E 1er juin 1993
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Motion Schule
93.3102
Motion Schüle Stärkung der regionalen Zusammenarbeit über die Grenze Renforcement de la coopération régionale transfrontalière
Wortlaut der Motion vom 11. März 1993
Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeiten der regiona- len Zusammenarbeit über die Grenze gemeinsam mit den Kantonen vertieft zu untersuchen und die verwaltungstechni- schen und gesetzlichen Voraussetzungen zu ändern, zu schaffen beziehungsweise vorzuschlagen,
die den schweizerischen Grenzregionen eine grössere Au- tonomie zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit verlei- hen;
die die bestehenden regionalpolitischen Strukturen stär- ken;
die den kleinen Grenzverkehr erleichtern;
die die Zusammenarbeit über die Grenze vor allem auch im Aufgabenbereich der Regiebetriebe sowie in den öffentlichen wie privaten Projekten in allen geeigneten Bereichen wie Wirt- schaft, Arbeitsmarkt, Verkehr, Umwelt, Raumplanung, Land- wirtschaft, Technologie, Bildung und Kultur erleichtern.
Ueber die Möglichkeiten, die getroffenen Massnahmen und die erreichten Resultate ist periodisch in geeigneter Form Be- richt zu erstatten.
Texte de la motion du 11 mars 1993
Le Conseil fédéral est chargé d'examiner de manière appro- fondie avec les cantons les possibilités de coopération régio- nale transfrontalière et de modifier, créer ou proposer les conditions administratives et légales nécessaires afin que
les régions frontalières suisses disposent d'une autonomie accrue pour coopérer par-delà les frontières;
les structures de politique régionale actuelles soient renfor- cées;
le trafic frontalier soit facilité;
la coopération transfrontalière soit facilitée, avant tout dans le domaine des régies, mais aussi en ce qui concerne les pro- jets publics ou privés relevant de tous les secteurs concernés tels que l'économie, l'emploi, les transports, la protection de l'environnement, l'aménagement du territoire, l'agriculture, la technologie, la formation et la culture.
Le gouvernement rendra compte, périodiquement et de façon appropriée, des possibilités envisagées, des mesures prises et des résultats obtenus.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Beerli, Bisig, Bühler Robert, Büttiker, Flückiger, Iten Andreas, Loretan, Martin Jacques, On- ken, Petitpierre, Rhyner, Rüesch, Salvioni, Schiesser, Schoch (15)
Schüle: Bundesrat und Parlament haben sich auch nach dem Volksentscheid vom 6. Dezember 1992 dazu bekannt, die Oeffnung gegenüber Europa voranzutreiben. Selbst die Wort- führer unter den EWR-Gegnern sehen das so. Diese Oeffnung muss aber zwei Stossrichtungen haben: die aussenpolitische Stossrichtung, bei der vorab der Bundesrat und unsere ge- samte Diplomatie gefordert sind, in die wir Vertrauen haben und die wir nicht auf saloppe Weise diskreditieren lassen; dann aber auch eine innenpolitische Stossrichtung, die be- achtet werden muss. Hier geht es darum, die Bürger dieses Landes und mit ihnen die Kantone für eine solche Politik der Oeffnung zu gewinnen.
