Armée. Emplois. Interventions personnelles
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N
21 septembre 1993
noch da, weil es Waffenplätze gibt, und wir wollen auch hier noch Fortschritte machen. Man ist ja nie am Ende.
Der Schiessplatz Kaisereggalp soll gar nicht ausgebaut, son- dern er soll nur besser erschlossen werden, und zwar mit einer leistungsfähigeren Transportseilbahn auf der Berner Seite und einem Erschliessungsweg von der Bergstation zum Schiessplatz. Der Zeitpunkt ist in der Tat noch völlig offen, aber wir dürfen uns das nicht, nur weil es nicht aktuell ist, für alle Zu- kunft völlig verbauen lassen. Man kann den Schiessplatz ja brauchen, nur die Zufahrt ist nicht so gut. Das Projekt ist in der Finanzplanung zurückgestellt. Selbstverständlich könnten Sie dazu Stellung nehmen, wenn dafür einmal ein Kredit anbe- gehrt würde. Das Projekt ist mittelfristig nicht realisierbar. Aber heute generell darauf zu verzichten, kommt für den Bundesrat nicht in Frage.
Der Umweltverträglichkeitsbericht liegt erst im Entwurf vor. Er kommt zum Schluss, dass das Vorprojekt alles in allem als umweltverträglich bezeichnet werden kann. Aber selbstver- ständlich würde zu dem noch zu überarbeitenden Bauprojekt dann eine endgültige Umweltverträglichkeitsprüfung durch- zuführen sein, in deren Ergebnis dann auch die Kommissio- nen usw. Einsicht nehmen können.
Tatsächlich sind die Simulatoren, von denen auch in der schriftlichen Begründung der Motion die Rede ist, im Vor- marsch; Sie haben heute diesbezüglich wieder einige Be- schlüsse gefasst. Aber Infanteriesimulatoren haben begrenzte Möglichkeiten. Sie haben nicht erste Priorität, auch aus Fi- nanzgründen. Wir können Uebungen im Gelände mit dem scharfen Schuss leider nie vollständig ersetzen. Und deshalb wird auch die neue «Armee 95» Schiessplätze brauchen, und wir können nicht systematisch alle Möglichkeiten zum Ueben verhindern.
Der Schiessplatz Kaisereggalp wird auch in Zukunft von der Infanterie benützt werden müssen, wenn im Simmental und im Gebiet des Jaunpasses gleichzeitig mehrere Einheiten statio- niert und auf verschiedene Schiessplätze angewiesen sind. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie die Motion Brügger Cyrill nicht überweisen.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
37 Stimmen 62 Stimmen
92.3414
Postulat Haering Binder Auswirkungen der Rüstungskonversion auf die Beschäftigungssituation von Frauen
Reconversion de la production d'armements. Incidence sur la main-d'oeuvre féminine
Wortlaut des Postulates vom 7. Oktober 1992
Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament einen Bericht zu den geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Rüstungs- konversion auf die Beschäftigungssituation von Frauen zu un- terbreiten. Dieser Bericht soll insbesondere Auskunft geben über:
a. die Auswirkungen der Rüstungskonversion auf die Beschäf- tigungssituation von Frauen in quantitativer und qualitativer Hinsicht;
b. die Massnahmen, die der Bundesrat im Hinblick auf die Ver- hinderung geschlechtsspezifischer Diskriminierung von Frauen im Rahmen der Rüstungskonversion ergreifen wird.
