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und den Spielraum für den mittelfristigen Aufbau ziviler Aktivi- täten empfindlich einschränken.
Für diesen ungünstigsten Fall sieht der Bundesrat für die vom Stellenabbau betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rüstungsbetriebe umfangreiche Sozialmassnahmen vor; das Bundesamt für Rüstungsbetriebe hat die nötigen Rückstellun- gen in seinen Voranschlag 1993 aufgenommen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
Zwygart: In meinem Postulat fordere ich, dass ein Bericht ver- fasst wird, der Massnahmen aufzeigt, wie durch die Verkleine- rung der Armee die Arbeitsplätze, die aufgegeben werden müssen, im zivilen Bereich wieder ersetzt werden können. Dieser Vorstoss ist im Zusammenhang mit dem Armeeleit- bild 95 entstanden. Die Verkleinerung der Armee ist eine Tat- sache, und z. B. durch den Kauf der neuen Flugzeuge sind im Bereich Flugzeuge und Landepisten einige Verkleinerungen vorgesehen, so dass es auch weniger Arbeitsplätze geben wird, und dies vor allem auch in Randregionen. Die Beschäfti- gungsprobleme sind aber etwas, das uns immer wieder be- schäftigt, und der Bund als Arbeitgeber hat hier eine beson- dere Verantwortung.
Es ist klar und offensichtlich, dass die Rüstungsbetriebe, um ein Beispiel aufzuzeigen, diese Verkleinerung respektive Um- strukturierung schon vielfach vollzogen haben. Es wurde auch mehrfach hier gezeigt, dass es möglich war, ohne Entlassun- gen auszukommen. Thun beispielsweise, das in meiner Nähe ist, hat aber trotzdem Beschäftigungsprobleme bekommen, weil ja eben Randbeziehungen der Industrie auch betroffen sind.
Nun aber kann man schlecht sehen, ob jetzt der Bund allein der Verursacher dieser Probleme ist oder ob es die allgemeine Problematik in der Wirtschaft ist, die dann zur Arbeitslosigkeit führt.
Ein Bericht kann ein Papiertiger sein. Ich bin darum durchaus bereit, im Rahmen der heutigen Diskussion zu hören, ob es der richtige Weg ist, ein Papier mehr zu verlangen. Wenn näm- lich die Zusicherung von bundesratlicher Seite gemacht wird, dass man sich bemüht, immer angepasst an die lokalen Struk- turen, in Zusammenarbeit mit den regionalen Verantwortli- chen nach adäquaten Lösungen zu suchen, dann ist es viel- leicht besser, hier zu sagen: «Ich verzichte auf das Postulat und lasse es abschreiben», als es hier auf einen «Hosenlupf» ankommen zu lassen - wir hätten ein Papier mehr, aber gehol- fen wäre den Betroffenen damit nicht.
Ich wiederhole: Ich bin bereit, das Postulat abschreiben zu lassen, wenn uns hier der Bundesrat weitere Bemühungen zusichert.
Abgeschrieben - Classé
92.3540
Motion Brügger Cyrill Ausbau des Schiessplatzes Kaisereggalp Extension de la place de tir de Kaisereggalp
Wortlaut der Motion vom 17. Dezember 1992
Der Bundesrat wird aufgefordert, auf den Ausbau des Schiess- platzes Kaisereggalp zu verzichten.
Texte de la motion du 17 décembre 1992
Je réclame du Conseil fédéral qu'il renonce à étendre la place de tir de Kaisereggalp.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Bundi, Carobbio, Caspar-Hutter, Danuser, de Dardel, Eggenberger, Fankhauser, Haering Binder, Hafner Ur- sula, Haller, Hämmerle, Herczog, Jeanprêtre, Leemann, Mae- der, Mauch Ursula, Meyer Theo, Rechsteiner, Ruffy, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Vollmer, Züger (27)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Mit dem Erstellen einer leistungsfähigen Seilbahn sollen vom Simmental her Material, Fahrzeuge und Soldaten in dieses al- pine Hochtal transportiert werden. Mit dem Bau der sogenann- ten Erschliessungsstrasse ab Seilbahnbergstation ist ein wei- terer Eingriff in diese laut UVP höchst empfindliche Bergland- schaft geplant. Es bestehen zudem Pläne, diese Anlagen auch touristisch auszunützen.
