Motion du Conseil national. Activités administratives
362
E 3 juin 1993
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
93.3020
Motion des Nationalrates (FK-NR 92.064) Bundesbeschluss über den Teuerungsausgleich an das Bundespersonal Motion du Conseil national (CdF-CN 92.064) Arrêté fédéral concernant la compensation du renchérissement accordée au personnel fédéral
Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Aenderung des Bundes- beschlusses über den Teuerungsausgleich auszuarbeiten, damit in Perioden angespannter Bundesfinanzen und schwa- cher Wirtschaftslage unter Wahrung sozialer Aspekte vom au- tomatischen Ausgleich der Teuerung abgewichen werden kann.
Texte de la motion du 7 décembre 1992
Le Conseil fédéral est chargé de procéder à une modification de l'arrêté fédéral concernant la compensation du renchéris- sement accordée au personnel fédéral, de façon qu'il soit pos- sible, en tenant compte des facteurs sociaux, de s'écarter du principe de la compensation automatique du renchérisse- ment durant les périodes où la situation financière est tendue et où la conjoncture économique est mauvaise.
Rüesch, Berichterstatter: Im Rahmen der Budgetdebatte im Dezember 1992 haben die Finanzkommissionen beider Räte Ihrem Plenum die Ueberweisung einer Motion zur Aenderung des Bundesbeschlusses über den Teuerungsausgleich vor- geschlagen. Der Text der beiden Motionen war aber ver- schieden.
Beide Motionen gehen davon aus, dass die Möglichkeit ge- schaffen werden soll, aufgrund der finanziellen und konjunktu- rellen Lage vom automatischen Teuerungsausgleich abzuwei- chen; die Möglichkeit soll geschaffen werden.
Im Gegensatz zur ständerätlichen Motion spricht die national- rätliche Motion expressis verbis davon, das solle man «unter Wahrung sozialer Aspekte» tun. Man denkt hier offenbar an einen degressiven Teuerungsausgleich.
Als die Fassung gemäss ständerätlicher Kommission in unse- rem Rate diskutiert wurde, hatte der Nationalrat seine Motion bereits überwiesen. Herr Onken machte damals den Vor- schlag, dass sich der Ständerat dem Nationalrat anschliessen solle; er unterlag jedoch mit seinem Vorschlag. Der Ständerat überwies die Motion seiner Kommission daraufhin mit 22 zu 9 Stimmen. Wir machten damals darauf aufmerksam, dass die nationalrätliche Motion, welche mit der ständerätlichen nicht deckungsgleich ist, ohnehin noch von uns behandelt werden müsse, was heute nun zu geschehen hat. Umgekehrt muss unsere Motion im Nationalrat behandelt werden.
Heute hätten wir nun also die nationalrätliche Motion zu be- handeln. Nachdem Herr Onken dieser schon damals, im De- zember, zugestimmt hat, liegt meines Erachtens heute über- haupt kein Hinderungsgrund mehr vor, diese nicht zu über- weisen. Anders wird es mit unserer Motion sein. Ich denke, im Nationalrat hat sie nur die Chance, als Postulat überwiesen zu werden. Aber wenn Sie jetzt die nationalrätliche Motion über- weisen, ist wenigstens eine der beiden Motionen - und zwar die aus Ihrer Warte heraus gesehen harmlosere, Herr Onken - überwiesen. Ich empfehle Ihnen hiermit, so zu beschliessen.
18 Stimmen 1 Stimme
Bundesrat Stich: Ich möchte darauf hinweisen, dass man na- türlich nicht gleichzeitig beide Motionen überweisen kann, weil sie nicht identisch sind. Man kann nicht unterschiedliche Dinge in Form der Motion als obligatorisch erklären. Deshalb haben wir beantragt, alles als Postulat zu überweisen.
