N 18 juin 1993
1378
Motion Keller Anton
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral propose de classer la motion.
Abgeschrieben - Classé
92.3509 Motion Keller Anton Schweizer Jugend und Europa La jeunesse suisse et l'Europe
Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1992
Der Bundesrat setzt sich bei den EG- und Efta-Staaten dafür ein, dass die nach der Ablehnung des EWR-Vertrags zu be- fürchtenden Nachteile für die Schweizer Jugend möglichst vermieden werden. Es geht insbesondere darum, den jungen Generationen den Weg nach Europa auf dem Gebiet der Kul- tur, der Bildung, der Berufserfahrung und der Forschung offen zu halten und ihnen die Zusammenarbeit und Mitgestaltung zu ermöglichen.
Texte de la motion du 14 décembre 1992
Le Conseil fédéral est chargé d'oeuvrer auprès des Etats membres de la CE ainsi que de ceux de l'AELE, afin d'empê- cher, dans toute la mesure du possible, que la jeunesse suisse ne fasse les frais, comme on peut le craindre, du rejet de l'Ac- cord sur l'EEE. Il s'agira en particulier de garantir aux jeunes générations l'accès à l'Europe, dans les domaines de la culture, de la formation, de l'expérience professionnelle et de la recherche, et de leur donner la possibilité de collaborer acti- vement aux réalisations européennes.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumberger, Bircher Peter, Bühler Simeon, Bürgi, Columberg, Danuser, Deiss, Dormann, Dünki, Engler, Fasel, Fischer-Sursee, Grossenbacher, Hafner Ursula, Hildbrand, Jäggi Paul, Kühne, Ledergerber, Leemann, Leu Josef, Meier Samuel, Mühlemann, Raggenbass, Ruck- stuhl, Segmüller, Seiler Rolf, Stamm Judith, Wick, Zwygart (29)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der EWR ist weit mehr als ein grosser Binnenmarkt Was sich in ihm abspielen wird, hat eine kulturelle Dimension, die auf ei- nen neuen geschichtlichen Abschnitt hinweist. Denn die Frei- zügigkeit im EWR eröffnet europaweit unermessliche Möglich- keiten der Begegnung, der Zusammenarbeit und der Gestal- tung auf den Gebieten der Bildung, Berufserfahrung, Wissen- schaft, Forschung und der Künste.
Der Gedanke der europäischen Integration beruht auf dem Grundsatz der Hoffnung, durch enges Zusammenwirken die Verständigung unter den Völkern zu fördern und endlich den Frieden zwischen Staaten zu sichern, von denen in den ver- gangenen Jahrhunderten immer wieder verheerende Kriege ausgingen. Folgt man einer solchen Sicht, so wird man nicht anders können, als den Prozess dieser Integration unter der Führung der EG überaus positiv zu würdigen. Und deshalb war die Dämonisierung der EG, die im Abstimmungskampf und beim Abstimmungsergebnis keine unbedeutende Rolle spielte, bedenklich; denn sie entsprach keineswegs dem ho- hen Ziel der EG. Diese Abneigung steht im Widerspruch zur Geschichte, und unsere jungen Generationen werden diesen Widerspruch immer deutlicher fühlen. Es lässt sich ohne lange Beweisführung sagen, dass der propagierte Alleingang keine jugendgerechte Perspektive inmitten eines kontaktfreudigen Europa sein kann. Im aufkommenden Gefühl unserer jungen Leute, gewissermassen unter Verschluss zu geraten, könnte gefährlicher Druck entstehen. Alleingang als Einkehr in sich selbst wäre auch alles andere als geeignet, den inneren Zu-
sammenhalt des Landes zu fördern. Mangelnde Bewegungs- freiheit in einem kleinen Land müsste die Reibung verstärken, und ungenutzte Tatkraft kann sich in Unrast verwandeln.
