533
Interpellation Gadient
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit I
29 Stimmen 7 Stimmen
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
28 Stimmen 8 Stimmen
91.303 Standesinitiative Uri Schutz vor dem Transitverkehr Initiative du canton d'Uri Protection contre les atteintes du trafic de transit
Präsident: Hier liegt ein schriftlicher Bericht vor.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 1 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Wird dagegen oppo- niert?
Ziegler Oswald: Ich stelle den Antrag, der Standesinitiative Uri Folge zu geben. Ich halte an diesem Antrag fest.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Ziegler Oswald
18 Stimmen 9 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
93.3027
Motion des Nationalrates (Urek-NR 90.203) Einführung der unbeschränkten Haftpflicht bei Wasserkraftanlagen Motion du Conseil national (Ceate-CN 90.203) Instauration de la responsabilité civile illimitée des exploitants d'installations hydro-électriques
Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1992
Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich und ohne die all- gemeine Revision des Haftpflichtrechts abzuwarten, ein Ge- setz vorzuschlagen, das in Analogie zur Kernenergiehaft- pflicht die unbeschränkte Haftpflicht der Inhaber von Wasser- kraftanlagen einführt.
Texte de la motion du 16 décembre 1992
Le Conseil fédéral est chargé de proposer une loi instaurant la responsabilité civile illimitée des exploitants d'installations hy- dro-électriques, par analogie avec la responsabilité civile en matière de centrales nucléaires, immédiatement et sans atten- dre la révision générale du droit de la responsabilité civile.
Schallberger, Berichterstatter: Der Nationalrat überwies am 16. Dezember 1992 diese von seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) am 2. November 1992 be- schlossene Motion. Sie hat eine längere Vorgeschichte. Schon in den Jahren 1980 und 1981 befassten sich die Räte mit parlamentarischen Vorstössen, welche dieses Begehren zum Inhalt hatten. Nachdem nichts Konkretes passierte, be- schloss der Grosse Rat des Kantons Wallis am 28. März 1990 eine Standesinitiative, mit welcher für Inhaber von Wasser- kraftwerken die unbeschränkte Haftpflicht und analog zur Re- gelung der Kernenergiehaftpflicht die Schaffung eines eidge-
nössischen Solidaritätsfonds für Schäden durch höhere Ge- walt oder durch kriegerische Ereignisse verlangt wurde.
Nachdem die ständerätliche Kommission am 5. April 1991 nach Anhörung der Beteiligten mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Ent- haltung Zustimmung beantragte, beschloss der Ständerat am 30. September 1991 unbestritten Annahme der Standesinitia- tive. Die Urek des Nationalrates ersuchte am 14. November 1991 den Bundesrat um einen Bericht zur Standesinitiative. Die Urek des Nationalrates fand den Bericht unzureichend. Insbesondere konnten die Vertreter der Verwaltung die Kom- mission damals nicht davon überzeugen, dass es für die Ver- abschiedung einer Botschaft über eine Gesetzesanpassung so viel Zeit brauche, wie laut Bericht vorgesehen wurde. Des- halb beschloss sie am 2. November 1992, die eingangs zitierte Motion einzureichen. Der Nationalrat beschloss am 16. De- zember 1992 diskussionslos nicht nur Annahme der Standes- initiative Wallis, sondern auch Ueberweisung der vorliegen- den Motion.
Die Urek des Ständerates befasste sich am 26. März 1993 mit der Motion des Nationalrates. Da ja die Einführung der unbe- schränkten Haftpflicht in beiden Räten unbestritten war, drehte sich die Diskussion um die Frage, wie rasch die Geset- zesrevision vorzubereiten sei. Die Kommission war sich einig, dass die allgemeine Revision des Haftpflichtrechts nicht abzu- warten sei. Bezüglich der Forderung im Motionstext, wonach die Revision unverzüglich zu beantragen sei, ergaben sich ge- wisse Bedenken.
