Motion Maeder
1681
die Weichen auf Steigerung der Konkurrenzfähigkeit gestellt. Es kommt mir vor, wie wenn man das Ziel der Reise, auf die man die Bauern geschickt hat, dauernd verschieben würde. Insbesondere die jungen Betriebsleiter müssen wissen, womit sie zu rechnen haben. Sie haben daher Anrecht darauf, dass wir eine konsequente Politik betreiben und nicht dauernd die Zielsetzungen ändern.
Die Frage, ob es wirtschaftlich interessanter ist, die Menge oder den Preis zu senken, wenn Kosten eingespart werden müssen, ist in der Interpellation Strahm beantwortet. Ich möchte Ihnen die Details aus Zeitgründen nicht schildern, aber man kann es etwa so sagen: Wenn man die Preise senkt, hat man beim gleichen Ausfall die gleiche Wirkung wie bei der Bundeskasse, aber zudem hat der Konsument einen namhaf- ten Vorteil. In dieser Situation hinzugehen und die Menge gleich auch noch zu senken ist absolut vertrauensunwürdig. Ich bitte Sie, dies jetzt nicht auch noch vorzunehmen.
Völlig falsch ist es natürlich, wenn man hier mit Gatt-Argumen- ten antritt. Wollen Sie wirklich vorauseilend die Gatt-Forderun- gen erfüllen, bevor Sie wissen, ob es zu einem Abschluss kommt und wie dieser Abschluss effektiv aussieht?
Es bleibt noch zu sagen, dass die Einkommen der Bauern stark gesunken sind - auch in den sogenannten privilegierten Regionen - und dass man nicht zusätzlich zum bisherigen Einkommensmanko durch eine Mengenreduktion ein neues Manko schaffen sollte.
Im übrigen möchte ich Ihnen im Namen der Milchproduzenten für die Geduld danken, die Sie nun anderthalb Tage mit uns hatten.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je peux rassurer M. Borel François en lui disant que la traction deux roues tiendra parfai- tement la route si on la conduit bien, et je lui fournis des garan- ties qu'on la conduira bien, qu'il n'y a pas besoin d'engager la Quattro, ce serait un luxe, un luxe trop lourd à porter.
J'ai dit tout à l'heure qu'en acceptant le postulat de la commis- sion on donnait un signal politique indispensable, celui de la volonté de faire mouvoir les structures de l'économie laitière et de parvenir à moindres frais. En acceptant maintenant la mo- tion qui nous est proposée, on donnerait aussi un signe politi- que clair et net, ce serait celui de la volonté du Parlement et du Conseil fédéral, non plus de faire évoluer l'agriculture, mais de la casser, de la démanteler et de lui interdire, faute de moyens, l'espoir d'une réhabilitation, l'espoir d'un meilleur rendement, l'espoir d'une transformation. Ce signal politique ni le Parle- ment ni le gouvernement n'ont le droit de le donner.
Vous avez comparé les exigences du postulat de la commis- sion, Monsieur Borel, et les exigences de la motion de la mino- rité de la commission, mais ces deux textes parlent de tout au- tre chose. Dans le postulat, il est question des frais de mise en valeur des produits laitiers, tandis que dans la motion il est question des contingents sur lesquels vous voudriez que l'on opère simultanément avec les prix. Vouloir la motion, c'est vouloir dire clairement à l'agriculture: Tu n'as pas les moyens, tu n'auras jamais les moyens, d'assainir le secteur laitier et, faute de ces moyens, il faut fermer boutique. Voilà ce que veut dire en clair et en traduction concrète l'acceptation de la mo- tion de la minorité. C'est la raison pour laquelle le Conseil fédé- ral ne s'y est pas résolu.
On a parlé pendant deux jours des transformations qu'il s'agira d'apporter à la production dans l'agriculture en géné- ral, dans le secteur laitier en particulier et nous aurons sans doute à apprécier la place suisse dans l'intervention internatio- nale du Gatt. De grâce, n'allons pas plus vite que les violons en nous infligeant un programme qui serait purement et simple- ment, Monsieur Borel, un programme d'automutilation de l'agriculture suisse.
