N 29 septembre 1993
1686
Interpellation Strahm Rudolf
giemanko, das durch die Divergenz zwischen Futteraufnahme und Milchleistung entstehen kann, auszugleichen. Ein über- mässiger Körperfettabbau, der für die Gesundheit der Kühe und die Qualität der Milch sowie der daraus hergestellten Pro- dukte negative Folgen haben könnte, wird verhindert. Die Substanz wird im Körper der Tiere direkt und vollständig ver- wertet. Es entstehen weder in der Milch noch im Fleisch ir- gendwelche Rückstände. Der Vorteil von 1,2-Propandiol ge- genüber Kraftfutterkomponenten wie beispielsweise Getreide liegt in der direkten Verfügbarkeit für den Stoffwechsel der Kühe.
1,2-Propandiol ist, gemäss der Verordnung über die in Le- bensmitteln zulässigen Zusatzstoffe, sogar in den folgenden Lebensmitteln zugelassen: Konditorei- und Zuckerwaren (ohne Gebäckanteil) sowie Wasser- und Fettglasuren. Die ma- ximale Dosierung beträgt 10g/kg. Dies bedeutet, dass 1,2-Pro- pandiol in Cremeschnitten und anderen Patisseriewaren durch den Menschen direkt verzehrt wird, ohne dass dadurch irgendwelche negative Folgen auftreten.
In der EG-Futtermittelgesetzgebung ist 1,2-Propandiol als Zusatzstoff für Futtermittel für Nutz- und Heimtiere zugelas- sen. Aus den erwähnten Gründen sehen wir für ein Verbot von 1,2-Propandiol in der Fütterung von Milchkühen keinerlei Veranlassung.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Bischof: Ich höre einige Leute lachen; ich sehe aber, dass es diesmal nicht von seiten der Bauern kommt.
Bei meiner Motion vom 7. Dezember 1992 habe ich den Bun- desrat gebeten, zusammen mit der FAG, der Eidgenössischen Forschungsanstalt für viehwirtschaftliche Produktion, gesetzli- che Bestimmungen auszuarbeiten, damit das Frostschutzmit- tel Propylenglykol, das den Kühen verabreicht wird, verboten wird.
Die Antwort des Bundesrates kann mich nicht beruhigen, im Gegenteil: sie schockiert mich. Da das Antigefriermittel Propy- lenglykol nicht nur den Kühen verabreicht wird, sondern sogar in den Lebensmitteln vorhanden ist, bin ich in grosser Sorge um die Allgemeingesundheit unseres Volkes. Obwohl be- hauptet wird, dass die Verabreichung von Propylenglykol bei den Kühen in keiner Weise auf die Milch oder das Fleisch übertragen werden könne und auch die Zugabe in gewissen Lebensmitteln - Crèmeschnitten und anderen Patisseriewa- ren - unbedenklich sei, bin ich der Ueberzeugung, man sollte dies einmal gewissenhaft prüfen.
Mich interessiert an und für sich nicht die lakonische Antwort des Bundesrates, dass dieser Zusatzstoff in der EG-Futtermit- telgesetzgebung zugelassen sei. Wie oft hörte man in den letz- ten Jahren negative Beispiele im Bereich der Lebensmittel usw., die aus den EG-Staaten kamen! Ich denke da zum Bei- spiel an den Weinskandal in Italien und an Oesterreich - es ist zwar noch nicht in der EG -, das wegen diesem Frostschutz in den Weinen arg kritisiert wurde.
Ich will damit einfach argumentieren, dass nicht alles, was in den EG-Staaten oder überhaupt im Ausland zugelassen ist, auch optimal für unser Land sein muss. Bei der Verabreichung von Propylenglykol an Kühe liegt der einzige Vorteil gegen- über Kraftfutterkomponenten in der direkten Verfügbarkeit für den Stoffwechsel der Kühe. Ein schwaches Argument!
Da der Bundesrat keinerlei Absichten hegt, die Verabreichung dieses Giftstoffes zu unterbinden, da dieses Propylenglykol in der EG-Gesetzgebung verankert ist, und dementsprechend diesen Vorstoss ablehnt, sehe ich mich nun erst recht veran- lasst, meinen Vorstoss aufrechtzuerhalten. Ich bitte Sie, diese Motion zu überweisen.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
24 Stimmen 22 Stimmen
92.3551
Interpellation Strahm Rudolf Senkung der Milchkontingente oder des Milchpreises. Wirtschaftliche Auswirkungen Réduction des contingents laitiers ou baisse du prix du lait. Conséquences économiques
Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1992
Die Agrarpolitik des Bundes steht vor der Grundsatzfrage, ob in Zukunft der Milchpreis gesenkt oder besser die Milchkontin- gente zurückgenommen werden sollen. Nach einer Faust- regel bringt eine Verminderung der Milchkontingente um 2,5 Prozent für die Bundeskasse eine ungefähr gleiche Entlastung und den Bauern weniger Einkommenseinbusse als eine Milchpreissenkung um 5 Prozent.