Ueberwiesen - Transmis
93.3021
Motion des Nationalrates (FK-NR 92.064) Verwaltungstätigkeit. Verzichtplanung Motion du Conseil national (CdF-CN 92.064) Activités administratives. Plan de renonciation
Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992
Der Bundesrat wird beauftragt, eine systematische Ueberprü- fung der Verwaltungstätigkeit (Verzichtplanung und Rationali- sierung) vorzunehmen und die notwendigen Gesetzesände- rungen zu unterbreiten.
Texte de la motion du 7 décembre 1992 Le Conseil fédéral est invité à procéder à un réexamen systé- matique des activités de l'administration (plan de renonciation et rationalisation) et de proposer ensuite les modifications lé- gales nécessaires.
Rüesch, Berichterstatter: Sie werden mich heute vormittag nun zum letzten Mal hören, es sei denn, ich werde von irgend jemandem noch provoziert. (Teilweise Heiterkeit)
Der Nationalrat hat die hier zur Diskussion stehende Motion im Rahmen der Budgetdebatte im Dezember 1992 überwiesen. Der Berichterstatter im Plenum des Nationalrates hat die Mo- tion damals wie folgt begründet: «Ich habe Ihnen bereits im Rahmen der letztwöchigen Budgetdebatte dargelegt, dass wir feststellen, dass Sie dem Bund immer wieder neue Aufgaben übertragen, aber selten oder praktisch nie können wir feststel- len, dass bisherige Aufgaben als beendet oder erfüllt erklärt werden, was sich dann auch im Stellenabbau oder in Ausga- beneinsparungen niederschlagen müsste. Verzichtplanung, Rationalisierung müssten aus unserer Sicht eine Dauerauf- gabe der Verwaltung sein, wobei wir hier nicht unbedingt an aussenstehende Experten denken, die einzelne Teile der Ver- waltung untersuchen und dann mit mehr oder weniger Erfolg ihre Ergebnisse präsentieren und auch durchsetzen können; sondern wir denken vielmehr daran, dass es Aufgabe aller Führungsverantwortlichen innerhalb der Verwaltung ist, ihre Aufgaben immer wieder in Frage zu stellen und dort, wo eine Aufgabe unter Berücksichtigung aller notwendigen Prioritäten als erfüllt betrachtet werden kann, diese dann auch einzustel- len.» (AB 1992 N 2404)
Aus den Materialien geht hervor: Man erwartet hier nicht einen neuen Super-Mckinsey, sondern primär eine verwaltungsin- terne Ueberprüfung der Arbeiten.
Im Rahmen der Diskussion wurde dies dann auch unterstri- chen, indem der Sprecher der CVP-Fraktion beispielsweise ausführte, die vom Bundesrat angesprochenen, bereits lau- fenden Abklärungen und Ueberprüfungen seien in den Ge- samtzusammenhang zu stellen und könnten ohne weiteres in das Ueberprüfungskonzept integriert werden. Das gleiche gilt für die Umsetzung der Massnahmen auch im Effi-QM-Pro- jekt usw.
Der Bundesrat wollte die Motion lediglich als Postulat entge- gennehmen, und er verwies auf den hohen Arbeitsaufwand in
363
Motion des Nationalrates. Verwaltungstätigkeit
der folgenden Ueberprüfung. Im Plenum des Nationalrates wurde denn auch geltend gemacht, dass die Motion keines- wegs eine neu aufgezogene grosse Untersuchung zur Folge haben solle - wie ich Ihnen das aufgrund der Aussagen des Sprechers der CVP-Fraktion dargestellt habe. Der Nationalrat überwies dann die Motion gegen den Willen des Bundesrates mit grossem Mehr, nämlich mit 81 zu 44 Stimmen.