Wenn Ihnen nun die Urek die Ueberweisung des parlamentari- schen Vorstosses mit 8 zu 2 Stimmen als Motion beantragt, so versteht sie unter dem Begriff «unverzüglich» eine ebenso spe- ditive wie seriöse Behandlung im ordentlichen Verfahren.
Was den Menschen in der Umgebung der Kernkraftwerke recht ist, ist den unter den Staudämmen der Wasserkraftwerke lebenden Bewohnern der Bergtäler billig. So empfehle ich Ihnen namens der Urek, die Motion des Natio- nalrates ebenfalls zu überweisen.
Ueberwiesen - Transmis
92.3519
Interpellation Gadient Energieversorgung. Auslandabhängigkeit Approvisionnement énergétique
Wortlaut der Interpellation vom 15. Dezember 1992 Die überdurchschnittliche Energieverbrauchszunahme im Jahre 1991 steht im Widerspruch zu den langfristigen Zielen des Aktionsprogramms «Energie 2000», nämlich der Stabili- sierung des Verbrauchs fossiler Energien bis zum Jahre 2000 auf dem Niveau von 1990 und des Elektrizitätsverbrauchs ab dem Jahre 2000. Das 1991 lancierte Programm konnte sich bis heute noch kaum auswirken.
Der Elektrizitätsverbrauch nahm um 2,2 Prozent oder 1008 GWh auf 47 586 GWh zu (1990: plus 2,4 Prozent). Im Be- reich Gewerbe und Dienstleistungen betrug die Zunahme 3,0 Prozent oder 435 GWh. Auch der Stromverbrauch der pri- vaten Haushalte stieg weiter (1989: plus 1,6 Prozent, 1990: plus 2,6 Prozent, 1991: plus 4,8 Prozent).
Die wirtschaftliche Stagnation in Europa hat zu einem Ueber- angebot an elektrischer Energie geführt Die Schweiz impor- tiert - vor allem aus Frankreich und Deutschland - über das europäische Verbundnetz beträchtliche Energiemengen zu Billigpreisen, die unter den Gestehungskosten der einheimi- schen Energie liegen. Demzufolge wird diese nur reduziert ausgenützt, was unter anderem in einem überdurchschnittli chen Füllungsgrad der Stauseen zum Ausdruck kommt.
E 16 juin 1993
534
Interpellation Gadient
Diese Entwicklung führt dazu, dass der Kostendruck auf die im Inland erzeugte Energie vergrössert wird und dadurch der Ausbau und die Erneuerung von Wasserkraftanlagen - insbe- sondere von kleineren und mittleren Anlagen - erschwert wird. Das trifft ebenso auf andere Alternativenergien zu. Auch sind die Ziele von «Energie 2000» dadurch schwieriger zu errei- chen, und die Erhöhung des Eigenversorgungsgrades und die Erstellung von dezentralen Versorgungsanlagen werden erschwert.
Der Bundesrat wird deshalb ersucht, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
Ist sich der Bundesrat der vorstehend dargelegten Situation bewusst, und welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, wenn sich die Lage mittelfristig noch ändern sollte?
Teilt der Bundesrat die Besorgnis über die zunehmen- de Auslandabhängigkeit der schweizerischen Stromversor- gung?
Der Bundesrat möge Aufschluss geben über die Importver- hältnisse im Sektor der elektrischen Energie, insbesondere über Mengen, Leistungen, Herkunftswerke, Herkunftsländer, Produktionsart und vertragliche Abmachungen.
Besteht beim Bezug ausländischer Atom- und elektrischer Energie aus fossil befeuerten Kraftwerken die Gewähr hinrei- chender Sicherheit der Produktionsanlagen und die Möglich- keit und Verpflichtung zu kontinuierlicher Ueberprüfung der Sicherheitserfordernisse durch den schweizerischen Be- züger?
Ist der Bundesrat zu prüfen bereit, ob ein den heutigen Eigenversorgungsgrad übersteigender Import elektrischer Energie aus dem Ausland nur noch im Verhältnis zu landes- interner Produktionssteigerung zuzulassen ist?