Il faut refuser cette motion.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
Minderheit offensichtliche Mehrheit
91.3338
Motion Maeder Importverbot für Stopfleber Interdiction d'importer du foie gras
Wortlaut der Motion vom 3. Oktober 1991
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für ein generelles Einfuhrverbot von Stopfleber aller Tierarten zu schaffen.
Texte de la motion du 3 octobre 1991
Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer les bases légales per- mettant d'interdire de façon générale l'importation de foie gras de toute espèce animale.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Danuser, Diener, Dünki, Fierz, Grendelmeier, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Jaeger, Kuhn, Rebeaud, Schmid Peter, Stocker, Ulrich, Weder Hans- jürg, Zwygart (15)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
In der Schweiz ist zwar die Produktion von Stopfleber aus tier- schützerischen Ueberlegungen verboten, nicht aber der Im- port und Verkauf des Produktes. Konsequenterweise sollte aber der Import, der unter tierquälerischer Fütterung und Hal- tung produzierten Stopfleber ebenfalls verboten werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Januar 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 janvier 1992
Die Forderung nach Einfuhrbeschränkungen für gewisse Pro- dukte aus Gründen des Tierschutzes ist nicht neu. Auch im Zu- sammenhang mit Froschschenkeln, Eiern von Hühnern in Kä- figbatterien, Schildkrötensuppe und Pferdefleisch aus den USA wurden solche Beschränkungen angeregt. Zuständig für deren Erlass wäre nach Artikel 9 des Tierschutzgesetzes der Bundesrat Einzig zum Schutz der Meeresschildkröten, einer vom Aussterben bedrohten Tierart, hat der Bundesrat bisher ein Einfuhrverbot für Schildkrötensuppe im Einklang mit dem Washingtoner Artenschutz-Uebereinkommen erlassen.
Wegleitend für die Haltung des Bundesrates ist das Territorial- prinzip, wonach das für das jeweilige Herkunftsland geltende Recht zu respektieren ist. Demgemäss werden Produkte aus dem Ausland akzeptiert, sofern sie nach den im Exportland geltenden Vorschriften hergestellt worden sind, auch wenn sie in der Schweiz nur unter anderen - oftmals einschränkende- ren - rechtlichen Rahmenbedingungen produziert werden könnten. Das Endprodukt allerdings, das in der Schweiz auf den Markt gelangt, muss den schweizerischen Anforderungen an das Produkt entsprechen.
Auf dieses Prinzip ist die Schweiz auch aufgrund von Staats- verträgen verpflichtet. Im Rahmen des Gatt ist ein Einfuhrver- bot für ein Lebensmittel nur zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Lebensmittel die Gesundheit von Mensch und Tier auf dem Gebiet der Eidgenossenschaft ge- fährdet und keine anderen Mittel zur Abwehr dieser Gefahr in Betracht fallen. Diese Voraussetzung ist im Falle der Stopfle- bern von Gänsen und Enten eindeutig nicht erfüllt. Ein Einfuhr- verbot würde als protektionistische Massnahme interpretiert, die dem Liberalisierungsziel des Gatt im Agrarwelthandel zu- widerliefe.
