1293
Parlamentarische Initiativen. Volksrechte
93.3264 Interpellation Borradori Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait
93.3266 Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Erklärung der Interpellanten: teilweise befriedigt Interpellation du groupe socialiste Déclaration des interpellateurs: partiellement satisfaits
93.3270 Interpellation der grünen Fraktion Erklärung der Interpellanten: teilweise befriedigt Interpellation du groupe écologiste Déclaration des interpellateurs: partiellement satisfaits
93.108
Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Personenbeförderung und Zugang zu den Berufen des Strassentransportunternehmers. Bundesgesetz Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Transport de voyageurs et accès aux professions de transporteur par route. Loi fédérale
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 806 hiervor - Voir page 806 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 14. Juni 1993 Décision du Conseil des Etats du 14 juin 1993
Präsident: Eine Mitteilung betreffend den Ordnungsantrag «Herbstsession Genf»: 108 Mitglieder des Nationalrates ver- langen, dass wir den Beschluss der Koordinationskonferenz, die Herbstsession nicht in Genf, sondern in Bern durchzufüh- ren, im Nationalrat traktandieren und zur Diskussion stellen. Da der Ordnungsantrag mit dem absoluten Mehr eingereicht wurde, haben wir sofort eine Bürositzung für morgen Donners- tag, 07.30 Uhr, einberufen und werden den Beschluss für mor- gen traktandieren. Eine Diskussion über Annahme oder Ab- lehnung des Ordnungsantrages heute abend erübrigt sich. - Sie sind damit einverstanden.
92.410
Parlamentarische Initiative (Rychen) Unterschriftenzahl für das Referendum Initiative parlementaire (Rychen) Nombre de signatures requis pour les référendums
Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Wortlaut der Initiative vom 19. März 1992 Die eidgenössischen Räte werden aufgefordert, die in der Bundesverfassung festgelegte Unterschriftenzahl für das Re- ferendum deutlich zu erhöhen.
Texte de l'initiative du 19 mars 1992 Les Chambres fédérales sont invitées à augmenter nettement le nombre de signatures requis dans la constitution pour les demandes de référendum.
Art. 9 Abs. 1 Bst. b, 11 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 9 al. 1 let. b, 11 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Wanner, Berichterstatter: Wie Sie wissen, haben wir bei den Artikeln 9 und 11 noch eine kleine Differenz zum Ständerat. Im Grunde genommen geht es um das gleiche. Der Entwurf des Bundesrates und der Beschluss des Ständerates sehen vor, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit eine der Voraussetzun gen ist, um eine Bewilligung zu erlangen, als Unternehmer tä- tig zu sein. Der Ständerat hat an der Variante des Bundesrates festgehalten.
Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat heute morgen getagt und schlägt Ihnen ohne Gegenstimme bei eini- gen Enthaltungen vor, bei den Artikeln 9 und 11 dem Be- schluss des Ständerates zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
92.411
Parlamentarische Initiative (Seiler Hanspeter) Unterschriftenzahl für Volksinitiativen Initiative parlementaire (Seiler Hanspeter) Nombre de signatures requis pour les initiatives populaires
Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Wortlaut der Initiative vom 19. März 1992 Gestützt auf Artikel 21bis des GVG verlange ich mit einer parla- mentarischen Initiative in Form der allgemeinen Anregung eine Anpassung der Mindestzahl von Unterschriften bei Volks- initiativen gemäss Artikel 120 und 121 der Bundesverfassung an die heutige Zahl der Stimmberechtigten. Insbesondere sind zu prüfen:
N 16 juin 1993
1294
Initiatives parlementaires. Droits populaires
Texte de l'initiative du 19 mars 1992
Me fondant sur l'article 21bis de la loi sur les rapports entre les conseils, je demande par la voie d'une initiative parlementaire rédigée en termes généraux, que le nombre minimum de si- gnatures requis par les articles 120 et 121 de la constitution pour les initiatives populaires soit adapté au nombre actuel d'électeurs.
Il convient notamment:
d'augmenter aujourd'hui le nombre des signatures;
de prévoir une réglementation qui permette d'adapter pério- diquement ce nombre selon les résultats du dernier recense- ment en date.
Frau Zölch unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
Wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21ter des Geschäftsver- kehrsgesetzes den Bericht der vorprüfenden Kommission über die von den Nationalräten Rychen und Seiler Hanspeter am 19. März 1992 eingereichten parlamentarischen Initiativen. Die Initiative Rychen verlangt, dass die in der Bundesverfas- sung festgelegte Unterschriftenzahl für das Referendum deut- lich erhöht wird.
Die Initiative Seiler Hanspeter verlangt, dass die Mindestzahl von Unterschriften bei Volksinitiativen gemäss Artikel 120 und 121 der Bundesverfassung an die heutige Zahl der Stimmbe- rechtigten angepasst wird. Zudem ist die Einführung einer Re- gelung zu prüfen, die eine periodische Anpassung an die je- weils aktuellen Volkszählungsergebnisse vorsieht.
Die Kommission hat am 23. Oktober 1992 die beiden Initianten angehört.
Begründung des Initianten (zu 92.410)
1891 brauchte es für ein Referendum 4,6 Prozent der Stimm- berechtigten. Bis vor 1971, vor der Einführung des Frauen- stimmrechts, sank dieser Prozentsatz auf 1,8 Prozent. Nach Einführung des Frauenstimmrechtes im selben Jahr fiel das Quorum für das Referendum auf 0,9 Prozent. 1977 wurde durch Volksbeschluss die Unterschriftenzahl von 30 000 auf 50 000 erhöht. Nach dieser Erhöhung betrug das Quorum 1,3 Prozent. Bis 1991 schrumpfte allerdings das Quorum er- neut auf 1,1 Prozent, dies als Ursache der Bevölkerungszu- nahme. Damit braucht man heute nur rund ein Viertel des Quo- rums, wie es vor 100 Jahren bestand. Eine wesentliche Erhö- hung des Quorums könnte das urdemokratische Instrument des Referendums stärken; es erhielte wieder jenes Gewicht, welches ihm gebührt.
Begründung des Initianten (zu 92.411)
Seit 1984 sind total 31 Volksinitiativen eingereicht worden. Mehr als die Hälfte dieser Initiativen wurden von über 120 000 Stimmberechtigten unterzeichnet, sechs davon wiesen sogar über 150 000 Unterschriften auf. Es bereitet, nicht zuletzt unter Berücksichtigung der heute zur Verfügung stehenden Kom- munikations- und Werbemittel, keine Mühe, für mehr oder we- niger wesentliche Anliegen innert kurzer Zeit weit über 100 000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner einer Volksinitiative zu finden.
In Anbetracht der stets wachsenden Anzahl von Stimmberech- tigten wächst die Gefahr, dass das Initiativrecht Bestrebungen zur Verwesentlichung unserer direkten Demokratie zuwider- läuft. Die Zahl der Stimmberechtigten ist seit 1977 um rund 700 000 angestiegen, hat also um beinahe ein Fünftel zuge- nommen. Während 1977 noch rund 2,7 Prozent der Stimmbe- rechtigten für das Zustandekommen einer Volksinitiative be- nötigt wurden, sind dies heute bloss noch rund 2,2 Prozent. Es wundert deshalb nicht, dass gegenwärtig 12 Initiativen hängig und mindestens deren 18 angemeldet sind.
