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Geschäftsbericht des Bundesrates
Fünfte Sitzung - Cinquième séance
Montag, 7. Juni 1993, Nachmittag Lundi 7 juin 1993, après-midi
17.15 h
Vorsitz - Présidence: Herr Piller
Präsident: Am vergangenen, strahlend schönen Wochen- ende - übrigens am Geburtstag unseres verehrten Kollegen Huber - haben Volk und Stände zu zwei eidgenössischen Volksinitiativen, die unsere Armee betreffen, Stellung bezo- gen. Es ist sicher erfreulich und spricht für die Lebendigkeit unserer Demokratie, dass trotz Badewetter, Feldschiessen und vielen anderen Freizeitaktivitäten eine überdurchschnitt- lich hohe Zahl von Bürgerinnen und Bürgern an die Urne ging. Dafür danken wir dem Schweizervolk.
Beide Initiativen wurden von Volk und Ständen deutlich abge- lehnt. Die Beschlüsse unseres Rates zum F/A-18 und zum Waffenplatz Neuchlen-Anschwilen wurden somit vom Souve- rän nachträglich klar gutgeheissen.
Es ist sicher verfrüht, eine Analyse des Abstimmungsverhal- tens vorzunehmen. Was aber bereits heute als erfreulich ein- gestuft werden kann: Es ergaben sich wohl Unterschiede zwi- schen den Regionen und zwischen Stadt und Land, aber von Gräben oder gar Sprachgräben, wie sie sich vor genau sechs Monaten bei der EWR-Abstimmung auftaten, kann nicht die Rede sein. Auch dies wollen wir dankbar zur Kenntnis nehmen.
Das Abstimmungsergebnis ist sicher auch ein persönlicher Er- folg von Bundesrat Villiger. Seine Erklärung nach der Abstim- mung war staatsmännisch: «Das Ergebnis ist kein Blanko- check für das EMD. Es wird bei uns jene Haltung nicht geben, die man als Militarismus bezeichnet. Es ist jetzt eine solide Ba- sis für Reformen vorhanden.» Diese sollen nach den Worten von Bundesrat Villiger rasch verwirklicht werden. Dass wir zu Reformen - auch im EMD und in der Armee - fähig sind, be- weisen wir mit «Armee 95». Weitere Reformen werden sicher folgen, und unser Rat wird den Bundesrat in seinen Bemühun- gen wohl auch künftig unterstützen.
Im Vorfeld der Abstimmung und schon bei der Lancierung der Initiativen wurde Kritik laut. Man sprach von Ueberstrapazie- rung unserer Demokratie, von Missbrauch unserer Volks- rechte. Persönlich werte ich aber Abstimmungen, die unsere Armee betreffen, auch positiv. Sie sind der Beweis dafür, dass unser Volk sehr wohl bereit und willens ist, auch in diesen Fra- gen seine Verantwortung wahrzunehmen. Sind solche breit geführten Diskussionen im Vorfeld der Abstimmungen nicht auch bestens dazu geeignet, immer wieder zu zeigen, dass unsere Armee nie ein Staat im Staate sein wird, dass sich un- sere Armee immer der demokratischen Kontrolle von Parla- ment und Souverän zu unterziehen hat und letztlich auch dem Souverän zu Gehorsam verpflichtet ist?
Es gibt noch viele - zu viele - Staaten auf dieser Welt, in denen Armeen für die Demokratie eine Gefahr bedeuten, ja Demokra- tisierungsprozesse verunmöglichen. Bei uns kann und wird dies nie der Fall sein. Auch dafür wollen wir dankbar sein.
Wir kommen nun zum ersten Geschäft der Tagesordnung. Ich darf nochmals darauf hinweisen, dass gestern unser Ratskol- lege Huber seinen Geburtstag feiern durfte. Wir gratulieren ihm nachträglich nochmals ganz herzlich und wünschen ihm alles Gute. (Beifall)
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Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1992 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal federal et du Tribunal federal des assurances 1992
Bericht des Bundesrates vom 17. Februar 1993, des Bundesgerichtes vom 25. Februar 1993 und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes vom 31. Dezember 1992 Rapport du Conseil fédéral du 17 février 1993, du Tribunal fédéral du 25 février 1993 et
du Tribunal fédéral des assurances du 31 décembre 1992
Beschlussentwurf siehe Seite 347 des Berichtes Projet d'arrêté voir page 347 du rapport
Bezug bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern S'obtiennent auprès de l'Office central fédéral des imprimés et du matériel, 3000 Berne
M. Cavadini Jean, rapporteur: L'examen de la gestion pour 1992 s'inscrit dans un cadre différent de ceux qui l'ont pré- cédé. On a rappelé que le Conseil fédéral s'était fixé pour but dans son programme de législature 1991-1995: «De promou- voir l'ouverture à l'Europe et au reste du monde et d'entrepren- dre les adaptations nécessaires du cadre institutionnel et éco- nomique.» Or, le calendrier de 1992 comptait également un 6 décembre dont on se souvient. C'est dire aussi que le résul- tat d'une considérable activité a été perdu dans le gâchis de ce vote négatif. Doit-on ajouter que ce millésime a encore connu une forte détérioration des finances de la Confédération? La conjugaison de ces deux éléments ouvre des perspectives as- sez sombres pour notre pays.
