NLFA. Interpellations
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14 juin 1993
welche dichtere Zugfolgen und damit auch die bessere Aus- nützung der Strecken und somit einen billigeren Betrieb der Bahn erlauben. Die andere Seite dieses Impulsprogrammes soll aber auch eine Ausbildung in der Art und Weise beinhal- ten, wie man Planung und Projektgestaltung sehr komplexer, vernetzter Vorhaben unternimmt und technische, raumplane- rische, ökologische und politische Aspekte gleichzeitig und zeitsparend berücksichtigt.
Wie ich gehört habe, sind die SBB an einem solchen Impuls- programm durchaus sehr interessiert. Es würde ihnen erlau- ben, gewisse Planungs- und Projektarbeiten zu privatisieren; es würde zu einem besseren Wettbewerb führen. Sie könnten Geld sparen, und man hätte am Schluss erst noch eine mo- dernere und leistungsfähigere Bahn.
Ich bitte deshalb den Bundesrat, dieser Anregung zu folgen und die Motion oder allenfalls das Postulat entgegenzu- nehmen.
Bundespräsident Ogi: Ich habe am Schluss gehört, dass Herr Plattner einverstanden ist, wenn der Bundesrat die Motion als Postulat entgegennimmt. Das notwendige gesetzliche Instru- mentarium ist vorhanden. Wir können deshalb die Anliegen des Motionärs bedürfnisorientiert prüfen. Ich beantrage Ihnen, die Motion als Postulat zu überweisen.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
93.3262
Dringliche Interpellation Bloetzer Alpentransitachse Lötschberg-Simplon Interpellation urgente Bloetzer Nouvel axe ferroviaire Loetschberg-Simplon
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1993
Am 27. September 1992 haben Volk und Stände mit klarem Mehr zum Alpentransit-Beschluss ja gesagt. Damit war eine unabdingbare Voraussetzung gegeben zur Ratifizierung des vom Bundesrat mit der EG ausgehandelten Transitabkom- mens und zur Umsetzung einer dynamischen und zukunftsori- entierten Verkehrspolitik. Der Alpentransit-Beschluss ist aber nicht nur Teil des Transitabkommens, sondern er übernimmt mit dem Lötschberg-Basistunnel auch die Verbindungsfunk- tion zwischen der Nationalstrasse N 6 im Kanton Bern und der Nationalstrasse N 9 im Rhonetal und damit einen National- strassenersatz, welcher finanziell durch Teile der Treibstoff- zolleinnahmen gewährleistet wird. Der Alpentransit-Beschluss wurde denn auch von den direkt betroffenen Ständen und von allen Westschweizer Kantonen massiv unterstützt.
Wenn heute, kein Jahr nach dem Volksentscheid zum Alpen- transit-Beschluss, in den Medien bekannt wird, dass der Bau des Lötschberg-Basistunnels und damit diejenige Alpentran- sitachse, die am raschesten in Betrieb genommen werden kann, im Bundesrat in Frage gestellt werden, löst dies in wei- ten Kreisen Verunsicherung aus. Es geht dabei um nicht weni- ger als um die Glaubwürdigkeit unserer nationalen Politik und um die Vertrauenswürdigkeit der Schweiz als Verhandlungs- partnerin im Aufbau des neuen Europas. Auf diese Glaubwür- digkeit sind wir gerade nach dem Ausgang der Abstimmung vom 6. Dezember 1992 besonders angewiesen. Der Bundes- rat wird deshalb ersucht, folgende Frage zu beantworten: Ist der Bundesrat bereit, den Alpentransit-Beschluss mit allen sei- nen wesentlichen Elementen, das heisst auch den Lötsch- berg-Basistunnel, ohne Verzug und termingerecht zu realisie- ren, wie dies von Volk und Ständen beschlossen wurde?
Texte de l'interpellation du 2 juin 1993
Le 27 septembre 1992, le peuple et les cantons ont adopté à une forte majorité l'arrêté sur le transit alpin. C'était là une
condition indispensable à la ratification de l'accord sur le tran- sit que le Conseil fédéral avait négocié avec la CE et à la réali- sation d'une politique des transports dynamique et orientée vers l'avenir. Cependant, l'arrêté sur le transit alpin ne fait pas seulement partie de l'accord sur le transit; il assure aussi, par l'intégration du tunnel de base du Loetschberg, la liaison entre la route nationale N 6 dans le canton de Berne et la route natio- nale N 9 dans la vallée du Rhône et par conséquent, il fournit une solution de remplacement à la construction d'une route nationale financée par une partie des recettes des droits de douane perçus sur les carburants. L'arrêté fédéral sur le transit alpin a d'ailleurs été soutenu par les cantons directement inté- ressés, notamment par tous ceux de la Suisse occidentale.
