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20 septembre 1993
1482
Chemin de fer du Seetal. Motions
dere -, und im Gesamtzusammenhang der Bundesfinanzen liegen die bereinigten Konzepte und die vom Parlament ge- nehmigten Grundsätze über das, was hier in unserem Land in den nächsten Jahrzehnten geschehen soll - das wird sich über Jahrzehnte erstrecken -, nicht vor. Und jetzt wollen wir nicht einmal nach der Salamitaktik, nach der vorne zuerst weg- geschnitten wird, ein Scheibchen Salami herausschneiden, sondern mitten aus der gesamten Wurst und aus einigermas- sen zufälligen personellen Konstellationen heraus, die in ver- schiedenen Kommissionen vorliegen, entscheiden. Und zwar in einer Art und Weise entscheiden, die im Hinblick auf die be- reits ergangenen Entscheide, gesprochenen Kredite und ge- nehmigten Projekte kaum angehen dürfte.
Als letztes möchte ich zur Empfehlung der Annahme meines Ordnungsantrages auf Verschiebung anführen, dass uns überhaupt nur die Motion Giezendanner vorlag. Ich habe mich auch Ende letzter Woche, bis zum Sonntag, auf dieses Ge- schäft vorbereiten wollen.
Wir Parlamentarier hatten keine Motion der Finanzkommission vor uns; wir hatten keine Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen vor uns. Es geht nicht an, bei solch grundsätzlichen und präjudiziellen Entscheidungen nach ei- nem Prinzip des Zufalls vorzugehen, nach dem gerade ein- zelne Kommissionen einige Entscheide vorweggenommen haben. Das geht nicht an.
Ich beantrage Ihnen deshalb, dieses Teilstück «Seetalbahn» nicht zu behandeln, sondern abzuwarten, bis Gesamtkon- zepte vorliegen und genehmigt sind.
Et pour ne pas faire croire aux Romands qu'il s'agit purement d'une affaire suisse alémanique, je peux leur dire que dans toute la liste des lignes de chemins de fer qui sont à liquider dans les prochaines années, il y a aussi bien des lignes en Suisse romande qu'en Suisse alémanique. Il n'a jamais été question de faire une différence entre la Suisse alémanique et la Suisse romande.
Ich beantrage Ihnen, dem Ordnungsantrag auf Verschiebung zuzustimmen, um auch die Verhältnisse im Seetal finanzpoli- tisch und verkehrspolitisch in einen Gesamtzusammenhang zu stellen.
Wanner: Obwohl ich durchaus ein gewisses Verständnis für die Ueberlegungen meines Kollegen Mauch Rolf aufbringen kann, möchte ich Sie bitten, diesen Ordnungsantrag abzuleh- nen. Ich kann nicht für die Kommission für Verkehr und Fern- meldewesen sprechen, habe aber mein Votum vorhin mit dem Präsidenten der Finanzkommission, Herrn Bonny, abgespro- chen. Herr Bonny teilt meine Auffassung.
Der schlechteste aller möglichen Entscheide in diesem nun lange zerredeten Fall der Seetalbahn wäre es, keinen Ent- scheid zu fällen. Die Sache ist reif; wir müssen entscheiden. Ich möchte Herrn Mauch sagen: An diesem Beispiel wird nicht die Zukunft des Regionalverkehrs in unserem Land entschie- den, sondern ein Einzelfall abgehandelt, bei dem der Hand- lungsbedarf mehr als erwiesen ist.
Ich bitte Sie, den Ordnungsantrag Mauch Rolf abzulehnen.
