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Postulat Carobbio
Deshalb ersuche ich den Bundesrat, die erwähnten Positio- nen aufgrund der obenerwähnten Begründung in fünf Punk- ten von der linearen Kürzung auszunehmen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Mai 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 mai 1993
Mit dem Bundesbeschluss I vom 17. Dezember 1992 über den Voranschlag für das Jahr 1993 sind die Ausgaben für Bo- denverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten auf 90 Millionen Franken und für Investitionskredite an die Land- wirtschaft auf 16,2 Millionen Franken reduziert worden. Diese Beiträge können durch Ausnahmen von der linearen Kürzung nicht erhöht werden. Trotzdem ist dem Anliegen des Postulan- ten inzwischen indirekt entsprochen worden. Aufgrund des Bundesbeschlusses vom 19. März 1993 über Finanzhilfen für die Beschäftigung im Wohnungsbau und landwirtschaftlichen Hochbau stehen zusätzlich 20 Millionen Franken A-fonds- perdu-Beiträge und 30 Millionen Franken Investitionskredite für landwirtschaftliche Hochbauten zur Verfügung.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen und es als erfüllt abzuschreiben.
Abgeschrieben - Classé
92.3572
Postulat Bircher Peter Gesamtbetriebliche Verträge in der Landwirtschaft Agriculture. Contrats portant sur l'ensemble des activités des exploitations
Wortlaut des Postulates vom 18. Dezember 1992
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesamtbetrieblichen Ver- träge in der Landwirtschaft entschieden zu fördern oder sogar als verbindlich zu erklären, um für den einzelnen Betrieb mehr Sicherheit zu schaffen, die verschiedenen Massnahmen zu bündeln, die Administration zu vereinfachen und die Subventi- onsvielfalt abzubauen.
Texte du postulat du 18 décembre 1992
Le Conseil fédéral est prie de promouvoir résolument les contrats portant sur l'ensemble des activités des exploitations agricoles, voire même de les rendre obligatoires. Ces contrats permettront de mieux assurer l'avenir des exploitations, de ra- tionaliser les mesures à prendre, de simplifier les travaux admi- nistratifs et de réduire le nombre des subventions.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Gesamtbetriebliche Verträge in der Landwirtschaft sind auf- grund der Aenderungen im Landwirtschaftsgesetz, der ver- mehrten Ausrichtung von Direktzahlungen und den Bemü- hungen, eine naturnahe Landwirtschaft zu fördern, rasch vor- anzutreiben. Es sind vorab folgende Gründe zu nennen:
Gesamtbetriebliche Verträge schaffen für den einzelnen Betrieb und die Bauernfamilie mehr Sicherheit. Sie sollten auf eine Dauer von mindestens sechs Jahren abgeschlossen werden.
Mit einem solchen Vertrag können alle Massnahmen ge- bündelt werden, er wird in enger Zusammenarbeit des land- wirtschaftlichen Beraters und der Bauernfamilie erstellt.
Der Vertrag sichert die vereinbarte Produktionsvielfalt, aber auch die ökologische Ausrichtung. Alle naturnahen Massnah- men können nur auf Dauer wirksam werden. Schon deshalb ist ein «Sechs-Jahres-Rhythmus» bei den Verträgen unbe- dingt erforderlich.
Bei einer Teil-Extensivierung des Betriebes sichert der Ver- trag die effektive Produktionsentlastung. Damit wird das Ziel der naturnahen Produktion erreicht, aber auch eine sichere Entlastung auf dem Markt, was wiederum eine Stabilisierung der Abnahmepreise zur Folge haben dürfte.
Mit Verträgen kann auch im ganzen Vollzug eine grosse Ver- einfachung erreicht werden. Der Aufwand ist bei der Vertrags- erstellung relativ gross, später aber gering. In periodischen Zeitabständen ist eine Anpassung der Verträge leicht möglich. Der Vollzug würde mehr in die Regionen und in die Kantone verlagert (landwirtschaftliche Betriebsberatung, landwirt- schaftliche Schulen und Organisationen). Die Kontrolle würde massiv vereinfacht. Das «Kässelisystem» entfällt.
Mit einer konsequenten Durchführung des Vertragssystems könnte die Administration auf Bundesebene gestrafft, den- noch aufgrund der Subventionsvorgaben des Bundes mehr regionale und kantonale Autonomie erreicht werden, und die effektive «Leistung an die Basis» auf den einzelnen Betrieb be- zogen würde effizienter, durchschaubarer und leicht nachvoll- ziehbar.
Der dezentrale Vollzug drängt sich auch auf, weil auf die vie- len ökologischen und naturgegebenen Besonderheiten in den verschiedenen Regionen und Landschaften, Topogra- phien und Strukturen in der Schweiz Rücksicht genommen werden muss. Der einzelbetriebliche Vertrag wird auch diesen Anforderungen optimal gerecht.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 12. Mai 1993 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 12 mai 1993 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
93.3077
Postulat Carobbio Berufsbildung. Reform der Berufslehre Postulato Carobbio Formazione professionale. Riforma del tirocinio Postulat Carobbio Formation professionnelle. Réforme de l'apprentissage
Wortlaut des Postulates vom 4. März 1993
Die berufliche Ausbildung in der Schweiz hat in der letzten Zeit viel von ihrer Attraktivität verloren. Beweis dafür ist die ständige Abnahme der Zahl von abgeschlossenen Lehrverträgen. Zu- dem scheint in vielen Berufen das Ausbildungsniveau nicht mehr den beruflichen Anforderungen zu entsprechen.
Als hauptsächlichste Ursachen für diese Situation sind vor al- lem folgende zwei zu nennen:
die grosse Anzahl von Lehrverträgen mit übertriebener und allzu früher Spezialisierung;
die Arbeitsbedingungen, insbesondere was die Arbeitszeit betrifft.
Der Bundesrat wird ersucht, vorbereitende Massnahmen für eine Aenderung des Gesetzes von 1978 über die berufliche Ausbildung in die Wege zu leiten, um:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Bircher Peter Gesamtbetriebliche Verträge in der Landwirtschaft Postulat Bircher Peter Agriculture. Contrats portant sur l'ensemble des activités des exploitations
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
92.3572
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.06.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
1395-1395
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20 022 892
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