E 3 juin 1993
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Postulat Gemperli
welche staatliche Ebene welche Einnahmenquelle für sich be- anspruchen darf. Dieses schweizerische System der Vertei- lung der Einnahmen auf die verschiedenen Staatsebenen wird allgemein als beispielhaft für eine Finanzzuteilung im Bereich der Einnahmen in einem Bundesstaat angesehen. In dieser Richtung haben wir nichts zu verbessern.
Bei den Ausgaben sind hingegen die Verhältnisse unüber- sichtlich. An vielen Staatsaufgaben sind heute der Bund, die Kantone und allenfalls auch noch die Gemeinden beteiligt Es sind also zwei oder drei Staatsebenen, die sich in die Finanzie- rung der gleichen Aufgabe teilen müssen und teilen. Diese in- tensive bundesstaatliche Verflechtung hat jedoch auch ge- wisse Nachteile, insbesondere mit Bezug auf die Verantwort- lichkeiten, aber natürlich auch auf die Uebersichtlichkeit der Regelungen, indem jede Ebene ihre Bedingungen für eine Unterstützung umschreibt. Vor allem kann aber die finanzielle Belastung der nachgeordneten Gemeinwesen vom Bundes- gesetzgeber einseitig festgelegt werden. Der Bundesgesetz- geber kann durch ein Bundesgesetz grundsätzlich die nach- geordneten Gemeinwesen belasten, ohne dass sie eine Be- sitzstandgarantie haben, wie das auf der Einnahmenseite der Fall ist
Die Einnahmen sind fest zugeteilt, sie sind aber damit auch beschränkt. Hingegen liegt auf der Ausgabenseite keine Be- grenzung vor. Der Bund kann durch seine Gesetzgebung den Kantonen neue Aufgaben übertragen oder bestehende Finan- zierungen an Aufgaben einseitig ändern. Die Folgewirkungen von solchen Aenderungen fallen dann schliesslich bei den Kantonen an. Die Kantone müssen aus den ihnen zugeteilten Finanzquellen dann die entsprechend höheren Mittel aufbrin- gen. Das ist grundsätzlich unbefriedigend und führt zweifellos zu einer Belastung des bundesstaatlichen Verhältnisses und zudem zu einer zunehmenden Finanzierung von Staatsaufga- ben durch die Kantone und damit auch wieder zu einer klande- stinen Verlagerung der Belastung von den indirekten zu den direkten Steuern. Die Kantone müssen ihre Aufgaben durch die direkten Steuern finanzieren, durch die Finanzquellen, die ihnen zustehen.
Ich habe hier einen ganzen Katalog von Gesetzesänderun gen, die in letzter Zeit neue Belastungen auf die Kantone verla- gert haben. Ich erspare Ihnen das; ich weise Sie einfach auf wenige Beispiele hin: Die Krankenversicherung ist eines der Themata, mit dem wir uns vor kurzem befasst haben, dann auch die Treibstoffzölle, das Tierschutzgesetz. Da haben wir eine ganze Reihe von Verlagerungen, die in letzter Zeit die Kantone zusätzlich belastet haben.
Es ist dringend notwendig, die Transparenz in diesem Bereich zu erhöhen. Ich habe keinen Vorstoss mit dem Ziel gemacht, dass man jetzt sofort gesetzgeberisch tätig werden soll, aber es geht mir darum, die Transparenz in der Praxis zu erhöhen. Das ist eine Massnahme, die meines Erachtens kurzfristig in die Wege geleitet werden kann.
Ich möchte den Bundesrat auffordern zu prüfen, ob im Rah- men der Botschaften zur Bundesgesetzgebung in Zukunft die finanziellen Folgewirkungen für die Kantone besser darge- stellt werden könnten, um eine erhöhte Uebersichtlichkeit mit Bezug auf allfällige Lastenverschiebungen zu erzielen, wobei ich unter Lastenverschiebungen auch die Uebertragung von Vollzugsaufgaben auf die Kantone verstehe. Wenn die Kan- tone beispielsweise im Bereich der Luftreinhaltung alle Voll- zugsaufgaben übernehmen müssen, bedingt das zusätzliche Stellen bei den kantonalen Verwaltungen, und es treten ent- sprechende Folgewirkungen auf.