Fischer-Sursee: Ich möchte Sie eindringlich bitten, dieses Ge- schäft hier zu behandeln. Sie haben von den Kantonen Aargau und Luzern verschiedene Unterlagen erhalten, und daraus er- sehen Sie die Leidensgeschichte dieser Seetalbahn. Be- schlüsse beider Parlamente (Aargau und Luzern) haben eine Sanierung dieser Bahn wiederholt bejaht, und der Bundesrat hat letztes Jahr einen Entscheid gefällt, dass im luzernischen Seetal das schlimmste Teilstück saniert werden soll. Dies noch weiter zu verzögern ist unverantwortlich. Sie kennen die Zahlen der Unfälle, die auf dieser Strecke passiert sind. Allein in der Gemeinde Emmen waren in den letzten dreissig Jahren über dreissig Todesfälle zu verzeichnen. Es gibt allein in der Gemeinde Emmen etwa dreissig unbewachte Bahnüber- gänge. Es ist unverantwortlich, hier noch zuzuwarten. Es ist richtig, dass gewisse Teilprojekte neu überdacht werden müssen. Ich erinnere Sie: Die Groupe de réflexion hat zwi- schen dem luzernischen Seetal, das von der Bahn mit Perso- nen und Gütern sehr stark frequentiert ist, und dem Teilstück im aargauischen Seetal unterschieden. Dass dort noch einmal
Ueberlegungen angestellt werden müssen, ist richtig. Das hin- dert uns aber nicht daran, heute zu entscheiden; denn wir ent- scheiden nur über den Teil, der bereits bewilligt und vom Bun- desrat mit gewissen Auflagen gutgeheissen worden ist. Damit diese Planung und der Baubeginn nun endgültig erfolgen können, muss wenigstens dieses Teilstück, das in bezug auf Sicherheit am gefährlichsten ist, aber auch weitaus die grösste Frequenz aufweist, endlich saniert werden.
Ich bitte Sie daher, diesem Ordnungsantrag zu wider- sprechen.
M. Béguelin: Cette ligne du Seetal, c'est de l'archéologie fer- roviaire, c'est même un scandale national. Ça fait trente ans qu'on discute de la nécessité urgente de l'assainir. Ce n'est vraiment pas le moment de renvoyer la discussion. Je vous in- vite à rejeter la motion d'ordre Mauch Rolf.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Mauch Rolf Dagegen offensichtliche Mehrheit
Minderheit
92.3201
Motion Giezendanner Umstellung der Seetalbahn von Bahn- auf Busbetrieb auf der Strecke Emmen-Lenzburg Ligne ferroviaire Emmen-Lenzburg. Remplacement du train par l'autobus
Wortlaut der Motion vom 9. Juni 1992 Der Bundesrat wird eingeladen, das Ausbauprojekt der See- talbahn zu stoppen und den unrentablen und veralteten Bahn- betrieb auf Busbetrieb umzustellen.
Bei der Umstellung sollen Bahntrassees renaturiert oder allen- falls - wo nötig - als separate Busspuren ausgebaut werden.
Texte de la motion du 9 juin 1992
Le Conseil fédéral est chargé d'interrompre le programme de modernisation du chemin de fer du Seetal et de remplacer cette vieille ligne, qui n'est plus rentable, par un service d'auto- bus.
