Motion Meier Samuel
1684
N
29 septembre 1993
Texte du postulat du 1er septembre 1992
Je prie le Conseil fédéral de présenter au Parlement un rapport qui définira le rôle de l'approvisionnement du pays dans la Suisse de demain et qui donnera notamment une réponse aux questions suivantes:
Quelle est l'importance de l'approvisionnement du pays dans le cadre de la politique de sécurité?
Quelle sera sa place en cas d'adhésion de la Suisse à la Communauté européenne?
Par quels moyens sera-t-il assuré après l'adhésion de la Suisse à la Communauté européenne?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler Simeon, Kühne, Ru- tishauser, Schwab (4)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Im Bericht 90 des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz sowie im 7. Landwirtschaftsbericht hält der Bundes- rat nach wie vor an einer eigenen Landesversorgung als ent- scheidendem sicherheitspolitischen Beitrag fest. Im Bericht über den Beitritt der Schweiz zur Europäischen Gemeinschaft relativiert er demgegenüber die eigene Landesversorgung er- heblich. Bezüglich der Versorgungssicherheit mit Nahrungs- mitteln hält der Bericht fest (S. 69): «Der Beitrag der schweize- rischen Landwirtschaft zur Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und zur Versorgungssicherheit wird dann» - im Fall eines Beitrittes - «in den europäischen Rahmen ge- stellt. Dies bedeutet für die Schweiz, dass diese Ziele nicht not- wendigerweise auf ihrem Territorium, mit ihren Agrarstruktu- ren .... sichergestellt werden, genau gleich wie landesintern keine Versorgungssicherheit auf regionaler oder kantonaler Ebene gewährleistet wird.»
Diese offene Haltung des Bundesrates zu einem strategisch wichtigen Element der schweizerischen Sicherheitspolitik steht im Widerspruch zum Landwirtschaftsbericht und zum Bericht über die Sicherheitspolitik und erfordert dringend eine eingehende Begründung und gesamtheitliche Betrachtungs- weise.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er septembre 1993
Der Stellenwert der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) im Rahmen der Sicherheitspolitik ist unmissverständlich festgehalten im Bericht 90 des Bundesrates über die Sicher- heitspolitik der Schweiz vom 1. Oktober 1990, insbesondere auf den Seiten 45 bis 47. Wir sehen keinen Anlass, von dieser Beurteilung der Bedeutung abzuweichen, haben doch die im Bericht dargestellten Risiken einer ungestörten Versorgung zwischenzeitlich nichts von ihrer Gefährlichkeit und Wahr- scheinlichkeit eingebüsst.
Der Bundesrat sieht keinen Grund, die bestehende Konzep- tion der WL zu verlassen. Ihr Aufbau und die Organisation der WL sind darauf ausgerichtet, veränderte Rahmenbedingun gen laufend zur Kenntnis zu nehmen. Dies führt automatisch auch zu Anpassungen im Dispositiv der Versorgungssicher- stellung, wie dies auch im 7. Landwirtschaftsbericht festgehal- ten ist: z. B. keine Erhöhung des Gesamtselbstversorgungs- grades mit Nahrungsmitteln, angemessene Agrarimporte (S. 396), auf Nachfrage abgestimmte Produktion (S. 346), La- gerabbau bei gestiegenem Selbstversorgungsgrad (S. 381). Der Stellenwert einer eigenständigen WL hängt davon ab, wie letztlich der angestrebte Sicherheitsstandard optimal, bezüg- lich aller Instrumente, erreicht werden kann. Bis heute ist die Diskussion auf der sicherheits- und versorgungspolitischen Ebene in den EG-Staaten noch nicht so weit vorangeschritten, dass diesbezüglich eindeutige Tendenzen zu erkennen wären. Dank der bestehenden Ausgestaltung unserer Analyseinstrumentarien sind wir in der Lage, jederzeit die nö- tige Beurteilung vornehmen und angemessene Lösungen tref- fen zu können.
Inwiefern und mit welchen Instrumenten unsere Landesver- sorgungsbedürfnisse in einem EG-Rahmen abgedeckt wer- den könnten, wäre Gegenstand von Beitrittsverhandlungen,
sofern solche aufgenommen werden. Die Wahl der Instru- mente wird dabei nicht nur von den Gegebenheiten in der Schweiz, sondern auch vom dannzumal erreichten Stand in der EG abhängen.
Die Aussagen im Bericht vom 18. Mai 1992 über einen Beitritt der Schweiz zur EG bilden keinen Widerspruch zu entspre- chenden Aeusserungen im Bericht 90 oder im 7. Landwirt- schaftsbericht. Das Gewicht, das insbesondere der Ernäh- rungssicherung beigemessen wird, geht auch klar hervor aus den Erklärungen in der Botschaft zur Initiative des Schweizeri- schen Bauernverbandes und der Bauern- und Konsumenten- Initiative (BBI 1992 VI 328).
