29 septembre 1993
N
1682
Motion Weder Hansjürg
Einschränkungen in die Vorschriften über die Vermarktungs- formen für Geflügelfleisch einbezogen (Verordnung EWG Nr. 1538/91 vom 5. Juni 1991). Die Anstrengungen zur europäi- schen Integration gebieten Zurückhaltung bei der allfälligen Anwendung eines exklusiven schweizerischen Massstabes. Der Bundesrat setzt sich für die Lösung der Tierschutzpro- bleme auf multilateraler Ebene ein. Nur wenn internationale Normen über den Tierschutz bestehen, wird es möglich sein, im Fall von Verstossen gegen solche Regeln mit Massnahmen an der Grenze zu reagieren. Vor allen staatlichen Eingriffen steht jedoch nach der Ansicht des Bundesrates der Entscheid jeder einzelnen Person, ob sie das Produkt weiterhin konsu- mieren oder aus Tierschutzgründen darauf verzichten will.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Maeder: Meine Motion vom 3. Oktober 1991 ist in der vergan- genen Sommersession von Ihnen auf Umwegen als Postulat überwiesen worden. Es ging damals um eine Petition, die ein- gereicht wurde; sie wurde dann mit dem genau gleichen Wort- laut wie meine seinerzeitige Motion als Postulat überwiesen. Ich kann darum diese Motion heute zurückziehen.
Zurückgezogen - Retiré
91.3346
Motion Weder Hansjürg Verbot veralteter und fragwürdiger Tierversuche Interdiction d'expériences désuètes et problématiques sur animaux
Wortlaut der Motion vom 3. Oktober 1991
Der Bundesrat wird ersucht, veraltete und fragwürdige Tierver- suche zu verbieten, so insbesondere den LD-50-Test zur Be- stimmung der akuten Giftigkeit, den Draize-Augenreiztest zur Ermittlung der Schleimhautverträglichkeit chemischer Sub- stanzen, den Pyrogen-(Entzündungs-)Test am Kaninchen so- wie die Produktion monoklonaler Antikörper in der Maus.
Texte de la motion du 3 octobre 1991
Le Conseil fédéral est chargé de prendre des mesures pour interdire les expériences désuètes et problématiques sur ani- maux, notamment le test DL 50 visant à déterminer la toxicité aiguë, le test de Draize en vue de contrôler l'action irritante de substances chimiques sur les yeux, le test portant sur l'action pyrogène (inflammation) effectué sur les lapins ainsi que la production d'anticorps monoclonaux chez la souris.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baerlocher, Bär, Diener, Dünki, Grendelmeier, Günter, Hafner Rudolf, Jaeger, Kuhn, Leutenegger Oberholzer, Maeder, Meier Hans, Meier Samuel, Ruf, Schmid Peter, Stappung, Steffen, Stocker, Wiederkehr, Zwygart (20)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der LD-50-Test und der Draize-Test wurden im März 1991 in den US-Bundesstaaten Kalifornien und Vermont verboten. Diese Tatsache beweist, dass die beiden Tests zur Ermittlung der Produktesicherheit grundsätzlich entbehrlich sind.
Beim LD-50-Test wurde schon 1948 nachgewiesen, dass die Befunde bei Versuchstieren in erheblichem Masse von den Er- fahrungswerten bei Menschen abweichen. Im Bereich Ner- vengifte sogar um das 500- bis 2000fache. Eine Studie aus dem Jahr 1981 hat ergeben, dass die Testergebnisse auch
von Labor zu Labor stark schwanken. Dem Verbraucher wird damit eine Sicherheit vorgegaukelt, die es nicht gibt. Tau- sende von Versuchstieren sterben unnötig.
Trotzdem wurde dieser wissenschaftlich fragwürdige Test nie ernsthaft in Frage gestellt. Wegen der öffentlichen Kritik wur- den nur die Versuchsanordnungen etwas gemildert.
Für den Draize-Test gelten ähnliche Einwände. Auch er hält ei- ner wissenschaftlichen Analyse nicht stand (Ballantyne und Swanton 1977). Für die Ermittlung der Schleimhautverträg- lichkeit existiert bereits eine ganze Anzahl erprobter Alternativ- methoden mit Zell-, Gewebe- und Organkulturen sowie mit Proteinlösungen. Diese Tests werden in der Praxis - speziell in der Kosmetikindustrie - bereits angewendet. Der Test am Ka- ninchenauge ist somit überflüssig.