Aus diesen Gründen sollte die politische Führung unseres Landes alles unternehmen, um in direkten Verhandlungen mit den EG- und Efta-Staaten der Schweizer Jugend den Weg nach Europa offenzuhalten. Diese Oeffnung wird belebend auf unsern Staat und unsere Gemeinschaft zurückwirken.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Februar 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 février 1993
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sich aufgrund des nega- tiven Ausgangs der Volksabstimmung vom 6. Dezember 1992 zum EWR-Beitritt der Schweiz für die Schweizer Jugend Nach- teile ergeben können. Es gilt, diese möglichst zu vermeiden. Mit dem Bundesbeschluss vom 18. Dezember 1992 über die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den For- schungs- und Bildungsprogrammen der Europäischen Ge- meinschaften 1993-1996 sind indes von schweizerischer Seite wichtige Voraussetzungen geschaffen worden, die es er- lauben sollten, der Schweizer Jugend auf den Gebieten der Forschung, der Bildung sowie der Kultur den Weg nach Eu- ropa zu öffnen. Wie wir in unserer entsprechenden Botschaft vom 20. Mai 1992 bereits festgehalten haben, wird der Bun- desrat nach dem negativen Volksentscheid vom 6. Dezember 1992 das Ziel der integralen Programmbeteiligung auf bilate- ralem Weg anstreben. Im jetzigen Zeitpunkt steht jedoch noch keineswegs fest, ob die EG zu Verhandlungen von bilateralen Vereinbarungen bereit sein wird. Erste Gespräche haben be- reits zwischen dem Vorsteher des Eidgenössischen Departe- ments des Innern und den zuständigen Instanzen der EG- Kommission stattgefunden.
Die Schweiz nimmt bekanntlich bereits an den Bildungspro- grammen Erasmus und Comett teil. Auch im Interesse der Schweizer Jugend werden wir uns dafür einsetzen, bei den vom Bundesrat angestrebten bilateralen Verhandlungen mit der EG die bestmöglichen Teilnahmebedingungen auszuhan- deln. Dies gilt auch für das Erasmus-Programm, das ab 1994. in eine neue Phase tritt, für welche die Teilnahme der Schweiz neu auszuhandeln sein wird. Dies gilt ebenso für «Jugend für Europa», dem interkulturellen Jugendaustauschprogramm, das es den Jugendlichen jeglichen Bildungsstandes und jegli- cher sozialen Schicht ermöglicht, im Rahmen von multilatera- len Austauschveranstaltungen Gleichaltrigen aus anderen EG-Mitgliedstaaten zu begegnen und Erfahrungen in den un- terschiedlichsten ausserschulischen Bereichen (Spiel und Sport, Natur und Umwelt, Gesundheit und Sozialwesen, Mu- sik, Theater usw.) auszutauschen. Bei einer Annahme des EWR hätten wir ab Inkrafttreten des Abkommens an diesem Programm teilnehmen können; dieser Zugang bleibt den Schweizer Jugendlichen wegen des Neins vom 6. Dezember jedoch vorerst verschlossen.
Der Bundesrat ist selbstverständlich bereit, im Rahmen der fi- nanziellen Möglichkeiten auch jene Aktivitäten und Unterstüt- zungen weiterzuführen, die bereits heute den Zugang der Schweizer Jugend zu Europa gewährleisten:
So unterstützt beispielsweise der Bund auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschuli- schen Jugendarbeit vom 6. Oktober 1989 (Jugendförde- rungsgesetz) u. a. von Jugendlichen initiierte internationale Projekte.
Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich auch die Empfeh- lungen zur Intensivierung des europäischen Jugendaustau- sches, welche an der dritten europäischen Jugendminister- konferenz vom 20./21. September 1990 in Lissabon verab- schiedet wurden. Diese Empfehlungen fanden ihren Nieder- schlag auch im Bericht über die Legislaturplanung 1991-1995 vom 25. März 1992, in welchem eine Verstärkung des nationa- len und internationalen Jugendaustausches im ausserschuli- schen Bereich angestrebt wird.
