmen muss, dass För- dersätze von bis zu 100 Prozent möglich wären, wenn das Postulat überwiesen würde.
In der heutigen Wirtschaftslage und besonders eingedenk der Tatsache, dass sich die Bundesfinanzen in einem desolaten Zustand befinden, ist dies nicht sinnvoll. Bei hohen Fördersät- zen werden Projekte in Angriff genommen und auf Kosten der Steuerzahler gefördert - nur aufgrund der Tatsache, dass es Subventionen gibt. Die Subventionspraxis ist für die hohe Ver- schuldung von Bund, Kantonen und Gemeinden mitverant- wortlich. Es werden sogenannte Investitionen ausgelöst, ohne dass deren Wirtschaftlichkeit überprüft wird.
In Zukunft wird also die Wirtschaftlichkeit Vorrang vor der mass- losen Förderung von irgendwelchen Energieprojekten haben müssen, besonders da keine genügende Erfolgskontrolle über die geförderten Projekte vorliegt. Die Feststellung z. B., dass mit einer bestehenden Photovoltaikanlage 100 Haushalte mit Strom versorgt werden könnten, ist keine Erfolgskontrolle, wenn man weiss, dass der aus solchen Photovoltaikanlagen produzierte Strom Herstellungskosten von bis zum Zehnfa- chen der konventionellen Produktion verursacht.
Was die Fernwärme aus Abfallverbrennungsanlagen betrifft, so kann diese auch ohne Subventionen genutzt werden; denn diese Wirtschaftlichkeitsrechnung zeigt, dass es sinnvoll ist, Abgas- oder Abfallwärme aus Kehrichtverbrennungsanlagen zu nutzen, aber nur in der näheren Umgebung dieser Anlagen. Wird auf Kosten der Steuerzahler gefördert und subventio- niert, dann kommen wieder unrentable Projekte auf den Tisch. Es werden dann weit entfernt liegende Gebiete mit Fernwärme versorgt. Die wirtschaftlichen Verluste sind eindeutig zu hoch. Ich möchte Sie bitten, dieses Postulat nicht zu überweisen, und möchte Herrn Bundespräsident Ogi bitten, an seiner Ver- ordnung festzuhalten.
Ledergerber: Ich danke dem Bundesrat, dass er bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen.
Das Postulat, wie es hier steht, korrigiert einen Fehler, der im Bundesrat passiert ist - auch der Bundesrat kann irren, das ist menschlich! -; ich finde es sympathisch, dass er bereit ist, die- sen Fehler zu korrigieren.
Worin besteht er denn? Der Bund hat mit Ihrem Einverständnis Programme entwickelt, um alternative Energieträger zu för- dern, damit sie sich auf dem Markt durchsetzen können. Es gibt insbesondere drei Hauptförderprogramme: Eines betrifft die Abwärmenutzung aus Kehrichtverbrennungsanlagen, ein zweites betrifft die Nutzung regenerierbarer Energieträger, und ein drittes betrifft die Holznutzung.
Nun hat der Bundesrat in seiner Verordnung festgelegt, dass solche Projekte nur bis zu maximal 30 Prozent der anrechen- baren Kosten subventioniert werden dürfen. Herr Scherrer Jürg, ich bitte Sie, gut zuzuhören: 30 Prozent der anrechenba- ren Kosten! Und welche Kosten sind denn anrechenbar? Es sind jene Kosten, die höher sind als die Wirtschaftlichkeits-
schwelle im Vergleich mit konventionellen Energieträgern. Das heisst mit anderen Worten, dass bei teureren Projekten - insbesondere Holzprojekte sind wesentlich teurer - die Finan- zierung in der Regel gar nicht mehr sichergestellt werden kann. Es geht in dieser Verordnung um einen Rückschritt. Vor- her war es möglich, bei solchen Projekten bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kosten zu subventionieren, zusammen mit Kanton und Gemeinden: Das heisst dann etwa ein Viertel der Gesamtkosten.
