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Agriculture. Initiatives populaires
Zehnte Sitzung - Dixième séance
Dienstag, 15. Juni 1993, Vormittag Mardi 15 juin 1993, matin
08.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Piller
Präsident: Die Koordinationskonferenz hat heute morgen ge- tagt und sich mit der Frage der eventuellen Verlegung der Herbstsession nach Genf befasst. Sie hat mehrheitlich be- schlossen, hier in Bern zu tagen.
Ich möchte ganz klar festhalten: Es ist nicht so, dass wir nicht gerne nach Genf gegangen wären, überhaupt nicht; diese Ein- ladung, diese Idee sind lobenswert. Aber es stand zuwenig Zeit zur Verfügung, um die Konsequenzen abzuklären, die da- mit verbunden wären. Wir bedauern, dass diese Idee an die Oeffentlichkeit getragen worden ist, bevor die Konsequenzen abgeklärt wurden.
Eine weitere Mitteilung: Heute hat Willy Loretan Geburtstag. Wir gratulieren ihm ganz herzlich und wünschen ihm alles Gute. (Beifall)
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Landwirtschaft. Volksinitiativen Agriculture. Initiatives populaires
Botschaft und Beschlussentwürfe vom 19. August 1992 (BBI VI 292) Message et projets d'arrêtés du 19 août 1992 (FF VI 284)
Jagmetti, Berichterstatter: Seit 1947 ist die Landwirtschaft ausdrücklich in der Bundesverfassung verankert. Bei der Revi- sion der Wirtschaftsartikel in der Nachkriegszeit war auch die Agrarpolitik in Artikel 31bis Absatz 3 der Bundesverfassung umschrieben worden. Es handelte sich damals um eine Neu- orientierung der gesamten schweizerischen Wirtschaft mit der Zielsetzung, von der Kriegswirtschaft zum offenen Markt zu gelangen. Die korporatistischen und anderen Tendenzen, die noch in den dreissiger Jahren geherrscht und zur ersten Fas- sung der Wirtschaftsartikel 1937 geführt hatten, waren über- wunden. Es galt, in einem vom Krieg zerstörten Europa einen Wiederaufbau einzuleiten und dabei eine offene Politik nach zwei Richtungen hin durchzuführen: erstens im Sinne einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung und zweitens im Sinne des offenen internationalen Austausches.
Freier Wettbewerb und freier internationaler Markt konnten aber nicht einfach auch die Ausrichtung der schweizerischen Agrarpolitik sein. Die Gründe dazu sind uns bekannt Unsere Landwirtschaft produziert unter schwierigeren topographi- schen Gegebenheiten als ihre Konkurrenten in anderen Län- dern. Sie produziert mit höheren Kosten für den Boden, für die Löhne und für den vor- und nachgelagerten Aufwand.
Wir hatten eine sehr stark verschuldete Landwirtschaft, was zum Entschuldungsgesetz Anlass gegeben hatte. Schliess- lich herrschten damals keine international wirklich freien Welt- marktpreise, sondern die Preise waren durch verschiedenste staatliche Massnahmen stark beeinflusst. So konnte die schweizerische Landwirtschaft nicht einfach ihrem Schicksal überlassen werden. Sie erhielt in der Bundesverfassung eine von jener der anderen Wirtschaftszweige abweichende Stel- lung, mit anderen Worten: Sie wurde als ordnungspolitische
Ausnahme in den Verfassungstext aufgenommen. Deshalb fi- guriert sie noch heute in Artikel 31bis Absatz 3 der Verfassung als Zweig, bei dem von der Handels- und Gewerbefreiheit ab- gewichen werden kann.
Die weitere Entwicklung auf Verfassungsstufe vollzog sich dann in anderen Bereichen, die aber auf die Landwirtschaft ei- nen sehr starken Einfluss haben. Die Raumplanung wurde 1969 in der Bundesverfassung verankert, nicht zuletzt nach- dem sich erwiesen hatte, dass die Trennung von Siedlungsge- biet und Landwirtschaftsgebiet ohne eine neue Verfassungs- bestimmung nicht möglich war. Artikel 22quater BV hat also ausgeprägt auch einen agrarpolitischen Hintergrund. Zwei Jahre danach, nämlich 1971, fand der Umweltschutzartikel Eingang in die Verfassung. Diese Thematik beschäftigte un- sere Agrarpolitik in den letzten Jahren in besonderem Masse. Nun ist es Zeit zu einem neuen Schritt in der Verfassung, und zwar zu einem Schritt von der ordnungspolitischen Ausnahme zur gestaltenden Aufgabe. Die Agrarpolitik kann nicht weiter als blosse Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit in der Verfassung stehen, mit dem Hinweis, es gehe um die Er- haltung eines gesunden Bauernstandes und einer leistungsfä- higen Landwirtschaft sowie um die Festigung des bäuerlichen Grundbesitzes. Die Landwirtschaft hat in unserem Land eine gestaltende Aufgabe für Raum und Bevölkerung. Sie sollte in der Verfassung mit dieser Funktion - und nicht als blosse Ab- weichung von der ordnungspolitischen Grundidee - verankert werden.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unterbreitet Ih- nen mit ihrem Vorschlag zu einem neuen Verfassungsartikel keinen Antrag zu einer plötzlichen und unerwarteten Kehrt- wendung in unserer Agrarpolitik. Im Frühjahr letzten Jahres haben wir hier die Neuordnung unserer Landwirtschaftspolitik anhand des 7. Landwirtschaftsberichtes beraten. Ausgegan- gen sind wir von den Oberzielen und haben dann darüber ge- sprochen, wie sie in einem neuen Umfeld zu realisieren seien. Es blieb aber nicht beim Programm. Gestützt auf diese Diskus- sion sind Artikel 31a und 31b als Ergänzung ins Landwirt- schaftsgesetz aufgenommen worden. Diese Bestimmungen sind auf den 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten.
Unmittelbaren Anlass zur Rechtsetzung auf der Verfassungs- stufe bildeten allerdings zwei Initiativen. Spontan gehandelt haben also weder der Bundesrat noch die Kommissionen der Bundesversammlung, um eine neue Verfassungsvorschrift aufzustellen. Beide nahmen die Idee einer verfassungsrechtli- chen Bereinigung aber auf, nachdem in der Sache selbst die ersten Schritte schon getan worden waren. Wir machen also keine neue Politik mit der Aenderung der Verfassung, sondern wir schaffen, wenn wir auf diese Vorlage eintreten und sie so bereinigen, einen neuen verfassungsrechtlichen Ueberbau zu einer veränderten Landwirtschaftspolitik, über die wir schon gesprochen haben und für die wir die ersten Schritte schon ins Gesetz aufgenommen haben.
Am 26. Februar 1990, also noch vor unserer Diskussion über den 7. Landwirtschaftsbericht, wurde die vom Schweizeri- schen Bauernverband lancierte Initiative eingereicht, und zwar mit 262 435 Unterschriften. Diese Initiative sieht einen neuen Bundesverfassungsartikel 31octies mit drei Absätzen vor: Ziele, Mittel und Finanzierung.
Vier Monate später, am 12. Juni 1990, wurde die Initiative «Bauern und Konsumenten - für eine naturnahe Landwirt- schaft» lanciert und am 6. Dezember 1991 mit 110 928 Unter- schriften eingereicht Anders als die Initiative des Bauernver- bandes geht sie formell davon aus, dass man die Landwirt- schaftspolitik weiterhin in Artikel 31bis Absatz 3 und Absatz 6 verankert. Sie setzt die Akzente anders - der Titel sagt es schon - und hebt den Umweltschutz und auch die Konsumen- tenanliegen hervor.
Der Bundesrat unterbreitet uns mit seiner Botschaft vom 19. August 1992 einen eigenen Entwurf als Gegenvorschlag zu diesen beiden Initiativen. Auch der Bundesrat möchte am Artikel 31bis Absatz 3 BV festhalten und dort einige Korrektu- ren anbringen.
Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat die Fragen geprüft und ist an mehreren Sitzungen zur Auffassung ge- langt, es wäre doch zweckmässig, die Agrarpolitik aus Arti-
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kel 31bis Absatz 3 herauszulösen. Das ist wesentlich mehr als eine kleine formelle Bereinigung. Es steckt die Grundidee da- hinter, dass man nun von der 1947 geschaffenen ordnungspo- litischen Ausnahme wegkommen und in der Landwirtschafts- politik eine gestaltende Aufgabe für Raum und Bevölkerung sehen soll. Deshalb diese Hervorhebung in einem eigenen Verfassungsartikel.
Nun möchte ich Ihnen diese Bestimmung, wie sie die Kommis- sion vorschlägt, kurz erläutern und sie damit auch etwas ge- gen die Bestimmungen abgrenzen, die in den beiden Initiati- ven und im bundesrätlichen Entwurf entahlten sind.
Der Aufbau des Artikels ist einfach. Er enthält einen Absatz mit den Zielen und einen mit den Mitteln. Die Oberziele würden also in Artikel 31octies Absatz 1 umschrieben. Von diesen Oberzielen war seit Jahren die Rede. Sie stehen aber in kei- nem Erlass, sondern in den jeweiligen Landwirtschaftsberich- ten mit einer gewissen Erneuerung und Aktualisierung. Wenn sich aber unsere schweizerische Landwirtschaftspolitik an be- stimmten Oberzielen orientiert, wäre es doch richtig, dass wir diese auch festlegen und sie umschreiben würden. Das soll ja der Orientierungsmassstab sein, und Orientierungsmass- stäbe gehören nicht einfach in Berichte, sondern sie gehören in die Rechtsordnung und insbesondere in die Verfassung.
Wir haben die bisher üblichen Oberziele aufgenommen. Sie finden sie im Gegenvorschlag der Kommission in Ab- satz 1. Dabei sind schon in der Einleitung zwei Rahmenbedin- gungen neu hervorgehoben worden, nämlich Umwelt und Markt. Wie ich schon gesagt habe, hat der 1971 in die Verfas- sung aufgenommene Umweltschutzartikel starke Rückwir- kungen auf die Landwirtschaft. Wir haben das mit den Ausfüh- rungbestimmungen zum Umweltschutzgesetz erlebt Ich erin- nere Sie an die Verordnung über den Schadstoffgehalt des Bodens und an andere Bestimmungen. Wir haben erneut da- von gesprochen, als wir Artikel 14 ins Gewässerschutzgesetz aufgenommen haben.
Der Umweltschutz hat uns stark geleitet in der Umschreibung der Artikel 31a und 31b im Landwirtschaftsgesetz anlässlich unserer letztjährigen Beratung. Nun soll das also in der Einlei- tung zum ersten Absatz der vorgeschlagenen Verfassungsbe- stimmung hervorgehoben werden. Gleichzeitig aber verbin- den wir damit eine Zielvorstellung, nämlich eine stärkere Ori- entierung am Markt.
Wir wissen, dass auf der einen Seite weltweit ein Ueberschuss an Landwirtschaftsprodukten herrscht und auf der anderen Seite Menschen an Hunger sterben. Dieses unglückliche und nicht tragbare Geschehen können wir allerdings mit einem eidgenössischen Verfassungsartikel nicht einfach korrigieren, sondern das muss das Bemühen auf weltweiter Ebene sein. Wir möchten für unsere nationale Politik die stärkere Ausrich- tung auf den Markt in die Einleitung dieser Zielumschreibung aufnehmen.
Die einzelnen Ziele werden dann anschliessend genannt. Die Ernährungsgrundlage steht an erster Stelle. Das ist nicht histo- risch in einer Rückschau auf die Anbauschlacht zu verstehen, sondern durchaus gegenwartsbezogen. Die Landwirtschaft sehen wir als Nahrungsmittelproduzentin und damit als Liefe- rantin einer entscheidenden Existenzgrundlage.
Die Nachhaltigkeit der Nutzung unserer natürlichen Lebens- grundlagen ist für uns alle nichts Neues. Von nachhaltiger Nut- zung wird in amtlichen Dokumenten allerdings nicht erst ge- sprochen, seit das Wort in seiner englischen Fassung von «sustainable development» in aller Leute Mund ist. Ich darf den Bundesrat loben, aber Herr Bundesrat, Sie werden mir verzeihen, dass ich mein Lob in diesem Moment auf den Bun- desrat von 1875 konzentriere, der nämlich damals in seinem Entwurf zum Forstpolizeigesetz das Wort «Nachhaltigkeit» zweimal aufgenommen, also für die Zukunft geradezu weg- weisend gehandelt hat. Wir zweifeln nicht daran, dass der heu- tige Bundesrat in gleicher Weise wegweisend urteilt und dass spätere Generationen das ihrerseits feststellen werden.
Das Anliegen der Nachhaltigkeit erfasst heute aber einen sachlich viel weiteren Bereich, und insbesondere wird der Landwirtschaft ein erheblicher Teil der Verantwortung übertra- gen. Denn Landwirtschaft darf nicht Raubbau sein, sondern soll Pflege des unersetzlichen Gutes auch für die folgenden
Generationen sein. Das tönt etwas pathetisch; das ist aber ein- fach so und muss uns lenken.
Den Bauern sehen die Bauern selbst und ihre Landsleute in anderen Berufen nicht als Landschaftsgärtner. Aber wir alle wissen, dass die Bewirtschaftung von Wiesen, Aeckern und Rebbergen für den Raum, in dem wir leben, von grösster Be- deutung ist. Die Landwirte übernehmen diese Aufgabe. Das zu verkennen, hiesse die Augen vor einer eindeutigen Lei- stung unserer Landwirtschaft verschliessen; diese Leistung möchten wir hervorheben, ohne damit den Landwirt zum Pfle- ger der Landschaft umzufunktionieren. Die gestaltende Auf- gabe beim Raum ist eine sehr wichtige Tätigkeit.
In den Oberzielen ist jeweils die Rede vom Beitrag der bäuerli- chen Bevölkerung an die Kultur im ländlichen Raum. Wir woll- ten keine Aufgabe in dieser Richtung formulieren, weil es nicht Sache der Bevölkerung im allgemeinen ist, das Selbstver- ständnis einer Bevölkerungsgruppe festzulegen. So ist das vierte Ziel auf die Besiedlung ausgerichtet worden.
Das Problem der Aufrechterhaltung von Einwohnerzahlen, die auch in den Dörfern des Berggebietes eine echte Gemein- schaft sichern, kann nicht mit agrarpolitischen Massnahmen allein gelöst werden; das wissen wir. Deshalb hat der Stände- rat auf Vorschlag seiner Kommission für Wirtschaft und Abga- ben vor einem Jahr ein Postulat überwiesen, in welchem ein Bericht über die längerfristige Entwicklung des Berggebietes verlangt wird. Dass die Besiedlung aber ohne Agrarstrukturen im Haupt- oder im Nebenerwerbsbetrieb nicht möglich ist, wis- sen wir alle.
Das also wäre die Umschreibung der Oberziele, die sehr knapp gehalten werden muss, denn wir legiferieren ja hier auf Verfassungsstufe und sollten uns nicht in Einzelheiten verlie- ren, sondern die Jalons setzen, damit die Landwirtschaftspoli- tik dann eine bestimmte Ausrichtung hat.
Der zweite Absatz von Artikel 31octies, den wir Ihnen beantra- gen, nennt die Mittel. Wieder ergibt sich der Rahmen aus der Einleitung. Der bäuerliche Betrieb ist anvisiert, also der Betrieb des selbstbewirtschaftenden Bauern. Dass es sich um einen Haupterwerbsbetrieb handeln müsste, ist damit nicht gesagt Der Nebenerwerbsbetrieb darf als Unternehmungsform nicht ausgeschlossen werden, wenn die Ziele von Absatz 1 ange- strebt werden. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir doch in vielen Landesgegenden eine Struktur der Bodenbe- wirtschaftung haben, die sehr stark auf den Nebenerwerbsbe- trieb ausgerichtet ist
Die Selbsthilfe, die Sie ebenfalls in der Einleitung finden, ist schon heute Voraussetzung für staatliche Unterstützung - ich mache Sie auf Artikel 31bis Absatz 4 der Bundesverfassung aufmerksam - und soll es auch bleiben. Zudem muss von der Handels- und Gewerbefreiheit auch in Zukunft abgewichen werden können, was zur Vermeidung von Unklarheiten aus- drücklich festgehalten wird. Wenn ich Ihnen sagte: Weg von der ordnungspolitischen Ausnahme und hin zur gestaltenden Aufgabe, dann ist damit natürlich nicht die Unterstellung der Agrarpolitik unter den freien Wettbewerb gemeint, sondern es soll zum Ausdruck kommen, dass Agrarpolitik noch mehr ist als eine Ausnahme davon.
Die Massnahmen werden in der Reihenfolge aufgeführt, in der sie wirksam werden sollen. Es ist also nicht primär eine Ge- wichtung, sondern es ist eine zeitliche Abfolge, die hier anvi- siert ist. Die Massnahmen bilden teils Gegenstand von Kom- petenznormen - dort, wo die Kann-Formel verwendet wird -, teils von Gesetzgebungsaufträgen; dort haben wir die Muss- Formel.
Die Infrastruktur - im weitesten Sinne verstanden - steht an er- ster Stelle (Bst. a): Ausbildung, Forschung und Beratung ei- nerseits, Investitionshilfe andererseits dienen dazu, die Vor- aussetzungen für eine zielgerichtete Landwirtschaft zu schaf- fen. Wenn hier die Kann-Formel verwendet worden ist, hat das seinen Grund darin, dass nicht alles vom Bund zu regeln und vorzukehren ist, sondern dass die Kantone und die Organisa- tionen ihren Anteil haben sollten; ferner sollen nicht alle alles machen. Wenn in den weiteren Arbeiten die Reihenfolge inner- halb der Litera a geändert werden sollte, hätte ich viel Verständnis dafür, aber darüber können wir nachher noch sprechen.
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Die Selbsthilfe (Bst. b) als Voraussetzung für die agrarpoliti- schen Massnahmen wird uns im anschliessenden Traktan- dum beschäftigen. Wir haben hier eine Möglichkeit der Allge- meinverbindlicherklärung vorgesehen, ähnlich wie in der Ver- fassung die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtar- beitsverträgen und von Rahmenmietverträgen vorgesehen ist. Es soll durch diese Bestimmung verhindert werden, dass Tritt- brettfahrer von den Leistungen anderer profitieren, und es soll erreicht werden, dass damit die Solidarität auch gegenüber je- nen durchgesetzt werden kann, die sich ihr sonst entziehen würden.
Das neue bäuerliche Bodenrecht ist in der Volksabstimmung angenommen worden. Dass der Bund zum Erlass entspre- chender Vorschriften ermächtigt ist, steht heute schon in der Verfassung und muss bei Wegfall der anderen Bestimmung neu verankert werden (Bst. c).
Der Unterschied in der Formulierung von Litera b und Litera c ist eher zufällig entstanden, von der Kommission aber aus- drücklich gebilligt worden. Das Bodenrecht wird in der Tat weitgehend im Gesetz selbst geregelt, während im Agrarwirt- schaftsrecht der Verordnung grosse Bedeutung zukommt, ohne dass das Gesetz als Grundlage überflüssig würde. So ist es nicht falsch, im einen Fall einfach von Bestimmungen und im anderen Fall von Vorschriften zu sprechen, die auf dem Wege der Gesetzgebung erlassen werden; denn im bäuerli- chen Bodenrecht ist das Wesentliche im Gesetz enthalten, während in der Agrarwirtschaftspolitik dann vieles in Verord- nungen geregelt wird.
Wie beim Bodenrecht wird für die Direktzahlungen (Bst d) die Muss-Formel verwendet. Jedem fällt der Bezug auf Artikel 31a Landwirtschaftsgesetz auf. Dass es sich dabei nicht um eine Einzelheit des Gesetzes handelt, sondern dass in den Direkt- zahlungen allgemein ein Einkommensbestandteil liegen soll, kommt im neuen Verfassungsartikel zum Ausdruck. Direktzah- lungen sind nicht Zahlungen ohne Grund; sie sind Gegenlei- stung, also Entgelt für Leistungen, die von den Landwirten im allgemeinen Interesse erbracht werden, um die Ziele nach Ab- satz 1 zu erreichen.
Separat aufgeführt werden, wie im Gesetz, auch in den Verfas- sungsbestimmungen die Zahlungen für ökologische Sonder- anstrengungen (Bst e). Ausgerichtet werden sie jenen, die besonders umwelt- und tiergerecht produzieren, die also mehr tun als das, wozu jeder nach den Vorschriften des Um- weltschutz- und Gewässerschutzgesetzes und des Tierschut- zes verpflichtet ist. Solche Zahlungen sollen zu speziellen Lei- stungen anregen und ganz oder teilweise kompensieren, was dadurch an Einkommen entfällt.
Sie sehen, dass die Kommission mit den Literae d und e von Absatz 2 eine Zweiteilung und nicht eine Dreiteilung solcher Direktzahlungen vorgesehen hat. Sie geht, ähnlich wie Arti- kel 31a und 31b des Landwirtschaftsgesetzes, davon aus, dass Direktzahlungen jenen geleistet werden, die die gesetzli- chen Regeln über Umweltschutz und Tierschutz einhalten. Und sie geht davon aus, dass jenen, die für Umwelt- und Tier- schutz mehr tun, zusätzliche Leistungen nach Litera e ausge- richtet werden. Sie geht aber nicht davon aus, dass es Land- wirte gibt, die gesetzeskonform produzieren und keine Lei- stungen erhalten, solche, die etwas mehr tun und deshalb ent- sprechende Leistungen erhalten, und solche, die noch mehr tun und dann die zusätzlichen Leistungen in Litera e erhalten. Es wird also in den nachfolgenden Beratungen zur Detailbera- tung zu prüfen sein, ob wir diese von der Kommission vorge- schlagene Zweiteilung oder ob wir eine Dreiteilung wünschen. Ich möchte die Detailberatung dazu nicht vorwegnehmen.
Ich habe Ihnen diesen von der Kommission beantragten Arti- kel 31octies etwas ausführlich erläutert und darauf verzichtet, Ihnen alle Einzelheiten zu den Initiativen des Bauernverban- des und der Umwelt- und Konsumentenorganisationen sowie zum Entwurf des Bundesrates vorzulegen. Die Thematik aber ist in allen vier Entwürfen ähnlich. Die Gewichtung ist etwas verschieden.
Was die Kommission zu einem Gegenentwurf in anderer For- mulierung als jener des Bundesrates veranlasst hat, ist folgen- des: Die Kommission wollte die Landwirtschaftsbestimmung der Verfassung aus Artikel 31bis Absatz 3 herauslösen und mit
Nennung von Zielen und Mitteln eine klarere Ordnung aufstel- len. Es gilt, damit für unsere Landwirtschaftspolitik Pflöcke ein- zuschlagen und die Jalons zu setzen, wie ich schon zu Beginn sagte.
Darf ich noch darauf hinweisen, dass in der Kommission so- wohl Unterzeichner der Bauernverband-Initiative als auch der Initiative der Umwelt- und Konsumentenorganisationen mit- wirkten. Ich möchte diesen Kommissionsmitgliedern und den beiden Initiativgruppen für die Zusammenarbeit danken. Ich möchte auch dem Bundesamt für Landwirtschaft und vor al- lem Herrn Bundesrat Delamuraz bestens für die kooperative Zusammenarbeit danken. Denn was Ihnen die Kommission vorlegt, ist nicht einfach aus dem Aermel geschüttelt worden, sondern wurde in Zusammenarbeit mit dem Departement, ins- besondere mit dem Bundesamt für Landwirtschaft, entwickelt. Die Gespräche wurden auch unter den beiden Initiativkomi- tees geführt und haben auf diesem Weg Eingang in die Verfas- sungsarbeiten gefunden. Ich würde mich sehr freuen, wenn es zu einer gesamthaften Verständigungslösung kommen könnte.
Die Kommission schlägt Ihnen diese Grundausrichtung, über die wir im einzelnen noch sprechen werden, weitgehend ein- stimmig vor. Ich muss mich so ausdrücken: Den ersten Bun- desbeschlussentwurf mit dem eigenen Entwurf hat die Kom- mission mit 10 zu 0 Stimmen angenommen, den zweiten Bun- desbeschlussentwurf über die Initiative der Umwelt- und Kon- sumentenorganisationen hat sie mit 10 zu 2 Stimmen be- schlossen. Ich bin mir aber bewusst, dass die Mitinitianten ei- nige Hürden zu überwinden haben, um sich diesem Gegen- vorschlag anzuschliessen.
Ich möchte Sie aber bitten, erstens auf die Vorlage einzutreten und zweitens die Vorlage gestützt auf den Gegenentwurf der Kommission zu beraten. Ich mache das mit dem besten Dank an alle, die mitgewirkt haben. Es war eine sehr kooperative Zu- sammenarbeit. Die Vertreter beider Initiativkomitees können bescheinigen, dass wir einen gemeinsamen Weg suchten und aus der Konfrontation herauskommen möchten, die ja schon von den Organisationen vermieden worden ist, indem sie die Gespräche gemeinsam geführt haben.
Namens der Kommission bitte ich Sie also, auf die Vorlage ein- zutreten und den Kommissionsanträgen mit dem Gegenent- wurf zuzustimmen.
M. Cottier: Les deux initiatives sur la politique agricole répon- dent à des degrés divers aux objectifs définis par le 7e rapport sur l'agriculture. Si la première, celle de l'Union suisse des paysans, s'oriente en principe, à une exception près, vers les buts de la nouvelle politique agricole, la seconde, en revan- che, l'initiative dite «Paysans et consommateurs - pour une agriculture en accord avec la nature», dépasse ces objectifs et est excessive dans ses effets. Elle demande en effet que des taxes et des contributions écologiques soient perçues, que des taxes d'importation soient prélevées. Il s'agit là de mesu- res qui sont contraires à la nouvelle politique agricole. Des taxes d'importation inscrites dans la constitution nous lieraient impérativement pour toute négociation internationale future et empêcheraient d'emblée la conclusion de nombreux accords internationaux. Cette initiative est donc en contradiction avec les principes d'un commerce international ouvert.
