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Postulat GPK-SR. Ersatzrichter
Zum Projekt einer Konferenz der Kantonsregierungen: Der Bundesrat hat immer gesagt, die Einrichtung einer solchen Konferenz der Kantonsregierungen falle grundsätzlich in die Organisationsautonomie der Kantone. Das ist daher in ihrem Belieben, und darüber hat der Bundesrat grundsätzlich nicht zu befinden. Hingegen haben wir im Kontaktgremium Bund/ Kantone andererseits immer klar festgehalten, dass der Bun- desrat an diesem Kontaktgremium, im Interesse der vertikalen Kooperation, unbedingt festhalten möchte, weil wir überzeugt sind, dass gerade auf dem Gebiet der europäischen Integra- tion eine solche rasch einberufbare Organisation unbedingt vorhanden sein müsste.
Die Gespräche im Kontaktgremium gehen unterdessen wei- ter. Der letzte Stand der Dinge ist, dass eine Subkommission des Kontaktgremiums zum Schluss gekommen ist, sie möchte dem Kontaktgremium, also den Kantonsregierungen, nun doch vorschlagen, eine solche Regierungskonferenz zu bestellen, aber diese solle sich rein auf die horizontale Koope- ration beschränken, also dort handeln, wo es um die Zusam- menarbeit mit dem Bund geht, vor allem um die Vorbereitung einheitlicher Stellungnahmen gegenüber dem Bund. Der Bun- desrat ist aufgefordert worden, mit einer Delegation dieses Ausschusses des Kontaktgremiums noch vor den Sommerfe- rien zusammenzukommen. Die Eurodelegation des Bundes- rates, die «Delegation für Fragen der europäischen Integra- tion», wird das tun, und es wird sich voraussichtlich anlässlich des nächsten Treffens des Kontaktgremiums zeigen, in wel- cher Richtung das nun weitergehen wird. Von seiten des Bun- desrates würden wir eigentlich immer noch eine einzige Insti- tution vorziehen, und wir wären sogar einverstanden, wenn das gleiche Gremium unter verschiedenem Vorsitz tagen würde, je nachdem, ob es um ein Anliegen vor allem des Bun- des oder um eines vor allem der Kantone geht
Das letzte Wort ist hiermit noch nicht gesprochen. Ich glaube aber, wir haben keinen Anlass, auf weiter gehende Ideen ein- zugehen, die dann natürlich den Status des Ständerates in un- serem Bundesstaat betreffen würden. Solche Ideen werden zurzeit auch im Kontaktgremium nicht mehr weiterverfolgt.
Das war in wenigen Worten die vorläufige Stellungnahme des Bundesrates.
Danioth: Zu einem anderen Thema: Vor Jahresfrist hat das Parlament nach langem Seilziehen zwischen den beiden Kammern bzw. zwischen dem Bundesrat und dem Ständerat einen Bundesbeschluss verabschiedet, der das Einsichtsver- fahren bei den früheren Akten der Bundesanwaltschaft regelt. Inzwischen ist einige Zeit ins Land gezogen, und wir haben an- dere Probleme.
Immerhin hat uns dieses Thema sehr lange und intensiv be- schäftigt. Zwischen den konkurrierenden Interessen einer spe- ditiven und kostengünstigen Erledigung einerseits und der Ein- lösung gegebener Versprechungen andererseits fand unser Rat nach meinem Dafürhalten eine ausgewogene Lösung. Inzwischen soll dem Vernehmen nach dieses Einsichtsverfah- ren durchgeführt worden sein. Es fällt natürlich ins neue Jahr, aber der Beschluss datiert von 1992. Dem Vernehmen nach ist vom Einsichtsverfahren in weit geringerem Mass Gebrauch gemacht worden, als der Bundesrat annahm, so dass also die Skepsis unseres geschätzten Herrn Departementsvorstehers unbegründet war. Nicht wegen der mit Ihnen abgeschlosse nen Wette, sondern im Interesse der interessierten Oeffentlich- keit wäre es sicher wertvoll, wenn Herr Bundesrat Koller sagen könnte, ob nun er mit seiner Annahme recht hatte, dass weit über 50 Prozent dieser 39 000 Akteneinsichtsgesuche vollzo- gen werden müssten, oder ob sich einige Betroffene wegen des Beschlusses - und sicher auch wegen des menschlich einfühlsamen und kompetenten Vorgehens des Sonderbeauf- tragten - damit einverstanden erklärten zu verzichten, dass also die Mehrheit auf ein Akteneinsichtsrecht verzichtete. Ich wäre dankbar, wenn hier über die neueste Situation infor- miert werden könnte.
