Interpellation Stalder
1406
N
18 juin 1993
wiesen, dass die Patientinnen und Patienten einen Rückforde- rungsanspruch aus Vertrag gegenüber Leistungserbringern geltend machen können, die einen über 1.50 Franken liegen- den Taxpunktwert verrechnet haben. Andere, weiterhin ange- wendete Kampfmassnahmen (Verweigerung von Angaben, welche die Kassen zur Leistungskontrolle benötigen, pau- schale Rechnungsstellung ohne Angabe von Taxpunktwerten u. a.) führen zu Verzögerungen in der Kostenrückerstattung durch die Kassen und betreffen somit auch die Patientinnen und Patienten.
Im Kanton Bern gilt, gestützt auf den in Artikel 1 des dringli- chen Bundesbeschlusses vom 9. Oktober 1992 verankerten Tarifstopp, für den ambulanten Bereich im Jahre 1993 weiter- hin ein Taxpunktwert von 1.50 Franken. Die Durchsetzung des Bundesbeschlusses hat auf dem vorgesehenen Rechtsweg zu erfolgen; da es um eine Tarifauslegungsfrage geht, durch Beschwerde an das kantonale Schiedsgericht, dessen Ent- scheid allenfalls an das Eidgenössische Versicherungsgericht weitergezogen werden kann. Weder ist der Bundesrat für die Schlichtung dieses Streites zuständig (keine Tarifbeschwerde im Sinne von Artikel 22quinquies KUVG möglich), noch ste- hen ihm Kompetenzen zu, die gegenüber den Aerzten eine zwangsweise Durchsetzung von Amtes wegen erlauben würden.
Die Aerztegesellschaft des Kantons Bern befindet gemäss Vereinsstatuten über den Ausschluss eines Mitgliedes. Trotz Ausschluss aus der Aerztegesellschaft und allfälligem Verlust des FMH-Titels ist dem betroffenen Arzt die weitere Ausübung seiner Tätigkeit nicht verwehrt. Ueber die Zulassung zur Be- rufsausübung entscheiden die Kantone. Sie sind nach dem Bundesgesetz vom 19. Dezember 1877 betreffend die Freizü- gigkeit des Medizinalpersonals in der Schweizerischen Eidge- nossenschaft verpflichtet, einem Inhaber eines eidgenössi- schen Arztdiplomes die freie Berufsausübung zu gestatten. Der Ausschluss aus der kantonalen oder schweizerischen Standesorganisation berührt den Anspruch auf freie Berufs- ausübung nicht. Der Kanton Bern verleiht gestützt auf seine Gesundheitsgesetzgebung eigenständige Spezialistentitel an Nichtmitglieder der FMH oder an Mitglieder der FMH, die ei- nen von der Standesorganisation unabhängigen Spezialisten- titel wünschen. Beim Verlust des Spezialarzttitels FMH besteht damit die rechtliche Möglichkeit, dass ein betroffener Arzt auf diese Weise einen Spezialistentitel erwerben kann, allerdings ohne den Zusatz FMH. Für den staatlichen Spezialistentitel verlangt der Kanton Bern eine mit den FMH-Bestimmungen vergleichbare Weiterbildung. Diese Weiterbildung ist durch den aberkannten Titel weiterhin nachgewiesen.
Die Frage, ob die Drohung mit dem Entzug des FMH-Titels mit dem Kartellgesetz vereinbar ist, wird zurzeit von der Schweize- rischen Kartellkommission geprüft.
Im übrigen befasst sich die Schweizerische Kartellkommis- sion in ihrer erwähnten Untersuchung auch mit diesem Punkt Bei Bedarf wird sie eine entsprechende Empfehlung gemäss Artikel 25 des Kartellgesetzes an den Bundesrat richten.
Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait
92.3533
Interpellation Stalder Mögliche Einwanderungswelle aus GUS-Staaten in die Schweiz Demandeurs d'asile de la CEI. Afflux prévisible
Wortlaut der Interpellation vom 14. Dezember 1992
Ab 1. Januar 1993 werden die Staaten der GUS beginnen, Rei- sepässe an ihre Bürgerinnen/Bürger abzugeben. Das bedeu- tet, dass sie ihre Grenzen für ihre Einwohnerschaft ganz allge- mein zu öffnen beginnen. Wegen der wirtschaftlichen Lage ist mit einer Auswanderungswelle aus diesen Ländern zu rech- nen. Neben dem Bedürfnis, andere Länder kennenzulernen, muss als Begleiterscheinung befürchtet werden, dass ein Teil dieser Reiselust dazu führen könnte, die GUS-Staaten endgül- tig zu verlassen und in einem westlichen Land um Asyl nach- zusuchen. Da die Einwohner der GUS-Staaten als nicht asyl- würdig, also nicht als an Leib und Leben bedroht eingestuft werden können, muss damit gerechnet werden, dass auch die Schweiz von einer neuen Welle von Asylsuchenden betroffen werden könnte.
