N 16 juin 1993
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Gestion du Conseil fédéral
Zwölfte Sitzung - Douzième séance
Mittwoch, 16. Juni 1993, Vormittag Mercredi 16 juin 1993, matin
08.15 h
Vorsitz - Présidence: Herr Schmidhalter
93.018
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1992 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal federal des assurances 1992
Fortsetzung - Suite
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Bundeskanzlei - Chancellerie fédérale
Cincera, Berichterstatter: Die Geschäftsprüfungskommission hat sich schwerpunktmässig mit der Kontrolle der Vorfälle beim Auszählen des Neat-Referendums befasst. Wir bekamen einen ausführlichen Bericht. Es gab eine Administrativuntersu- chung, in der der Sachverhalt bis ins letzte Detail überprüft wurde und die zur Feststellung führte, dass sich von Amtes wegen kein Einschreiten aufdrängt. Dem öffentlichen Inter- esse wird durch diesen Bericht Genüge getan.
Immerhin hat man aus dem Vorfall Konsequenzen gezogen. Die Bundeskanzlei hat sofort reagiert Eingeleitet wurden fol- gende Massnahmen:
Der Bundesrat hat zudem in Aussicht genommen, inskünftig eine Doppelzählung zu verlangen, wenn die verfassungsmäs- sigen Quoren für Volksbegehren um weniger als fünf Prozent über- oder unterschritten werden.
Nicht realisiert werden soll die vollständige Delegation der Un- terschriftenkontrolle an die Gemeinden, weil hier schwierige Hindernisse aufgebaut würden. Vor allem könnten die ge- meindeübergreifenden Mehrfachunterzeichnungen nicht er- fasst werden, und es gäbe Probleme bei den Unterschriften im Auslandschweizerrecht.
Insgesamt hat die Bundeskanzlei recht rasch gehandelt. Sie hat auch den ganzen Vorfall gut verarbeitet und die richtigen Konsequenzen gezogen.
Wir beantragen Ihnen, diese Massnahmen zur Kenntnis zu nehmen. Dem Bundeskanzler danke ich, dass er bei dieser ganzen Untersuchung so offen und speditiv mitgearbeitet hat.
M. Darbellay, rapporteur: Notre section s'est occupée d'un certain nombre de problèmes, en particulier de la coordination dans l'informatique, de la création d'un office de médiation, de la cohérence dans l'information et de l'efficacité de la pratique des corapports. Par souci de simplification, je me contenterai de rapporter sur ce dernier point.
Effectivement, un certain nombre d'actes législatifs concer- nent soit plusieurs offices d'un département, soit plusieurs dé- partements et, par le fait même, plusieurs offices également. Et notre souci, dans le cadre de la section et de la commission, était de savoir dans quelle mesure la procédure des corap- ports pouvait allonger le temps nécessaire à la préparation d'un acte législatif. Au fond, nous avons reçu de la Chancelle- rie fédérale les explications nécessaires; on nous a bien fait re- marquer qu'il y avait deux niveaux: il faut distinguer très sérieu- sement entre la consultation des offices, absolument néces- saire, et ensuite la procédure des corapports qui se situe, elle, au niveau des conseillers fédéraux.
En ce qui concerne le premier niveau, consultation des offices, l'office responsable est chargé de préparer un projet et ensuite il doit prendre contact avec tous les autres offices concernés. Ceci peut se faire de diverses manières, mais, en général, un rapport écrit est transmis, les divers offices s'en occupent et transmettent leurs observations. Le directeur de l'office, s'il voit que l'objet traîne quelque peu en longueur, peut se per- mettre également d'organiser une réunion avec les chefs des autres offices concernés.
En ce qui concerne le deuxième niveau, le corapport: lorsque l'office responsable a reçu les divers rapports ou les diverses remarques des autres offices, il fait un rapport général qu'il transmet à son chef de département. Au niveau des départe- ments, on s'occupe spécialement des problèmes politiques alors que les offices se sont occupés spécialement des pro- blèmes techniques. Le chef de département fait un rapport, tient compte des remarques émanant des divers offices et en- suite commence la procédure de corapport; tous les départe- ments sont consultés. Ils reçoivent le projet et sont invités à faire leurs remarques. Ils peuvent admettre que ce qui leur est présenté est convenable; s'ils estiment qu'il est nécessaire d'apporter des modifications, ils peuvent présenter un corap- port de deux pages au plus. Ensuite, ce corapport revient au chef du département concerné qui essaie de tenir compte au- tant que possible de l'ensemble des remarques faites, renvoie ce rapport à son chef d'office de manière à ce qu'on puisse le mettre au point et ensuite l'objet peut être présenté au Conseil fédéral.
La procédure des corapports est bien réglée et il ne semble pas y avoir de problèmes particuliers. Elle peut durer au plus trois semaines et la manière de procéder accélère les délibéra- tions au sein du Conseil fédéral.
En ce qui concerne le premier niveau, la consultation des offi- ces, il peut arriver que l'objet traîne quelque peu en longueur, c'est le souci, à ce moment-là, du chef de l'office responsable de prendre les dispositions nécessaires. Il peut être procédé certaines fois oralement pour accélérer la procédure et on compte également sur la conférence hebdomadaire des se- crétaires généraux pour aider à cette procédure, pour appor- ter un complément parfois nécessaire. C'est dans ce sens que nous avons pris connaissance de ces diverses dispositions et nous n'avons pas de remarque particulière à faire en la ma- tière.