Bundesrat Koller: Zunächst möchte ich Herrn Danioth tat- sächlich zum Gewinn seiner Wette beglückwünschen. Wenig- stens einmal habe ich in dieser leidigen Sache eine positive
Ueberraschung erlebt. Es ist tatsächlich so, dass von den ver- zeichneten Gesuchstellern, den Fichierten, deren Zahl total 39 943 ausmachte, jetzt lediglich 5233 Gesuche um Einsicht in die Dossiers gestellt haben. Diese Phase der Dossiereinsicht ist jetzt natürlich noch am Anfang. Bisherige Untersuchungen zeigen, dass pro Gesuch im Schnitt etwa zehn Dossierbe- standteile betroffen sind, und wir können davon ausgehen, dass hoffentlich auch diese zweite Phase der Dossiereinsicht in zwei, spätestens in drei Jahren abgeschlossen sein wird. Dann haben wir diese leidige Fichengeschichte, die sich hof- fentlich nie mehr wiederholt, endgültig hinter uns.
Präsident: Da das Geheimnis der Wette nicht Gegenstand des Geschäftsberichtes ist, werden wir es auch nicht lüften.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss der Beilage zum Bericht Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires
selon l'annexe du rapport
Angenommen - Adopté
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
93.3242
Postulat GPK-SR Ersatzrichter Postulat CdG-CE Juges suppléants
Wortlaut des Postulates vom 7. Mai 1993
Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob das Provisorium der 30 nebenamtlichen Richter (früher: Ersatzrichter) am Bun- desgericht noch vor der Totalrevision des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege durch die Er- höhung der Zahl der ordentlichen Richter abgelöst werden kann.
Texte du postulat du 7 mai 1993
Le Conseil fédéral est invité à examiner si le statut provisoire des 30 juges suppléants au Tribunal fédéral peut être levé par l'augmentation du nombre des juges ordinaires et ce, encore avant la révision totale de la loi fédérale d'organisation judi- ciaire.
Frick, Berichterstatter: Bei der Behandlung des Geschäftsbe- richtes des Bundesgerichtes in diesem Rat hat die Geschäfts- prüfungskommission vor einem Jahr gerügt, dass die quanti- tativen Leistungen der 33 Ersatzrichter am Bundesgericht nicht genügten. Nach dem Willen des Bundesgesetzgebers sollte jeder von ihnen 25 Referate als Urteilsgrundlage ablie- fern; das ist rund ein Viertel bis ein Drittel einer Arbeitskraft Wir hatten damals festgestellt, dass in Lausanne nur 8 von 17 aus- serordentlichen und nur 2 von 16 ordentlichen Ersatzrichtern das Plansoll erfüllen; am Eidgenössischen Versicherungsge- richt in Luzern waren es 4 von 9 Ersatzrichtern.
Im April 1993 hat die zuständige Sektion der GPK am Bundes- gericht in Lausanne festgestellt, dass sich die Situation leicht, aber nicht wesentlich gebessert hat. Sie befriedigt bei weitem noch nicht. Hingegen wurden am Eidgenössischen Versiche- rungsgericht in Luzern die nötigen Verbesserungen beschlos- sen und wirksam eingeleitet. Im laufenden Jahr dürfte in Lu- zern das Plansoll im Durchschnitt bei allen Ersatzrichtern er- reicht werden.