Texte du postulat du 7 octobre 1992
Le Conseil fédéral est prié de soumettre au Parlement un rap- port sur les conséquences qu'aura la reconversion de la pro- duction d'armements sur la main-d'oeuvre féminine. Ce rap- port devrait notamment porter sur les points suivants:
a. les conséquences de cette reconversion sur le volume de la main-d'oeuvre féminine et son niveau de qualification;
b. les mesures que le Conseil fédéral prendra pour éviter une discrimination des femmes lors de cette reconversion.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Brügger Cyrill, Bundi, Carobbio, Danuser, Eg- genberger, Fankhauser, von Felten, Goll, Gross Andreas, Hämmerle, Herczog, Jeanprêtre, Ledergerber, Leemann, Leu- enberger Ernst, Steiger Hans, Strahm Rudolf (21)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Anteil der Frauen im EMD und in den Rüstungsbetrieben beträgt 8,8 Prozent. Ueberdurchschnittlich viele Frauen finden sich in den unteren Chargen der Verwaltung sowie in den Mu- nitionsbetrieben. Gerade diese Arbeitnehmerinnen werden von der Rüstungskonversion besonders betroffen sein. Den- noch stellen wir fest: Auch im Bereich der alternativen Verwen- dung freiwerdender Militärressourcen verläuft die Diskussion ohne ausdrückliche Berücksichtigung der Interessen weibli- cher Beschäftigter und der spezifischen Frauenproblematik. Auch die ökonomische Konversionsforschung greift in ihren beschäftigungspolitischen Konzeptionen keine expliziten For- derungen zur Förderung der Erwerbschancen von Frauen auf; diese Perspektiven weiblicher Beschäftigungschancen wer- den vielmehr systematisch ausgeblendet Wenn aber mit Ab- rüstung ein friedenspolitischer Prozess verfolgt und Konver- sion als Teil einer umfassenden gesellschaftlichen Strategie der Neuorientierung angesehen wird, sind die Lebensrealitä- ten der Frauen mit einzubeziehen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. Juni 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 juin 1993
Aus ordnungspolitischen Gründen beurteilt der Bundesrat die Idee der Rüstungskonversion mit grösster Zurückhaltung. Er verweist dabei insbesondere auf seine Antwort auf die Motion der sozialdemokratischen Fraktion vom 1. Juni 1992 «Neuaus- richtung der mit der Armee zusammenhängenden Arbeits- plätze.»
Hingegen ist er bemüht, die mit dem unvermeidlichen Stellen- abbau in den Rüstungsbetrieben verbundenen Härten wo im- mer möglich zu mildern. In seiner Antwort auf das Postulat Zwygart vom 7. Oktober 1992 «Arbeitnehmer in Rüstungsbe- trieben» weist der Bundesrat auf entsprechende Massnahmen hin.
Die Situation der Arbeitnehmerinnen in den eidgenössischen Rüstungsbetrieben stellte sich am 31. Dezember 1992 wie folgt dar:
Von den insgesamt 4170 Beschäftigten waren 460 Frauen (= 11 Prozent). In der Zeit vom 1. Januar 1992 bis zum 31. De- zember 1992 wurden 218 durch natürliche Abgänge freige- wordene Stellen nicht mehr besetzt. In 55 Fällen waren Frauen betroffen (= 25 Prozent). Im gleichen Zeitraum gelang es, 20 Personen in andere Departemente des Bundes zu verset- zen. Darunter waren 7 Frauen (= 35 Prozent). 10 der 102 an- gekündigten Auflösungen von Angestelltenverhältnissen be- treffen Frauen (= 10 Prozent). Im Rahmen der Beamten-Wie- derwahlen sind von 634 Vorbehalten 96 gegen Frauen ausge- sprochen worden (= 15 Prozent).
Aus diesen Zahlen geht hervor, dass der Anteil der in den eid- genössischen Rüstungsbetrieben beschäftigten Frauen rela- tiv bescheiden ist und dass sie im Rahmen des Stellenabbaus ihren männlichen Kollegen gegenüber nicht benachteiligt werden. Die für die Restrukturierung ausschlaggebenden Be- urteilungskriterien sind nicht das Geschlecht des Arbeitneh- mers, sondern seine Eignung für eine bestimmte Stelle sowie deren wirtschaftliche Notwendigkeit.