Schmid Peter: Ich möchte die Berichterstattung über beson- dere Vorkommnisse beim Neat-Referendum und den ihr bei- liegenden ausführlichen Schlussbericht zum Anlass für einige grundsätzliche Bemerkungen nehmen.
Zunächst einmal sind wir froh darüber, dass in der nicht eben erfreulichen Angelegenheit eine Administrativuntersuchung in
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Geschäftsbericht des Bundesrates
Auftrag gegeben wurde. Sie hat ausführlich und übersichtlich den Ablauf der Geschehnisse rund um die Einreichung und Beglaubigung der Unterschriften zum Neat-Referendum fest- gehalten. Auch wenn nicht alle Einzelheiten geklärt werden konnten, so sind der Bericht und seine Schlussfolgerungen geeignet, weitgehend das Vertrauen zwischen der Bundesver- waltung und jenen, die das Referendum gegen die neuen Al- pentransversalen ergriffen hatten, wiederherzustellen.
Nachdem auch keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich oder disziplinarisch zu ahndendes Verhalten vorliegen, möchte ich auf einige Sachverhalte zu sprechen kommen, die im Vorfeld und während des Unterschriftensammelns zu beobachten wa- ren. Sie wissen ja alle: Das Neat-Referendum stand keines- wegs in der Gunst jener, die sich in der eidgenössischen Poli- tik für meinungsbildend halten. Es wurde vom Chef des zu- ständigen Departements anfänglich mit deutlicher Missbilli- gung zur Kenntnis genommen und von den staatstragenden Parteien als Sünde wider den europäischen Geist der Mobili- tät, die nicht in Frage gestellt werden darf, gebrandmarkt.
Gegen den simplen Slogan, jetzt seien die Grünen auch noch gegen das umweltfreundiche Verkehrsmittel, die Bahn, war es beileibe nicht einfach, die wirklichen Probleme aufzuzeigen und innert nützlicher Frist eine ausreichende Zahl von Unter- schriften zu sammeln. Darüber will ich mich hier nicht bekla- gen, möchte aber darauf hinweisen, dass mit dieser teilweise hochoffiziellen Stimmungsmache eigentlich auch dem Volks- recht Referendum nicht gerade viel Reverenz erwiesen wurde. Wo hingegen nicht mehr über die Sachvorlage selbst disku- tiert, sondern über politische Rechte polemisiert wird, besteht die Tendenz, von Problemen abzulenken und allenfalls Fehl- entscheide zu provozieren.
Der 6. Dezember vergangenen Jahres wie auch der 6. Juni 1993 waren in dieser Hinsicht ja nicht viel besser. Auch da wur- den Stimmen laut, die in ihrer Tendenz auf einen Abbau der Volksrechte hinauslaufen. An direkten Versuchen mittels par- lamentarischen Vorstössen hat es in der jüngsten Zeit auch nicht gefehlt, zum Beispiel zur Beschneidung des Initiativ- rechts, von Einspracheverfahren und anderer politischer Rechte. All das liegt im Trend des Bundesrates, seine Macht- fülle keineswegs zu verringern.
Im letzten wie im vorliegenden Geschäftsbericht steht die Re- gierungsreform zwar zuoberst auf dem Programm. Es werden variantenreiche Szenarien beschrieben, aber was bis jetzt dar- aus resultiert, ist lediglich ein wenig Kosmetik. Nur ja nichts, was eine Verfassungsänderung erforderlich machen könnte! Nicht einmal eine Erhöhung der Zahl der Bundesräte wird er- wogen! Man beklagt sich, wie schwierig das Regieren gewor- den sei, und will diesem vermehrten Arbeitsaufwand mit dem Abbau von Volksrechten begegnen, statt vorgelagerten Insti- tutionen - und nicht zuletzt dem Volk - vermehrt Verantwor- tung zu übertragen.
Viele Mitglieder des Parlaments - das geht uns eben auch an - müssen sich allerdings nicht wundern, wenn der Bundes- rat punkto Regierungsreform in Unbeweglichkeit verharrt, denn all die Kritik am Souverän mit seiner angeblichen Ueber- forderung, über komplexe Sachverhalte befinden zu können, ist indirekt Nahrung für das Ansinnen der Exekutive, möglichst selber schalten und walten zu können. Ob wir nun an die Revi- sion des Gesetzes über die politischen Rechte herangehen oder gar endlich einmal den Schritt zu einer Totalrevision der Bundesverfassung wagen - es soll, ja es muss zu einer Erwei- terung der Volksrechte, d. h., zu einer besseren Mitbestim- mung in wirklich zentralen Angelegenheiten kommen! Das wäre eine echte Verwesentlichung der Demokratie.
An Bekenntnissen für eine Regierungsreform, für eine Weiter- entwicklung der Volksrechte und für eine moderne Bundes- verfassung fehlt es nicht, wie die Zielvorgaben 55 bis 57 der Legislaturplanung 1991-1995 zeigen. Aber der politische Er- trag steht einstweilen noch in einem krassen Missverhältnis zum verbalen Aufwand, den der Bundesrat bisweilen betrie- ben hat.
M. Couchepin, chancelier de la Confédération: Tout d'abord, permettez-moi de remercier les rapporteurs pour leur analyse perspicace de notre rapport de gestion. Il y avait quelques re-
marques; j'en ai pris note et nous essayerons d'en tenir compte pour la suite de notre travail.
