N
18 juin 1993
1386
Motion Keller Rudolf
Texte de la motion du 10 décembre 1992
Le Conseil fédéral est chargé de faire en sorte que les paie- ments directs versés jusqu'à présent aux agriculteurs de mon- tagne (notamment les contributions aux frais des détenteurs de bétail de la région de montagne) soient maintenus comme mesure distincte et non intégrés dans les nouveaux paiements directs accordés en vertu des articles 31a et 31b de la loi sur l'agriculture.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Berger, Bezzola, Binder, Bürgi, Columberg, Hämmerle, Hari, Jäggi Paul, Kühne, Leu Josef, Maurer, Rutishauser, Schmied Walter, Schnider, Tschuppert Karl, Wanner (17)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Gemäss verschiedenen Aeusserungen des Bundesrates ist zu vermuten, dass die bisherigen Direktzahlungen für die Berg- landwirtschaft allmählich in die neuen Direktzahlungen ge- mäss Artikel 31 des Landwirtschaftsgesetzes integriert wer- den sollen.
Die Direktzahlungen nach Artikel 31a haben den Charakter ei- nes Preisersatzes, jene nach Artikel 31b sind für die Abgeltung ökologischer Leistungen bestimmt. Die bisherigen Direktzah- lungen für die Berglandwirtschaft hatten und haben die Auf- gabe, die natürlichen Nachteile des Berggebietes gegenüber dem Talgebiet auszugleichen.
Es ist daher nicht zweckmässig, eine Vermischung dieser un- terschiedlich motivierten Direktzahlungen vorzunehmen. Ständig wird mehr Transparenz in der Agrarpolitik verlangt Eine Zusammenlegung verschiedener Direktzahlungen mit unterschiedlicher Zweckbestimmung wird unübersichtlicher, weil niemand mehr zu erkennen vermag, für welchen Zweck das Geld ausgegeben wird. Es dürfte daher wesentlich über- sichtlicher sein, mindestens diese heute vorhandenen drei Ka- tegorien beizubehalten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Mai 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12.Mai 1993
Nach den im 7. Landwirtschaftsbericht festgelegten Grundsät- zen der neuen Agrarpolitik, insbesondere der Preis- und Ein- kommenspolitik, und den internationalen Rahmenbedingun gen sollen die produkt- und faktorbezogenen Beiträge in Zu- kunft reduziert und in die allgemeinen Direktzahlungen inte- griert werden. Die traditionellen Förderungsmassnahmen im Berggebiet wie Kosten- Ausmerz- und Exportbeiträge sind an die Viehhaltung gebunden. Sie enthalten trotz Flächenbin- dung einen gewissen Anreiz zur Produktionsausdehnung und zur Intensivierung der Bewirtschaftung. Die einzelnen Mass- nahmen sollen daher so umgestaltet werden, dass der Pro- duktionsanreiz vermindert und gleichzeitig das Instrumenta- rium vereinfacht wird. Die Ablösung und Integration bestehen- der Direktzahlungen stellt allerdings keine einfache Aufgabe dar. Es ist insbesondere nicht möglich und kann auch nicht Ziel sein, die Umgestaltung bzw. Integration derart wirkungs- neutral zu halten, dass keine Umverteilungen auftreten. Viel- mehr wird eine gewisse Einkommensverschiebung zugun- sten einer extensiveren Produktion zur Reduktion des Produk- tionsanreizes unumgänglich sein.
Im Rahmen der Sparmassnahmen 1992 hat das Parlament be- reits die stufenweise Aufhebung und Ueberführung der Aus- merzbeiträge in die allgemeinen Direktzahlungen bis Ende 1994 beschlossen.
Mit Verabschiedung der Botschaft über die finanziellen Mittel für Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der vor- alpinen Hügelzone in den Jahren 1993/94 vom 13. Mai 1992 hat der Bundesrat den Grundsatzentscheid gefällt, die Kosten- beiträge bis spätestens nach Ablauf des Zahlungsrahmens 1995/96 ebenfalls in die allgemeinen Direktzahlungen zu inte- grieren. Konkrete Vorstellungen, in welcher Form dies gesche- hen soll, bestehen heute noch nicht. Es gilt vorerst, mit den neuen Direktzahlungen Erfahrungen zu sammeln. In einer zweiten Phase, d. h. etwa in zwei Jahren wird es darum gehen, entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Dabei werden die
Ueberlegungen des Motionärs miteinzubeziehen sein. Dieser sieht vor, die vorhandenen drei Kategorien von Beiträgen bei- zubehalten, d. h. eine Art Drei-Säulen-Modell, bestehend aus den Bereichen Einkommenssicherung, Abgeltung besonde- rer ökologischer Leistungen und Ausgleich erschwerter Pro- duktionsbedingungen, zu schaffen. Damit soll den unter- schiedlichen Zielsetzungen Rechnung getragen und die Transparenz und die Abgrenzung gegenüber anderen Mass- nahmen erhalten bzw. verbessert werden.