E 7 juin 1993
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Postulat CdG-CE. Juges suppléants
Wir haben vor einem Jahr in diesem Rat auf eine rasche Lö- sung des Problemes gedrängt und eigene Vorschläge bzw. Massnahmen in Aussicht gestellt. Nachdem in Lausanne nicht wesentliche Verbesserungen erzielt worden sind, sieht sich die Geschäftsprüfungskommission veranlasst zu handeln und legt Ihnen ein Postulat vor. Wir laden darin den Bundesrat ein, «zu prüfen, ob das Provisorium der 30 nebenamtlichen Rich- ter .... am Bundesgericht noch vor der Totalrevision des Bun- desgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege durch die Erhöhung der Zahl der ordentlichen Richter abge- löst werden kann.» Es geht also darum, anstelle der langen «Ersatzbank» der Ersatzrichter allenfalls eine zusätzliche Kam- mer einzuführen.
Ich begründe Ihnen dieses Postulat in fünf Punkten:
Wir stellen fest, dass das gesetzliche Ziel seit bald zehn Jah- ren verfehlt wurde und das Institut der Ersatzrichter nicht be- friedigend funktioniert.
Das Bundesgericht scheint nicht in der Lage, diese neben- amtlichen Richter genügend auszulasten beziehungsweise von allen oder mindestens dem grössten Teil das gesetzliche Arbeitssoll zu verlangen.
Die Zahl von 33 Ersatzrichtern ist hoch, insbesondere wenn sie ins Verhältnis zu den 30 ordentlichen Richtern gesetzt wird. Wir fragen uns darum ernsthaft, ob nicht eine zusätzliche Kam- mer von 5 ordentlichen Richtern das Gericht mehr entlastet In der Tat scheint in der grossen Zahl der nebenamtlichen Rich- ter auch ein strukturelles Problem zu liegen.
Im nächsten Jahr sollen die Vorarbeiten für eine Totalrevi- sion des Organisationsgesetzes an die Hand genommen wer- den. Es fragt sich deshalb, ob mit einer Erhöhung der Zahl der ordentlichen Richter bis dahin zuzuwarten ist.
Mit dem vorliegenden Postulat will die GPK die Problematik zunächst sofort gründlich abklären lassen; sie erwartet die Stellungnahme des Bundesrates. Dann wird sie sich für das weitere Vorgehen entscheiden. Heute ist lediglich festzuhal- ten, dass eine Aenderung der Richterzahl die Totalrevision des OG nicht präjudizieren wird, indem sie keine Tatsachen schafft, die später nur schwer zu ändern wären. Zudem ist aus heutiger Sicht nicht damit zu rechnen, dass diese Revision schon in einigen Jahren abgeschlossen sein wird.
Bundesrat Koller: Leider bin ich noch nicht in der Lage, Ihnen eine endgültige Antwort zu geben. Das Postulat ist zurzeit beim Bundesgericht zur Stellungnahme. Das müssen wir bei solchen Postulaten tun. Hingegen möchte ich Ihnen gerne ge- nerell bekanntgeben, wie wir aus der Sicht des Bundesrates bei der OG-Revision weiter vorgehen wollen.
Natürlich hat diese kleine OG-Revision nicht ganz das ge- bracht, was wir erhofft haben. Andererseits möchte ich Ihnen aber auch zu bedenken geben, dass diese Mini-Revision, die nach dem erfolgreichen Referendum realisiert worden ist, jetzt auch noch nicht ganz zum Tragen kommen konnte, weil wich- tige Teile dieser Mini-Revision noch nicht in Kraft sind, vor al- lem die Rekurskommissionen. Sie treten erst auf den 1. Ja- nuar 1994 in Kraft. Wir werden erst nächstes Jahr genauer se- hen, welche Entlastung diese Mini-Revision des OG tatsäch- lich gebracht hat
Im übrigen habe ich jetzt eine Expertenkommission für die To- talrevision des OG eingesetzt, mit einem Zeitplan bis 1995, wo- bei es eindeutig das Ziel ist, ein einfaches, rasches, wirksames und den Anforderungen des internationalen Rechts genügen- des Verfahren zu gewährleisten. Der Auftrag legt zudem fest, dass ein Zwischenbericht bis spätestens Ende 1994 einzurei- chen ist, wenn die Expertenkommission der Meinung ist, dass eine Verfassungsrevision nötig würde, damit wir die Bearbei- tung allenfalls noch mit der Totalrevision der Bundesverfas- sung koordinieren könnten. Wenn keine grösseren Probleme auftreten, können Sie damit rechnen, dass wir Ihnen im Jahre
1995, wie von Ihnen gewünscht, ein totalrevidiertes OG unter- breiten werden.