Wir bitten den Bundesrat, die folgenden Fragen aufgrund ei- ner Begutachtung durch eine neutrale Stelle zu beantworten: 1. Wie sind aufgrund einer realen Modellrechnung die Kosten der Alternativen (Opportunity costs)? Konkret: Wie sind die Auswirkungen von Milchpreissenkungen und, alternativ, von Milchkontingentrücknahmen
a. auf die Bundeskasse?
b. auf das landwirtschaftliche Einkommen?
Bei diesen Berechnungen sollen sowohl die Verwertungsver- luste als auch die möglichen Mehreinnahmen durch die er- höhten Importabschöpfungen berücksichtigt werden.
Texte de l'interpellation du 17 décembre 1992
Dans le cadre de sa politique agricole, la Confédération doit aujourd'hui choisir entre deux mesures: soit baisser les prix du lait, soit réduire les contingents laitiers. En principe, lorsqu'on réduit les contingents laitiers de 2,5 pour cent, la diminution de la charge du compte laitier est à peu près la même que lorsqu'on baisse le prix du lait de 5 pour cent; pour les pay- sans en revanche, une telle réduction des contingents en- traîne moins de pertes de revenus que la baisse du prix du lait. Nous prions le Conseil fédéral de faire faire une expertise par un organe neutre et, sur cette base, de répondre aux ques- tions suivantes:
a sur les caisses fédérales?
b. sur le revenu agricole?
Dans ces calculs, il faut tenir compte des coûts de mise en va- leur et des recettes supplémentaires pouvant résulter de l'aug- mentation des prélèvements sur les importations.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Borel François, Brügger Cyrill, Carobbio, Cas- par-Hutter, Danuser, de Dardel, Eggenberger, Fankhauser, von Felten, Goll, Hafner Ursula, Hämmerle, Herczog, Hu- bacher, Jeanprêtre, Leemann, Leuenberger Ernst, Leuenber- ger Moritz, Marti Werner, Mauch Ursula, Meyer Theo, Rech- steiner, Ruffy, Steiger Hans, Tschäppät Alexander (29)
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Interpellation Strahm Rudolf
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er septembre 1993
Die von uns veranlasste Abklärung durch das Institut für Agrar- ökonomie und Agrarrecht der Hochschule St. Gallen hat erge- ben, dass eine Kontingentskürzung nur bei einer statischen, kurzfristigen Betrachtungsweise zu einem günstigeren Ver- hältnis zwischen dem Einkommensrückgang bei den Milch- produzenten und den Sparmöglichkeiten in der Milchrech- nung führen würde als eine entsprechende Senkung des Milchgrundpreises (Reduktion der Verwertung von Produkten mit einem hohen Verwertungsaufwand). Bereits mittelfristig er- geben sich jedoch bei einer Grundpreisreduktion Vorteile: An- gebotsausdehnungen bei andern Agrarprodukten nach einer Kontingentskürzung würden in der heutigen Situation wieder zu höheren Interventionskosten des Bundes und zu Einkom- menseinbussen für die gesamte Landwirtschaft führen (Preis- druck beim Fleisch und Futtergetreide). Zudem sind auch die möglichen Einflüsse der noch laufenden Gatt-Verhandlungen und das Verhältnis der Schweiz namentlich zur EG in den Ver- gleich einzubeziehen und auch die Auswirkungen auf die Kon- sumenten zu berücksichtigen.
Wie die nachstehende, vereinfachte Berechnung zeigt, müss- ten die Milchkontingente, um die gleiche Einsparung von 105 Millionen Franken in der Milchrechnung zu erzielen wie bei einer Grundpreissenkung von 5 Rappen/kg (-4,67 Pro- zent), um 4,86 Prozent gekürzt werden. Die direkte Erlösmin- derung der Milchproduzenten beliefe sich (Stand August 1993) auf 123 Millionen Franken und wäre damit an sich gerin- ger als bei einer Grundpreissenkung (160 Millionen Franken). Wegen der als Folge einer Kontingentskürzung eintretenden Verlagerung der Mengenprobleme in andere Sektoren wür- den aber insbesondere beim Fleisch und beim Getreide die Produzentenpreise sinken, was in der Landwirtschaft zu zu- sätzlichen Einkommenseinbussen von schätzungsweise rund 80 bis 100 Millionen Franken führen würde (es würden rund 190 000 Hektaren Futterflächen frei, und es entfiele ein Pro- duktionspotential von etwa 23 000 Milchkühen). Für den Bund wäre im Falle einer Kontingentskürzung die Gesamtentla- stung unter den heutigen Gegebenheiten auch geringer als die genannten 105 Millionen Franken, da für einen Teil der frei- werdenden Flächen namentlich Beiträge für Grünbrache und Anbauprämien für Futtergetreide gewährt werden müssten. Diese mittelfristige, nicht statische Betrachtungsweise spricht somit - auch nach Beurteilung durch das genannte Hoch- schulinstitut - bereits eindeutig für eine Grundpreissenkung und nicht für eine Kontingentskürzung.