Diese Eingriffe in eine unberührte Naturlandschaft rechtferti- gen sich keineswegs:
Mit der Armeereform 95 ist auch ein Bestandesabbau ver- bunden, so dass mit den bestehenden Uebungsplätzen genü- gend Möglichkeiten gegeben sind.
Die im Rahmen der Projektierungsarbeiten erstellte UVP weist in aller Deutlichkeit nach, mit welch irreparablen Schä- den für Natur und Umwelt zu rechnen wäre.
Die Schweizerische Stiftung für Landschaftsschutz wendet sich eindeutig gegen die Ausführung der Pläne.
Die Gemeinde Plaffeien hat ihre Opposition zu diesem Pro- jekt unmissverständlich kundgetan.
Die Regierung des Kantons Freiburg ist gegen eine weitere Ausdehnung der Schiesstätigkeit im Schwarzsee-Gebiet, im speziellen ganz klar gegen die Erschliessung der Kaiser- eggalp.
Mit meinem von Bundesrat und Parlament angenommenen Postulat zur breiteren Einführung der Simulationstechnik für militärische Uebungen - auch in der Infanterie - sollten suk- zessive die ohnehin wirklichkeitsfremden Schiessübungen im Alpengebiet eingestellt werden.
Die Verknappung der finanziellen Mittel gebietet geradezu imperativ, auf fragwürdige und von allen öffentlichen Stellen bekämpfte Projekte zu verzichten. Ein Festhalten an diesen überholten Plänen würde nicht verstanden und als Sturheit empfunden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. April 1993
Rapport écrit du Conseil fédéral
du 7 avril 1993
Das EMD plant nicht den Ausbau des bundeseigenen Schiessplatzes Kaisereggalp; es möchte aber dessen Er- schliessung verbessern. Ein entsprechendes Vorprojekt aus dem Jahre 1987 sieht vor, die bestehende Materialseilbahn auf der Simmentaler Seite durch eine leistungsfähigere Trans- portseilbahn zu ersetzen, mit der auch geländegängige Fahr- zeuge für alpwirtschaftliche und militärische Zwecke transpor- tiert werden können. Von der Bergstation der Seilbahn zur Kai- sereggalp soll der bestehende Alpweg zu einem Erschlies- sungsweg ausgebaut werden. Von dem 3,2 Kilometer langen Weg liegen 2,4 Kilometer auf dem Gebiet des Kantons Bern. Ob in einem späteren Zeitpunkt auch eine bessere Ausrü- stung des Schiessplatzes mit zeitgemässen Ausbildungsanla- gen ins Auge gefasst werden soll, steht heute noch nicht fest; es besteht dafür kein konkretes Projekt.
Die Armee kann auf die projektierte Erschliessung nicht ver- zichten. Diese soll nicht touristischen, sondern ausschliess- lich militärischen und alpwirtschaftlichen Zwecken dienen. Aus diesem Grund konnten die Meliorationsämter des Bundes und des Kantons Bern Beitragsleistungen an die Baukosten zusichern.
Auch die bestandesmässig verkleinerte «Armee 95» wird auf Schiessplätze angewiesen sein. Es wird auch nach 1995 vor- kommen, dass im Gebiet des Simmentals und des Jaunpas- ses gleichzeitig mehrere Einheiten im Dienst stehen und ver-
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schiedene Schiessplätze benützen müssen - auch denjeni- gen auf der Kaisereggalp.
Die Simulationstechnik hält in der militärischen Ausbildung mehr und mehr Einzug. Simulatoren sind aber sehr kostspie- lige Anlagen. Bei der gegenwärtigen Finanzlage des Bundes, die das EMD zur Setzung von strengen Prioritäten zwingt, muss die Beschaffung von Infanteriesimulatoren vorläufig hin- ausgeschoben werden. Dazu kommt, dass die militärische Ausbildung nicht allein auf Simulatoren durchgeführt werden kann; auf Scharfschiessübungen im Gelände und auf dafür geeignete Schiessplätze wird auch in Zukunft nicht gänzlich verzichtet werden können.