Die Kantone müssen bewusst und in einer aktiven, auf sie zu- geschnittenen Rolle wesentlich stärker als in der Vergangen- heit in die künftige Europapolitik unseres Landes eingebun- den werden. Rund zwei Drittel unserer Schweizer Bevölkerung
leben in Grenzkantonen, die tagtäglich mit den grenzüber- schreitenden Fragen und Problemen konfrontiert sind. Dieses enge Zusammenleben mit unseren Nachbarn hat eine lange Tradition und dazu eine politische, eine wirtschaftliche, eine kulturelle und eine gesellschaftliche Dimension, die sich aber seit dem letzten Dezember sichtbar verändert hat. Grenzüber- schreitende Aufgaben sind vor allem im Basler Dreiländereck mit Erfolg regional angepackt und zum Teil auch gelöst wor- den. In anderen Regionen, vor allem im Jura, in Genf, im Tes- sin, in Südbünden und im Bodenseeraum, wachsen ebenfalls regionalpolitische Strukturen heran. Der Bund hat ein echtes, ein vitales Interesse daran, dass sich diese grenzüberschrei- tende Zusammenarbeit entwickeln und vertiefen kann. Diese Zusammenarbeit im Kleinen ist eine geeignete Basis, auf die sich die schweizerische Politik der Oeffnung gegenüber Eu- ropa abstützen lässt: die kleine Aussenpolitik als Grundstein für die Integration einer eigenständigen Schweiz im künftigen Europa
Wir haben in der Sondersession das Postulat Onken überwie- sen, das den aussenpolitischen Spielraum der Kantone zum Thema hat (92.3525 «Aussenpolitik der Kantone. Gestaltungs- spielraum»; AB 1993 S 250). Der Postulant und mit ihm unser Rat wollen, dass in einem Bericht die rechtlichen und institutio- nellen Handlungsmöglichkeiten ausgelotet werden, die un- sere Bundesverfassung in den Artikeln 8 bis 10 absteckt. Arti- kel 9 räumt den Kantonen bekanntlich die Befugnis ein, aller- dings nur im Sinne von Ausnahmeregelungen: « .... Verträge über Gegenstände der Staatswirtschaft, des nachbarlichen Verkehrs und der Polizei mit dem Auslande abzuschliessen; jedoch dürfen dieselben nichts dem Bunde oder den Rechten anderer Kantone Zuwiderlaufendes enthalten.»
Sie, Herr Bundesrat Cotti, bezeichneten es im Zusammen- hang mit diesem Postulat als eine «absolute Notwendig- keit .... , für die Zukunft, in der Frage der europäischen Integra- tion verstärkt mit den Kantonen zusammenzuarbeiten».
Unser Aussenminister stellte bis zum Jahresende einen Kurz- bericht zu diesem Thema in Aussicht. Bereits früher hatte der Bundesrat im Nationalrat erklärt, dass er die Artikel 9 und 10 der Bundesverfassung, welche die Sachkompetenzen der Kantone - Sie haben es gehört - relativ eng umschreiben, «zu- gunsten der Kantone sehr grosszügig» interpretiere. Im recht- lichen und institutionellen Bereich sollten damit die heutigen Möglichkeiten, die die Verfassung bietet, bald einmal ausge- schöpft werden können.
Unsere Fraktion hat im Frühjahr in einer Klausurtagung die aussen- und europapolitischen Leitlinien und den konkreten Handlungsbedarf eingehend diskutiert. Wir begrüssen diesen Willen zum verstärkten Miteinbezug der Kantone in unsere Aussenpolitik und warten interessiert auf den in Aussicht ge- stellten Bericht. Er sollte unseres Erachtens auch über die Frage Aufschluss geben, ob sich in der längerfristigen Optik eben nicht doch eine Ausweitung der Verfassungsgrundlage aufdrängte, in Richtung einer stärkeren Autonomie der Grenz- regionen im föderalistischen Sinne. Unsere Vorstellungen ge- hen also noch einen Schritt weiter, was die künftigen Verfas- sungsgrundlagen und auch den aktuellen Handlungsbedarf anbetrifft.
Wir sehen im Bereich der regionalen Zusammenarbeit über die Grenze eindeutig einen konkreten Handlungsbedarf. Auch eine kritische Analyse des bundesrätlichen Folgeprogramms nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Botschaft 93.100) hat uns dies deutlich gemacht. Auf die Stellung der Kantone und auf deren Beitrag zu einer Oeffnung unseres Lan- des gegenüber Europa wird lediglich in einem knappen Ab- schnitt eingegangen. Die im Folgeprogramm erwähnte Wei- terführung der «etablierten Zusammenarbeit zwischen Bun- desrat und kantonalen Regierungen» ist sicher ein Ansatz (Botschaft 93.100, Ziff. 122.22). Es ist zweifellos richtig, dass dieser Dialog auch und vor allem im Rahmen des Kontaktgre- miums der Kantone geführt werden soll und dass die Eurode- legierten der Kantone, wie das Folgeprogramm erwähnt, uner- setzliche Ansprechpartner sein dürften. Aber damit darf es nicht sein Bewenden haben. Das sind wirklich nur Ansätze, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Es geht dabei, das sei hier herausgestellt, in keiner Weise um eine Begünstigung der
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Grenzkantone, sondern vielmehr darum, ihre Diskriminierung infolge ihrer Grenzlage zu vermeiden. Die deutsche Nachbar- schaft ist beispielsweise für unseren Kanton Schaffhausen das natürliche wirtschaftliche Hinterland, das für die Weiterent- wicklung unseres Kantons und seiner Wirtschaft von existenti- eller Bedeutung ist.