Nun, Herr Scherrer Jürg, liegen Sie vollständig falsch mit Ihrer Argumentation, wenn Sie sagen, man würde in eine masslose Förderung nichtwirtschaftlicher Energieträger eintreten und man könne sich das beim heutigen Stand der Bundesfinanzen nicht mehr erlauben.
Worum ich den Bundesrat mit meinem Postulat bitte, sind nicht zusätzliche Subventionen - diese Subventionen sind gespro- chen, diese Fonds bestehen -, sondern ich möchte nur, dass die Bezugsmöglichkeiten so geregelt werden, dass man dieses Geld vernünftigerweise auch abführen kann. Man hat während mehreren Jahren tatsächlich nicht einmal diese 3 Millionen - und das ist bei Gott nicht viel! - anwenden können, weil die Re- gelung so, wie sie heute gilt, nicht vernünftig ist.
Mit dem Energienutzungsbeschluss haben wir eine Regelung beschlossen, die diese Verordnung des Bundesrates nicht ab- deckt Es ist ein Rückschritt gegenüber der Vergangenheit festzustellen, und es ist vor allem eine nicht zweckmässige Re- gelung.
Noch ein Wort zu Herrn Scherrer: Sie sagen, Fernwärme könne man auch ohne Subventionierung nutzen. Sie spre- chen zwar immer von «Abgaswärme» - das liegt Ihrer Partei wahrscheinlich näher -, aber es handelt sich um Abwärme der Kehrichtverbrennungsanlagen, und Sie sagen, man könne diese auch wirtschaftlich nutzen.
Da muss ich Ihnen sagen: Das ist in aller Regel nicht der Fall. Bei allen Wärmenutzungen aus Kehrichtverbrennungsanla- gen benötigen Sie relativ hohe Vorinvestitionen, bis sich ein solches System wirtschaftlich entwickeln kann. Es braucht Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte, bis die Wirtschaftlich- keitsschwelle erreicht wird. Und hier wird immer subventio- niert, sei es, dass ein Kanton, sei es, dass eine Gemeinde be- zahlt.
Der Bund möchte tatsächlich - das scheint mir auch sinnvoll - die Abwärmenutzung aus Kehrichtverbrennungsanlagen för- dern, denn das ist Energie, die anfällt und die heute zu einem grossen Teil ungenutzt der Atmosphäre übergeben wird. Wenn wir hier etwas investieren, so handelt es sich um Geld, das sehr gut angelegt ist.
Ich bitte Sie, dieses Postulat zu überweisen. Der Bundesrat ist bereit, es entgegenzunehmen. Auch wenn Sie dieses Postulat überweisen, wird vom Bund kein Franken mehr an Subventio- nen verlangt, als bereits gesprochen sind. Aber wir haben dann immerhin ein Zuteilungsverfahren, das zu handhaben und vernünftig ist und die gewünschten Effekte erzielt.
Bundespräsident Ogi: Das Postulat Ledergerber zielt in die richtige Richtung. Der Bundesrat hat daher bereits am 6. Mai 1992 entschieden, das Postulat entgegenzunehmen.
In der Folge hat jedoch der Nationalrat die Behandlung dieses Postulates verschoben, und nach mehr als einem Jahr wollte der Bundesrat nicht mehr länger zuwarten. Mit Beschluss vom 30. Juni 1993 hat der Bundesrat den Artikel 25 der Energienut- zungsverordnung im Sinne des Postulates geändert. Neu gel- ten für Finanzhilfen im Energiebereich flexiblere Limiten. Ins- besondere wurde die Grenze der Finanzhilfen von Bund, Kan- tonen und Gemeinden von 50 auf 80 Prozent der anrechenba- ren Kosten heraufgesetzt.