La Commission de gestion, dans la nouvelle structure de tra- vail qu'elle s'est donnée, a voulu concentrer son attention sur un nombre relativement restreint de sujets qui feront l'objet d'un rapport plus particulier. Nous nous bornerons, pour l'es- sentiel de cette première intervention, à examiner la question du contrôle interne de l'administration considéré comme un principe de gestion, comme une tâche de direction. Le Conseil fédéral ne tient pas à donner de directives particulières pour le contrôle de l'administration. Mais nous rappellerons qu'un postulat de la commission allant dans ce sens et accompagné d'un rapport fut adopté en 1987. Ce postulat n'est toujours pas suivi d'effet. On demandait pour garantir la qualité du contrôle de l'administration que les départements préparent leurs pro- pres directives qui devaient être soumises pour approbation au Conseil fédéral. Or, aujourd'hui encore, force est de consta- ter que les mesures prises entre les sept départements sont très diverses et fort variables. La Commission de gestion in- siste pour que la question soit reprise par le gouvernement qui devrait édicter les principes d'un tel contrôle de l'administra- tion. Le Département fédéral de justice et police dispose, lui, d'un plan annuel détaillé qui pourrait utilement être pris en considération par les autres départements.
Une gestion par objectifs déterminés et vérifiés devrait enfin être retenue. Une telle approche s'impose à tous les niveaux de l'administration, tant il est évident que les chefs de départe- ment ne peuvent déterminer que les objectifs politiques géné- raux. Au moment où le Conseil fédéral propose quelques timi- des mesures de réforme de son système gouvernemental, on souhaite qu'un tel système de contrôle soit mis en place. On a certes rappelé l'existence d'une planification interdéparte- mentale qui permet d'examiner l'organisation annuelle du tra- vail. On a évoqué la conférence des secrétaires généraux qui a vu son importance s'accroître au cours des dernières années. On a regretté enfin que des lacunes soient apparues, qui sont mises en évidence dans le rapport du service du contrôle de l'administration. On a mis ces lacunes sur le compte d'un man-
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que de personnel. Nous ne pouvons qu'insister une fois en- core sur la nécessité de ces contrôles internes et systémati- ques, dont la nature et l'intensité doivent assurément tenir compte des tâches et des structures départementales.
Cette remarque importante ne nous empêchera pas de vous inviter à approuver le rapport du Conseil fédéral sur sa gestion en 1992, le rapport du Conseil fédéral sur la gestion de l'admi- nistration fédérale en 1992 ainsi que le rapport du Tribunal fé- déral et du Tribunal fédéral des assurances sur leur gestion en 1992. Nous vous demanderons aussi de prendre acte du rap- port des Commissions de gestion concernant les inspections et les requêtes de cette même année, et qu'il nous soit enfin permis de dire notre reconnaissance à l'administration fédé- rale dans son ensemble pour la qualité de son travail au ser- vice de la collectivité suisse.
Bundespräsident Ogi: Verwaltungskontrolle und Kontrolle all- gemein werden grossgeschrieben, wenn ich den Ausführun- gen von GPK-Präsident Cavadini Jean folge. Es ist richtig, dass der Bundesrat im Bericht vom 26. April 1989 über die Kontrollkonzepte der Departemente von diesen Forderungen Kenntnis genommen hat Seither haben - das möchte ich un- terstreichen - die Departemente ihre Strukturen teilweise an- gepasst. Ihre Kommission stellt nach wie vor fest, dass der Stand der internen Verwaltungskontrolle in den einzelnen De- partementen unterschiedlich ist, und sie wünscht nach den Ausführungen von Herrn Cavadini, dass der Bundesrat allge- meine Grundsätze der Verwaltungskontrolle festlegt
Man kann sich fragen, ob es richtig ist, alle Departemente punkto Kontrolle über einen Leisten zu schlagen. Interne Ver- waltungskontrolle ist nach unserer und meiner Auffassung auch eine Führungsaufgabe, und die Führungsstile sind in den Departementen unterschiedlich. Die Departemente ha- ben unterschiedliche Aufgaben und deshalb auch unter- schiedliche Kontrollbedürfnisse. Es wäre nach Auffassung des Bundesrates verfehlt, nur einen Führungsstil oder eine Führungsmethode als gültig zu erklären. Vielfältig sind auch die Aufgaben in den Departementen. Führung und Kontrolle müssen auf die Besonderheiten und auf die Aufgabenstellung des jeweiligen Departments abgestimmt werden. Auch hier stösst die Forderung nach Einheitlichkeit an Grenzen.
Zu überlegen wäre, ob alle internen und externen Kontrollen, auch die parlamentarischen, sauber voneinander abgegrenzt sind. Gewisse Ueberschneidungen sind offensichtlich, vor al- lem im Dreieck Kommission für Verkehr und Fernmeldewe- sen/Finanzkommission/Geschäftsprüfungskommission. Ich sage das ganz bewusst, weil ich hier eine gewisse Erfahrung habe. Bei aller Kontrolle wollen wir nicht vergessen, dass die Führung auch Gestaltungsfreiräume braucht. Auch die Selbst- verantwortung und der Mut zum Risiko müssen in diesem Land, in dem man eher die Lust am Scheitern als die Lust am Erfolg entdeckt hat, gestärkt werden.