Ihre Finanzkommission empfiehlt Ihnen, dem Nationalrat zu folgen und die Motion «Verzichtplanung» zu überweisen. Der Entscheid erfolgte in der Finanzkommission mit 5 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Herr Ziegler Oswald wird nun den Antrag vertreten, wonach die Motion nicht zu überweisen ist. Damit ich nachher nicht nochmals sprechen muss - was ich hier ja bereits verspro- chen habe -, möchte ich einfach sagen: Wenn Sie nun Herrn Ziegler folgen und die Motion nicht überweisen, dann werden Sie falsche Signale setzen. Im Grunde genommen rennt die Motion bis zu einem gewissen Grade offene Türen ein, denn wir verlangen ja von der Verwaltung, dass sie laufend Selbst- kontrolle macht und gerade im Rahmen des Sparpro- gramms II diese Selbstkontrolle durchführt. Wenn wir aber der Motion jetzt nicht zustimmen, dann wird man den Eindruck er- wecken, der Ständerat weiche von der Sparlinie ab und gebe dem Bundesrat diesen Auftrag nicht. Wir haben aber unserer- seits keine solche Motion formuliert. Nachdem sie formuliert und von einem Rat überwiesen ist, sollte der andere Rat kein falsches Signal geben.
Damit gebe ich Ihnen die Empfehlung, die Motion zu über- weisen.
Ziegler Oswald: Mit dieser Motion soll der Bundesrat verpflich- tet werden - ich wiederhole absichtlich: mit dieser Motion -, eine systematische Ueberprüfung der Verwaltungstätigkeit (Verzichtplanung und Rationalisierung) vorzunehmen sowie die notwendigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten.
Ich beantrage Ihnen, auf diese Auftragserteilung in Form einer Motion zu verzichten. Ich bin nicht gegen Planung, ich bin auch nicht gegen Verzichtplanung, ich bin schon gar nicht gegen Rationalisierung, aber ich bin gegen die Erteilung von Aufträgen, die bereits wiederholt festgehalten sind und mit de- nen offene Türen eingerennt werden. Eine Motion ist für mich mehr als Zeichensetzen. Ich werde darauf noch zu sprechen kommen.
Eine systematische Ueberprüfung der Verwaltungstätigkeit hat erst stattgefunden - Mckinsey, Effi-Programm, um Stich- worte zu nennen. Man ist immer noch an der Auswertung und am Vollzug. Im Nationalrat hat Herr Bundesrat Stich kurz und bündig - wahrscheinlich auch mit der entsprechenden Beto- nung und Mimik - erklärt: «Wir haben .... alle Bereiche unter- sucht, in Teilprojekte aufgeteilt. » Und - das ist der wesentliche Satz -: «Das Ergebnis kennen Sie.» (AB 1992 N 2405) Ich kann mir die Reaktion im Nationalrat vorstellen. 1985 hat Mckinsey begonnen; 1990 war er mit seinem Expertenauftrag fertig. Die Kosten betrugen ungefähr 7 Millionen Franken. Von 40 Teil- projekten laufen heute noch 21 Projekte. Man rechnet damit, dass dieses Projekt 1995, eventuell 1996, abgeschlossen wer- den kann. Ich habe gesagt, dass Bundesrat Stich gesagt hat: «Das Ergebnis kennen Sie.»
Das Ergebnis - oder der Erfolg - kann wohl auch daran beur- teilt werden, dass man bereits wieder eine solche Ueberprü- fung durchführen will; dies, obwohl Auswertung und Vollzug überhaupt noch nicht abgeschlossen sind. Von 40 Teilprojek- ten sind 21 noch in Bearbeitung. Unsere Finanzlage erlaubt uns ja solche Aufwendungen! Ich wiederhole auch das: Die letzte Ueberprüfung hat 7 Millionen Franken gekostet. Das sind aber nur die Kosten, die man für den aussenstehenden Experten bezahlt hat. Die Aufwendungen verwaltungsintern, wo Hunderte von Beamten im Einsatz waren, sind nicht ge- rechnet. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass der Bundes- rat die Daueraufgabe hat, die Verwaltungstätigkeit systema- tisch zu überprüfen, Stichwort: Verwaltungskontrolle des Bun- desrates. Ich verweise auf das Finanzhaushaltgesetz, aber auch auf die Ueberprüfungen im Rahmen der jährlichen Bud- getierungen.