De surcroît, les deux initiatives veulent garantir un revenu équi- table. Aucune profession dans notre pays ne bénéficie d'une telle garantie constitutionnelle et, en cette période où les per- sonnes sans emploi perdent après 400 jours, voire 300, toute indemnité, on voudrait garantir de façon illimitée dans le temps un revenu équitable à une profession. Même s'il est vi- vement souhaité que l'agriculteur puisse réaliser un revenu décent, cette garantie ne peut toutefois pas trouver un an- crage constitutionnel.
Un contre-projet doit être opposé aux initiatives, et le contre- projet de la commission s'inspire largement du contenu de l'initiative de l'Union suisse des paysans. Le monde paysan est aujourd'hui profondément désécurisé, il doute de lui- même. De nombreux paysans abandonnent leur exploitation. Une nouvelle disposition constitutionnelle, assortie de déro- gations générales à la liberté du commerce et de l'industrie,
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renforcerait l'importance attribuée, au moins sur le plan consti- tutionnel, à l'agriculture et lui donnerait une place autonome et solide. L'agriculture en a fortement besoin.
C'est pourquoi je vous invite à soutenir le contre-projet qui est issu des débats de la commission.
Uhlmann: Ich unterstütze grundsätzlich die Volksinitiative «für eine umweltgerechte und leistungsfähige bäuerliche Land- wirtschaft», wie sie vom Bauernverband eingereicht wurde. Sie entspricht nämlich den Anliegen der Bevölkerung betreffend eine künftige Landwirtschaftspolitik sehr gut. Eine Abwei- chung von der Unterstützung der Initiative zugunsten eines Gegenvorschlages muss deshalb auch sehr gut und fundiert begründet werden. Zudem müsste der Gegenvorschlag in diesem Falle den Interessen und Anliegen der Initiative mög- lichst umfassend Rechnung tragen.
Aber dennoch gibt es Gründe für die Bevorzugung eines Ge- genvorschlages, nämlich: Die Initiative wurde 1990 lanciert. Seither sind Veränderungen in der Landwirtschaftspolitik so- wohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene eingetreten. Mit einem Gegenvorschlag kann also eine aktualisierte Norm eingeführt werden. Das Anliegen der Initianten, nämlich die Einführung von Direktzahlungen, konnte ja, wie wir wissen, be- reits durchgesetzt werden.
Um dem Gegenvorschlag zustimmen zu können, muss er aber insbesondere folgendes zusätzlich aufweisen:
die Verbindung von Pflege und Nutzung der natürlichen Le- bensgrundlagen, und nicht nur die Pflege der Kulturland- schaft;
das Ziel der Versorgung mit qualitativ hochwertigen Nah- rungsmitteln;
die Förderung der bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betriebe.
Ihre Kommission hat unter der Federführung unseres verehr- ten Präsidenten einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, der die genannten Forderungen weitgehend beinhaltet. Zudem ist dieser Gegenvorschlag nach meinem Dafürhalten verfas- sungswürdig.
Die schweizerische Landwirtschaft hat in der Vergangenheit grosse Leistungen vollbracht. Die schweizerische Landwirt- schaft wird in der Gegenwart von allen Seiten kritisiert und ver- unsichert; man könnte fast meinen, es gehe der schweizeri- schen Landwirtschaft ungefähr gleich wie unserer Armee. Aber ohne das eine macht das andere keinen Sinn. Die schweizerische Landwirtschaft wird in Zukunft neben den bis- herigen Aufgaben neue, zusätzliche Aufgaben erfüllen müs- sen. Sie kann dies jedoch nur tun, wenn sie auch in Zukunft existieren kann und einen klaren, einfachen Verfassungsauf- trag hat. Mir scheint, dass der Gegenvorschlag der Kommis- sion diese Voraussetzungen garantiert.
Darum stimme ich diesem Gegenvorschlag zu und lehne die Initiativen ab. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.
M. Reymond: Le débat que nous tenons aujourd'hui est en soi une gageure. Il y a lieu d'examiner en un seul discours, si pos- sible court, deux initiatives constitutionnelles touffues et sou- vent contradictoires, un contre-projet du Conseil fédéral, en- core quelque peu inspiré du plan Wahlen et de l'immédiate après-guerre, ainsi qu'un contre-projet de la commission du Conseil des Etats qui se veut adapté à la situation résultant du 7e rapport sur l'agriculture ainsi qu'à la législation déjà mise en place ces derniers mois.
Cette gageure est d'autant plus difficile qu'en matière d'agri- culture il y a autant d'opinions et de politiques possibles qu'il y a dans ce pays de paysans et de consommateurs. Chacun a en effet sa propre conception du problème, son propre accent prioritaire quant aux objectifs à atteindre et aux différents moyens d'y parvenir. La réalité commande, à mes yeux, de de- meurer prudent et modeste dans l'appréciation de chacun des textes qui nous sont soumis. Selon que le présentateur mettra ou non l'accent sur un mot ou sur une phrase, il pourra soule- ver l'approbation ou la réprobation de son auditoire.
Nous sommes en effet en pleine crise agricole dans ce pays, et la place de l'agriculture et son rôle sont l'objet de maintes controverses au sein de la profession, mais surtout dans le pu-
blic. A la contestation intérieure des consommateurs, des éco- logistes, des distributeurs et des importateurs, pour ne citer que ceux-là, s'ajoutent les pressions extérieures du Gatt, de la Communauté européenne et des pays de monoculture agraire qui souhaitent exporter chez nous. Tout cet arrière- plan politique, social et économique a pour conséquence que le débat public, au moment du vote du souverain sur les textes que nous examinons, fera appel à la psychologie autant qu'à la raison.
Nous pouvons en effet affirmer d'ores et déjà que ces articles constitutionnels ne modifieront guère les dispositifs récem- ment admis dans la législation, car la marge de manoeuvre entre ce qui est souhaitable et ce qui est raisonnable est très étroite. La Constitution fédérale ne changera rien aux réalités économiques ni climatiques, pas plus qu'à la nécessité d'adapter nos méthodes de production, écologiques ou non, à ce qui existe dans les agricultures de nos voisins, évoluées et soucieuses de progrès techniques elles aussi.
Si donc, nous recommandons de rejeter aussi bien l'initiative de l'Union suisse des paysans que celle intitulée «Paysans et consommateurs - pour une agriculture en accord avec la na- ture», c'est que l'une et l'autre prévoient des mesures qu'il se- rait dangereux de fixer au niveau constitutionnel, c'est-à-dire durables et difficilement modifiables, alors qu'elles relèvent de la loi et des ordonnances. De plus, les deux initiatives visent certains objectifs qui sont déjà réalisés. De même, certaines prétentions sont excessives. Elles seraient source de diffi- cultés dans les négociations internationales.
Pour le reste, l'initiative de l'Union suisse des paysans a le me- rite de définir un mandat de prestations de l'agriculture, tout en s'assurant que les ressources nécessaires à son exécution soient mises à disposition. Malheureusement, le texte de l'or- ganisation faîtière paysanne pose des problèmes dans la me- sure où il recoupe, dans une formulation nouvelle, une partie de l'actuel article 31bis alinéa 3 de la constitution.
Quant à l'initiative «Paysans et consommateurs - pour une agriculture en accord avec la nature», elle va beaucoup plus loin que celle de l'Union suisse des paysans en matière de protection de l'environnement, de la nature et des animaux. Il s'agit en fait d'un manifeste d'opposition à la politique agricole officielle, qui veut délibérément consacrer des méthodes contre-productives et égalitaristes, et qui n'engendrerait, à coup de diktats réglementaires et trop coûteux pour les consommateurs et pour l'Etat, qu'une agriculture passéiste et marginale.
Venons-en maintenant aux deux contre-projets. Celui du Conseil fédéral, qu'il ne soutient pratiquement plus, est insuffi- sant et comporte un défaut. Il reprend simplement l'actuel article 31bis alinéa 3 lettre b de la constitution et le complète sommairement. Ce faisant, il s'inscrit dans la poursuite de la politique agricole suggérée par le 7e rapport sur l'agriculture, mais il ne coupe pas avec les dispositions de base datant de 1947, inspirées du plan Wahlen et de la guerre.
Or, notre commission a été d'avis qu'il fallait rompre avec cette politique-là et, en s'inspirant mieux et précisément du 7e rap- port sur l'agriculture, proposer de biffer l'actuel article 31bis alinéa 3 lettre b de la constitution et le remplacer par un article 31octies qui consacre de manière plus complète et in- telligible la réorientation de la politique agricole. Au premier ali- néa, la commission reprend les objectifs de cette politique, alors que le deuxième fait explicitement référence à la néces- sité des paiements directs pour réaliser le revenu paysan, tout en soulignant que la Confédération peut soutenir des exploita- tions qui produisent selon des méthodes particulièrement res- pectueuses de l'environnement. Ce contre-projet a le mérite d'être court, tout en étant complet, et de nature à satisfaire lar- gement, à mes yeux, les protagonistes des deux initiatives qu'il convient de rejeter.
C'est ainsi que je vous demande de soutenir le contre-projet élaboré par votre commission.
Ruesch: Unsere Landwirtschaftspolitik befindet sich in einem Umbruch, der wie jeder Umbruch verschiedene Gefahren mit sich bringt, insbesondere die Gefahr der Uebersteuerung. Im
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Zweiten Weltkrieg stand die Landesversorgung im Zentrum der landwirtschaftlichen Aufgaben. In der Nachkriegszeit ge- lang es der Landwirtschaft durch hervorragende Arbeit, die Produktivität ganz gewaltig zu steigern. Daraus entstand das Ueberschussproblem. Die Bauern wurden also das Opfer ih- rer eigenen Tüchtigkeit Heute spricht man vor allem von den ökologischen Aufgaben der Landwirtschaft Dabei verfällt man der Gefahr der Uebersteuerung. Man läuft Gefahr, den Versor- gungsauftrag nicht mehr genügend zu beachten.
Sind Sie so sicher, dass die internationale Lage auf alle Zeiten so unproblematisch ist, dass wir auf den «Nährstand» verzich- ten könnten? Schon Machiavelli hat gesagt, dass die Men- schen bei schönem Wetter nicht an den Sturm glauben woll- ten. Dieser Satz gilt für unsere nationale Sicherheitspolitik, er gilt aber auch für die Landesversorgung.
Es mag sein, dass die leistungsbetonte Landwirtschaft, insbe- sondere mit Hilfe der Chemie, die Grenze der ökologischen Toleranz da und dort überschritten hat. Wir dürfen nun aber nicht von einem Extrem ins andere verfallen. Es gibt auch eine Toleranzgrenze bei der Oekologisierung der Landwirtschaft Irgendwo und irgendwann muss der Bauer auch noch produ- zieren dürfen und produzieren können. Ebensowenig wie man die moderne Spitzenmedizin durch den Massenanbau von Kamillen zur Herstellung von Kamillentee ersetzen kann, ebensowenig kann man die heutige Produktion von Nah- rungsmitteln durch einen grossen Bannfluch auf die bisherige Agrartechnologie ersetzen.
Die Schweiz schützt die Landwirtschaft. Dieser Schutz wird im- mer wieder kritisiert. Eine schweizerische Landwirtschaft ohne jeglichen Schutz könnte aber nicht mehr lange existieren. Un- sere Topographie und unser Klima nehmen uns bei den heuti- gen Transportmöglichkeiten und dem absolut freien Wettbe- werb gegenüber jenen Ländern, in welchen man zum Beispiel zweimal im Jahr ernten kann, jede Chance. Dazu kommen die hohen Gestehungskosten für unsere Landwirtschaft. Diese ist in ein teures vor- und nachgeschaltetes System eingebettet Von einem Franken Ertrag, den die Landwirtschaft erzielt, blei- ben nur etwa 30 bis 40 Rappen beim Bauern.
Es ist ein Irrtum zu glauben, wir Schweizer seien die einzigen, welche die Landwirtschaft schützen. Soeben ist eine Analyse der OECD über die Agrarsubventionen erschienen. Daraus er- gibt sich, dass die Agrarsubventionen in 24 OECD-Staaten im Jahre 1992 nochmals gestiegen sind. Die Subventionen er- reichten durchschnittlich einen Anteil von 44 Prozent der Pro- duktion. Verschiedene Staaten unterstützen die Landwirt- schaft noch mehr als die Schweiz Bei der Pro-Kopf-Belastung steht Norwegen an der Spitze. Die Hilfe an die Landwirtschaft beträgt in Finnland 4,1 Prozent des Bruttosozialproduktes. In der Schweiz beträgt der Anteil 2,4 Prozent, in Oesterreich ist er mit 2,3 Prozent praktisch gleich hoch. Die EG erreicht im Mittel immerhin 2 Prozent. Die Problematik des Agrarschutzes lässt sich nicht einseitig lösen. Ein Alleingang der Schweiz würde unsere Landwirtschaft vernichten und kann deshalb nicht in Frage kommen.
Unsere landwirtschaftliche Bevölkerung ist heute verunsi- chert. Man fühlt sich vom Gatt und von der EG bedroht. Diese Verunsicherung hat seit dem EWR-Nein auch andere Wirt- schaftszweige erfasst. Es ist aber Aufgabe des Staates, solche Verunsicherungen durch die Schaffung vernünftiger Rahmen- bedingungen abzubauen. Die Volksinitiative des Bauernver- bandes ist ein Alarmsignal, welches das grosse Ausmass die- ser Verunsicherung anzeigt Es ist deshalb notwendig, der Landwirtschaft den Rücken zu stärken. Dazu ist endlich ein ei- gener Verfassungsartikel notwendig.
Der von der Kommission ausgearbeitete Artikel fasst die Ziele zusammen, die wir beim 7. Landwirtschaftsbericht erarbeitet haben. Gemäss Kommissionsantrag soll die Landwirtschaft nicht nur umweltfreundlich produzieren, sondern sich auch auf die Absatzmöglichkeiten ausrichten. Der Artikel verlangt die Zusammenarbeit zwischen Oekologie und Oekonomie im Sinne unseres Leitbildes des qualitativen Wachstums. Eine weitere «Vergrünung» des Artikels würde dieses Gleichge- wicht aber stören.
Im Hinblick auf die Detailberatung möchte ich Sie doch bitten, den Artikel nicht so weit zu «vergrünen», bis er «vergraut». Die
grünen Fundamentalisten werden Ihnen Ihr Entgegenkom- men nicht honorieren. Die dritte Agrar-Initiative ist bereits in Vorbereitung. Der VKMB hat sie bereits angekündigt, und zwar als Initiative für preisgünstige Nahrungsmittel und ökologi- sche Bauernhöfe. Der VKMB will mit seiner neuen Initiative alle Agrarschutzmassnahmen mit Ausnahme der Zölle aufheben und sieht zur Einkommenssicherung der Bauern Direktzah- lungen bis maximal 50 000 Franken pro Betrieb vor, jedoch nur für solche, welche die Normen des biologischen Land- baues erfüllen. Diese Initiative ist bereits im Kommen. Ent- scheidend ist also, dass wir jetzt ein Zeichen setzen und der Landwirtschaft durch Vorgabe stabiler und berechenbarer Rahmenbedingungen rasch wieder eine Zukunftsperspektive vermitteln, damit die Bauern die betrieblichen Anpassungen besser planen und durchführen können.
In diesem Sinne bitte ich Sie, allen Versuchen zur weiteren «Vergrünung» des Artikels zu widerstehen und möglichst den Gegenvorschlag, den die Kommission ausgearbeitet hat, zu verabschieden und dem Volk zu präsentieren.
Büttiker: Es scheint seit Einführung des doppelten Ja das er- ste Mal zu sein, dass einer Volksinitiative ein Gegenvorschlag gegenübergestellt wird. Dieser Aspekt ist in den Kommis- sionsberatungen etwas untergegangen. Deshalb möchte ich die Möglichkeit eines doppelten Ja für Initiative und Gegenvor- schlag auch im Plenum aufgreifen. Ich möchte mich dafür ent- schuldigen, Herr Bundesrat, es ist etwas spät Aber besser spät als nie, denn diese Frage wird sich im Abstimmungs- kampf so oder so stellen. Und wenn ich Herrn Rüesch und Herrn Uhlmann gut zugehört habe, könnte auch bei ihnen durchaus ein doppeltes Ja für Gegenvorschlag und Initiative herausschauen.
Die schweizerische Landwirtschaft braucht heute Antworten auf vier Fragen:
Wie lassen sich angesichts des technischen Fortschritts bei begrenzten Absatzmöglichkeiten Probleme auf den einzelnen Märkten vermeiden?
Wie kann der angesichts der Vielzahl von agrarpolitischen Detailvorschriften stark eingeschränkte Handlungsspielraum für die Bauern vergrössert werden?
Wie können die Erwartungen der Gesellschaft, vor allem im Hinblick auf die umwelt- und tiergerechte Produktion gesun- der Nahrungsmittel, möglichst gut berücksichtigt werden?
Wie können auf internationaler Ebene Regeln verwirklicht werden, welche der Landwirtschaft gestatten, ihre vielfältigen Aufgaben im konkreten schweizerischen Umfeld wahrzu- nehmen?
Der Schweizerische Bauernverband (SBV) hat mit seiner Volksinitiative versucht, Antworten auf diese vier Fragen zu ge- ben. Er hat den Willen zu einer Akzentverschiebung in der Agrarpolitik bekundet Mit einem Paket von Selbsthilfemass- nahmen und der Zustimmung zu Direktzahlungen für flächen- bewirtschaftende Bauern wurde die Bereitschaft zu einer Oeff- nung und zu einem Strukturwandel im Interesse der überle- bensfähigen Betriebe signalisiert.
Wo sind nun die inhaltlichen Differenzen zwischen der Initia- tive und dem Gegenvorschlag im Hinblick auf die Möglichkeit des doppelten Ja?
Ferner regelt die SBV-Initiative in einem dritten Absatz die Fi- nanzierung der Agrarpolitik. Ein formaler Unterschied besteht auch darin, dass der Gegenvorschlag der Kommission die gel- tenden Verfassungsbestimmungen zur Landwirtschaft in Arti- kel 31bis Absatz 3 Buchstabe b BV ebenfalls in den neuen Arti- kel 31octies integriert.
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Landwirtschaft. Volksinitiativen
Die Initiative schlägt einen Artikel 31octies in Ergänzung zur- geltenden Verfassungsgrundlage vor. Die Verständlichkeit der Verfassung wird mit dem Gegenvorschlag verbessert.
Der Gegenvorschlag geht nicht auf die aussenhandelspoliti- schen Aspekte der Agrarpolitik ein.
Der Gegenvorschlag bringt keinen Hinweis darauf, wie die Agrarpolitik in Zukunft finanziert werden soll.
Die SBV-Initiative hält zudem fest, dass die Landwirtschaft nicht nur Nahrungsmittel produzieren will, sondern dass der Bund auch die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen fördern kann. Der Gegenvorschlag schliesst eine solche För- derung nicht aus, erwähnt sie aber nicht ausdrücklich.
Wenn man nun das Ganze anschaut und materiell und formal vergleicht, kann man durchaus zu einem doppelten Ja kom- men; ich meine, dass sich das Parlament dies überlegen müsste. Nach der in Artikel 27 Geschäftsverkehrsgesetz ge- schaffenen Möglichkeit ist ja seit Einführung des doppelten Ja auch für das Parlament die Möglichkeit geschaffen, diesem Umstand Rechnung zu tragen.
Das heisst, dass wir im Beschlussentwurf die SBV-Initiative nicht zur Ablehnung empfehlen, also dort keine Stellung- nahme abgeben, dass wir den Gegenvorschlag bevorzugen und in der Stichfrage auch den Gegenvorschlag vorziehen. Ich meine, das Volk wird trotzdem auch vor diese Frage ge- stellt Ich werde bei Artikel 3 in der Detailberatung meinen An- trag dazu stellen und begründen.
Schallberger: Als einer der 21 Initianten bin ich hier in einer heiklen Situation. Ich darf erwähnen, dass der Erfolg der Initia- tive des Schweizerischen Bauernverbandes selbst die Initian- ten überrascht hat. In einer Rekordzeit von ungefähr drei Mo- naten sind weit über eine Viertelmillion Unterschriften zusam- mengekommen. Diese Unterschriften stammen keineswegs nur aus Bauernkreisen. Ich erwähne absichtlich einen Grenz- kanton, nämlich den Kanton Genf, wo pro Bauernbetrieb mehr als zehn Unterschriften gesammelt worden sind. Das ist ein Er- folg, und er bestätigt, dass die Initiative nicht bloss von Bauern getragen wird.
Die Umschreibung der Aufgaben unserer Landwirtschaft ist sowohl in der Initiative wie auch im vorgelegten Gegenvor- schlag und im 7. Landwirtschaftsbericht praktisch identisch. Das ist ein Lichtblick. Ziel irgendeiner Verfassungsbestim- mung über die Landwirtschaft muss es sein, dass die hier for- mulierten Aufgaben auch in Zukunft durch Bauernfamilien ausgeführt werden können, und zwar durch Familien, die ein anständiges Einkommen erarbeiten und folglich menschen- würdig leben können. Gegenwärtig sind wir in einer Situation, in welcher dieses Ziel von verschiedener Seite in Zweifel gezo- gen wird.
Unsere junge Bauerngeneration hat grosse Mühe, in die Land- wirtschaftsberufe einzusteigen. Ich nenne nur die stark gesun- kenen Schülerzahlen in den Landwirtschaftsschulen. Dies ist so, weil die Jugend daran zweifelt, dass sie von der Gesell- schaft noch akzeptiert wird. Gottlob akzeptieren die Mitglieder der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) unsere Landwirtschaft. Ich hoffe, auch unser Rat werde dies tun. Un- sere junge Bauerngeneration fühlt sich nicht mehr verstanden. Sie hat das Gefühl, die pausenlose öffentliche Kritik sei ein Ausdruck dafür, dass man ihre Verantwortung, ihre Fähigkei- ten und Leistungen nicht ernst nehme. Diese junge Bauernge- neration hat Angst, sie könne in der Zukunft kein anständiges Einkommen erwirtschaften.
Ich weiss, dass mein formuliertes Ziel, nämlich eine ehrbar be- zahlte Landwirtschaft, auch Ihr Ziel ist. Dies ermöglicht es mir, auch bei einem Gegenvorschlag konstruktiv mitzudiskutieren und bei der Detailberatung mitzustimmen. Bei der Schlussab-
stimmung werde ich mich jedoch beim Gegenvorschlag der Stimme enthalten, weil ich es nicht ausschliesse, dass sich der Schweizerische Bauernverband, je nach Ergebnis der Detail- beratung, für ein doppeltes Ja entschliessen könnte. Der An- trag Büttiker würde uns dies massiv erleichtern.
Der Bauernstand ist sich seiner grossen Verantwortung inner- halb unserer Gesellschaft voll bewusst. Die heutige Bauernge- neration weiss, dass ihre Bedeutung im Volksganzen ihren prozentualen Anteil an der Bevölkerung bei weitem übersteigt. Die Beachtung, die die Landwirtschaft in der öffentlichen Dis- kussion findet, bestätigt, dass ihre Bedeutung erkannt wird. Auch die WAK hat erkannnt, wie wichtig die Erhaltung eines gesunden Bauernstandes für unser Volk ist.
Ich danke für die positive Einstellung, und ich hoffe, dass auch die heutige Detailberatung meinen Endruck bestätigen wird. In diesem Sinne bin ich für Eintreten.
Seiler Bernhard: Ich habe die Initiative des Bauernverbandes «für eine umweltgerechte und leistungsfähige bäuerliche Landwirtschaft» mit Ueberzeugung unterschrieben. Aus der Sicht des Bauernstandes wäre nach meiner Meinung jeden- falls dieser Text nach wie vor der kompletteste zur Erhaltung einer gesunden schweizerischen Landwirtschaft. Deshalb ist mir der Antrag Büttiker sehr sympathisch. Ich werde ihn auch unterstützen - in der Meinung, dass dann die Bürgerinnen und Bürger wählen könnten, weil doch der Gegenvorschlag des Ständerates nicht alles beinhaltet, was die Bauern grund- sätzlich gefordert haben.
Was aber der Bundesrat als Gegenvorschlag unterbreitete, war schlichtweg unbefriedigend und für mich nicht akzepta- bel. Dieser liess nämlich mehr Fragen offen, als er beantwortet hat. Vor allem hat es der Bundesrat in seinem Gegenvorschlag verpasst, den Bauernfamilien in unserem Land eine klare Marschrichtung vorzugeben. Noch weniger verstehen konnte ich, dass im bundesrätlichen Gegenvorschlag ausgerechnet jene Aufgaben nicht enthalten waren, welche im 7. Landwirt- schaftsbericht als erste aufgezählt wurden, wie zum Beispiel Nahrungsmittelversorgung und Versorgungssicherheit Aber auch die Ausrichtung der Agrarpolitik auf bodenbewirtschaf- tende Betriebe mit Hinweis auf internationale Entwicklungen hat er meiner Ansicht nach zu stark relativiert.
Ich bin deshalb froh, dass unsere Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) diese Mängel erkannt und einen neuen, besseren Gegenvorschlag ausgearbeitet hat. Dieser Gegen- vorschlag überzeugt mich, er basiert auf der Multifunktionalität der Landwirtschaft und lässt zudem der Agrarpolitik der kom- menden Jahre genügend Gestaltungsraum offen. Er nimmt auch die beiden wichtigsten neuen Elemente auf - der Kom- missionspräsident hat das betont -, d. h. die Ausrichtung auf den Markt und die Ausrichtung auf die Umweltbedürfnisse. Das scheint mir sehr wichtig. Der Bundesrat wird damit ver- pflichtet, diese Werte der Multifunktionalität in internationalen Verhandlungen zu verteidigen und den dazu notwendigen agrarpolitischen Handlungsspielraum zu sichern.