A cette occasion, les voies de chemin de fer devraient être transformées en espaces naturels ou, éventuellement, en voies séparées pour les autobus lorsque cela s'avère néces- saire.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Aregger, Aubry, Bezzola, Binder, Bischof, Blocher, Bonny, Borer Roland, Bor- radori, Bortoluzzi, Bührer Gerold, Cincera, Daepp, Dreher, Ey- mann Christoph, Frey Walter, Friderici Charles, Früh, Hari, He- getschweiler, Hess Otto, Jenni Peter, Kern, Loeb François, Maspoli, Maurer, Miesch, Moser, Müller, Narbel, Neuen- schwander, Reimann Maximilian, Rychen, Sandoz, Scheideg- ger, Scherrer Jürg, Seiler Hanspeter, Spoerry, Stalder, Stamm Luzi, Steffen, Steinemann, Stucky, Suter, Tschuppert Karl, Vet- terli, Wittenwiler, Wyss Paul, Zölch (50)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Trotz dem Ausbau der Seetalbahn (etwa 700 Millionen Fran- ken) kann die Strecke nie rentabel betrieben werden. Das Roll- material ist veraltet, und neues müsste neben den Investitio- nen für den Bau und die Sanierung noch zusätzlich von den SBB gekauft werden. Moderne Busse (eventuell Schubge- lenkbusse) können viel kostengünstiger betrieben werden. Durch die Umstellung auf Busbetrieb würde neues, attraktives Wagenmaterial eingesetzt. Dem Ausbau der Seetalbahn muss viel Kulturland geopfert werden, mit der Umstellung von Bahn
Seetalbahn. Motionen
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auf Bus könnte sogar viel Land wieder renaturiert werden. Mit dem Busbetrieb würden Baukosten von etwa 700 Millionen Franken eingespart. Die vorhandenen Infrastrukturen der Strasse könnten fast gratis von den Bussen benutzt werden. Der Energie-Engpass der SBB (elektrischer Strom) würde durch den Wegfall des Bahnbetriebs verringert. Die Linie Lenz- burg-Emmen wird für den Güterverkehr nur wenig und nicht sinnvoll betrieben. Das Angebot für die Benutzer des öffentli- chen Verkehrs kann mit Bussen effizient ausgebaut werden. In Spitzenzeiten könnten mehr Busse eingesetzt werden, in flauen Zeiten könnten sogar Kleinbusse eingesetzt werden. Beim Busbetrieb könnten sogar Privatunternehmer eingesetzt werden. (Reprivatisierung). Vorhandene Bahnhöfe könnten umgenutzt werden (Gewerbe und Wohnungen). Die Kantone Aargau und Luzern würden finanziell entlastet. Das Defizit der SBB würde verringert.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 31. August 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 août 1992
Ein Entscheid über die Betriebsform bei SBB-Angeboten liegt in der Kompetenz des Bundesrates, soweit nicht eine defini- tive Stillegung beabsichtigt ist. Der Bundesrat ist nicht ver- pflichtet, Motionen im delegierten Rechtsetzungsbereich ent- gegenzunehmen.
Der Bundesrat hat in der Zwischenzeit die Lage der Seetal- bahn eingehend analysiert. Er kommt zum Schluss, dass sich ihre Aufrechterhaltung nach wie vor rechtfertigt. Ein Busbe- trieb kann insbesondere im Bereich Hochdorf-Luzern den An- forderungen des Marktes nicht entsprechen. Darum ist dort eine rasche Sanierung der Bahn nötig.
Der Bundesrat hat eine etappenweise Sanierung beschlos- sen. Zu jeder Etappe ist eine Zweckmässigkeitsstudie vorzule- gen. Dabei wird vor allem die Umstellung des Mittelteils der Li- nie auf Bus zu prüfen sein. Der Bundesrat genehmigt die ein- zelnen Etappen, wenn sie sich auf die sicherheitstechnische Sanierung beschränken. Forderungen für die Leistungsstei- gerung der Bahn sind von den Kantonen zu tragen.
Dieses Vorgehen stellt eine den Marktanforderungen und der finanziellen Lage von Bund und SBB angepasste Sanierung sicher.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Giezendanner: Wie Sie wissen, habe ich meine Motion vor ei- nem Jahr eingereicht. Sie können darin lesen, dass ich die Umstellung der Seetalbahn von Bahn- auf Busbetrieb auf der Strecke Emmen-Lenzburg verlangt habe.
Inzwischen haben sich einige neue Aspekte ergeben. Sie ha- ben gelesen, dass in den Gemeinden Hitzkirch und Hochdorf etwa 30 000 Tonnen Güter per Cargo Rail verladen werden. Das ist für mich ein Argument, diese Strecke unter Umständen bestehenzulassen. Ein Argument ist auch der Personenver- kehr, wenn man diese Bahn bis Hitzkirch ausweitet.
Mit der Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewe- sen (KVF) ist meine Motion eigentlich erledigt, weil die Motion der KVF vor allem die Strecke Hitzkirch-Lenzburg überprüfen lassen will.
