Motion d'ordre
1626
N
27 septembre 1993
93.3336
Motion Fasel Beratung von Arbeitslosen Service de consultation à l'intention des chômeurs
Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1993
Der Bundesrat wird eingeladen, im Rahmen der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes die Beratung von Arbeits- losen als eigenständiges Instrument in den Katalog der Prä- ventivmassnahmen aufzunehmen und zu verstärken.
Texte de la motion du 17 juin 1993 Le Conseil fédéral est chargé, dans le cadre de la révision de la loi sur l'assurance-chômage, de faire figurer dans la liste des mesures préventives les conseils aux chômeurs en tant qu'ins- truments autonomes et de développer ces services.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumann, Bircher Peter, Blatter, Bühlmann, Columberg, David, Diener, Dormann, Dünki, Eggenberger, Gardiol, Gonseth, Grossenbacher, Hol- lenstein, Misteli, Seiler Rolf, Sieber, Stamm Judith, Zwygart (19)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die zunehmende Arbeitslosigkeit macht deutlich, dass viele Arbeitslose nach ihrer Entlassung grosse Mühe haben, neue Beschäftigungsmöglichkeiten am Arbeitsmarkt zu erkennen und wahrzunehmen. Insbesondere bei struktureller Arbeitslo- sigkeit, die für die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehme- rinnen oft eine berufliche Neurorientierung bedeutet, sind viele Arbeitslose unsicher und ratlos, in welchen beruflichen Bereichen sie inskünftig am ehesten eine Chance haben, wie- der eine Stelle zu finden. Sie sind dringend auf gute und quali- fizierte Beratung angewiesen. Die bisherigen Erfahrungen mit Arbeitslosen zeigen zudem, dass eine gute Beratung die Dauer der Arbeitslosigkeit entscheidend verkürzen kann und damit einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Lang- zeitarbeitslosigkeit und Aussteuerung darstellt
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 septembre 1993
Die den Arbeitsmarktbehörden auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde zur Verfügung stehenden Mittel für die Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen stehen in einem ungünsti- gen Verhältnis zur herrschenden Arbeitslosigkeit. Vielfach kann die Aufgabe der Arbeitsvermittlung von den personell un- terdotierten Amtsstellen nicht mehr wahrgenommen werden. Die heute schonungslos zutage tretenden Schwachstellen der öffentlichen Arbeitsvermittlung werden gegenwärtig in einer Felduntersuchung dokumentiert. In einer aktiven, lagegerechten Arbeitsmarktpolitik sind Bera- tung und Vermittlung prioritär und müssen präventiv einge- setzt werden. Die Menschen in unserem Lande erwarten fach- kundige, effiziente und unbürokratische Hilfe bei ihrer Stellen- suche. Volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch könnte es fatal sein, wenn der Staat in der heutigen Lage die ihm zuge- wiesene Aufgabe der öffentlichen Arbeitsvermittlung nicht wirksam wahrnähme. Der aus Langzeit- und Jugendarbeitslo- sigkeit entstehende Schaden ist unabsehbar und könnte irre- parabel werden. Die an die Beratung und Vermittlung gestell- ten Anforderungen sind jedoch ohne zusätzliche Mittel nicht mehr erfüllbar. Der Einsatz dieser Mittel kommt uns schluss- endlich günstiger zu stehen. Die Vermeidung bzw. die Verkür- zung der Dauer der Arbeitslosigkeit durch echte Prävention mit Beratung und Vermittlung führt zu Einsparungen von Ar- beitslosengeldern und anderen sozialen Kosten.
Abgestützt auf die Erkenntnisse der oben erwähnten Feldun- tersuchung wird die öffentliche Arbeitsvermittlung daher einer Reform unterzogen, in deren Zentrum die Beratung und Ver- mittlung, nicht die Administrierung der Arbeitslosigkeit steht Diese Reform soll zum einen im Rahmen der laufenden zweiten Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, zum anderen durch ein Bündel weiterer Massnahmen ausser- halb dieser Teilrevision erreicht werden.
Folgende Ansatzpunkte zu einer solchen Reform sind Be- standteil der zweiten Teilrevision des Arbeitslosenversiche rungsgesetzes:
Das wenig effiziente Stempelkontrollsystem mit seinem ad- ministrativen Aufwand soll durch weniger häufige, aber inten- sive Beratungs- und Vermittlungsgespräche ersetzt werden.
Die Zahl der verfügbaren Berater/Vermittler soll in einem ver- nünftigen Verhältnis zur Zahl der Arbeitslosen stehen. Dabei anfallende Mehrkosten sollen durch die Arbeitslosenversiche rung mitfinanziert werden.
Die Ausbildung des Beraters/Vermittlers soll konsequenter gefördert werden. Ein entsprechendes Berufsbild mit Lehr- gang ist bereitzustellen.
In Prüfung bzw. zum Teil bereits verwirklicht sind weitere Ele- mente der angestrebten Reform:
Die Beratung und Vermittlung soll zwecks Entlastung der Ar- beitsämter auf Gemeinde- und Kantonsebene durch regionale Stellen gestärkt werden. Diese regionalen Beratungs- und Ver- mittlungszentren sind soweit möglich interinstitutionell aufzu- bauen und zu organisieren. Sie sollen den Ratsuchenden fachlich qualifizierte, abgestimmte Dienstleistungen in den Be- reichen Vermittlung, Berufsberatung, Weiterbildung, Umschu- lung, Rechtsberatung usw. anbieten.