Volksrechte wie das Initiativrecht gehören zu den wesentli- chen Elementen der schweizerischen Demokratie. Es liegt im Interesse der Erhaltung und Verwesentlichung demokrati- scher Strukturen, dass Volksrechte in ihrem qualitativen Ge- halt geschützt werden. Volksinitiativen dürfen deshalb nicht den Charakter eines politischen Ueberdruckventils bekom-
men. Dazu ist eine angemessene Erhöhung der Unterschrif- tenzahl unumgänglich.
Damit diesen Anliegen langfristig Rechnung getragen werden kann, sollte die Festsetzung der notwendigen Unterschriften- zahl periodisch, gestützt auf die jeweils aktuelle Anzahl der Stimmberechtigten, neu vorgenommen werden.
Erwägungen der Kommission
Bei der Einführung des fakultativen Gesetzesreferendums im Jahre 1874 wurde die dafür erforderliche Unterschriftenzahl von den eidgenössischen Räten auf 30 000 festgesetzt. 1891 wurde die Volksinitiative zur Partialrevision der Bundesverfas- sung als weiteres Volksrecht eingeführt. Hier wurde die erfor- derliche Unterschriftenzahl von den Räten auf 50 000 festge- legt. Prozentual ergab dies folgende Werte: 1891 brauchte es für das Zustandekommen einer Initiative bzw. eines Referen- dums die Unterschrift von 7,65 Prozent bzw. 4,59 Prozent der stimmberechtigten Bürger. Aufgrund der Zunahme der stimm- berechtigten Bevölkerung sank dieser Prozentsatz bei gleich- bleibender Anzahl erforderlicher Unterschriften. 1971 (nach Einführung des Frauenstimmrechts) brauchte es für das Zu- standekommen einer Initiative bzw. eines Referendums noch die Unterschrift von 1,4 Prozent bzw. 0,84 Prozent der Stimm- berechtigten. Aus diesem Grund wurde 1977 die Anzahl erfor- derlicher Unterschriften für die Initiativen auf 100 000 und für das Referendum auf 50 000 erhöht. Prozentual ausgedrückt bedeutet dies, dass 1978 2,6 Prozent bzw. 1,3 Prozent der Stimmberechtigten unterschreiben mussten, damit eine Initia- tive oder ein Referendum zustande kam. Seither haben sich diese Zahlen nur unwesentlich verändert. 1992 waren für das Zustandekommen einer Initiative bzw. eines Referendums die Unterschriften von 2,2 Prozent bzw. 1,1 Prozent der Stimmbe- rechtigten erforderlich.
Die Kommission erachtet die Entwicklung seit 1978 nicht als dramatisch. Da in Zukunft kaum mit einer massiven Zunahme der Anzahl Stimmberechtigter zu rechnen ist, sieht sie keinen Handlungsbedarf. Die Volksrechte stellen ein wichtiges Inte- grationsinstrument im politischen System der Schweiz dar, in- dem sie auch im Parlament schlechter repräsentierten Grup- pen erlauben, ihre Anliegen auf legale Weise einzubringen. Die Erhöhung der Unterschriftenzahl trifft aber gerade die schwächeren Gruppen, welche nicht über gut ausgebaute In- frastrukturen und grosse finanzielle Ressourcen verfügen. Gutorganisierten, finanzstarken Interessengruppen wird es hingegen auch bei erhöhter Unterschriftenzahl möglich sein, die erforderlichen Unterschriften zusammenzubringen und ihre Referendumsfähigkeit im vorparlamentarischen Prozess auszuspielen. Kommt hinzu, dass sich die Politik immer mehr mit komplexen Themen (z. B. Gentechnologie) beschäftigen muss. Die Mobilisierung breiterer Bevölkerungskreise für sol- che Themen ist sehr anspruchsvoll. Indem allzu grosse Hür- den aufgestellt werden, wird verhindert, dass diese weniger einfachen, aber wichtigen Themen Gegenstand der direktde- mokratischen Auseinandersetzung werden können. Die aktive Teilnahme eines möglichst grossen Teils der Bevölkerung an politischen Entscheidungsprozessen ist aber wichtig für die Akzeptanz der Gesetzgebung, gerade auch wenn sie kompli- ziertere Sachverhalte zum Gegenstand hat.
Dagegen hält jedoch die Kommissionsminderheit fest, dass das Quorum für das Zustandekommen einer Volksinitiative oder eines Referendums bedeutend tiefer sei als bei der Ein- führung der Volksrechte. Wenn die Unterschriftenzahl eine zu niedrige Hürde darstelle, sei die Gefahr des Missbrauchs der Volksrechte gross. Indem es immer mehr Initiativen und Refe- renden zu allen möglichen Themen gebe, würden sowohl die Volksrechte selbst als auch das repräsentative Element der schweizerischen Demokratie, d. h. das Parlament, entwertet.
Mme Zölch présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
Conformément à l'article 21ter de la loi sur les rapports entre les conseils, nous vous soumettons le rapport de la commis-
Parlamentarische Initiativen. Volksrechte
1295
sion chargée de l'examen préalable des initiatives parlemen- taires déposées le 19 mars 1992 par MM. Rychen et Seiler Hanspeter, conseillers nationaux.
L'initiative Rychen demande que le nombre de signatures re- quis dans la constitution pour les demandes de référendum soit nettement augmenté.
L'initiative Seiler Hanspeter demande que le nombre mini- mum de signatures requis par les articles 120 et 121 de la constitution pour les initiatives populaires soit adapté au nom- bre actuel d'électeurs et que soit prévue une réglementation qui permette d'adapter périodiquement ce nombre aux résul- tats du dernier recensement en date.
La commission a entendu les auteurs de ces deux initiatives le 23 octobre 1992.
Développement de l'auteur de l'initiative (ad 92.410)
En 1891, il fallait la signature de 4,6 pour cent des électeurs pour demander un référendum. Puis, jusqu'en 1971, avant l'introduction du droit de vote des femmes, ce pourcentage est tombé à 1,8. Après l'introduction du droit de vote des femmes cette même année, ce pourcentage est encore descendu pour se trouver à 0,9. En 1977, par décision populaire, le nombre de signatures requis a été remonté de 30 000 à 50 000. Après cette augmentation, le pourcentage est arrivé à 1,3. Jusqu'en 1991, ce taux est redescendu à 1,1 en raison de l'augmenta- tion du chiffre de la population. Par rapport au taux requis il y a 100 ans, il n'en faut plus aujourd'hui que le quart. Une aug- mentation notable du pourcentage requis pourrait renforcer l'instrument primordial de la démocratie que constitue le réfé- rendum; il retrouverait ainsi l'importance qu'il mérite.