Beide Tests sind zu verbieten. Die Zulassungsbestimmungen für Chemikalien sind neu zu definieren.
Der Pyrogenitätstest kann ebenfalls durch eine Alternativme- thode (Limulustest) ersetzt werden. Diese Methode wurde be- reits in den sechziger Jahren entwickelt und teilweise einge- führt. Dann blieben die Bemühungen aber stecken. Anders in den USA, wo der Test seit fünf Jahren zugelassen ist. Es ist an der Zeit, die US-Normen zu übernehmen.
Für die Produktion monoklonaler Antikörper schliesslich wur- den in den letzten Jahren Alternativmethoden mit Zellkulturen bis zur Praxisreife entwickelt. Sie werden in der Schweiz aber nur teilweise angewendet, obwohl die schmerzhafte Produk- tion in der Aszitesmaus grundsätzlich mit dem Tierschutzge- setz nicht vereinbar ist.
Alle diese Tests sind somit wissenschaftlich überholt und kön- nen durch bessere Alternativmethoden, welche auch vom Bundesamt für Gesundheitswesen gefördert werden, ersetzt werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1992
Allgemein ist zu bemerken, dass die Kenntnis der giftigen Eigenschaften chemischer Stoffe (z. B. Medikamente, Indu- striechemikalien, Konsumentenprodukte, landwirtschaftliche Hilfsstoffe) für Gesundheitsbehörden, Notfallärzte, Produk- tionsbetriebe und die Konsumentinnen und Konsumenten un- erlässlich ist. Die Prüfung der Toxizität am Tier liefert einen Teil der dazu notwendigen Informationen. Für Stoffe, die nicht nur auf Zellen wirken, sondern auch auf höhere Systeme des Or- ganismus, sind Tests an Zellkulturen nicht geeignet. Auf Toxi- zitätstests am Tier kann deshalb nicht ganz verzichtet werden. (Die Angaben in der Motion betreffend Verbote von Tierversu- chen in zwei US-Bundesstaaten treffen nicht zu.)
Der LD-50-Test dient der Beurteilung der akuten Toxizität neuer chemischer Stoffe in verschiedenen Anwendungsberei- chen. Für neue Medikamente wird er allerdings seit Jahren von den Gesundheitsbehörden weltweit nicht mehr verlangt. Gefordert sind lediglich orientierende Versuche über die Ver- giftungserscheinungen mit kleinen Tierzahlen. Auf die Durch- führung des Testes zur Untersuchung der akuten Toxizität kann jedoch bei Erzeugnissen wie Industriechemikalien, Kon- sumentenprodukten und Agrochemikalien derzeit noch nicht vollständig verzichtet werden. Für die Prüfung chemischer Produkte hat aber die OECD 1987 in ihren Test-Richtlinien eine Vereinfachung der Prüfungen festgelegt, welche die Zahl der verwendeten Tiere stark reduziert. 1991 hat eine Experten- gruppe der OECD eine neue Richtlinie ausgearbeitet. Die darin vorgeschlagene Methode basiert nicht mehr auf dem Tod der Tiere, sondern auf der Beobachtung erster Vergif- tungserscheinungen. Mit den neuen Regelungen der OECD, die allerdings noch nicht in Kraft sind, könnten schrittweise wesentliche Verbesserungen bei den Tierversuchen erreicht werden.
Auch auf die Prüfung der Wirkung von chemischen Produk- ten wie den unter Ziffer 2 genannten auf das Auge und die Haut kann heute nicht ganz verzichtet werden. Der ursprüngli- che Test nach Draize wird heute nicht mehr durchgeführt. Die OECD hat 1987 Test-Richtlinien herausgegeben, welche ge- genüber früher Versuche mit wesentlich weniger Tieren und
September 1993
N
1683
Postulat Wanner
mit schonenderem Verfahren zulassen. Der Draize-Tests konnte aber bisher nicht vollständig ersetzt werden, da die Aussagekraft der vorgeschlagenen Ersatzmethoden wissen- schaftlich nicht genügend erhärtet ist und solche Methoden nicht ausreichend anerkannt werden
Der Pyrogentest zur Prüfung der fiebererzeugenden Wir- kung von Stoffen kann bereits heute gemäss europäischer und schweizerischer Pharmakopoe für eine Reihe von Stoffen durch Methoden ohne Verwendung von Wirbeltieren ersetzt werden. Auch in Bereichen, wo der Test grundsätzlich noch vorgesehen ist, lassen die nationalen Zulassungsbehörden für weitere Stoffe bei Vorliegen ausreichender Daten alterna- tive, tierfreie Methoden zu. Solche Methoden sind jedoch der- zeit nicht in allen Fällen verfügbar.