Das zum heutigen Stand der Dinge. Ich bitte Sie, das normale Verfahren noch abzuwarten, damit wir Ihnen in Kenntnis der Stellungnahme des Bundesgerichtes bekanntgeben können, ob wir das Postulat entgegennehmen oder nicht. Sie sehen daraus: Personelle Ausdehnung hat für uns nicht Priorität, aber wenn die Entlastung auch nächstes Jahr, nach Einset- zung der Rekurskommissionen, nicht das bringt, was unbe- dingt nötig ist, dann schliessen wir diese Möglichkeit nicht aus.
Jagmetti: Ich kannte die Stellungnahme des Bundesrates nicht, möchte aber meiner Meinung Ausdruck geben, dass ich darüber sehr erfreut bin. Denn das Problem scheint mir nicht einfach ein solches personeller Art zu sein und die Anzahl der Richter zu betreffen. Das Problem scheint mir tiefer zu liegen, weshalb ich es begrüsse, dass der Bundesrat jetzt nicht ein- fach aufstocken will, sondern die Frage einer Revision des OG tatkräftig an die Hand nimmt.
Meine Bemerkungen betreffen nicht das Zivilrecht und das Strafrecht, wo ich mir nicht ein vollständiges Bild machen kann; aber wenn ich das öffentliche Recht betrachte, stelle ich drei Entwicklungen fest, die mir zu denken geben.
Mit anderen Worten: Wir müssen das Verfahren so gestalten, dass über solche Objekte in einem Verfahren ein Entscheid getroffen und nicht über mehrere Wege und mehrmals das Bundesgericht angerufen werden kann.
Das Bundesgericht hat die Tendenz, seine Prüfung sehr weit auszudehnen. Ich bin mir bewusst, dass das Bundesge- richt einer Leistungserwartung untersteht, dass man von ihm solche Prüfungen erwartet. Aber wir hätten bei der Revision des OG doch Gelegenheit, noch einmal zu prüfen, ob es rich- tig sei, dass das Bundesgericht sich zum Beispiel mit der Stel- lung eines Hochspannungsmastes und dessen Anstrich be- fasst, oder ob es sich nicht auf grundsätzlichere Fragen kon- zentrieren sollte.
Ich hätte noch einen Wunsch an das Bundesgericht: Es wird immer schwieriger, seine Entscheide zu lesen. Wer einen Ent- scheid im Bereich des öffentlichen Rechts liest, der vor dreis- sig Jahren gefällt worden ist, der liest ihn mit Leichtigkeit, und wer einen heutigen Entscheid liest, der muss schon sehr gut in die Materie eingeführt sein, um die Ueberlegungen von A bis Z verfolgen zu können.
Es wäre also mein Wunsch, dass die Rechtsprechung einfa- cher, d. h. auch dem Bürger zugänglicher, wird. Wir haben in unserer Rechtstradition immer wieder gesucht, unsere Rechtsordnung sowohl bei der Gesetzgebung wie bei ihrer Anwendung so zu gestalten, dass der Bürger sie versteht. Das müssen wir wieder lernen.
Ich bin also froh, wenn der Bundesrat das Problem in der Ge- samtsicht der Revision des OG prüfen will und sich nicht nur mit der Anzahl der Richter befasst.
Frick, Berichterstatter: Es scheint mir ein Missverständnis über den Inhalt und die Tragweite unseres Vorstosses vorzu- liegen.