Texte de l'interpellation du 15 décembre 1992
L'augmentation exceptionnelle de la consommation d'énergie en 1991 compromet la réalisation du programme d'action à longue échéance «Energie 2000» qui vise à empêcher que la consommation d'énergie fossile ne dépasse en l'an 2000 le ni- veau atteint en 1990 et à stabiliser la consommation d'électri- cité à partir de l'an 2000. Le programme lancé en 1991 n'a eu guère d'effet jusqu'à présent.
La consommation d'éléctricité a augmenté de 2,2 pour cent, soit de 1008 GWh, pour atteindre 47 586 GWh (1990: plus 2,4 pour cent). Dans le secteur des arts et métiers, comme dans celui des services, l'augmentation a été de 3 pour cent, soit de 435 GWh. La consommation des ménages a elle aussi continué à s'accroître (1989: plus 1,6 pour cent; 1990: plus 2,6 pour cent, 1991: plus 4,8 pour cent).
La stagnation de l'économie en Europe a provoqué une offre excédentaire d'énergie électrique. La Suisse importe à bon marché, par l'entremise du réseau européen, d'importantes quantités d'énergie - notamment de France et d'Allemagne - dont le prix est inférieur au prix de revient de l'énergie produite dans le pays. Il s'ensuit que celle-ci n'est utilisée qu'insuffi- samment, ce qu'illustre le niveau exceptionnellement élevé des eaux dans les lacs de barrage.
De ce fait, le coût de l'énergie produite dans le pays subit une pression accrue, ce qui affecte l'aménagement et la remise en état des ouvrages hydro-électriques, notamment des installa- tions de petite et moyenne envergure. On peut faire la même observation en ce qui concerne d'autres énergies de substitu- tion. La réalisation du programme «Energie 2000» est ralentie, et l'élévation du degré d'autoapprovisionnement, ainsi que la création d'installations décentralisées à cet effet sont compro- mises.
Je demande en conséquence au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Le Conseil fédéral tient-il compte de la situation telle qu'elle vient d'être décrite? Quelles mesures entend-il prendre si cette situation ne se modifiait pas à moyen terme?
Le Conseil fédéral partage-t-il l'inquiétude concernant la dé- pendance croissante de notre pays à l'égard de l'étranger sur le plan de l'approvisionnement en courant électrique?
Le Conseil fédéral peut-il renseigner sur les importations d'énergie électrique, notamment sur le volume de ces impor- tations, sur leur rendement, sur les usines d'où provient le cou-
rant importé et sur les pays exportateurs, sur le mode de pro- duction de l'énergie et sur les contrats qui ont été passés dans ce domaine?
A-t-on la garantie que les centrales étrangères fonctionnant avec de l'énergie fossile qui nous livrent de l'énergie nucléaire ou électrique sont suffisamment sûres? Les importateurs suis- ses ont-ils la possibilité de vérifier à tout moment si les normes de sécurité sont observées et une telle obligation a-t-elle été prévue?
Le Conseil fédéral est-il disposé à examiner si l'importation de quantités d'énergie dépassant le degré actuel d'approvi- sionnement par des installations nationales ne doit être autori- sée que proportionnellement à l'accroissement de la produc- tion indigène?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Gadient: Zur vorgerückten Stunde verspreche ich Ihnen, mich nur kurz zu äussern, in Ergänzung meiner schriftlichen Fra- gen, die ich seinerzeit eingereicht habe.
Die Auslandabhängigkeit unserer Stromversorgung nimmt weiterhin zu. Die wirtschaftliche Stagnation in Europa hat zu ei- nem Ueberangebot an elektrischer Energie geführt. Die Schweiz importiert vor allem aus Frankreich und Deutschland über das europäische Verbundnetz beträchtliche Energie- mengen zu Billigpreisen, die unter den Gestehungskosten der einheimischen Energie liegen. Diese Entwicklung führt dazu, dass der Kostendruck auf die im Inland erzeugte Energie ver- grössert wird und dadurch der Ausbau und die Erneuerung von Wasserkraftanlagen, insbesondere von kleineren und mittleren Anlagen, erschwert wird. Das trifft ebenso auf andere Alternativenergien zu. Auch sind die Ziele von «Energie 2000» dadurch schwieriger zu erreichen, und die Erhöhung des Ei- genversorgungsgrades und die Erstellung von dezentralen Versorgungsanlagen werden erschwert.