En ce qui concerne la question posée par M. Schmid Peter, je crois avoir déjà dit dans cette salle, au nom du Conseil fédéral et lors de réponses à des interventions parlementaires, que le gouvernement ne veut pas réduire les droits politiques des ci- toyens. Il a répondu clairement dans ce sens. Il a présenté à la consultation un projet de nouvelle loi révisée sur les droits poli- tiques, dans lequel il n'est pas question de réduction des droits politiques. En revanche, il est question de renforcer la dignité de l'exercice de ces droits, en évitant qu'on en abuse et que, par des artifices, on arrive finalement à détourner la vo- lonté du peuple. C'est dans cet esprit que le projet de loi sur les droits politiques a été mis en consultation, qu'il est actuelle- ment en travail pour être présenté à votre assemblée dans les mois à venir.
En ce qui concerne la réforme du gouvernement, vous savez que le projet de révision est actuellement en consultation gé- nérale. De même que pour les droits politiques, nous pensons pouvoir fournir, dans le courant du mois d'octobre, un projet au Conseil des Etats. Là aussi, il n'est pas question de toucher aux droits politiques. D'ailleurs, ça n'est pas le lieu, la réforme du gouvernement telle que prévue pour 1993 ne touchant pas à la constitution, mais faisant simplement une exploitation maximale de ce qu'on peut faire avec la constitution actuelle. Cela ne peut donc pas avoir de conséquence sur les droits po- litiques.
Au nom du Conseil fédéral, je dois contester le fait que les droits politiques soient mis en péril par le gouvernement.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss der Beilage zum Bericht Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon l'annexe du rapport
Angenommen - Adopté
Justiz- und Polizeidepartement Département de justice et police
Keller Anton, Berichterstatter: Zum Thema Landesvorsorge im Flüchtlingsbereich aus der Sicht der GPK: Wir haben in der ersten Sessionswoche eine eingehende Asyldebatte durchge- führt; es ist nicht die Absicht der GPK, eine erneute Diskussion zu entfachen. Die Fragen, die die GPK beschäftigen, wurden ebenfalls vorgetragen, und Herr Bundesrat Koller hat die Gele- genheit bereits wahrgenommen, seine Sicht der Dinge und sein Vorgehen respektive das Vorgehen der Landesregierung darzustellen.
Die GPK will den Rat heute lediglich orientieren, dass sie unter dem Titel «Landesvorsorge im Flüchtlingsbereich» im Laufe dieses Jahres eine verhältnismässig breit angelegte Inspek- tion vornehmen wird. Die Arbeit ist bereits angelaufen, das Vorgehen mit dem Bundesamt und dem Departement vorbe- sprochen und abgesprochen.
Ausgangspunkt für die Inspektion ist das seinerzeitige Papier der Regierungsparteien, das insbesondere für Asylgesuche eine Behandlungsfrist von maximal sechs Monaten - für Ge- suchsbehandlung erster Instanz - verlangte.
Die GPK hat inzwischen ebenfalls Kenntnis genommen von der verhältnismässig entspannten Asylsituation des Jahres 1992. Sie war sich aber schon im letzten Jahr bewusst, dass diese Entspannung allenfalls kein dauerhafter Zustand sein wird, was sich inzwischen leider bewahrheitet hat oder be- wahrheiten wird.
Die Fragestellung für die GPK-Inspektion wird also sein: In welchem Bereitschaftsgrad befinden sich die Behörden auf Stufe Bund und Kanton, um bei allfällig steigenden Flücht- lingszahlen die Lage im Griff zu behalten?
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Es kann nicht darum gehen, dass heutige Kapazitäten abge- baut werden, weil es viel Zeit brauchen würde, sie wieder aufzu- bauen. Dagegen wollen wir sehen, wie flexibel diese Vorberei- tung auf eine allenfalls sich wieder verschärfende Lage vorge- nommen ist. Wir bezeichnen die Inspektion mit dem Titel «Lan- desvorsorge im Flüchtlingsbereich»; das Departement spricht in diesem Zusammenhang von «strategischer Bereitschaft». Wir werden uns insbesondere mit dem Verhältnis zwischen Bund und Kantonen befassen, um allfällige Unstimmigkeiten zu erkennen, die anschliessend von den entsprechenden Be- hörden ausgeräumt werden können. Der Begriff «Inspektion» hat einen etwas militärisch-frostigen Anstrich. Was die GPK darunter verstehen möchte, ist ihre Bereitschaft mitzuhelfen, die Probleme, die hier vorhanden sind, in den Griff zu bekom- men. Wir werden uns im einzelnen auch mit der Weisungs- dichte des Bundes auseinandersetzen, ebenso mit der finan- ziellen Abgeltung im Fürsorge- und Verwaltungsbereich, und das bezogen auf das Verhältnis Bund-Kantone.
Darüber hinaus schliessen wir eine Untersuchung des The- menkreises «Asylsuchende als Delinquenten, insbesondere Drogenhändler» ein. Gegenstand unserer Untersuchung wer- den u. a. auch die Asylbewerber mit seit mehreren Jahren hän- gigen Asylgesuchen und auch die humanitären Fälle sein.
Die mit der Inspektion beauftragte Sektion der GPK wird sich die Informationen auf breiter Grundlage erarbeiten. Konkret: Wir gehen so vor, dass wir Anhörungen von Vertretern des Bundes, der Kantone, aber auch der Hilfswerke in Angriff neh- men. Ebenso werden wir Besuche an Ort und Stelle durchfüh- ren, so beispielsweise im Verfahrenszentrum Zürich, in der Empfangsstelle Genf und auch beim Zoll.