Wir haben im Rahmen der Geschäftsprüfung festgestellt, dass 33 Ersatzrichter im Amt sind, diese aber ihr Plansoll an Arbeit nicht erfüllen. Es geht uns nicht darum, generell die Zahl der Bundesrichter aufzustocken, sondern darum, zu prüfen, ob die Zahl der Ersatzrichter zu verkleinern und allenfalls durch eine zusätzliche Kammer mit ordentlichen Richtern zu reduzie- ren sei. Es geht uns nicht darum, zusätzliche Kapazität zu schaffen, sondern darum, die bestehende zu verlagern, weil das Bundesgericht offenbar nicht in der Lage ist, diese Ersatz-
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Geschäftsprüfungsdelegation. Leitbild
richter effizient einzusetzen, von ihnen die gesetzliche Lei- stung zu verlangen und dies durchzusetzen.
Unser Vorstoss ist inhaltlich ein Postulat. Wir verlangen nur eine Prüfung und nicht bereits heute, dass der Bundesrat eine Gesetzesvorlage vorlegt.
Deshalb bitte ich Sie, Herr Bundesrat, dieses Postulat entge- genzunehmen.
Bundesrat Koller: Prüfen können wir natürlich alles. Ich wollte eigentlich nur das normale Verfahren einhalten und die Stel- lungnahme des Bundesgerichtes abwarten, aber ich lege mich in keiner Weise fest. Wenn ich das Postulat in diesem Sinne annehme, haben wir ein Geschäft weniger.
Ueberwiesen - Transmis
92.081
Geschäftsprüfungsdelegation. Leitbild Délégation des Commissions de gestion. Lignes directrices
Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen vom 12. August 1992 (BBI 1993 || 297) Rapport des Commissions de gestion du 12 août 1992 (FF 1993 || 285)
Danioth, Berichterstatter: Das Leitbild der neuen Geschäfts- prüfungsdelegation (GPD), die bekanntlich aus je drei Mitglie- dern des Nationalrates und des Ständerates zusammenge- setzt ist - aus Ihrem Rat sind die Herren Bühler Robert, Seiler Bernhard und der Sprechende delegiert -, wurde vor wenigen Tagen der Oeffentlichkeit vorgestellt. Die Erläuterungen galten dabei den vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeideparte- ment erlassenen Staatsschutzweisungen, die aus der Sicht der GPD eine dezidierte Stellungnahme erfuhren. Ich kann mich daher auf einige Akzente konzentrieren.
Die GPD hat vorerst ein Leitbild erarbeitet und nach Konsultie- rung des Bundesrates bzw. der beiden unmittelbar betroffe- nen Departementsvorsteher (des EJPD und des EMD) verab- schiedet. Diese enge Kontaktnahme hatte bei aller Respektie- rung der eigenen Verantwortung - ich möchte das betonen - den grossen Vorzug, dass die Bereiche und Grenzen, aber auch die Berührungslinien zwischen dem neuen Aufsichtsor- gan des Parlamentes und der Exekutive geklärt werden konn- ten. Das Bedürfnis nach vermehrter Transparenz in diesem Geheimbereich des Staates war ja nicht nur beim Parlament spürbar, sondern ergab sich auch, wie es die Enthüllungen der Fichenaffäre bewiesen haben, beim Bundesrat und bei den entsprechenden Departementen gegenüber der Ver- waltung.
Die nun vorliegenden Weisungen werden - das scheint mir sehr wertvoll - auch vom Bundesrat mitgetragen.
Die relativ kleine Geschäftsprüfungsdelegation wurde nicht zuletzt deshalb ins Leben gerufen, um ein Bindeglied zwi- schen Parlament und Regierung in Bereichen herzustellen, die nicht öffentlich diskutiert werden können. Durch eine lückenlose Auskunftserteilung in den inneren Staatsschutzbe- reichen durch Bundesrat und Verwaltung kann diese unerläss- liche Kontrollaufgabe wahrgenommen werden, welche einer- seits in präventiver Weise neue, grobe Fehlentwicklungen ver-
hindern, andererseits aber auch die unerlässliche Vertrauens- grundlage zwischen Parlament und Bundesrat auf dem Ge- biete des Staatsschutzes schaffen soll.