Verwaltungskontrolle ist wichtig. Das gilt sowohl für jene, die der Bundesrat ausübt, als auch für die parlamentarische Ver- waltungskontrolle. Die Verwaltungskontrolle wird aber seit Jahren ständig verbessert und seit Jahren auch ständig aus- gebaut. Das braucht aber auch Personal und Mittel. Die Sit- zungen der Kontrollkommissionen häufen sich, und immer zahlreicher werden auch die zu erstattenden Berichte. Es be- steht die Gefahr des Uebermasses an Kontrollen. Die Motiva- tion der Kontrollierten leidet Kontrollüberdruss macht sich ebenfalls an gewissen Orten breit. Ich habe in der Kommission bereits gesagt: Ein verdienter Mann, der mein Departement aus Altersgründen verlassen hat, hat mir sozusagen als Testa- ment mit auf den Weg gegeben: «Die Verwaltung braucht bald einmal soviel Zeit, um zu rechtfertigen, was sie tut, dass ihr keine Zeit mehr übrigbleibt, das zu tun, was sie rechtfertigt. » Wir müssen dafür besorgt sein, dass wir in dieser Situation den Leuten, die heute fast Angst haben, etwas zu wagen, diese Angst nehmen, damit sie ihre täglichen Aufgaben mutig und nach vorne orientiert erfüllen können.
Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement Département des transports, des communications et de l'énergie
M. Cavadini Jean, rapporteur: J'interviens ici au sujet du Dé- partement fédéral des transports, des communications et de l'énergie, et mon intervention pourra être relativement brève en ce sens qu'elle est centrée essentiellement sur la politique énergétique et sur le programme «Energie 2000».
Notre sentiment, Monsieur le Président de la Confédération, est qu'il est paradoxal que le programme «Energie 2000» soit partiellement compromis en raison des prix trop bas, au senti- ment de quelques-uns, de certaines énergies. Il faut en outre souligner que la prétendue stabilisation de la consommation énergétique nationale provient, hélas et d'abord, surtout de la récession économique et d'un recul dans la consommation in- dustrielle. Enfin, la part réservée, dans le bilan général, aux énergies renouvelables ne pourra certainement pas être at- teinte et l'équilibre a pu être maintenu par l'accroissement de la puissance des centrales nucléaires de Gösgen et de Mühle- berg.
Monsieur le Président de la Confédération, «Energie 2000» re- présente un programme ambitieux qui a été conçu comme une réponse au moratoire nucléaire décidé il y a trois ans. Nous considérons bien qu'il s'agit d'une tâche de longue ha- leine. Mais nous avons le sentiment que les objectifs fixés ne pourront pas être atteints, que la fragile paix de l'énergie s'est fissurée récemment, et que des mesures complémentaires se- ront proposées, en particulier une taxe sur le CO2 qui vient s'ajouter au dossier largement ouvert d'une fiscalité nouvelle et d'impôts récemment suggérés. On risque fort un refus po- pulaire général.
C'est dire que dans ce bilan énergétique national, nous sou- haitons que le Conseil fédéral puisse prendre les mesures qui permettent une correction des objectifs fixés, car - nous le ré- pétons - si l'équilibre a pu être maintenu dans le programme qui avait été défini, c'est d'une part en raison du tassement de la consommation industrielle de l'énergie, et d'autre part par l'accroissement de puissance accordé aux centrales nucléai- res. La part des énergies renouvelables, qui était envisagée, ne peut pas être, en l'état actuel des choses, atteinte, ce qui, lorsqu'on connaît la sensibilité à l'énergie nucléaire que cer- tains milieux ressentent, nous laisse inquiets face à un avenir que l'on voulait rassurant à la suite d'une décision populaire qui demandait qu'on recule encore l'échéance d'une nouvelle prise de décision.
En un mot, ce qui nous préoccupe, c'est la mise à jour du programme «Energie 2000» qui nous paraît devoir être réac- tualisé.
Bundespräsident Ogi: «Paradoxal» hat der Kommissionsprä- sident, Herr Cavadini Jean, gesagt; ich teile seine Auffassung. Wenn Sie wollen, dass wir mit dem Aktionsprogramm «Ener- gie 2000» rascher vorwärtsmachen können, dann möchte ich Sie bitten, uns die Mittel zu geben: die Mittel, die nötig sind, um ein solches Programm zu realisieren.
Trotzdem glauben wir, dass wir im Gegensatz zu anderen Län- dern nicht nur eine Zielsetzung haben, sondern auch ein Pro- gramm. Ich habe das bei der Internationalen Energie-Agentur letzten Donnerstag und Freitag ein weiteres Mal feststellen können. Alle reden von der Stabilisierung; alle reden von den Zielsetzungen. Denken Sie an Deutschland, das bis zum Jahr 2005 den CO2-Ausstoss um 25 Prozent reduzieren will. Aber Ziele sind da, um realisiert zu werden, und dafür braucht es ein Programm, und wir haben ein Programm.