Wenn wir die heutige Finanzlage des Bundes berücksichti-
gen, drängen sich solche Ueberprüfungen laufend auf, und zwar in der ganzen Verwaltung. Es können keine Sanie- rungspakete ausgearbeitet werden, ohne dass solche Ueber- prüfungen vorgenommen werden. Wir sind ja beim zweiten Sanierungspaket. Im Sinne der verlangten Ueberprüfung, Ver- zichtplanung und Rationalisierung, nur einige Hinweise dar- auf, was schon geschieht: das Armeeleitbild 95, «EMD 95», aber auch die Regierungsreform, die ständige Verwaltungs- kontrolle, das zweite Sanierungspaket. Gerade das zweite Sa- nierungspaket verlangt doch, dass die ganze Verwaltung durchleuchtet, überprüft und abgeklopft wird.
Jetzt meine Frage: Was soll denn diese Motion, diese Auf- tragserteilung noch? Will man erneut aussenstehende Exper- ten beauftragen? Der Nationalrat will dies nicht, aber Bundes- rat Stich hat im Nationalrat erklärt, etwas anderes ausser den Beizug eines aussenstehenden Experten könne sich der Bun- desrat überhaupt nicht vorstellen. Dazu kommt, dass wir, das Parlament, auch Ueberprüfungsbefugnisse - nicht nur Befug- nisse, sondern auch Pflichten - haben, nämlich im Rahmen der Budgetierung und der Rechnungsgenehmigung. Die Null- basis-Budgetmethode kann doch jederzeit zur Anwendung gelangen, sei es durch die Finanzkommission, die Geschäfts- prüfungskommission oder auch durch eine andere Kommis- sion.
Wir sind im Begriffe, einen Auftrag zu erteilen, der längst be- steht, ja mehrmals erteilt worden und in Rechtsvorschriften festgenagelt ist. Haben denn gesetzliche Aufträge weniger Gewicht als solche Motionen? Natürlich, Motionen sollen Si- gnale setzen, sie sollen Zeichen geben. Wäre es nicht viel bes- ser, wir würden uns wieder einmal an die drei K erinnern: kom- mandieren, kontrollieren und korrigieren? Ich meine, als Parla- ment sollten wir vor allem kontrollieren, ob unsere bereits be- stehenden und immer wiederholten Aufträge ausgeführt wer- den, und nicht neue Aufträge erteilen, d. h. alte, bereits beste- hende Aufträge stets wiederholen.
Aus meinen Ausführungen ist unschwer ersichtlich, dass ich auch ein Postulat nicht für notwendig erachte. Wenn aber der Bundesrat für sich oder die Verwaltung ein solches braucht, ja selber will, soll er es haben; ich habe nichts dagegen. Uebri- gens meinte man in der Finanzkommission - das wurde vom Präsidenten der Finanzkommission auch wieder gesagt -, es gehe darum, Zeichen zu setzen. Mit einem Nein zur Motion würde man, nachdem ihr der Nationalrat zugestimmt habe, fal- sche Zeichen setzen. Für mich ist eine Motion ein verbind- licher Auftrag und nicht ein Signal. Mit einer Motion Zeichen setzen, Signale geben, ist falsch; dadurch entwerten wir die Motion noch mehr, als wir sie bereits entwertet haben.
Ich beantrage Ihnen, diesen Auftrag nicht in Form einer Motion zu erteilen.