Die Herstellung von Vertrauen steht sogar an oberster Stelle. Dabei sind die Kompetenzen beider Gewalten zu respektie- ren. Es ist eine klare Trennung zwischen Verwaltungsführung einerseits und parlamentarischer Oberaufsicht andererseits zu beachten. Beispielsweise bleibt der Bundesrat auch dann verantwortlich, wenn eine von der Delegation gutgeheissene heikle Aktion schiefläuft. Die Delegation nimmt lediglich - aber immerhin - eine politische Mitverantwortung wahr.
Einzelprobleme müssen der Delegation offen unterbreitet wer- den. Die Verwaltung darf nicht passiv bleiben, sondern muss von sich aus der Delegation bestehende Probleme unterbrei- ten, bei aller Loyalität gegenüber dem Bundesrat. Die Delega- tion muss auch Empfehlungen machen können. Andererseits hört die Delegation den zuständigen Departementsvorsteher bzw. den Bundesrat an, bevor sie Empfehlungen von einer be- stimmten Tragweite erlässt und - vor allem - bevor sie einen Bericht an die Geschäftsprüfungskommissionen weiterleitet. In organisatorischer Hinsicht sind als Kontrollgebiete vor al- lem anvisiert: Die Bundespolizei, die Untergruppe Nachrich- tendienst und Abwehr der Gruppe für Generalstabsdienste (UNA), der Nachrichtendienst der Flieger- und Flab-Truppen, aber auch andere Dienste, sofern und soweit sie sich regel- mässig mit nachrichtendienstlichen Aufgaben befassen.
Der Geschäftsprüfungsdelegation ist ein vielfältiges Instru- mentarium zur Erfüllung ihrer Aufgabe zur Verfügung gestellt, was ihre Stellung illustriert. Ihre Befugnisse gehen deutlich über jene der Geschäftsprüfungskommissionen hinaus, kann sie doch auch Zeugeneinvernahmen mit Beamten wie mit Pri- vatpersonen durchführen und die uneingeschränkte Akten- herausgabe veranlassen, ausgenommen die Herausgabe je- ner Akten, die der unmittelbaren Meinungsbildung des Bun- desrates dienen. Selbstverständlich hat sie die Gewaltentren- nung gegenüber der Gerichtsbarkeit zu respektieren.
Das Verhältnis zum Bundesrat erfolgt bei aller Durchsetzung der Kontrollaufgabe auf der Basis des partnerschaftlichen Ge- sprächs, womit sich Aufgaben und Befugnisse der GPD ganz klar von jenen einer PUK abgrenzen. Wir wollen kein Inquisiti- onsklima verbreiten. Im Zentrum steht das regelmässige Ge- spräch mit den beiden Departementsvorstehern, das von Of- fenheit und Vertrauen geprägt ist und der GPD inzwischen die Ueberzeugung verschafft hat, dass Bundesrat und Departe- mente nach der Fichenaffäre klar das Steuer in die Hand ge- nommen und das vom Parlament verlangte, rechtsstaatliche Handeln nunmehr entschlossen durchgesetzt haben. Ein Ge- fäss für regelmässige Kontakte für derartige Gespräche bildet die periodische Lagebeurteilung über die innere und äussere Sicherheit unseres Landes. So viel zum Leitbild.
Die Geschäftsprüfungsdelegation hat sich seither sehr inten- siv mit diesen Weisungen befasst und sich dabei in Gesprä- chen mit dem Departementsvorsteher sowie mit den zuständi- gen Exponenten der Verwaltung Klarheit über Sinn und Ge- halt, aber auch über Grenzen der Weisungsbefugnisse ver- schafft. Anlässlich der Medienkonferenz wurden Sinn- und
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3242
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
07.06.1993 - 17:15
Date
Data
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