Bei der Produktion monoklonaler Antikörper (immunbiolo- gische Stoffe, die spezifisch auf bestimmte Zellbestandteile reagieren) sind in den letzten Jahren die schmerzhaften Tier- versuche mehr und mehr durch Methoden ohne Verwendung von Tieren ersetzt worden. In einzelnen Fällen, z. B. bei der Herstellung monoklonaler Antikörper für die Diagnostik und Therapie beim Menschen, in Notfällen oder zur Erhaltung von Zell-Linien, wenn diese in Zellkultur nicht wachsen, sind indes- sen auch heute noch keine Alternativmethoden bekannt, und ein vollständiges Verbot der Versuche am Tier wäre im jetzigen Zeitpunkt verfrüht.
Die eidgenössischen Räte haben am 22. März 1991 das Tierschutzgesetz verschärft. Der Bundesrat hat am 23. Okto- ber 1991 in der Tierschutzverordnung strengere Regelungen für Tierversuche erlassen. Mit der am 1. Dezember 1991 in Kraft getretenen Revision der Tierschutzgesetzgebung haben die Bewilligungsbehörden und die Kommissionen für Tierver- suche der Kantone sowie im Rahmen des Behördenbe- schwerde- und -klagerechtes auch das Bundesamt für Veteri- närwesen vermehrt die Möglichkeit, auf die Durchführung von Tierversuchen einzuwirken. Im weiteren ist in Richtlinien des Bundesamtes eingehend geregelt, wieweit die in der Motion angesprochenen Tierversuche noch zulässig sind. Der Bund wird sich gemäss dem neuen Artikel 19b des Tierschutzgeset- zes zudem in internationalen Organisationen dafür einsetzen, dass alternative Prüfmethoden vermehrt anerkannt werden. Mit den genannten Massnahmen kann erreicht werden, dass die in der Motion genannten Tierversuche stark eingeschränkt und nur noch selten durchgeführt werden.
Der Bundesrat hält ein vollständiges Verbot der aufgeführten Tierversuche jedoch nicht für angezeigt. Einschränkungen der Versuche und Verbesserungen können gestützt auf die kürz- lich erfolgte Revision der Gesetzgebung ohne erneute Verord- nungsrevision erreicht werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Weder Hansjürg: Der Bundesrat ist nicht bereit, meine Motion entgegenzunehmen. Ich möchte Ihnen aber beliebt machen, die Motion trotzdem zu überweisen. Mit einem Postulat könnte ich mich noch einverstanden erklären.
Ich habe mit meiner Motion zwei besonders grausame Tierver- suche im Visier. Diese Tests, die da durchgeführt werden, sind überholt; sie sind wissenschaftlich überholt, und es gibt dafür bekannte Alternativmethoden. Es ist doch recht eigenartig, dass sogar das Bundesamt für Gesundheitswesen diese Alter- nativmethoden auch verlangt.
Der LD-50-Test ist Ausfluss einer sehr primitiven Toxikologie. Dieser Test wurde 1927 eingeführt, und seither sind Millionen und Abermillionen Versuchstiere geopfert worden; vorwie- gend waren es Beagles.