Ich weiss, dass das Programm immer wieder kritisiert wird, aber wie ein Marathonläufer geht man voran. Wir werden die Zielsetzung von «Energie 2000» nicht bis zum Jahr 1995 errei- chen. Dieses Programm ist auch erst vor zweieinhalb Jahren angelaufen. Ich muss Ihnen sagen: Es war ein schwieriger Start; aber der Start mit allen Schwierigkeiten ist hinter uns, und wir können jetzt schon einige positive Resultate zur Kennt- nis nehmen. Man hat mit zahlreichen Projekten und Aktionen der Privatwirtschaft begonnen, mit guten Beispielen bei den Gemeinden und bei den Kantonen und mit einem neuen ge-
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setzlichen Rahmen des Bundes aufgrund des Energienut- zungsbeschlusses und aufgrund der Energienutzungsverord- nung. Aber auch hier haben die Mittel, die uns zur Verfügung stehen, die Möglichkeiten diktiert, d. h. die Möglichkeiten, ge- wisse Pilotprojekte besser unterstützen zu können; dort hat man diesen Satz zurückgenommen. Das hat dazu geführt, dass sich auch die Kantone zum Teil desinteressiert zeigten und die Gemeinden dann nicht finanzieren konnten.
Ich darf festhalten, dass in diesen zweieinhalb Jahren recht viel gegangen ist - der nächste Bericht wird im September 1993 veröffentlicht werden; wir werden dort auflisten, was hier alles gegangen ist. Das, was möglich war, ist ausgelöst wor- den. Die Kantone machen, mit einigen Ausnahmen in der Ro- mandie, gut mit. Auch die Gemeinden sind bereit, hier zu un- terstützen, und vor allem auch die Privatwirtschaft ist bereit zu helfen. Tagtäglich verspüren wir diese Bereitschaft mehr und mehr.
Ich möchte aber in diesem Rat auch festhalten, dass wir dem- nächst mit einer «CO2-Vernehmlassung» oder «Energielen- kungsabgabe-Vernehmlassung» kommen werden. Wenn ich in Richtung von Herrn Büttiker schaue, dann fallen mir die Schwierigkeiten ein, die wir beispielsweise mit der Schwerver- kehrsabgabe und mit der Autobahnvignette hatten. Wir müs- sen die Grenze der fiskalischen Belastung klar sehen; das be- dingt, dass wir ein Konzept erarbeiten. Nach der Erhöhung des Treibstoffzolles um 22 Rappen - um es ganz genau zu nehmen - kommen jetzt dann die Schwerverkehrsabgabe, die CO2-Abgabe, dann vielleicht die leistungsabhängige Schwer- verkehrsabgabe; es gibt gewisse Grenzen, deren Ueber- schreitung der Bürger nicht mehr akzeptieren wird. Deshalb müssen wir hier nicht nur fordern, sondern auch überlegen, was in dieser Forderung enthalten ist.
Das Programm «Energie 2000» (das hier zwar nicht kritisiert, aber doch erwähnt wurde und das beispielsweise letzte Wo- che bei der Internationalen Energie-Agentur, an der immerhin etwa dreissig Energieminister teilnahmen, als ein positives Programm entwickelt und dargestellt wurde) hat nicht nur die Absicht, und die Zielsetzung, zu stabilisieren, sondern auch die Absicht festzustellen, ob wir im Jahre 2000 die Kernenergie in diesem Land durch Alternativenergien ersetzen können. Auch diese Antwort muss dann gegeben werden. Ich bin froh, dass ich heute zu dieser Sache noch nicht Stellung beziehen muss, weil die Alternativenergien jetzt in der Entwicklung sind. Ob sie dann ausreichen, um beispielsweise 39 Prozent unse- res Elektrizitätsbedarfs aus den Kernkraftwerken zu ersetzen, werden wir in drei bis vier Jahren beantworten müssen. Wir müssen dann auch beantworten, wie es weitergehen soll, nachdem das Moratorium im Jahre 2000 abläuft.
Ich bin voll und ganz Ihrer Auffassung, dass wir beim Pro- gramm «Energie 2000» mehr tun sollten - aber noch einmal: Geben Sie uns die Mittel, wir warten darauf.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss der Beilage zum Bericht Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon l'annexe du rapport
Angenommen - Adopté
Bundeskanzlei - Chancellerie fédérale
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss der Beilage zum Bericht
Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon l'annexe du rapport
Angenommen - Adopté
Justiz- und Polizeidepartement Département de justice et police
Bloetzer, Berichterstatter: Im Rahmen der Beratungen des Berichtes über die Legislaturplanung 1991-1995 (92.037) wurde in der vergangenen Sommersession von beiden Räten eine Motion betreffend die Wirksamkeit staatlicher Massnah- men überwiesen. Der Wortlaut der Motion vom 26. Mai 1992 ist der folgende: «Der Bundesrat wird eingeladen, die Steigerung der Wirksamkeit staatlicher Massnahmen als Ziel für die Legis- laturperiode 1991-1995 festzulegen. Dabei gilt es, die Vor- schläge des Berichtes vom Oktober 1991 der Arbeitsgruppe Gesetzesevaluation (Ageval) über die Entwicklung der Geset- zesevaluation in der Bundesverwaltung zu berücksichtigen.» (AB 1992 S 358)
Im Rahmen der Prüfung des Geschäftsberichtes des Bundes- rates wollte nun die Horizontale Sektion 3, in deren Aufgaben- bereich die Wirksamkeit staatlicher Massnahmen fällt, vom EJPD informiert werden, welche Folge der Bundesrat der Mo- tion vom 26. Mai 1992 der Geschäftsprüfungskommission über die Wirksamkeit staatlicher Massnahmen gegeben hat. Mit drei von insgesamt vier Punkten der schriftlichen Antwort des Departementes konnte sich die Kommission einverstan- den erklären. Es betrifft dies die Sensibilisierung der Verwal- tung durch Ausbildungsanstrengung, durch Bereitstellung ei- nes Dienstleistungsangebotes des Bundesamtes für Justiz und die Schaffung geeigneter Organisationsstrukturen durch Bestimmung von Ansprechpartnern in den Departementen und, soweit nötig, in den Aemtern sowie durch Evaluations- programme in den Departementen, wobei das EJPD hier eine Pilotrolle übernehmen möchte. So weit die drei Punkte, mit de- nen sich die Kommission einverstanden erklären kann.