Développement de l'auteur de l'initiative (ad 92.411)
Depuis 1984, ce ne sont pas moins de 31 initiatives populaires qui ont été déposées. Plus de la moitié avaient été signées par plus de 120 000 électeurs, six d'entre elles avaient même re- cueillis plus de 150 000 signatures. Compte tenu surtout des moyens de communication et de propagande dont on dis- pose aujourd'hui, il n'est pas difficile de trouver, en peu de temps, bien plus de 100 000 personnes prêtes à signer une ini- tiative portant sur un objet plus ou moins important.
Vu l'augmentation croissante du nombre d'électeurs et d'élec- trices, le droit d'initiative risque toujours plus d'aller à l'en- contre des efforts entrepris pour concrétiser notre démocratie directe. Depuis 1977, le nombre des électeurs et électrices a augmenté de quelque 700 000, soit de près d'un cinquième. Alors qu'en 1977 il fallait encore la signature de 2,7 pour cent du corps électoral pour faire aboutir une initiative populaire, aujourd'hui il n'en faut plus que 2,2 pour cent. Il ne faut donc pas s'étonner d'apprendre qu'il y a actuellement 12 initiatives pendantes et au moins 18 annoncées.
Des droits populaires comme le droit d'initiative font partie des éléments essentiels de la démocratie suisse. Il convient de protéger les droits populaires dans leur aspect qualitatif si l'on veut sauvegarder et préserver la substance de la démocratie. C'est pourquoi il importe que l'initiative populaire ne prenne pas le caractère d'une soupape de sûreté politique. Il est donc indispensable d'augmenter dans une mesure adéquate le nombre de signatures requis.
Afin que ce principe soit respecté à long terme, il faudrait pro- céder périodiquement au réajustement de ce nombre chaque fois que l'on a déterminé le nombre des électrices et électeurs.
Considérations de la commission
Lors de l'institution du référendum législatif facultatif, en 1874, les Chambres fédérales ont fixé le nombre de signatures re- quis à 30 000. En 1891, l'initiative populaire tendant à la révi- sion partielle de la constitution est venue s'ajouter aux droits populaires. Le nombre de signatures requis dans ce cas a été fixé par les Chambres à 50 000. Si l'on convertit ces chiffres en pourcentages, il fallait réunir, en 1891, les signatures de 7,65 pour cent des électeurs pour faire aboutir une initiative et de 4,59 pour cent pour un référendum. Comme le nombre des électeurs a augmenté et celui des signatures requises est resté le même, ces pourcentages ont baissé. En 1971, suite à
l'institution du suffrage féminin, ils ne s'élevaient plus qu'à 1,4 pour cent pour l'initiative et à 0,84 pour cent pour le réfé- rendum. C'est la raison pour laquelle le nombre des signatu- res requises a été relevé en 1977 à 100 000 pour les initiatives et à 50 000 pour les référendums. En pour cent, ces nouveaux chiffres équivalaient, en 1978, à 2,6 pour cent et 1,3 pour cent des électeurs. Depuis, ces pourcentages n'ont pratiquement pas varié, atteignant, en 1992, 2,2 pour cent et 1,1 pour cent. 2. Avis de la commission
La commission considère comme légère la variation enregi- strée depuis 1978. Comme le nombre des électeurs ne devrait pas exploser ces prochaines années, la commission n'estime pas nécessaire d'agir. Les droits populaires constituent un im- portant instrument d'intégration dans le système politique suisse, dans la mesure où ils permettent également à des groupes moins bien représentés au Parlement de faire valoir leurs intérêts par des voies légales. Or, une augmentation du nombre des signatures requises léserait les groupes les plus faibles, qui ne disposent ni d'infrastructures développées ni de gros moyens financiers. Les groupes d'intérêts bien organi- sés et disposant de fonds importants resteraient, eux, à même de récolter le nombre de signatures nécessaires et d'user de leur capacité à lancer un référendum dans la phase législative préliminaire. En outre, la politique doit traiter de thèmes tou- jours plus complexes (p. ex. génie génétique). Or, il est difficile de mobiliser de grands groupes de population sur ce genre de sujets. En mettant la barre trop haut, on empêchera ces thè- mes complexes, mais non moins importants, de faire l'objet d'un vrai débat, dans les règles de la démocratie directe. Si l'on veut que la législation soit bien reçue, ce qui est d'autant plus important lorsque les sujets sont difficiles, il faut veiller à ce qu'une partie aussi large que possible de la population puisse participer activement aux processus de décision politi- ques.
La minorité de la commission constate cependant que le pour- centage de voix nécessaires pour faire aboutir une initiative populaire ou un référendum aurait sensiblement diminué de- puis l'institution des droits populaires. Or, si le nombre de si- gnatures requis n'était pas assez élevé, il y aurait risque d'abus dans l'utilisation des droits populaires. Le nombre croissant d'initiatives et de référendums qui sont lancés de nos jours sur tous les sujets possibles et imaginables ne pour- rait que vider de leur substance les droits populaires et affaiblir l'organe représentatif de la démocratie suisse qu'est le Parle- ment.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthal- tung:
Mehrheit
Den Initiativen keine Folge geben
Minderheit
(Aubry, Fischer-Seengen, Fritschi Oscar, Leu Josef, Nebiker, Ruckstuhl, Seiler Hanspeter)
Den Initiativen Folge geben
Proposition de la commission
Par 13 voix contre 7 et avec 1 abstention, la commission pro- pose:
Majorité
Ne pas donner suite aux initiatives Minorité
(Aubry, Fischer-Seengen, Fritschi Oscar, Leu Josef, Nebiker, Ruckstuhl, Seiler Hanspeter)
Donner suite aux initiatives
Frau Fankhauser, Berichterstatterin: Ich hoffe, dass diese nicht unwesentliche Angelegenheit Ihre Aufmerksamkeit noch wecken kann.
Initiativen und Referenden sind Teil eines subtilen Gleichge- wichtes zwischen Stimmberechtigten und Parlament. Die In- itianten Rychen und Seiler Hanspeter begründen ihre parla- mentarischen Initiativen für eine Erhöhung der Unterschriften- zahl für Referenden bzw. Volksinitiativen mit dem geringen Prozentsatz an Stimmberechtigten, der für das Zustandekom-
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N
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Initiatives parlementaires. Droits populaires
men von Referenden und Volksinitiativen notwendig ist, sowie mit der damit verbundenen grossen Zahl von Referenden und Volksinitiativen, die das Parlament und die Stimmberechtigten überfordern könnten. Sie befürchten auch eine Schwächung des Parlamentes.
Den beiden parlamentarischen Initiativen ist der Antrag auf eine Erhöhung der Unterschriftenzahl gemeinsam. Die Initian- ten haben ihren Wunsch für die Erhöhung der Unterschriften- zahl nicht konkretisiert; sie sprechen von einer «Erhöhung» bzw. davon, dass die Unterschriftenzahl «deutlich zu erhöhen» sei. Im Gespräch sind Vorstellungen von einer Verdoppelung aufgetaucht.
Das Wiederherstellen der Verhältnisse von 1891, also der Ver- hältnisse vor mehr als hundert Jahren - was quasi eine Ver- sechsfachung bedeuten würde -, will offensichtlich keiner von beiden.