Das Ausmass der Auslandabhängigkeit im Energiebereich be- trug 1990 insgesamt 84 Prozent. Bei der Elektrizität resultierte in den entscheidenden Wintersemestern in den letzten Jahren stets ein Importüberschuss. Wenn der Verbrauch 1992 kon- stant blieb, ist das konjunkturell und dadurch bedingt, dass die Heizgradtage 7,9 Prozent tiefer als im Vorjahr lagen.
Dass ein europäisches Import/Export-Verhältnis einer Not- wendigkeit entspricht und als sinnvoll erscheint, ist nicht zu bestreiten; aber es bleibt eine Frage des Masses, und die Risi- ken steigender Auslandabhängigkeit sind nicht zu übersehen. Gemessen an der Dimension und den Konsequenzen wäre meines Erachtens mehr Transparenz in bezug auf die Aus- landbezugsverträge am Platz. Die Bezugsrechtsverträge der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft liegen bei einer Lei- stung von 2760 Megawatt- und etwa 18 250 Gigawattstunden pro Jahr, wobei über 90 Prozent dieser Einfuhren aus französi- schen Kernkraftwerken stammen. Es wäre in diesem Zusam- menhang von Interesse, zu erfahren, welchen Umfang die in diesen Zahlen nicht enthaltenen sogenannten Dreiecksver- träge aufweisen.
Wenn ich sodann u. a. die Frage nach der Sicherheit der aus- ländischen Produktionsanlagen, aus denen wir Strom bezie- hen, stelle, dann auch deshalb, weil damit der Sinn der schweizerischen Moratoriums- und Verhinderungspolitik die unvermeidliche Relativierung erfährt, womit sich alsdann die zwingende Anschlussfrage stellt, ob nicht die vermehrte Pro- duktion in eigener Verantwortung und Kontrolle der umsichti- gere und bessere Weg wäre.
«Energie 2000» strebt u. a. einen Ausbau der Wasserkraft um 5 Prozent an, je nach dem aktuellen Stand der Verwirklichung, der jedoch auch in dieser äusserst bescheidenen Grössen- ordnung kaum erreichbar sein dürfte.
Wenn im Zuge der auf die Revitalisierung unserer Wirtschaft zielenden und vom Parlament gutgeheissenen Massnahmen auch die Vereinfachung der Verfahren gefordert ist, erscheint diese Forderung insbesondere im Bereich des ohnehin nur äusserst begrenzt möglichen Ausbaus der Wasserkraft mehr als berechtigt, wenn dieses im Programm «Energie 2000» for- mulierte und politisch abgesegnete Postulat nicht vereitelt und einer Einsprachepolitik aus Prinzip zum Opfer fallen soll.
Interpellation Gadient
535
Nach den gemachten Erfahrungen besteht schon heute sei- tens möglicher Interessenten je länger, je weniger die Bereit- schaft, Kostenrisiken des entsprechenden Ausmasses zu übernehmen, nachdem die einschlägigen Verfahren nicht ein- mal in zeitlicher Hinsicht berechenbar sind.
Abschliessend komme ich zurück zum Thema Auslandabhän- gigkeit. Im Sinne meiner Interpellation frage ich den Bundes- rat, ob er die Auffassung teilt, dass eine weitere Zunahme der Auslandabhängigkeit im Elektrizitätsbereich zu vermeiden ist und ob die schweizerische Elektrizitätswirtschaft nicht aufzu- fordern ist, im Rahmen von «Energie 2000» auf den Abschluss weiterer Bezugsverträge mit dem Ausland zu verzichten. Das würde dann allerdings die Umsetzung auch der übrigen Pro- grammpunkte von «Energie 2000» voraussetzen, wie Drosse- lung der Verbrauchszunahme von Elektrizität während der neunziger Jahre, Stabilisierung der Nachfrage ab dem Jahre 2000 und bescheidener Ausbau der Wasserkraft um 5 Prozent sowie der Leistung der bestehenden Kernkraftwerke um 10 Prozent.