Dem Bundesrat ist durchaus zuzustimmen, wenn er der Ein- heitlichkeit der Integrationspolitik das Wort redet und die Bin- nenkantone gegenüber den Grenzkantonen nicht benachteili- gen will. Auch das Gegenteil ist zu vermeiden, die Benachteili- gung der Grenzkantone wegen ihrer Randlage, einer Rand- lage, die sich mit der Verwirklichung des EWR eben noch ak- zentuieren wird.
Wir stellen fest, dass im Folgeprogramm jeder Ansatz fehlt, wie dieser bestehende und auch vom Bundesrat seinerzeit bestä- tigte Handlungsbedarf für regionale, grenzüberschreitende Kooperationen bundesseitig angegangen und in konkrete Lö- sungen umgesetzt werden kann.
Ich habe heute die schriftliche Stellungnahme des Bundesra- tes zur Motion zur Kenntnis genommen und dabei gesehen, dass der Bundesrat seine seinerzeitige Aussage über den Handlungsbedarf relativiert. Er will diese Frage jetzt nur abklä- ren und darüber Bericht erstatten und folgert daraus, dass le- diglich ein Postulat angezeigt sei.
Wir von der freisinnigen Fraktion sind der Meinung, dass die- ser Handlungsbedarf gegeben ist, dass wir handeln müssen. Die Schwergewichtsthemen werden in der Motion genannt: Es geht darum, den Grenzregionen eine grössere Autonomie zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu verleihen. Wir wollen eine bewusste Delegation von Aufgaben an die Kan- tone, damit sie ihre Kompetenzen effektiv wahrnehmen und darin auch seitens des Bundes unterstützt werden. Es geht darum, die vorhandenen regionalpolitischen Strukturen zu stärken. Es geht darum, den kleinen Grenzverkehr zu erleich- tern. Es geht darum, dass diese Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg auch bei den Regiebetrieben spielt, auch dort ist ein grosses Potential vorhanden. Auch sind öffentliche wie private Projekte in allen geeigneten Bereichen, von der Wirtschaft bis zur Umwelt, von der Raumplanung bis zur Land- wirtschaft, von der Technologie bis zur Kultur, zu erleichtern. Der Ratspräsident, Herr Piller, hat heute festgestellt, dass die Befindlichkeit unseres Landes nicht gerade gut sei, dass sich eine gewisse Ratlosigkeit breitmache: Wie wir das Faktum 6. Dezember 1992 bewältigen wollten, solle unseren Rat nicht gleichgültig lassen, hat uns Herr Piller aufgerufen. Es ist viel- leicht vermessen zu sagen, diese Motion sei Teil eines Motiva- tionsschubes. Aber sicher geht die Motion in die geforderte Richtung, ein konkretes Zeichen zu setzen, weil eben dieser Handlungsbedarf gegeben ist.
Mit der Motion bekräftigen wir, dass mehr passieren wird, als dass nur ein Bericht vorgelegt würde, ein Bericht, den wir als solchen keineswegs abwerten wollen. Aber Handeln ist ange- sagt; darum bitten wir Sie, diese Motion zu überweisen.
Bundesrat Cotti: Herr Schule hat auf eine schriftliche Antwort Bezug genommen. Ich nehme an, es ist die Antwort des Bun- desrates auf die gleichlautende Motion der freisinnig-demo- kratischen Fraktion im Nationalrat. Deshalb kann ich mich ei- gentlich sehr kurz fassen, nachdem übrigens zu diesem Thema eine ganze Reihe von parlamentarischen Vorstössen gemacht wurden, welche zum Teil, angefangen bei einer ziem- lich alten Motion Mühlemann vom Juni 1991, vor dem 6. De- zember 1992 datiert sind. Der zuletzt eingereichte Vorstoss ist die Motion Cottier vom 19. März 1993.