Dass der Bundesrat sich tatsächlich dafür einsetzt, hat er be- reits bei den Verhandlungen mit dem Gatt gezeigt. Auf seine Initiative hin ist der Begriff der Multifunktionalität im Verhand- lungspapier verankert worden, dafür sind wir ihm dankbar. Trotzdem möchte ich klar hervorheben - und Herr Bundesrat Delamuraz wird mir das bestätigen können -, dass die Forde- rung nach Mulitfunktionalität der Landwirtschaft absolut Gatt- konform ist und einen Abschluss der Verhandlungen und schliesslich die Umsetzung der Ergebnisse nicht behindert. Es ist mir auch klar, dass mit einer neuen Verfassungsgrund- lage, wie wir sie heute beraten, nicht einfach alle Schwierigkei- ten beseitigt und nicht alle problematischen Entwicklungen verhindert werden können und dass für die Exportwirtschaft möglichst freier Handel nicht zur Staatsmaxime werden darf. Die ausschliesslich negativen Konsequenzen des Gatt für die Landwirtschaft müssen innenpolitisch auf Gesetzesstufe auf- gefangen werden. Mit der Inkraftsetzung der Artikel 31a und 31b des Landwirtschaftsgesetzes ist ein erster Schritt in diese Richtung getan worden.
Wenn ich aber an unsere Bundesfinanzen und die bevorste- henden Gatt-Abschlussverhandlungen denke, habe ich
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schon grosse Bedenken, ob wir unsere sogenannten Ober- ziele der Landwirtschaftspolitik überhaupt realisieren können. Die Landwirtschaft könnte sehr leicht zum totalen Verlierer un- serer Volkswirtschaft werden, wenn zukünftig nicht mehr der Bundesrat, sondern primär das Parlament über die Höhe der Direktzahlungen, das Einkommen und damit direkt den Wei- terbestand unserer Bauernbetriebe zu bestimmen hat Mir scheint diese Entwicklung unheimlich.
Nun nochmals zurück zum ständerätlichen Gegenvorschlag: Ich teile die Meinung der Kommission, dass die Landwirtschaft auf die Umweltbedürfnisse Rücksicht nehmen muss und spe- zielle Anstrengungen bezüglich der Ausrichtung der Produk- tion auf den Tier- und Umweltschutz nicht mit zusätzlichen po- lizeirechtlichen Instrumenten oder über rechtsstaatlich frag- würdige, existenzielle Abhängigkeiten erzwungen werden dürfen. Es sollen dafür fördernde Instrumente eingesetzt werden.
Die Initianten täten gut daran, wenn sie mindestens vorläufig ihre Initiative nicht zurückzögen, zumindest nicht bevor diese ständerätliche Fassung, dieser Gegenvorschlag von beiden Kammern verabschiedet worden ist, und zwar einigermassen in dem Rahmen, der heute vorgesehen ist.
Ich hätte noch eine Frage an die Kommission im Zusammen- hang mit der SBV-Initiative. In die Initiative des Bauernverban- des ist ja etwas über die Finanzierung der Agrarpolitik aufge- nommen. Es werden auch Fragen des Grenzschutzes ange- schnitten. Ich möchte gerne wissen, ob die Kommission dar- über auch gesprochen hat und welche Gründe sie dazu ge- führt haben, diese beiden Punkte - Finanzierung der Agrarpo- litik, Frage des Grenzschutzes - nicht in diesen Gegenvor- schlag aufzunehmen.
Ich unterstütze also den Antrag Büttiker, d. h. anderseits auch den Gegenvorschlag des Ständerates.
Küchler: Es ist uns allen klar, dass im Nachgang zum 7. Land- wirtschaftsbericht und im Nachgang zur Revision des Land- wirtschaftsgesetzes auch auf Verfassungsstufe die Folgerun- gen zu ziehen sind und für unsere neu ausgerichtete Agrarpo- litik im Sinne der Multifunktionalität eine zeitgerechte rechtli- che Grundlage geschaffen werden muss. Die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen haben sich seit dem Zweiten Weltkrieg grundlegend verändert, und das Unbeha- gen über die heutige, bald fünfzigjährige Verfassungsbestim- mung ist immer stärker geworden.
Die Landwirtschaft hat zwar in den letzten Jahren massiv an volkswirtschaftlicher Bedeutung verloren. Selbst unsere Berg- kantone sind nicht mehr die reinen Landwirtschaftskantone, die sie einst waren. Der Anteil der in der Landwirtschaft tätigen aktiven Bevölkerung nimmt konstant ab. Aber eines hat sich nicht verändert: Mehr als die Hälfte der Fläche in der Schweiz wird nach wie vor von der Landwirtschaft genutzt und gepflegt. Gleichzeitig stellen wir fest, dass zwar einerseits die volkswirt- schaftliche Bedeutung der Landwirtschaft abgenommen, an- dererseits aber in gleichem Masse das Interesse unserer Ge- sellschaft an der Art und Weise der Produktion, an den Auswir- kungen der Pflege der Natur zugenommen hat. Es ist daher angezeigt, heute neue, an neuen Werthaltungen angepasste Normen in unserer Verfassung festzuschreiben, im Sinne ei- nes neuen Gesellschaftsvertrages für unsere aktive landwirt- schaftliche Bevölkerung. Ich bin überzeugt, dass die neue Ver- fassungsgrundlage wieder mehr Ruhe, mehr Zuversicht und Zuverlässigkeit in unsere schweizerische Agrarpolitik einkeh- ren lässt.
Die Initiative des Schweizerischen Bauernverbandes ist grundsätzlich die richtige Stossrichtung, wie die Interessen der Bauern und der Volkswirtschaft mit jenen der Gesellschaft vereinigt werden können. Das Konzept der Multifunktionalität der Landwirtschaft, das zwischenzeitlich auch im Gatt Einzug erhalten hat, ist eine gute Grundlage dafür. Die WAK hat das erkannt und ihren ausgewogenen, konsensfähigen Gegen- vorschlag darauf aufgebaut. Der Kommission ist auch gelun- gen, was bei der Initiative des Bauernverbandes vermisst wird, nämlich die Normen in eine einfache und klare Sprache zu fas- sen und somit das künftige Grundkonzept der Agrarpolitik ver- fassungstauglich zu gestalten.
Trotzdem vermisse ich zwei wesentliche Parameter der Agrar- politik: Eine glaubwürdige Agrarpolitik ist - ob wir das gerne hören oder nicht - davon abhängig, wieweit natürliche und von der Gesellschaft gewünschte Konkurrenznachteile der schweizerischen Landwirtschaft mit Massnahmen an der Grenze oder mit finanziellen Mitteln ausgeglichen werden kön- nen. Man kann es auch anders formulieren: Die Landwirt- schaft kann den von ihr erwarteten Beitrag nur so weit leisten, wie wir bereit sind, die daraus entstehenden Nachteile für die Landwirtschaft auf einem heute immer internationaler werden- den Markt auszugleichen. Die Kommission war sich ihrer Ver- antwortung und der politischen Redlichkeit gegenüber der Be- völkerung, insbesondere aber gegenüber den Bauern, be- wusst Doch um glaubwürdig zu bleiben, müssen wir den Ge- genvorschlag noch mit zwei Bestimmungen erweitern - wir kommen in der Detailberatung darauf zurück -: mit Bestim- mungen über den Grenzschutz und über die gesicherte Finan- zierung.
Mit einem in sich geschlossenen, abgerundeten Verfassungs- konzept haben wir dann auch die beste Chance, entweder die Urheber der verschiedenen bereits hängigen landwirtschaftli- chen Initiativen dazu zu bewegen, sie zurückzuziehen, oder aber die Volksmehrheit für den Gegenvorschlag zu gewinnen. Gleichzeitig dürften es auch künftige landwirtschaftliche Initia- tiven schwerer haben, in Abstimmungen überhaupt zu reüs- sieren. Voraussetzung ist aber, dass wir heute unsere politi- sche Verantwortung wahrnehmen und eine Verfassungs- grundlage schaffen, die klar die grundlegenden Werte der Agrarpolitik für die Zukunft festschreibt und gleichzeitig einen möglichst umfassenden Katalog der wichtigsten agrarpoliti- schen Instrumente und Massnahmen für die Gestaltung der künftigen Landwirtschaftspolitik aufzählt.
Innerhalb dieser verfassungsmässigen Leitplanken kann dann auf Gesetzesstufe unsere Agrarpolitik in Zukunft flexibel den jeweiligen äusseren Rahmenbedingungen angepasst werden.
Die in Absatz 1 des Gegenvorschlages erwähnten Oberziele einer multifunktionalen Landwirtschaft liegen meines Erach- tens richtig, aber das agrarpolitische Instrumentarium gemäss Absatz 2 bedarf noch gewisser Ergänzungen.
Abschliessend: Ich teile die Auffassung, dass der Gegenvor- schlag beiden Initiativen vorzuziehen ist. Ich kann mich auch mit dem Antrag Büttiker einverstanden erklären, dass wir -- weil die Grundsätze der Stossrichtung der Initiative des Schweize- rischen Bauernverbandes mit jenen des Gegenvorschlages übereinstimmen - zur Initiative des Bauernverbandes formell keine Stellung nehmen; hingegen ist die Bauern- und Konsu- menten-Initiative abzulehnen.
Ich bin also für Eintreten auf den Gegenvorschlag.
On. Morniroli: Voglio segnalare un particolare che ritengo non privo di importanza.
Für eine umweltgerechte und leistungsfähige bäuerliche Landwirtschaft: einverstanden - jedoch unter der Bedingung, dass mit «umweltgerecht» auch «gesundheitsfördernd» ge- meint ist. Dies scheint mir der Fall zu sein, wenn ich in Absatz 1 Buchstabe b des vom Bauernverband vorgeschlagenen Ver- fassungsartikels 31octies (neu) lese: «Versorgung der Bevöl- kerung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln». Dann kommen aber die Zweifel. Heisst dies wirklich «gesundheits- gerecht», oder bedeutet dies lediglich «kalorienreich»? Ich möchte also schon, dass man sich hier klar festlegt. Beinhaltet «umweltfreundlich» zwingend auch «gesundheitsgerecht»? Ich wäre Ihnen, Herr Bundesrat, dankbar, wenn Sie mir diese Frage beantworten würden.
Um Ihnen aufzuzeigen, worum es mir geht, leuchte ich kurz die Problematik anhand eines Beispiels aus: Gesundheitskosten, ein gern debattiertes Thema. Wenn man von Kostenexplosion im Gesundheitswesen spricht, dann kargt man nicht mit Be- kämpfungsrezepten aller Art, von den dringlichen Bundesbe- schlüssen über die KVG-Revision bis zum Allerweltsmittel Prä- vention; aber wenn man Prävention sagt, genügt das nicht: man muss sie auch aktiv betreiben.
50 Prozent aller Todesfälle in der Schweiz sind durch kardio- vaskuläre Erkrankungen bedingt: Hirnschläge und Herzin-
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farkte. Diese entstehen auf der Basis von degenerativen Ver- änderungen der Schlagadern, sprich Arterienverkalkung, bes- ser Arterienverfettung oder Arteriosklerose. Es handelt sich bei dieser Affektion um Fettablagerungen in der Wand der Ge- fässe.
Ich will es kurz machen. Die Prävention besteht darin, dass man die Zufuhr von gesättigten tierischen Fetten einschränkt und die Einnahme von ungesättigten pflanzlichen Fetten, also flüssigen Oelen, fördert.
Der Bundesrat hat es aber bisher unterlassen, die übersetzten Abgaben auf diesen Produkten zu reduzieren, und lediglich am Butterpreis «herumgedoktert».
Die genannten Abgaben wurden erstmals 1955 eingeführt und hatten den Zweck, die Konkurrenzfähigkeit der Butter zu ver- bessern. In etwas mehr als 30 Jahren ist die steuerliche Bela- stung von 5 Franken auf 230 Franken pro 100 Kilogramm an- gestiegen, also um 4500 Prozent.
Der Preis für einen Liter bekanntlich gesunden Sonnen- blumenöls wird steuertechnisch um fast 200 Prozent des ef- fektiven Warenpreises erhöht und ist somit steuerlich weit mehr belastet als die alkoholischen Getränke. Wir zahlen für einen Liter dieses Oels Fr. 4.40, können es indessen jenseits der Grenze für Fr. 1.50 einkaufen. In der Tat kosteten am 1. Ja- nuar 1993 100 Kilogramm Sonnenblumenöl Fr. 93.50, zusätz- lich für Zoll und verschiedene Steuern Fr. 183 .-. Endpreis: Fr. 276.50; steuerliche Belastung also sage und schreibe 195,7 Prozent.
Non basta inscenare delle grandi campagne anticolesterolo - das böse Cholesterin - nevrotizzando la gente, senza ridurre il massiccio carico fiscale incombente sui grassi vegetali che ne fa triplicare il prezzo.
Sie verstehen nun sicherlich, wenn ich fordere, dass bei den Massnahmen des Bundes gemäss Artikel 31octies die Formu- lierung «Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwerti- gen Nahrungsmitteln» auch im Sinne von «gesundheitsge- rechten» Nahrungsmitteln zu interpretieren sei.
Für die Beantwortung dieser Frage danke ich Ihnen, Herr Bun- desrat Delamuraz, zum voraus bestens. Auch die Meinung der Kommission würde mich natürlich interessieren.
Onken: Der ausgewiesenste Landwirtschaftspolitiker unserer kleinen ständerätlichen Gruppe, Otto Piller, sitzt auf hohen Stühlen und frönt seiner präsidialen Machtfülle; da müssen wieder einmal die anderen in die Hosen steigen und seinen Part übernehmen. Deshalb ergreife ich hier für ihn das Wort. Wir stehen vor einer paradoxen Situation. Auf der einen Seite haben wir das Landwirtschaftsgesetz bereits revidiert und mit den Artikeln 31a und 31b nach langer Diskussion wichtige agrarpolitische Weichenstellungen vorgenommen. Daraufhin erleben wir in einer zweiten Phase staunend, wie eine Verord- nung erlassen wird, die das Gesetz ganz klar unterläuft und den politischen Willen - den Mehrheitswillen des Parlamen- tes - umbiegt. Nun gehen wir wieder zurück auf die Verfas- sungsstufe, um einen Landwirtschaftsartikel in der Verfassung zu verankern. Einen Verfassungsartikel, der nichts wirklich Neues bringt, keine echt zukunftsweisenden Akzente setzt; ei- nen Verfassungsartikel, der von niemandem wirklich herbei- gesehnt wird.
Ich bin überzeugt, Herr Kollege Schallberger, dass sich die Bäuerinnen und Bauern, die in grosser Zahl die Initiative unter- zeichnet haben, nachdem wir jetzt schon die Diskussion um das Gesetz hatten, von diesem Verfassungsartikel auch nicht mehr sehr viel Handfestes erwarten. Auch wie es sich mit der Rekordzeit und den vielen Unterschriften verhalten kann, ha- ben wir am 6. Juni wieder erfahren.
Es geht um einen Verfassungsartikel, von dem wir nicht recht wissen - auch vom Gegenvorschlag nicht -, ob er nun das Ge- setz stützen soll, also die Beschlüsse, die wir dort getroffen ha- ben, oder ob er eher der zurechtgebogenen Verordnung als Rechtfertigung dienen soll.
In gewisser Weise kommt die ganze Diskussion zu spät. Sie hinkt hinter der Entwicklung her, und alle wichtigen Instru- mente sind längst ausdiskutiert und festgeschrieben worden: die Selbsthilfemassnahmen, das bäuerliche Bodenrecht, die Direktzahlungen und die Oekobeiträge. Ueber all das haben
wir gesprochen, und wir haben auf Gesetzesstufe verbindliche Regelungen dafür gefunden.
Der Verfassungsartikel bringt nicht nur keine Kehrtwendung, wie der Kommissionspräsident gesagt hat, er greift noch nicht einmal über die von uns durchgeführten Beratungen hinaus. Ich meine sogar, er geht in einigen vagen Formulierungen so- gar noch hinter die Gesetzesbestimmungen zurück. Das gilt vor allem für den Buchstaben d des Gegenvorschlages der Kommission, der die Basis für Artikel 31a und 31b abgibt. Die Formulierung ist so «schlank», dass wichtige Voraussetzun gen fehlen, die auch in die Verfassung hineingehört hätten: die Bindung an den Boden, die Ausrichtung auf die bodenbewirt- schaftenden Betriebe, das Erfordernis, dass im Allgemein- interesse eine gemeinwirtschaftliche Leistung zu erbringen ist, und schliesslich die Notwendigkeit, dass Direktzahlungen auch an ökologische Auflagen zu knüpfen sind.
Wir können doch in der Verfassung heute keine Einkommens- garantie festschreiben, die nicht auch an eine ganz klare, ver- bindlich festgeschriebene Gegenleistung gebunden ist, also etwa an eine Produktionstechnik, die mindestens gesamtbe- trieblich das Niveau der integrierten Produktion aufweist, oder an eine überwiegend bodenabhängige Produktion mit eige- ner Futtermittelbasis bei Tierhaltung oder an einen minimalen Beitrag zur Landschaftspflege.
Natürlich kann das nicht Punkt für Punkt in die Verfassung ge- schrieben werden. Damit würde der Artikel zweifellos überla- den und unübersichtlich. Aber ein zwingender Auftrag zu Di- rektzahlungen - und nicht etwa eine Kann-Formulierung - ohne jede nähere Umschreibung, ohne weitere Vorausset- zung, ohne Akzentuierung in Richtung gemeinwirtschaftliche Leistung, in Richtung ökologische Vorgaben - das geht doch schlicht nicht an, das ist in der vorgeschlagenen Form unak- zeptabel.
Gleiches gilt für die Litera e. Auch hier ist der Gegenvorschlag der Kommission halbherzig ausgefallen. Die besonders um- welt- und tiergerechte Produktion muss entschiedener ermu- tigt, muss gestärkt werden. Lesen Sie noch einmal die Geset- zesbestimmung nach, die wir in Artikel 31 getroffen haben. Das kann doch nicht über ein «Oeko-Sackgeld» geschehen, das beiläufig ausgerichtet wird. Wenn wir Wirkung erzielen wollen, braucht es einen stimulierenden Anreiz. Es braucht wirtschaftliche Impulse. Es muss wirtschaftlich lohnend sein, so aufwendig, so extensiv, so naturnah und tiergerecht zu pro- duzieren, wie es erforderlich ist.
In diesen beiden Punkten ist der Gegenvorschlag durchaus verbesserungsfähig. Ich habe dazu einen Antrag unterbreitet, der eine gewisse Akzentuierung bringt, der verpflichtendere Formulierungen enthält, und ich unterstütze selbstverständ- lich auch die Zielrichtung der Anträge Beerli und Iten.
Mein Kollege Uhlmann misst den Gegenvorschlag verständli- cherweise an der Volksinitiative des Schweizerischen Bauern- verbandes. Dort ist der Auftrag auch sehr vage, mit vielen wei- chen Kann-Formulierungen umschrieben. Auf der anderen Seite will man eine recht verbindliche Einkommensgarantie verankern, zu deren Absicherung wieder die Konsumenten und die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden müssten.
Ich meinerseits messe den Gegenvorschlag an der Bauern- und Konsumenteninitiative, der zumindest das Verdienst zu- kommt, dass sie die Landwirtschaftsdiskussion in der letzten Zeit massgeblich beeinflusst hat. In die von ihr vorgezeichnete Richtung ist nämlich die Diskussion gelaufen. Dieser Volksin- itiative gilt es zumindest dort, wo wir schon einen gemeinsa- men Grund erreicht haben - bei den Direktzahlungen, bei den Oekobeiträgen -, Rechnung zu tragen im Sinne eines ausge- wogenen Kompromisses. Dieser ist jetzt erforderlich und liegt im Gesamtinteresse. Er muss den Anliegen der Produzenten wie auch der Konsumenten, des Marktes wie auch der Umwelt Rechnung tragen.
Da fehlt natürlich diesem Verfassungsartikel der Kommission einiges; das ist teilweise von meinen Vorrednern bereits ge- sagt worden. Ich finde beispielsweise nirgends einen Ansatz zu Lenkungsmassnahmen in bezug auf die Hilfsstoffe - Dün- ger, Pflanzenbehandlungsmittel, Futtermittel -, damit man auch dort einen Schritt weiterkäme. Ich finde nirgends ein Wort zu einer ausgeglichenen Nährstoffbilanz. Sie ist zwar Be-
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standteil der IP-Richtlinien, aber sie wäre auch erwähnens- wert. Ich vermisse eine restriktive Regelung der Gen- und Bio- technik in der Landwirtschaft - ein heisses Thema, das es auch auszudiskutieren gälte. Ich finde keinen Ansatz für Dekla- rationsvorschriften der Produktionsmethoden für Nahrungs- und Futtermittel. Ich finde nichts über ein Leistungssystem für Importe oder über Abgaben auf importierten Produkten. Da wird immer wieder mit der Europafähigkeit und mit unseren in- ternationalen Verpflichtungen operiert, aber es gibt auf diesem Gebiet europafähige Möglichkeiten, die nicht diskriminierend sind und doch einen gewissen Schutz bieten. Diese Möglich- keiten - eine Oeko-Abgabe an der Grenze etwa - sind in unse- rem Land bisher zu wenig ausgelotet, zu wenig ausdiskutiert worden. Ich finde auch nichts über eine Lenkung der landwirt- schaftlichen Produktion über die Preise, über die eigentliche Nachfrage.
Eine moderne, zukunftsgerichtete Landwirtschaftsdiskussion müsste solche Punkte aufgreifen; man müsste wenigstens die wichtigsten davon auf Verfassungsstufe regeln und ihnen dort eine Grundlage geben. Das ist aber nicht der Fall.
Ich halte deshalb im Grundsatz an der Volksinitiative «Bauern und Konsumenten - für eine naturnahe Landwirtschaft» fest, weil sie folgerichtig und in sich schlüssig auf eine naturnahe, marktgerechte und dem bäuerlichen Familienbetrieb die- nende Landwirtschaft ausgerichtet ist. Wir sollten - um so mehr, als wir zwei Volksbegehren haben und ein drittes ange- sagt ist - versuchen, hier und jetzt dem Gegenvorschlag ein Profil, einen Inhalt, eine Substanz zu geben, die von allen ak- zeptiert werden kann und die die Diskussion um weitere Volks- begehren hinfällig macht. Der Verfassungsartikel müsste ei- nen echten Kompromiss darstellen, zu dem wir alle uns be- kennen können und der einer gesunden Landwirtschaftspoli- tik der Zukunft die Basis gibt
Auch ich möchte, wie Kollege Schallberger gesagt hat, dass die Bauern und Bäuerinnen wieder mit Selbstbewusstsein in die Zukunft schauen können und dass die jungen Landwirte eine echte Perspektive haben, auch mit Blick auf die europä- ische Entwicklung. Dafür eine Grundlage zu schaffen, ist jetzt der Moment
Der Gegenvorschlag, ergänzt und angereichert, bietet die Handhabe zu einer Lösung.
Frau Weber Monika: Ich gehöre zum Initiativkomitee der zweiten Initiative, der Bauern- und Konsumenten-Initiative. Nachdem in der Kommission für Wirtschaft und Ausgaben (WAK) eine gründliche Diskussion stattgefunden hat, erstaunt mich der Antrag Buttiker, die Initiative des Bauernverbandes zu unterstützen.
Man muss sich daran erinnern, wie die Initiative des Bauern- verbandes überhaupt entstanden ist. Es ist so, dass sie als Ge- gengewicht zur Bauern- und Konsumenten-Initiative entstan- den ist und konzipiert wurde. Ueber die zweite Initiative wurde zuerst gesprochen. Dann hat der Bauernverband quasi zur in- neren Konsolidierung diese Initiative lanciert - das muss deut- lich gesagt werden.
Wenn man die Initiative des Bauernverbandes anschaut, sieht man, dass sie viele Kann-Formulierungen enthält und dass das Ganze sehr unklar bleibt. Letztlich bringt diese Initiative - wie Herr Onken schon gesagt hat - im Grunde genommen wirklich nichts Neues. Sie ist eine Rückkehr hinter den 7. Land- wirtschaftsbericht. Sie bringt überhaupt nichts in bezug auf die Zukunft.
Ich mache dieser Initiative aber gar keinen Vorwurf, denn sie wurde - wie gesagt - nur zur inneren Konsolidierung der da- mals prekären Situation innerhalb des Schweizerischen Bau- ernverbandes lanciert. Im Grunde genommen hätte der Bau- ernverband, der in den beiden Räten über eine Bauernlobby oder einen Landwirtschaftsklub von über 100 Personen ver- fügt, ja die Möglichkeit, hier jederzeit eine neue Richtung durchzubringen; der Bauernverband müsste demnach über- haupt keine Volksinitiative lancieren.
Ich habe mich in der Kommission darauf verpflichten können, dass ich den Gegenvorschlag unterstütze. Der Gegenvor- schlag hat nämlich einige positive Punkte. Ich werde neben dem Gegenvorschlag selbstverständlich auch die zweite In-
itiative unterstützen. Ich werde auch die Anträge Beerli und Iten unterstützen. Aber ich muss einige Bemerkungen zum An- trag Küchler machen.
Herr Morniroli hat bereits die Frage der Massnahmen an der Grenze angesprochen. Wenn wir diesen Antrag auch anneh- men, gehen wir zurück ins Gestern. Ich denke, dass wir unsere Landwirtschaftspolitik modern ausformulieren müssen, d. h., dass wir auf die Gatt-Bestimmungen Rücksicht nehmen müssen.
Es ist eindeutig so: Wenn wir Massnahmen an der Grenze vor- sehen, sind wird nicht Gatt-konform. Ich glaube, wir müssen alles daran setzen, damit unsere Landwirtschaft trotz des Gatt blühen kann. Deshalb dürfen wir keine solchen Bestimmun- gen aufnehmen.
Ich bin also der Meinung, dass man den Gegenvorschlag, der Substanz hat - es geht um einen Verfassungsartikel und er ist deshalb relativ allgemein gehalten -, unterstützen kann. Ich werde selbstverständlich auch der zweiten Initiative zustim- men. Wie sich unser Initiativkomitee letztlich entscheidet, wer- den wir nach der Behandlung in den beiden Räten sehen.