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Armee. Arbeitsplätze. Persönliche Vorstösse
Im übrigen hat der Bundesrat mit dem Erlass der «Weisungen über die Verbesserung der Vertretung und der beruflichen Stellung des weiblichen Personals in der allgemeinen Bun- desverwaltung» (vom 18. Dezember 1991) dafür gesorgt, dass weder in den eidgenössischen Rüstungsbetrieben noch an- derswo in der Bundesverwaltung die Mitarbeiterinnen auf- grund ihres Geschlechts benachteiligt werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
92.3166
Motion der sozialdemokratischen Fraktion Neuausrichtung der mit der Armee zusammenhängenden Arbeitsplätze Motion du groupe socialiste Reconversion des emplois liés à l'armée
Wortlaut der Motion vom 1. Juni 1992
Der Bundesrat wird ersucht, der Bundesversammlung mög- lichst rasch einen dringlichen Bundesbeschluss zur Umwand- lung der Rüstungsindustrie in eine zugleich zivile, soziale und ökologische Produktion vorzulegen (Rekonversion der ar- meeabhängigen Arbeitsplätze).
Es geht in erster Linie darum, den Rüstungsbetrieben des Bundes den notwendigen Handlungsspielraum zu geben, da- mit sie selber eine aktive Umwandlungspolitik betreiben kön- nen. Zudem soll ein Rekonversionsbeirat aus Vertretern aller betroffenen Kreise geschaffen werden. Die bestehenden Exe- kutivstrukturen und -mittel sollen verstärkt werden. Der Finanz- beschluss (Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen zu- gunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen) muss auf das Ber- ner Oberland und die Kantone Uri, Obwalden und Nidwalden ausgeweitet werden. Zusätzliche finanzielle Mittel für die Berei- che neue Technologien, Energie, Regionalentwicklung und Arbeitsmarktentwicklung müssen den Umwandlungsprozess sichern. Dasselbe gilt für Kompensationsmassnahmen und für Härtefälle. Schliesslich soll der Bundesrat der Bundesver- sammlung jedes Jahr einen Bericht über die Zuteilung der ge- sprochenen Mittel unterbreiten.
Texte de la motion du 1er juin 1992
Le Conseil fédéral est invité à soumettre à l'Assemblée fédé- rale dans les meilleurs délais un arrêté fédéral urgent destiné à développer et soutenir la transformation de l'industrie de l'ar- mement en une production à la fois civile, sociale et écologi- que (reconversion des emplois liés à l'armée).
Il convient en premier lieu d'assurer aux entreprises d'arme- ment de la Confédération la marge de manoeuvre nécessaire pour mener une politique active de reconversion. Un Conseil de reconversion composé de représentants de tous les mi- lieux concernés devrait en outre être institué. Les structures et moyens d'exécution existants doivent être renforcés. L'arrêté financier (arrêté fédéral instituant une aide financière en faveur des régions dont l'économie est menacée) doit être étendu à l'Oberland bernois, aux cantons d'Uri, d'Obwald et de Nid- wald. Des moyens financiers supplémentaires dans le do- maine des nouvelles technologies, de l'énergie, de la politique de développement régional et du marché de l'emploi doivent assurer le processus de reconversion. Il en sera de même en faveur de mesures de compensation et pour les cas de ri- gueur. Enfin, le Conseil fédéral soumettra chaque année à l'Assemblée fédérale un rapport sur l'affectation des moyens accordés.
Sprecherin - Porte-parole: Brunner Christiane
Schriftliche Begründung
Eine vom Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeitnehmer- Verband (Smuv) und vom Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass dem Militärbereich bedeutende strukturelle Aenderungen bevor- stehen. Von rund 40 000 Arbeitsplätzen in armeeabhängigen Betrieben (je zur Hälfte im privaten und im öffentlichen Be- reich) werden bis 1999, je nach Szenario, 12 000 bis 24 000 aufgehoben. Schon bis 1995 werden nicht weniger als 8000 betroffen sein. In einigen Regionen (Berner Oberland, Kan- tone Uri, Nidwalden und Obwalden) und in einigen Wirt- schaftszweigen (vor allem in der Metall-, Maschinen-, Appa- rate- und Fahrzeugindustrie) wird der Verlust dieser Arbeits- plätze schwerwiegende wirtschaftliche und soziale Probleme hervorrufen, wenn keine wirksamen Gegenmassnahmen er- griffen werden.