Die parlamentarische Initiative Seiler Hanspeter verlangt zu- dem unter Ziffer 2 eine periodische Anpassung an die jeweils aktuellen Volkszählungsergebnisse, wobei - dies wurde in der Kommissionsberatung klar - die Zahl der Stimmberechtigten gemeint ist und nicht die Bevölkerungszahl. Bei der letzten Er- höhung der Unterschriftenzahl im Jahr 1977 wurde auch mit der Aenderung des Verhältnisses zwischen der Zahl der Stimmberechtigten und derjenigen der für eine Volksinitiative oder ein Referendum nötigen Unterschriften argumentiert.
Vor der Einführung des Frauenstimmrechts brauchte es für das Zustandekommen einer Initiative bzw. eines Referendums die Unterschrift von 7,65 Prozent bzw. 4,59 Prozent der stimm- berechtigten Bürger. Diese Zahl sackte bekanntlich nach der Einführung des Frauenstimmrechts auf 1,4 bzw. 0,84 Prozent ab. Interessant ist, dass diese Zahl 1977 nicht wieder auf 7 oder 4,5 Prozent angehoben wurde, sondern lediglich auf 2,59 bzw. 1,3 Prozent; das beweist, dass das Verhältnis eine politische Grösse bleibt. Jetzt braucht es aufgrund der demo- graphischen Entwicklung und der Einführung des Stimm- rechts ab 18 Jahren 2,21 bzw. 1,11 Prozent der Stimmberech- tigten für das Zustandekommen einer Volksinitiative oder ei- nes Referendums.
Die Mehrheit der Kommission findet dieses Absinken seit 1977 keinesfalls alarmierend und sieht im jetzigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf. Ein Teil der Kommissionsmitglieder sieht in der Erhöhung der Unterschriftenzahl eine klare Einschrän- kung der Volksrechte. Andere möchten diese Frage im Ge- samtzusammenhang der politischen Rechte diskutieren. Die Lebensbedingungen, die Art der Kommunikation, aber vor al- lem die zunehmende Komplexität der Probleme haben sich seit hundert Jahren grundlegend verändert. Die Demokratie ist ein Prozess, der immer im Kontext der Gesellschaft und nicht mathematisch beurteilt werden soll.
Die Vorschläge des Bundesrates zur Revision des Bundesge- setzes über die politischen Rechte sollen uns bald unterbreitet werden. Damit wird Gelegenheit geboten, allgemein über die Gestaltung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung zu diskutieren und, wer weiss, vielleicht einen Beitrag zur Ent- wicklung der demokratischen Rechte zu leisten.
Die Mehrheit der Kommission hat also beschlossen, am ge- genwärtigen Zustand nichts zu ändern. Wir leben in einer Zeit, die sicher nicht einfach ist. Wir befinden uns in einer Phase des sorgfältigen Abwägens von Rechten, in einem Staat, der sich rühmt, pluralistisch und nicht populistisch zu sein. Wir wissen auch, wie schwierig es im Moment ist, gegen die neue oder neu auftretende Erscheinung des Populismus anzukommen. Diese Tendenz zeigt sich sowohl bei den Fragen, die einfach zu stellen und mit Ja oder Nein zu entscheiden sind, als auch bei jeder komplexeren und mehr Differenziertheit fordernden politischen Haltung. Wir werden zukünftig noch und noch sol- che Fragen haben, die mehr Aufklärung, mehr Diskussionen und mehr Einsatz, z. B. bei der Unterschriftensammlung, ver- langen.
Unterschriftensammlungen tragen wesentlich zur Sensibilisie- rung der Bevölkerung und gleichzeitig zur Mitverantwortung bei, was für das Funktionieren unseres demokratischen Sy- stems unabdingbar ist. Die bestehenden Systeme sind inte- grativ; wir dürfen sie nicht einfach über Bord werfen.
Kleine Gruppierungen, die sich mit Volksbegehren Gehör ver-
schaffen können, sind keine Bedrohung. Eine Erhöhung der Unterschriftenzahl würde Gruppen ohne Macht, sprich Geld- macht, ihrer Möglichkeit berauben und sie eventuell zwingen, andere Formen des Einflusses zu suchen. Sie würde auch fi- nanzstarke Gruppen unverhältnismässig stärken. Referen- dumsdrohungen im Verlaufe von Ratsdebatten wären somit keinesfalls beseitigt, hingegen einseitig zugunsten von mäch- tigen Lobbygruppen gestaltet
Die Erhöhung der Mindestzahl von Unterschriften darf auch nicht mit neuen Konsumgewohnheiten begründet oder indi- rekt damit gekoppelt werden - sprich: Sammeln von Unter- schriften vor Grossverteilerzentren. Auch Leute in abgelege- nen oder dünnbesiedelten Regionen müssen die Chance ha- ben, einmal ein Referendum oder eine Volksinitiative zu lancie- ren und durchzuziehen.
Die Schweiz hat eine Kultur des Dialogs entwickelt, um die uns andere Länder beneiden. Damit ist nicht gesagt, es sei alles bestens. Wie bereits angetönt, wird im Rahmen der Diskus- sion um die politischen Rechte die Möglichkeit geboten, die Beziehungen zwischen Volk und Parlament grundsätzlicher zu diskutieren und allenfalls zu verbessern.
Mit einem Verhältnis von 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission, der parlamen- tarischen Initiative Rychen, Unterschriftenzahl für das Referen- dum, und der parlamentarischen Initiative Seiler Hanspeter, Unterschriftenzahl für Volksinitiativen, keine Folge zu geben.
M. Tschopp, rapporteur: Nous parlons donc de deux initiati- ves parlementaires intimement liées: celle de M. Rychen concernant le nombre de signatures requis pour les référen- dums, et celle de M. Seiler Hanspeter concernant le nombre de signatures requis pour les initiatives populaires.
L'initiative parlementaire Rychen demande que le nombre de signatures requis soit nettement augmenté et dans l'argumen- tation, on avance qu'en 1891 il y avait un quorum de signatu- res requis de 4,6 pour cent, quorum qui, au fil des années, a baissé progressivement à 1 pour cent.
Quant à l'initiative parlementaire Seiler Hanspeter, elle de- mande d'augmenter le nombre de signatures pour ce qui est des initiatives populaires et demande de prévoir une régle- mentation qui permette d'adapter périodiquement ce chiffre en fonction des recensements de la population. M. Seiler Hanspeter, dans son développement, calcule que, depuis 1984, 31 initiatives populaires ont recueilli plus de 120 000 si- gnatures et 6 d'entre elles ont atteint un total de 150 000 signa- tures ou plus. Il est également avancé que, depuis 1977, le nombre de citoyens et de citoyennes capables de voter, et donc de signer, a augmenté de 700 000, c'est-à-dire d'un cin- quième.