Abschliessend bleibt zu bemerken, dass die GPK ihr Augen- merk auch auf die seit kürzerer Zeit im Amt stehende ARK, die autonome Schweizerische Asylrekurskommission, richten wird. Es ist sehr wichtig, dass im Rahmen der zweiten Instanz kein Flaschenhals bei der Gesuchserledigung entsteht. Den Bericht der GPK dürfen Sie in der ersten Hälfte 1994 - wir hof- fen zu Jahresbeginn - erwarten.
Bischof: Ich spreche für die Fraktion der Schweizer Demokra- ten und der Lega dei Ticinesi zum Thema Zivilschutz 95. Nicht nur die Armee stellt sich auf die veränderten Umfeldbedingun- gen ein. Auch der Zivilschutz - freilich augenblicklich etwas weniger im Rampenlicht des öffentlichen Interesses - ist daran, seine Konzeption aufgrund der im Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz enthaltenen Vorgaben neu zu formulieren. Diese Arbeiten sind schon recht weit gediehen. Das neue Leitbild enthält zwar viele bemerkenswerte Ueberle- gungen zur künftigen Rolle und zur organisatorischen Gestal- tung des Zivilschutzes. Die Umsetzung in Gesetze, Verord- nungen, Reglemente, nicht zuletzt in die Ausbildungspraxis, wird jedoch langwierig und mühsam sein. Hier darf man sich keinerlei Illusionen hingeben.
Die Suche nach einem neuen Selbstverständnis des Zivil- schutzes ist im gegenwärtigen sicherheitspolitischen Klima keine einfache Sache, ist diese Organisation doch ursprüng- lich weitgehend im Hinblick auf einen mit Nuklearwaffen und chemischen Kampfstoffen ausgetragenen Krieg in Europa konzipiert und strukturiert worden. Das bestehende Tätigkeits- feld wurde aber erweitert; man hat sich entschlossen, die Hilfe- leistung im Frieden, die Katastrophen- und Nothilfe, ebenfalls zu einer Hauptaufgabe zu machen. Somit hat der Zivilschutz im sicherheitspolitischen Instrumentarium einen höheren Stel- lenwert erhalten und kann wesentliche Aufträge bei der Exi- stenzsicherung der Schweiz erfüllen.
Die Vorfälle von Tschernobyl und Schweizerhalle haben auch in dieser Hinsicht das Blickfeld geöffnet. Damals wurden nicht nur gravierende Mängel der Alarmorganisation für den Kata- strophenfall sichtbar, sondern es wurde deutlich, dass die al- leinige Konzentration auf den kriegerischen Ernstfall im ge- genwärtigen Umfeld eine zu schmale Basis für die Legitima- tion des Zivilschutzes darstellt. Man hat auch an Massnahmen gedacht, die Voraussetzungen schaffen sollen, um Unterstüt- zungsfunktionen z. B. zur Entlastung des Polizeikorps, der Feuerwehren und Sanitätsdienste besser wahrzunehmen, als dies früher der Fall war.
Auch im Fall einer Mobilmachung bei einer militärischen Aus- einandersetzung in Europa, was bei der heutigen Situation eintreten könnte, ist ein Massstab angelegt worden, welcher den personellen und technischen Möglichkeiten dieser Miliz- organisation entspricht. Gerade in den ersten Minuten und Stunden von Krisen und Katastrophen kann auf ein reibungs- los funktionierendes Räderwerk nicht verzichtet werden. Auch unter den heutigen Umständen ist die Bedeutung des Zivil- schutzes hoch. Der Zivilschutz ist kein Instrument einer milita- ristischen Politik, wie das viele Gegner jeglicher Sicherheits- politik suggerieren möchten.
Zusammenfassend stellt die Fraktion der Schweizer Demokra- ten und der Lega dei Ticinesi fest, dass dem Zivilschutz hiermit ein gutes Zeugnis ausgestellt werden kann und darf. Wir wer- den dies nach Möglichkeit auch unterstützen.
Rechsteiner: Ich möchte in der Diskussion zum Geschäftsbe- richt die Gelegenheit benützen, Herrn Bundesrat Koller zum Staatsschutz zwei, drei Fragenkomplexe zu unterbreiten.
Können Sie mir sagen, warum der Bundesrat so vorgegangen ist? Stimmt das, was Herr Professor Kreis an der Pressekonfe- renz ausgeführt hat? Hat der Bundesrat Zensur an diesem Be- richt geübt, und wo hat er Zensur geübt? Hält es der Bundesrat tatsächlich für seine Aufgabe, den Historikern bei ihrer Auf- gabe dreinzureden?
Muss man daraus schliessen, dass der Bundesrat im Staats- schutzbereich nach wie vor ein so schlechtes Gewissen hat, dass er die Historiker nicht unzensuriert arbeiten lassen kann? Und weshalb ist der Bericht erst so spät erschienen, weshalb ist er so lange beim Bundesrat liegengeblieben?
Haben Sie nicht auch den Eindruck, dass ein nach den Wün- schen des Auftraggebers zurechtgestutzter Bericht nicht mehr glaubwürdig ist? Oder umgekehrt: Haben Sie nicht auch die Auffassung, dass es unsere Demokratie verdient, dass die Ge- schichte ohne Vorgaben des Bundesrates - wie es seinerzeit beim Bonjour-Bericht geschah - aufgearbeitet werden kann und aufgearbeitet werden muss? Warum geht das einzig und allein beim Staatsschutz nicht?