Die im Postulat aufgeworfenen Fragen wurden in den erwähn- ten Publikationen umfassend und soweit heute möglich be- antwortet. Wir erachten es deshalb als unzweckmässig, in der jetzigen Situation einen weiter gehenden Bericht in dieser An- gelegenheit zu verfassen. Eine Aufarbeitung dieser Materie ist vorzunehmen, wenn über die Aufnahme von Beitrittsverhand- lungen entschieden wird und über die sicherheits- und vorsor- gepolitische Haltung der EG klare Anhaltspunkte bestehen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzu- schreiben.
Abgeschrieben - Classé
92.3352
Motion Meier Samuel
Streichung des Milchkontingentes bei Nichteinhaltung der Tierschutzvorschriften Contingent laitier et protection des animaux
Wortlaut der Motion vom 3. September 1992
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Aenderung des Milchwirt- schaftsbeschlusses in dem Sinne in die Wege zu leiten, dass das Milchkontingent von Betrieben, welche die gesetzlichen Tierschutzvorschriften nicht einhalten, bis zur Behebung der Mängel sistiert wird und nach einem Jahr definitiv erlischt.
Texte de la motion du 3 septembre 1992
Le Conseil fédéral est chargé de modifier l'arrêté sur l'écono- mie laitière de telle sorte que le contingent laitier des exploita- tions qui ne respectent pas les prescriptions légales sur la pro- tection des animaux soit suspendu jusqu'à ce qu'il soit porté remède aux insuffisances; si celles-ci ne sont pas corrigées au bout d'un an, le contingent devrait être supprimé défini- tivement.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Gonseth, Grendel- meier, Hollenstein, Weder Hansjürg, Wiederkehr, Zwygart (7)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Diese Motion ist als Gegenvorschlag zu der vom Bundesrat geplanten generellen Milchpreiskürzung zu verstehen.
Eine differenziertere Massnahme, wie vorgeschlagen, würde einerseits die Bundeskasse von Ueberschussverwertungsko- sten entlasten, gleichzeitig aber auch dem Tierschutz und den landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen sinnvoll Rechnung tragen. Eine generelle Milchpreiskürzung muss demgegen- über als sachlich blinde bürokratische Finanzmassnahme ver- standen werden.
1685
Motion Bischof
Angesichts der Milliardenkosten zur Verwertung der Milch- überschussproduktion liegt es doch auf der Hand, zuerst dort abzubauen, wo die Betriebsstruktur zur Milchviehhaltung gar nicht geeignet ist. Das sind vor allem die vielen Talbetriebe, welche ihren angebundenen Kühen vorschriftswidrig keinen Auslauf und keinen Weidegang gewähren.
Der Steuerzahler versteht nicht, weshalb solche Betriebe mit staatlichen Subventionen zur Milchüberproduktion beitragen müssen. Ein Leben an der Kette stellt eine unverantwortliche Vergewaltigung der Tiere dar und verletzt die geltenden Tier- schutzvorschriften.
Auf der anderen Seite haben zahlreiche Bergbauern, welche über genügend Weideland verfügen, kein oder nur ein unge- nügendes Milchkontingent. Gemäss dem 7. Landwirtschafts- bericht des Bundesrates haben rund ein Drittel der Betriebe in den Zonen II bis IV kein Milchkontingent!
Dem Dauerleiden angeketteter Tiere steht auf Seite der Tier- halter, denen das Milchkontingent gestrichen wird, schlimm- stenfalls nur gerade die Unbequemlichkeit eines Berufswech- sels gegenüber. Gerade Talbetrieben stehen jedoch auch Al- ternativen offen wie Ackerbau, Spezialkulturen, Tiermast, Di- rektvermarktung oder Nebenerwerb. Besonders viele reiche Ackerbaubetriebe ackern den letzten Quadratmeter bis vor die Stalltüre und halten das Vieh dauernd oder vorwiegend im Stall angebunden. Dieser unwürdigen Tierhaltung muss end- lich wirksam ein Riegel geschoben werden.
Herr Bundesrat Delamuraz hat gegenüber dem Verein gegen Tierfabriken (VgT) die Streichung des Milchkontingents bei Nichteinhaltung der Tierschutzvorschriften als extreme Lö- sung abgelehnt (Schreiben vom 16. August 1992). Er zieht es vor, andere Mittel zur Durchsetzung der Vorschriften einzuset- zen. Nachdem diese anderen Mittel jedoch nun schon seit über zehn Jahren ihre Wirkung verfehlen, kann diese Antwort nicht befriedigen. Eine repräsentative Meinungsumfrage hat zudem ergeben, dass eine überwiegende Mehrheit der Bevöl- kerung eine Weidehaltung der Kühe einer Milchpreissenkung vorzieht.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Mai 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 12 mai 1993
Die Motion will die Einhaltung eines Gesetzes (im vorliegen- den Fall die gesetzlichen Tierschutzvorschriften) durch die An- wendung der in einem andern Rechtsakt niedergelegten Re- gelung (dem Milchwirtschaftsbeschluss) erzwingen. Ein sol- ches Vorgehen stünde weder im Einklang mit den Prinzipien unserer Rechtsordnung noch entspräche es der Zielsetzung, welche der Einführung der Milchkontingentierung zugrunde lag. Schon aus diesem Grunde ist die Motion abzulehnen.