Diese Aussage muss aber im Rahmen der Beurteilung des endgültigen Umweltverträglichkeitsberichts zu diesem noch zu überarbeitenden Bauprojekt erst noch durch das Bundes- amt für Umwelt, Wald und Landschaft und die kantonalen Fachstellen bekräftigt werden.
Es trifft zu, dass sich die Schweizerische Stiftung für Land- schaftsschutz am 29. März 1989 negativ zum Vorprojekt ge- äussert hat. Anlässlich einer späteren Begehung im Gelände hat aber der Geschäftsleiter dieser Stiftung seine Meinung ge- ändert und festgestellt, dass sich unter Vorbehalt des gesetz- lich vorgeschriebenen Ablaufs und der Umweltverträglich- keitsprüfung sowie der behördlichen Koordinationspflicht ge- mäss Raumplanungsverordnung im Sinne eines Musterbei- spiels eine gute Zusammenarbeit mit dem EMD ergeben könnte.
Ueber den vorgesehenen Zeitpunkt der Realisierung des Erschliessungsprojekts können heute noch keine Angaben gemacht werden. In der Finanzplanung ist das Projekt vorläu- fig zurückgestellt worden, so dass es mittelfristig nicht reali- siert werden kann. Einem generellen Verzicht kann aber der Bundesrat nicht zustimmen.
Abschliessend hält der Bundesrat fest, dass nicht systema- tisch auf jede Schaffung von neuen und auf jeden Ausbau von bestehenden Schiessplätzen verzichtet werden kann. Die «Ar- mee 95» wird in erster Linie die bundeseigenen Schiessplätze benützen; wo nötig müssen diese deshalb modernisiert wer- den. Erst wenn die «Armee 95» verwirklicht ist, wird der tat- sächliche Bedarf an Schiessplätzen definiert und über deren allfälligen Ausbau und die Modernisierungsbedürfnisse ent- schieden werden können.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Brügger Cyrill: Die ablehnende Haltung des Bundesrates hat mich selbstverständlich enttäuscht. Ich kann nur bedauern, dass das EMD ein weiteres Mal die Gelegenheit verpassen will, den berechtigten Anliegen breiter Bevölkerungskreise un- serer Region entgegenzukommen. Dabei handelt es sich nicht nur um das Anliegen einiger Umweltfanatiker. Nebst ver- schiedenen Umwelt-, Heimat- und Landschaftsschutzgrup- pen haben auch die Standortgemeinde und notabene die Kantonsbehörden, der Staatsrat des Kantons Freiburg, ein- deutig gegen die Ausbaupläne des EMD Stellung bezogen. Ein weiteres Tal- und Alpgebiet, welches landschaftliche Ei- genart mit einem grossen floristischen und faunischen Arten- reichtum verbindet, soll für eine militärisch intensivere Nut- zung sogenannt erschlossen werden. Es gilt immerhin zu be- denken - was auch von der Schweizerischen Stiftung für Landschaftsschutz in einer schriftlichen Stellungnahme bestä- tigt worden ist -, dass das Voralpengebiet zwischen Stock- horn, Gantrisch und Kaiseregg, in einem allgemeinen Kontext gesehen, wegen militärisch intensiver Nutzung schon über- mässig viele Eingriffe erdulden musste. Am Gurnigel und am Fusse der Nünenenfluh sowie des Gantrisch befinden sich Panzerübungsgelände aller Art. Die Geissalp wurde samt Zu-
fahrt durch den Muscherenschlund militärisches Uebungsge- lände. Auf dem Talberg werden militärische Uebungen abge- halten, und im Gebiet des Schwarzsees bestehen einige Hilfs- schiessplätze.