En conséquence, le quorum de signatures requis a baissé, durant les dernières années, assez fortement, de 2,7 pour cent à 2 pour cent, et si on regarde sur une longue durée, cette baisse du nombre de signatures requis est encore plus spec- taculaire. Pour les amateurs de statistiques - je m'adresse en particulier à M. Strahm Rudolf -, le pourcentage de signatures requis a passé de 1891, où il était à 7,65 pour cent, à 2,2 pour cent à l'heure actuelle.
Dans ses travaux, la commission a retenu un certain nombre d'éléments, et du côté de la majorité, et du côté de la minorité. Les éléments qui ont pesé sur l'avis de la majorité de la com- mission sont les suivants: d'abord, on a constaté, depuis le dernier réajustement du nombre de signatures requis, c'est-à- dire en 1978, suite à l'introduction du droit de vote des fem- mes, une relative stabilité.
Deuxièmement, on a noté qu'il n'y a pas, dans une perspective future, de raisons de s'attendre à une hausse importante du nombre d'électeurs et d'électrices.
Troisièmement, on a rappelé que les instruments de la démo- cratie directe sont faits pour permettre à des groupes d'inté- rêts dispersés et peu représentés au Parlement de faire enten- dre leur voix. Il a donc été argué que relever le nombre de si- gnatures handicaperait ces groupes, et qu'il n'y avait donc pas à augmenter de manière notable le nombre de signatures pour ne pas privilégier les grandes organisations extraparle- mentaires qui disposent de moyens importants.
Parlamentarische Initiativen. Volksrechte
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Quatrièmement, et c'est peut-être un point plus fondamental: nous avons constaté, du côté de la majorité de la commission, que les thèmes que nous abordons politiquement de nos jours se distinguent par une très forte complexité. La législa- tion devient de plus en plus complexe, il est donc de plus en plus difficile au citoyen et à la citoyenne moyenne de se faire une idée, faute de connaissances. Par exemple, la technique d'assurance, la sécurité sociale, les histoires de splitting et les choses techniques de ce genre, ou encore les questions rele- vant du génie génétique, sont des domaines qui requièrent des connaissances extrêmement approfondies. Les groupes de pression qui oeuvrent dans ces domaines sont forcément restreints en nombre, ce qui ne veut pas dire qu'ils ont systé- matiquement tort et qu'il ne faut pas se boucher les oreilles en entendant leur argumentation.
Donc, il y a de ce côté-là un problème de connaissances, à tra- vers lequel on découvre aussi, peut-être l'une des raisons pour lesquelles nos législations rencontrent dans le public un degré d'acceptabilité de moins en moins grand. Consciente de cette problématique, la majorité de votre commission vous recommande d'en rester pour le moment au nombre de signa- tures actuel, et particulièrement pour faciliter l'identification de la population avec des textes législatifs ardus.
Nous avons aussi noté que le nombre relatif de référendums et d'initiatives populaires, par rapport à la production législa- tive qui émane de nous, n'est pas élevé; c'est le nombre ab- solu qui est en hausse, le nombre relatif est plutôt en baisse depuis la fin du XIXe siècle.
En conclusion, je peux dire que ces arguments ont trouvé la sympathie d'une confortable majorité de votre commission. Mais, en vérité, je dois vous dire que pas mal de commissaires qui participent à cette majorité ont aussi fait un autre calcul. On nous annonce - le chancelier a été formel - dans un bref délai un message sur une nouvelle loi sur les droits politiques. Pour une partie de la majorité, il est important d'attendre ce mes- sage et de ne pas commencer maintenant un processus de lé- gifération qui serait en quelque sorte un doublet, une anticipa- tion sur le rapport et les propositions d'ensemble que le Conseil fédéral va nous soumettre.
En ce qui concerne la minorité de la commission, elle a mis l'accent sur la baisse considérable constatée - que j'ai rappe- lée tout à l'heure - du quorum nécessaire pour rendre accessi- ble un référendum ou une initiative populaire. Nous avons vu que cette baisse représente grosso modo un facteur 4. On a aussi avancé le risque d'abus, et on a rappelé que certaines initiatives, notamment des initiatives ou des référendums liés à de grandes maisons commerciales, constituent un problème pour la démocratie directe d'une manière générale. La puis- sance économique, par des groupes particulièrement actifs dans le domaine un peu flou entre les initiatives et les référen- dums risquait de nous entraîner dans des abus des instru- ments de la démocratie directe. La prolifération, bien sûr, du nombre absolu de référendums et d'initiatives a été avancé comme argument et on s'est inquiété aussi d'une espèce de dévalorisation du gouvernement et du Parlement qui serait liée à cette prolifération.
Par 13 voix contre 7 et avec 1 abstention, la majorité de votre commission vous propose de ne pas donner suite aux initiati- ves parlementaires Rychen et Seiler Hanspeter; la minorité de la commission cependant, dont le représentant va vous parler dans un instant, vous recommande, au contraire, d'y donner suite.
Rychen: Wie Sie aus der kurzen schriftlichen Begründung zu meiner Initiative ersehen können, brauchte es vor rund hun- dert Jahren 4,6 Prozent der Stimmberechtigten, um ein Refe- rendum einreichen zu können. Vor der Einführung des Frau- enstimmrechts vor rund zwanzig Jahren sank diese Zahl unter 2 Prozent. Danach fiel die Quote noch weiter, nämlich auf 0,9 Prozent. 1977 wurde durch Volksbeschluss die Unter- schriftenzahl von 30 000 auf 50 000 erhöht, was dazumal etwa 1,3 Prozent der Stimmberechtigten ausmachte. Durch das Wachstum der Bevölkerung und die Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechts auf 18 Jahre fiel das Quorum erneut, und zwar auf 1,1 Prozent. Mit dem Wachstum der Bevölkerung
schrumpfte das Quorum also tüchtig, und es braucht heute viermal weniger Unterschriften als zu Beginn, als vor hundert Jahren.
Ich bin der Meinung, dass diese Quote wirklich zu tief ist, so dass eine Aenderung angebracht ist. Warum? Das Referen- dum soll wieder jenes Gewicht erhalten, das ihm eigentlich zu- steht: das politische Gewicht. Es geht darum, dass Parla- mentsbeschlüsse in Frage gestellt werden können, dass Par- lamentsbeschlüsse vor das Volk gebracht werden können. Dieses Grundrecht und dieses Instrument wird durch den In- itianten nicht in Frage gestellt; deshalb setze ich mich auch zur Wehr, wenn man in der Debatte vom Abbau der Volksrechte reden will.