Bundespräsident Ogi: Es geht um eine sehr wichtige Interpel- lation. Ich kann mich deshalb nicht kurz fassen, ich muss doch einiges dazu sagen.
Der Interpellant, Herr Gadient, ist wegen der Zunahme des Energieverbrauches im Jahre 1991 besorgt, besorgt auch über die wachsende Auslandabhängigkeit im Energiebereich. Der Bundesrat ist sich dieser Situation bewusst und teilt die Besorgnis. Er hat deshalb im Februar 1991 das Aktionspro- gramm «Energie 2000» lanciert.
Die grosse Zunahme des Energieverbrauchs um 6,2 Prozent im Jahre 1991 war zum grössten Teil klimabedingt. Das Pro- gramm «Energie 2000» konnte auf diesen Zeitpunkt auch noch nicht wirken.
Ebenfalls klima- und rezessionsbedingt ist der Verbrauch des letzten Jahres, wo eine Zunahme von 0,1 Prozent registriert wurde, wobei wir der Auffassung sind, dass hier das Pro- gramm «Energie 2000» bereits zu wirken begann.
Die schweizerische Elektrizitätswirtschaft hat in den vergange- nen Jahren eine Anzahl von langfristigen Strombezugsverträ- gen, insbesondere mit Frankreich, abgeschlossen. Der Preis dieser Energie ist dem Bundesrat im Detail nicht bekannt. Er ist aber niedriger als derjenige neuer inländischer Werke. Dass dadurch ein gewisser Kostendruck auf den Ausbau und die Erneuerung von mittleren und kleineren Wasserkraftanla- gen sowie auf die Förderung von Alternativenergien entsteht, trifft zu. Diese Stromimporte tragen aber auch dazu bei, die Strompreise in der Schweiz auf einem wettbewerbsfähigen Ni- veau zu halten.
Zu den einzelnen Fragen der Interpellation nimmt der Bundes- rat wie folgt Stellung.
Zu Ihrer ersten Frage, Situation und Massnahmen: Der Bun- desrat ist sich der vom Interpellanten dargelegten Situation bewusst. Er hat deshalb, als Folge des Abstimmungsergeb- nisses vom 23. September 1990, das Aktionsprogramm «Energie 2000» mit folgenden Zielen beschlossen:
Mindestens Stabilisierung des Gesamtverbrauchs von fos- silen Energien und der CO2-Emission im Jahr 2000 auf dem Niveau von 1990 und anschliessende Reduktion. Wenn ich das Niveau von 1990 anspreche, meine ich: ausgehend von der damaligen Wohnbevölkerung.
Zunehmende Dämpfung der Verbrauchszunahme von Elektrizität während der neunziger Jahre und Stabilisierung der Nachfrage ab dem Jahr 2000.
Zusätzliche Beiträge der erneuerbaren Energien im Jah- re 2000 plus 0,5 Prozent zur Strom- und plus 3 Prozent zur Wärmeerzeugung.
Ausbau der Wasserkraft um 5 Prozent und der Leistung der bestehenden Kernkraftwerke um 10 Prozent.
«Energie 2000» ist somit nicht am Ende, sondern am Anfang, am Anfang eines Marathons. Der Start ist hinter uns, mit eini- gen Schwierigkeiten, sicher, aber nicht ohne positive Resul- tate: mit zahlreichen Projekten und Aktionen der Privatwirt- schaft - das wollen wir nicht vergessen -, mit guten Beispielen bei Gemeinden und Kantonen, mit einem neuen gesetzlichen Rahmen des Bundes aufgrund des Energienutzungsbe-
schlusses und der Energienutzungsverordnung und mit Ent- scheiden im Bereich der Energieproduktion Mühleberg - Ge- wässerschutzgesetz und Gewässerschutz-Initiative als Stich- wörter.
