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Postulat Gemperli
gen, Tochterdividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Es ist zwar zuzugeben, dass man das mit einer Motion nicht einfach lösen kann. Es braucht Verhandlungen mit den anderen Staa- ten. Aber mindestens diese kann man zwingend in Angriff neh- men. Weitere Nachteile sind die Besteuerung der stillen Reser- ven bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen, die Be- steuerung der Gewinne aus der Veräusserung von Beteiligun- gen, dann die hohe Verrechnungssteuer ohne Möglichkeit der direkten Entlastung an der Quelle.
Das sind Nachteile, die für unsere Holdinggesellschaften ins Gewicht fallen. Es ist zweifellos richtig, dass hier diese Rah- menbedingungen überprüft werden und daher ein verbindli- cher Auftrag in dieser Richtung erteilt wird.
Die Kommission ist mit 10 zu 1 Stimmen zur Ansicht gekom- men, Ihnen zu beantragen, diese vom Nationalrat gutgeheis- sene Motion ebenfalls als Motion zu überweisen.
Bundesrat Stich: Nach den Entscheidungen, die Sie gestern getroffen haben, kann ich mich natürlich Ihrem Entscheid an- schliessen, auch hier eine Motion zu machen! Ich warte nur noch auf die Motion, mit der Sie sämtliche Steuern für die Wirt- schaft abschaffen wollen; das wäre dann die logische Schlussfolgerung. Aber in guten Treuen haben wir schon sehr viel gemacht, Herr Gemperli.
In bezug auf die Verhandlungen: Wir wollen nicht einseitig Konzessionen machen, sondern machen diese nur, wenn sie auf Gegenseitigkeit beruhen, also nicht einseitig - das ist bei- spielsweise heute bei Oesterreich der Fall.
Wozu hier eine Motion dienen soll, weiss ich nicht; aber wir ak- zeptieren sie als Motion.
Ueberwiesen - Transmis
93.3090
Postulat Gemperli Für eine transparentere Finanzpolitik zwischen Bund und Kantonen Pour une politique financière plus transparente entre la Confédération et les cantons
Wortlaut des Postulates vom 9. März 1993
Die bundesstaatliche Einnahmenverteilung sieht grundsätz- lich vor, dass die Einnahmen aus den direkten Steuern vor al- lem bei den Kantonen und Gemeinden, die Einnahmen aus in- direkten Steuern dagegen beim Bund anfallen sollen. Die wichtigste Ausnahme stellt die direkte Bundessteuer auf Ein- kommen natürlicher Personen sowie Ertrag und Kapital juristi- scher Personen dar. Die Eingriffsmöglichkeiten des Bundes im Bereiche der direkten Steuern sind aber im Interesse der nachgeordneten Gemeinwesen verfassungsmässig klar um- schrieben. Diese Einnahmenverteilung trägt dem föderalisti- schen Aufbau unseres Landes Rechnung, indem von allem Anfang feststeht, welche staatliche Ebene welche Einnahmen- quellen für sich beanspruchen darf.
Bei den Ausgaben sind hingegen die Verhältnisse unüber- sichtlich. An vielen Staatsaufgaben sind heute Bund, Kantone und allenfalls auch die Gemeinden beteiligt. Diese intensive bundesstaatliche Verflechtung führt einerseits zu unübersicht- lichen Verhältnissen mit Bezug auf die Verantwortlichkeiten. Vor allem kann aber die finanzielle Belastung der nachgeord- neten Gemeinwesen vom Bundesgesetzgeber einseitig fest- gelegt werden. Dieser kann den Kantonen neue Aufgaben übertragen oder eine bestehende Finanzierung ändern. Der Bund ist in der Lage, sich dadurch zu entlasten, weil die Folge- wirkungen im finanziellen Bereich bei den Kantonen anfallen. Das ist unbefriedigend und führt zu einer Belastung des bun-
desstaatlichen Verhältnisses und zudem zu einer zunehmen- den Finanzierung von Staatsaufgaben durch die kantonalen direkten Steuern.