Stimmt es - was die «Wochenzeitung» herausgefunden hat -, dass Sie Ihre frühere Meinung zum sogenannten Rednerbe- schluss in den letzten Monaten um 180 Grad geändert haben? Stimmt es, dass Sie diesen Beschluss nun plötzlich nicht mehr abschaffen, sondern weiterbestehen lassen wollen und dem Bundesrat nicht einmal mehr die Aufhebung dieses verfas- sungswidrigen Beschlusses beantragen? Sind die Verhält- nisse schon wieder so frostig geworden, dass die Reden von Ausländern erneut kontrolliert und bewilligt werden müssen? Ist das wieder die Vorstellung, die sich im Staatsschutz durch- setzt?
Im Geschäftsbericht wird auch die polizeiliche Zusammen- arbeit in Europa thematisiert. Dazu hat ja der Expertenaus- schuss zur inneren Sicherheit, den Sie beauftragt haben, in- zwischen seinen Bericht über die polizeiliche Zusammenar- beit in Europa abgeliefert; er fordert darin eine Reihe von
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Geschäftsbericht des Bundesrates
Massnahmen. Können Sie uns informieren, welche Schritte Sie in diesem Zusammenhang vorschlagen, welche Be- schlüsse und insbesondere welche bilateralen und multilate- ralen Verträge bereits vorgesehen sind?
Dieser Bericht fordert ja die Bildung einer Reihe von neuen Gremien. Wie sieht es in dieser Beziehung aus Ihrer Sicht aus? Sie haben selber einmal ein Bundesamt für Verfas- sungsschutz anvisiert - mindestens haben Sie das einmal so formuliert -; wie sieht es damit aus? Können Sie uns in dieser Hinsicht sagen, wie das Parlament, wie die Oeffentlichkeit in- formiert werden soll und wann das Parlament einbezogen wird?
Frau Gonseth: Ueber die Aktivitäten und Vorhaben der Ver- waltung bezüglich der Patentierung von genmanipulierten Le- bewesen ist im Geschäftsbericht lediglich ein Satz zu finden, nämlich: «Die Teilrevision des Patentgesetzes, deren Behand- lung 1991 von den eidgenössischen Räten unterbrochen wurde, blieb sistiert » Diese Kürze entspricht nicht den Tatsa- chen; denn das brisante Thema, ob Leben zukünftig privati- siert, patentiert werden kann, war 1992 in der Verwaltung ein arbeitsintensives und umstrittenes Thema.
In der interdepartementalen Arbeitsgruppe für Gentechnolo- gie, Idagen, unter der Federführung des EJPD, war man sich der brisanten Kontroverse um die Frage der Patentierbarkeit von Leben bewusst In ihrem Bericht vom Januar 1993 schreibt sie unter dem Kapitel «Brennpunkte, offene Fragen»: «Die Patentierbarkeit von Organismen gehört zu den politisch umstrittenen Fragen bei der Regelung der Gentechnologie. Wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Anliegen stehen tief- greifende religiöse, ethische, ökologische und auch entwick- lungspolitische Bedenken gegen die Patentierbarkeit von Or- ganismen gegenüber.»
Ich möchte den Bundesrat fragen: Sind Sie auch der Meinung, dass zu dieser wichtigen Grundsatzfrage eine demokratisch breit abgestützte Diskussion geführt werden sollte und zumin- dest erneut das Parlament einbezogen werden muss, bevor Sie weitere Entscheide treffen?
Herr Bundesrat, trifft es wirklich zu, dass Sie gemäss einem vom Bundesamt für geistiges Eigentum (Bage) erstellten Aus- sprachepapier künftig in internationalen Verhandlungen eine deutlich aktivere Haltung zugunsten der Patentierung einneh- men als etwa die EG und dabei die Meinung des Parlamentes und die Opposition aus der Oeffentlichkeit übergehen wollen? So wird z. B. vom Institut für Sozialethik des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes und von Justitia et Pax in einer gemeinsamen Erklärung die Patentierung von Tieren und Pflanzen abgelehnt. Ich stelle mir da die Frage, was das «C» in Ihrem Parteinamen soll, wenn Sie darauf nicht Rücksicht nehmen.
Im Februar 1993 haben über 200 Gruppen europaweit gegen das sogenannte Krebsmaus-Patent Protest eingelegt. In der Schweiz haben sich 72 Gruppen an diesem Protest beteiligt. Auch das EG-Parlament hat das Krebsmaus-Patent am 10. Fe- bruar 1993 in einem gemeinsamen Entschliessungsantrag mit 178 gegen 19 Stimmen abgelehnt. Darin hat das EG-Parla- ment seinen entschiedenen Widerstand gegen die Gewäh- rung eines Patentes für die Krebsmaus bekundet. Es hat das europäische Patentamt aufgefordert, sein Patent für die Krebs- maus zurückzuziehen und keine weiteren Anträge für Tierpa- tente anzunehmen.
Anders als im EG-Parlament, wo über die Frage, ob Lebewe- sen überhaupt patentiert werden können, seit Jahren eine öf- fentlich geführte Auseinandersetzung stattfindet, hat offenbar bei uns der Bundesrat seine Entscheide hinter verschlosse- nen Türen gefällt und die notwendige, breite Diskussion um- schifft. Das ist für uns unakzeptabel. In der EG wurde der Vor- schlag für eine Richtlinie zum Schutz biotechnologischer Er- findungen vom Parlament dreimal zurückgewiesen. Das ist ungewöhnlich.