Im Nationalrat habe ich zugesichert, dass wir eine Studie in Auftrag geben, damit u. a. - die Studie hat auch ein zweites Ziel - die Möglichkeit zu einer besseren grenzüberschreiten- den Zusammenarbeit zwischen den Grenzregionen dieses Landes und den Grenzregionen unserer Nachbarländer ge- währleistet wird. Sie, Herr Schüle, scheinen nicht so sehr an die Bedeutung dieser Studie zu glauben. Was war meine erste Frage an meine Mitarbeiter, als diese Thematik aufgegriffen wurde? Können Sie mir ein Inventar aller möglichen Fälle von gewollter grenzüberschreitender Zusammenarbeit geben, die wegen der Hindernisse oder sonst wegen der Machenschaf-
ten des Bundes unmöglich gemacht worden sind? Ich war sehr überrascht zu vernehmen, dass, mit einer oder zwei Aus- nahmen, alle Initiativen, die bisher auf grenzüberschreitender Ebene ergriffen wurden, realisiert werden konnten. Ich habe mich mit dieser pauschalen Antwort nicht zufriedengegeben und habe eine ernsthafte Studie gefordert, damit wir sehen, welcher Bedarf tatsächlich besteht.
Die erste, laufende Umfrage soll belegen, wo die Kantone in den letzten Jahren Enttäuschungen erlebt haben, wo sie Ziele aufgestellt hatten, die nicht erreicht werden konnten. Diese Umfrage läuft zurzeit. Ich bin ausserordentlich interessiert daran, von den Kantonen zu vernehmen, was bisher tatsäch- lich mangelhaft war. Denn es wurde von Expertenseite immer wieder gesagt, dass die heutigen Verfassungsartikel, welche die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen regeln, ausserordentlich grosszügig, ja extensiv angewendet worden seien. Wenn das so wäre und tatsächlich nur sehr wenige ne- gative Fälle zu erwähnen wären, müsste man wahrscheinlich feststellen, dass es auch ein bisschen an den Kantonen und den Grenzregionen selbst liegt, die Initiative zu ergreifen, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu suchen und zu verwirklichen.
Ich bin heute nicht in der Lage, Ihnen eine faktische, materielle Antwort auf Ihre Frage zu geben. Ich finde es sehr wichtig, dass jetzt einmal eine ganz klar umrissene Umfrage - eine ganz klare Inventarisierung - gemacht wird, damit bis Ende des Jahres ein Bericht entsteht, welcher eine umfassendere Aussage gestattet.
Der Bericht hat auch ein zweites Ziel, nämlich festzuhalten, wie es möglich ist, nicht nur die Grenzkantone, sondern alle Kan- tone dieses Landes vermehrt in die Entscheidfindung, in die Entscheidvorbereitung unserer Aussenpolitik einzubeziehen. Das scheint angesichts kürzlicher Vorkommnisse sicher eine sehr bedeutungsvolle Aufgabe.
Deshalb kann ich dem Hauptteil der Zielsetzung Ihrer Motion, Herr Schüle, voll und ganz zustimmen. Wenn ich dennoch im Namen des Bundesrates um eine Umwandlung in ein Postulat bitten muss, so deshalb, weil Sie in Ihrer Motion schon Nor- menänderungen anstreben, zu denen wir uns noch nicht be- reit erklären können.
Es ist ohne Zweifel die Meinung des Bundesrates, dass schon aufgrund der heutigen Regelung die Möglichkeit besteht, die von Ihnen angestrebten Ziele zu erreichen, wenn dies von den Kantonen wirklich angestrebt wird.
Weil sich der Bundesrat also in keiner Weise bereit erklären kann, schon heute - sozusagen im voraus - Normen, bis hin zu den Verfassungsnormen, zu ändern, müssen wir Sie bitten, eine Umwandlung in ein Postulat zu beschliessen, wobei die generelle Zielsetzung ganz allgemein unbestritten ist.