Die ebenfalls von der Jugendministerkonferenz in Lissabon empfohlene Einführung einer Jugendkarte konnte in der Zwi- schenzeit mit Bundesunterstützung realisiert werden. Die
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Motion Bundi
«Carte Jeunes Suisse» erleichtert u. a. den europäischen inter- kulturellen Austausch über die jeweiligen Sprach- und Lan- desgrenzen hinweg. Inzwischen ist die Schweiz auch dem Teilabkommen zwischen dem Europarat und der Internationa- len Konferenz der Cartes Jeunes beigetreten.
Die Schweiz beteiligt sich zudem regelmässig an den Arbei- ten des Europäischen Jugendzentrums und des Europäi- schen Jugendwerkes, zwei bewährten jugendpolitischen Ein- richtungen des Europarates.
Der Bund unterstützt weiterhin im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten Ju- gendprojekte, die zwar in erster Linie den Jugendlichen in den erwähnten Ländern zugute kommen sollen, aber auch den Schweizer Jugendlichen vielfältige interkulturelle Kontakte er- möglichen. Diese Zusammenarbeit wird in den nächsten Jah- ren weitergeführt.
Unser Land bemüht sich überdies, den Austausch junger Berufsleute zu fördern. Zu diesem Zweck unterhält die Schweiz teilweise schon seit Jahrzehnten mit 17 meist westeu- ropäischen Staaten bilaterale, auf Gegenseitigkeit beruhende Abkommen über den Austausch von Stagiaires; erste Abkom- men mit ost- und mitteleuropäischen Staaten stehen kurz vor dem Abschluss. Stagiaires im Sinne dieser Vereinbarungen sind Personen zwischen 18 und 30 Jahren mit einer abge- schlossenen Berufsausbildung, die ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse im jeweiligen Partnerland vervoll- ständigen wollen. Die Anstellung hat deshalb im erlernten Be- ruf zu erfolgen. Erfüllen die Kandidatinnen und Kandidaten diese Bedingungen, erteilt ihnen der Partnerstaat eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung für die Dauer von höchstens 18 Monaten, und zwar ohne Rücksicht auf die Arbeitsmarkt- lage.
Der Bundesrat ist sich der Risiken bewusst, die sich aus dem negativen Volksentscheid vom 6. Dezember 1992 für die Schweizer Jugend ergeben. Er ist deshalb bereit, in den ange- strebten Verhandlungen mit der EG mit Nachdruck darauf hin- zuwirken, dass die Schweizer Jugend gegenüber derjenigen in den anderen EG- und Efta-Staaten nicht benachteiligt wird. Zudem ist er bereit, zu prüfen, ob die bisherigen Aktivitäten des Bundes im Rahmen des Europarates und im Zusammen- hang mit der Unterstützung internationaler Projekte von Ju- gendlichen nicht intensiviert werden könnten. Voraussetzung dazu bildet jedoch die Bereitstellung ausreichender Finanz- mittel durch das Parlament.
In den erwähnten Bereichen sind im gegenwärtigen Zeitpunkt noch verschiedene Fragen offen und einer eingehenden Klä- rung zu unterziehen. Der Bundesrat zieht es deshalb vor, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
92.3542
Motion Bundi Umweltverträglichkeitsprüfung für Golfanlagen Terrains de golf et étude d'impact sur l'environnement
Wortlaut der Motion vom 17. Dezember 1992
Zurzeit sind in der Schweiz etwa 40 Golfplätze (9-Loch- oder 18-Loch-Anlagen) mit einer Gesamtfläche von mehr als 1200 Hektaren geplant. Diese Golfprojekte sind in der Oeffent-
lichkeit zum Teil heftig umstritten. Aufgrund der grossen Raumbeanspruchung und der erheblichen Terrainverände- rungen treten Konflikte mit dem Landschafts- und Natur- schutz, aber auch mit der Landwirtschaft auf. Die Fülle der Pro- jekte und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die natürlichen Lebensräume lassen die generelle Pflicht zur Umwelt- und Raumverträglichkeitsprüfung - nicht zuletzt auch zum Vorteil der Bergbevölkerung - als Notwendigkeit er- scheinen.