Ich glaube, es ist deshalb sinnvoll, meine Motion zurückzu- ziehen.
Zurückgezogen - Retiré
93.3244
Motion FK-NR (93.027) Seetalbahn Motion CdF-CN (93.027) Chemin de fer du Seetal
Wortlaut der Motion vom 11. Mai 1993
Im Rahmen des zweiten Sanierungsprogramms wird der Bun- desrat ersucht, auf das Projekt der Seetalbahnsanierung zu- rückzukommen und es den finanzpolitischen Rahmenbedin- gungen anzupassen.
Texte de la motion du 11 mai 1993
Dans le cadre du deuxième programme d'assainissement, le Conseil fédéral est invité à examiner le projet d'assainisse ment du chemin de fer du Seetal, pour en adapter les condi- tions-cadres sur le plan de la politique financière.
Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort
Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. September 1993
Der Bundesrat hat am 31. August 1992 seinen Beschluss von 1979 bestätigt und beschlossen, dass das Seetal grundsätz- lich mit der Bahn erschlossen werden soll. Insbesondere hat er anerkannt, dass der Bahn eine regionale Bedeutung als Vorortsbahn ab Luzern zukommt. Er hat dabei aber offenge- lassen, ob es eine durchgehende Bahn sein soll oder wieweit allfällige Stichlinien reichen sollen. Dies soll durch eine (sich im Gang befindliche) Ueberprüfung der Betriebsform im Mit- telteil und Zweckmässigkeitsprüfungen für jede zu bewilli- gende Etappe geklärt werden.
Er erschien dem Bundesrat als unangebracht, für die Sanie- rung dieser Regionallinie gegen 600 Millionen Franken aufzu- wenden, wie dies das Projekt der Kantone vorsah. Er be- schränkte die Möglichkeit von Bundesbeiträgen auf das si- cherheitstechnisch Unabdingbare und verlangte von den Kan- tonen, leistungssteigernde Teile, insbesondere den Erlosen- tunnel, selbst zu bezahlen. Durch die Abkehr vom ursprüngli- chen Sanierungskonzept, das eine generelle Modernisierung und Verbesserung der Bahnlinie beabsichtigte, hin zur Be- schränkung auf die Verbesserung der Sicherheit an den zahl- reichen Niveauübergängen erscheint nach dem gegenwärti- gen Stand der Untersuchung zumindest eine Halbierung der Sanierungskosten möglich. Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement wird indessen sämtliche Teilprojekte weiter auf Einsparungen hin untersuchen. Die An- passung an die finanzpolitischen Rahmenbedingungen ist demnach bereits im Gange. Sie wird jedoch nicht vor Ende Jahr abgeschlossen sein, so dass eine Berücksichtigung im zweiten Sanierungspaket nicht möglich ist.
Es handelt sich bei der Sanierung der Seetalbahn um eine Trennung von Schiene und Strasse sowie die Sanierung von Bahnübergängen. Diese Arbeiten sind zur Sicherheit des Strassenverkehrs notwendig. Auf Bahnübergängen im aar- gauischen Teil sind in neuerer Zeit jährlich 15 Unfälle (Basis 1987 bis 1992, Tendenz zunehmend) mit ein bis zwei Toten und drei Verletzten (zwei davon schwer) zu verzeichnen. Im lu- zernischen Teil werden diese Zahlen im langjährigen Durch- schnitt (1950 bis 1989) erreicht, dürften also heute bereits höher liegen. Allein ein Drittel der Toten sind in Emmen zu be- klagen.
Die massgebende Rechtsgrundlage für die Finanzierung ist die Verkehrstrennungsverordnung vom 6. November 1991
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Giezendanner Umstellung der Seetalbahn von Bahn- auf Busbetrieb auf der Strecke Emmen-Lenzburg
Motion Giezendanner Ligne ferroviaire Emmen-Lenzburg. Remplacement du train par l'autobus
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Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
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Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3201
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Datum 20.09.1993 - 15:30
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