Einiges ist also erreicht, das Fundament ist gesetzt, wir kön- nen aufbauen. Viel bleibt noch zu tun, und das auf allen Ebe- nen, um die Ziele von «Energie 2000» zu erreichen; alle Ziele, ich betone es. Der Bundesrat hält an diesen Zielen fest. Er ist bereit, seinen Teil zur Erreichung dieser Ziele beizutragen. Er will sich demnächst mit drei wichtigen energiepolitischen Vor- lagen auseinandersetzen: mit der Energielenkungsabgabe, mit der CO2-Abgabe, mit dem Energiegesetz
Fazit: Mehr tun, wie das die Umweltorganisationen mit dem Ausstieg aus der Kernenergie fordern, wäre ebenso falsch wie weniger tun, wie das die Gegner einer Energielenkungs- und CO2-Abgabe und eines Energiegesetzes wollen.
In beiden Fällen, Herr Gadient, könnten die Ziele von «Ener- gie 2000» nicht realisiert werden. Für «Energie 2000» wurden aber nicht nur bestimmte energiepolitische Ziele festgelegt. Ebenso wichtig ist die Diskussion von umstrittenen Themen in sogenannten Konfliktlösungsgruppen. In diesen sollen die Betroffenen einen Konsens suchen. Die beiden Gruppen «Wasserkraft» und «Uebertragungsleitungen» haben ihre Ar- beiten inzwischen bereits aufgenommen.
Zu Ihrer zweiten Frage, Auslandabhängigkeit: Das Ausmass der Auslandabhängigkeit im Energiebereich betrug 1990 für alle Energieträger insgesamt 84 Prozent. Bei der Elektrizität ist - über das ganze Jahr betrachtet - noch ein Exportüber- schuss zu verzeichnen. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass in dem für die Stromversorgung massgeblichen Winterseme- ster bereits zum vierten Mal in Serie ein Importüberschuss re- sultierte. Um einer weiteren Erhöhung der Auslandabhängig- keit im Strombereich Einhalt zu gebieten, will der Bundesrat das Aktionsprogramm «Energie 2000» und dessen Ziele kon- sequent verwirklichen.
Zu Ihrer dritten Frage, Importverhältnisse: Der grösste Teil der schweizerischen Stromimporte stammt aus Frankreich. 1992 waren es 68 Prozent. Als weiteres wichtiges Herkunftsland ist Deutschland zu erwähnen. Hier sind es 15 Prozent. Im wei- teren wird Strom vorwiegend aufgrund von kurzfristigen Ab- machungen aus anderen Ländern des westeuropäischen Stromverbundes importiert. Der aus Osteuropa stammende Anteil am gesamten Stromimport betrug 1991 gegen 9 Pro- zent, 1992 waren es 6 Prozent. Es ist nicht möglich, einzelne Verträge respektive Details daraus, soweit sie dem Bundesrat überhaupt bekannt sind, weiterzugeben, da es sich um privat- rechtliche Verträge handelt.
Die langfristigen Bezugsrechtsverträge der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft ergeben im Total eine Leistung bis maxi- mal 2760 Megawatt bzw. etwa 18 250 Kilowattstunden pro Jahr. Ueber 90 Prozent dieser Einfuhrmengen werden aus den französischen Kernkraftwerken stammen.
Zu Ihrer vierten Frage, Sicherheit: Eine direkte Einflussnahme auf die Sicherheit der ausländischen Produktionsanlagen durch die schweizerischen Bezüger oder unsere Behörden besteht nicht. Wir haben aber Kenntnis von einem Fall, in dem sich der ausländische Partner im Liefervertrag freiwillig ver- pflichtet, einen Teil seiner Einnahmen für die Sanierung seines Produktionsparks zu nutzen. Daneben existieren lediglich in- direkt Möglichkeiten - über internationale Organisationen, an denen die Schweiz beteiligt ist, z. B. durch die Internationale Atomenergie-Agentur in Wien sowie über bilaterale Kontakte mit Deutschland und Frankreich. Auch im Rahmen der G-24 sind Bemühungen zur Sanierung des osteuropäischen Kraft- werkparks angelaufen.