Was hingegen den vierten Punkt anbetrifft, will der Bundesrat von der Schaffung einer eigentlichen Evaluationskonferenz als Koordinationsgremium für Evaluationsfragen absehen. Statt dessen soll das Bundesamt für Justiz eine gewisse uni- versale Koordinationsfunktion zugewiesen erhalten.
Die Kommission stellte in der Aussprache mit dem Bundesrat fest, dass die Motion mit dem vorgesehenen Ansatz nicht er- füllt ist und dass das Ziel einer departementsübergreifenden Gesetzesevaluation nicht erreicht wird. Herr Bundesrat Koller erklärte, er nehme die Bedenken der Kommission entgegen und werde den Bundesrat darüber informieren. Allenfalls könne auch die Generalsekretärenkonferenz diese Koordina- tionsaufgabe übernehmen. Die Kommission ihrerseits findet, dass eine horizontale, departementsübergreifende Evaluation durchzuführen sei. Als Beispiel: Was wird von einem Gesetz in die Verordnung übergeführt? Es besteht hier die Gefahr einer Eigendynamik, deren Wirkung zu überprüfen ist.
Abschliessend ist festzuhalten: Die Kommission legt Wert dar- auf, dass dieses Anliegen der departementsübergreifenden Evaluation der Wirksamkeit weiterverfolgt und die Motion er- füllt wird.
Bundesrat Koller: Der Bundesrat hat am 25. März 1992 vom Bericht der Arbeitsgruppe Gesetzesevaluation, bekannt unter dem Kürzel Ageval, Kenntnis genommen und mein Departe- ment beauftragt, die Arbeiten weiterzuführen. Wir haben ge- genüber dem Bericht der Arbeitsgruppe Ageval zwei Akzent- verschiebungen vorgenommen: Wir möchten, dass die Geset- zesevaluation vermehrt ein Führungsinstrument der Depar- tementschefs und weniger der einzelnen Bundesämter wird, wie das im Bericht der Ageval vorgesehen war. Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass diese Arbeit in enger Abstim- mung mit dem Aufgabenkreis der neuen bundesrätlichen Ver- waltungskontrolle erfolgen soll. Das war übrigens auch der Grund, weshalb wir uns gegenüber der Idee einer Evaluations- konferenz eher zurückhaltend zeigten, weil wir damals be-
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fürchtet haben, dass es zu einer Ueberorganisation kommen könnte.
Ich habe es in der Kommission gesagt: Der Bundesrat ist der Grundidee gegenüber sehr positiv eingestellt, und ich werde ihm daher beantragen zu prüfen, ob es nicht richtig wäre, um neue Organe zu vermeiden, bestehende besser zu nutzen, und ob als dieses Koordinationsorgan, das Sie wünschen, nicht am besten die Generalsekretärenkonferenz eingesetzt würde.
Ich glaube, in diesem Sinne besteht keine grundlegende Diffe- renz mehr zwischen Ihrem Anliegen und der Stellungnahme des Bundesrates, wobei ich gerne zugebe, dass diese depar- tementsübergreifende Koordination zuerst noch geschaffen werden muss. Aber ich bin bereit, das in diesem Sinne zu tun.
Frick, Berichterstatter: Die GPK hat beschlossen, zusätzlich die Problematik der sogenannten Konferenz der Kantone zur Sprache zu bringen.
Die Ausgangslage ist zusammengefasst die folgende: Wäh- rend traditionell die Direktorenkonferenzen bestanden, wurde im Rahmen der EWR-Vorbereitungen auch das Kontaktgre- mium Bund/Kantone geschaffen. Nun haben im Rahmen des EWR-Prozesses eine grosse Zahl von Kantonen den starken Willen entwickelt, eine sogenannte Konferenz der Kantone zu gründen. Dabei kann es sich aber nur um eine Konferenz der Kantonsregierungen handeln, nachdem diese Institution we- der durch ein Konkordat noch durch die Bundesgesetzge- bung legitimiert ist. Ziel der Kantone ist es offensichtlich, durch ein gemeinsames und von ihnen strukturiertes und geleitetes Gremium im föderalistischen Kräftefeld gegenüber dem Bun- desrat und der Bundesverwaltung mehr Gewicht zu erhalten. Das noch immer bestehende Gremium genügt den Kantonen nicht, weil es vom Bundesrat einberufen und geleitet wird.