Ziegler Oswald: Ich stehe grundsätzlich hinter dem Gegen- vorschlag der WAK. Allerdings stelle ich fest, dass gemäss Arti- kel 31bis BV, wo heute die Landwirtschaft untergebracht ist, der Bund nur dann befugt ist, von der Handels- und Gewerbe- freiheit abzuweichen, wenn das Gesamtinteresse es rechtfer- tigt Ich verzichte darauf, darzulegen, was dies nun tatsächlich bedeutet, sondern verweise auf die zahlreichen Kommentare. Allerdings erlaube ich mir doch, eine Kommentarstelle zu zitie- ren, sie stammt von unserem Ratskollegen Rhinow: «Die Inter- essenwahrungsformel zielt vor allem auf die Verhinderung von gesetzgeberischen Massnahmen des Bundes, die sich auf Kosten der Gesamtwirtschaft lediglich einseitig zugunsten ei- nes Teilbereichs der Wirtschaft auswirken.»
Es fällt auf, dass das Gesamtinteresse beim Vorschlag der WAK nicht mehr erwähnt wird, d. h., im Landwirtschaftsbe- reich nicht mehr Voraussetzung für die Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit sein wird. Ist das Absicht, ist das ein Versehen? Ich frage deshalb die Kommission: Was be- deutet das? Spielt das Gesamtinteresse tatsächlich keine Rolle mehr, und - wenn das gemeint ist -: Was heisst das nun tatsächlich, was hat das für Folgen?
Jagmetti, Berichterstatter: Herr Onken hat sich gewundert, dass er plötzlich Landwirtschaftspolitiker ist. Herr Onken, es ist uns nicht allen in die Wiege gelegt worden, welche Ge- schäfte wir hier zu vertreten haben, aber ich muss Ihnen sa- gen, dass auch einer, der sich bisher nicht so intensiv damit befasst hat, grosses Interesse an der Landwirtschaftspolitik finden kann.
Ich setze mich gleich mit Ihrem Vorwurf auseinander, dass hier zuwenig klare Linien gegeben sind und dass dieser Verfas- sungsartikel zuwenig über verschiedene Gebiete aussagt. Vergessen wir nicht, dass wir in diesem Artikel nicht alles re- geln, was nachher die Bewirtschaftung des Bodens betrifft. Ich habe Sie schon einleitend darauf hingewiesen, dass wir 1969 den Raumplanungsartikel in die Verfassung aufgenom- men haben, um eine bessere Abgrenzung von Besiedlung und landwirtschaftlicher Produktion zu erreichen; das war ei- gentlich das Hauptmotiv. Wir haben das nicht noch einmal in der Verfassung festzuhalten, denn das Instrumentarium, das sich auf die Zielvorstellungen von Artikel 22quater BV stützt, hat sich für die Landwirtschaft ausgewirkt und muss auch wei- terhin wegleitend sein.
In Artikel 24bis BV ist die Rede vom qualitativen und quantitati- ven Gewässerschutz. Gestützt darauf haben wir den Artikel 14 ins Gewässerschutzgesetz aufgenommen, um diesem Anlie- gen von umweltrelevant grösster Bedeutung Rechnung zu tra- gen. Der Gewässerschutz muss also nicht wieder im heute zur Debatte stehenden Artikel verankert werden, weil er schon eine Grundlage hat und unsere Verfassung ein Ganzes bildet Das gleiche muss von Artikel 24septies BV über den Umwelt- schutz gesagt werden. Die Bodenbelastung mit Fremdstoffen, Herr Onken, ist, gestützt auf diesen Artikel, im Umweltschutz- gesetz und in der Verordnung über den Schadstoffgehalt des
Landwirtschaft. Volksinitiativen
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Bodens geregelt; also besteht hier wieder kein Bedürfnis nach einer zusätzlichen Verfassungsgrundlage.
Und schliesslich - das wäre an Herrn Morniroli gerichtet; ich muss hier den Konjunktiv verwenden - haben wir in Ar- tikel 69bis BV Verfassungsgrundlagen für den Verkehr mit Le- bens- und Genussmitteln, so dass wir auch in dieser Bezie- hung in der Verfassung einen Ansatz haben. Man mag, Herr Onken, durchaus bedauern, dass dies nicht alles noch einmal als Synthese in diesem Artikel zum Ausdruck kommt. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass unsere Verfassung nicht aus Arti- keln besteht, von denen jeder für sich allein lebt, sondern dass sie ein Ganzes bildet. Deshalb war es nach Auffassung der Kommission nicht notwendig, hier nun Raumplanung, Gewäs- ser- und Umweltschutz und Lebensmittelrichtlinien aufzuneh- men, sondern das sind Elemente, die anderswo verankert sind, und diese verschiedenen Elemente machen insgesamt unsere Rechtsordnung aus. Wir dürfen also bei der Lektüre des Artikels 31octies nicht vergessen, dass es diese anderen Artikel auch gibt, und dass sich diese natürlich sehr stark auf die landwirtschaftliche Produktion auswirken.
In diesem Zusammenhang nun noch zur Frage von Herrn Ziegler Oswald; sie gehört etwa in den gleichen grundsätzli- chen Bereich. Warum erscheint hier das Gesamtinteresse als Voraussetzung der Einschränkungen der Handels- und Ge- werbefreiheit nicht? Das hat zwei Gründe. Erstens war die WAK der Auffassung, dass wir von der Grundkonzeption weg- kommen sollten, nach der die Landwirtschaft in der Verfas- sung nur als Ausnahme von der Handels- und Gewerbefreiheit erscheint; deshalb auch der eigene Verfassungsartikel. Aller- dings muss auch in Zukunft von der Handels- und Gewerbe- freiheit abgewichen werden können, weil wir unsere Landwirt- schaftsproduktion nicht einfach dem internationalen Wettbe- werb mit völlig unterschiedlichen Konkurrenzsituationen aus- setzen können.
Aber das Anliegen, das Sie zu Recht hervorheben, hat die Kommission veranlasst, in Artikel 31octies (neu) BV den Ab- satz 1 aufzunehmen und nicht einfach von einem nicht näher definierten Gesamtinteresse zu sprechen, sondern die Zielset- zungen, die im Gesamtinteresse liegen, hier aufzuzählen: Ver- sorgung, Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen, Pflege der Kulturlandschaft, dezentrale Besiedlung des Landes - al- les Elemente, welche die Marschrichtung der Agrarpolitik an- geben.
Wir erwarten, dass wir mit dieser Formulierung konkreter sind als mit der bisherigen, gleichzeitig aber auch offener in der Konzeption, die wir nicht einfach als Abweichung von der Ord- nungspolitik, sondern als gestaltende Aufgabe betrachten. Es sind zwei Elemente in die Diskussion gebracht worden, zu denen ich noch kurz Stellung nehmen muss. Das eine sind die Massnahmen an der Grenze, das andere die Finanzierung.
Ueber die Massnahmen an der Grenze haben wir in der Kom- mission diskutiert und sind dann zur Auffassung gelangt, dass wir dies nicht in diesen Verfassungsartikel aufnehmen sollten, weil wir sonst die allgemeine Staatsvertragskompetenz des Bundes nach Artikel 8 BV in einem bestimmten Gebiet ein- schränken würden. Wir sind uns alle bewusst, dass wir viel stärker als bisher ins internationale Geflecht einbezogen sind und uns nicht in bestimmten Sektoren abgrenzen und ab- schotten können, sondern die Debatte mit den anderen Staa- ten und Organisationen führen müssen. Wir müssen auf der internationalen Ebene antreten, dort unsere Anliegen einbrin- gen und am Schluss entscheiden, ob sich das in unsere Ord- nung einbeziehen lässt.
Aus diesem Grund sind wir davon ausgegangen, dass jetzt nicht eine Einschränkung ganz bestimmter Art für internatio- nale Verhandlungen in die Verfassung aufgenommen werden soll, sondern dass der Bundesrat die Landwirtschaftspolitik, wie wir sie hier umschrieben haben, in das internationale Ge- spräch einbringen wird, dass er aber nicht schon von Anfang an in seinen Verhandlungen blockiert sein dürfe.
Das zeigt sich auch bei den Gatt-Verhandlungen, von denen wir noch nicht wissen, wie sie ausgehen werden. Es wird sich darum handeln, dass wir von den Kontingents- und anderen Einfuhrbeschränkungen möglicherweise zur sogenannten Ta- rifizierung - wie man das so schön nennt - wechseln und das
machen müssen, was wir mit der Revision des Landwirt- schaftsgesetzes vom letzten Jahr eingeleitet haben.
Das bedingt einfach eine gewisse Freiheit in der Handhabung unserer aussenpolitischen, also aussenwirtschaftlichen In- strumente, um hier mithalten zu können. Deshalb hat die Kom- mission die Auffassung vertreten, dass wir zwar Leitplanken setzen, die aussenpolitische Verhandlung jetzt aber nicht ein- schränken, sondern dann, wenn die Ergebnisse da sind, beur- teilen, ob wir uns diesen anschliessen können oder nicht. Das war der Grund für den Verzicht auf die Massnahmen an der Grenze, die in der Debatte erwähnt wurden.
Was die Finanzierung betrifft, kamen wir immer wieder in eine heikle Situation - wie bei allen Bundesausgaben, nicht nur bei diesen. Die Diskussion hat sich auch beim Umweltschutz er- geben, und sie ergibt sich noch in anderen Fragen. Sollen wir bei den einzelnen Sachbefugnissen eine Finanzierungsrege- lung einbauen, oder sollen wir die Finanzierungsregelung der allgemeinen Finanzordnung des Bundes übertragen? Das ist die Frage, die sich dabei stellt.
Man ist bisher immer davon ausgegangen, dass bestimmte Kausalabgaben, gestützt auf die Sachkompetenz, erhoben werden können, dass aber die reinen Fiskalabgaben im Rah- men der Bundeskompetenzen zur Finanzordnung zu stehen hätten. Das hat die Kommission veranlasst, hier kein Durchein- ander zu machen und nicht den Eindruck zu erwecken, wir würden von dieser Grundidee wegrücken, d. h. hier nicht nur Kausalabgaben ermöglichen, sondern auch eigentliche Fis- kalabgaben.
Wir waren der Auffassung, dass wir die Abgrenzung der Fiskal- kompetenzen zwischen Bund und Kantonen in Frage stellen würden, wenn wir bei den einzelnen Fiskalabgaben übergrei- fen würden. Es war aber bisher immer unbestritten, dass die Sachkompetenzen auch zu Kausalabgaben Anlass geben könnten. Ich erinnere Sie nur an die verschiedensten Abga- ben, die das Landwirtschaftsrecht vorsieht, ohne damit aber die Kompetenzen der Kantone in ihrer Fiskalgesetzgebung einzuschränken. Das war der Grund; es war also nicht einfach ein Versehen, sondern die Ueberlegung, dass wir hier die Trennung der Fiskalkompetenzen zwischen Bund und Kanto- nen nicht in Frage stellen möchten.
Noch ein Wort zu Herrn Buttiker. Die Verfassung, Herr Büttiker, erlaubt uns einen Gegenvorschlag nur, wenn wir der Initiative nicht zustimmen; das steht so in Artikel 121 BV. Im Falle der Nichtzustimmung kann die Bundesversammlung einen eige- nen Entwurf ausarbeiten. Möglich ist, dass wir keine Emp- fehlung abgeben, aber ohne eine Stellungnahme - für uns selbst - kommen wir nicht aus. Wenn Sie also den Artikel 3 des vorliegenden Beschlussentwurfes von einer Empfehlung be- freien wollen, müssen Sie in die Einleitung von Artikel 2 eine Ergänzung etwa in dem Sinne aufnehmen, dass die Bundes- versammlung der Initiative nicht zustimme - das ist das Mini- mum, was die Verfassung verlangt -, sondern folgenden Ge- genvorschlag vorlege.
Wir kommen um die Empfehlung herum, aber nicht um die Stellungnahme zur Initiative, sonst können wir keinen Gegen- entwurf vorlegen. Das ist also die Ueberlegung, die schliess- lich auch zum Artikel 3 geführt hat. Wenn Sie das anders for- mulieren wollen, kann darüber gesprochen werden, aber mit einer Stellungnahme zur Initiative.
Das war noch beizufügen. Ich hoffe, dass ich zu Ihren Fragen zum Inhalt der Vorlage der Kommission für Wirtschaft und Ab- gaben Stellung genommen habe.
Darf ich zum Abschluss noch einmal darauf hinweisen, dass es uns darum geht, aus der alten Ordnung herauszukommen, die in der Landwirtschaft einfach eine ordnungspolitische Aus- nahme sah, und dass man die Zielbestimmungen, von denen man - das anerkenne ich, Herr Onken - bisher schon gespro- chen hat, endlich einmal festschreibt. Dann haben wir Jalons, aufgrund derer wir unsere weitere Landwirtschaftspolitik schrittweise neu entwickeln können.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Les paysans constituent un pilier solide du pays, de son économie et de son corps social, tout d'abord, bien sûr, par la fonction fondamentale qui est la leur, de contribuer en toutes circonstances au ravitaillement
25-S
E 15 juin 1993
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Agriculture. Initiatives populaires
de la population. Ils accomplissent ainsi une activité économi- que essentielle et, je me plais à le signaler et à le souligner, ils l'accomplissent en étant à la hauteur du temps. Ces paysans suisses étaient 330 000 en 1950, ils représentaient plus de 15 pour cent de la population active du pays; ils sont au- jourd'hui moins de la moitié, 150 000, ils représentent à peine plus du 4 pour cent de la population active, et pourtant, vous le savez bien, leur capacité de production, donc leur service éco- nomique au pays, a crû dans des proportions extrêmement spectaculaires pendant ces quarante années.
Mais l'agriculture suisse - et il faut le rappeler en toile de fond dans ce débat constitutionnel - a d'autres activités encore que sa seule activité économique. Les paysans revêtent ainsi d'au- tres significations que leur seule signification d'agents de la production. Rattachés qu'ils sont à leur terre, les paysans la soignent, l'entretiennent, la cultivent au sens le plus élevé et le plus complet du terme, et ils jouent ainsi un rôle écologique capital. De surcroît, dans la région où ils sont établis, régions qui, pour certaines d'entre elles, ne peuvent connaître qu'une vocation agricole, éventuellement une vocation partagée entre l'agriculture et le tourisme, ils fixent une population. Et ils assument ainsi, en plus de leur rôle fondamental et écologi- que, un rôle important dans l'aménagement du territoire, en permettant cette décentralisation du peuplement et des activi- tés, qui correspond à un voeu et à une nécessité pour une so- ciété. Ces activités humaines qu'ils ont ainsi contribué à main- tenir décentralisées, tout cela fait partie de cette action multi- fonctionnelle qui est enfin reconnue dans l'enceinte internatio- nale où nous avons à nous débattre, et cela, il faut le dire, grâce aux contributions essentielles et répétées de la Suisse en tant que pays membre de ces organisations internationa- les, le Gatt notamment, pour que cette multifonctionnalité soit reconnue. Enfin, les paysans sont par excellence l'armature de notre société, son encadrement et le gage de sa stabilité. Cette signification, très complète et très complémentaire aussi, de l'activité paysanne, nos concitoyens de 1947 ont su fort bien la saisir, puisque, à l'époque, bien inspirés qu'ils étaient, ils ont conçu un article constitutionnel voué à l'agri- culture, dans le cadre des articles sur l'économie, d'une briè- veté et d'une sobriété remarquables. Il a été la base constitu- tionnelle sur laquelle s'est faite cette formidable évolution de l'agriculture de plus de quarante ans, et sur laquelle nous avons pu établir des politiques agricoles successives qui ten- taient de précéder les différences de nos structures sociales, de nos capacités économiques, de la nature de nos relations économiques internationales.
Cette remarquable base constitutionnelle nous a même per- mis de fonder le 7e rapport sur l'agriculture qui, de tous les rapports sur l'agriculture que l'on écrit et que l'on discute de- puis 1947, a été le plus décisif, celui qui signifiait l'orientation la plus nouvelle et la plus résolument novatrice dans l'orientation de notre politique agricole. On aurait pu fort bien imaginer que cette base constitutionnelle restant la même, il ait été possible à l'avenir de procéder au développement certain, qu'ensem- ble nous ferons connaître à la politique agricole pour continuer de la maintenir à la hauteur du temps.
C'était compter sans les initiants qui ont tout d'abord lancé l'initiative de l'Union suisse des paysans, déposée le 26 février 1990, avec 262 435 signatures valables. Et puis, l'initiative po- pulaire intitulée «Paysans et consommateurs - pour une agri- culture en accord avec la nature», lancée par 23 organisations en date du 12 juin 1990, a recueilli 110 928 signatures vala- bles. Dès lors que le Conseil fédéral était mandaté pour vous présenter, avec ses commentaires, ces deux initiatives popu- laires qui avaient abouti, il s'est posé la question de savoir si, en effet, il pouvait, soit accepter l'une ou l'autre de ces initiati- ves, soit proposer de les refuser, ou se contenter de cet article constitutionnel remarquable introduit en 1947 par le peuple et les cantons.
Cette seconde solution lui a paru tout de même insuffisante compte tenu des transformations apparues et qui doivent être accomplies par notre agriculture. Il lui est apparu que l'idée des initiants de vouloir inscrire dans la constitution un certain nombre de principes plus explicites que ceux qui sont conte- nus dans les articles concernant l'économie était légitime. Il lui
est apparu, en particulier, justement, que cet aspect de la mul- tifonctionnalité de l'agriculture, non limitée à une seule activité économique, pouvait prendre et trouver sa place dans la cons- titution.
C'est au nom de cette considération que le Conseil fédéral, es- timant que - pour des raisons que je vais expliquer brièvement encore - ni l'une ni l'autre de ces deux initiatives n'était admis- sible en tant que telle, s'est résolu à présenter un contre-projet à votre examen. Un contre-projet qui pouvait, en effet, repren- dre de ces initiatives ce qu'elles ont de positif et d'intéressant, par l'inscription expressis verbis dans la constitution d'un cer- tain nombre de principes devant guider, orienter la politique agricole de demain.
En effet, il était opportun d'opposer le contre-projet du Conseil fédéral aux deux initiatives. Tout d'abord, à la première initia- tive qui, aux yeux du Conseil fédéral, présente deux inconvé- nients essentiels. Le premier de ces inconvénients, s'agissant de l'initiative de l'Union suisse des paysan, est de maintenir, avec l'article 31octies qu'elle se propose d'introduire, l'article 31bis alinéa 3 lettre b, mouture 1947, créant ainsi une double source sujette à confusion de la politique agricole, un double ancrage, dans une certaine mesure contradictoire, de notre politique agricole constitutionnellement définie. Pour cette première raison, le Conseil fédéral jugeait préférable la formule résumée en un article dans la constitution.
Une seconde raison est apparue au Conseil fédéral, qui était de ne pas vouloir charger la constitution de prescriptions qui vont au-delà des principes, qui fixent quasiment les modalités de notre politique agricole, dont la place est plus normalement à l'intérieur d'une loi, voire pour certaines d'entre elles, à l'inté- rieur d'une ordonnance.
Ces deux raisons qui ne sont - je vous prie de le croire --- pas seulement des raisons d'esthétique, qui sont aussi des rai- sons de fond, ont conduit le Conseil fédéral à recommander le rejet de l'initiative de l'Union suisse des paysans.
Quant à la seconde initiative, qui fera l'objet d'une votation po- pulaire distincte dans le temps, mais dont il faut bien dire deux mots aujourd'hui, pour des raisons encore plus péremptoires, ne peut pas être suivie par le Conseil fédéral. En effet, les exi- gences contenues dans cette initiative en matière de péréqua- tion des revenus, en matière de renforcement des mesures de protection à la frontière, en matière de prise en charge par les importateurs de la production indigène, ne sont pas compati- bles dans leur rigidité constitutionnelle avec les principes énoncés dans le 7e rapport sur l'agriculture et avec la politique beaucoup plus souple, beaucoup plus mobile, que nous de- vrons suivre pour l'intérêt de l'agriculture et pour l'intérêt géné- ral du pays à l'avenir.
Ces deux initiatives devant donc être abandonnées aux yeux du Conseil fédéral, il s'est concentré sur la préparation d'un contre-projet qui ne devrait pas tomber sous le coup des criti- ques que l'on pouvait légitimement adresser à l'une et à l'autre des initiatives. Cela l'a conduit à présenter un contre-projet di- rect qui a été mis en consultation l'année dernière, et qui per- met de répondre à la première partie des intentions des deux initiatives en introduisant dans la constitution, en plus de la no- tion de la production agricole, la notion de l'agriculture respec- tueuse de l'environnement et des animaux. Le contre-projet veut ainsi inscrire dans la constitution la vocation multifonc- tionnelle de l'agriculture: servir à la sécurité alimentaire du pays, exploiter et sauvegarder les bases naturelles de l'exis- tence, préserver et entretenir les sites cultivés, contribuer à la vie économique et culturelle de l'espace rural, voilà ce que contient le contre-projet direct du Conseil fédéral.
En revanche, le Conseil fédéral s'abstient, dans son contre- projet, d'énoncer, comme le font les initiatives, les moyens et les mesures de la politique agricole qui devraient permettre d'atteindre ses buts. Il en reste à une notion restrictive, et je di- rai rigoureuse, du mandat constitutionnel. C'est donc un très beau monument. Un très beau monument que je peux défen- dre ici dans son intégralité, car il constituait véritablement l'al- ternative utile et efficace aux deux initiatives dont je vous pro- pose de recommander le rejet. Mais j'en parle à l'imparfait, car cet admirable contre-projet gouvernemental a réussi un dou- ble score fameux: aucune voix en sa faveur dans la commis-
s
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Landwirtschaft. Volksinitiativen
sion présidée par M. Jagmetti et - me semble-t-il - aucune voix favorable ce matin au plénum, car je n'ai pas entendu de voix s'élevant pour le soutenir avec ferveur.
En effet, la commission et, semble-t-il, votre conseil ont préféré aller plus loin que le Conseil fédéral et après avoir, comme le Conseil fédéral, énoncé les principes devant régir l'agriculture de demain, ils s'avancent dans le catalogue des mesures qui devraient être inscrites dans la constitution. On peut discuter de ce choix; on peut - comme nous l'avons fait tout à l'heure - dire que les principes ont leur place dans la constitution et que les mesures doivent plutôt se trouver dans les lois, les ordon- nances et les règlements. On peut arguer du fait qu'en inscri- vant les principes dans la constitution, on a plus de mobilité par la loi et les ordonnances quant à l'adaptation, dans le temps et aux conditions futures, de l'arsenal des mesures et des moyens permettant d'accomplir la tâche de l'agriculture. La commission et votre conseil en décident autrement; je n'en- tends pas prolonger un débat byzantin et je me rallie, au nom du Conseil fédéral, au contre-projet que votre commission, à la quasi-unanimité, a présenté ce matin à votre conseil.
Cette voie est sans doute plus compliquée, plus rigide, mais nous pensons qu'elle va, dans la formulation que la commis- sion en a faite, parfaitement dans la direction que nous vou- lions inscrire dans la constitution, en opposition aux deux ini- tiatives. Elle est, dès lors, respectueuse, d'une manière tout à fait conséquente, tout à fait logique et tout à fait rigoureuse, des principes nouveaux de notre politique agricole, tels que vous les avez acceptés en adoptant, l'an dernier, le 7e rapport sur l'agriculture.
Nous aurions ainsi dans la constitution, si telle est votre vo- lonté lors du vote de tout à l'heure, si telle est ensuite la volonté du peuple et des cantons, un article concernant l'agriculture, et non pas deux, non pas, comme le proposait le Conseil fédé- ral, un article sur l'économie, mais à consonance non écono- mique aussi. Nous aurions un ensemble cohérent, à mes yeux trop détaillé quant à l'énoncé des mesures, mais tout de même cohérent, par conséquent admissible, par conséquent bien dans la ligne de ce que nous avons défini et de ce que nous avons voulu de surcroît par le 7e rapport sur l'agriculture. L'inscription d'un tel article dans la constitution, sous la forme du contre-projet de votre commission, donne un certain nom- bre non pas de garanties, il n'y a pas de garanties en écono- mie, mais un certain nombre de conditions-cadres qui permet- tent à notre agriculture, et surtout à nos paysans, d'envisager l'avenir avec confiance, de savoir que rien ne leur est matériel- lement assuré ni garanti, mais qu'en tout cas les conditions générales dans lesquelles ils auront à se développer et à conduire, au niveau des exploitations, la politique agricole dont nous aurons fixé l'encadrement général est une condi- tion motivante et est un encadrement positif pour leurs activi- tés. C'est dans des temps de discussion, parfois d'incertitu- des, parfois même de méfiance et d'inquiétude, un élément qui n'est pas négligeable. Il exprime aussi cette nécessaire so- lidarité qui doit unir entre eux les secteurs économiques de notre pays et qui, bien davantage, doit servir à une politique de confiance mutuelle des Suisses et des Suissesses dans leur ensemble. Il a donc une signification extrêmement importante et bien inspirée, et c'est en cette qualité que nous voulons le défendre et le recommander à votre attention.
La discussion a porté tout à l'heure sur la compatibilité du dou- ble oui, c'est-à-dire d'une initiative ou de l'autre initiative et de ce contre-projet. Vous avez entendu le remarquable précis constitutionnel du professeur Jagmetti, rapporteur sur ce point. Pour des raisons politiques fondamentales, le Conseil fédéral est de l'avis qu'il faut recommander au peuple le rejet de l'une et de l'autre initiative, mais, par contre, lui recomman- der l'adoption du contre-projet tel qu'il est issu des délibéra- tions de votre commission.
Dans la procédure - je l'ai dit, mais je le répète -, il n'est pas possible de soumettre au vote populaire ces deux initiatives le même jour. Si les deux initiatives étaient acceptées, on ne se- rait pas en mesure, en effet, de décider quel texte constitution- nel serait applicable. Pour cette toute bonne raison, ces deux initiatives - à supposer qu'elles soient maintenues l'une et l'autre -, si elles peuvent être traitées dans un seul et même
message comme nous l'avons fait, doivent être séparées dans le temps lors de leur soumission à la double approbation du peuple et des cantons.