Es ist dringend notwendig, die Transparenz im Finanzbereich zu erhöhen. Der Bundesrat wird daher aufgefordert zu prüfen, wie in Zukunft im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren des Bundes mit finanziellen Folgewirkungen für die Kantone eine erhöhte Uebersichtlichkeit mit Bezug auf allfällige Lastenver- schiebungen hergestellt werden kann. Insbesondere sind auch die Folgen der Uebertragung von Vollzugsaufgaben sichtbar zu machen.
Texte du postulat du 9 mars 1993
Dans notre système fédéral, la répartition des recettes prévoit fondamentalement que les recettes provenant des impôts di- rects doivent revenir avant tout aux cantons et aux communes, et celles provenant des impôts indirects à la Confédération. La principale exception est constituée par l'impôt fédéral direct, perçu sur les revenus des personnes physiques et sur les bé- néfices et le capital des personnes morales. Les prérogatives de la Confédération en matière d'impôts directs sont cepen- dant clairement délimitées par la constitution, dans l'intérêt des collectivités publiques subordonnées. Cette répartition des recettes tient compte de la structure fédéraliste de notre pays en ce sens qu'il est clairement établi quel type de collecti- vité publique perçoit quel impôt.
Par contre, s'agissant des dépenses, la situation est bien moins transparente. A l'heure actuelle, la Confédération, les cantons et, le cas échéant, les communes participent à de nombreuses tâches étatiques. La grande complexité de notre système fédéral aboutit à des situations inextricables, où on ne sait plus très bien à qui incombent quelles responsabilités. Mais surtout, le législateur fédéral peut déterminer unilatérale- ment la charge financière que doivent assumer les collectivités publiques subordonnées. Il peut confier de nouvelles tâches aux cantons ou encore modifier un mode de financement exis- tant. La Confédération est ainsi en mesure de se décharger de certaines tâches, les cantons devant assumer les conséquen- ces sur le plan financier. Cette situation, insatisfaisante, abou- tit à un malaise dans les relations entre les types de collectivi- tés publiques et à un recours accru aux impôts cantonaux di- rects pour financer les tâches de l'Etat.
Il est impératif d'instaurer de toute urgence la transparence en matière financière. C'est pourquoi le Conseil fédéral est invité à examiner les moyens susceptibles de créer à l'avenir, dans le cadre des procédures législatives de la Confédération en- traînant des conséquences financières pour les cantons, une plus grande transparence sur les transferts de tâches qui pourraient en résulter. Il veillera également à faire apparaître les conséquences des transferts de tâches.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bisig, Bloetzer, Bühler Ro- bert, Buttiker, Cavelty, Cottier, Coutau, Danioth, Delalay, Flückiger, Frick, Huber, Kündig, Morniroli, Reymond, Rhinow, Rhyner, Roth, Rüesch, Schallberger, Schmid Carlo, Schüle, Seiler Bernhard, Simmen, Uhlmann, Weber Monika, Ziegler Oswald, Zimmerli (28)
Gemperli: Die bundesstaatliche Einnahmenverteilung sieht grundsätzlich vor, dass die Einnahmen aus den direkten Steuern vor allem bei den Kantonen und Gemeinden und die Einnahmen aus den indirekten Steuern beim Bund anfallen sollen. Die wichtigste Ausnahme stellt die direkte Bundes- steuer auf dem Einkommen natürlicher Personen sowie dem Ertrag und dem Kapital juristischer Personen dar. In diesem Bereich der direkten Steuern haben wir bundesstaatlich eine Steuerteilung, indem auch der Bund in diesem Bereich Steuern erheben darf. Die Eingriffsmöglichkeiten des Bundes sind aber im Interesse der nachgeordneten Gemeinwesen verfassungsmässig umschrieben. Wir haben insbesondere das Institut der Höchstsätze, damit der Bund nicht übermässig in das Substrat, das den Kantonen und Gemeinden vorbehal- ten sein soll, eingreifen kann. Diese Einnahmenverteilung trägt insbesondere auch dem föderalistischen Aufbau unse- res Landes Rechnung, indem von allem Anfang an feststeht,
E 3 juin 1993
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Postulat Gemperli
welche staatliche Ebene welche Einnahmenquelle für sich be- anspruchen darf. Dieses schweizerische System der Vertei- lung der Einnahmen auf die verschiedenen Staatsebenen wird allgemein als beispielhaft für eine Finanzzuteilung im Bereich der Einnahmen in einem Bundesstaat angesehen. In dieser Richtung haben wir nichts zu verbessern.