Herr Bundesrat, ich möchte Auskunft darüber, wann Sie dem Parlament die Vorlage zur Patentgesetzrevision wieder vorle- gen. Nach meinen Kenntnissen wurde die Vorlage sistiert, nicht um dem Bundesrat freie Hand zu lassen, sondern um erst einmal die Diskussion um den Verfassungsartikel über
Gentechnologie und Fortpflanzungsmedizin abzuwarten und die internationale Entwicklung zu beobachten.
Der Bundesrat hatte den Auftrag, dem Parlament wieder dar- über zu berichten; denn die Patentierung von Tieren und Pflanzen war in der Kommission nicht nur bei Grünen und SP heftig umstritten, sondern auch in Ihrer eigenen Partei und bei den Bauernvertretern, würden doch für die Landwirtschaft durch die Patentierung grosse Nachteile entstehen; zum Bei- spiel würden das Landwirteprivileg und der Züchtervorbehalt entfallen.
Ich frage Sie, Herr Bundesrat, wie Sie die neue Verfassungs- norm umsetzen wollen, wonach bei der Anwendung der Gen- technologie der Würde der Kreatur Rechnung zu tragen sei und die genetische Vielfalt der Tier-und Pflanzenarten ge- schützt werden soll. Dieser vom Souverän 1992 gutgeheis- sene Grundsatz ist Ausdruck dafür, dass Tiere und Pflanzen, dass die belebte Natur mehr ist als eine blosse Sache.
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass Sie sich da in einen unlösbaren Widerspruch verwickeln, wenn gemäss Verfassung der Kreatur eine Würde zugesprochen wird und Sie diese andererseits zur Sache, zu einem ohne jeden Schutz handelbaren Objekt des Patentschutzes degradieren wollen?
Die Frage der Patentierbarkeit von Tieren und Pflanzen betrifft uns alle. In einer Demokratie gehört sie deshalb öffentlich dis- kutiert. Für die grüne Fraktion ist es unakzeptabel, dass sich der Bundesrat im Zielkonflikt zwischen den Interessen der Wirtschaft und den Bedenken aus ethischer, ökologischer und entwicklungspolitischer Sicht vorschnell zugunsten der Wirt- schaftsinteressen entschieden hat. Die grüne Fraktion wider- setzt sich der Absicht des Bundesrates, dass die Rechte an der belebten Natur privatisiert und monopolisiert werden sollen.
Ich möchte Sie fragen, Herr Bundesrat: Sind Sie bereit, diese Fragen dem Parlament erneut vorzulegen, bevor Sie alle Sachzwänge in internationalen Verhandlungen zementieren?
Bundesrat Koller: Ich danke dem Referenten, Herrn Keller An- ton, für seine Ausführungen zum Problem der sogenannten Landesvorsorge oder, wie wir eher sagen, der strategischen Leistungsbereitschaft im Asyl- und Flüchtlingsbereich.
Wir haben tatsächlich feststellen müssen, dass die Zahl der Asylgesuche nicht von vornherein bestimmbar ist. Deshalb haben wir in den beiden vergangenen Jahren diese sehr gros- sen Ausschläge erlebt: im Jahre 1991 den Rekord von rund 42 000 Gesuchen, dann im Jahre 1992 erstmals erfreulicher- weise einen ganz bedeutenden Rückgang auf 18 000 Gesu- che. Das stellt in bezug auf die Leistungsbereitschaft einer- seits meines Bundesamtes für Flüchtlinge, aber auch auf die Leistungsbereitschaft der Schweizerischen Asylrekurskom- mission, auf die Leistungsbereitschaft der Kantone und der Hilfswerke, die uns in dieser Aufgabe unterstützen, sehr, sehr anspruchsvolle Aufgaben.
Wir haben beispielsweise aufgrund dieses Umschwunges im letzten Jahr im Bereich der Betreuung, wo das am direktesten durchschlägt, bei den Kantonen 400 Personalstellen abge- baut. Demgegenüber haben wir beim Bund heute noch einen Pendenzenberg beim Bundesamt für Flüchtlinge von rund 30 000, bei der Schweizerischen Asylrekurskommission von etwa 15 000 Fällen. Das zeigt Ihnen, dass wir im Entscheidver- fahren angesichts dieses Pendenzenberges unmöglich dar- angehen könnten, Personal abzubauen. Das würde lediglich eine Erhöhung der Fürsorgekosten im Verhältnis von 1 zu 7 nach sich ziehen - ich habe Ihnen das bereits letzte Woche er- läutert.
Aber wir müssen uns zweifellos mit dem Problem der Schwan- kungen der Anzahl der Asylgesuche sehr intensiv auseinan- dersetzen. Wir haben zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die vor allem zum Ziel hat, eine gewisse Grundbe- reitschaft im Asylbereich zu bestimmen, damit dann, wenn Schwankungen eintreten, vor allem im Bereich des Personals, sehr, sehr flexibel auf solche Schwankungen reagiert werden kann.
Wir sind zurzeit daran, diese strategische Leistungsbereit- schaft und das damit verbundene Problem der Eckwerte, auf
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die unsere Asylinfrastruktur künftig ausgerichtet werden muss, im Detail zu analysieren. Wir hoffen, dass wir Ihnen bis Ende Jahr die konkreten Vorschläge unterbreiten können. Im Bereich der Asylverfahren hoffen wir, dass wir den Pendenzen- berg trotz Wiederanstieg der Zahl der Asylgesuche in diesem Jahr weiter abbauen können. Ideal wäre eine Leistungsbereit- schaft, die darin bestünde, dass wir fortlaufend alle eingehen- den Asylgesuche praktisch im gleichen Jahr entscheiden könnten. Das zum Problem der strategischen Leistungsbereit- schaft.