Es ist dringend notwendig, hier vermehrte Uebersichtlichkeit zu schaffen. Meines Erachtens liegt das auch durchaus im In- teresse unseres Finanzministers, weil dann die Verteilung zwi- schen Bund und Kantonen auf eine objektivere Basis gestellt werden kann.
Ich bitte Sie, das Postulat zu überweisen.
Bundesrat Stich: Nach den verschiedenen Uebungen betref- fend die Verteilung der Ausgaben zwischen Bund und Kanto- nen, die schon hinter uns liegen, nachdem wir auch mit den kantonalen Finanzdirektoren ein sehr gutes Verhältnis haben und uns eigentlich geeinigt haben, zu versuchen, diese Pro-
bleme gemeinsam anzugehen, und nachdem es sich hier doch um etwas völlig Neues handelt, sind wir bereit, das Po- stulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
93.3091
Postulat Gemperli Bessere Uebersicht in der Finanzpolitik Pour un meilleur contrôle de la politique financière
Wortlaut des Postulates vom 9. März 1993
Der Bundeshaushalt weist zurzeit erhebliche Defizite auf. Eine Ursache für diese Entwicklung liegt in der Tatsache, dass in der Vergangenheit neue Staatsaufgaben übernommen und bestehende Staatsaufgaben ausgeweitet wurden, ohne die Frage der Finanzierung detailliert anzusprechen. Die entschei- denden Instanzen haben damit oftmals die sich in der Zukunft ergebenden Engpässe übersehen.
Der Bundesrat wird daher eingeladen zu prüfen, ob und wie den finanziellen Belangen im Zusammenhang mit Vorlagen, die Ausgaben oder Kreditgewährungen beinhalten, grösseres Gewicht beigemessen werden kann. Insbesondere sollten die Auswirkungen auf den Finanzplan und die Entwicklung der Staatsquote jeweils dargelegt werden. Das Parlament sollte in der Lage sein, die Auswirkungen von Beschlüssen auf die künftige finanzielle Situation zuverlässig einschätzen zu kön- nen. Sofern die Finanzierung nicht gesichert ist, ist auch dar- zulegen, wo und wie allenfalls zusätzliche Einnahmen be- schafft werden oder bestehende Aufgaben abgebaut und da- mit Einsparungen erzielt werden können.
Texte du postulat du 9 mars 1993
Le budget de la Confédération est aujourd'hui fortement défi- citaire. Cette évolution est due notamment au fait que l'Etat a d'une part endossé de nouvelles tâches, d'autre part déve- loppé des tâches qu'il assumait déjà, sans s'interroger réelle- ment sur la question du financement détaillé de ces charges. Les organes décisionnels n'ont souvent pas prévu les problè- mes que cette évolution engendrerait
En conséquence, le Conseil fédéral est invité à examiner s'il ne serait pas possible d'accorder une plus grande importance aux questions financières lors de l'élaboration de projets pré- voyant des dépenses ou l'octroi de crédits, et comment cela pourrait se faire. Il faudrait en particulier analyser dans chaque cas de figure les effets qu'auraient de tels projets sur le plan fi- nancier et sur l'évolution de la part de l'Etat. Le Parlement doit être en mesure d'évaluer le plus sûrement possible l'influence de certaines décisions sur la situation financière. Chaque fois que le financement ne sera pas garanti, il faudra présenter des solutions indiquant où et comment des recettes supplémen- taires pourront être dégagées, des tâches supprimées ou des économies réalisées.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bisig, Bloetzer, Bühler Ro- bert, Buttiker, Cavelty, Cottier, Coutau, Danioth, Delalay, Flückiger, Frick, Huber, Iten Andreas, Kündig, Loretan, Martin Jacques, Meier Josi, Morniroli, Petitpierre, Reymond, Rhinow, Rhyner, Roth, Rüesch, Salvioni, Schallberger, Schmid Carlo, Schüle, Seiler Bernhard, Simmen, Uhlmann, Weber Monika, Ziegler Oswald, Zimmerli (34)
Gemperli: Zurzeit ist in der Finanzpolitik das Schwarzpeter- spiel besonders beliebt Die Defizite steigen progressiv, und bei der Erforschung der Ursachen besteht beileibe keine ein-
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Postulat Delalay
heitliche Meinung. Die Regierung weist dem Parlament die Schuld zu, aber auch die gegenteilige Meinung wird nicht sel- ten vertreten. Eine Tatsache lässt sich jedoch nicht bestreiten: In der Vergangenheit wurden Staatsaufgaben zusätzlich über- nommen und bestehende Aufgaben ausgeweitet, ohne die Frage der Finanzierung detailliert anzusprechen. Dank der gu- ten wirtschaftlichen Entwicklung und der steigenden Einnah- men haben sich immer wieder kleine finanzpolitische Wunder eingestellt, und die Engpässe, die eigentlich hätten entstehen müssen, sind so überwunden worden.