Bundesrat Stich: Ich möchte Herrn Ziegler Oswald für seine Stellungnahme danken, insbesondere in bezug auf das, was er grundsätzlich zur Motion gesagt hat Wenn eine Motion ein- gereicht wird und wir im Prinzip mit der Zielsetzung einverstan- den sind, auch wenn man sie nicht im Sinn des Wortlauts erfül- len kann, möchten wir sie als Postulat entgegennehmen. Diese Motion kann man nicht im genauen Sinn des Wortlauts erfüllen; sonst müssten wir einen Auftrag nach aussen verge- ben. Das andere machen wir im Rahmen der Spar- und Sanie- rungsmassnahmen. Wir suchen überall. Wir haben vielleicht nicht überall Erfolg; das ist klar. Aber Sie sagen uns auch nicht konkret, wo und was wir tun sollen. Wenn wir also mit der Ziel- setzung einverstanden sind, sind wir bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Das ist immerhin eine Erklärung des guten Willens. Wenn das aber dazu führt, dass man den Vorstoss trotzdem als Motion überweist - wie das der National- rat trotzdem getan hat -, entwertet man die Motion. Wenn man in der Folge der Motion aus Solidarität zustimmt, entwertet man sie erst recht. Der Bundesrat muss sich dann fragen, ob es einen Sinn hat, lange Diskussionen zu führen, wenn Motio- nen eingereicht werden. Wenn es allenfalls nur Signale sind, kann er sagen: Machen wir es einfach und nehmen wir an; der Ständerat stimmt ohnehin zu. Das wäre die Konsequenz
Deshalb bitte ich Sie, hier diese Motion als Postulat zu über- weisen.
Motion du conseil national. Sociétés holdings en Suisse
364
E 3 juin 1993
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Postulat Für Ueberweisung als Motion
20 Stimmen 5 Stimmen
Präsident: Damit ist der Vorstoss zu einem Postulat beider Räte geworden.
92.3327
Motion des Nationalrates (Etique) Finanzströme zwischen Staat und Wirtschaft Motion du Conseil national (Etique) Flux financiers entre l'Etat et l'économie générale du pays
Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1992
Der Bundesrat wird gebeten, eine Uebersicht über die durch gewisse öffentliche und halböffentliche Aktivitäten (öffentli- cher Verkehr, Gesundheitswesen, Militär, Landwirtschaft, öf- fentliche Werke, Post- und Fernmeldeverkehr) ausgelösten Fi- nanzströme auszuarbeiten, damit deren Einfluss auf die Volks- wirtschaft, im besonderen auf Ebene der Verwendung von Produktions- und Beschäftigungsfaktoren, ermittelt werden kann.
Texte de la motion du 14 décembre 1992
Le Conseil fédéral est prié de préparer un tableau des flux fi- nanciers provoqués par certaines activités publiques ou semi-publiques - transports publics, santé publique, armée, agriculture, travaux publics, postes et télécommunications, etc. - afin d'en déterminer l'effet sur l'économie nationale, no- tamment au niveau de l'utilisation des facteurs de production et des emplois.
Gemperli, Berichterstatter: Inhaltlich geht es bei dieser Mo- tion darum, eine Uebersicht über die durch gewisse öffentli- che und halböffentliche Aktivitäten verursachten Geldströme auszuarbeiten und deren Einfluss auf die Volkswirtschaft zu er- mitteln, insbesondere auf die Produktions- und die Beschäfti- gungsfaktoren. Es geht vor allem um Ausgaben auf den Ge- bieten des Gesundheitswesens, des Militärs, der Landwirt- schaft, der öffentlichen Beschaffung.
Die WAK hat sich mit dieser Motion befasst. Sie hat sie aller- dings nicht weiter diskutiert, sondern hat stillschweigend be- schlossen, zu beantragen, den Vorstoss auch als Motion zu überweisen. Man ist ohne Widerspruch davon ausgegangen, dass das Anliegen berechtigt sei. Es ist allerdings zuzugeben, dass wir bereits eine grosse Anzahl von Statistiken haben: Spezialstatistiken wie Verkehrsstatistik, Gesundheitsstatistik, Kulturstatistik, Bildungsstatistik. Alle diese Statistiken geben auch Geldströme wieder. Was hier aber der Motionär will - und das ist offensichtlich das gewesen, was letztlich zu diesem Entscheid geführt hat -, ist die Tatsache, dass hier eine Global- bilanz verlangt wird und dass diese Globalbilanz mit Bezug auf die Wirkungen dieser entsprechenden Geldströme gewisse Vorteile bringen würde.
