Motion Bühler Simeon
1385
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
92.3481
Motion Loeb François Schweizerischer Wirtschaftsrat Conseil économique suisse
Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992
Der Bundesrat wird beauftragt, möglichst rasch einen Schwei- zerischen Wirtschaftsrat, bestehend insbesondere aus Vertre- tern der Wissenschaft und Wirtschaft sowie den Sozialpart- nern, einzusetzen, der halbjährlich Empfehlungen zur Verbes- serung der Rahmenbedingungen zur Förderung des Funktio- nierens der Marktwirtschaft abgibt.
Texte de la motion du 7 décembre 1992
Le Conseil fédéral est chargé de mettre en place le plus rapide- ment possible un Conseil économique suisse, composé es- sentiellement de représentants des milieux scientifiques et économiques et des partenaires sociaux. Cette institution émettra chaque semestre des recommandations permettant d'améliorer les conditions de l'économie et d'encourager le bon fonctionnement du marché.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Aregger, Aubry, Cavadini Adriano, Couchepin, Dettling, Frey Claude, Gysin, Heberlein, Spoerry, Stucky, Suter (12)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Rahmenbedingungen der schweizerischen Wirtschaft ha- ben sich im internationalen Vergleich eindeutig verschlechtert. Unser rohstoffarmes Land muss aber auf den internationalen Märkten konkurrenzfähig bleiben, soll nicht die Basis unseres Wohlstandes zerstört werden. Die Konkurrenzfähigkeit unse- rer Wirtschaft basierte immer auf möglichst optimalen Rah- menbedingungen, auf Kreativität, Risikobereitschaft und auf der grossen Schaffenskraft unserer Bevölkerung. Die einge- tretene Verschlechterung der Rahmenbedingungen stellt be- reits jetzt eine substantielle Gefährdung unserer internationa- len Konkurrenzfähigkeit dar.
Es gilt deshalb alle Kräfte zu mobilisieren, die Rahmenbedin- gungen und das optimale Funktionieren unserer Marktwirt- schaft sicherzustellen.
Ein schweizerischer Wirtschaftsrat, bestehend aus 9 bis 15 Mitgliedern der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Sozi- alpartner, soll ins Leben gerufen werden, um ohne jede Büro- kratie und Verwaltungslastigkeit regelmässig konkrete, prakti- sche Empfehlungen zur Verbesserung der Rahmenbedingun gen und für das optimale Funktionieren der Marktwirtschaft abzugeben. Die halbjährlichen Empfehlungen würden es er- lauben, Zielvorstellungen zu formulieren und den Weg zur Zielerreichung auch über längere Frist zu begleiten. Für die Besetzung des schweizerischen Wirtschaftsrates müs- sen die Spitzen der ökonomischen Wissenschaften, der Wirt- schaft und der Sozialpartner gewonnen werden. Die Mitglied- schaft im schweizerischen Wirtschaftsrat sollte zeitlich limitiert und nach oben altersmässig begrenzt werden.
Die Empfehlungen des Wirtschaftsrates sollen Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die schweize- rische Wirtschaft sowie den Handlungsbedarf in Gesetzge- bung (Aufhebungen, Straffungen, Schwerpunktsetzungen) und in der Staatsverwaltung aller Stufen (Bürokratieabbau-, Vereinfachungs- und Entscheidungsbeschleunigungsmass-
nahmen) aufzeigen. Zudem soll in jedem Bericht eine kurze Fortschrittskontrolle der in früheren Berichten abgegebenen Empfehlungen enthalten sein.
Die halbjährlichen Berichte des schweizerischen Wirtschafts- rates sollen veröffentlicht und an Medienkonferenzen erläutert werden. Allen eidgenössischen und kantonalen Regierungen und Parlamentarierinnen und Parlamentariern ist eine Zusam- menfassung der Berichte unmittelbar nach deren Erstellung abzugeben.
Der schweizerische Wirtschaftsrat soll vollständig unabhängig von jeder Staatsverwaltung arbeiten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Mai 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 mai 1993
Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, dass sich die Rahmenbedingungen unserer Wirtschaft in letzter Zeit ver- gleichsweise verschlechtert haben. Deren Verbesserung so- wie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, welche durch sie bewirkt werden, bilden denn auch eines der zentralen Ziele unserer Wirtschaftspolitik. Verschiedene Schritte in diese Richtung sind vom Bundesrat eingeleitet worden. So haben wir eine interdepartementale Arbeitsgruppe mit der Ausarbei- tung von geeigneten Massnahmen zur Revitalisierung unserer Wirtschaft, die auch die Verbesserung unserer Rahmenbedin- gungen einschliesst, beauftragt. Sie hat dem Bundesrat eine Reihe von konkreten Massnahmen unterbreitet. Gestützt auf diese Vorschläge hat der Bundesrat am 20. Januar 1993 eine Reihe von gesetzgeberischen Aufträgen erteilt. Sie umfassen unter anderem die Revision des Kartellgesetzes, die Ausarbei- tung eines Bundesgesetzes über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse, die weitgehende Liberalisierung für hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte und die Schaf- fung eines Bundesgesetzes über die Fachhochschulen.
Der Motionär beantragt, einen schweizerischen Wirtschaftsrat, bestehend aus Vertretern der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Sozialpartner, ins Leben zu rufen und ihm die Aufgabe zu überbinden, halbjährlich Empfehlungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auszuarbeiten. Zwar stehen dem Bun- desrat, seinen Delegationen und den Departementsvorste- hern bereits heute zahlreiche Gremien und Kontaktmöglich- keiten zur Verfügung, um sich über die zur Diskussion stehen- den Probleme orientieren zu lassen. Indessen ist der Bundes- rat bereit zu prüfen, ob der Vorschlag des Motionärs gegen- über den heutigen Gegebenheiten Vorteile zu bieten vermag.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
92.3506
Motion Bühler Simeon Separate Direktzahlungen für die Berglandwirtschaft Agriculture de montagne. Paiements directs distincts
Wortlaut der Motion vom 10. Dezember 1992
Der Bundesrat wird ersucht, die bisherigen Direktzahlungen für die Berglandwirtschaft (insbesondere die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet) als eigenständige Massnahme zu erhalten und nicht in die neuen Direktzahlungen gemäss Artikel 31a und 31b Landwirtschaftsgesetz zu integrieren.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Loeb François Schweizerischer Wirtschaftsrat Motion Loeb François Conseil économique suisse
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3481
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.06.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
1385-1385
Page
Pagina
Ref. No
20 022 878
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