Nun komme ich zu den Voten der einzelnen Ratsmitglieder, die sich zum Geschäftsbericht geäussert haben.
Herrn Bischof möchte ich recht herzlich für die Unterstützung danken, die er uns bei der Neuausrichtung des Zivilschutzes angedeihen lässt. Wir müssen ein Schwergewicht vor allem bei der Ausbildung setzen, das dahin geht, dass wir diese zweite Hauptaufgabe, den Schutz der Bevölkerung bei natürli- chen und zivilisatorischen Katastrophen, in den Vordergrund stellen. Das ist für den Zivilschutz eine sehr grosse Chance. Wie die Erfahrung zeigt, sind die Pflichtigen für solche Aufga- ben sehr motiviert. Wir setzen daher alles daran und haben mit der Instruktorenschule, die übernächstes Jahr eröffnet wer- den soll, auch hier die nötigen Voraussetzungen geschaffen, damit diese Neuausrichtung des Zivilschutzes nun möglichst rasch und auf breitester Basis realisiert werden kann.
Herr Rechsteiner hat zunächst eine Frage zum sogenannten «Expertenbericht Kreis» gestellt und den Vorwurf der Zensur erhoben. Herr Rechsteiner, Herr Professor Kreis hat Ihnen die Antwort letzte Woche selber gegeben. Er hat ganz klar erklärt, dass von Zensur keine Rede sein kann. Ich habe übrigens zu- fällig ein Schreiben von ihm erhalten, in welchem er folgendes festhält: «Mit diesem Auftrag haben Sie in höchst anerken- nenswerter Weise das Prinzip der öffentlichen Rechenschafts- ablage, das ein wichtiges Element der demokratischen Regie- rungskultur ist, ernst genommen. Besondere Anerkennung verdient, dass Sie diese Aufgabe einem unabhängigen Wis- senschafterteam überlassen haben.»
Dass es nach der Ablieferung des Berichtes bis zu seiner Ver- öffentlichung zu einer gewissen Verspätung gekommen ist, hängt bekanntlich damit zusammen, dass wir gewisse klei- nere Geheimhaltungsprobleme lösen mussten. Zudem habe ich dem Wissenschafterteam nach Ablieferung des Berichts gesagt, dass ich zwar ein gewisses Verständnis dafür habe, dass sie den ursprünglichen Auftrag aus Zeitgründen ein- schränken mussten, dass ich ihnen aber doch dankbar wäre, wenn sich dieser Bericht Kreis nicht nur mit der politisch-poli- zeilichen Arbeit, sondern auch mit der Terrorismusbekämp- fung und der Spionageabwehr auseinandersetzen und, wie ursprünglich im Auftrag vorgesehen, die Zeit ab 1935 und nicht erst ab 1945 erfassen würde. Das war der ursprüngliche Auftrag.
Herr Kreis hat öffentlich erklärt, dass es sich bei diesen Präzi- sierungen, wie sie zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer durchaus normal sind, um keinerlei Zensur handelt, sondern dass diese Ergänzung des Berichtes auch aus seiner Sicht wertvoll sei. Das zur Frage im Zusammenhang mit dem Bericht des Professorenteams unter der Leitung von Professor Kreis. Zeit hat natürlich auch die Uebersetzung gebraucht. Wir ha- ben den ganzen Bericht ins Französische übersetzen müssen. Ihre zweite Frage, Herr Rechsteiner, betraf den sogenannten Rednerbeschluss. Ich habe in der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) die Frage aufgeworfen, ob es nicht möglich wäre, auf diesen Rednerbeschluss zu ver- zichten. In der KKJPD hat man mir aber gesagt, dass die Kan- tone die Aufrechterhaltung dieses Rednerbeschlusses bis zum Erlass des Staatsschutzgesetzes wünschten. Das ist der Stand der Verhandlungen, die ich zurzeit in bezug auf diesen Rednerbeschluss mit den Kantonen führe.
Schliesslich haben Sie eine dritte Frage gestellt in bezug auf den Expertenbericht der Kommission Leuba. Es war unsere selbstverständliche Pflicht, die Auswirkungen des freien Per- sonenverkehrs und des Schengener Abkommens auf die Schweiz zu analysieren. Das war der Auftrag, den die Kommis- sion Leuba zu erfüllen hatte. Der Bericht ist uns abgeliefert worden.
Wir sind zurzeit verwaltungsintern daran, den Bericht Leuba zu analysieren, und wir werden dem Bundesrat im Herbst die nö- tigen Schlussfolgerungen aus dem Bericht vorlegen. Das zu den Fragen, die Herr Rechsteiner gestellt hat.
Zur Frage von Frau Gonseth. Mein Departement hat Ende 1991 vom Bundesrat den Auftrag erhalten, ein Ausspra- chepapier, einen Bericht zur Klärung der künftigen Haltung des Bundesrates, vor allem auf internationaler Ebene, zur Frage des immaterial-güterrechtlichen Schutzes von gentech- nologischen Erfindungen zu erarbeiten. Dieser Bericht liegt heute vor und bildet die Grundlage eines Aussprachepapiers. Die Aussprache soll noch vor den Sommerferien im Bundesrat geführt werden.