Die Kommission hat die Ueberweisung als Motion mit einem Stimmenverhältnis von 6 zu 3 Stimmen beschlossen - drei Mitglieder der Kommission waren für eine Ueberweisung als Postulat
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, auch diese Motion als Postulat zu überweisen und nicht als verbindlichen Auftrag.
Wenn aus diesem Vorstoss ein verbindlicher Auftrag gemacht wird, müssen wir eine wissenschaftliche Gruppe einsetzen,
die ihn erfüllt. Sie können dann von vornherein einige hundert- tausend Franken ausgeben und uns zusätzliche Leute be- willigen.
Wenn Sie dazu Lust haben, können Sie den Vorstoss als Mo- tion überweisen, sonst sollten Sie ihn als Postulat überweisen.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Motion 11 Stimmen Für Ueberweisung als Postulat 7 Stimmen
91.3326
Motion des Nationalrates (Hess Peter) Holdingstandort Schweiz. Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen Motion du Conseil national (Hess Peter) Sociétés holdings en Suisse. Amélioration du climat fiscal
Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1992
Der Bundesrat wird eingeladen, die erforderlichen Massnah- men zu treffen, um sicherzustellen, dass dem Standort Schweiz für international ausgerichtete schweizerische Unter- nehmen und insbesondere Holdinggesellschaften angesichts der von der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der direkten Steuern geschaffenen Erleichterungen keine schwer- wiegenden Wettbewerbsnachteile erwachsen.
Texte de la motion du 14 décembre 1992
Compte tenu du fait que la Communauté européenne a ins- tauré des allègements en matière de fiscalité directe, le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures nécessai- res pour éviter que les entreprises suisses à vocation interna- tionale ainsi que les sociétés holdings établies en Suisse ne subissent des désavantages concurrentiels trop graves.
Gemperli, Berichterstatter: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben beantragt Ihnen, den Vorstoss in Uebereinstimmung mit dem Beschluss des Nationalrates als Motion zu über- weisen.
Die Gründe sind die folgenden: Art und Höhe der Unterneh- mensbesteuerung stellen für jedes Unternehmen einen sehr gewichtigen Kosten- und damit Standortfaktor dar. Für die Be- triebsgesellschaften ist dies aber nicht das einzige Kriterium, das über die Qualität eines Standortes entscheidet; anders für die Holdinggesellschaften, das heisst für die sogenannten Ober- und Muttergesellschaften, die Beteiligungen an Produk- tionsgesellschaften zusammenfassen: Für diese Gesellschaf- ten sind es effektiv einzig die steuerlichen Rahmenbedingun gen, die einen Standort als geeignet oder ungeeignet erschei- nen lassen.
Die Schweiz war früher ein begehrter Standort für in- und aus- ländisch beherrschte Holdinggesellschaften mit international zusammengesetzten Beteiligungsportefeuilles. In den letzten Jahren hat die Schweiz in dieser Beziehung an Attraktivität ver- loren. Dies gilt namentlich für Holdinggesellschaften, die Be- teiligungen in EG-Staaten halten. Dem Vernehmen nach sind denn auch Neugründungen von international tätigen Holding- gesellschaften stark rückläufig, und es soll bereits zu Verle- gungen des Sitzes von Holdinggesellschaften aus der Schweiz gekommen sein.
Im Vergleich mit anderen Holdinggesellschaften und ange- sichts der steuerlichen Entwicklungen in der EG fallen für un- sere Holdinggesellschaften vor allem folgende Nachteile in Betracht: Quellensteuerbelastung auf ausländischen Erträ-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (FK-NR 92.064) Verwaltungstätigkeit. Verzichtplanung Motion du Conseil national (CdF-CN 92.064) Activités administratives. Plan de renonciation
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3021
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.06.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
362-364
Page
Pagina
Ref. No
20 023 025
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.