Die Ansichten zur Problematik der durch Ueberfütterung er- zeugten Fettleber von Gänsen und Enten sowie den daraus er- zeugten Produkten sind kontrovers. Die EG-Kommission ist am 20. März 1986 aufgrund einer schriftlichen Anfrage zum Schluss gekommen, dass ein Verbot von Gänseleberpastete aus Gründen der Tierquälerei nicht gerechtfertigt sei. Die EG- Kommission hat die Fettlebern von Gänsen und Enten ohne
29 septembre 1993
N
1682
Motion Weder Hansjürg
Einschränkungen in die Vorschriften über die Vermarktungs- formen für Geflügelfleisch einbezogen (Verordnung EWG Nr. 1538/91 vom 5. Juni 1991). Die Anstrengungen zur europäi- schen Integration gebieten Zurückhaltung bei der allfälligen Anwendung eines exklusiven schweizerischen Massstabes. Der Bundesrat setzt sich für die Lösung der Tierschutzpro- bleme auf multilateraler Ebene ein. Nur wenn internationale Normen über den Tierschutz bestehen, wird es möglich sein, im Fall von Verstossen gegen solche Regeln mit Massnahmen an der Grenze zu reagieren. Vor allen staatlichen Eingriffen steht jedoch nach der Ansicht des Bundesrates der Entscheid jeder einzelnen Person, ob sie das Produkt weiterhin konsu- mieren oder aus Tierschutzgründen darauf verzichten will.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Maeder: Meine Motion vom 3. Oktober 1991 ist in der vergan- genen Sommersession von Ihnen auf Umwegen als Postulat überwiesen worden. Es ging damals um eine Petition, die ein- gereicht wurde; sie wurde dann mit dem genau gleichen Wort- laut wie meine seinerzeitige Motion als Postulat überwiesen. Ich kann darum diese Motion heute zurückziehen.
Zurückgezogen - Retiré
91.3346
Motion Weder Hansjürg Verbot veralteter und fragwürdiger Tierversuche Interdiction d'expériences désuètes et problématiques sur animaux
Wortlaut der Motion vom 3. Oktober 1991
Der Bundesrat wird ersucht, veraltete und fragwürdige Tierver- suche zu verbieten, so insbesondere den LD-50-Test zur Be- stimmung der akuten Giftigkeit, den Draize-Augenreiztest zur Ermittlung der Schleimhautverträglichkeit chemischer Sub- stanzen, den Pyrogen-(Entzündungs-)Test am Kaninchen so- wie die Produktion monoklonaler Antikörper in der Maus.
Texte de la motion du 3 octobre 1991
Le Conseil fédéral est chargé de prendre des mesures pour interdire les expériences désuètes et problématiques sur ani- maux, notamment le test DL 50 visant à déterminer la toxicité aiguë, le test de Draize en vue de contrôler l'action irritante de substances chimiques sur les yeux, le test portant sur l'action pyrogène (inflammation) effectué sur les lapins ainsi que la production d'anticorps monoclonaux chez la souris.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baerlocher, Bär, Diener, Dünki, Grendelmeier, Günter, Hafner Rudolf, Jaeger, Kuhn, Leutenegger Oberholzer, Maeder, Meier Hans, Meier Samuel, Ruf, Schmid Peter, Stappung, Steffen, Stocker, Wiederkehr, Zwygart (20)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der LD-50-Test und der Draize-Test wurden im März 1991 in den US-Bundesstaaten Kalifornien und Vermont verboten. Diese Tatsache beweist, dass die beiden Tests zur Ermittlung der Produktesicherheit grundsätzlich entbehrlich sind.
Beim LD-50-Test wurde schon 1948 nachgewiesen, dass die Befunde bei Versuchstieren in erheblichem Masse von den Er- fahrungswerten bei Menschen abweichen. Im Bereich Ner- vengifte sogar um das 500- bis 2000fache. Eine Studie aus dem Jahr 1981 hat ergeben, dass die Testergebnisse auch
von Labor zu Labor stark schwanken. Dem Verbraucher wird damit eine Sicherheit vorgegaukelt, die es nicht gibt. Tau- sende von Versuchstieren sterben unnötig.
Trotzdem wurde dieser wissenschaftlich fragwürdige Test nie ernsthaft in Frage gestellt. Wegen der öffentlichen Kritik wur- den nur die Versuchsanordnungen etwas gemildert.
Für den Draize-Test gelten ähnliche Einwände. Auch er hält ei- ner wissenschaftlichen Analyse nicht stand (Ballantyne und Swanton 1977). Für die Ermittlung der Schleimhautverträg- lichkeit existiert bereits eine ganze Anzahl erprobter Alternativ- methoden mit Zell-, Gewebe- und Organkulturen sowie mit Proteinlösungen. Diese Tests werden in der Praxis - speziell in der Kosmetikindustrie - bereits angewendet. Der Test am Ka- ninchenauge ist somit überflüssig.