C'est la raison pour laquelle il s'agira maintenant de décider, en vue du débat au Conseil national et de la délibération popu- laire, de votre avis sur l'initiative de l'Union suisse des pay- sans, sur le contre-projet de la commission face auquel le contre-projet du Conseil fédéral s'efface, puis, si vous prenez une décision s'agissant de la deuxième initiative, de la garder en conserve jusqu'à ce que le peuple et les cantons se soient prononcés sur la première initiative et/ou le contre-projet issu du Parlement. C'est seulement à l'issue de cette votation populaire que la deuxième initiative populaire, celle des 23 organisations - «Paysans et consommateurs - pour une agriculture en accord avec la nature» -, si elle est maintenue, sera alors soumise à son tour à la votation populaire.
Je crois être suffisamment clair quant à l'échelonnement de ces procédures et quant à la position qu'a adoptée le Conseil fédéral. Je la résume une fois encore: nous vous proposons en tout bien tout honneur de renoncer aux deux initiatives, de vous opposer à leur teneur et de leur préférer le contre-projet préparé par votre commission. J'interviendrai dans le débat de détail sur différentes propositions qui ont été faites et qui, pour la plupart d'entre elles, concernent le libellé de ce contre- projet.
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
A. Bundesbeschluss über die Volksinitiative «für eine um- weltgerechte und leistungsfähige bäuerliche Landwirt- schaft»
A. Arrêté fédéral concernant l'initiative populaire «pour une agriculture paysanne compétitive et respectueuse de l'environnement>>
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 2 Abs. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 2 al. 1 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 2 Abs. 2 Antrag der Kommission Die Bundesversammlung schlägt vor, Artikel 31bis Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung zu streichen und einen neuen Artikel 31octies einzufügen.
Art. 31bis Abs. 3 Bst. b Streichen Art. 31octies Abs. 1 (neu) Der Bund wirkt darauf hin, dass die Landwirtschaft durch eine umweltgerechte und auf die Absatzmöglichkeiten ausgerich- tete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:
a. sicheren Versorgung der Bevölkerung;
b. nachhaltigen Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen;
c. Pflege der Kulturlandschaft;
d. dezentralen Besiedlung des Landes.
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Agriculture. Initiatives populaires
Art. 31octies Abs. 2 (neu)
In Ergänzung zur zumutbaren Selbsthilfe der Landwirtschaft und nötigenfalls in Abweichung von der Handels- und Gewer- befreiheit trifft der Bund Massnahmen zur Förderung der bo- denbewirtschaftenden bäuerlichen Betriebe. Er hat insbeson- dere folgende Befugnisse und Aufgaben:
a. er kann die landwirtschaftliche Forschung, Beratung und Ausbildung fördern sowie Investitionshilfen leisten;
b. er kann Bestimmungen über die Allgemeinverbindlicherklä- rung von Vereinbarungen über die Selbsthilfe erlassen;
c. er erlässt auf dem Wege der Gesetzgebung Vorschriften zur Festigung des bäuerlichen Grundbesitzes;
d. er ergänzt das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlun- gen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die er- brachten Leistungen;
e. er unterstützt Betriebe, die besonders umwelt- und tierge- recht produzieren.
Antrag Beerli Art. 31octies Abs. 2 Bst. d (neu)
d. .... erbrachten Leistungen. Er kann die Ausrichtung von Zahlungen an ökologische Mindestanforderungen binden;
Antrag Küchler Art. 31octies Abs. 2 Bst. f, g (neu)
f. er kann zur Finanzierung der Massnahmen zweckgebun- dene Einnahmen beschliessen; g. er kann Massnahmen an der Grenze treffen.
Antrag Iten Andreas Art. 31octies Abs. 2 Bst. e (neu)
e. er fördert mit wirtschaftlichen Anreizen Betriebe, die beson- ders umwelt- und tiergerecht produzieren.
Antrag Onken Art. 31octies Abs. 2 Bst. a, d, e (neu)
a. er fördert die landwirtschaftliche Forschung, Beratung und Ausbildung und leistet Investitionshilfen;
d. er ergänzt das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlun- gen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die er- brachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Die Ausrichtung von Zahlungen ist an ökologische Mindestanforderungen ge- bunden;
e. er fördert mit wirtschaftlichen Anreizen Betriebe, die beson- ders umwelt- und tiergerecht produzieren.
Art. 2 al. 2
Proposition de la commission
L'Assemblée fédérale propose de biffer l'article 31bis alinéa 3 lettre b de la constitution et d'introduire un nouvel article 31oc- ties.
Art. 31bis al. 3 let. b Biffer
Art. 31octies al. 1 (nouveau)
La Confédération fait en sorte que l'agriculture, par une pro- duction à la fois respectueuse de l'environnement et orientée vers les possibilités d'absorption du marché, contribue subs- tantiellement:
a. à la garantie de l'approvisionnement de la population;
b. à l'utilisation durable des bases naturelles de l'existence;
c. à l'entretien du paysage rural;
d. à l'occupation décentralisée du territoire.
Art. 31octies al. 2 (nouveau)
En complément des mesures d'entraide que l'on peut exiger de l'agriculture et en dérogeant, s'il le faut, au principe de la li- berté du commerce et de l'industrie, la Confédération prend des mesures pour promouvoir les exploitations paysannes cultivant le sol. Ses compétences et ses tâches sont notam- ment les suivantes:
a. elle peut encourager la recherche, la vulgarisation et la for- mation agricoles et octroie des contributions à l'investisse- ment;
b. elle peut édicter des dispositions sur la déclaration de force obligatoire générale de conventions se rapportant à l'entraide; c. elle consolide, par la loi, la propriété foncière rurale;
d. elle complète le revenu paysan par le versement de paie- ments directs aux fins de rémunérer équitablement les presta- tions fournies;
e. elle soutient les exploitants qui produisent selon des métho- des particulièrement respectueuses de l'environnement et de la vie animale.
Proposition Beerli Art. 31octies al. 2 let. d (nouvelle)
d. .... prestations fournies. Elle peut lier le versement de contri- butions au respect d'exigences minimales sur le plan de l'éco- logie;
Proposition Küchler Art. 31octies al. 2 let. f, g (nouvelles)
f. elle peut décider de recettes à affectation spéciale pour le fi- nancement des mesures;
g. elle peut prendre des mesures à la frontière.
Proposition Iten Andreas Art. 31octies al. 2 let e (nouvelle)
e. elle encourage au moyen d'incitations économiques les ex- ploitants qui produisent selon des méthodes particulièrement respectueuses de l'environnement et de la vie animale.
Proposition Onken Art. 31octies al. 2 let. a, d, e (nouvelles)
a. elle encourage la recherche, la vulgarisation et la formation agricoles et octroie des contributions à l'investissement;
d. elle complète le revenu paysan par le versement de paie- ments directs aux fins de rémunérer équitablement les presta- tions fournies en faveur de l'économie générale. Les paie- ments sont liés à certaines exigences minimales, d'ordre éco- logique;
e. elle encourage au moyen d'incitations économiques les ex- ploitants qui produisent selon des méthodes particulièrement respectueuses de l'environnement et de la vie animale.
Art. 31bis Abs. 3 Bst. b- Art. 31bis al. 3 let. b
Jagmetti, Berichterstatter: Nach den Ausführungen von Herrn Bundesrat Delamuraz steht in Artikel 2 nur noch der Entwurf der Kommission, nebst Ihren Abänderungsanträgen, zur De- batte.
Ich möchte dem Bundesrat für sein Verständnis für die Kom- missionsarbeiten bestens danken. Es geht der WAK nicht im- mer so gut, wenn sie von den bundesrätlichen Anträgen ab- weicht Aber so können wir eine konstruktive Lösung ent- wickeln.
Angenommen - Adopté
Art. 31octies Abs. 1 - Art. 31octies al. 1
Jagmetti, Berichterstatter: Die Erläuterungen habe ich Ihnen schon gegeben. Da gebe ich nun Herrn Onken recht: Das ist nichts völlig Neues, sondern die vier Punkte, die von a bis d aufgeführt sind, entsprechen den bisher üblichen Oberzielen, aber sie werden jetzt einmal festgelegt. Neu ist - das möchte ich hervorheben - die Einleitung zu diesen Oberzielen mit den beiden Elementen, die bisher nicht in der Verfassung standen, nämlich die Orientierung an der Umwelt und am Markt.
Angenommen - Adopté
Art. 31octies Abs. 2 Bst. a - Art. 31octies al. 2 let. a
Onken: Sie sehen, dass uns die Kommission in Litera a eine Kann-Formulierung vorschlägt. Sie sagt, der Bundesrat «kann die landwirtschaftliche Forschung, Beratung und Ausbildung fördern sowie Investititonshilfen leisten». Eine Aufgabe, die seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten wahrgenommen wird und ein fester Bestandteil unseres agrarpolitischen Instrumen- tariums ist, soll hier lediglich in dieser vergleichsweise unver- bindlichen Form verankert werden.
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Landwirtschaft. Volksinitiativen
Nach meinem Dafürhalten ist dieses Bundesengagement schlicht eine Notwendigkeit, ohne die es nicht geht. Ohne das Zutun der Eidgenossenschaft wird auf diesem Gebiet nichts mehr geleistet werden können. Es ist absolut unerlässlich, dass der Bund zur Erfüllung dieser wesentlichen Aufgaben beiträgt und seine Verantwortung wahrnimmt. Glaubt denn wirklich jemand im Ernst, der Bund werde je aus dieser Verant- wortung und aus dieser Verpflichtung entlassen werden kön- nen? Gewiss nicht, das ist doch ein unverrückbarer Auftrag, den er hier zu erfüllen hat.
Ich glaube, dass gerade in einem Verfassungsartikel Kann- Formulierungen nur dort einzufügen sind, wo sie wirklich uner- lässlich sind. Die Litera b zum Beispiel enthält eine solche Kann-Formulierung, die man nicht zwingend, nicht stringent als Verpflichtung formulieren kann. Aber bei Litera a ist eine zwingende Formulierung durchaus gerechtfertigt. Hier wird ein Auftrag umschrieben, den der Bund wahrnehmen muss, auch in Zukunft wahrnehmen muss; das sollte nach meiner Ueberzeugung auch entsprechend verbindlich in diesem Ver- fassungsartikel verankert werden.
Ich bitte Sie deshalb, der verpflichtenden Formulierung, die ich vorschlage, zuzustimmen.
Jagmetti, Berichterstatter: Ich verstehe Herrn Onken sehr gut. Es war in der Kommission ganz unbestritten, dass sich der Bund nicht einfach aus der Aufgabe stehlen könne.
Darf ich Sie jetzt aber doch an unsere Debatte zum landwirt- schaftlichen Bildungswesen erinnern? Da war umstritten, ob man Ausbildung, Forschung und Beratung unbedingt kop- peln müsse oder ob man die Aufgaben etwas unterschiedlich zwischen Bund, Kantonen und Organisationen aufteilen könne. Die Kann-Formel hat überhaupt nur diesen einen Sinn: Flexibilität bei der Aufgabenzuweisung in diesen Bereichen an Bund, Kantone und Organisationen.
Ich anerkenne, Herr Onken, dass die Kann-Formel dies nur et- was verdeckt zum Ausdruck bringt, aber es war überhaupt nicht die Auffassung der Kommission, dass sich der Bund aus diesen Aufgaben stehlen könne, sondern der Wunsch war ein- fach, hier Flexibilität zu wahren und die Aufgabenaufteilung auf die drei massgebenden Träger dieser Funktionen zu er- möglichen.
Ich muss Ihnen sagen, ich habe in Ihrem Antrag eine Umstel- lung fast etwas vermisst. Die Reihenfolge ist bei der Fassung der Kommission ein bisschen verunglückt, und ich hoffe, dass der Nationalrat sie noch korrigieren wird. Ich kann das jetzt nicht als Kommissionspräsident machen, aber ich hätte die Ausbildung an den Anfang genommen. Da sind wir uns wahr- scheinlich sogar alle einig.
Die Kann-Formel wurde also einfach deshalb gewählt, um die Aufgabenteilung zu ermöglichen.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je vous propose de retenir la proposition de la commission, c'est-à-dire de conserver la formule potestative et de ne pas suivre la proposition Onken.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Onken
27 Stimmen 5 Stimmen
Abs. 2 Bst. b, c - Al. 2 let. b, c
Jagmetti, Berichterstatter: Bei Buchstabe b ist die Kann-For- mel unbestritten. Sie entspricht auch den Verfassungsregeln über die Gesamtsarbeitsverträge und die Rahmenmietver- träge. Wir würden von der sonst üblichen Regelung abwei- chen, wenn wir anders entscheiden würden.
Ich beantrage Ihnen namens der Kommission Zustimmung. Mit Buchstabe c übernehmen wir eine Norm aus der heutigen Verfassungsbestimmung. Ich erinnere Sie daran, dass das Volk dem neuen bäuerlichen Bodenrecht schon zugestimmt hat.
Abs. 2 Bst. d - Al. 2 let. d
Frau Beerli: Wir haben bei der Behandlung des 7. Landwirt- schaftsberichtes eine Richtungsänderung in der Landwirt- schaftspolitik festgehalten. Diese wurde durch die Revision des Landwirtschaftsgesetzes in dessen Artikel 31a und 31b verankert. Die Landwirtschaft hat neu einen umfassenden Auf- trag, der weit über den nach wie vor wichtigen Pfeiler der Nah- rungsmittelproduktion hinausgeht. Das Einkommen der Land- wirte wird nicht mehr einzig vom Preis der Produkte bestimmt, sondern es werden neu zur Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen auch Direktzahlungen ausgerichtet.
In Artikel 31a Absatz 4 des Landwirtschaftsgesetzes wird fest- gehalten, dass Direktzahlungen mit Bedingungen und Aufla- gen verknüpft werden. Namentlich wird der Kreis der Bezüger auf bodenbewirtschaftende bäuerliche Betriebe beschränkt. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat einen ausge- zeichneten, weit herum Anerkennung findenden Gegenvor- schlag zu den beiden heute zur Behandlung anstehenden Volksinitiativen ausgearbeitet. Mein Antrag möchte diesen Ge- genvorschlag lediglich in einem Punkt, in Absatz 2 Litera d, er- gänzen und den Zusatz beifügen: «er» (der Bund) «kann die Ausrichtung von Zahlungen an ökologische Mindestanforde- rungen binden». Damit soll in der Verfassung verankert wer- den, was in Artikel 31a des Landwirtschaftsgesetzes bereits festgehalten ist. Die Ausrichtung von Direktzahlungen kann an Bedingungen geknüpft werden. Nach Ablauf einer angemes- senen Uebergangsfrist sollen alle Betriebe, denen Direktzah- lungen ausgerichtet werden, auch gewisse vom Bundesrat festzulegende ökologische Mindestanforderungen erfüllen.
Ich bin der Ueberzeugung, dass dieser Gedanke in der Verfas- sung und nicht nur im Gesetz verankert werden muss und dass wir die einmal eingeschlagene Richtung konsequent fort- setzen müssen. Es geht dabei einerseits um unsere Land- schaft, unseren nicht vermehrbaren Boden, aber andererseits auch ganz direkt um Interessen der Landwirtschaft. Diese darf den Vorschlag nicht als Bevormundung empfinden, denn Be- vormundung haben die Landwirte beileibe nicht nötig. Ich bin hier mit Herrn Schallberger einig: Die Bauern sind sich ihrer grossen Verantwortung bewusst. Es geht vielmehr darum, die- ses verantwortungsbewusste Handeln auch gegen aussen bewusst zu machen und damit berechtigten Goodwill zu schaffen.
Der Landwirt als Unternehmer wird auf dem einheimischen Markt und auch beim Export mehr Erfolg haben, wenn er quali- tativ erstklassige und auf ökologischer Basis hergestellte Pro- dukte anbietet. Und ökologisch begründete Direktzahlungen sind Gatt-konform und daher für die Landwirtschaft langfristig von grosser Bedeutung.
Der von mir vorgeschlagene Zusatz enthält einerseits eine klare Zielsetzung, trägt jedoch andererseits auch den Schwie- rigkeiten der Anpassung und Uebergangszeit Rechnung. Er ist demzufolge in der Kann-Formulierung gehalten. Ich bin der Meinung, der Zusatz sei sinnvoll und zugleich auch praktikabel.
Ich bitte Sie, den Antrag zu unterstützen.
Onken: Ich unterstütze zunächst die Stossrichtung des An- trags von Frau Beerli. Ich möchte an und für sich noch einen Schritt weiter gehen. Ich halte das, was sie vorschlägt, für eine Notwendigkeit, die auch eine gewisse Verbindlichkeit verdient und die meines Erachtens nicht in eine Kann-Formulierung gefasst werden sollte. Ich glaube, dass das - gestützt auf die Diskussion, die wir beim Gesetz geführt haben - nun bereits Allgemeingut geworden ist und dass in der Tat in Zukunft alle Betriebe, wenn sie solche Direktzahlungen beanspruchen, gewissen ökologischen Mindestanforderungen Genüge tun müssen.
Meines Erachtens gibt es zwar noch eine gewisse Anpas- sungs- oder Uebergangsfrist, die zu beachten ist; nur deshalb hat Frau Beerli wohl die Kann-Formulierung gewählt. Aber die- sen Verfassungsartikel machen wir ja für die Zukunft; er gibt die Grundlage für unsere zukünftige Agrarpolitik ab, und dort werden wir schlicht nicht darum herumkommen, solche Di- rektzahlungen zur Ergänzung des bäuerlichen Einkommens
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an bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich des Umwelt- schutzes, hinsichtlich der tiergerechten Haltung, hinsichtlich der naturnahen Produktion zu knüpfen. Deshalb sollte das hier eine stringente, verbindliche Formulierung sein und nicht eine weiche, offene Kann-Formulierung.
Das, was der Gegenvorschlag vorschlägt, kann ich - wie be- reits beim Eintreten gesagt - nicht akzeptieren, nämlich dass man lediglich den Grundsatz verankert, aber keinerlei Voraus- setzung daran knüpft.
Das zweite Element, das mein Vorschlag zusätzlich einbringt, ist das Wort «gemeinwirtschaftlich». Es heisst jetzt bei Buch- stabe d gemäss Fassung der Kommission nur: « .... ergänzt das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen zur Erzie- lung eines angemessenen Entgelts für die erbrachten Leistun- gen.» Ich möchte das hier noch akzentuieren in Richtung ge- meinwirtschaftlicher Leistungen im umfassenden Sinne.
Ich glaube, dass das auch in der Zielrichtung der Kommission liegt. Der Kommissionspräsident hat ja bereits ausgeführt, dass mit dem Wort Entgelt begrifflich erfasst wird, dass die Di- rektzahlungen für etwas ausgerichtet werden, das durch die Landwirtschaft, durch die Bäuerinnen und Bauern im Allge- meininteresse erbracht wird. Dieses Etwas im Allgemeininter- esse ist eine gemeinwirtschaftliche Leistung, unter der vieles subsumiert werden kann.
Das ist übrigens auch eine Formulierung, die in der Initiative des Bauernverbandes zu finden ist. Auch dort ist unter dem vorgeschlagenen Buchstaben g von der Abgeltung von ge- meinwirtschaftlichen Leistungen die Rede. Diese Ergänzung einerseits und die verbindliche Formulierung bei den ökologi- schen Mindestanforderungen andererseits sind die beiden Elemente, die Bestandteile meines Antrages; ich bitte Sie, die- sen zu unterstützen.
Jagmetti, Berichterstatter: Es geht mir wahrscheinlich wie vie- len von Ihnen: Von der Empfindung aus würde man diesen Ideen gerne zustimmen. Nun stellen sich aber ganz nüchterne Fragen, und diese richte ich an die beiden Antragsteller: In Ar- tikel 14 Gewässerschutzgesetz haben wir genau festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Hofdünger ausgebracht wer- den kann. Muss jemand mehr leisten als das, was in Artikel 14 Gewässerschutzgesetz genau vorgeschrieben ist, um Direkt- zahlungen zu erhalten, oder muss er das leisten, um Direkt- zahlungen zu erhalten?
Gestützt auf das Umweltschutzgesetz mit dem Vorsorgeprin- zip ist die Verordnung über Schadstoffe im Boden aufgestellt worden. Wieder stellt sich die Frage: Müssen strengere Vor- aussetzungen erfüllt werden, um Leistungen nach Litera d zu empfangen, oder müssen die gesetzlichen Leistungen erfüllt werden?
Die Kommission ging von der Philosophie aus, dass die Erfül- lung der gesetzlichen Verpflichtungen, wie sie vor allem im Umweltschutzrecht festgelegt sind, die Voraussetzung für Di- rektzahlungen bildet, dass aber für Leistungen nach Litera d diese Voraussetzung reicht und wir in Litera e für Zusatzlei- stungen Zusatzentgelte vorsehen. Wenn wir nun der Meinung sind, dass das, was in Artikel 14 Gewässerschutzgesetz, im Umweltschutzgesetz, in der Verordnung über Schadstoffe im Boden und in anderen Bestimmungen stehe, nicht reiche, dann müssten wir die entsprechenden Bestimmungen des Umweltschutzrechts ändern und das Ziel nicht über Bedin- gungen anstreben, die für die Ausrichtung von Leistungen er- füllt werden müssen.
Ich habe durchaus Verständnis, wenn Sie bei Litera e stren- gere Voraussetzungen oder mehr Bedingungen wollen, aber drei Stufen sollten wir nicht zulassen: Der Bauer, der sich an die Gesetze und an die Verordnungen hält, erhält nichts, weil er die Zusatzvoraussetzungen nicht erfüllt; der Bauer, der et- was mehr tut, erhält Direktzahlungen nach Litera d; derjenige, der noch mehr tut, erhält noch Leistungen nach Litera e - dann haben wir eine dreistufige Ordnung. Ich frage mich, ob wir da nicht Unklarheit statt Klarheit schaffen.
Die Zielsetzung des Umweltschutzes müssen wir ernst neh- men, die massgebende Ordnung aber meines Erachtens nicht via Leistungen nach Litera d zusätzlich verschärfen, son- dern in den Gesetzen über Umweltschutz die entsprechenden
Regeln aufstellen. Das war die Idee, die die Kommission gelei- tet hat, hier keine Zusatzvoraussetzungen aufzunehmen, weil diese Zusatzvoraussetzungen Gegenstand der Umwelt- schutzgesetzgebung bilden.
Nun hat Herr Onken das Entgelt für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen erwähnt, und das gibt mir Gelegenheit, noch ein Wort zum Ausdruck selbst zu sagen: Dieser war nämlich in der Kommission umstritten. Aber «Entgelt» ist hier tatsächlich, wie Sie es gesagt haben, als Gegenleistung für die Leistung zu verstehen, die der Landwirt erbringt. Es ist also nicht einfach ir- gend eine Ausschüttung, die man ex bono et aequo oder aus anderen Gründen vornimmt, sondern es ist gedacht als Ge- genleistung. Deshalb habe ich persönlich nichts gegen Ihre Idee einzuwenden, aber ich dachte, dass sie schon durch die Zielvorgabe in Absatz 1 und die Aufzählung in Absatz 2 zum Ausdruck kommt. Gemeint ist es jedenfalls so, auch ohne dass ich es hier nochmals wiederholt habe.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, bei den Kommis- sionsanträgen zu bleiben. Wenn Sie noch etwas mehr tun wol- len für den Umweltschutz, als was in den Gesetzen und Ver- ordnungen steht, dann bitte eher bei Litera e als bei Litera d.
Seiler Bernhard: Ich bitte Sie ebenfalls, den Antrag Beerli und den Antrag Onken abzulehnen. Ich bin der Meinung, dass es nicht notwendig ist, diese Formulierung in die Bundesverfas- sung aufzunehmen. Wir haben übrigens in Artikel 31octies BV (neu) zweimal klar erwähnt, dass die Landwirtschaft in Rich- tung umweltschonender Produktion mehr tun muss.
In Absatz 1 heisst es ganz klar: «Der Bund wirkt darauf hin, dass die Landwirtschaft durch eine umweltgerechte .... Pro- duktion>> usw. Und dann heisst es noch einmal in Absatz 2 Buchstabe e, dass er besonders umwelt- und tiergerecht pro- duzierende Landwirte speziell unterstützen soll. Das ist meiner Ansicht nach genügend, es braucht keine zusätzliche Formu- lierung in der Verfassung.
Herr Jagmetti hat auch darauf hingewiesen. Als Beispiel hat er das Gewässerschutzgesetz erwähnt, wo bereits klare Richtli- nien oder Mindestanforderungen bestehen. Ich erwähne wei- ter das Raumplanungsgesetz, das Tierschutzgesetz, das Um- weltschutzgesetz und Artikel 31b des Landwirtschaftsgeset- zes, alles Gesetze, die bereits Mindestanforderungen für die Landwirtschaft festgelegt haben, dazu die entsprechenden Verordnungen, die Stoffverordnung usw. Ich meine, das ge- nügt absolut. Es genügt auch, wenn der Bundesrat entspre- chende Vorschriften für diejenigen Bauern macht, die bereit sind, jetzt umzusteigen.
Ich erinnere mich an einen Bauern, der mich gefragt hat, ob er, wenn er das nächste Mal Gülle ausführen wolle, vorher eine Umweltverträglichkeitsprüfung machen lassen müsse. So weit darf es nicht kommen!
Ich möchte auch denjenigen noch etwas sagen, die meinen, die Landwirtschaft sei träge respektive nicht gewillt, in Rich- tung umweltschonender Produktion zu gehen. Ich nenne zwei Beispiele:
In der Schweiz haben die Landwirte im ersten Jahr schon auf einem Viertel der Fläche auf diese Art produziert. Ich bin über- zeugt, dass die Fläche der Extenso-Produktion im Jahre 1993 sehr stark ansteigen wird. Das ist ein deutliches Zeichen, dass die Landwirtschaft in diese Richtung geht.