Schüle: Vorweg möchte ich bestens für diese Antwort dan- ken; ich darf feststellen, dass wir uns über weite Strecken einig sind. Ich habe selbst ausgeführt, dass wirinteressiert auf diesen in Aussicht gestellten Bericht warten. Dieses Inventar ist zweifel- los nötig. Aber nichtsdestotrotz ist Handlungsbedarf in dieser Richtung sofort gegeben. Vielleicht ist dies gerade deswegen der Fall, weil die Kantone zuwenig initiativ sind, vielleicht auch, weil sie zum Teil überfordert sind, wenn sie als kleine Kantone wie Schaffhausen einem grossen Bundesland wie Baden-Würt- temberg gegenüberstehen. Hier ist Koordinationsbedarf gege- ben. Die Kantone versuchen, das unter sich zu regeln, und ma- chen Fortschritte. Aber es braucht auch die Mitwirkung des Bundes. Ich darf ein Beispiel einer solchen Mitwirkung erwäh- nen: Es hat am 29. März dieses Jahres in Stein am Rhein ein bi- laterales Treffen Schweiz/Deutschland über das aktuelle Pro- blem der öffentlichen Beschaffungen im Bereich der Bauwirt- schaft stattgefunden, worüber insbesondere in Baden-Würt- temberg die Wogen hochgehen. Ich habe das Protokoll dieses Treffens erhalten, darin heisst es - und damit will ich diesen Handlungsbedarf illustrieren -, dass sich in bezug auf die Ar- beitsbewilligung mehrere Kantone darauf beriefen, dass ihnen durch ein Kreisschreiben des Biga die Hände für eine liberalere Handhabung der Bewilligungserteilung gebunden seien. Ein konkretes Beispiel, dass eine Aenderung unserer internen Ge- setzgebung und unserer Verordnungen nötig ist!
Jour de la fête nationale férié. Initiative populaire
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Ich stelle fest, dass Kollege Gemperli eine dringliche Interpel- lation zum Thema grenzüberschreitender Gewerbeverkehr in der Ostschweiz plant. Ich habe diesen Vorstoss mit unter- schrieben, in der Meinung, dass das tatsächlich Themen sind, die unter den Nägeln brennen. Darum meine ich, dass wir - nicht gegen den Bundesrat, sondern mit dem Bundesrat zu- sammen - gleichzeitig prüfen und handeln müssen. Wir sind in diesem Bereich gefordert, und darum halte ich an der Mo- tion fest.
Ich bitte Sie, diese Motion erheblich zu erklären.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
24 Stimmen 1 Stimme
92.050
Arbeitsfreier Bundesfeiertag (1 .- August-Initiative). Volksinitiative Jour de la fête nationale férié (initiative du 1er août). Initiative populaire
Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Mai 1992 (BBI III 889) Message et projet d'arrêté du 20 mai 1992 (FF II( 861) Beschluss des Nationalrates vom 3. März 1993 Décision du Conseil national du 3 mars 1993
Plattner, Berichterstatter: Die Kommission ist dieser Vorlage mit «extremer Lethargie» begegnet, wie es ein Kommissions- mitglied ausgedrückt hat. Sie können das Ausmass der man- gelnden Begeisterung daraus ersehen, dass wir - nach nicht sehr ausgiebiger, aber durchaus ernsthafter Diskussion und nach dem obligatorischen Eintreten - dem Entwurf des Bun- desrates und dem Beschluss des Nationalrates mit 6 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen, d. h. bei vollständiger Präsenz, zugestimmt haben.
Es geht um die Stellungnahme zur Volksinitiative für einen ar- beitsfreien Bundesfeiertag, zur sogenannten 1 .- August-Initia- tive. Ich nehme an, Sie haben die Vorlage gelesen, soweit Sie daran interessiert waren. Wir sind Zweitrat. Der Nationalrat hat dem Beschlussentwurf schon in der Frühjahrssession mit 62 zu 2 Stimmen zugestimmt. Wie Sie sehen, war auch er nicht gerade von Begeisterung und Engagement überwältigt
Die Initiative verlangt, dass der 1. August ein arbeitsfreier Tag werden soll, und wird mit vagen Hoffnungen begründet, dass durch diese Tatsache das nationale Bewusstsein und der na- tionale Zusammenhalt der Schweiz gestärkt werden.
Nach einem Einführungsreferat durch Vertreter des Bundes- amtes für Kultur - interessanterweise, und deshalb auch die Präsenz von Frau Bundesrätin Dreifuss - hat die Diskussion in der Kommission gezeigt, dass die Zweifel an der erhofften Ver- innerlichung der Bundesfeier sehr gross sind.