Im weitern kann der Vorschlag, ein Kontingent zu entziehen, wenn Tierschutzvorschriften nicht eingehalten werden, keine Alternative zu einer Senkung des Milchgrundpreises sein; eine solche ist im übrigen bereits vom Bundesrat beschlossen worden. Eine gezielte Kontingentskürzung im vorgeschlage- nen Sinne wäre kaum als Instrument der Mengensteuerung verwendbar, da ihr Umfang vom individuellen Verhalten ein- zelner Milchproduzenten abhinge und daher mit Unsicherheit behaftet wäre. Zudem ist der Vorschlag auch insofern nicht zur dauerhaften Mengensteuerung geeignet, als die entzogenen Kontingente wieder aufleben könnten, falls der einzelne Pro- duzent die ihm angelasteten Mängel behoben hätte.
Mit der Anwendung und Durchsetzung der Tierschutzbestim- mungen sind die Kantone betraut. Der Bundesrat stellt fest, dass die kantonalen Behörden in den vergangenen Jahren ihre Anstrengungen zu deren Durchsetzung in der Regel deut- lich verstärkt haben.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Meier Samuel: Ich bin mir bewusst, dass Anwendung und Durchsetzung der Tierschutzvorschriften in der Kompetenz der Kantone liegen. Trotzdem sehe ich einen gewissen Hand-
lungsbedarf beim Bund. Ich bin mir auch bewusst, dass betref- fend Tierhaltung in der Landwirtschaft grösstenteils keine Mängel auszumachen sind. Trotzdem gibt es einige wenige schwarze Schafe. Der Sinn und Zweck meines Vorstosses ist vor allem ein präventiver und in zweiter Linie ein sanktionieren- der: ein präventiver Sinn, um Vorkommnisse zu verhindern, gewissermassen abschreckend zu wirken; ein sanktionieren- der Sinn, um Vorkommnisse zu bestrafen, und zwar mit einer Reduktion bzw. mit einer Streichung von Milchkontingenten. Das Problem ist beileibe kein neues. Es besteht, seitdem der Mensch das Tier als Haus- und Nutztier in seinen Dienst ge- stellt hat. Heute aber - das ist der Unterschied - sind wir Gott sei Dank in dieser Beziehung etwas sensibler geworden. In diesem Sinne bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
21 Stimmen 29 Stimmen
92.3491
Motion Bischof Frostschutz im Kuhstall Antigel dans les écuries
Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992
Der Bundesrat wird ersucht, zusammen mit der FAG (Eidge- nössischen Forschungsanstalt für viehwirtschaftliche Produk- tion, Grangeneuve) gesetzliche Bestimmungen auszuarbei- ten, damit das Frostschutzmittel Propylenglykol, das den Kü- hen verabreicht wird, unterbunden respektive verboten wird.
Texte de la motion du 7 décembre 1992
Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer conjointement avec la FAG (station de recherches sur la production animale, Gran- geneuve) les dispositions légales qui permettront d'interdire l'utilisation du propyleneglycol, un antigel administré aux vaches.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keller Rudolf, Sieber, Stal- der, Steffen, Weder Hansjürg (5)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Schweizer Hochleistungskühe werden mit dem Antigefriermit- tel Propylenglykol getränkt, damit sie gesund bleiben. In den landwirtschaftlichen Genossenschaften geht das Frostschutz- mittel Propylenglykol literweise über den Ladentisch. Bestim- mungsort ist der Kuhmagen: Viele Kühe sind derart auf hohe Milchleistung gezüchtet, dass sie nach der Geburt des ersten Kalbes weniger Futter fressen, als für ihre übersteigerte Milch- produktion nötig wäre. Folge: Der Körper baut Fett ab, und es kommt rasch zu einer Entgleisung des Stoffwechsels. Milch und Fleisch erhalten durch die dabei freigesetzten Abbaupro- dukte einen üblen Geruch. Propylenglykol kann diese Stoff- wechselstörungen verhindern.
Die Chemikalie verwandelt sich in der Kuh in Glukose und füllt kurzfristig die Ernährungslücke. Während Frostschutz im Wein stets für einen Skandal sorgt, halten Fachleute ähnliche Substanzen im Kuhmagen für unbedenklich. Bedenklich ist je- doch die Zucht von Kühen, die nur mit dem Frostschutzmittel über die Runden kommen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Mai 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 mai 1993 Die Zufuhr von Propylenglykol (1,2-Propandiol) dient in den ersten Wochen der Laktation von Milchkühen dazu, das Ener-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Meier Samuel Streichung des Milchkontingentes bei Nichteinhaltung der Tierschutzvorschriften Motion Meier Samuel Contingent laitier et protection des animaux
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1993
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Anno
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IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3352
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 29.09.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
1684-1685
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20 023 178
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