Während beide Varianten den Zielen der Gatt-Verhandlungen entgegenkommen, führt im weiteren nur die Senkung des Milchgrundpreises zu einer erwünschten Verringerung der Preisdifferenzen zwischen in- und ausländischen Produkten, was den Anreiz zum «Einkaufstourismus» im angrenzenden Ausland vermindern würde. Diese zunehmende Erscheinung ist weder aus ökologischer noch aus versorgungs- und agrar- politischer Sicht erwünscht. Zudem wird die Milchproduktion den agrarpolitischen Zielen (u. a. nachhaltige Nutzung der na- türlichen Lebensgrundlagen, ökologische Pflege der Kultur- landschaft, dezentrale Besiedlung des Landes) am besten ge- recht und stellt gegenüber der EG-Landwirtschaft den gün- stigsten Sektor dar (geringere Kostennachteile). Aus diesem Grunde sind auch aus integrationspolitischen Ueberlegungen Massnahmen vorzuziehen, welche die Konkurrenzfähigkeit unseres Milchsektors verbessern. Ferner profitieren bei einer Grundpreissenkung auch die Konsumenten von entspre- chend reduzierten Preisen (Konsummilch, Frischmilchpro- dukte, Rahm). Die damit verbundene tendenzielle Abschwä- chung des Anreizes zum Einkaufstourismus in das grenznahe Ausland bewirkt auch einen entsprechenden Rückgang der Verwertungsaufwendungen (Zunahme des Verbrauchs ver- lustfreier inländischer Produkte).
Aus den vorstehenden Darlegungen geht auch hervor, dass im Falle einer vollen Kompensation des gesamten Minderein- kommens der Landwirtschaft (2. Frage des Interpellanten) die erforderlichen zusätzlichen Direktzahlungen bei beiden Varianten den Betrag von 105 Millionen Franken, um den die Milchrechnung entlastet würde, erheblich übersteigen müssten.
Wie die nachstehende Tabelle zeigt, würde eine Kontingents- kürzung (trotz Wegfalls gewisser Kosten für die Tierhaltung) wegen der grossen Auswirkungen in den andern Sektoren ins- gesamt mehr Beiträge erfordern als eine Grundpreissenkung. Die vorgenannten Ueberlegungen waren denn auch massge- bend für den Entscheid des Bundesrates vom 26. April 1993, nicht die Milchmenge zurückzunehmen, sondern den Milch- preis zu kürzen.
Erlös Landwirt-
Milch-
Kon-
rechnung sumenten
schaft Mio Fr.
Mio Fr.
Mio Fr.
5 Rp./kg Reduktion auf 3 Mio t
-150
Reduktion Kuhhalterbeiträge1
10
10
Aufwandminderung von 5 Rp./kg auf 1,9 Mio t2 - 95
Weitergabe maximal an Konsumten (1,1 Mio t)3
Total
-160
-105
Erlösminderung im Milchsektor4
Erlöserminderung
ausserhalb Milchsektor5 - 90
Aufwandminderung6
zusätzl. Importabschöpfung7
Total
-213
-105
0
1 Die Beiträge an Kuhhalter, die keine Milch in Verkehr bringen, werden entsprechend der Grundpreissenkung reduziert.
2 Von der Verkehrsmilchmenge von 3 Millionen Tonnen werden rund 1,9 Millionen Tonnen zu Produkten verarbeitet, die verbilligt werden müssen (Käse und Butter).
3 Die Konsumenten profitieren bei Konsummilch, Konsumrahm und Frischmilchprodukten (ohne entrahmte Produkte; die Bewertung der Magermilch würde nicht ändern) im Ausmass von bis zu 55 Millionen Franken von der Grundpreissenkung. Kleine Packungsgrössen wür- den vermutlich nicht billiger werden.
4 Die Kontingentskürzung von 3,85 Prozent entspricht einer Milch- menge von 0,115 Millionen Tonnen. Erlösminderung = 0,115 Millio- nen Tonnen à 107 Rp./kg (Grundpreis bis Ende August 1993).
5 Die Verlagerung der Mengenprobleme in andere Sektoren führt insbe- sondere beim Fleisch und Getreide zu sinkenden Produzentenprei- sen. Erlösminderung nach Schätzung des Bundesamtes für Landwirt- schaft: rund 80 bis 100 Millionen Franken.
6 Annahme: Die gesamte Minderproduktion von Milch muss nicht mehr zu Butter verarbeitet werden. Dies entspricht einer Minderfabrikation von rund 5500 Tonnen Butter. Auf dieser Menge fallen die Grenzver- wertungskosten von etwa Fr. 11 .- je kg weg (Stand August 1993).
7 Abschöpfung auf einem zusätzlichen Import von rund 5500 Tonnen von rund Fr. 8 .- je kg (Stand August 1993).
Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait
27-N
-123
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Interpellation Strahm Rudolf Senkung der Milchkontingente oder des Milchpreises. Wirtschaftliche Auswirkungen Interpellation Strahm Rudolf Réduction des contingents laitiers ou baisse du prix du lait. Conséquences économiques
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Jahr
1993
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Anno
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IV
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Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
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Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3551
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Datum 29.09.1993 - 08:00
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