Diese militärische Präsenz bleibt nicht ohne Spuren. Panzer- plattformen, Erschliessungsstrassen, Schiessplätze, Bunker, Erosionshänge, Fahrzeugparks sind diese Zeichen menschli- chen Eingriffs in Natur und Landschaft. Wenn ein Gebirgs- raum in diesem Masse durch militärische Anwesenheit bela- stet ist, so ist es wichtig, Ausgleichsräume zu schaffen, deren Hauptfunktion es sein muss, der traditionellen Alpwirtschaft Raum zu bieten, womit bis zu einem gewissen Mass eine in- takte Landschaft erhalten werden kann. Aber auch Fauna und Flora bedürfen dieser Ausgleichsräume.
Was das EMD in diesem Gebiet plant, überspannt den Bogen und überschreitet ohne Zweifel die Grenzen des Tolerierba- ren. Immer wieder müssen wir in unserem politischen Alltag - das wird an diesem Beispiel sehr deutlich - feststellen, wie weit die politischen Absichtserklärungen vom wirklichen politi- schen Handeln abweichen.
Das vorgesehene Gebiet Kaisereggalp ist für die Behörden des Kantons Bern verbindliches Landschaftsschutz- und Schongebiet, welches vor allem wegen seines guterhaltenen Zustandes eine grosse Bedeutung besitzt. Aber auch der Kanton Freiburg hat, weil rund ein Drittel dieser Alp auf frei- burgischem Boden ist, die Kaisereggalp ins Inventar der Landschaftsschutzgebiete, Kategorie 1, aufgenommen. Für derartige Gebiete ist globaler Schutz erforderlich. Diese Ge- biete zeichnen sich durch ihren hohen biologischen und öko- logischen Wert aus. Sie sind Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten und daher unverändert zu erhalten. Sie sollen landwirtschaftlich extensiv genutzt werden, und die Waldbewirtschaftung ist auf die Schutzfunktion hin auszu- richten.
Die EMD-Ausbaupläne stehen wahrhaftig in krassem Wider- spruch zu diesen durchaus berechtigten Anliegen eines glo- balen Schutzes. Die Armee darf den Alpenraum nicht weiter- hin auf diese Weise verändern. Die wenigen Naturreichtümer, die uns bleiben, wollen wir für unsere Nachkommen erhalten. Ist es nicht eine groteske Situation, wenn ausgerechnet jene Institution, die vorgibt, unsere Heimat und unseren Staat schützen zu wollen, am stärksten in Natur und Landschaft ein- greift und so in einem starken Mass die Lebensqualität herab- mindert?
Ich bitte Sie: Ueberweisen Sie meine Motion, damit das EMD das Dossier Kaisereggalp endgültig schliesst. In seiner Ant- wort schreibt der Bundesrat, dass infolge der prekären Finanz- lage über den vorgesehenen Zeitpunkt der Realisierung heute keine Angaben gemacht werden können. Man plant auf Vorrat und verharrt stur auf einer überholten Position, statt mit einem vernünftigen Verzichtsentscheid endlich auch einmal Good- will zu zeigen. Offensichtlich besteht kein Bedürfnis, und dann müsste man nicht unnötigerweise provozieren!
Beachten Sie bitte, ich wiederhole es, dass in diesem Fall die Kantonsregierung, die Behörden und die Bevölkerung einer ganzen Region den Widerstand bereits angemeldet haben. Glauben Sie mir, ein Kraftakt des EMD auf der Kaiseregg könnte verheerende Folgen haben.
Ueberweisen Sie meine Motion, und sorgen Sie dafür, dass die Warnlichter, die nun überall aufleuchten, auch vom EMD beachtet werden.
Bundesrat Villiger: Ich bin nicht ganz sicher, ob Herr Brügger Cyrill die ganze Bevölkerung repräsentiert, wie er das gesagt hat. Ich habe auch andere Stimmen gehört - auch in dieser Gegend -, die durchaus Verständnis dafür haben, dass die Ar- mee noch irgendwo üben muss. Wenn es gewisse kritische Stimmen auf der freiburgischen Seite gibt, hat das zum Teil auch Gründe, die eher im Handfest-Helvetischen liegen. Man hat es nicht so gerne, dass Soldaten, die im Simmental woh- nen und Geld ausgeben, in einer anderen Gegend schiessen. Das spielt halt bei diesen Dingen alles auch mit. Ich kann Ih- nen nur sagen, dass ich in bezug auf das Gebaren der Armee der Natur gegenüber, zum Schutz von Naturreichtümern, ein gutes Gewissen habe. Ich glaube, vieles ist überhaupt nur
Armée. Emplois. Interventions personnelles
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noch da, weil es Waffenplätze gibt, und wir wollen auch hier noch Fortschritte machen. Man ist ja nie am Ende.