Ich erwähne noch einen zweiten für mich wichtigen Grund. Mir scheint, in der direkten Demokratie sollten die Kompetenzen, die in der Verfassung geordnet werden, wieder vermehrt be- achtet und nicht langsam ausgehöhlt werden. Dem Parlament sind durch die Verfassung und durch die Volkswahl ganz be- stimmte Kompetenzen zugewiesen. Wenn ein Parlament wie das unserige einen Beschluss fasst, der in weiten Teilen der Bevölkerung auf Widerstand stösst, braucht es das Instrument Referendum. Aber es braucht ein Grundwelle, eine minimale Zahl von Leuten, die das bestreiten, und es ist - das gebe ich zu - eine rein politische Frage, wie hoch diese Zahl sein soll. Unsere Verfassungsväter sagten, etwa 4 bis 5 Prozent brau- che es. Jetzt ist das Quorum mit nur noch 1,1 Prozent zu tief. Ich könnte auch sagen, man müsste die Diskussion in eine an- dere Richtung führen, z. B .: 50 000 Unterschriften sind zu viel. Warum sollen nicht 5000 interessante, gescheite, aufmüpfige Schweizer das Recht haben, einen Parlamentsbeschluss in Frage zu stellen? Warum 50 000? Man kann auch so argumen- tieren. Damit gestehe ich ein, dass es zwar nicht gerade eine Frage der Willkür ist, aber eine rein politische Frage und keine mathematische Frage. In den letzten zehn bis zwanzig Jahren hat sich die Demokratie vielleicht selbst ein bisschen entwer- tet. Ich weiss, dass das eine gewagte Aussage ist. Aber ich bin der Ueberzeugung, dass sich die Demokratie sogar selber langsam in Frage stellen kann.
Ich möchte noch ein anderes Beispiel geben, weil ich aus der Diskussion in der Kommission weiss, dass damit argumentiert wird, man müsse dem Bürger entgegenkommen, der Bürger müsse Rechte haben, man solle diese nicht abbauen. In den letzten zwanzig Jahren sind die Rechte massiv ausgebaut wor- den: erstens durch die dauernde Senkung des Quorums und zweitens durch den massiven Ausbau des Rechtsmittelstaa- tes. Es gibt in vielen Fällen nicht nur eine Beschwerdestufe, sondern zwei, drei, in manchen Fällen sogar vier. Ich denke an Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren, die neu aufgerollt werden können, wenn nicht das Resultat herauskommt, das sich gewisse Leute wünschen.
Mit anderen Worten: Es geht nicht um eine Deregulierung im politischen Bereich, sondern um eine vernünftige Anwen- dung, die den Instrumenten, die die Verfassung gegeben hat, das nötige Gewicht gibt. In diesem Sinne höhlen wir die Demo- kratie ein Stück weit aus, wenn wir die Unterschriftenzahl nicht anpassen.
Das Sammeln von Unterschriften ist heute einfacher als zur Zeit, als das Referendum geschaffen wurde. Die Massenkom- munikationsmöglichkeiten, die Organisationsmöglichkeiten sind heute viel besser und grösser, so dass es heute sehr viel leichter ist, 50 000 Unterschriften zu sammeln. Einzelne von Ih- nen werden einwenden: Sehen Sie doch einmal, wie schwie- rig es ist, Unterschriften zu sammeln! Das stimmt, aber das hat andere Gründe. Das hat seinen Grund darin, dass sich heute viele Bürger von komplizierten politischen Fragen überfordert fühlen. Und ich bin in Zweifel, ob es richtig ist, dass bei Refe- renden viele eigentlich nur dem Unterschriftensammler zu- liebe unterschreiben.
Ich meine auch, dass ein gewisser Missbrauch des Referen- dumsrechts nicht ganz wegzudiskutieren ist. Missbrauch in dem Sinne, dass bei Gesetzesberatungen bei uns im Parla- ment dieses Instrument am laufenden Band verwendet wird. Nun heisst es, das könnten vor allem die grossen Organisatio- nen tun.
Meine Meinung ist: Wenn die Bürger etwas, das wir hier be-
N 16 juin 1993
1298
Initiatives parlementaires. Droits populaires
schliessen, wirklich plagt, dann kommt eine Grundwelle auf, und sie haben keine Probleme, diese Unterschriften zu sammeln.
Ich höre, dass es vorkommen soll, dass Organisationen sogar Geld für Unterschriften bezahlen - ich weiss nicht, ob das stimmt -, aber wenn das so sein sollte, sind wir langsam am Ende der echten demokratischen Auseinandersetzung.
In dem Sinne kann ich auch offen bekennen, dass ich für eine ungefähre Verdoppelung der Unterschriftenzahl bei Referen- den - also von 50 000 auf 100 000 - eintreten würde. Sie ha- ben aber gesehen, dass ich das bewusst offengelassen habe, indem ich eine allgemeine Anregung eingegeben habe: Ich bin davon überzeugt, dass man diese Zahl bei der Beratung einer Gesetzesvorlage aushandeln, einen Konsens finden könnte.
Im weiteren habe ich das Gefühl, dass die ganze Politikver- drossenheit nichts mit der Höhe der Unterschriftenzahl zu tun hat, absolut nichts. Das sind andere Mechanismen. Die parla- mentarischen Demokratien der umliegenden Länder haben ähnliche politische Probleme wie wir. Sie haben eine ähnliche Verdrossenheit gegenüber Regierung, Organisationen, Par- teien wie wir. Das hängt nicht mit der Unterschriftenzahl zu- sammen.
Ich bitte Sie, sich zu überlegen, ob wir nicht eine Verwesentli- chung, eine Wiedergewinnung der Bedeutung des Referen- dums erzielen wollen. Es ist verantwortbar und tut der Demo- kratie sogar gut. Es gibt ja viele Bürger, die sich beklagen, dass man über allerlei Dinge abstimmen muss, bei denen sie sich fragen, warum sie das tun müssen. Diese Tendenzen gilt es im Auge zu behalten, wenn Sie diese Frage beurteilen.
Ich bitte Sie, meiner parlamentarischen Initiative (in Form einer allgemeinen Anregung) Foige zu geben.
Seiler Hanspeter: Die Ueberlegungen, wie sie mein Kollege Albrecht Rychen für den Fall des Referendumsrechts vorgetra- gen hat, stimmen teilweise natürlich auch für das Problem der Erhöhung respektive der Anpassung der Unterschriftenzahlen bei der Volksinitiative. Trotzdem möchte ich noch ein paar Er- gänzungen dazu anbringen. Ich darf vorausschicken, dass die Fraktion der SVP genau gleich wie bei der Referendumsfrage hier Zustimmung - das heisst also Folge geben - empfiehlt. Das Initiativ- und das Referendumsrecht, also die Rechte des Volkes, bei der Ausgestaltung des eigenen Hauses, des Staa- tes Schweiz, aktiv und direkt mitzureden und mitzubestim- men, sind bestimmt das Gütesiegel einer Demokratie schwei- zerischer Prägung. Darin sind sich wohl alle einig.
Einig sind wir uns bestimmt auch darin, dass wir zu diesen ele- mentaren Volksrechten Sorge zu tragen haben. Niemand wird aber bestreiten, dass sich im Laufe der letzten Jahre beim Ein- satz, beim Gebrauch, dieser Volksrechte einiges geändert hat Ich beschränke mich hier auf den Aspekt der Volksinitiative. Sie will ja ein Anliegen einbringen, sie will etwas Neues brin- gen, etwas gestalten helfen.