Zu Ihrer fünften Frage, Importbeschränkungen: Der Bundes- rat hat keine rechtliche Handhabe, unserer Elektrizitätswirt- schaft den Abschluss von Verträgen mit ausländischen Part- nern zu verbieten oder die Einfuhr elektrischer Energie zu be- grenzen. Solche behördlichen Eingriffe wären ohnehin uner- wünscht, gehen doch die gegenwärtigen Bemühungen eher in Richtung einer Liberalisierung des Wirtschaftsstandortes Schweiz.
Der Bundesrat anerkennt die Anstrengungen der schweizeri- schen Elektrizitätswirtschaft zur Sicherung der inländischen
31-S
E 16 juin 1993
536
Initiative parlementaire. Limites de vitesse
Stromversorgung. Er geht davon aus, dass eine weitere Zu- nahme der Auslandabhängigkeit im Elektrizitätsbereich ver- mieden werden soll. Die Elektrizitätsunternehmungen wurden daher im Rahmen des Aktionsprogrammes «Energie 2000» aufgefordert, auf den Abschluss weiterer Beziehungsrechts- verträge mit dem Ausland zu verzichten. Der Verband Schwei- zerischer Elektrizitätswerke hat dieses Anliegen akzeptiert, aber nur, wenn es gelingt, in den kommenden Jahren die Ver- brauchszunahme zu reduzieren. Deshalb müssen wir mit Voll- dampf die Ziele von «Energie 2000» realisieren.
Gadient: Ich danke Herrn Bundespräsident Ogi für die umfas- sende Antwort, insbesondere auch dafür, dass der Bundesrat willens ist, einer Vermehrung der Auslandabhängigkeit Einhalt zu gebieten, und dass er entschlossen ist, das Aktionspro- gramm «Energie 2000» und dessen Ziele konsequent weiter- zuverfolgen und zu verwirklichen. Ich zähle vor allem auch dar- auf, dass sich diese bundesrätliche Konsequenz entspre- chend auf den im Programm «Energie 2000» vorgesehenen Ausbau der Wasserkraft bezieht und erkläre mich in diesem Sinne von der erhaltenen Antwort als befriedigt.
92.403
Parlamentarische Initiative (Plattner) Bundeskompetenz für Temporeduktionen auf Autobahnen Initiative parlementaire (Plattner) Compétence fédérale de réduire les limites de vitesse sur les autoroutes
Wortlaut der Initiative vom 2. März 1992
Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und Artikel 23 des Geschäftsreglementes des Ständerates verlan- gen wir in Form einer allgemeinen Anregung eine Revision des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr mit dem Ziel, die Kompetenz für Temporeduktionen auf Nationalstrassen wie- der allein dem Bund zu übergeben (Aufhebung der Revision des SVG vom 22. März 1991), allenfalls mit Ausnahme von ver- kehrspolizeilichen Regelungen im Zusammenhang mit Bau- stellen, Reparaturarbeiten usw.
Texte de l'initiative du 2 mars 1992
Nous fondant sur l'article 21bis de la loi sur les rapports entre les conseils et sur l'article 23 du règlement du Conseil des Etats, nous demandons, par une initiative conçue en termes généraux, la révision de la loi fédérale sur la circulation routière dans le but de redonner à la Confédération la compétence ab- solue de réduire les limites de vitesse sur les routes nationales (abrogation de la révision de la LCR du 22 mars 1991), en ex- cluant éventuellement de cette abrogation les règles concer- nant la circulation aux abords des chantiers, par exemple.