Le fait qu'aujourd'hui, moins d'un an après le verdict populaire en faveur de l'arrêté sur le transit alpin, les médias annoncent que le percement du tunnel de base du Loetschberg, c'est-à- dire la construction de l'axe transalpin qui pourrait être mis en exploitation le plus rapidement, est remise en question par le Conseil fédéral, crée une grande perplexité dans la popula- tion. Il y va ni plus ni moins de la fiabilité de notre politique et de celle de la Suisse en tant que partenaire dans la construction de la nouvelle Europe. Or, vu l'issue de la votation du 6 décembre 1992, il est essentiel que nous restions crédibles. Par conséquent, le Conseil fédéral est prié de répondre à la question suivante: Le gouvernement est-il prêt à appliquer l'ar- rêté sur le transit alpin et à réaliser sans retard et dans les dé- lais impartis ses éléments essentiels, y compris le tunnel de base du Loetschberg, comme le peuple et les cantons l'ont décidé?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Beerli, Béguin, Bühler Ro- bert, Büttiker, Cavadini Jean, Cottier, Coutau, Danioth, Dela- lay, Flückiger, Huber, Küchler, Loretan, Martin Jacques, Mor- niroli, Petitpierre, Piller, Plattner, Reymond, Rhyner, Roth, Schiesser, Ziegler Oswald, Zimmerli (24)
Bloetzer: Zu Beginn der laufenden Session habe ich gemein- sam mit 24 Mitunterzeichnern eine dringliche Interpellation mit folgender Frage eingereicht:
Ist der Bundesrat bereit, den Alpentransit-Beschluss mit allen seinen wesentlichen Elementen, das heisst auch den Lötsch- berg-Basistunnel, ohne Verzug und termingerecht zu realisie- ren, wie dies von Volk und Ständen beschlossen wurde?
Ich will die Interpellation kurz begründen: Durch Mitteilungen in den schweizerischen Medien ist bekannt geworden, dass der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes dem Bundesrat den Vorschlag unterbreitete, aus Spargrün- den auf die Realisierung der Lötschberg-Simplon-Achse zu verzichten. Wenn kein Jahr nach dem Volksentscheid der Bau des Lötschberg-Basistunnels im Bundesrat in Frage gestellt wird, so löst dies in weiten Kreisen der Westschweiz und der direkt betroffenen Kantone Verunsicherung und Empörung aus. Eine solche Möglichkeit muss denn auch klar abgelehnt werden, ist sie doch aus verkehrspolitischen Gründen unan- gemessen und muss sie doch aus staatspolitischen Gründen als unannehmbar bezeichnet werden.
Der Bundesbeschluss vom 4. Oktober 1991 über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (Alpentransit- Beschluss), welcher Gegenstand der Volksabstimmung vom 27. September 1992 war und von Volk und Ständen mit klarem Mehr angenommen wurde, umfasst den Ausbau von zwei Nord-Süd-Transitachsen als Gesamtsystem, nämlich die bei- den bekannten Achsen Gotthard und Lötschberg-Simplon. Die beiden Nord-Süd-Eisenbahn-Alpentransversalen sollen den Güter- und Reisetransit durch die Schweiz erleichtern und den Anschluss unseres Landes und seiner Regionen, insbe- sondere auch der Westschweiz, an das europäische Eisen- bahnnetz verbessern. Gemeinsam mit dem Transitabkommen mit der EG stellen sie sicher, dass der Gütertransitverkehr durch die Schweiz auch in Zukunft zum weitaus grössten Teil auf der Schiene abgewickelt wird. Zudem erfüllt das Alpentran- sitprojekt die nationale Aufgabe, die beiden Randkantone Tes- sin und Wallis besser mit dem schweizerischen Mittelland zu verbinden. Ueberdies übernimmt die Lötschberg-Simplon- Achse auch die Verbindungsfunktion zwischen der National-
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Neat. Interpellationen
strasse N 6 im Kanton Bern und der Nationalstrasse N 9 im Rhonetal und damit eine Nationalstrassenfunktion, welche fi- nanziell durch Teile der Treibstoffzolleinnahmen gewährleistet wird. Aufgrund des Konzeptes bilden die beiden Nord-Süd- Achsen Gotthard und Lötschberg-Simplon ein Gesamtsy- stem. Ihre Realisierung muss gemeinsam erfolgen, entspre- chende Bauzeiten und eine möglichst rasche Inbetriebnahme des Systems sicherstellen.