Sozialpläne des Bundes schaffen in Einzelfällen Erleichte- rung, ändern aber insgesamt nichts am Verlust der Arbeits- plätze. Ein solcher Strukturwandel verlangt rasche Entschei- dungen, die darauf zielen, durch eine angepasste Konver- sionspolitik die Arbeitsplätze langfristig zu erhalten. Dazu braucht es effiziente Methoden und Organe, die mit den nöti- gen Kompetenzen ausgestattet sind. Um diese Voraussetzun gen zu schaffen, soll das Parlament einen dringlichen Bundes- beschluss verabschieden, der die unten aufgeführten Mass- nahmen vorsieht.
Die Konversionsprogramme für armeeabhängige Arbeits- plätze in der Europäischen Gemeinschaft und in der Bundes- republik Deutschland, wo einige Länder Konversionsbeauf- tragte eingesetzt haben, zeigen die Notwendigkeit, mit regio- nalen Wirtschaftsmassnahmen zu beginnen (die Regierung der BRD spricht von «Standortkonversion»). Die Massnahmen innerhalb der Unternehmen müssen also von Programmen begleitet sein, welche die Innovationsfähigkeit der Regionen verbessern.
Konkret müssen die Rüstungs- und Unterhaltsbetriebe des Bundes über Marketing- und Forschungsabteilungen verfü- gen und den Handlungsspielraum besitzen, in verwandten Bereichen selber aktiv werden zu können. Aus strukturpoliti- schen Gründen sollen die umgewandelten Bereiche, nach dem Muster der Batrec AG, in neue Besitzverhältnisse überge- führt werden (private oder gemischte Gesellschaften, unab- hängig verwaltete Einheiten).
Der Konversionsprozess des EMD muss in den Regionen durch zusätzliche Mittel für das CIM-Programm (Förderung neuer Technologien im Fertigungsbereich), für das Aktions- programm Mikroelektronik und für einen Spezialfonds für die Projekte der Kommission zur Förderung der wissenschaftli- chen Forschung (KWF) unterstützt werden. Beschäftigungs- politische Massnahmen, verstärkte Massnahmen für die beruf- liche Weiterbildung, zusätzliche Mittel für das Programm «Energie 2000», für die bessere Verkehrserschliessung der Berggebiete und für Kompensationsmassnahmen (Koberio) begünstigten zudem einen marktgerechten Konversionspro- zess. Der Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen zu- gunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen (Finanzbeschluss) muss auf das Berner Oberland und auf die Kantone Uri, Nid- walden und Obwalden ausgedehnt werden. Auch das Gastge- werbe muss stärker gefördert werden. Weiter muss ein Fonds für die Heimarbeit und für Härtefälle geschaffen werden. Schliesslich kann die Wirtschaft verstärkt gefördert werden, wenn die Baulandreserven und Gebäude des EMD in ange- messenem Rahmen zur Verfügung gestellt werden (Standort- verbesserung).
Um die Exekutivstrukturen zu verstärken, wäre es zweckmäs- sig, in enger Zusammenarbeit zwischen dem EMD-Delegier- ten für Regionalpolitik und dem EVD einen Konversionsdienst zu schaffen, der die koordinierte Umsetzung der verschiede- nen Massnahmenpakete gewährleisten könnte. Der Bundes- rat und dieser Dienst würden politisch durch einen Konver- sionsrat beraten, der sich aus Vertretern der Sozialpartner, der Kantone und Regionen, der Bundesämter und einem Dele- gierten für Regionalpolitik zusammensetzte. Die hier vorge- schlagenen Massnahmen erfordern bis 1995 ungefähr 216 Millionen Franken. Damit wird eine grosse Wirkung zu ei-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Haering Binder Auswirkungen der Rüstungskonversion auf die Beschäftigungssituation von Frauen Postulat Haering Reconversion de la production d'armements. Incidence sur la main- d'oeuvre féminine
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Volume
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Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3414
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Datum 21.09.1993 - 08:00
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