Es ist nun eine Tatsache, dass die Zahl der eingereichten Volksinitiativen in den letzten Jahren laufend stark zugenom- men hat. Ich erwähne drei Zahlen: Zwischen 1964 und 1971 wurden 15, zwischen 1972 und 1979 bereits 32 und zwischen 1980 und 1987 gar 43 Volksinitiativen eingereicht Gegenwär- tig sind rund 30 Volksinitiativen hängig oder angemeldet So kann man füglich von inflationären Tendenzen beim Ge- brauch dieses Instrumentes sprechen.
Wo liegen die Ursachen? Eine Ursache hat Herr Rychen be- reits kurz angesprochen.
Die Mobilität unserer Gesellschaft, die Fortschritte der Tech- nik, der Kommunikationsmittel und der offensichtlich verbes- serte Organisationsgrad politischer und wirtschaftlicher Inter- essengruppierungen erleichtern unzweifelhaft das Sammeln der Unterschriften.
Zur zusehends schwindenden Bereitschaft, einmal getrof- fene Entscheide zu akzeptieren, gehört indirekt auch die Moti- vation zum Einsetzen dieses Instrumentes. So werden viele ei- gentliche Referenden in Initiativform verpackt. Die Hürde des Unterschriftenquorums ist im Verhältnis zur ständig steigen- den Zahl von Stimmberechtigten ständig kleiner geworden. Das hat man von seiten der Kommission bereits festgestellt.
Ich darf vielleicht mit Bezug auf die letzte Volksabstimmung in dem Sinne korrigieren, dass die Zahl der Stimmberechtigten seit 1977 um ziemlich genau 750 000 angestiegen ist, also um ein gutes Fünftel zugenommen hat.
Selbstverständlich hat die Initiativenflut auch gewisse positive Aspekte, aber eben auch sehr nachteilige und meiner Mei- nung nach staatspolitisch überzuordnende Auswirkungen. So wird einmal die Tendenz der Demokratie verstärkt, zu einer Art «Sektorialdemokratie» zu werden, in der das Volk zu immer mehr und bloss noch nebensächlichen Anliegen Stellung zu nehmen hat, zu deren Zweck dann der umfangreiche und kostspielige Staatsapparat in Bewegung zu setzen ist und dementsprechend auch politischer Leerlauf produziert wird. Ein Volksrecht, das dermassen eingesetzt wird oder werden kann, läuft Gefahr, sich selbst zu entwerten. Dies führt zu ei- nem schleichenden Qualitätsverlust und steht der wünschba- ren Verwesentlichung staatlichen Tuns entgegen.
Wenn ich eine Anpassung des Unterschriftenquorums vor- schlage, so soll diese Hürde nicht erhöht, sondern es sollen bloss die Proportionen von beispielsweise Anfang der achtzi- ger Jahre wieder hergestellt werden. Von Schmälerung und Einschränkung der Volksrechte kann also überhaupt keine Rede sein. Für wichtige vom Volk getragene Anliegen, für An- liegen, die einem Grossteil des Volkes unter den Nägeln brannten, konnte schon immer mit Leichtigkeit eine hohe Un- terschriftenzahl erreicht werden. Entscheidend waren und sind nicht der finanzkräftige Hintergrund, sondern der Gehalt, der staatspolitische Gehalt, die Bedeutsamkeit, der staatspoli- tische Stellenwert des Anliegens. Und höhere Hürden würden unzweifelhaft diese Tatsache noch verstärken.
Wir sind daran, den Staat in seinem Handeln «entscheidungs- tüchtiger» zu machen, seine Funktionsfähigkeit zu erhöhen, ihn qualitativ zu stärken. Darum diskutieren wir ja auch vorran- gig Möglichkeiten einer dringend notwendigen Parlamentsre- form und einer ebenso dringend notwendigen Regierungsre- form. Wir sprechen von Stärkung des Parlamentes. Da ist es eben auch Teil des ganzen Reformprogramms, dass wir diese direkten Mitwirkungsrechte des Volkes, die Bestandteile die- ses staatlichen Entscheidungsmechanismus sind, in diese Sache mit einbeziehen.
Nicht nur Kollege Rychen, sondern breiten Volkskreisen und mir sind diese Quorumsfragen ein echtes Anliegen. Der Kan- ton Solothurn stösst mit einer entsprechenden Standesinitia- tive und eine bedeutende schweizerische Gruppierung mit ei- ner Volksinitiative in dieselbe Richtung; wohlwissend, dass man - um einen Vergleich zu ziehen - bei einer von einem Arzt verschriebenen Kur, bestehend aus drei Medikamenten, nicht einfach nur zwei herauspicken und das dritte verweigern kann. In diesem Sinne haben wir eben diese Frage in das Reformpa- ket mit einzubeziehen.
Demokratie braucht ab und zu Mut, Mut zu vielleicht nicht im- mer sehr Populärem, aber staatspolitisch Wichtigem. Ich wün- sche Ihnen diesen Mut. Ich bitte Sie, meine parlamentarische Initiative - bzw. beide Punkte - in einem getrennten Abstim- mungsverfahren zu behandeln, weil die Dringlichkeit nicht bei beiden gleich gross ist
Fritschi Oscar, Sprecher der Minderheit: Wer für die Erhö- hung der Unterschriftenzahlen bei den klassischen Volksrech- ten Initiative und Referendum eintritt, sieht sich rasch einmal mit dem emotionalen Vorwurf konfrontiert, es werde ein Abbau von demokratischer Mitsprache geplant, ja womöglich soll es der direkten Demokratie als solcher ans Leder gehen.
Nüchtern und bei Licht betrachtet, bleibt von diesem Vorwurf allerdings nichts übrig. Er stimmt thematisch nicht Die Mit- sprachemöglichkeiten wurden in den letzten Jahren - ich denke etwa an die Einführung des Verbandsbeschwerde- rechts - nicht abgebaut, sondern erweitert. Und er stimmt bei Initiative und Referendum auch ganz konkret, bezogen auf die Unterschriftenzahlen, nicht.
Das fakultative Gesetzesreferendum kennen wir seit 120 Jah- ren. In dieser Zeit ist das Unterschriftenquorum erst einmal, ei- nige Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts, erhöht worden, und zwar von 30 000 auf 50 000, also nicht ganz um die damals beschlossene Erweiterung des Elektorates.
Parlamentarische Initiativen. Volksrechte
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Seit 1874 hat sich die Bevölkerung aber vervierfacht, weshalb das ursprüngliche Quorum von fast 5 Prozent der Wohnbevöl- kerung heute nur noch bei gut 1 Prozent liegt. Mit anderen Wor- ten: Auch wenn man berücksichtigt, dass der Anteil der nicht- stimmberechtigten Ausländer an der Wohnbevölkerung zuge- nommen hat, so sind die Hürden für die demokratische Mitspra- che im Laufe der Jahre doch deutlich niedriger geworden.
Das bestätigt auch ein Blick auf die Kantone. Ueberblickt man die 22 Kantone, die das fakultative Gesetzesreferendum ken- nen, und berücksichtigt man die beiden Kriterien - Unter- schriftenzahl und zeitliche Befristung - gleichermassen, so stellen nur zwei der 22 Kantone niedrigere Hürden auf als der Bund. Oder wieder mit anderen Worten: Eine angemessene Erhöhung der Unterschriftenzahlen beim Referendum erweist sich mit nüchternem Blick auf die Zahlen als eine blosse Wie- derherstellung (oder genauer gesagt: sogar nur als eine Annä- herung) gegenüber einem früheren Zustand und nicht als Ein- schränkung bestehender Volksrechte.