Bei den Ausgaben sind hingegen die Verhältnisse unüber- sichtlich. An vielen Staatsaufgaben sind heute der Bund, die Kantone und allenfalls auch noch die Gemeinden beteiligt Es sind also zwei oder drei Staatsebenen, die sich in die Finanzie- rung der gleichen Aufgabe teilen müssen und teilen. Diese in- tensive bundesstaatliche Verflechtung hat jedoch auch ge- wisse Nachteile, insbesondere mit Bezug auf die Verantwort- lichkeiten, aber natürlich auch auf die Uebersichtlichkeit der Regelungen, indem jede Ebene ihre Bedingungen für eine Unterstützung umschreibt. Vor allem kann aber die finanzielle Belastung der nachgeordneten Gemeinwesen vom Bundes- gesetzgeber einseitig festgelegt werden. Der Bundesgesetz- geber kann durch ein Bundesgesetz grundsätzlich die nach- geordneten Gemeinwesen belasten, ohne dass sie eine Be- sitzstandgarantie haben, wie das auf der Einnahmenseite der Fall ist
Die Einnahmen sind fest zugeteilt, sie sind aber damit auch beschränkt. Hingegen liegt auf der Ausgabenseite keine Be- grenzung vor. Der Bund kann durch seine Gesetzgebung den Kantonen neue Aufgaben übertragen oder bestehende Finan- zierungen an Aufgaben einseitig ändern. Die Folgewirkungen von solchen Aenderungen fallen dann schliesslich bei den Kantonen an. Die Kantone müssen aus den ihnen zugeteilten Finanzquellen dann die entsprechend höheren Mittel aufbrin- gen. Das ist grundsätzlich unbefriedigend und führt zweifellos zu einer Belastung des bundesstaatlichen Verhältnisses und zudem zu einer zunehmenden Finanzierung von Staatsaufga- ben durch die Kantone und damit auch wieder zu einer klande- stinen Verlagerung der Belastung von den indirekten zu den direkten Steuern. Die Kantone müssen ihre Aufgaben durch die direkten Steuern finanzieren, durch die Finanzquellen, die ihnen zustehen.
Ich habe hier einen ganzen Katalog von Gesetzesänderun gen, die in letzter Zeit neue Belastungen auf die Kantone verla- gert haben. Ich erspare Ihnen das; ich weise Sie einfach auf wenige Beispiele hin: Die Krankenversicherung ist eines der Themata, mit dem wir uns vor kurzem befasst haben, dann auch die Treibstoffzölle, das Tierschutzgesetz. Da haben wir eine ganze Reihe von Verlagerungen, die in letzter Zeit die Kantone zusätzlich belastet haben.
Es ist dringend notwendig, die Transparenz in diesem Bereich zu erhöhen. Ich habe keinen Vorstoss mit dem Ziel gemacht, dass man jetzt sofort gesetzgeberisch tätig werden soll, aber es geht mir darum, die Transparenz in der Praxis zu erhöhen. Das ist eine Massnahme, die meines Erachtens kurzfristig in die Wege geleitet werden kann.
Ich möchte den Bundesrat auffordern zu prüfen, ob im Rah- men der Botschaften zur Bundesgesetzgebung in Zukunft die finanziellen Folgewirkungen für die Kantone besser darge- stellt werden könnten, um eine erhöhte Uebersichtlichkeit mit Bezug auf allfällige Lastenverschiebungen zu erzielen, wobei ich unter Lastenverschiebungen auch die Uebertragung von Vollzugsaufgaben auf die Kantone verstehe. Wenn die Kan- tone beispielsweise im Bereich der Luftreinhaltung alle Voll- zugsaufgaben übernehmen müssen, bedingt das zusätzliche Stellen bei den kantonalen Verwaltungen, und es treten ent- sprechende Folgewirkungen auf.
Es ist dringend notwendig, hier vermehrte Uebersichtlichkeit zu schaffen. Meines Erachtens liegt das auch durchaus im In- teresse unseres Finanzministers, weil dann die Verteilung zwi- schen Bund und Kantonen auf eine objektivere Basis gestellt werden kann.