Der Schiessplatz Kaisereggalp soll gar nicht ausgebaut, son- dern er soll nur besser erschlossen werden, und zwar mit einer leistungsfähigeren Transportseilbahn auf der Berner Seite und einem Erschliessungsweg von der Bergstation zum Schiessplatz. Der Zeitpunkt ist in der Tat noch völlig offen, aber wir dürfen uns das nicht, nur weil es nicht aktuell ist, für alle Zu- kunft völlig verbauen lassen. Man kann den Schiessplatz ja brauchen, nur die Zufahrt ist nicht so gut. Das Projekt ist in der Finanzplanung zurückgestellt. Selbstverständlich könnten Sie dazu Stellung nehmen, wenn dafür einmal ein Kredit anbe- gehrt würde. Das Projekt ist mittelfristig nicht realisierbar. Aber heute generell darauf zu verzichten, kommt für den Bundesrat nicht in Frage.
Der Umweltverträglichkeitsbericht liegt erst im Entwurf vor. Er kommt zum Schluss, dass das Vorprojekt alles in allem als umweltverträglich bezeichnet werden kann. Aber selbstver- ständlich würde zu dem noch zu überarbeitenden Bauprojekt dann eine endgültige Umweltverträglichkeitsprüfung durch- zuführen sein, in deren Ergebnis dann auch die Kommissio- nen usw. Einsicht nehmen können.
Tatsächlich sind die Simulatoren, von denen auch in der schriftlichen Begründung der Motion die Rede ist, im Vor- marsch; Sie haben heute diesbezüglich wieder einige Be- schlüsse gefasst. Aber Infanteriesimulatoren haben begrenzte Möglichkeiten. Sie haben nicht erste Priorität, auch aus Fi- nanzgründen. Wir können Uebungen im Gelände mit dem scharfen Schuss leider nie vollständig ersetzen. Und deshalb wird auch die neue «Armee 95» Schiessplätze brauchen, und wir können nicht systematisch alle Möglichkeiten zum Ueben verhindern.
Der Schiessplatz Kaisereggalp wird auch in Zukunft von der Infanterie benützt werden müssen, wenn im Simmental und im Gebiet des Jaunpasses gleichzeitig mehrere Einheiten statio- niert und auf verschiedene Schiessplätze angewiesen sind. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie die Motion Brügger Cyrill nicht überweisen.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
37 Stimmen 62 Stimmen
92.3414
Postulat Haering Binder Auswirkungen der Rüstungskonversion auf die Beschäftigungssituation von Frauen
Reconversion de la production d'armements. Incidence sur la main-d'oeuvre féminine
Wortlaut des Postulates vom 7. Oktober 1992
Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament einen Bericht zu den geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Rüstungs- konversion auf die Beschäftigungssituation von Frauen zu un- terbreiten. Dieser Bericht soll insbesondere Auskunft geben über:
a. die Auswirkungen der Rüstungskonversion auf die Beschäf- tigungssituation von Frauen in quantitativer und qualitativer Hinsicht;
b. die Massnahmen, die der Bundesrat im Hinblick auf die Ver- hinderung geschlechtsspezifischer Diskriminierung von Frauen im Rahmen der Rüstungskonversion ergreifen wird.