Beide Tests sind zu verbieten. Die Zulassungsbestimmungen für Chemikalien sind neu zu definieren.
Der Pyrogenitätstest kann ebenfalls durch eine Alternativme- thode (Limulustest) ersetzt werden. Diese Methode wurde be- reits in den sechziger Jahren entwickelt und teilweise einge- führt. Dann blieben die Bemühungen aber stecken. Anders in den USA, wo der Test seit fünf Jahren zugelassen ist. Es ist an der Zeit, die US-Normen zu übernehmen.
Für die Produktion monoklonaler Antikörper schliesslich wur- den in den letzten Jahren Alternativmethoden mit Zellkulturen bis zur Praxisreife entwickelt. Sie werden in der Schweiz aber nur teilweise angewendet, obwohl die schmerzhafte Produk- tion in der Aszitesmaus grundsätzlich mit dem Tierschutzge- setz nicht vereinbar ist.
Alle diese Tests sind somit wissenschaftlich überholt und kön- nen durch bessere Alternativmethoden, welche auch vom Bundesamt für Gesundheitswesen gefördert werden, ersetzt werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1992
Allgemein ist zu bemerken, dass die Kenntnis der giftigen Eigenschaften chemischer Stoffe (z. B. Medikamente, Indu- striechemikalien, Konsumentenprodukte, landwirtschaftliche Hilfsstoffe) für Gesundheitsbehörden, Notfallärzte, Produk- tionsbetriebe und die Konsumentinnen und Konsumenten un- erlässlich ist. Die Prüfung der Toxizität am Tier liefert einen Teil der dazu notwendigen Informationen. Für Stoffe, die nicht nur auf Zellen wirken, sondern auch auf höhere Systeme des Or- ganismus, sind Tests an Zellkulturen nicht geeignet. Auf Toxi- zitätstests am Tier kann deshalb nicht ganz verzichtet werden. (Die Angaben in der Motion betreffend Verbote von Tierversu- chen in zwei US-Bundesstaaten treffen nicht zu.)
Der LD-50-Test dient der Beurteilung der akuten Toxizität neuer chemischer Stoffe in verschiedenen Anwendungsberei- chen. Für neue Medikamente wird er allerdings seit Jahren von den Gesundheitsbehörden weltweit nicht mehr verlangt. Gefordert sind lediglich orientierende Versuche über die Ver- giftungserscheinungen mit kleinen Tierzahlen. Auf die Durch- führung des Testes zur Untersuchung der akuten Toxizität kann jedoch bei Erzeugnissen wie Industriechemikalien, Kon- sumentenprodukten und Agrochemikalien derzeit noch nicht vollständig verzichtet werden. Für die Prüfung chemischer Produkte hat aber die OECD 1987 in ihren Test-Richtlinien eine Vereinfachung der Prüfungen festgelegt, welche die Zahl der verwendeten Tiere stark reduziert. 1991 hat eine Experten- gruppe der OECD eine neue Richtlinie ausgearbeitet. Die darin vorgeschlagene Methode basiert nicht mehr auf dem Tod der Tiere, sondern auf der Beobachtung erster Vergif- tungserscheinungen. Mit den neuen Regelungen der OECD, die allerdings noch nicht in Kraft sind, könnten schrittweise wesentliche Verbesserungen bei den Tierversuchen erreicht werden.
Auch auf die Prüfung der Wirkung von chemischen Produk- ten wie den unter Ziffer 2 genannten auf das Auge und die Haut kann heute nicht ganz verzichtet werden. Der ursprüngli- che Test nach Draize wird heute nicht mehr durchgeführt. Die OECD hat 1987 Test-Richtlinien herausgegeben, welche ge- genüber früher Versuche mit wesentlich weniger Tieren und
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Maeder Importverbot für Stopfleber Motion Maeder Interdiction d'importer du foie gras
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3338
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 29.09.1993 - 08:00
Date
Data
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1681-1682
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