Nun ist von den Sprechern der Kommissionsmehrheit einge- wendet worden, bei einer Erhöhung der Unterschriftenzahlen würden die Schwierigkeiten, das Quorum zu erreichen, nicht proportional, sondern exponentiell steigen. Dem ist entgegen- zuhalten, dass die modernen Kommunikations- und Werbe- mittel, aber auch der höhere Organisationsgrad der politi- schen Interessengruppen gegenüber der Zeit vor 120 Jahren in die Gegenrichtung wirken. Andererseits gebe ich durchaus zu, dass der andere Einwand, seit der Erhöhung von 1977 wür- den die Bevölkerungszahlen nicht mehr stark ansteigen, wo- mit ein akuter Handlungsbedarf nicht gegeben sei, etwas für sich hat.
Ich halte denn auch die Erhöhung des Quorums beim Refe- rendum nicht allein aus arithmetischen Gründen für ausgewie- sen, sondern mir geht es mindestens ebensosehr um eine zweite Ueberlegung - um eine Frage, die wir uns ständig stel- len sollten -: um die Frage der Optimierung der Demokratie, der Erhaltung eines funktionsfähigen politischen Entschei- dungsmechanismus und das Verhindern, dass sich die De- mokratie selber blockiert.
Unter diesem Gesichtspunkt ist das Referendum, das Veto- recht des Volkes bei der Gesetzgebung, im Vergleich zum Ausland vorerst einmal als zusätzliche Kaskade im Entschei- dungsablauf zu sehen, nach den Stufen Vorlage der Regie- rung, Kommission und Plenum Erstrat, Kommission und Ple- num Zweitrat sowie Differenzbereinigung. Diese zusätzliche Stufe, diese zusätzliche Korrekturmöglichkeit hat zur Folge, dass einerseits unser politisches System zwar den einen oder anderen Fehler weniger produziert, dass es andererseits aber langsamer arbeitet als der politische Apparat im Ausland. Von diesen Folgen ist die eine erwünscht, die andere indessen muss uns gerade angesichts der zunehmenden internationa- len Vernetzung Sorge bereiten.
Welches ist nun die Nutzanwendung dieser politischen Be- trachtung unter dem Gesichtspunkt der Optimierung der De- mokratie? Sie bedeutet sicher zum einen, dass auf das Refe- rendum als zusätzliche Kaskade im Entscheidungsablauf nicht verzichtet werden soll - was ja auch niemand will -, dass aber zum anderen mit gutem Gewissen verlangt werden darf, dass es zur Infragestellung von Parlamentsbeschlüssen einer gewissen repräsentativen Kraft und einer gewissen oppositio- nellen Grundwelle bedarf, bis die Volksabstimmung als zu- sätzliche Stufe des Entscheidungsablaufs ins Spiel kommt.
Eine Anpassung des Unterschriftenquorums beim Referen- dum hätte eine Aufwertung des Parlaments zur Folge. Das ist meines Erachtens nicht etwa anstössig, sondern durchaus er- wünscht. Wir machen gelegentlich den Fehler, die repräsenta- tiven Elemente unserer Demokratie geringzuschätzen. Wir brauchen das Parlament nicht einfach faute de mieux, weil auf Bundesebene die Landsgemeinde nicht mehr praktizierbar ist; wir brauchen vielmehr ein Nebeneinander von direktdemo- kratischen und repräsentativen Elementen aus sachlichen Gründen, weil beide Teile ihre Vorteile aufweisen. Das Parla- ment als repräsentatives Element gewährleistet beispiels- weise die Kontinuität der politischen Arbeit besser, insbeson- dere die Gesetzgebungsarbeit, während Volksabstimmungen zwangsläufig punktuell wirken.
Aus diesen Erwägungen beantrage ich Ihnen, der parlamenta- rischen Initiative Rychen Folge zu geben. Weil der Initiant in seinem Votum den Bengel in bezug auf die Erhöhung recht weit geworfen hat, möchte ich noch bemerken, dass es heute nur darum geht, ob eine Erhöhung allgemein sinnvoll ist, wäh- rend über die Zahlen dann anhand einer konkreten Vorlage diskutiert werden kann.
Noch einige Worte zur Mindestzahl der Unterschriften bei den Initiativen: Wenn ich mich in meinen Ausführungen auf das Re- ferendum konzentriert habe, so deshalb, weil ich hier den pri- mären Handlungsbedarf sehe. Ich halte es aber für richtig, die Frage bei den Initiativen ebenfalls zu prüfen. Was die arithmeti- . sche Seite anbetrifft, läuft die Argumentation parallel. Was meine zweite Begründung anbetrifft - den Aspekt der Optimie- rung der Demokratie -, steht bei der Initiative zwar nicht die Aufwertung des Parlaments im Vordergrund, dafür aber die Frage der Uebernutzung der Demokratie. Jedenfalls scheint es mir sinnvoll, die Unterschriftenzahlen bei beiden Volksrech- ten gleichzeitig anzusehen.
Deshalb beantrage ich Ihnen, auch der parlamentarischen In- itiative Seiler Hanspeter Folge zu geben.
Präsident: Es haben sieben Fraktionen eine Fraktionserklä- rung zu diesem Traktandum verlangt. Ich schlage Ihnen vor, dass wir die weitere Diskussion auf morgen vertagen.
Wyss Paul: Sie haben jetzt diese Traktandenliste zur Kenntnis genommen. Sie haben gehört, dass wir morgen auch noch über die Herbstsession, diese Verschiebung nach Genf, spre- chen sollen; darüber wird ganz bestimmt eine Stunde gespro- chen. Wir werden bis 12 Uhr oder 13 Uhr nicht fertig sein. Wäh- rend der Mittagspause gibt es Veranstaltungen, die fixiert sind. Wir sollten jetzt einmal aufhören, immer wieder Verschiebun- gen vorzunehmen, die wir nicht einhalten können. Wir haben abgemacht, dass wir einen zweiten Nachmittag reservieren, und wir sollten jetzt bestimmen: Morgen wird die Sitzung um 12.30 Uhr beendet. Dann können nämlich alle an die Mittags- veranstaltung gehen und kommen um 15 Uhr wieder hierher. Das ist eine vernünftige Ordnung, und alles andere ist nicht mehr seriös.
Ich bitte Sie, diesem Ordnungsantrag zuzustimmen.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Wyss Paul offensichtliche Mehrheit Dagegen Minderheit
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 20.10 Uhr La séance est levée à 20 h 10
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Seiler Hanspeter) Unterschriftenzahl für Volksinitiativen Initiative parlementaire (Seiler Hanspeter) Nombre de signatures requis pour les initiatives populaires
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
92.411
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
16.06.1993 - 15:00
Date
Data
Seite
1293-1299
Page
Pagina
Ref. No
20 022 849
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