Nach Meinung der Kommission zeigt ja schon die Begleitung der Volksinitiative durch eine parlamentarische Initiative (89.227, parlamentarische Initiative Ruf, «1. August Arbeits- freier Bundesfeiertag»), dass in diesem Vorstoss neben dem eigentlichen Initiativzweck - um es etwas böse zu sagen - auch der unüberhörbare «Ruf» nach Anerkennung und öffent- licher Wahrnehmung der Initianten mitschwingt Wie dem auch sei, die Ueberzeugung kam zum Ausdruck, dass der zu- sätzliche arbeitsfreie Tag im Vordergrund stehen werde, dass dieser arbeitsfreie Tag in Verbindung mit dem heute üblichen «Feiertagsbrückenbau» wenn immer möglich zu verlängerten Wochenenden führen wird, dass also aus diesen Gründen die Gefahr von weniger Auseinandersetzung mit den wesentli- chen Elementen unseres Staates durchaus grösser sei als die Chance für vermehrte Auseinandersetzung damit. Das ein-
zige, worin sich die Kommission einig war, ist, dass diese In- itiative zu erhöhtem Reiseverkehr über den 1. August führen wird, abgesehen davon, dass auf diese Art eine stille Arbeits- zeitverkürzung um einen Tag erreicht wird und dass eine ge- wisse Lohnarbeitsverteuerung zustande kommt. Aber diese eher materiellen Seiten haben keine grosse Diskussion aus- gelöst
Was die Kommission noch diskutiert hat, war die Bedeutung des Begriffes «arbeitsfrei». Im Initiativtext ist das ja nicht genau geregelt. Es wird nur gesagt, dass der 1. August arbeitsrecht- lich den Sonntagen gleichgestellt werden soll.
Der Bundesrat hat daraus die Schlussfolgerung gezogen - und sie war im Nationalrat unbestritten -, dass dieser Tag nicht kompensiert wird, falls er auf einen Sonntag fällt, dass er aber von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kompensiert wer- den kann, falls er in ihren Ferien auf einen anderen Wochentag als auf den Sonntag fällt.
Die Details wird die Ausführungsgesetzgebung regeln. Der Bundesrat hat bekanntgegeben, dass er sie nach Annahme der Volksinitiative vorlegen will, dass er aber dann dem Ent- wurf jener Nationalratskommission folgen will, welche die schon erwähnte gleichlautende parlamentarische Initiative von Nationalratskollege Ruf behandelt hat.
In der Kommission war allen klar, dass das Volk dieser Initia- tive zustimmen wird. Gegenwehr sei sinnlos, hat ein Kommis- sionsmitglied formuliert. Es geht also um einen vorauseilen- den Gehorsam gegenüber dem Volkswillen, wie ihn die Kom- mission gesehen hat.
Die Kommission empfiehlt Ihnen aus diesen Gründen ohne Gegenstimme, aber bei einer absoluten Mehrheit von Enthal- tungen, dem Beschlussentwurf zuzustimmen, also auch der Empfehlung an Volk und Stände zur Annahme der Initiative.
Als Schlussbemerkung und Fussnote: Der entsprechende An- trag eines Kommissionsmitgliedes auf Weglassung der Emp- fehlung, sozusagen als stille Reaktion der Kommission, als Manifestation von ein bisschen verbliebenem «Saft im Ran- zen», wurde nach gütlichem Zureden des Kommissionspräsi- denten zurückgezogen, und es blieb bei der Empfehlung auf Zustimmung zur Initiative und Zustimmung zur bundesrätli- chen Empfehlung.
Mme Dreifuss, conseillère fédérale: Je ne vais pas retenir long- temps votre attention; la cause semble entendue et votre com- mission a examiné très attentivement cette proposition; elle est arrivée aux mêmes conclusions que le Conseil fédéral. Je voudrais simplement insister sur la réflexion qui a précédé le message du Conseil fédéral. Ce dernier vous invite à propo- ser au peuple et aux cantons - en leur soumettant l'initiative avec une recommandation positive - de prendre la décision. Dans ce sens-là, effectivement, le peuple et les cantons vont donner au Conseil fédéral la compétence nécessaire pour que cette fête nationale, qui, jusqu'à présent, est née et s'est consolidée dans les pratiques cantonales, puisse avoir la di- mension nationale souhaitée. On considère quand même la situation actuelle comme quelque chose d'un peu étrange par rapport aux habitudes que l'on voit ailleurs et à la solennité que l'on aime à donner à des fêtes nationales dans d'autres pays européens.
Dans ce sens-là, je suis très heureuse que ce raisonnement sur la nécessité de cette base constitutionnelle et sur un avis favorable à l'initiative ait également été confirmé par votre commission.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
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Motion Schüle Stärkung der regionalen Zusammenarbeit über die Grenze Motion Schüle Renforcement de la coopération régionale transfrontalière
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1993
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
01
Séance
Seduta
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Numero dell'oggetto
Datum
01.06.1993 - 18:15
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Data
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