Texte du postulat du 7 octobre 1992
Le Conseil fédéral est prié de soumettre au Parlement un rap- port sur les conséquences qu'aura la reconversion de la pro- duction d'armements sur la main-d'oeuvre féminine. Ce rap- port devrait notamment porter sur les points suivants:
a. les conséquences de cette reconversion sur le volume de la main-d'oeuvre féminine et son niveau de qualification;
b. les mesures que le Conseil fédéral prendra pour éviter une discrimination des femmes lors de cette reconversion.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Brügger Cyrill, Bundi, Carobbio, Danuser, Eg- genberger, Fankhauser, von Felten, Goll, Gross Andreas, Hämmerle, Herczog, Jeanprêtre, Ledergerber, Leemann, Leu- enberger Ernst, Steiger Hans, Strahm Rudolf (21)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Anteil der Frauen im EMD und in den Rüstungsbetrieben beträgt 8,8 Prozent. Ueberdurchschnittlich viele Frauen finden sich in den unteren Chargen der Verwaltung sowie in den Mu- nitionsbetrieben. Gerade diese Arbeitnehmerinnen werden von der Rüstungskonversion besonders betroffen sein. Den- noch stellen wir fest: Auch im Bereich der alternativen Verwen- dung freiwerdender Militärressourcen verläuft die Diskussion ohne ausdrückliche Berücksichtigung der Interessen weibli- cher Beschäftigter und der spezifischen Frauenproblematik. Auch die ökonomische Konversionsforschung greift in ihren beschäftigungspolitischen Konzeptionen keine expliziten For- derungen zur Förderung der Erwerbschancen von Frauen auf; diese Perspektiven weiblicher Beschäftigungschancen wer- den vielmehr systematisch ausgeblendet Wenn aber mit Ab- rüstung ein friedenspolitischer Prozess verfolgt und Konver- sion als Teil einer umfassenden gesellschaftlichen Strategie der Neuorientierung angesehen wird, sind die Lebensrealitä- ten der Frauen mit einzubeziehen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. Juni 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 juin 1993
Aus ordnungspolitischen Gründen beurteilt der Bundesrat die Idee der Rüstungskonversion mit grösster Zurückhaltung. Er verweist dabei insbesondere auf seine Antwort auf die Motion der sozialdemokratischen Fraktion vom 1. Juni 1992 «Neuaus- richtung der mit der Armee zusammenhängenden Arbeits- plätze.»
Hingegen ist er bemüht, die mit dem unvermeidlichen Stellen- abbau in den Rüstungsbetrieben verbundenen Härten wo im- mer möglich zu mildern. In seiner Antwort auf das Postulat Zwygart vom 7. Oktober 1992 «Arbeitnehmer in Rüstungsbe- trieben» weist der Bundesrat auf entsprechende Massnahmen hin.
Die Situation der Arbeitnehmerinnen in den eidgenössischen Rüstungsbetrieben stellte sich am 31. Dezember 1992 wie folgt dar:
Von den insgesamt 4170 Beschäftigten waren 460 Frauen (= 11 Prozent). In der Zeit vom 1. Januar 1992 bis zum 31. De- zember 1992 wurden 218 durch natürliche Abgänge freige- wordene Stellen nicht mehr besetzt. In 55 Fällen waren Frauen betroffen (= 25 Prozent). Im gleichen Zeitraum gelang es, 20 Personen in andere Departemente des Bundes zu verset- zen. Darunter waren 7 Frauen (= 35 Prozent). 10 der 102 an- gekündigten Auflösungen von Angestelltenverhältnissen be- treffen Frauen (= 10 Prozent). Im Rahmen der Beamten-Wie- derwahlen sind von 634 Vorbehalten 96 gegen Frauen ausge- sprochen worden (= 15 Prozent).
Aus diesen Zahlen geht hervor, dass der Anteil der in den eid- genössischen Rüstungsbetrieben beschäftigten Frauen rela- tiv bescheiden ist und dass sie im Rahmen des Stellenabbaus ihren männlichen Kollegen gegenüber nicht benachteiligt werden. Die für die Restrukturierung ausschlaggebenden Be- urteilungskriterien sind nicht das Geschlecht des Arbeitneh- mers, sondern seine Eignung für eine bestimmte Stelle sowie deren wirtschaftliche Notwendigkeit.
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1993
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3540
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.09.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
1528-1530
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Pagina
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20 023 135
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