Die Europadelegation des Bundesrates, die «Delegation für Fragen der europäischen Integration» (Bundesräte Cotti, De- lamuraz und Koller), ihrerseits steht einer neuen Konferenz sehr skeptisch gegenüber und will für sich auf das Kontaktgre- mium Bund/Kantone nicht verzichten, damit der Bundesrat weiterhin über ein Instrument verfügt, um in Fragen der euro- päischen Integration zeit- und zielgerecht handeln zu können. Das Hauptproblem der Kantone stellt offensichtlich der Voll- zug der Bundesgesetze dar. Gerügt wird einerseits die feh- lende Vollzugstauglichkeit neuer eidgenössischer Erlasse, an- dererseits wird die Durchführung des Vollzuges kritisiert.
Bei der geplanten Konferenz der Kantonsregierungen und der Frage, wer die Interessen der Kantone gegenüber dem Bund vertreten soll und wie sie vertreten werden sollen, handelt es sich in der Tat um ein heikles föderalistisches Problem. Es stellt sich zunächst die Frage, ob und wieweit der Ständerat die Interessen der Kantone gegenüber dem Bund wahren soll und ob er sie im Rahmen des Vollzuges überhaupt wahren kann. Damit verbindet sich die Frage, ob eine Konferenz der Kantonsregierungen zumindest in einem indirekten Konkur- renzverhältnis zum Ständerat stehen wird, und dies führt uns tief in die zentralen Fragen des Föderalismus und der Inter- essenwahrung im Spannungsverhältnis Bund und Kantone hinein.
Manifest ist heute die Tatsache, dass eine grössere Anzahl von Kantonsregierungen ihre Interessen nicht genügend gewahrt sehen. Offenbar spielt in einzelnen Kantonen auch die Zusam- menarbeit zwischen der Regierung und ihren Ständeräten nicht ideal. Auf jeden Fall aber stimmt «die Chemie» zwischen Bundesrat und Kantonsregierungen, zumindest in gewissen Teilen, nicht. Denn andernfalls hätte sich das Begehren nach einem eigenständigen, selbstgeleiteten Organ zur Wahrung der kantonalen Interessen kaum derart artikulieren können. Die GPK möchte nun dieses Problem thematisieren, zumal die entsprechenden Entscheide der Kantone bereits nach den Sommerferien fallen sollen. Auch die Staatspolitische Kom- mission hat sich im März dieses Jahres dieses Projektes ange- nommen und Vertreter der Kantonsregierungen angehört.
Zusammengefasst vertritt die Staatspolitische Kommission, wie aus ihrer Pressemitteilung hervorgeht, die folgende Hal- tung: «Einerseits zeigt sie Verständnis dafür, dass die Kan- tonsregierungen ihre Interessen im bundesstaatlichen Ent-
scheidungsprozess gegenseitig besser absprechen und auf diese Weise ihre Kompetenzen wirksamer wahren möchten. Andererseits wurde auch seitens der Kommission der Wunsch geäussert, dass das neue Instrument in der Weise ausgestal- tet und gehandhabt werden sollte, dass der ohnehin schwer- fällige Entscheidungsprozess im Bund nicht weiter erschwert wird. Es sollte daher angestrebt werden, dass die Konferenz der Kantonsregierungen nicht als zusätzliches Organ neben das bisherige Kontaktgremium tritt, sondern dass diese Auf- gabe von einem Organ wahrgenommen wird. Die Kommis- sion vertritt zudem die Auffassung, dass mit dieser neuen Insti- tution die Entscheidungsverantwortung in Bundesangelegen- heiten nicht auf die zwischenstaatliche Ebene verlagert wer- den darf.»
Der Tenor der GPK deckt sich mit diesen Aussagen, ist aber in einzelnen Punkten skeptischer und besorgter. Namentlich wurde die Ansicht vertreten, dass jedes Instrument, welches die Kantone in eine feste Organisation einbindet, auf Kosten bestehender Institutionen gehe, so auch zu Lasten des Stän- derates. Weiter wird das Risiko einer staatspolitischen «Super- organisation» zwischen der Kantons- und der Bundesebene befürchtet.
Den zentralen Punkt der Problematik aber, dass die Kantone über kein Gremium in ihrer Kompetenz und mit ihrem Sekreta- riat verfügen, wo sie ihre Probleme einbringen können, aner- kennt auch die GPK Wenn dieses Problem gelöst ist, wenn die Kantone ein eigenes Instrument besitzen, das sie einberufen und traktandieren können, ist ein wichtiger Teil der Problema- tik gelöst und das Gesamtproblem bereits wesentlich ent- schärft.
Bundesrat Koller: Dass in unserem föderalistischen Staat das Zusammenwirken zwischen Bund und Kantonen von ganz be- sonderer Bedeutung ist, bedarf keiner langen Worte. Zudem liegt es in der Natur der Sache, dass der Prozess der europäi- schen Integration dieses Problem einer adäquaten Zusam- menarbeit zwischen Bund und Kantonen natürlich in ein neues Licht stellt. Das war denn auch der Anlass, weshalb wir im Kontaktgremium, das ursprünglich ja für die Aufgabenent- flechtung Bund/Kantone geschaffen worden ist, mit den Kan- tonen im Hinblick auf den EWR-Vertrag seit dem Jahre 1989 sehr eng zusammengearbeitet haben.