Diese glückliche Entwicklung erzeugte aber eine eigentliche Eigendynamik. Die negativen Konsequenzen zeigen sich dann später, wenn ein konjunktureller Abschwung eintritt, um so klarer. Dann wird der Haushalt bis an die Grenzen des wirt- schaftlich Möglichen strapaziert. Aber auch dann scheint es gelegentlich fast unmöglich zu sein, die Situation zu ändern. Immer noch werden Ausgabenausweitungen vorgenommen, ohne die Folgen zu bedenken. Die Botschaften des Bundesra- tes enthalten zwar jeweils bezüglich der zu erwartenden Aus- gaben Zahlen, aber sie machen in der Regel auf den Rat wenig Eindruck, insbesondere deshalb nicht, weil man sie nicht in ei- nen Gesamtzusammenhang einordnen kann.
Beispiel aus jüngster Vergangenheit: Wir haben über Direkt- zahlungen in der Landwirtschaft gesprochen. Man hat diesen Direktzahlungen zugestimmt, aber über die Finanzierung der Direktzahlungen hat man sich grundsätzlich keine Gedanken gemacht, und die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat dann auch einen entsprechenden parla- mentarischen Vorstoss unternommen. Ein weiteres Beispiel: Prämienverbilligung bei der Krankenversicherung. Auch hier hat man grosszügig Bundesleistungen zugesichert. Ob aber die Finanzierung in der Folge tatsächlich gesichert werden kann, steht in keiner Art und Weise fest.
Häufig ist es so, dass wir Ausgaben beschliessen, aber nicht wissen, wie wir sie finanzieren sollen. Wir wissen nicht, ob sie im Finanzplan enthalten sind und welches die konkreten Aus- wirkungen für die Zukunft sind. Und das ist meines Erachtens mangelhaft. Wir geben ein Leistungsversprechen ab, ohne ga- rantieren zu können, dass wir dieses Versprechen dann letzt- lich auch einzuhalten in der Lage sind.
Ich möchte den Bundesrat daher einladen zu prüfen, ob und wie den finanziellen Belangen im Zusammenhang mit Vorla- gen, die Ausgaben oder Kreditgewährungen beinhalten, grös- seres Gewicht beigemessen werden kann. Insbesondere soll- ten bei solchen Vorlagen die Auswirkungen auf den Finanz- plan und auf die Entwicklung der Staatsquote dargelegt wer- den. Das Parlament sollte so in die Lage versetzt werden, die Auswirkungen von Beschlüssen auf die künftige finanzielle Si- tuation zuverlässiger einschätzen zu können. Sofern die Fi- nanzierung nicht gesichert ist, ist darzulegen, wo und wie al- lenfalls zusätzliche Einnahmen beschafft werden oder beste- hende Aufgaben abgebaut und damit Einsparungen für die Neufinanzierungen erzielt werden können.
Ich weiss: Der Vorstoss ist nicht spektakulär. Ausgabenbrem- sen oder gar eine verfassungsmässige Beschränkung des Wachstums der Staatsquote wären wesentlich spektakulärer. Ich glaube jedoch, dass wir zurzeit und in dieser Situation auch kleine Schritte machen müssen, um zu einer besseren Transparenz zu kommen und damit auch dazu, unsere Ausga- ben zuverlässiger im Griff zu halten.
Ich möchte Sie bitten, das Postulat zu überweisen.