Mit der grösseren Flexibilität bei den Finanzhilfen sind aber keine Mehrausgaben des Bundes verbunden. Die verfügba- ren finanziellen Mittel können auf weniger Projekte, dafür aber auf besonders förderungswürdige Projekte konzentriert wer- den. Die neuen Sätze führen also nicht zu Mehrausgaben, wie das Herr Scherrer Jürg hier gesagt hat. Der Topf bleibt gleich gross, aber die höheren Sätze erlauben, die Mittel dort einzu- setzen, wo sie etwas bringen. Man könnte also sagen: «Klot- zen statt Kleckern», Mittel dort konzentrieren, wo sie effizient
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Postulat Wick
eingesetzt werden können, ohne - ich betone das noch ein- mal - Mehrausgaben.
Diese neue Regelung ist bereits seit dem 1. August 1993 in Kraft. Der Bundesrat hat somit dem Anliegen des Postulanten Rechnung getragen. Er hat nicht gewartet, und er hat die Fehler, Herr Ledergerber, korrigiert; er hat angepasst und verbessert.
Ich bitte Sie daher, das Postulat als erledigt abzuschreiben.
Ledergerber: Der Bundesrat weiss alles, und er weiss immer alles - ausser, es sei nicht der Fall! Ich nehme an, diesmal sei es der Fall.
Ich bin allerdings etwas überrascht. Ich habe vorher noch mit dem Amtsdirektor gesprochen, und ich habe nichts davon ge- hört. Seit dem 1. August 1993 soll diese Regelung also in Kraft sein. Wenn das der Fall ist, würde ich mich einer Abschreibung nicht widersetzen. Diese Information ist für mich völlig neu. Ich bin überrascht, dass ich sie von Ihnen nicht bekommen habe, bevor wir diese Uebung veranstaltet haben.
Abgeschrieben - Classé
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Postulat Wick Förderung der erneuerbaren Energie, insbesondere von Sonnenkollektoren Développement des énergies renouvelables et en particulier des capteurs solaires
Wortlaut des Postulates vom 8. Oktober 1992
Etliche Pionierfirmen haben technisch einwandfreie Lösungen zum Einsatz von Sonnenkollektoren zur Wärmegewinnung auf dem Markt. Es ist unbestreitbar, dass aus klimatischen Gründen diese Form der Gewinnung der Sonnenenergie rasch den grössten Beitrag zur Verminderung der CO2-Last (mit gleichzeitiger Reduktion weiterer Luftschadstoffe) bringt. Deswegen ist die Förderung dieser regenerierbaren Energie auch im Rahmen von «Energie 2000» vorgesehen. Rezession und weltweit umweltfeindlich tiefe Erdölpreise verhindern zur- zeit leider, dass dieses ökologisch sinnvolle Angebot des Marktes benützt wird. Abstruse neokonservative Vorstellun- gen von Schönheit, was Dächer anbetrifft, bilden im Rahmen der landesüblichen bürokratischen Bewilligungsverfahren ein weiteres Hindernis für den Einsatz dieser Energieform.
Ich bitte deshalb den Bundesrat um einen Bericht, was er vor- zukehren gedenkt,
um den Marathon «Energie 2000» («Marathon, nicht Sprint!») wirklich zu starten;
um den bereits vorhandenen, zum Teil sehr gut qualifizier- ten Firmen auf diesem Gebiet das Ueberleben so lange zu er- möglichen, bis die Randbedingungen (Erdölderivat-Preise mit internalisierter Umweltbelastung) besser werden;
um die Kantone zu überzeugen, gegen Kollektoren gerich- tete bürokratische Hindernisse abzubauen.