Ich möchte die Gelegenheit doch nutzen, hier einiges wieder ins richtige Licht zu rücken. Wenn jüngst beispielsweise in ei- nem Gebiet, das meiner eigenen Herkunft sehr nahesteht, der Eindruck erweckt worden ist, wir hätten die Kantone während der Verhandlungen über den EWR schlechthin vernachlässigt, die Kantone stünden heute im Bundesstaat fast rechtlos da, muss ich einfach sine ira et studio an einige Daten erinnern.
Wir haben seit dem Jahre 1989 im Kontaktgremium 13 Sitzun- gen zur Vorbereitung des EWR-Vertrages durchgeführt, vor al- lem um die Vertreter der Kantonsregierungen durch die zu- ständigen Departementschefs ständig über die neuesten Ent- wicklungen zu informieren und gemeinsam die Europafähig- keit des kantonalen Rechts vorzubereiten. Das hat sich übri- gens auch nach Meinung der Vertreter der Kantonsregierun- gen grundsätzlich bewährt. Wir haben übrigens auch von An- fang an im Ratifikationsbeschluss - in Zusammenarbeit mit diesem Kontaktgremium - einen neuen Artikel 21 der Ueber- gangsbestimmungen der Bundesverfassung vorgesehen, in dem wir die Mitwirkungsrechte der Kantone klar festgehalten haben. Darüber sind dann in diesem Saale gewisse Differen- zen entstanden; aber das waren meines Erachtens wirklich eher marginale Probleme.
Dass es dem Bundesrat im übrigen mit der Zusammenarbeit mit den Kantonen Ernst ist, zeigt sich auch darin, dass wir den Kantonen vorgeschlagen haben, in die Schweizer Mission bei der Europäischen Gemeinschaft in Brüssel einen ihrer Vertre- ter aufzunehmen, um so die ständige Information der kantona- len Regierungen sicherzustellen. Im übrigen haben wir auf ein Postulat Onken hin gegenwärtig einen Bericht des Bundesra- tes über die Möglichkeiten der Kantone im Bereich der grenz- überschreitenden Zusammenarbeit in Vorbereitung. Das ein- fach, damit in dieses Thema vielleicht etwas weniger Emotio- nen und wieder etwas mehr Sachlichkeit hineinkommen.
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Postulat GPK-SR. Ersatzrichter
Zum Projekt einer Konferenz der Kantonsregierungen: Der Bundesrat hat immer gesagt, die Einrichtung einer solchen Konferenz der Kantonsregierungen falle grundsätzlich in die Organisationsautonomie der Kantone. Das ist daher in ihrem Belieben, und darüber hat der Bundesrat grundsätzlich nicht zu befinden. Hingegen haben wir im Kontaktgremium Bund/ Kantone andererseits immer klar festgehalten, dass der Bun- desrat an diesem Kontaktgremium, im Interesse der vertikalen Kooperation, unbedingt festhalten möchte, weil wir überzeugt sind, dass gerade auf dem Gebiet der europäischen Integra- tion eine solche rasch einberufbare Organisation unbedingt vorhanden sein müsste.
Die Gespräche im Kontaktgremium gehen unterdessen wei- ter. Der letzte Stand der Dinge ist, dass eine Subkommission des Kontaktgremiums zum Schluss gekommen ist, sie möchte dem Kontaktgremium, also den Kantonsregierungen, nun doch vorschlagen, eine solche Regierungskonferenz zu bestellen, aber diese solle sich rein auf die horizontale Koope- ration beschränken, also dort handeln, wo es um die Zusam- menarbeit mit dem Bund geht, vor allem um die Vorbereitung einheitlicher Stellungnahmen gegenüber dem Bund. Der Bun- desrat ist aufgefordert worden, mit einer Delegation dieses Ausschusses des Kontaktgremiums noch vor den Sommerfe- rien zusammenzukommen. Die Eurodelegation des Bundes- rates, die «Delegation für Fragen der europäischen Integra- tion», wird das tun, und es wird sich voraussichtlich anlässlich des nächsten Treffens des Kontaktgremiums zeigen, in wel- cher Richtung das nun weitergehen wird. Von seiten des Bun- desrates würden wir eigentlich immer noch eine einzige Insti- tution vorziehen, und wir wären sogar einverstanden, wenn das gleiche Gremium unter verschiedenem Vorsitz tagen würde, je nachdem, ob es um ein Anliegen vor allem des Bun- des oder um eines vor allem der Kantone geht
Das letzte Wort ist hiermit noch nicht gesprochen. Ich glaube aber, wir haben keinen Anlass, auf weiter gehende Ideen ein- zugehen, die dann natürlich den Status des Ständerates in un- serem Bundesstaat betreffen würden. Solche Ideen werden zurzeit auch im Kontaktgremium nicht mehr weiterverfolgt.
Das war in wenigen Worten die vorläufige Stellungnahme des Bundesrates.