Die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen und der pri- vaten Arbeitsvermittlung ist durch geeignete Massnahmen zu fördern und zu institutionalisieren. Entsprechende Versuche laufen in einzelnen Kantonen bereits. Erste Erfahrungen dürf- ten demnächst vorliegen.
Geeignete Instrumente für die Akquisition von Stellenange- boten (auf freiwilliger Basis) sollen bereitgestellt werden.
Das bestehende Avam-System ist verstärkt auszubauen und auf die angestrebte interinstitutionelle Zusammenarbeit aus- zurichten.
Die oben skizzierten Ansatzpunkte zu einer Reform der öffentli- chen Arbeitsvermittlung zeigen, dass der Bundesrat bereits verschiedene Schritte in die Wege geleitet hat, die der Stoss- richtung der vorliegenden Motion entsprechen. Der Bundesrat ist zuversichtlich, mit diesem Massnahmenbündel den Weg zu einer wesentlichen Stärkung der Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen bereiten zu können.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
82 Stimmen 54 Stimmen
Ordnungsantrag Suter Verschiebung der Europadebatte Die nationalrätliche Debatte über die Europapolitik ist bis zum Vorliegen der Botschaft zur Volksinitiative «Geboren am 7. De- zember» und/oder bis zur Behandlung des bundesrätlichen Berichts zur Aussenpolitik zu verschieben.
Motion d'ordre Suter Renvoi du débat sur l'Europe Le débat du Conseil national sur la politique européenne doit être repoussé jusqu'à la présentation du message sur l'initia- tive populaire «né le 7 décembre» et/ou jusqu'au traitement du rapport du Conseil fédéral sur la politique extérieure.
1627
Ordnungsantrag
Suter: Ich spreche zu Ihnen als überzeugter Europäer, der die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EG unterstützt - ich habe deshalb auch die Motion Rebeaud unterschrieben - und der auch dafür ist, dass in unserem Land bald eine zweite EWR-Abstimmung stattfindet.
Diese dringend nötige Europadebatte möchte ich nicht ad Ca- lendas graecas verschieben, ihr auch nicht ausweichen; aber ich möchte sie dann stattfinden lassen, wenn sie vorbereitet ist, und ihr damit auch das Gewicht zukommen lassen, das sie verdient. Seit dem 6. Dezember 1992 wird viel geredet, bewegt hat sich aber nichts. Nun will der Nationalrat wieder reden, viel heisse Luft erzeugen, aber bewegen wird er damit nichts.
Diese Debatte wird zunächst Hoffnungen wecken, wird dann aber Verwirrung stiften und Illusionen übriglassen. Es hat kei- nen Sinn, ohne Vorbereitung in die Europadebatte einzustei- gen. Diese Europadebatte muss bald stattfinden, simultan in beiden Räten und aufgrund klarer Anträge und Begründun- gen. Anhand von Interpellationen indes können keine konkre- ten Ergebnisse erzielt werden. Die CVP hat in ihrem kürzlich erschienenen Pressecommuniqué zu Recht festgestellt, dass zurzeit kein parlamentarischer Handlungsbedarf bestehe. Die- ser Handlungsbedarf ist dann gegeben, wenn erstens die Bot- schaft zur Initiative «Geboren am 7. Dezember» vorliegt, wenn zweitens die eingereichten Motionen - bereits erwähnt habe ich die von Herrn Rebeaud, aber es geht auch um jene der CVP-Fraktion - zur Ausarbeitung eines Gegenvorschlags zur Abstimmung gelangen, wenn drittens der längst überfällige Bericht des Bundesrates zur Aussenpolitik vorliegt und wenn viertens über die Initiative der Lega dei Ticinesi befunden wer- den kann.
Bei aller Sympathie für Genf sollten wir nicht, wie unser hoch- geschätztes Büro, dem Genius loci erliegen; damit würden wir der Sache einen Bärendienst erweisen.
Ich bitte Sie, meinen Ordnungsantrag auf Verschiebung zu un- terstützen. Sie geben uns damit Gelegenheit, die dringend nö- tige Europadebatte zur richtigen Zeit, gut vorbereitet und ver- antwortungsbewusst sowie gestützt auf klare Anträge zu füh- ren, um so auch konkrete, nachvollziehbare Entscheide fällen zu können.
Präsident: Das Büro hat nach längerer Diskussion die Durch- führung einer Europadebatte aus zwei Gründen beschlossen: 1. Die von der EG aufgestellten Forderungen an die Schweiz für bilaterale Verhandlungen haben eine neue Ausgangslage geschaffen.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Suter Dagegen
90 Stimmen
52 Stimmen
Schluss der Sitzung um 19.25 Uhr La séance est levée à 19 h 25
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Fasel Beratung von Arbeitslosen Motion Fasel Service de consultation à l'intention des chômeurs
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3336
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
27.09.1993 - 15:30
Date
Data
Seite
1626-1627
Page
Pagina
Ref. No
20 023 167
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