Ganz kurz noch einen Vergleich mit dem Ausland: Wenn Sie immer wieder unseren Landwirten vorwerfen, dass sie zuviel Pflanzenschutzmittel brauchen, dann vergleichen Sie das ein- mal mit den ausländischen Landwirten - in Deutschland, Hol- land und anderen intensiv bewirtschaftenden Ländern. Da können Sie feststellen, dass die Schweizer Landwirte höch-
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stens einen Drittel oder vielleicht bis 40 Prozent an Dünger oder Pflanzenbehandlungsmitteln aufwenden, wie es zum Beispiel die Deutschen tun, oder weniger als ein Viertel der Holländer. Also darf man doch einfach nicht sagen, dass un- sere Landwirtschaft die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat. Ich bitte Sie daher, diese beiden Anträge Beerli und Onken ab- zulehnen.
Gemperli: Ich bitte Sie ebenfalls, diese beiden Anträge abzu- lehnen. Ich möchte festhalten, dass der Antrag Onken, so, wie er heute vorliegt, im Grunde genommen den Zielsetzungen des 7. Landwirtschaftsberichtes zuwiderläuft. Wir müssen den Text, den Herr Onken vorschlägt, genau ansehen. Er will das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen ergänzen, zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für gemeinwirtschaft- liche Leistungen. Im Grunde genommen sollen die Direktzah- lungen, die man den Landwirten ausrichtet, lediglich die ge- meinwirtschaftlichen Leistungen abgelten. Aber wir haben im 7. Landwirtschaftsbericht noch eine andere Zielsetzung ge- habt; letztlich sind die Direktzahlungen auch ein Instrument der Preispolitik. Ueber die Direktzahlungen will man nach dem Landwirtschaftsbericht u. a. Preispolitik machen, und mit dem Vorschlag Onken würden wir letztlich das, was wir im 7. Land- wirtschaftsbericht akzeptiert haben, wieder unterlaufen.
Wir müssen auch in die Zukunft sehen. Wenn wir im Rahmen des Gatt allenfalls Konzessionen machen müssen, können wir unsere Landwirtschaft nur noch mit Direktzahlungen unter- stützen, und das darf nicht nur die gemeinwirtschaftlichen Lei- stungen erfassen, sondern muss letztlich auch ein Element der Preispolitik sein.
Aus diesen Gründen bin ich der Meinung, dass man diesem Antrag unter keinen Umständen zustimmen kann, weil hier ein ganz anderes, ein fremdes Element hineinkommen würde; wir würden damit den Linien der Landwirtschaftspolitik, wie wir sie früher festgelegt haben, nicht mehr folgen.
Der Antrag Beerli ist im Grunde genommen sympathischer. Aber ich möchte auch hier festhalten: Eine Verfassung muss sich auf Grundsätze beschränken. Man kann nicht einfach für jeden Fall hier noch Regeln aufstellen, die in die Gesetzge- bung hineingehören. Eine Verfassung wird unlesbar, wenn man dauernd irgendwelche Nebenziele mit hineinverpackt.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat sich bemüht, in der Zielsetzung und in der Aufgabenstellung klare grund- sätzliche Vorgaben zu machen. Ich glaube, das ist insgesamt nicht schlecht gelungen. Man kann immer wieder verbessern, aber insgesamt ist die Formulierung doch einigermassen ge- lungen. Ich mache noch darauf aufmerksam, dass wir bei den Zielen in Absatz 1 klar festgelegt haben, dass wir eine umwelt- gerechte Produktion haben wollen, eine Landwirtschaft, die nach diesen Grundsätzen produziert. Ich glaube, dann ist es nicht mehr richtig, wenn man das schliesslich bei jeder einzel- nen Bestimmung betont.
Im übrigen kann ich mich den Ausführungen von Herrn Seiler Bernhard durchaus anschliessen. Unsere Landwirtschaft hat gerade in diesen Bereichen in den letzten Jahren ausseror- dentlich grosse Fortschritte gemacht. Wir wollen sie auf die- sem Wege unterstützen, aber wir wollen sie unterstützen, in- dem wir mit vernünftigen gesetzlichen Anforderungen Schritt um Schritt vorgehen, wo es sich noch als notwendig erweist. In diesem Sinne bitte ich Sie, die beiden Anträge abzulehnen.
Frau Beerli: Ich will nur Herrn Jagmetti eine Antwort geben. Er hat uns zwei Antragstellern klare Fragen gestellt. Wir haben nicht im Sinn, eine dritte Ebene einzuführen. Mein Antrag be- deutet, dass ich dem Artikel 31a des Landwirtschaftsgesetzes eine verfassungsrechtliche Basis geben möchte. Es wird nicht mehr und nicht weniger verlangt. Aufgrund dieser Basis kann der Bund, wenn er dies nach einer Uebergangsfrist als richtig erachtet, weitere Mindestanforderungen aufstellen.
Ich möchte noch den Herren Seiler Bernhard und Gemperli eine ganz kurze Antwort geben. Es ist nicht so, dass meiner- seits behauptet wird, die Landwirte hätten die Zeichen der Zeit nicht erkannt, bei weitem nicht. Ich bin vielmehr der Meinung, dass sie sie erkannt haben. Sie sind sich ihrer Verantwortung sehr bewusst. Sie müssten demzufolge solche Bestimmun-
gen nicht fürchten, sondern wir tun ihnen etwas Gutes, wir hel- fen ihnen, wenn wir die Direktzahlungen Gatt-konform ausge- stalten. Das ist der Weg der Zukunft.
Onken: Darf ich noch die Frage beantworten, die mir Herr Jag- metti gestellt hat?
Ich bin schon der Auffassung, Herr Jagmetti, dass tatsächlich zusätzliche Forderungen aufgestellt, zusätzliche Vorausset- zungen geschaffen werden sollten. Denn sonst stelle ich an Sie die Gegenfrage: Wer wird bei der Formulierung, die hier vorgeschlagen wird, von den Direktzahlungen eigentlich noch ausgeschlossen? Diese Gesetzesbestimmungen - Gewäs- serschutzgesetz, Umweltschutzgesetz - müssen ja ohnehin und vor allem erfüllt werden, sie sind sozusagen der Grund- konsens dessen, was alle einhalten müssen. Bei Ihrer Interpre- tation würden sozusagen sämtliche Betriebe in den Genuss von Direktzahlungen kommen. Ist das tatsächlich die Meinung der Kommission?
Hier braucht es doch eine Akzentuierung. Dieses Entgelt, das da vorgesehen ist, soll ein Entgelt für eine im weitesten Sinne gemeinwirtschaftliche Leistung sein und nicht Preispolitik im engeren Sinne. Wenn im Interesse der Allgemeinheit für die Pflege der Kulturlandschaft, für eine besonders naturnahe und umweltgerechte Produktion, die zusätzliche Arbeit verursacht, beispielsweise auf dem Standard der IP, eine Leistung er- bracht wird, dann soll diese Leistung besonders abgegolten werden können. Damit lenken wir unsere Landwirtschaft in die gewollte, in die richtige Richtung.
Ich bestätige ebenfalls, dass die Bauern die Zeichen der Zeit erkannt haben, aber sie sind auch sensibel für Anreize, für die- sen finanziellen Stimulus, der da gesetzt werden kann. Sie werden die Erfordernisse der Zeit um so rascher umsetzen und erfüllen, als sie eben mit finanziellen Anreizen tatsächlich für die Leistung, die sie erbringen, belohnt werden.
Jagmetti, Berichterstatter: Gegenfrage - Gegenantwort: Der Landwirt, der alle gesetzlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Bodenbewirtschaftung, der Tierhaltung, des Hofdüngers, des Moorschutzes usw. erfüllt, erbringt mit der Pflege der Landschaft und des Raumes eine Leistung und erhält ein Ent- gelt dafür. Aber er muss nicht noch darüber hinaus nachwei- sen, dass er mehr tut, als in allen Gesetzen steht. Wenn der Berg- oder auch der Mittellandbauer diese Voraussetzungen voll erfüllt, wird die Direktzahlung als Gegenleistung ausge- richtet. Das war die Meinung. Die Zusatzvoraussetzungen kommen in Litera e.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Qu'il soit bien clair entre nous que notre opinion est tout à fait favorable à l'écologie et à la prise en compte de l'écologie dans la production agricole, et que cette composante écologique de la production agricole prend de plus en plus de signification. C'est d'ailleurs pour cela que vous avez voté un article 31a dans la loi sur l'agri- culture qui a déjà une composante écologique et surtout un article 31b qui donne à cette vocation écologique de l'agri- culture les moyens et les instruments de son développement. L'agriculture de demain sera parfaitement écologique, plus que celle d'aujourd'hui qui l'est déjà beaucoup plus que celle d'hier. Non seulement la direction générale est donnée, mais les bases et les ancrages constitutionnels et législatifs exis- tent, je dirai presque en surabondance.
Vous venez en fait d'adopter un alinéa premier à cet article dont deux des quatre lettres insistent sur la composante écolo- gique de la production agricole de demain, puisque l'on dit que l'agriculture, à la fois respectueuse de l'environnement et orientée vers les possibilités d'absorption du marché, contri- bue substantiellement à l'utilisation durable des bases naturel- les de l'existence et à l'entretien du paysage rural. De surcroît, j'imagine que vous voterez tout à l'heure la lettre e du deuxième alinéa, laquelle prescrit à la Confédération de soute- nir les exploitations qui produisent selon des méthodes parti- culièrement respectueuses de l'environnement et de la vie ani- male.
A vouloir reprendre encore cette composante, ici à la lettre d, alors que nous travaillons sur un article constitutionnel et non
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pas sur une ordonnance d'exécution, je dis que l'on crée de la confusion et de la superfétation dans les textes de base qui doivent régir nos activités. A dire trop, on ne dit rien, et à vouloir meubler notre jardin zoologique de moutons à cinq pattes comme ceux que l'on nous propose maintenant, on finit par créer une galerie plus risible qu'efficace. Gardons raison, dès lors, en sachant que l'ancrage écologique pour la production agricole est largement suffisant dans ce qui est déjà prévu, et évitons d'alourdir encore à la lettre d le texte en retenant la pro- position Beerli.
Evitons, de surcroît, de prendre une position plus radicale en- core, au sens étymologique du terme et non au sens politique, telle que le propose M. Onken. En effet, il crée une rigidité dans l'obligation qui pourrait, le cas échéant, nous mettre dans l'embarras, selon la nature des compensations qui pour- raient intervenir à la suite de négociations internationales no- tamment. Gardons un minimum de mobilité, évitons d'inscrire dans la constitution des détails, dirai-je, qui n'y ont pas leur place, et qui, surtout, créent des balisages incontournables alors que nous devons précisément aller vers la souplesse, les principes fondamentaux étant acquis.
C'est dans cet esprit que je vous demande de combattre la proposition de Mme Beerli et celle de M. Onken, au profit de la formule de la commission.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag Beerli Für den Antrag Onken
26 Stimmen 4 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Beerli
21 Stimmen
13 Stimmen
Abs. 2 Bst. e - Al. 2 let. e
Iten Andreas: Obwohl ich nicht Mitglied der Kommission bin, habe ich mir erlaubt, einen Antrag zu stellen. Die WAK hat einen ausgezeichneten Gegenvorschlag zu den Landwirt- schaftsinitiativen erarbeitet. Er ist eine gute Grundlage und si- cher ein Beitrag zum sogenannten Agrarfrieden. Diesen Frie- den haben wir dringend nötig.
Von den Initianten der Bauern- und Konsumenten-Initiative wird signalisiert, dass sie die Initiative zurückziehen möchten, wenn einige Klarstellungen vorgenommen würden.
In der «Berner Zeitung» von heute, wo Sie eine sehr gute Uebersicht über diese Initiativen, die zur Debatte stehen, fin- den, wird in einem Kommentar auch gesagt, dass die Bauern- und Konsumenten-Initiative eine gute Chance habe, mit ei- nem mittleren bis hohen Stimmenanteil angenommen zu wer- den; es wird dort auch begründet Es ist deswegen wichtig, dass wir gewisse Klarstellungen vornehmen.
Das Parlament hat letztes Jahr in der Landwirtschaftspolitik eine Weichenstellung vorgenommen; die Artikel 31a und 31b des Landwirtschaftsgesetzes sehen Direktzahlungen für eine weniger intensive Landbewirtschaftung vor. Das wurde heute schon einige Male ausgeführt. Wer den biologischen Landbau oder die integrierte Produktion der konventionellen Landwirt- schaft vorzieht oder wer ökologische Ausgleichsflächen aus- scheidet, soll in den Genuss von Direktzahlungen kommen. Die Direktzahlungen für besondere ökologische Leistungen nach Artikel 31b sind nach dem Gesetz so zu bemessen, dass es sich im Vergleich mit der herkömmlichen Landwirtschaft wirtschaftlich lohnt, derartige Leistungen zu erbringen. Zudem wurde - gegen den Willen des Bundesrates - bei der Gesetz- gebung festgehalten, dass die ökologischen Direktzahlungen nach einer Einführungsperiode annähernd die gleiche Grös- senordnung wie die allgemeinen Direktzahlungen erreichen sollen.
In der sehr engagierten Debatte über die neue Landwirt- schaftspolitik setzte sich die Meinung durch, dass wirtschaftli- che Anreize geschaffen werden müssten, die nicht nur die Mehrkosten und den Ausbau der ökologischen Bewirtschaf- tung sicherstellten, sondern auch einen Beitrag zum Einkom-
men leisteten. Der Wille des Gesetzgebers war klar. Die Direkt- zahlungen sollten dem auf die extensive Landwirtschaft um- stellenden Bauern mehr bringen, als die Umstellung ihn ko- stet. Sie sollten also ein Einkommensbestandteil sein. Wer auf Produktionsweisen nach den Artikel 31a und 31b umstellt, sollte nicht bestraft und im Vergleich zur konventionellen Landwirtschaft benachteiligt werden.
In Absatz 3 von Artikel 31b des Gesetzes heisst es klar und deutlich: «Der Bundesrat bemisst diese Zahlungen so, dass es sich im Vergleich mit der konventionellen Landwirtschaft wirt- schaftlich lohnt, derartige Leistungen zu erbringen.»
Diesem klaren Auftrag trägt der vorgeschlagene Verfas- sungstext zuwenig Rechnung. Thomas Onken hat in seinem Eintretensvotum auf diesen Umstand hingewiesen. Unter dem hier geschilderten Gesichtspunkt, dass es wirtschaftlich loh- nend sein müsse, eine ökologische und eine nicht bodenbela- stende Landwirtschaft zu betreiben, muss die Formulierung, wie ich sie vorschlage, Eingang in den Verfassungstext finden. Wir stehen vor der Tatsache, dass der Bundesrat dem Auftrag des Gesetzgebers nicht Rechnung trägt. Mit den in der Zwi- schenzeit vom Bundesrat in Kraft gesetzten Verordnungen - ich erwähne die Direktzahlungsverordnung und die Oekobei- tragsverordnung - wird das Ziel, dass es sich lohnen müsse, diese besonderen ökologischen Leistungen zu erbringen, nicht erreicht. Der Bundesrat ist zudem weit davon entfernt, die Beiträge nach Artikel 31b Landwirtschaftsgesetz annähernd gleich hoch wie allgemeine Direktzahlungen festzulegen. Da- mit verstösst er gegen die Zusicherungen, die er im Parlament abgegeben hat.
Wie sieht es in der Wirklichkeit aus? Gibt es wirtschaftliche An- reize, die die Bauern dazu bewegen könnten, auf die vom Ge- setzgeber gewollte neue Landwirtschaft umzustellen? Alle Un- tersuchungen und Erfahrungen beweisen, dass nur Idealisten auf den biologischen Landbau umstellen. Trotz Direktzahlun- gen müssen diese Bauern noch immer mit erheblichen Ein- nahmeausfällen rechnen. Es ist also wirtschaftlich nicht loh- nend, den Bauernbetrieb auf eine umweltschonende und tier- gerechte Produktion im Sinne des Biolandbaues umzustellen. Wenn wir den Buchstaben e von Artikel 31octies (neu) in der Fassung der Kommission meinem Antrag gegenüberstellen, unterscheiden sich die beiden Fassungen deutlich. Die Kom- mission will Betriebe unterstützen, die besonders umwelt- und tiergerecht produzieren. Mit Unterstützung ist eine passive Haltung gemeint
Der Bund selbst will nicht von sich aus aktiv werden. Das ist aber in der heutigen Situation der Ueberproduktion und der bodenbelastenden Landwirtschaft falsch. Abwarten und hof- fen, dass möglichst wenig Bauern auf eine ökologische Land- wirtschaft umstellen, ist gegen den Willen des Parlaments. Der Bundesrat muss eine aktive Rolle spielen, er muss die Umstel- lung fördern. Das aber geht nicht ohne wirtschaftliche Anreize. Eine Umstellung soll nicht eines Tages zwangsweise verord- net werden müssen, etwa durch den Erfolg einer Initiative. Viel- mehr soll ein System von wirtschaftlichen Anreizen mittelfristig möglichst viele Bauern überzeugen, dass es sich lohnt, be- sonders naturnah und tiergerecht zu produzieren. Dazu gehö- ren Bioanbau, Freitierhaltung, Pflege und Neuschaffung von ökologischen Ausgleichsflächen. In dieser Grundhaltung be- ruht die Zukunft und die Chance der Schweizer Landwirt- schaft. Aber ohne dass es wirtschaftlich lohnend ist, wird die neue Landwirtschaftspolitik keinen Erfolg bringen.
Wann ist das Schweizervolk bereit, der Landwirtschaft Direkt- zahlungen zufliessen zu lassen? Nur dann, wenn es einen Ge- genwert in Form hervorragender Produkte und einer Landbe- wirtschaftung erhält, die Landschaft und Natur schont. Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.
M. Salvioni: J'interviens pour une question très simple. J'ai voté pour la proposition Beerli qui a été refusée, je voterai pour la proposition Iten Andreas dont je ne connais pas encore la destinée.
Il est important de souligner que ces refus ne sont pas détermi- nés par le fait que l'on ne veuille pas d'une agriculture écologi- que, mais plutôt parce que l'on considère que ces principes étant déjà fixés dans l'alinéa premier de l'article 31octies pro-
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posé, il est inutile de les répéter à l'alinéa 2. Donc, le principe d'une agriculture écologique est bien accepté par notre conseil, seules les propositions présentées sont considérées comme inutiles, surabondantes, ce même principe étant déjà ancré dans l'alinéa premier. Je voulais souligner cela pour le Bulletin officiel.
Jagmetti, Berichterstatter: Die ökologische Ausrichtung, wie sie in Artikel 31octies Absatz 1 genannt wird, möchte die Kom- mission auf zwei Wegen verwirklichen: zum einen durch die entsprechende gesetzliche Ordnung, die ich vorhin geschil- dert habe, und zum anderen durch wirtschaftliche Anreize.
Diese wirtschaftlichen Anreize, Herr Iten Andreas, waren natür- lich bei unserer Litera e auch gemeint. Die Fassung der Kom- mission ist vielleicht etwas weiter, scheint Ihnen aber offenbar zu wenig «Push» zu haben. Weiter ist sie in dem Sinne, dass die Unterstützung nicht nur über den Weg von wirtschaftlichen Anreizen, sondern gegebenenfalls auch in anderer Form erfol- gen könnte. Wir haben zum Beispiel unter anderem an die ent- sprechende Beratung gedacht, die freilich auch auf Litera a abgestützt werden könnte. Das anerkenne ich.
Die Kommission schlägt Ihnen eine einfache Lösung vor. Ich habe hier den Antrag der Kommission zu vertreten, und ich sehe darin keinen Gegensatz zum Antrag Iten Andreas. Die- ser schlägt uns vielmehr eine Formulierung vor, in der die Zielsetzung verstärkt zum Ausdruck kommt. Aber die Kom- mission wollte und will mit ihrem Antrag grundsätzlich nichts anderes.
Persönlich darf ich beifügen: Wenn Sie die ökologische Ziel- setzung bei den Beiträgen noch stärker zum Ausdruck brin- gen wollen, ist es mir lieber, Sie machen das bei Litera e als bei Litera d, weil sonst Verwirrung über das Zwei- oder das Drei- stufenmodell entsteht.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je dois insister, pour la troi- sième fois ce matin, sur le fait que nous voulons, le Parlement comme le gouvernement, donner tous les moyens à l'agri- culture suisse pour lui permettre d'accomplir sa vocation éco- logique et de renforcer la composante écologique dans sa production. Cela est clair et net. D'ailleurs, si le Conseil fédéral faisait la moindre résistance passive à cela, vous le rappelle- riez à l'ordre, comme vous lui avez ordonné l'année dernière - je réponds ici très directement à M. Iten Andreas - de donner à l'enveloppe nécessaire à l'application de l'article 31b, peu à peu, au cours du temps, au moins le même contenu que l'en- veloppe correspondant aux moyens nécessaires à l'applica- tion de l'article 31a. C'est bel et bien que le Parlement a décidé de suivre avec détermination cette voie vers davantage d'éco- logie, et que toutes les bases législatives sont prises pour que cela s'accomplisse véritablement.
La proposition que nous fait M. Iten Andreas et que reprend M. Onken, à mon avis, diminue la signification du soutien pos- sible par la Confédération à l'exploitation produisant d'une manière particulièrement respectueuse de l'environnement et de la vie animale. Pourquoi? Parce que vous limitez cela à l'en- couragement par le moyen d'incitations économiques - c'est sûr que ce sera le moyen principal, le moyen majeur qui sera engagé par la Confédération à cette fin sous la forme des paie- ments directs -, alors qu'en réalité, je m'excuse beaucoup, on peut fort bien contribuer à ce soutien par d'autres moyens que les seuls paiements directs: par exemple, la divulgation par la vulgarisation de méthodes qui ne sont pas des incitations éco- nomiques directes, mais qui sont des soutiens à ce type de production; le recours à la création d'instituts ou de coopérati- ves dans lesquels peuvent se fondre des agriculteurs particu- lièrement orientés vers cette production. Bref, la fourniture d'un cadre qui ne soit pas lié à un paiement direct peut aussi contribuer, du moins d'une manière subsidiaire, à ce soutien à la production écologique. Cette généralité, telle qu'elle est af- firmée par les mots «elle soutient les exploitants», me paraît de ce point de vue meilleure que la formule limitée aux paiements directs que vous avez choisie.
C'est la raison pour laquelle je vous propose d'en rester à la formule de la commission.
Abstimmung - Vote Für den Antrag Iten Andreas/Onken Für den Antrag der Kommission
Abs. 2 Bst. f - Al. 2 let. f
16 Stimmen 12 Stimmen
Küchler: Im Gegenvorschlag wird die Frage der Finanzierung und des Grenzschutzes nicht geregelt. Beide Instrumente be- stimmen aber massgebend den agrarpolitischen Handlungs- spielraum.
Aus zahlreichen Gesprächen mit Fachgremien habe ich in der Zwischenzeit erfahren, dass über die Frage der Finanzierung im Gegenvorschlag unbedingt eine Aussage gemacht werden muss, dies aus folgenden Gründen:
Eine Verfassungsbestimmung bringt den ausdrücklichen Wil- len des Verfassungsgebers zum Ausdruck. Auch wenn der Gesetzgeber aufgrund der offenen Liste von Befugnissen und Aufgaben gemäss Absatz 2 von Artikel 31octies (neu) BV, wie er von der Kommission erarbeitet wurde - übrigens eingeleitet durch «insbesondere» -, über die in der Verfassung erwähn- ten Elemente und Instrumente hinaus noch deren weitere er- greifen kann, so drückt ein in der Verfassung aufgenommenes Element doch eine ausdrückliche Bereitschaft zur Vornahme entsprechender Regelungen aus.
In der Verfassung soll aber auch die Grundlage geschaffen werden, dass der Bund die Finanzierung der Agrarpolitik nicht nur über allgemeine Bundesmittel, sondern dereinst auch über zweckgebundene Einnahmen sicherstellen kann. Der Gesetzgeber soll also, gestützt auf diese Grundlage, aus- drücklich die Möglichkeit haben, zweckgebundene Einnah- men zu beschliessen, dies vor allem im Hinblick auf den Gatt- Vertrag und die dort infolge der generellen Tarifizierung zu er- wartenden höheren Zolleinnahmen auf Nahrungsmitteln oder auf landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Diese Zolleinnahmen im Rahmen des Gatt könnten also ohne weiteres zweckgebunden für die Finanzierung unserer multi- funktionalen Landwirtschaft, für die Finanzierung der Direkt- zahlungen verwendet werden. Durch diese Direktzahlungen wiederum lassen sich für unsere Landwirte die Folgen des Gatt, die sie so fürchten und die sie drücken, mildern.
Sie sehen also, ein willkommener Nebeneffekt für unsere Landwirtschaft, für eine erhöhte Akzeptanz des Gatt bei unse- ren Landwirten.
Im übrigen sind in unserer Bundesverfassung auch andere zweckgebundene Einnahmen ausdrücklich verankert Ich er- wähne z. B. Artikel 23bis Absatz 3 BV. Die Zolleinnahmen aus Brotgetreideimporten dienen zur Deckung der Bundesausga- ben für die Getreideversorgung. Es wäre hier kein Novum, sondern eine weitere spezielle Finanzierug für eine besondere Aufgabe.
Die zuverlässige Finanzierung ist als Folge der Trennung von Preis- und Einkommenspolitik ein ausdrückliches Postulat un- serer Landwirtschaft. Die Veränderung der Finanzströme zwi- schen Konsumenten und Bauern, durch die Trennung der Preis- und Einkommenspolitik, macht die Agrarpolitik je län- ger, je abhängiger von den Bundesfinanzen, denn der Trans- fer von Mitteln erfolgt immer weniger direkt vom Konsumenten zum Bauern, sondern immer mehr indirekt über Steuern vom Bund zu den Landwirten.