Aus diesen Gründen möchte ich dem Bundesrat folgende Fra- gen stellen:
Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, um einer möglichen Einwanderungswelle von Asylbewerbern aus den GUS-Staaten vorzubeugen?
Sollte für die Bürgerinnen/Bürger der GUS-Staaten nicht eine Visumspflicht eingeführt werden?
Kann die Schweiz die GUS-Staaten zu Safe-Country-Staa- ten erklären, um eine Asylflut im voraus zu verhindern?
Texte de l'interpellation du 14 décembre 1992
A partir du 1er janvier 1993, les pays de la CEI délivreront des passeports à leurs ressortissants, ce qui reviendra à ouvrir les frontières à ces personnes. Or, compte tenu de la situation économique de ces pays, il faut s'attendre à des vagues d'émi- gration massives. En effet, il est à craindre qu'une partie de ces nouveaux touristes, longtemps privés de voyages et avides de découvrir les pays étrangers, ne décident finalement de quitter définitivement leur pays d'origine pour demander l'asile en Occident. Étant donné que les ressortissants de la CEI ne ré- pondent pas aux exigences requises, puisque ni leur vie ni leur intégrité corporelle ne sont en danger, la Suisse ne sera proba- blement pas épargnée par cet afflux de demandeurs d'asile.
C'est pourquoi je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Quelles mesures préventives contre une possible vague d'immigrants venus de la CEI le Conseil fédéral compte-t-il prendre?
Ne faudrait-il pas envisager d'introduire le visa obligatoire pour les ressortissants des pays de la CEI?
La Suisse ne peut-elle pas reconnaître les pays de la CEI comme des «safe countries» afin de prévenir l'afflux de deman- deurs d'asile?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bischof, Borer Roland, Bor- radori, Dreher, Jenni Peter, Keller Rudolf, Kern, Maspoli, Mo- ser, Müller, Ruf, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Steffen (14)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Interpellation Keller Rudolf
1407
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. April 1993
Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 avril 1993
1./2. Der Bundesrat hat bereits im Februar 1991 eine interde- partementale Arbeitsgruppe für ausserordentliche Lagen im Flüchtlingsbereich eingesetzt. Diese hat den Handlungsspiel- raum für die Bewältigung grösserer Flüchtlingsströme sowohl im Betreuungsbereich wie auch zur Verstärkung der Grenz- kontrolle durch militärische Einheiten aufgezeigt und die vor- sorglichen Massnahmen getroffen. Die personellen, organisa- torischen und technischen Voraussetzungen zur Bewältigung einer ausserordentlichen Lage sind damit geschaffen. Die rechtlichen Grundlagen sind Gegenstand des Entwurfes des neuen Militärgesetzes.
Im Auftrag der Schweiz hat die Internationale Organisation für Migration (IOM) in der zweiten Hälfte des Jahres 1992 Erhe- bungen in verschiedenen Ländern Osteuropas durchgeführt, um Aufschluss über das Auswanderungspotential zu erhalten. Die Studie kommt zum Schluss, dass die Bereitschaft zur Aus- wanderung weit geringer ist als in den vergangenen Jahren bisweilen prognostiziert wurde. Dies bedeutet indessen nicht, dass es in Zukunft nicht zu grösseren Ost-West-Wanderungs- bewegungen kommen kann, von denen auch die Schweiz be- troffen würde. Vor diesem Hintergrund ist die Schweiz zusam- men mit anderen Aufnahmeländern und internationalen Orga- nisationen bestrebt, auf bilateraler und multilateraler Ebene verschiedenste Massnahmen zur besseren Steuerung von Wanderungsbewegungen zu treffen.