Texte du postulat du 8 octobre 1992
Quelques entreprises pionnières possèdent des techniques sans défaut qui permettraient de lancer sur le marché des cap- teurs solaires servant à la production de chaleur. Il est in- contestable que, sous notre climat, cette forme d'énergie contribuerait rapidement à réduire la pollution due au CO2 (et à d'autres substances). C'est pourquoi le projet «Energie 2000» prévoit l'encouragement de cette énergie renouvelable. Mal- heureusement, la récession et les prix du pétrole qui, dans le monde entier, sont trop bas pour ne pas nuire à l'environne-
ment, interdisent actuellement tout développement commer- cial de ce créneau écologique. De confuses idées néoconser- vatrices sur l'esthétique des toits constituent un obstacle de plus à l'emploi de cette forme d'énergie, en raison de la procé- dure d'autorisation bureaucratique en usage.
Je prie donc le Conseil fédéral de faire un rapport sur les mesu- res qu'il compte prendre pour:
donner effectivement le départ du marathon «Energie 2000» (qui doit être un marathon et non un sprint);
permettre aux entreprises de ce domaine, qui sont actuelle- ment très bien qualifiées, de survivre jusqu'à ce que les condi- tions auxquelles elles sont confrontées s'améliorent (prix des produits pétroliers incluant le coût écologique);
convaincre les cantons de supprimer les obstacles bureau- cratiques dirigés contre les capteurs solaires.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumberger, Blatter, Danu- ser, Epiney, Eymann Christoph, Grossenbacher, Meyer Theo, Wyss Paul, Zölch (9)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Eines der Hauptziele von «Energie 2000» ist die Stabilisierung der CO2-Belastung durch die Schweiz vorerst auf dem Stand von 1990; später ist diese notgedrungen aber weiter abzusen- ken. Ich verweise auf meine Interpellation von 1986, welche bereits auf die CO2-Belastung und die drohende Klimakata- strophe hingewiesen hatte!
Durch die massive Verschmutzung der Stratosphäre, welche durch die Ausbrüche des Pinatubo auf den Philippinen verur- sacht wurde, wird diese Erwärmung der Erdatmosphäre vor- übergehend etwas verzögert. Dadurch werden der Druck und der Handlungsbedarf für jene Regierungen und politischen Gruppierungen kleiner, denen dieses Problem sowieso quer zur eigenen Ideologie liegt. Ohne Zweifel bringt das Pinatubo- Phänomen höchstens einen kurzfristigen Aufschub.
An sich haben Bundesrat und Parlament mit dem Programm «Energie 2000» und dem Energienutzungsbeschluss die rich- tigen Schritte eingeleitet. Deshalb wäre es besonders bedau- erlich, wenn leistungsfähige Firmen, die in einem ökologi- schen Prioritätsbereich schon sehr viel Geld investiert haben, wegen der gegenwärtig widrigen Umstände das Handtuch werfen müssten.
Wenn in ein bis zwei Jahren das Programm «Energie 2000» richtig in Fahrt kommen sollte, dürfen nicht ausgerechnet heute die vorhandenen Vorinvestitionen gefährdet werden. Eine Förderung der Solarkollektoren im heutigen Zeitpunkt ist ökologisch unbedingt nötig und auch im Rahmen des Einsat- zes gegen die wachsende Arbeitslosigkeit wichtig.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. November 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 30 novembre 1992
Im Rahmen von «Energie 2000» misst der Bundesrat der Son- nenenergienutzung für die Wärmegewinnung einen bedeu- tenden Stellenwert bei. Dementsprechend hat er ein Förde- rungsprogramm ausarbeiten lassen, welches klare Prioritäten setzt.
Der Bundesrat beantwortet die gestellten Fragen folgender- massen:
Ein «Marathon» kann zwangsläufig nicht sofort volle Wirkung haben und zugleich langfristig angelegt sein. Wichtig ist nicht nur der zeitgerechte Start, die richtige Richtung ist mindestens ebenso wesentlich. Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Start in die gute Richtung gelungen ist. Die unmittelbar auf die Veröffentlichung eingegangenen Anfragen und Gesuche be- stätigen dies.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Datum 04.10.1993 - 15:30
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