Im weiteren gilt es zu prüfen, ob die vom Parlament in der Herbstsession 1992 eingebrachte Ausgabenparität zwischen den einkommens- und ökologisch motivierten Direktzahlun- gen (Art. 31b Abs. 4 LwG) eine vollständige Integration der Ausgleichszahlungen, namentlich der Kosten- und Bewirt- schaftungsbeiträge zulässt. Es wird zu überlegen sein, inwie- weit angesichts dieses gesetzlichen Auftrags der Einbau der bestehenden Ausgleichszahlungen in die allgemeinen Direkt- zahlungen unter Wahrung der Zielkonformität noch zweck- mässig und sachlich richtig ist. Fest steht, dass die bestehen- den Massnahmen so umzugestalten sind, dass sie den Pro- duktionsanreiz vermindern und den aussenwirtschaftspoliti- schen Anforderungen (Gatt) entsprechen. Damit ist so oder so eine Aenderung oder gar die Aufhebung bestehender Ge- setze (Bundesgesetz über Kostenbeiträge an Viehhalter, Bun- desgesetz über Beiträge an die Landwirtschaft mit erschwer- ten Produktionsbedingungen) verbunden. Der Bundesrat wird daher in etwa zwei Jahren dem Parlament eine entspre- chende Vorlage zu unterbreiten haben.
Trotz gewissen Vorbehalten ist der Bundesrat unter den gege- benen Umständen bereit, den Vorstoss als Postulat entgegen- zunehmen und im Rahmen der anstehenden Um- und Neuge- staltung der bestehenden Direktzahlungen zu prüfen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
92.3066
Motion Keller Rudolf Für eine schweizerische Bevölkerungspolitik unter Berücksichtigung der weltweiten Wanderungsbewegungen Définition d'une nouvelle politique démographique
Wortlaut der Motion vom 4. März 1992
In Anbetracht der bevölkerungspolitischen Entwicklung wird der Bundesrat beauftragt, ein Gesetz für eine schweizerische Bevölkerungspolitik, unter Berücksichtigung der weltweiten Wanderungsbewegungen, zu erarbeiten, das auf die Endlich- keit des unserem Lande zur Verfügung stehenden Lebensrau- mes Rücksicht nimmt.
Texte de la motion du 4 mars 1992
Au vu de l'évolution démographique, le Conseil fédéral est chargé d'élaborer un projet de loi définissant une politique dé- mographique suisse, qui tienne compte des mouvements de population qui se dessinent dans le monde, et qui prenne en considération le fini de l'espace vital dont nous disposons dans notre pays.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bischof, Borradori, Maspoli, Ruf, Stalder, Steffen
(6)
Motion Baumann
1387
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 mai 1992
Der Bundesrat hat in jüngster Vergangenheit stets die Bedeu- tung einer umfassenden und kohärenten Politik zur Bewälti- gung der Migrationsphänomene unterstrichen. Dies ist auch Gegenstand seiner Legislaturziele. Aus diesem Grund hat er in seinem von den eidgenössischen Räten in der Sommer- und Herbstsession 1991 zur Kenntnis genommenen Bericht zur Ausländer- und Flüchtlingspolitik unter anderem die Schaffung neuer Koordinationsorgane in Aussicht gestellt und sich am 6. November 1991 zur Entgegennahme des Postula- tes Seiler Hanspeter vom 6. Juni 1991 (Koordinationsstelle für Ausländerpolitik; N 91.3158) bereit erklärt. Die im Bericht zur Ausländer- und Flüchtlingspolitik dargelegten übergeordne ten staatspolitischen Leitlinien werden sinngemäss auch für eine schweizerische Wanderungspolitik Gültigkeit haben.