Danioth: Zu einem anderen Thema: Vor Jahresfrist hat das Parlament nach langem Seilziehen zwischen den beiden Kammern bzw. zwischen dem Bundesrat und dem Ständerat einen Bundesbeschluss verabschiedet, der das Einsichtsver- fahren bei den früheren Akten der Bundesanwaltschaft regelt. Inzwischen ist einige Zeit ins Land gezogen, und wir haben an- dere Probleme.
Immerhin hat uns dieses Thema sehr lange und intensiv be- schäftigt. Zwischen den konkurrierenden Interessen einer spe- ditiven und kostengünstigen Erledigung einerseits und der Ein- lösung gegebener Versprechungen andererseits fand unser Rat nach meinem Dafürhalten eine ausgewogene Lösung. Inzwischen soll dem Vernehmen nach dieses Einsichtsverfah- ren durchgeführt worden sein. Es fällt natürlich ins neue Jahr, aber der Beschluss datiert von 1992. Dem Vernehmen nach ist vom Einsichtsverfahren in weit geringerem Mass Gebrauch gemacht worden, als der Bundesrat annahm, so dass also die Skepsis unseres geschätzten Herrn Departementsvorstehers unbegründet war. Nicht wegen der mit Ihnen abgeschlosse nen Wette, sondern im Interesse der interessierten Oeffentlich- keit wäre es sicher wertvoll, wenn Herr Bundesrat Koller sagen könnte, ob nun er mit seiner Annahme recht hatte, dass weit über 50 Prozent dieser 39 000 Akteneinsichtsgesuche vollzo- gen werden müssten, oder ob sich einige Betroffene wegen des Beschlusses - und sicher auch wegen des menschlich einfühlsamen und kompetenten Vorgehens des Sonderbeauf- tragten - damit einverstanden erklärten zu verzichten, dass also die Mehrheit auf ein Akteneinsichtsrecht verzichtete. Ich wäre dankbar, wenn hier über die neueste Situation infor- miert werden könnte.
Bundesrat Koller: Zunächst möchte ich Herrn Danioth tat- sächlich zum Gewinn seiner Wette beglückwünschen. Wenig- stens einmal habe ich in dieser leidigen Sache eine positive
Ueberraschung erlebt. Es ist tatsächlich so, dass von den ver- zeichneten Gesuchstellern, den Fichierten, deren Zahl total 39 943 ausmachte, jetzt lediglich 5233 Gesuche um Einsicht in die Dossiers gestellt haben. Diese Phase der Dossiereinsicht ist jetzt natürlich noch am Anfang. Bisherige Untersuchungen zeigen, dass pro Gesuch im Schnitt etwa zehn Dossierbe- standteile betroffen sind, und wir können davon ausgehen, dass hoffentlich auch diese zweite Phase der Dossiereinsicht in zwei, spätestens in drei Jahren abgeschlossen sein wird. Dann haben wir diese leidige Fichengeschichte, die sich hof- fentlich nie mehr wiederholt, endgültig hinter uns.
Präsident: Da das Geheimnis der Wette nicht Gegenstand des Geschäftsberichtes ist, werden wir es auch nicht lüften.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss der Beilage zum Bericht Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires
selon l'annexe du rapport
Angenommen - Adopté
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
93.3242
Postulat GPK-SR Ersatzrichter Postulat CdG-CE Juges suppléants
Wortlaut des Postulates vom 7. Mai 1993
Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob das Provisorium der 30 nebenamtlichen Richter (früher: Ersatzrichter) am Bun- desgericht noch vor der Totalrevision des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege durch die Er- höhung der Zahl der ordentlichen Richter abgelöst werden kann.
Texte du postulat du 7 mai 1993
Le Conseil fédéral est invité à examiner si le statut provisoire des 30 juges suppléants au Tribunal fédéral peut être levé par l'augmentation du nombre des juges ordinaires et ce, encore avant la révision totale de la loi fédérale d'organisation judi- ciaire.
Frick, Berichterstatter: Bei der Behandlung des Geschäftsbe- richtes des Bundesgerichtes in diesem Rat hat die Geschäfts- prüfungskommission vor einem Jahr gerügt, dass die quanti- tativen Leistungen der 33 Ersatzrichter am Bundesgericht nicht genügten. Nach dem Willen des Bundesgesetzgebers sollte jeder von ihnen 25 Referate als Urteilsgrundlage ablie- fern; das ist rund ein Viertel bis ein Drittel einer Arbeitskraft Wir hatten damals festgestellt, dass in Lausanne nur 8 von 17 aus- serordentlichen und nur 2 von 16 ordentlichen Ersatzrichtern das Plansoll erfüllen; am Eidgenössischen Versicherungsge- richt in Luzern waren es 4 von 9 Ersatzrichtern.
Im April 1993 hat die zuständige Sektion der GPK am Bundes- gericht in Lausanne festgestellt, dass sich die Situation leicht, aber nicht wesentlich gebessert hat. Sie befriedigt bei weitem noch nicht. Hingegen wurden am Eidgenössischen Versiche- rungsgericht in Luzern die nötigen Verbesserungen beschlos- sen und wirksam eingeleitet. Im laufenden Jahr dürfte in Lu- zern das Plansoll im Durchschnitt bei allen Ersatzrichtern er- reicht werden.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1992 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1992
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.018
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.06.1993 - 17:15
Date
Data
Seite
385-389
Page
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Ref. No
20 023 036
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