Ich bitte Sie, das Postulat zu überweisen.
Bundesrat Stich: Nach den verschiedenen Uebungen betref- fend die Verteilung der Ausgaben zwischen Bund und Kanto- nen, die schon hinter uns liegen, nachdem wir auch mit den kantonalen Finanzdirektoren ein sehr gutes Verhältnis haben und uns eigentlich geeinigt haben, zu versuchen, diese Pro-
bleme gemeinsam anzugehen, und nachdem es sich hier doch um etwas völlig Neues handelt, sind wir bereit, das Po- stulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
93.3091
Postulat Gemperli Bessere Uebersicht in der Finanzpolitik Pour un meilleur contrôle de la politique financière
Wortlaut des Postulates vom 9. März 1993
Der Bundeshaushalt weist zurzeit erhebliche Defizite auf. Eine Ursache für diese Entwicklung liegt in der Tatsache, dass in der Vergangenheit neue Staatsaufgaben übernommen und bestehende Staatsaufgaben ausgeweitet wurden, ohne die Frage der Finanzierung detailliert anzusprechen. Die entschei- denden Instanzen haben damit oftmals die sich in der Zukunft ergebenden Engpässe übersehen.
Der Bundesrat wird daher eingeladen zu prüfen, ob und wie den finanziellen Belangen im Zusammenhang mit Vorlagen, die Ausgaben oder Kreditgewährungen beinhalten, grösseres Gewicht beigemessen werden kann. Insbesondere sollten die Auswirkungen auf den Finanzplan und die Entwicklung der Staatsquote jeweils dargelegt werden. Das Parlament sollte in der Lage sein, die Auswirkungen von Beschlüssen auf die künftige finanzielle Situation zuverlässig einschätzen zu kön- nen. Sofern die Finanzierung nicht gesichert ist, ist auch dar- zulegen, wo und wie allenfalls zusätzliche Einnahmen be- schafft werden oder bestehende Aufgaben abgebaut und da- mit Einsparungen erzielt werden können.
Texte du postulat du 9 mars 1993
Le budget de la Confédération est aujourd'hui fortement défi- citaire. Cette évolution est due notamment au fait que l'Etat a d'une part endossé de nouvelles tâches, d'autre part déve- loppé des tâches qu'il assumait déjà, sans s'interroger réelle- ment sur la question du financement détaillé de ces charges. Les organes décisionnels n'ont souvent pas prévu les problè- mes que cette évolution engendrerait
En conséquence, le Conseil fédéral est invité à examiner s'il ne serait pas possible d'accorder une plus grande importance aux questions financières lors de l'élaboration de projets pré- voyant des dépenses ou l'octroi de crédits, et comment cela pourrait se faire. Il faudrait en particulier analyser dans chaque cas de figure les effets qu'auraient de tels projets sur le plan fi- nancier et sur l'évolution de la part de l'Etat. Le Parlement doit être en mesure d'évaluer le plus sûrement possible l'influence de certaines décisions sur la situation financière. Chaque fois que le financement ne sera pas garanti, il faudra présenter des solutions indiquant où et comment des recettes supplémen- taires pourront être dégagées, des tâches supprimées ou des économies réalisées.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bisig, Bloetzer, Bühler Ro- bert, Buttiker, Cavelty, Cottier, Coutau, Danioth, Delalay, Flückiger, Frick, Huber, Iten Andreas, Kündig, Loretan, Martin Jacques, Meier Josi, Morniroli, Petitpierre, Reymond, Rhinow, Rhyner, Roth, Rüesch, Salvioni, Schallberger, Schmid Carlo, Schüle, Seiler Bernhard, Simmen, Uhlmann, Weber Monika, Ziegler Oswald, Zimmerli (34)
Gemperli: Zurzeit ist in der Finanzpolitik das Schwarzpeter- spiel besonders beliebt Die Defizite steigen progressiv, und bei der Erforschung der Ursachen besteht beileibe keine ein-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Gemperli Für eine transparentere Finanzpolitik zwischen Bund und Kantonen Postulat Gemperli Pour une politique financière plus transparente entre la Confédération et les cantons
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3090
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.06.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
365-366
Page
Pagina
Ref. No
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