In Anbetracht der einfacheren Realisierung kann die Eröff- nung des Lötschberg-Basistunnels bereits einige Jahre vor derjenigen der Gotthardachse erfolgen. Den Bau der Lötsch- berg-Simplon-Achse erst in zweiter Etappe in Angriff zu neh- men, würde dem verkehrspolitischen Ziel des Alpentransit- konzeptes zuwiderlaufen. Wenn heute die Realisierung des Gesamtkonzeptes des Alpentransit-Beschlusses in Frage ge- stellt wird, so geht es dabei um nicht weniger als um die Ver- trauenswürdigkeit der Schweiz als Partner im Aufbau des neuen Europas. Es geht um die Glaubwürdigkeit unserer na- tionalen Verkehrspolitik. Gerade nach dem Ausgang der Ab- stimmung vom 6. Dezember 1992 sind wir auf diese Glaub- würdigkeit besonders angewiesen. Es wäre staatspolitisch in keiner Weise zu verantworten, die Westschweizer, welche den Alpentransit-Beschluss massiv unterstützt haben und die auf die Ankurbelung der Wirtschaft, welche mit der Realisierung des Gesamtkonzeptes verbunden ist, besonders angewiesen sind, hintanzusetzen. Aber auch aus der Sicht der National- strassenfunktion des Lötschberg-Basistunnels würde ein Ver- zicht auf diese Achse oder ein erneuter Aufschub, nachdem die eidgenössischen Räte bereits die Nationalstrasse N 6 (Ra- wil) gestrichen haben, für den Kanton Wallis eine noch nie da- gewesene Härte darstellen.
Aus all diesen Gründen ersuche ich den Bundesrat zu erklä- ren, dass er bereit ist, den Alpentransit-Beschluss mit allen sei- nen wesentlichen Elementen, das heisst auch den Lötsch- berg-Basistunnel, ohne Verzug und termingerecht zu reali- sieren.
Bundespräsident Ogi: Der Alpentransit- oder Neat-Beschluss vom 4. Oktober 1991 wurde am 27. September 1992 vom Volk mit doppelt so vielen Ja- wie Neinstimmen angenommen und auf den 1. Dezember 1992 in Kraft gesetzt. Der Bundesrat ist nicht nur bereit, sondern verpflichtet, die Inhalte dieses Be- schlusses in die Tat umzusetzen.
Der Bundesrat ist von der Richtigkeit der vom Interpellanten aufgeführten Argumente für den Bau der Lötschberg-Basis- linie überzeugt. Sie decken sich im wesentlichen mit den An- gaben in der Botschaft vom 23. Mai 1990, welche zum Alpen- transit-Beschluss der eidgenössischen Räte führte, und sie decken sich mit der Stellungnahme des Bundesrates im «Ab- stimmungsbüchlein» zur Volksabstimmung vom 27. Septem- ber 1992, welche die Meinung des grössten Teils der Stimm- bürger bestimmt hat.
Das zu realisierende Konzept umfasst den Ausbau der Transit- achsen Gotthard und Lötschberg-Simplon als Gesamtsystem. Dadurch ist auch die Gleichbehandlung dieser beiden Achsen durch den Bundesrat verbindlich vorgegeben. Die Gotthard- Basislinie und der Lötschberg sind nicht separate Projekte, sondern zwei sich gegenseitig bedingende Teile des integra- len Konzeptes. Diese vom bestehenden Netz mit den traditio- nellen Transitachsen Gotthard und Lotschberg-Simplon ausgehende Variante wurde nicht zuletzt deshalb gewählt, da- mit - das ist sehr wichtig - der Zulauf zu den neuen Alpentrans- versalen, der Neat, ohne bedeutende Ausbauten auf dem übri- gen Netz der SBB erfolgen kann. Ein Verzicht auf einen Teil des Konzeptes würde nicht ohne Folgen auf den anderen Teil bleiben.