Dieser Test dient zur Einteilung der Stoffe in Giftklassen. Wenn Sie also in Ihrem Keller ein Labor einrichten, um zum Beispiel eine Gesichtssalbe herzustellen, wird diese Gesichtssalbe, wenn Sie sie verkaufen wollen, am Tier erprobt. Man nimmt dannzumal zwölf Beagles - das sind diese reizenden Hunde, die mit uns Menschen ganz speziell verbunden sind, weil sie uns treu ergeben sind - und verfüttert allen zwölf Tieren die Salbe, die Sie im Keller erfunden haben, und zwar so lange,
bis sechs Beagles daran zugrunde gegangen sind. Wie diese zugrunde gehen, darf ich Ihnen nicht vorenthalten. Welche Greuel diese Tiere auf dem Weg zu ihrem Tod erleiden, will ich Ihnen sagen: Das beginnt mit Fieberschüben. Die Tiere verfal- len dann in schmerzhafte Krämpfe, welche oft stunden- und ta- gelang dauern. Die Tiere zittern am ganzen Leib. Sie müssen erbrechen, und oftmals erleiden sie Atemnot. Mit der Atemnot bekommen sie - wie wir Menschen - Todesangst Die Tiere er- leiden Speichelfluss und Tränenfluss, Haarausfall und Sehstö- rungen. Sie rennen in ihren Käfigen herum und winden sich vor Schmerzen, bis der Tod sie endlich ereilt.
Für diese Tiere war jeder Tag Auschwitz. Viele von Ihnen ha- ben ja gestern anlässlich des Besuchs beim Internationalen Komitee vom Roten Kreuz gesehen, was da alles passiert ist: Genau das erleben die Tiere. Nun kommt aber der Höhepunkt: Professor Zbinden, wohl der bekannteste Toxikologe der Schweiz, sagt zu diesem Test: «Eine für den Menschen unver- wertbare, wissenschaftlich ritualisierte Massenvernichtung von Tieren. » Der Mann also, der es wirklich weiss, sagt, das sei eine Massenvernichtung von Tieren und bringe dem Men- schen überhaupt nichts. Andere Fachleute verwenden noch prägnantere Ausdrücke. Ich selbst erlaube mir auch ein Urteil und sage Ihnen: Was da gemacht wird, ist eine Kulturschande. Nun komme ich zum Draize-Augenreiztest; das ist der andere Test, den ich im Visier habe: Da werden nicht Hunde, sondern Kaninchen malträtiert. Und wieder wird das Produkt, das Sie in ihrem Labor erfinden, das Sie gerne verkaufen möchten, dann diesen Kaninchen verabreicht, und zwar bekommen es die Ka- ninchen in steigenden Dosen in die Augen geträufelt.
Auch hier erleiden die Tiere allerschlimmste Torturen, die be- stialischer nicht sein könnten. Die Tiere können sich natürlich nicht wehren, denn sie sind in Marterschraubstöcken befestigt und nicht in der Lage, sich auch nur ein bisschen zur Wehr zu setzen. Nach dieser Tortur, die natürlich zur Blindheit führt, werden die Tiere getötet; mit dem Resultat ist ebenfalls nichts anzufangen. (Glocke des Präsidenten)
Sie haben die Glocke gehört, ich kann Ihnen nicht mehr erklä- ren, was für Greuel noch dazukommen.
Ich habe Verständnis, dass der Bundesrat eine Motion nicht entgegennehmen will. Aber in Anbetracht der Tatsache, dass in Europa zurzeit genau diese Versuche untersucht werden und dass man zu neuen Erkenntnissen kommen wird, die hof- fentlich auch für uns Gültigkeit haben, bitte ich Sie, meine Mo- tion in ein Postulat umzuwandeln und es dem Bundesrat zu überweisen. Er wird mir dann etwa in einem halben Jahr ant- worten können, wenn die Resultate aus Europa vorliegen.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
92.3340
Postulat Wanner Stellenwert einer eigenen Landesversorgung Autoapprovisionnement du pays
Wortlaut des Postulates vom 1. September 1992
Ich ersuche den Bundesrat, dem Parlament einen Bericht vor- zulegen, der aufzeigt, welchen Stellenwert eine eigenständige Landesversorgung in der Zukunft für die Schweiz hat. Dabei ist insbesondere folgenden Fragestellungen Rechnung zu tragen:
Welche Bedeutung hat die Landesversorgung aus sicher- heitspolitischen Ueberlegungen?
Welchen Stellenwert wird die eigenständige wirtschaftliche Landesversorgung im Falle eines EG-Beitrittes haben?
Mit welchen Instrumenten wird die wirtschaftliche Landes- versorgung nach einem EG-Beitritt gesichert werden können?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Weder Hansjürg Verbot veralteter und fragwürdiger Tierversuche Motion Weder Hansjürg Interdiction d'expériences désuètes et problématiques sur animaux
In
Dans
In
Jahr
1993
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3346
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 29.09.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
1682-1683
Page
Pagina
Ref. No
20 023 176
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.