Motion du Conseil national. Activités administratives
362
E 3 juin 1993
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
93.3020
Motion des Nationalrates (FK-NR 92.064) Bundesbeschluss über den Teuerungsausgleich an das Bundespersonal Motion du Conseil national (CdF-CN 92.064) Arrêté fédéral concernant la compensation du renchérissement accordée au personnel fédéral
Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Aenderung des Bundes- beschlusses über den Teuerungsausgleich auszuarbeiten, damit in Perioden angespannter Bundesfinanzen und schwa- cher Wirtschaftslage unter Wahrung sozialer Aspekte vom au- tomatischen Ausgleich der Teuerung abgewichen werden kann.
Texte de la motion du 7 décembre 1992
Le Conseil fédéral est chargé de procéder à une modification de l'arrêté fédéral concernant la compensation du renchéris- sement accordée au personnel fédéral, de façon qu'il soit pos- sible, en tenant compte des facteurs sociaux, de s'écarter du principe de la compensation automatique du renchérisse- ment durant les périodes où la situation financière est tendue et où la conjoncture économique est mauvaise.
Rüesch, Berichterstatter: Im Rahmen der Budgetdebatte im Dezember 1992 haben die Finanzkommissionen beider Räte Ihrem Plenum die Ueberweisung einer Motion zur Aenderung des Bundesbeschlusses über den Teuerungsausgleich vor- geschlagen. Der Text der beiden Motionen war aber ver- schieden.
Beide Motionen gehen davon aus, dass die Möglichkeit ge- schaffen werden soll, aufgrund der finanziellen und konjunktu- rellen Lage vom automatischen Teuerungsausgleich abzuwei- chen; die Möglichkeit soll geschaffen werden.
Im Gegensatz zur ständerätlichen Motion spricht die national- rätliche Motion expressis verbis davon, das solle man «unter Wahrung sozialer Aspekte» tun. Man denkt hier offenbar an einen degressiven Teuerungsausgleich.
Als die Fassung gemäss ständerätlicher Kommission in unse- rem Rate diskutiert wurde, hatte der Nationalrat seine Motion bereits überwiesen. Herr Onken machte damals den Vor- schlag, dass sich der Ständerat dem Nationalrat anschliessen solle; er unterlag jedoch mit seinem Vorschlag. Der Ständerat überwies die Motion seiner Kommission daraufhin mit 22 zu 9 Stimmen. Wir machten damals darauf aufmerksam, dass die nationalrätliche Motion, welche mit der ständerätlichen nicht deckungsgleich ist, ohnehin noch von uns behandelt werden müsse, was heute nun zu geschehen hat. Umgekehrt muss unsere Motion im Nationalrat behandelt werden.
Heute hätten wir nun also die nationalrätliche Motion zu be- handeln. Nachdem Herr Onken dieser schon damals, im De- zember, zugestimmt hat, liegt meines Erachtens heute über- haupt kein Hinderungsgrund mehr vor, diese nicht zu über- weisen. Anders wird es mit unserer Motion sein. Ich denke, im Nationalrat hat sie nur die Chance, als Postulat überwiesen zu werden. Aber wenn Sie jetzt die nationalrätliche Motion über- weisen, ist wenigstens eine der beiden Motionen - und zwar die aus Ihrer Warte heraus gesehen harmlosere, Herr Onken - überwiesen. Ich empfehle Ihnen hiermit, so zu beschliessen.
18 Stimmen 1 Stimme
Bundesrat Stich: Ich möchte darauf hinweisen, dass man na- türlich nicht gleichzeitig beide Motionen überweisen kann, weil sie nicht identisch sind. Man kann nicht unterschiedliche Dinge in Form der Motion als obligatorisch erklären. Deshalb haben wir beantragt, alles als Postulat zu überweisen.
Ueberwiesen - Transmis
93.3021
Motion des Nationalrates (FK-NR 92.064) Verwaltungstätigkeit. Verzichtplanung Motion du Conseil national (CdF-CN 92.064) Activités administratives. Plan de renonciation
Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992
Der Bundesrat wird beauftragt, eine systematische Ueberprü- fung der Verwaltungstätigkeit (Verzichtplanung und Rationali- sierung) vorzunehmen und die notwendigen Gesetzesände- rungen zu unterbreiten.
Texte de la motion du 7 décembre 1992 Le Conseil fédéral est invité à procéder à un réexamen systé- matique des activités de l'administration (plan de renonciation et rationalisation) et de proposer ensuite les modifications lé- gales nécessaires.
Rüesch, Berichterstatter: Sie werden mich heute vormittag nun zum letzten Mal hören, es sei denn, ich werde von irgend jemandem noch provoziert. (Teilweise Heiterkeit)
Der Nationalrat hat die hier zur Diskussion stehende Motion im Rahmen der Budgetdebatte im Dezember 1992 überwiesen. Der Berichterstatter im Plenum des Nationalrates hat die Mo- tion damals wie folgt begründet: «Ich habe Ihnen bereits im Rahmen der letztwöchigen Budgetdebatte dargelegt, dass wir feststellen, dass Sie dem Bund immer wieder neue Aufgaben übertragen, aber selten oder praktisch nie können wir feststel- len, dass bisherige Aufgaben als beendet oder erfüllt erklärt werden, was sich dann auch im Stellenabbau oder in Ausga- beneinsparungen niederschlagen müsste. Verzichtplanung, Rationalisierung müssten aus unserer Sicht eine Dauerauf- gabe der Verwaltung sein, wobei wir hier nicht unbedingt an aussenstehende Experten denken, die einzelne Teile der Ver- waltung untersuchen und dann mit mehr oder weniger Erfolg ihre Ergebnisse präsentieren und auch durchsetzen können; sondern wir denken vielmehr daran, dass es Aufgabe aller Führungsverantwortlichen innerhalb der Verwaltung ist, ihre Aufgaben immer wieder in Frage zu stellen und dort, wo eine Aufgabe unter Berücksichtigung aller notwendigen Prioritäten als erfüllt betrachtet werden kann, diese dann auch einzustel- len.» (AB 1992 N 2404)
Aus den Materialien geht hervor: Man erwartet hier nicht einen neuen Super-Mckinsey, sondern primär eine verwaltungsin- terne Ueberprüfung der Arbeiten.
Im Rahmen der Diskussion wurde dies dann auch unterstri- chen, indem der Sprecher der CVP-Fraktion beispielsweise ausführte, die vom Bundesrat angesprochenen, bereits lau- fenden Abklärungen und Ueberprüfungen seien in den Ge- samtzusammenhang zu stellen und könnten ohne weiteres in das Ueberprüfungskonzept integriert werden. Das gleiche gilt für die Umsetzung der Massnahmen auch im Effi-QM-Pro- jekt usw.
Der Bundesrat wollte die Motion lediglich als Postulat entge- gennehmen, und er verwies auf den hohen Arbeitsaufwand in
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (FK-NR 92.064) Bundesbeschluss über den Teuerungsausgleich an das Bundespersonal
Motion du Conseil national (CdF-CN 92.064) Arrêté fédéral concernant la compensation du renchérissement accordée au personnel fédéral
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Jahr
1993
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Band
III
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Sommersession
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Session d'été
Sessione
Sessione estiva
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Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3020
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Datum 03.06.1993 - 08:00
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362-362
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