Mit dem vorgeschlagenen Buchstaben f würde zum Ausdruck gebracht, dass der Bund gewillt ist, mit allen Mitteln die Finan- zierung unserer Agrarpolitik sicherzustellen. Der Bundesrat selber schreibt auf Seite 28 der Botschaft: «Die Frage der Fi- nanzierung der Agrarpolitik ist wichtig. Der Bundesrat ist eben- falls der Meinung, dass weitere Finanzierungsquellen gefun- den werden müssen, insbesondere für die neu einzuführen- den Direktzahlungen. »
Die Aufnahme einer Finanzierungsbestimmung entspricht üb- rigens auch materiell gleichgerichteten Begehren in den bei- den heute zur Diskussion stehenden Landwirtschafts-Initiati- ven. Ich verweise bei der Initiative des Bauernverbandes auf Absatz 3 von Artikel 31octies, und bei der Bauern- und Konsu- menten-Initiative auf Absatz 6 Buchstabe k von Artikel 31bis. Mit der Aufnahme einer Finanzierungsbestimmung im Gegen-
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vorschlag käme man also diesen Kreisen entgegen, ohne dass dies mit Nachteilen verbunden wäre.
Gegenüber den Bauern würde mit der Aufnahme einer Finan- zierungsvorschrift auch ein klares, psychologisches Zeichen gesetzt, das das Vertrauen in die Agrarpolitik wiederum stär- ken würde.
Ich bitte Sie, diesen Aspekt, nämlich die gesicherte Finanzie- rung unserer Agrarpolitik, nicht zu unterschätzen und den An- trag zu unterstützen.
Jagmetti, Berichterstatter: Die hauptsächlichen Punkte zu die- sem Antrag habe ich bereits zum Ausdruck gebracht. Wir woll- ten vermeiden, dass durch die Aufnahme einer zusätzlichen Fi- nanzierungsbestimmung die Zuständigkeitsordnung bei den Fiskalabgaben geändert wird. Sie wissen, dass wir bei der Fi- nanzordnung über die Erhebung einer Mehrwertsteuer zu ei- nem reduzierten Satz auf Lebensmitteln bestimmen. Wir sind dort in diesem Kontext drin. Wenn wir in einem anderen Verfas- sungsartikel Finanzierungsbestimmungen aufnehmen, grei- fen wir in die Aufgabenteilung Bund/Kantone ein. Der Bund hat bisher nie gezögert - es war auch nicht die Meinung der Kom- mission, dass man in Zukunft zögern müsste -, gestützt auf die Landwirtschaftsbestimmungen zielgerichtete Kausalabgaben zu erheben. Ich erinnere Sie an die Ausgleichsabgaben, die er- hoben werden und gestützt auf die Kompetenz zur agrarwirt- schaftlichen Gesetzgebung als Kausalabgaben erhoben wer- den können.
Wenn die Kommission keine Bestimmung über die Finanzie- rung unter einem zusätzlichen Buchstaben vorschlägt, ge- schieht es nicht in Verkennung der Notwendigkeit der Finan- zierung der Leistungen nach den Buchstaben d und e, son- dern es geschieht in der Absicht, dass diese Mittel entweder im Rahmen der Fiskaleinnahmen nach der Finanzordnung oder durch Erhebung von Kausalabgaben im Rahmen des Lenkungsinstrumentariums, das hier zur Debatte steht, bereit- gestellt werden sollen.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Vous le savez bien, le prin- cipe des taxes affectées a eu quelques beaux jours, à une cer- taine époque, et puis les conceptions en rapport avec la globa- lité du budget l'ont emporté. Il existe bien, ici ou là, quelques fonds à affectation particulière, quelques institutions qui visent tel ou tel objectif financier, mais, dans l'ensemble, nous es- sayons d'éviter de recréer de telles dispositions et de telles spécialités.
C'est pourquoi, en comprenant les raisons, j'allais dire de sé- curité matérielle, qui animent M. Küchler dans sa proposition à l'article 31octies alinéa 2 lettre f, je crois que cette proposition va à contretemps et que nous devons beaucoup plus honorer les prestations générales de l'agriculture par les recettes gé- nérales de la Confédération, et ne pas donner à nos politiques financière et de soutien des allures si ciblées qu'elles restrei- gnent également votre mobilité de décision lorsque vous avez, en particulier, à adopter le budget.
De surcroît, une telle prescription dans la constitution doit en- traîner un développement législatif. Elle doit nous conduire, le cas échéant, à modifier chaque année les taux que nous avons la possibilité de modifier par voie d'ordonnance, selon le budget que vous nous fixez. Modifier des taux dans la loi si- gnifie une révision annuelle de la loi, ce qui est évidemment to- talement disproportionné.
Croyez-moi, ce principe de la généralité du budget et de taxes non affectées est véritablement celui qui nous permet la plus large conduite et l'appréciation annuelle répétée que nous pouvons faire, vous Parlement, et nous gouvernement chargé de l'exécution.
Un mandat constitutionnel sur ce point et la recréation un peu à contretemps que comporterait la proposition de M. Küchler à l'article 31octies alinéa 2 lettre f, concernant une taxe à affec- tation spéciale, ne sont pas à prendre en considération. Il nous paraît préférable d'y renoncer et je vous remercie de ne pas suivre M. Küchler sur ce point.
Abstimmung - Vote Für den Antrag Küchler Dagegen
10 Stimmen 14 Stimmen
Abs. 2 Bst. g - Al. 2 let. g
Küchler: Bei Buchstabe g geht es keineswegs um mehr Grenzschutz gegenüber heute oder um eine verkappte Gatt- Verhinderung. Ich habe erwähnt, dass gerade im Rahmen des Gatt-Vertrages zusätzliche Mittel für unsere Landwirtschaft be- schafft werden könnten. Aber ich meine, neben sicheren Fi- nanzierungsinstrumenten ist auch der Schutz an der Grenze notwendig, wenn der agrarpolitische Handlungsspielraum zur Erreichung des Leistungsauftrages voll ausgenützt werden soll. Es gilt die einfache Formel, je weniger Grenzschutz, desto kostspieliger ist unsere Agrarpolitik, und je weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, desto mehr Grenzschutz ist not- wendig. Diese Verknüpfung ergibt sich daraus, dass die topo- graphischen und klimatischen Bedingungen in der Schweiz und die hohen Erwartungen der Bevölkerung an die Landwirt- schaft bezüglich Oekologie, Landschaftsschutz für unsere Produkte ganz gewaltige Nachteile im internationalen Handel darstellen. Deshalb ist ein angemessener Ausgleich im öffent- lichen Interesse nötig. Die gewählte Formulierung verhindert, dass die Bestimmung im Widerspruch zu internationalen Ver- trägen steht, denn auch das Gatt - Frau Weber Monika möchte ich vor allem darauf ansprechen; sie hat Zweifel geäussert, ob das Gatt-konform sei - lässt in Zukunft gewisse Grenzschutz- massnahmen zu.
Mit der Aufnahme von Buchstabe g dokumentieren wir, dass wir auch in Zukunft gewillt sind, den uns noch zustehenden Handlungsspielraum voll und ganz auszuschöpfen, denn auch unsere Nachbarländer werden im Rahmen des Gatt das- selbe tun. Wegen der entscheidenden Bedeutung von Grenz- schutzbestimmungen bei der Gestaltung der Agrarpolitik soll hier in Absatz 2 des Gegenvorschlages festgehalten werden, weshalb der Bund solche Massnahmen an der Grenze be- schliessen kann und dass er das allenfalls selbst in Abwei- chung von der Handels- und Gewerbefreiheit tut.
Ich meine, dass auch nach dem Zustandekommen des Gatt der Grenzschutz eine ganz wichtige Bedeutung hat, vor allem im internationalen Konkurrenzkampf in Anbetracht der Ueber- schussproduktion bei landwirtschaftlichen Produkten. Es ist also wichtig, dass wir als Erstrat diese Bestimmung bereits heute aufnehmen, so dass sich auch der Zweitrat mit dieser Materie gründlich auseinandersetzen muss. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
Frau Weber Monika: Es ist so, dass Abgaben und nichttarifäre Handelshemmnisse in Aequivalenztarife umgewandelt wer- den; das ist der Weg der Gatt-Bestimmung. Abgaben «ver- schwinden» also in den Zöllen. Aber wir haben allen Grund dazu, dieses Wort «Abgabe» nicht wieder neu in die Verfas- sung hineinzubringen. Das ist der springende Punkt. Wir ver- hindern die Gatt-Konformität, indem wir neu die Abgaben in die Verfassung hineinschreiben.
Ich muss Sie einfach darauf aufmerksam machen: Es geht hier nicht um ein Gesetz oder irgend etwas, sondern es geht um die Verfassung. Deshalb muss ich Sie wirklich bitten, den An- trag Küchler abzulehnen.
Jagmetti, Berichterstatter: Darf ich noch darauf hinweisen, dass der Einleitungssatz zur Aufzählung mit den Buchsta- ben a bis d folgendermassen lautet: «Er hat insbesondere fol- gende Befugnisse und Aufgaben:»
Wir wollten im Rahmen der schon eingeleiteten Neuorientie- rung unserer Agrarpolitik hervorheben, wo das Schwerge- wicht liegt. Wenn wir hier nun «Grenzschutz» betreiben, wird zurückbuchstabiert. Dann nehmen wir etwas auf, wovon wir uns langsam lösen müssen. Statt eine Neuausrichtung der Landwirtschaftspolitik zu bewirken, führen wir einfach weiter, was bisher war. Wir werden notwendigerweise mit diesen Fra- gen konfrontiert. Und weil wir uns im aussenwirtschaftlichen Bereich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen haben, war die Kommission der Ueberzeugung, dass es nach Artikel 8 der Bundesverfassung in der aussenpolitischen Kompetenz des Bundes liegen soll, entsprechende Abmachungen zu treffen. Vergessen wir eines nicht, Herr Küchler: Es geht in den mei- sten dieser Verhandlungen heute nicht mehr ausschliesslich
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um Landwirtschaftspolitik, sondern es geht um eine gesamt- hafte Aussenwirtschaftspolitik. Wenn wir nun auf diesem Weg einen Akzent für die Landwirtschaftspolitik setzen, schränken wir den Handlungsspielraum des Bundesrates in den Ver- handlungen und nachher unseren eigenen Handlungsspiel- raum bei der Genehmigung entsprechender Abkommen ein. Ich bin der Meinung, wir sollten offen sein. Wenn wir diese Neuorientierung betonen möchten, die wir der Landwirt- schaftspolitik in den letzten Jahren gegeben haben, sollten wir nicht unter «insbesondere» das festhalten, was wir als etwas langsam Abzubauendes betrachten.
Schallberger: Ich erinnere Frau Weber Monika daran, dass das Wort «Abgaben» im Antrag von Herrn Küchler nirgends zu lesen ist. Ich teile die Meinung von Herrn Küchler, dass Mass- nahmen an der Grenze auch in Zukunft unumgänglich sein werden.
Ein Antrag, wie ihn Herr Küchler gestellt hat, ist bereits in der Kommission diskutiert worden. Er wurde aufgrund von Zusi- cherungen des Bundesrates und der Verwaltung jedoch zu- rückgezogen. Im nachhinein haben wir die Begründung ge- nauer analysiert und haben festgestellt, dass diese Begrün- dung nicht allen Einwänden standhält; was die Zusicherung unserer heutigen Führer der Bauernpolitik auf Bundesebene anbelangt, muss ich feststellen, dass sowohl der Bundesrat als auch die Verwaltung alle paar Jahrzehnte wechseln und man daher in Zukunft wieder auf neue Leute angewiesen ist. Aber das ist nicht der Grund, weshalb ich Herrn Küchler unter- stütze.
4,2 Prozent der Erwerbstätigen, wenn man den Statistiken glauben kann, arbeiten in der Landwirtschaft und tragen zu rund 3 Prozent zum Bruttosozialprodukt der Schweiz bei. Sie bewirtschaften und pflegen aber die ganze unverbaute Land- schaft Schweiz, wenn man von Felsen, Seen und Gletschern absieht. Sie erbringen damit einen wesentlichen öffentlichen Nutzen, der keinen Marktpreis hat. Auch diese Leistung ist ein entscheidender Rohstoff für den volkswirtschaftlich wesent- lich ertragreicheren Tourismus, auf den wir in unserem Lande dringend angewiesen sind.
Nun muss ich Sie daran erinnern: Die Landschaft Schweiz, die bewirtschaftbare Fläche der Schweiz ist eine gegebene Grösse. In diesem Sinne unterscheidet sich die Landwirtschaft von irgendeinem Gewerbe oder einer Industrie. Ein Gewerbe- betrieb mit seiner Grosse, seiner Vielfalt usw. entsteht auf- grund eines Unternehmerentscheides; das gleiche gilt für ei- nen Industriebetrieb. Aber die Landwirtschaft als Ganzes ist an diese unverbaute und bewirtschaftbare Fläche Schweiz ge- bunden. Das ergibt, zusammen mit Felsen, Seen und Glet- schern, die Landschaft Schweiz.
Wenn Sie nun diese Landschaft Schweiz erhalten wollen, müs- sen Sie den Bauern eine sinnvolle Produktion ermöglichen. Wir sind dringend darauf angewiesen, dass wir Produktions- mengen halten können. Die Erhaltung der Landschaft Schweiz ist längerfristig - so behaupte ich mit Ueberzeu- gung - nur mit produzierenden Bauern möglich. Landschafts- pflege ohne eine Produktion von Bedeutung ist nicht bezahl- bar; das kann sich kein Land leisten. Wir haben einmal mit den Spitzenleuten des Bundesamtes für Landwirtschaft - Herr Piot war ebenfalls dabei - errechnet, was der Schutz der Land- schaft Schweiz ohne wesentliche Produktion den Staat oder den Tourismus kosten würde, je nachdem, wer diese Land- schaftsgärtner zahlen würde - wir kamen auf einen zweistelli- gen Milliardenbetrag.
Nach meiner Ueberzeugung wird es auch unter Gatt-Verhält- nissen nicht gehen, ohne dass ein jedes Land das Recht er- hält, einen vernünftigen Selbstversorgungsgrad zu verteidi- gen. Wir alle wissen, dass die Schweiz einen sehr tiefen Selbst- versorgungsgrad hat.
Nebenbei möchte ich auf einen weiteren Zusammenhang hin- weisen: Am 6. Juni 1993 hat sich unser Volk in seiner deutli- chen Mehrheit für die Landesverteidigung entschieden. Eine Landesverteidigung ist völlig sinnlos ohne Landesver- sorgung. Das ist, glaube ich, nicht nur von Bauern erkannt worden.
Die Landwirtschaft, um zum Gatt zurückzukommen, ist nicht
grundsätzlich gegen ein Gatt-Abkommen - es kommt darauf an, was für ein Gatt-Vertrag ausgehandelt wird -, aber gegen schwerwiegende Zugeständnisse ist die Landwirtschaft ein- gestellt, Zugeständnisse, die den vernünftigen Selbstversor- gungsgrad beschneiden. Wir erwarten daher vom Bundesrat, dass er sich in den Gatt-Verhandlungen für die Erhaltung der Landwirtschaft und für einen vernünftigen Selbstversorgungs- grad im heutigen Umfang einsetzt. Ohne Schutz an der Grenze geht es - ich wiederhole das - in keinem Land, auch mit Gatt-Verträgen nicht. Das wurde uns auch von Leuten be- stätigt, die das wissen können.
Es wird oft behauptet, die Schweiz sei ein Land ohne Roh- stoffe. Wenn man Bildungspolitiker hört, vernimmt man, dass die Bildung der jungen Leute der einzige Rohstoff in unserem Lande sei. Eine gewisse Einschränkung kann man hier ma- chen: Baumeister wissen, dass man im eigenen Land Kies ab- bauen kann, dass man Lehm zu Ziegelsteinen verarbeiten kann, auch Kalk zu Zement usw. Aber wenn Sie das machen, bauen sie etwas ab. Und sie bauen ab, solange ein Vorrat vor- handen ist. Und wenn sie diese Vorräte fertig abgebaut haben, hat es von diesen Rohstoffen nichts mehr; das ist eine klare Tatsache.
Es gibt aber einen Rohstoff, den unser Land hat: unsere land- wirtschaftliche Nutzfläche. Und soweit wir diese landwirt- schaftliche Nutzfläche nicht überbauen, wird dieser Rohstoff nachwachsend sein und uns erhalten bleiben. Es wäre von je- dem Land einfältig, diesen wichtigen eigenen, natürlichen Rohstoff zu missachten und - in unserem Falle - Zehntau- sende von Beschäftigten zusätzlich arbeitslos zu machen.
Es kann erstens keine Landschaftserhaltung - auch zugun- sten des Fremdenverkehrs und der eigenen Bevölkerung - ohne produzierende Bauern geben; zweitens ist eine Siche- rung der Landesversorgung ohne produzierende Bauern un- möglich; drittens ist die dezentrale Besiedlung - vor allem in den Bergen - ohne produzierende Bauern unmöglich.
Aus diesen Zusammenhängen resultiert, dass eine produzie- rende Landwirtschaft ohne einen gewissen Schutz an der Grenze nicht überleben kann, weil die finanziellen Folgen dies verunmöglichen.
Aus dieser Ueberzeugung heraus bitte ich Sie dringend, dem Antrag Küchler zuzustimmen.
Onken: Ich bin geneigt, den Antrag Küchler zu unterstützen, obwohl mir - das muss ich offen sagen - die Formulierung nicht so richtig gefällt und wahrscheinlich noch eine bessere gefunden werden könnte. Das klingt mir zu sehr nach Grenz- schutzdienst, nach Abwehr von irgend etwas aus dem Aus- land; da könnte man eine bessere Formulierung finden.
Zu unterstützen ist der Antrag auch, obwohl mir die Begrün- dung und die Tonalität der Argumentation von Kollege Schall- berger nicht so ganz passen, denn das klingt mir zu sehr nach einem generellen Wettbewerbsschutz nach aussen, und den möchte ich auch nicht.
Aber ich sehe einen Ansatz dort, wo wir unsere Landwirtschaft aufgrund der Bestimmungen des Umweltrechtes, der Raum- planung, der Tierhaltung oder bei den Bauten zu einer ökolo- gischen, naturnahen, tiergerechten Produktion zwingen, ihr also Auflagen machen, die verständlicherweise die Produk- tion verteuern, und wo wir dann die durch diese Auflagen ver- teuerte, umweltgerecht produzierende Landwirtschaft voll den Billigimporten aus Ländern aussetzen, wo man sich um all diese Dinge überhaupt nicht kümmert. Wenn man das macht, entsteht eine Diskrepanz, und man fördert - schon gar, wenn mit dem Gatt die Hürden noch weiter abgebaut werden - die Billigimporte zu Lasten unserer Landwirtschaft.
Die Konsumentinnen und Konsumenten, die dann mit dem vielleicht knappen Lohn, mit dem sie auszukommen haben - denen möglicherweise sogar der Teuerungsausgleich vorent- halten wurde -, vor den Regalen stehen und den Entscheid treffen müssen: Will ich z. B. jetzt die Eier aus Bodenhaltung aus einem Schweizer Betrieb oder die billigen ungarischen Eier kaufen?, werden vielleicht immer wieder geneigt sein, die billigeren Importeier oder das billigere Importprodukt zu kaufen.
Hier sollte die Möglichkeit eines Ausgleichs bestehen, sollten
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sozusagen Auflagen gemacht werden, dass auch die Importe den Umweltansprüchen, den ökologischen Forderungen ge- nügen, die wir an unsere eigene Landwirtschaft stellen. Und wenn die eingeführten Erzeugnisse dies nicht tun, sind sie mit einer Oekoabgabe zu belasten, die auf diese Weise die Spiesse wieder gleich lang macht.
Hier sehe ich also einen Ansatzpunkt. Ich weiss nicht mit Be- stimmtheit, ob er erfüllbar ist, aber meines Erachtens ist diese Möglichkeit noch zuwenig ausgelotet worden. Die umweltge- rechte Leistung unserer Landwirtschaft muss gegen den zü- gellosen Import von Produkten, die an keinerlei Auflagen der Oekologie oder der Tierhaltung gebunden sind, geschützt werden, weil sonst unsere Eigenbemühungen immer wieder mit Dumpingpreisen unterlaufen werden.
In dieser Stossrichtung eines sozusagen qualitativen, ökologi- schen Schutzes an der Grenze unterstütze ich den Antrag Küchler.
Küchler: Ich komme ganz kurz auf die Voten von Frau Weber Monika und von Herrn Jagmetti zu sprechen. Herr Schallber- ger hat richtig festgestellt, dass in meinem Antrag der Begriff «Abgaben» nirgends festgehalten ist. Frau Weber, meinen An- trag habe ich ganz bewusst offen gehalten. Er ist zum einen eine Kann-Vorschrift und zum anderen lässt er zu, dass der Bundesrat oder wir als Gesetzgeber unsere Gesetzgebung je- derzeit den internationalen Erfordernissen anpassen können. Aus diesem Grunde war ich gezwungen, eine ganz offene, fle- xible Formulierung zu wählen, um dem Bundesrat den Hand- lungsspielraum zu lassen, der uns gestützt auf die internatio- nale Situation derzeit gegeben ist und jederzeit gegeben sein wird.
Wenn Kollege Jagmetti auf Artikel 8 der Bundesverfassung verweist, stelle ich fest, dass dieser Artikel 8 lediglich die allei- nige Kompetenz der Bundes, Bündnisse, Staatsverträge und namentlich Zoll- und Handelsverträge mit dem Ausland abzu- schliessen, regelt. Hier geht es nicht um einen Staatsvertrag, sondern um eigenständige Regelungen, die wir im Rahmen des Handlungsspielraums treffen wollen, der uns, der Schweiz, im Rahmen der internationalen Verträge noch gelas- sen wird.
Fordern wir doch den Bundesrat auf, er möge von diesem Handlungsspielraum voll und ganz Gebrauch machen! Im Zu- sammenhang mit Swisslex und Eurolex haben wir immer wie- der die Eigenständigkeit betont, und wir haben auch betont, wir wollten nur so viel wie notwendig abgeben und so viel Ei- genständigkeit wie möglich bewahren.
In diesem Sinne fordere ich Sie auf, meiner Kann-Formulie- rung zuzustimmen.
Frau Weber Monika: Ich machte einen Versprecher: Ich sagte «Abgaben» statt «Massnahmen», Es ist klar, dass Massnah- men an der Grenze entweder Abgaben oder nichttarifäre Han- delshemmnisse bedeuten. Nachher habe ich nur noch von Abgaben geredet Ich meine, wenn wir «Massnahmen an der Grenze» in die Verfassung hineinschreiben, dann zeigen wir offensichtlich, dass wir etwas machen, das nicht Gatt-konform ist. Dagegen wollte ich mich wehren, das musste noch zu Protokoll kommen, damit mich nicht noch jemand falsch interpretiert
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je partage tout à fait l'opi- nion de M. Schallberger selon laquelle il n'y a pas d'agri- culture possible dans notre pays sans des mesures à la fron- tière. Il est évident que de telles mesures, même si elles doi- vent prendre d'autres consonances et d'autres formes qu'au- jourd'hui, resteront indispensables à l'exercice de notre agri- culture. Il en est d'ailleurs ainsi depuis 1906.
Il y a donc 87 ans, Messieurs Schallberger et Küchler, que la Confédération prend des mesures à la frontière, notamment dans le domaine agricole et ce, grâce à la compétence géné- rale qui lui est donnée non seulement en matière d'accords internationaux mais aussi en matière de législation générale. Depuis 1906, nous intervenons donc dans la direction que vous souhaitez Et aujourd'hui, brusquement, en 1993, vous voudriez inscrire dans la constitution un élément que nous
avons en fait appliqué sans faille, sans interruption, pendant 87 ans. C'est le caractère tout à fait inattendu de cette proposi- tion qui m'incite à vous demander de la repousser.
Nous continuerons de prendre les mesures à la frontière, et vous continuerez d'en décider, Mesdames et Messieurs les parlementaires, selon les nécessités nationales et internatio- nales. Vous parviendrez à vos fins, et votre modeste exécutif, à vos ordres, parviendra également à ses fins, sans qu'il soit né- cessaire d'ajouter une lettre g à l'alinéa 2 de l'article 31octies de la constitution, que nous sommes en train de préparer. Ne le chargeons donc pas inutilement, n'évoquons pas des idées qui pourraient être surprenantes au moment où nous les pre- nons, et soyons persuadés que la bonne politique que nous continuerons de conduire en matière agricole permettra, là où il faut, de continuer à prendre des mesures à la frontière sans qu'il soit nécessaire d'ajouter une seule phrase, ni même un seul mot, à l'arsenal législatif. Les compétences générales nous sont accordées.
Je prendrai encore un deuxième exemple pour étayer ma cause en matière agricole, que j'emprunte à un tout autre do- maine. Je veux parler de l'article 24quinquies de la constitu- tion, lequel traite de la législation en matière d'énergie atomi- que et des prescriptions à prendre. Or, cet article ne parle ab- solument pas de mesures à la frontière en matière d'énergie atomique, ce qui n'a pas empêché le Conseil fédéral de pren- dre bel et bien des mesures à la frontière en matière d'énergie atomique, comme l'intérêt du pays le commandait. Ce qui est possible en ce domaine et dans tous les autres l'est également dans l'agriculture. Si nous n'avions pas cet antécédent de 87 ans, sans doute serais-je moins péremptoire dans ma dé- monstration, mais nous l'avons, et depuis 87 ans les choses se passent ainsi, il n'y a aucune raison pour que cela soit modi- fié ou remis en cause.
Je vous invite donc à repousser la proposition Küchler.
Abstimmung - Vote Für den Antrag Küchler Dagegen
12 Stimmen 17 Stimmen
Art. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Büttiker
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, den Gegenvorschlag anzunehmen und ihn in der Stichfrage der Initiative vorzuziehen.
Art. 3 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Büttiker
L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux cantons d'approuver le contre-projet et de lui accorder la préférence dans la troisième question.