Mitte Februar 1993 haben die zuständigen Minister aus 34 eu- ropäischen Staaten in Budapest einen Empfehlungsentwurf verabschiedet, der gemeinsame Massnahmen zur Bekämp- fung illegaler Wanderungsbewegungen auf den Gebieten der Schlepperbekämpfung, des Informationsaustausches, der Grenzkontrollen, der Rückübernahmeübereinkommen und der Verantwortlichkeit von Transportunternehmen vorsieht. Diese gehen inhaltlich recht weit und sind Ausdruck einer ver- stärkten Zusammenarbeit zwischen den Staaten Ost-, Zentral- und Westeuropas. Zudem werden Projekte im Bereich der Mi- grationsforschung und der Berufsbildung in den Reformstaa- ten Osteuropas unterstützt. Unter anderem soll ein Informa- tionszentrum über Migrationsbewegungen aufgebaut wer- den. Informationsprogramme in Regionen mit einem grossen Migrationspotential sollen eine präventive Wirkung entfalten, indem den Auswanderungswilligen ein realistisches Bild über die beschränkten Aufnahmemöglichkeiten in Westeuropa ver- mittelt wird.
Im vergangenen Jahr haben aus dem gesamten Gebiet der ehemaligen Sowjetunion nur gerade 74 Personen ein Asylge- such in der Schweiz eingereicht. Erfahrungen mit dem neuen Reisegesetz in Russland bestehen noch nicht, da sich die Um- setzung der Liberalisierung verzögert. Gemäss neuesten Mel- dungen werden Ausreisevisa noch mindestens bis im Früh- jahr 1993 benötigt, wobei eine weitere Verzögerung nicht aus- geschlossen werden kann. Die Gebühren für die Ausstellung eines russischen Passes sind zudem hoch angesetzt. Nach- dem überdies die Visumspflicht für Angehörige der GUS-Staa- ten bereits besteht, ist die Kontrolle der Bundesbehörden über die Anzahl der Einreisen in die Schweiz gewährleistet.
Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait
93.3075
Interpellation Keller Rudolf PTT und Register der Administrativmassnahmen des SVG PTT. Registre des mesures administratives prévues par la LCR
Wortlaut der Interpellation vom 4. März 1993
Laut Artikel 118 der Verordnung über die Zulassung von Per- sonen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr werden Meldun- gen über Verwarnungen, verkehrspsychologische Untersu- chungen, neue Führerprüfungen und die Teilnahme am Ver- kehrsunterricht in diversen Registern gespeichert. Die Kan- tone, das Bundesamt für Transporttruppen, die Zentralstelle Führerausweise, die Direktion Automobildienste und die PTT erhalten solche Meldungen und führen entsprechende Regi- ster. Es ist nicht einzusehen, weshalb die PTT über die oben aufgeführten Punkte zu informieren sind.
Fragen an den Bundesrat:
Was für Meldungen werden konkret den PTT weitergege- ben und zu welchem Zweck?
Was haben die PTT mit diesen gemeldeten Personen zu tun?
Wird hier völlig unnötig eine Art Fichensystem gegen «sün- dige» Automobilisten angelegt?
Ist der Bundesrat bereit, Artikel 118 Absatz 3 VZV in dem Sinne zu revidieren, dass die PTT solche Meldungen künftig nicht mehr erhalten? Bis wann wäre eine solche Anpassung möglich?
Texte de l'interpellation du 4 mars 1993
Selon l'article 118 de l'ordonnance réglant l'admission des personnes et des véhicules à la circulation routière, les com- munications concernant les avertissements, les examens ef- fectués par un psychologue du trafic, les nouveaux examens de conduite et la participation à un cours d'éducation routière doivent être inscrits dans divers registres. Les cantons, l'Office fédéral des troupes de transport, le Service central des permis de conduire, la Direction des services des automobiles et les PTT reçoivent ces communications et tiennent les registres correspondants. On ne comprend pas pourquoi les PTT reçoi- vent de telles informations.
Voici les questions que j'adresse au Conseil fédéral:
Quelles sont concrètement les communications qui sont transmises aux PTT? A quelles fins le sont-elles?
A quel titre les PTT reçoivent-ils ces informations?
Etablit-on un système de fiches totalement inutile pour ré- pertorier les automobilistes «en faute»?
Le Conseil fédéral est-il disposé à réviser l'article 118 alinéa 3 de l'ordonnance précitée afin que, à l'avenir, les PTT ne reçoivent plus de telles informations? Dans quels délais une telle modification est-elle envisageable?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bischof, Borradori, Maspoli, Ruf, Stalder, Steffen (6)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Mai 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 mai 1993
Der Bundesrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stel- lung:
69-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Stalder Mögliche Einwanderungswelle aus GUS-Staaten in die Schweiz Interpellation Stalder Demandeurs d'asile de la CEI. Afflux prévisible
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3533
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Numero dell'oggetto
Datum 18.06.1993 - 08:00
Date
Data
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1406-1407
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Pagina
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20 022 907
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