Herr Danioth unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
Begründung des Initianten
Die Umweltschutzdirektoren der Nordwestschweiz haben am 14. Februar 1992 folgende Medieninformation veröffentlicht: «Die Umweltschutzdirektoren der Nordwestschweiz sind vom Tempoentscheid des Bundesrates enttäuscht: Statt die Ver- antwortung für die Tempolimiten auf Autobahnen wahrzuneh men, spielt er den Ball den Kantonen zu, schränkt aber ihren Spielraum gleichzeitig stark ein.
Alle fünf Nordwestschweizer Kantone (BE, SO, AG, BS, BL) hatten dem Bundesrat beantragt, im Interesse der Luftreinhal-
tung tiefere Tempolimiten auf ihren Nationalstrassen anzuord- nen. Der Bundesrat ist jedoch auf diese Anträge nicht eingetre- ten. Statt dessen hat er erklärt, dass aufgrund des kürzlich ge- änderten Strassenverkehrsgesetzes (STV) die Kantone selber zum Erlass tieferer Tempolimiten zuständig seien .... Mit die- sem Beschluss erschwert es der Bund den Kantonen ent- scheidend, die Ziele der Luftreinhalte-Verordnung zu errei- chen .... Festzuhalten bleibt, dass der Bundesrat nach wie vor die Kompetenz zur Festsetzung genereller Tempolimiten be- sitzt. Die Umweltschutzdirektoren bezweifeln denn auch, ob es tatsächlich der Sinn der SVG-Revision war, diese Kompe- tenzzuordnung gleichsam ins Gegenteil zu verkehren .... »
Wir schliessen uns diesen Ueberlegungen an. Als schnellste Möglichkeit, den Bundesrat zur Wahrnehmung seiner Füh- rungsaufgabe in der Luftreinhaltung im Sinne des Umwelt- schutzgesetzes und der Luftreinhalte-Verordnung zu veran- lassen, schlagen wir im Einverständnis mit den kantonalen Stellen vor, die erwähnte Revision von Artikel 32 des Strassen- verkehrsgesetzes vom 22. März 1991 (Inkrafttreten 15. März 1992) wieder rückgängig zu machen, allenfalls mit kleinen Mo- difikationen, welche den seinerzeitigen Sinn dieser Revision erhalten.
Erwägungen der Kommission
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat die In- itiative am 20. Oktober 1992 erstmals behandelt. Sie be- schloss, die Beratungen zu sistieren und von der Verwaltung zusätzliche Unterlagen anzufordern. Aufgrund der eingehen- den Dokumentation schloss die Kommission die Beratung der Initiative am 5. Februar 1993 ab.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen teilt die Auf- fassung des Initianten, dass die heutige Kompetenzordnung für Tempolimiten unbefriedigend ist. Das Anliegen der Initia- tive ist schon Gegenstand einer im Nationalrat hängigen Mo- tion (vom 21. Februar 1992, 92.3041) der Kommission für Um- welt, Raumplanung und Energie des Nationalrates, «Ge- schwindigkeitsbeschränkungen auf Nationalstrassen». Diese hat folgenden Wortlaut:
«Der Bundesrat wird beauftragt, wenn dies notwendig ist, Arti- kel 32 des Strassenverkehrsgesetzes in dem Sinne anzupas- sen, dass die Kantone dem Bundesrat beantragen können, für bestimmte Abschnitte der Nationalstrassen Temporeduktio- nen festzulegen.
Für die Festlegung von Temporeduktionen auf den National- strassen ist allein der Bund zuständig.»
Der Bundesrat nahm dazu wie folgt Stellung:
Abgesehen von einer durch den Ständerat vorgenommenen kleinen formalen Aenderung (der Begriff «Autobahn» wurde durch «Nationalstrasse» ersetzt) war die Aenderung des Arti- kel 32 SVG auch im Parlament unumstritten.
Mit grossem Nachdruck weist der Bundesrat darauf hin, dass sich die Kriterien zur Festlegung abweichender Höchstge-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Gadient Energieversorgung. Auslandabhängigkeit Interpellation Gadient Approvisionnement énergétique
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Jahr
1993
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3519
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
16.06.1993 - 08:15
Date
Data
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533-536
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