Büttiker: So wie jetzt der Gegenvorschlag des Ständerates aussieht, bin ich natürlich nach wie vor - jetzt nach den Ab- stimmungen um so mehr - der Ansicht, dass auch das Parla- ment einen Akzent setzen sollte und für zweimal ja, also ja zur Initiative und ja zum Gegenvorschlag, votieren sollte.
Seit wir die Möglichkeit des doppelten Ja kennen, ist es das er- ste Mal, dass wir einer Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Es ist somit auch das erste Mal, dass wir die Gelegenheit haben, mit dieser Möglichkeit politisch umzuge- hen. Die Kommission war sich, wahrscheinlich aus Gewohn- heit, gar nicht richtig bewusst, dass das doppelte Ja auch der Bundesversammlung neue Möglichkeiten der Beschluss- fassung eröffnet und hat sich darüber nicht eingehend unter- halten.
Deshalb erlaube ich mir als Kommissionsmitglied, diese Frage im Plenum aufzuwerfen und einen zum Kommissionser- gebnis abweichenden Antrag zu stellen. Wir haben als Rat ge- mäss Artikel 27 Geschäftsverkehrsgesetz folgende Möglich- keiten:
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Die Initiative des Bauernverbandes zur Annahme zu empfehlen;
die Initiative des Bauernverbandes ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen;
die Initiative des Bauernverbandes zur Ablehnung zu emp- fehlen und den Gegenvorschlag zur Annahme zu empfehlen - das ist der Antrag der Kommissionsmehrheit;
keine Stellungnahme zur Initiative des Bauernverbandes abzugeben, den Gegenvorschlag zur Annahme und für die Stichfrage den Vorzug vor der Initiative zu empfehlen.
Ich meine, dass wir von vornherein die beiden ersten Varianten ausschliessen sollten und uns darauf konzentrieren können, ob wir neben der Empfehlung eines direkten Gegenvorschla- ges eine negative Abstimmungsempfehlung zur Initiative ab- geben wollen oder nicht; die Empfehlung, die Initiative des Bauernverbandes anzunehmen, schlösse den Gegenvor- schlag ja aus.
Für die Variante nein zur Initiative, ja zum Gegenvorschlag, so wie es die Kommissionsmehrheit vorschlägt, sind nach mei- ner Auffassung folgende Voraussetzungen nötig: Wir anerken- nen den Revisionsbedarf der Verfassung im entsprechenden Bereich. Wir sind aber mit der Stossrichtung der Initiative grundsätzlich nicht einverstanden und wollen eine inhaltlich grundsätzlich andere Revision dem Volk zur Annahme emp- fehlen.
Für die Variante, für die ich votiere - keine Stellungnahme zur Initiative, ja zum Gegenvorschlag -, sind dementsprechend folgende Voraussetzungen nötig: Wir anerkennen den Revi- sionsbedarf der Verfassung im entsprechenden Bereich, sind jedoch der Auffassung, dass der vorgeschlagene Text - nicht grundsätzlich, aber formal und im konkreten Inhalt - als Ver- fassungstext nicht geeignet ist, und stellen deshalb eine bes- sere Alternative mit ähnlicher Stossrichtung der Initiative ge- genüber.
Entscheidend für die Frage, ob wir eine Stellungnahme zur In- itiative des Bauernverbandes abgeben oder nicht, ist, ob sich Initiative und Gegenvorschlag grundsätzlich in der Stossrich- tung voneinander unterscheiden oder nicht.
Unterscheiden sie sich in ihrer grundsätzlichen Ausrichtung nicht - nach meinem Empfinden ist das der Fall -, so wäre es meiner Ansicht nach falsch, dem Volk die Initiative zur Ableh- nung zu empfehlen, denn damit würden wir die Stossrichtung unseres eigenen Gegenvorschlages in Zweifel ziehen.
Mit der alleinigen Unterstützung des Gegenvorschlages brin- gen wir dem Stimmbürger gegenüber zum Ausdruck, dass wir die Revision im Sinne der Initiative als richtig erachten, aber diese in einer besseren und zweckmässigeren Form wollen. Zur Argumentation von Frau Monika Weber möchte ich noch sagen: Wenn ihr die Unterstützung der Bauern- und Konsu- menten-Initiative und des Gegenvorschlages recht ist, ist mir das doppelte Ja bei SBV-Initiative und Gegenvorschlag billig. Die Stunde der Wahrheit für die schweizerische Landwirtschaft ist gekommen. Wir müssen jetzt Farbe bekennen und Flagge zeigen. Wer für die Bauern ist und ihnen - wenn wir jetzt den Gegenvorschlag der Initiative gegenüberstellen - den Rücken stärken will, ist ganz klar für zweimal ja, auch hier im Parla- ment. Ich möchte Ihnen beantragen, dies im Sinne meines An- trages so zu signalisieren.
Ich habe bereits gesagt, dass wir das erste Mal vor dieser Mög- lichkeit stehen. In der Kommission ist diese Idee überhaupt nicht zur Sprache gekommen, das bestätigt auch das Proto- koll. Nun habe ich mit dem Ratssekretariat über meinen Antrag gesprochen und gefragt, ob wir noch explizit eine Ablehnung der Initiative empfehlen müssen oder nicht. Die Staatsrechtler in diesem Saal verlangen eine Ablehnung der Initiative, und zwar separat in Artikel 1 des Beschlussentwurfes.
Nun muss ich dazu sagen: Wenn wir einen Gegenvorschlag machen, ist damit sowieso die Initiative abgelehnt; ich glaube, wir können gemäss Text von Artikel 27 Absatz 3ter Geschäfts- verkehrsgesetz vorgehen: «Empfiehlt ein Rat die Initiative zur Verwerfung oder verzichtet er auf einen Antrag zur Initiative» - und ich möchte genau das erreichen -, «so beschliesst er dar- über, ob er Volk und Ständen empfehlen wolle, den bereinig- ten Gegenentwurf anzunehmen und der Initiative in der Stich- frage vorzuziehen.»
Genau das möchte ich: Keinen Antrag zur SBV-Initiative, ja zum Gegenvorschlag, ja zum Gegenvorschlag bei der Stich- frage.
Jagmetti, Berichterstatter: Eigentlich kann ich nur wiederho- len, was ich schon gesagt habe. Wenn wir auf eine Empfeh- lung verzichten können, so können wir auf eine Stellung- nahme nicht verzichten. Nun will Herr Büttiker diese still- schweigend einbauen und offenbar sagen: Indem wir einen Gegenvorschlag machen, lehnen wir die Initiative ab; oder - wenn Sie eine mildere Wendung brauchen wollen, Herr Bütti- ker; das geht verfassungsrechtlich noch -, wir würden der In- itiative nicht zustimmen. Aber um das kommen wir nicht herum, sonst gibt es keinen Gegenvorschlag.
Das ergibt sich auch aus dem Geschäftsverkehrsgesetz, aus Artikel 27 Absatz 3. Also müssen wir entweder in Artikel 1 des Beschlussentwurfes einen Absatz 3 einfügen und sagen: «Die Bundesversammlung stimmt der Initiative nicht zu», oder wir müssen das in die Einleitung von Artikel 2 schreiben. Aber ein- fach ohne jede Wertung am Schluss sagen, dass wir die Tür zum doppelten Ja offen lassen, das geht meines Erachtens nicht. Wir lassen sie offen, das ist völlig klar.
Wenn wir Initiative und Gegenvorschlag einander gegenüber- stellen, ist das doppelte Ja nach Artikel 121bis Bundesverfas- sung statthaft. Aber eine Stellungnahme müssen wir abgeben. Also, wenn Sie uns nicht vorschlagen, Herr Büttiker, in Artikel 1 einen Absatz 3 beizufügen oder die Einleitung von Artikel 2 entsprechend zu ändern, geht die Sache meines Erachtens einfach nicht auf, und dann bleibt nichts anderes übrig, als Ih- ren Antrag abzulehnen.
Rüesch: Der Antrag von Herrn Büttiker hat ganz sicher etwas Bestechendes an sich. Er möchte sagen: «Die Initiative des Bauernverbandes ist grundsätzlich zu begrüssen, aber wir ha- ben eine andere Variante.» Wir kommen aber nicht um einen Führungsauftrag herum. Wenn wir einen Gegenvorschlag ausarbeiten, müssen wir - bei aller Sympathie für die Initia- tive des Bauernverbandes - sagen: Nein, wir haben etwas an- deres.
Ich stelle mir vor, dass beim Volk eine Verunsicherung ent- steht, wenn wir schon auf unserer Stufe so quasi mit diesem doppelten Ja spielen. Wir haben Erfahrungen gemacht, vor al- lem im Rahmen der Finanzvorlagen. Je komplizierter eine Vor- lage ist, desto schwerer hat sie es. Wir haben immer wieder festgestellt, dass das Volk möglichst einfache Vorlagen haben will. Die einfache Vorlage zeigt, dass unsere Sympathie zu den Bauern so gross ist, dass wir sogar eine bessere Lösung ge- funden haben als das, was die Bauern wollten, also etwas, das noch besser ist, nämlich den Gegenvorschlag.
Gehen Sie doch auf diese einfache Form ein und komplizieren Sie die Sache nicht auf unserer Stufe. Das doppelte Ja wird noch kompliziert genug, und es soll nicht schon auf unserer Stufe angepeilt sein.
Ich bitte Sie deshalb, den gutgemeinten Antrag abzulehnen und der Kommission zuzustimmen.
Büttiker: Zu Herrn Jagmetti möchte ich sagen: Wenn man es so macht, wie Sie vorschlagen, muss man es in Zukunft viel- leicht bei noch klareren Dingen auch so machen. Das bedeu- tet, dass der Artikel 27 Geschäftsverkehrsgesetz sehr wahr- scheinlich in seinem Wortlaut nicht stimmt.
Zu Herrn Rüesch: Es hat sich natürlich einiges geändert. Seit wir in der Volksabstimmung das doppelte Ja haben, hat das Parlament eine etwas andere Stellung als vorher.
Ich glaube, es ist eine klare Stellungnahme - vor allem auch gegenüber der Bauernbevölkerung; da bin ich mit Ihnen ein- verstanden -, wenn man sagt: Wir geben zur SBV-Initiative keine Stellungnahme ab, wir befürworten den Gegenvor- schlag, und wir befürworten - in der Stichfrage - den Gegen- vorschlag des Bundesrates und ziehen ihn der Initiative vor. Denn diese Frage stellt sich im Abstimmungskampf ja auch; sie wird sich im Abstimmungskampf wieder zeigen und an die Oberfläche kommen. Dann müssen Sie Ihrem Wahlvolk ge- nau Auskunft geben, wie es bei der Stichfrage aussieht.
Agriculture. Initiatives populaires
500
E 15 juin 1993
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Gouverner, c'est choisir; être parlementaire, c'est aussi choisir. Vous n'êtes pas devant une urne où vous avez à dire oui ou non. Vous êtes dans un parlement où on a élaboré tous les détails d'un contre-projet, où l'on a pu pendant plusieurs heures, en commission, puis en plénum, soupeser les intérêts, les avantages de l'un et l'au- tre des projets. Le peuple, qui s'attend à être gouverné et qui attend de son Parlement les lumières issues du débat, de- mande que le Parlement lui dise ce qu'il a choisi. Libre à lui en- suite de prendre souverainement la décision qu'il peut pren- dre et d'avoir à sa disposition cette nouvelle arme du double oui qui élargit, en effet, la gamme de son choix. Mais, au ni- veau du Parlement vous devez dire clairement non à une initia- tive et, éventuellement, lui opposer un contre-projet ou bien alors oui à une initiative, mais alors ne plus faire de contre-pro- jet. Le choix au niveau du parlementaire est là. Je vous de- mande de vous y tenir.
Nous avons toutes bonnes raisons de préférer le contre-projet sorti du laminoir et du laboratoire de réflexion de la commis- sion et du plénum par rapport au texte originel de l'initiative. Ne serait-ce que pour cet argument, M. Büttiker - que je citais au début de ce débat, lors de l'entrée en matière -, la proposi- tion décidée par le Conseil des Etats ce matin tient en un article constitutionnel. L'unité de la matière est toute entière concen- trée dans cet article, alors que vous auriez deux sources cons- titutionnelles avec la formule que nous propose l'initiative de l'Union suisse des paysans.
Secondement, quant à la substance de ces deux textes, vous avez vu combien, dans l'élaboration et la discussion que nous avons eues, nous avons réellement amélioré le contenu par rapport à ce que nous propose l'Union suisse des paysans. Permettez-moi de vous dire que j'ai le plus grand respect pour l'Union suisse des paysans. J'ai surtout le plus grand respect pour le courage que ses dirigeants mettent à vouloir transfor- mer les conditions de notre production agricole. Et ça n'est pas - permettez-moi l'expression vulgaire - shooter l'Union suisse des paysans que de dire non à son initiative. C'est tout simplement préférer à cette initiative, qui présente beaucoup d'aspects positifs, un contre-projet qui est encore meilleur.
Voilà le sens que le Conseil fédéral donne au choix qu'il vous a proposé. C'est cette direction que je vous demande - en Parle- ment responsable - de prendre en refusant la proposition de M. Büttiker et en choisissant clairement le non à l'initiative de l'Union suisse des paysans et le oui au contre-projet que nous venons d'élaborer.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Büttiker
27 Stimmen 4 Stimmen
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
32 Stimmen
(Einstimmigkeit)
B. Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Bauern und Konsumenten - für eine naturnahe Landwirtschaft» B. Arrêté fédéral concernant l'initiative populaire «Pay- sans et consommateurs - pour une agriculture en accord avec la nature»
Zimmerli: Ich bin der Meinung, dass wir den Beschlussent- wurf B nicht heute behandeln können, und zwar aus folgen- den Gründen:
Artikel 28 des Geschäftsverkehrsgesetzes schreibt vor, dass Initiativen zum gleichen Gegenstand in einer klaren zeitlichen Abfolge nacheinander behandelt werden müssen, und zwar auch im Parlament
Man darf die Vorlage einer Zweitinitiative - das steht im Ge- setz - nur der Volksabstimmung unterbreiten, wenn eine erste Abstimmung zur ersten Initiative durchgeführt worden ist; ent- sprechend hat nach dem klaren Wortlaut von Artikel 28 des Geschäftsverkehrsgesetzes auch die Behandlung im Parla- ment zu erfolgen.
Wenn ich Ihnen also beantrage, zurzeit auf den Beschlussent- wurf B nicht einzutreten, so nicht etwa deshalb, weil ich einem überspitzten Formalismus frönen möchte, sondern weil ich überzeugt bin, dass der Gesetzgeber gute Gründe gehabt hat, eine solche Vorschrift aufzustellen.
Es ist ein Gebot der politischen Klugheit, die Diskussion zu diesem Beschlussentwurf B nicht jetzt zu führen. Warum? Wenn wir dies täten, würden wir uns der Möglichkeit berau- ben, allenfalls in Kenntnis der Volksabstimmung zur Initiative und zum Gegenvorschlag, die wir soeben verabschiedet ha- ben, einen neuen Gegenvorschlag entgegenzustellen, wenn ein politischer Bedarf dafür bestehen würde.
Das Parlament kann nicht zweimal oder dreimal zu einer Volksinitiative Stellung nehmen, sondern nur einmal, und jetzt ist noch nicht der Zeitpunkt dazu. Artikel 28 des Geschäftsver- kehrsgesetzes ist meines Erachtens denkbar klar.
Ich beantrage Ihnen deshalb, zurzeit auf diesen Beschlussent- wurf B nicht einzutreten.
Jagmetti, Berichterstatter: Wir werden jetzt nicht ein verfas- sungsrechtliches Seminar miteinander durchführen. (Zwi- schenruf Schmid Carlo: Doch, doch!) Ich nehme die Idee gerne auf, Herr Schmid, aber es ist immerhin schon Mittag. Es ist ganz klar, dass die Volksabstimmung nicht gleichzeitig stattfinden kann, das ist unbestritten und wurde auch in frühe- ren Situationen dieser Art immer gleich behandelt.
Die Kommission ist der Auffassung gewesen, das Nacheinan- derbehandeln schliesse das Behandeln im gleichen Zug nicht aus. Herr Zimmerli ist der Auffassung, man müsse zunächst die Volksabstimmung abwarten, bevor man vorgehen könne. Meines Erachtens lassen die gesetzlichen Bestimmungen beide Varianten zu. Herr Zimmerli ist der Meinung, nur seine Möglichkeit sei zugelassen. Meines Erachtens ist das ein Ent- scheid, den das Parlament zu treffen hat.
Ich verkenne nicht, dass der Vorteil seines Vorgehens darin liegt, dass wir die Freiheit haben, zur zweiten Initiative noch ei- nen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Wir haben über diese Frage kurz in der Kommission gesprochen. Die Kommission war der Auffassung, man könne das jetzt behandeln, wenn man getrennt darüber abstimme. Im übrigen liegt eine einheit- liche Botschaft des Bundesrates vor; es mag sein, dass uns das mitbeeinflusst hat, diesen Weg zu gehen.
Aber unbestritten ist, dass die Abstimmungen nicht gleichzei- tig stattfinden.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Le gouvernement a voulu exposer la situation la plus large en un seul élan et démontrer que, pour l'une et l'autre des initiatives qui sont fort proches par leurs préoccupations, mais moins par leur contenu exact, la solution d'un contre-projet était préférable. Vous n'auriez sans doute pas compris que nous présentions cela en pièces détachées et successives, soit un jour un message sur la pre- mière initiative, et ultérieurement un autre message sur la se- conde. Il était indispensable que vous ayez la présentation globale, d'autant plus, Monsieur le Président, que la consulta- tion sur le contre-projet l'avait demandée expressément et que nous opposions formellement ce contre-projet à la première initiative et substantiellement aussi à la seconde. Il était égale- ment indispensable que les milieux consultés soient informés officiellement de l'opinion du Conseil fédéral sur ces deux ini- tiatives et pas seulement sur l'une d'entre elles. De surcroît, nous avons simplifié les procédures en donnant au Parlement connaissance de l'ensemble du dossier en un seul document A l'autre extrémité de la machine, c'est-à-dire au niveau du peuple souverain, je l'ai répété ce matin et tous les orateurs viennent de le dire, la votation populaire sur la première initia- tive et le contre-projet et la votation sur la deuxième initiative ne peuvent pas avoir lieu le même dimanche. Elles doivent être séparées par un délai d'une année, je crois. C'est en tout cas une consultation qui ne tombe pas le même dimanche.
Quant au traitement parlementaire, le Conseil fédéral n'a pas d'a priori, car ce n'est pas son affaire, mais plutôt celle du Par- lement, de décider quand il veut traiter les projets successive- ment. Personnellement, je serais assez enclin à penser que la proposition de M. Zimmerli a pour elle la logique et que vous
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Parlamentarische Initiative. Solidaritätsbeiträge
pourrez vous prononcer en meilleure connaissance de cause sur la seconde initiative, laquelle devra de toute façon, si elle n'est pas retirée, être soumise au peuple lorsque vous aurez enregistré les résultats de la première initiative, éventuelle- ment du contre-projet. De ce point de vue-là, à titre tout à fait personnel, je jugerais en effet tout à fait justifiable que l'arrêté B ne fût pas traité aujourd'hui.
Encore une fois, je n'exprime qu'un avis personnel, le Conseil fédéral laisse au Parlement la totale liberté de décision dans ce domaine. Vous êtes meilleurs gardiens de la constitution que moi et vous n'avez à respecter que l'absolue nécessité de dis- tinguer dans le temps les deux votes populaires.
Abstimmung - Vote Für den Antrag Zimmerli Für den Antrag der Kommission
26 Stimmen 8 Stimmen
Präsident: Die Behandlung der Vorlage wird ausgesetzt.
An den Nationalrat - Au Conseil national
92.416
Parlamentarische Initiative (WAK-SR) Solidaritätsbeiträge in der Landwirtschaft Initiative parlementaire (CER-CE) Contributions de solidarité dans l'agriculture
Differenzen - Divergences
Siehe Jahrgang 1992, Seite 452 - Voir année 1992, page 452 Beschluss des Nationalrates vom 27. April 1993 Décision du Conseil national du 27 avril 1993
Art. 25bis Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag Delalay Abs. 3
.... ausnahmsweise das BLW oder regionale Organisationen, falls diese vor 1992 Beiträge erhoben hatten, damit beauf- tragen.
Art. 25bis Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition Delalay Al. 3
.... l'Office fédéral de l'agriculture ou des organisations régio- nales si elles prélevaient des contributions avant 1992.
Jagmetti, Berichterstatter: Wir haben uns, wie Sie sich viel- leicht erinnern werden, vor einem Jahr mit der Frage der Er- gänzung des Alkoholgesetzes durch Bestimmungen über die Solidaritätsbeiträge im Obstbau befasst und entsprechende Gesetzesbestimmungen verabschiedet.
Frau Simmen hatte uns in der Kommission und im Plenum mit einer parlamentarischen Initiative beantragt, diese Solidari- tätsbeiträge auf eine allgemeine Leistung im Rahmen der Landwirtschaft auszuweiten. Diese parlamentarische Initiative hat der Rat aufgenommen. Sie haben ihr am 11. Juni 1992 ge-
stützt auf einen entsprechenden Antrag zugestimmt. Der Na- tionalrat ist seinerseits darauf eingetreten. Jetzt liegen noch ei- nige Differenzen vor, die wir zu bereinigen haben.
Bei dieser Differenzbereinigung geht es also um Artikel 25bis des Landwirtschaftsgesetzes. Der Nationalrat hat einige Aen- derungen gegenüber unseren Beschlüssen vorgenommen. Die ständerätliche Kommission beantragt Ihnen Zustimmung zum Nationalrat in diesen Fragen.
Darf ich Sie auf die Unterschiede hinweisen? Es geht in Arti- kel 25bis Absatz 1 Buchstabe c darum, dass die Solidaritäts- beiträge dann für alle verpflichtend werden können, wenn zwei Drittel der Produzenten zugestimmt haben. Wir hatten uns selbst mit der Hälfte begnügt. Es geht also hier um die Erhö- hung der Schwelle von 50 auf 66,66 Prozent.
Dann haben Sie in Absatz 2 eine Aenderung, indem die Soli- daritätsbeiträge progressiv gestaltet werden können und 4 Prozent des mittleren Rohertrages nicht überschreiten dür- fen. Der Nationalrat ist von 2 Prozent ausgegangen und hat noch eine Präzisierung beigefügt: « .... aus dem von der Selbsthilfe betroffenen Produktionszweig .... ».
Bei Absatz 3 hatten wir die Erhebung durch das Bundesamt für Landwirtschaft vorgesehen, mit der Möglichkeit, eine an- dere Stelle zu beauftragen. Der Nationalrat hat umgestellt und prioritär die Branchenorganisationen unter Kontrolle durch das Bundesamt vorgesehen, mit der Möglichkeit, eine abwei- chende Lösung vorzusehen, d. h. ausnahmsweise das Bun- desamt mit der Aufgabe zu beauftragen.
Schliesslich: Die Verpflichtung der Branchenorganisationen zur öffentlichen Rechnungsablage ist in einem neuen Absatz 6 geregelt und hängt damit zusammen, dass die Erhebung nach Absatz 3 durch die Branchenorganisationen erfolgen wird.
Also: Schwelle bei zwei Drittel statt bei 50 Prozent, Höhe 2 Pro- zent statt 4 Prozent und Erhebung durch Branchenorganisa- tionen statt durch das Bundesamt für Landwirtschaft - bei bei- den Varianten mit der Umkehrmöglichkeit.
Das sind die Aenderungen, die der Nationalrat beschlossen hat. Die Kommission des Standerates empfiehlt Ihnen in all diesen Punkten Zustimmung zum Nationalrat.
Bloetzer: Unserem Kollegen Delalay geht es bei seinem An- trag darum, sicherzustellen, dass die Erhebung der Solidari- tätsbeiträge im Normalfall nicht nur durch die Branchenorga- nisation erfolgt, sondern dass dort, wo vor 1992 solche Erhe- bungen durch regionale Organisationen vorgenommen wur- den, dies auch in Zukunft getan werden kann.
Wenn der Bundesrat erklären kann, dass der Geist der Formu- lierung, wie sie vom Nationalrat beschlossen wurde, in diesem Sinne zu interpretieren ist, so ist damit das Ziel des Antrages Delalay erreicht; ich könnte den Antrag unter dieser Vorausset- zung zurückziehen.
Jagmetti, Berichterstatter: Die Kommission hatte keine Gele- genheit, sich zu diesem Antrag zu äussern. Die Idee, dass auch Branchenorganisationen unter Kontrolle des BLW Soli- daritätsbeiträge erheben können, liegt eigentlich in der allge- meinen Zielrichtung. Aber einen formellen Antrag der WAK kann ich Ihnen dazu nicht stellen.
Schmid Carlo: Ich möchte Ihnen beantragen, bei Absatz 3 an der Fassung des Ständerates festzuhalten, mit allen Konse- quenzen, die sich dann daraus ergeben. Warum?
Sehen Sie, hier werden von den Branchenorganisationen bei ihren eigenen Mitgliedern Solidaritätsbeiträge erhoben. Und der Zweck der Uebung besteht darin, in besonderen Fällen, die dann vom Bund akzeptiert werden, auch die Nichtmitglie- der zu solchen Solidaritätsbeiträgen anzuhalten.
Nun versetzen Sie sich einmal in die Lage eines nicht organi- sierten Landwirts. In der Regel hat er einen bestimmten Grund, warum er nicht organisiert ist; er will nicht organisiert sein. Das ist sein gutes Recht; ob es gescheit ist oder nicht, ist eine an- dere Frage, aber er will sich nicht organisieren lassen.
Ist es schweizerische Art, dass man solche Entscheide nicht respektiert und ihn in eine Kartei aufnimmt, in der er partout nicht sein will? Dass er vom Bund als Produzent geführt wird,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Landwirtschaft. Volksinitiativen Agriculture. Initiatives populaires
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.070
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 15.06.1993 - 08:00
Date
Data
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478-501
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