Der Bundesrat wird beauftragt,
a. dafür zu sorgen, dass künftig auch Golfanlagen, gemeint sind 9-Loch- und 18-Loch-Plätze, der Verpflichtung zur Um- weltverträglichkeitsprüfung (UVP) - allenfalls durch Ergän- zung des Anhanges der UVPV - unterstellt werden;
b. bis zur Ausarbeitung eines verbindlichen Beschlusses die Kantone ohne Verzug anzuhalten, in eigener Sache eine UVP- Pflicht für Golfplätze einzuführen;
c. damit auch die Frage der Raumverträglichkeit auf regiona- ler, kantonaler und nationaler Ebene (Projektbegründung) ab- zuklären.
Texte de la motion du 17 décembre 1992
Actuellement, la création de quelque 40 terrains de golf, à 9 et à 18 trous, qui représentent une surface totale de plus de 1200 ha, est à l'étude en Suisse. Une partie de ces projets pro- voque une vive controverse dans l'opinion publique. En raison de la grande superficie qu'ils requièrent et de l'important re- modelage de terrain qu'ils entraîneront, ils suscitent des réac- tions très défavorables dans les milieux de la protection de la nature et du paysage, mais aussi dans ceux de l'agriculture. Vu l'ampleur des projets et les répercussions qu'ils auront sur l'aspect du paysage ainsi que sur les milieux naturels, il s'avère nécessaire, voire contraignant, notamment dans l'inté- rêt des populations de montagne, d'examiner la compatibilité de ces projets avec les exigences de l'aménagement du terri- toire, et de procéder à une étude d'impact sur l'environne- ment.
Le Conseil fédéral est chargé:
a. de veiller à ce qu'à l'avenir les terrains de golf, aussi bien à 9 qu'à 18 trous, fassent obligatoirement l'objet d'une étude d'impact sur l'environnement (EIE), le cas échéant par l'ad- jonction d'une disposition à l'annexe de l'OEIE;
b. d'inciter sans délai les cantons à introduire de leur propre chef l'obligation de soumettre les terrains golf à une EIE, en at- tendant l'élaboration d'un arrêté de portée générale;
c. et par la même occasion, d'étudier la compatibilité de ces projets avec les exigences de l'aménagement du territoire (jus- tification des projets), à la fois sur les plans régional, cantonal et national.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumann, Bäumlin, Bircher Silvio, Borel François, Caspar-Hutter, Danuser, Eggenberger, Fankhauser, Gonseth, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Hämmerle, Herczog, Hollenstein, Jeanprêtre, Leemann, Maeder, Marti Werner, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Schmid Peter, Thür, Tschäppät Alexan- der, Vollmer, Weder Hansjürg, Wick, Wiederkehr, Züger (32)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
In der Schweiz gibt es heute 33 Golfplätze, die eine Gesamtflä- che von etwa 1500 Hektaren einnehmen. Im Vergleich zu den anderen Sportarten (Fussball, Leichtathletik, Tennis usw.) ist Golf bezogen auf die Anzahl Aktiven (heute etwa 18 000) ein sehr flächenintensiver Sport. Die Spielart verlangt es, dass die eigentliche Golffläche von einem kurzgeschnittenen, teppich- artigen Rasen belegt ist, dass Aufschüttungen und Planierun- gen vor allem für die Abschlagfläche (i. d. R. zwei je Bahn) und das Lochfeld nötig sind, dass nicht umgehbare Hindernisse (Einzelbäume, Hecken usw.) entfernt, künstliche Hindernisse (Sandbunker) aber neu geschaffen, ein Wegnetz, das Club- haus und Parkplätze angelegt werden müssen. Eine Untersu- chung auf den bestehenden Schweizer Plätzen (Werner Har- der, Flächenverbrauch durch Golfplätze, Universität Zürich, 1988) ergab, dass auf rund zwei Drittel (63,4 Prozent) der Ge- samtfläche einer 18-Loch-Anlage ein naturfremder Ge-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Keller Anton Schweizer Jugend und Europa Motion Keller Anton La jeunesse suisse et l'Europe
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1993
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Anno
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III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3509
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Datum 18.06.1993 - 08:00
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