Bundesrat Stich: Ich denke, dass mindestens der Finanzmini- ster Ihnen jedes Jahr etwa zweimal darlegt, wie die Situation im Bundeshaushalt steht, was finanziert ist und was nicht fi- nanziert ist. Sie können jetzt einfach davon ausgehen, dass etwa 7 bis 8 Milliarden Franken der Ausgaben nicht finanziert sind. Von mir aus gesehen hätte ich nach Ihren gestrigen Ent- scheiden jetzt gerne von Ihnen gehört, was Ihre konkreten Vor- stellungen sind, ob man sagen soll, dass die Direktzahlungen nicht finanziert sind. Aber auch dieser Vorstoss hat zu nichts geführt. Es gibt keine direkte Finanzierung. Das sind die Pro- bleme.
Aber ersparen Sie es uns, in der Botschaft jeweils auch noch die Staatsquote zu erwähnen. Das andere sagen wir ja, wir er-
wähnen, ob etwas finanziert ist oder nicht, ob es im Finanzplan enthalten ist oder nicht. Das machen wir auch bei jedem Ge- schäft im Bundesrat. Es ist ganz selbstverständlich, dass wir das feststellen. Ist es darin enthalten? Ist es nicht darin enthal- ten? Welches sind die Konsequenzen? Aber man kann nicht bei jedem Geschäft von 5 oder 10 Millionen Franken auch noch eine neue Finanzierungsmethode vorschlagen. Das kann man nicht tun. Und ich denke auch nicht, dass es sinnvoll ist, sich auf die Staatsquote zu beziehen. Wer weiss schon, wie gross die Staatsquote nächstes Jahr sein wird? Und wer weiss, wie gross die Staatsquote ist, wenn das Geschäft tat- sächlich einmal verwirklicht wird?
Aber es ist ein Postulat; wir nehmen es entgegen. Wir sind ja für die Transparenz. Aber wir glauben, wir haben eigentlich ge- nügend Instrumente geschaffen, die vor allem den zuständi- gen Behörden zur Verfügung stehen, beispielsweise mit Richt- linien zum Budget, mit dem Budget, mit der Staatsrechnung, mit den Finanzplänen, so dass Sie eigentlich genügend Instru- mente und Uebersichten über die finanzielle Situation zur Ver- fügung haben. Ich weiss jedenfalls, dass sie «hundsmisera- bel>> ist.
Ueberwiesen - Transmis
92.3526
Postulat Delalay Verordnung über das Einkaufswesen des Bundes
Ordonnance sur les achats de la Confédération
Wortlaut des Postulates vom 16. Dezember 1992
Der Bund und seine Regiebetriebe tätigen ihre Einkäufe we- gen der unterschiedlichen Industriekapazitäten und vor allem wegen der Gewohnheiten der Verwaltung noch immer nur in bestimmten Regionen. Die Statistik nach Art der Güter und Zahlungsort bestätigt dies Jahr für Jahr.
Der Bundesrat wird ersucht, die Verordnung über das Ein- kaufswesen des Bundes folgendermassen zu revidieren:
Er soll für eine gerechtere Verteilung der Lieferaufträge sor- gen und dabei den Wettbewerb dennoch in vernünftigen Grenzen spielen lassen.
Er soll die Dezentralisierung der Dienstleistungen sicher- stellen, zumal es in allen Regionen des Landes gleich ausge- bildete und qualifizierte Lieferanten gibt und die Kommunikati- onsmittel den Austausch in diesem Bereich erleichtern.
Er soll die Kompetenzen der Einkaufskommission für Dienstleistungen erweitern und neben der aktuellen Einkaufs- statistik Statistiken in folgenden Bereichen vorlegen: Abgel- tungen für Forschungsaufträge, für Gutachten, für Revisions- aufträge, für Software, Honorare für Ingenieure, Architekten, Auditoren, wie auch Statistiken über Versicherungsprämien, Mietpreise und über die anderen Dienstleistungen, je nach Art und Zahlungsort.
Texte du postulat du 16 décembre 1992
Les achats de la Confédération et des régies fédérales sont toujours aussi concentrés dans des régions précises du pays en raison de la disparité des capacités industrielles et surtout des habitudes de l'administration. La statistique selon la na- ture des biens et le lieu de paiement le confirme année après année.
Le Conseil federal est invite à réviser l'ordonnance sur les achats de la Confédération dans le sens suivant:
10-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Gemperli Bessere Uebersicht in der Finanzpolitik Postulat Gemperli Pour un meilleur contrôle de la politique financière
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3091
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
03.06.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
366-367
Page
Pagina
Ref. No
20 023 029
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