Es trifft zu, dass der Alpentransit-Beschluss unabdingbare Voraussetzung zur Ratifizierung des Transitabkommens war. Die EG geht mit Recht davon aus, dass wir das Konzept nicht nur vollumfänglich, sondern auch im vorgesehenen zeitlichen Rahmen verwirklichen. Die Verhandlungen über den Zutritt der Schweizer Strassentransporteure und Fluggesellschaften zum europäischen Markt sind im Gefolge des EWR-Neins vom 6. Dezember 1992 nur dank dem Transitabkommen in Gang gekommen.
Aus dem Entscheid des EG-Ministerrates vom 7. Juni 1993 geht hervor, dass die EG-Verkehrsminister das Transitabkom- men in keiner Weise in Frage stellen. Sie stimmten mit über- wältigendem Mehr raschen Verhandlungen mit der Schweiz zu und beauftragten die Kommission, «les directives de négo- ciation» bis zur nächsten Ministerratssitzung (28. September 1993) auszuarbeiten. Wir können es uns vor diesem Hinter- grund nicht leisten, Zweifel an unserer Vertragstreue aufkom- men zu lassen. Der Bundesrat stimmt somit in dieser heute be- sonders wichtigen Haltung mit dem Interpellanten überein. Die vom Interpellanten kritisierte Infragestellung des Alpen- transit-Beschlusses hängt mit den Bestrebungen zur Sanie- rung der Bundesfinanzen zusammen. Die Idee, durch einen verzögerten Vollzug des Alpentransit-Beschlusses einen Bei- trag zu dieser Sanierung leisten zu können, lässt sich indes- sen nicht mit der Lage der Dinge rechtfertigen. Eine Studie des Instituts für empirische Wirtschaftsforschung der HSG in St. Gallen (Professoren Jaeger, Schips und Caluori) vom 13. August 1992 hat glaubhaft dargelegt, dass der Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale die Sanierung der Bundesfinanzen in keiner Weise gefährdet. Das Ergebnis ist aufgrund der spezifischen Finanzierungsgrundlagen der Eisenbahn-Alpentransversale nicht weiter erstaunlich, denn dieses Werk wird zur Hauptsache über Mittelaufnahmen auf dem Kapitalmarkt sowie zu rund einem Viertel der Investitions- kosten über die zweckgebundene Treibstoffzollkasse finan- ziert. Die Finanzrechnung des Bundes, die es in erster Linie zu sanieren gilt, wird dadurch kaum belastet.
Die Planung zum Vollzug des Alpentransit-Beschlusses ist voll im Gange. Zurzeit haben sich die Kantone darüber zu äussern, welcher Lösung sie den Vorzug geben. Nach dieser Phase geht die Planungsverantwortung an die SBB und die BLS über, welche die eigentliche Vorprojektierung in Angriff neh- men werden. Soweit sich Bahn und betroffene Kantone einig sind, wird pro Achse nur noch eine Variante bearbeitet. Wo in- dessen die Vorstellungen unterschiedlich bleiben, werden zwei Varianten gleichwertig bearbeitet und dem Bundesrat zur abschliessenden Entscheidung vorgelegt.
Die Kantone Bern und Wallis, die dem Alpentransit-Beschluss in erster Linie wegen dem Lötschberg-Basistunnel mit über- aus deutlichen Mehrheiten zustimmten, haben sich bereits auf einen Projektvorschlag geeinigt. Der Bundesrat wird nach Ein- reichung der Vorprojekte über die Linienführungsvarianten, das Bauprogramm, die Bauetappen und den zeitlichen Ablauf zu entscheiden haben. Dieser Entscheid soll programmge- mäss Ende 1994, Anfang 1995 gefällt werden.
Bloetzer: Ich danke dem Bundespräsidenten für die Antwort des Bundesrates. Die Antwort ist klar, und ich erkläre mich von ihr befriedigt.
M. Martin Jacques: J'aimerais que nous puissions discuter de cette interpellation et j'en fais la proposition formelle.
Präsident: Sie sind mit diesem Antrag einverstanden. Ich würde Ihnen aber vorschlagen, dass wir zunächst die Interpel- lation Frick behandeln und dann die Diskussion über beide Neat-Vorstösse gemeinsam durchführen.
23-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Dringliche Interpellation Bloetzer Alpentransitachse Lötschberg-Simplon Interpellation urgente Bloetzer Nouvel axe ferroviaire Loetschberg-Simplon
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Dans
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Jahr
1993
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3262
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
14.06.1993 - 18:15
Date
Data
Seite
470-471
Page
Pagina
Ref. No
20 023 066
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