Die politischen und wirtschaftlichen Umwälzungen in Osteu- ropa, das Wohlstandsgefälle zwischen Industrie- und Entwick- lungsländern auf der Nord-Süd-Achse und nicht zuletzt ein all- fälliger Beitritt der Schweiz zum EWR oder zur EG werden eine schweizerische Wanderungspolitik massgeblich beeinflus- sen. Ob sich diese Politik auf gesetzestechnischer Ebene am besten mit der Revision des bestehenden Ausländer- und Asylrechts, in Form eines neuen Migrationsgesetzes oder in Form eines Gesetzes für eine schweizerische Bevölkerungs- politik umsetzen lässt, kann ohne eingehende Prüfung nicht beurteilt werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
92.3595
Motion der christlichdemokratischen Fraktion Neue Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik Motion du groupe démocrate-chrétien Nouvelle orientation de la politique du marché du travail
Wortlaut der Motion vom 18. Dezember 1992
Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten die gesetzlichen Anpassungen zur Beschlussfassung vorzu- legen,
die eine Flexibilisierung und Neustrukturierung der Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für qualifizierte ausländische Arbeitskräfte aus aller Welt ermöglichen, dies im Rahmen der bestehenden Zulassungsbegrenzungen;
die eine schrittweise Abschaffung des Saisonnierstatuts er- möglichen und zu einer Integration der seit langem hier ansäs- sigen ausländischen Bevölkerung führen.
Texte de la motion du 18 décembre 1992
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres des modifications de loi permettant:
de restructurer et de faciliter l'octroi d'autorisations de tra- vail et de séjour aux travailleurs qualifiés du monde entier, dans le cadre des limitations actuelles;
de supprimer progressivement le statut de saisonnier et de favoriser l'intégration des immigrés de longue date.
Sprecher - Porte-parole: Hess Peter
Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.
Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 12. Mai 1993 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
Déclaration écrite du Conseil fédéral du 12 mai 1993 Le Conseil fédéral est prêt à accepter la motion.
Ueberwiesen - Transmis
93.3105
Motion Baumann Schutz der Tiere auf Transporten und in Schlachtanlagen Protection des animaux durant leur transport et dans les abattoirs
Wortlaut der Motion vom 15. März 1993
Im Hinblick auf die kommende Revision der Tierschutzverord- nung und nach der Unterzeichnung des europäischen Ueber- einkommens über den Schutz von Schlachttieren wird der Bundesrat gebeten, folgende Grundsätze und Anforderungen zum Schutz der Tiere auf Transporten und in Schlachtanlagen rechtlich zu verankern oder auf geeignete Art umzusetzen:
Die Art und Anzahl der im Fahrzeug zu transportierenden Tiere sind im Fahrzeugausweis sowie von aussen gut sichtbar am Fahrzeug anzugeben.
Es dürfen nur Betäubungsapparate und -einrichtungen ver- wendet werden, die geprüft und zugelassen sind.
Die Behörden sorgen dafür, dass für das Ausladen, Be- treuen, Treiben und Betäuben der Tiere geeignete Personen vorhanden sind, die regelmässig über die Ziele des Tierschut- zes instruiert werden.
Ein Tierarzt respektive Tierschutzbeauftragter kontrolliert in grossen Schlachtanlagen die Schlachttiere beim Ausladen und überwacht die Tätigkeit der mit Ausladen, Betreuen, Trei- ben und Betäuben beauftragten Personen.
In Zusammenarbeit mit der Praxis ist ein umfassendes Kon- zept für tierschutzkonforme Schlachthöfe zu erstellen. Die Be- urteilung und Gestaltung von Schlachthöfen soll inskünftig pri- mär nach ethologischen Grundsätzen ausgerichtet werden, das heisst, dass die Prozesse im Schlachthof dem Verhalten und den Bedürfnissen der Tiere Rechnung tragen müssen.
Texte de la motion du 15 mars 1993
Dans la perspective de la révision de l'ordonnance sur la pro- tection des animaux et au lendemain de la signature de la Convention européenne sur la protection des animaux d'abat- tage, le Conseil fédéral est chargé d'inscrire dans la législation les principes ci-après visant à protéger les animaux durant leur
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Keller Rudolf Für eine schweizerische Bevölkerungspolitik unter Berücksichtigung der weltweiten Wanderungsbewegungen Motion Keller Rudolf Définition d'une nouvelle politique démographique
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3066
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.06.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
1386-1387
Page
Pagina
Ref. No
20 022 880
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