Da diese Aussprache noch nicht stattgefunden hat, kann ich Ihnen das Resultat und damit die Meinung des Bundesrates noch nicht bekanntgeben. Ich kann Ihnen lediglich sagen, dass total zwölf Bundesämter an diesen Arbeiten beteiligt wa- ren und dass, soweit ich heute sehe, auf Seiten dieser Bundes- ämter ein weitestgehender Konsens erzielt worden ist. Die Ent- scheide des Bundesrates werden wir Ihnen nach Beratung be- kanntgeben.
Selbstverständlich wird das Parlament in dieser Frage selber, wie immer, zur rechten Zeit zum Zug kommen, sei es anläss- lich des Abschlusses von internationalen Verträgen, beispiels- weise des Gatt-Abkommens, oder bei der Wiederaufnahme des Patentgesetzes. Das ist der Moment, wo diese Grundent- scheide, die der Bundesrat jetzt treffen wird, in konkreten Ge- setzgebungsvorschlägen an das Parlament weitergegeben werden.
Frau Gonseth, noch eine letzte Bemerkung: Wenn Sie mich auffordern, mich vor allem an das «C» in meiner Parteibezeich- nung zu halten, dann möchte ich Sie doch auffordern, nicht so zu tun, als ob Sie Ethik und Moral allein gepachtet hätten.
Begrüssung - Bienvenue
Präsident: Ich habe die Ehre, den Metropoliten von Moskau, seine Exzellenz Pitirim, auf der Diplomatentribüne zu begrüs- sen. Metropolit Pitirim ist in die Schweiz gekommen, um bei der Einweihung des Büros des Grünen Kreuzes in Genf mit da- beizusein.
Ich wünsche ihm einen angenehmen Aufenthalt in der Schweiz (Beifall)
Rechsteiner: Herr Bundesrat Koller, Sie haben ausgeführt, dass der Rednerbeschluss deshalb nicht aufgehoben werde, weil das offenbar einigen Justiz- und Polizeidirektoren nicht passt Reicht das tatsächlich aus, dass Sie Ihre Meinung wie- der ändern?
Der Rednerbeschluss ist verfassungswidrig; im Kreis-Bericht wird dessen Aufhebung gefordert. Sie selber haben im Laufe der Debatten im Anschluss an die beiden PUK entsprechende Meinungsäusserungen abgegeben. Ich meine, dass Sie der Meinung einiger Justiz- und Polizeidirektoren nicht ein grösse- res Gewicht einräumen sollten als der Meinung des Parlamen- tes, wie sie damals zum Ausdruck gekommen ist!
Bundesrat Koller: Herr Rechsteiner, ich möchte festhalten, dass ich nie erklärt habe, der Rednerbeschluss sei verfas- sungswidrig. Dagegen habe ich erklärt, dass man sich fragen müsse, ob man den Rednerbeschluss nicht abschaffen könnte. Ich habe dann festgestellt - weil natürlich die Kantone hier sehr betroffen waren -, dass die Justiz- und Polizeidirekto- renkonferenz ganz klar und eindeutig - übrigens unter der Leitung ihres Präsidenten, Herrn Staatsrat Bernard Ziegler - die Aufhebung dieses Beschlusses nicht wollte, sondern
Geschäftsbericht des Bundesrates
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wünschte, dass wir ihn bis zum Erlass des Staatsschutzgeset- zes beibehalten. Wir werden Sie über den weiteren Gang der Dinge orientieren.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss der Beilage zum Bericht Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon l'annexe du rapport
Angenommen - Adopté
Finanzdepartement - Département des finances
Dünki, Berichterstatter: Die Geschäftsprüfungskommission hat sich dieses Jahr beim Eidgenössischen Finanzdeparte- ment vertieft mit der Institutionenreform und der Modernisie- rung der Verwaltung befasst. Die Sektionsmitglieder erhielten den vom Personalamt zuhanden des Bundesrates verfassten ausführlichen Bericht über den Stand der Entwicklung der Le- gislaturplanung. Sie finden ihn in drastisch gekürzter Form auf den Seiten 32ff. des Geschäftsberichtes des Bundesrates.
Die Institutionenreform befindet sich auf gutem Weg, nicht zu- letzt weil das Parlament nachdrücklich eine Regierungsreform verlangt hat. Die Kommission Eichenberger hatte von Anfang an darauf hingewiesen, dass eine Regierungsreform mit einer Verwaltungsreform gekoppelt sein müsse. In diesem Zusam- menhang gibt es Bemühungen, departementsübergreifende Geschäfte vermehrt mit Projektorganisationen zu lösen. Das Personalamt unterstützt diese Absicht mit entsprechenden Ausbildungskursen auf drei verschiedenen Stufen. Die An- strengungen zur Qualifizierung des Personals wurden ver- stärkt. Der Schwerpunkt liegt derzeit auf der Führungsschu- lung; diese ist in vollem Gange.
Die Personalverbände verlangen mit Eingaben, es sei abzu- klären, ob es nicht möglich wäre, die Arbeitszeit zu verkürzen und dafür zusätzliche Stellen zu schaffen oder mindestens den Stellenabbau zu verlangsamen. Oberstes Ziel bleibt die Bewältigung der Reorganisation ohne Entlassungen. Diese Eingaben befinden sich zurzeit in Prüfung.
Die GPK wollte wissen, ob eine Teilrevision des Beamtenge- setzes einen Sinn habe, obwohl bereits für 1994 dessen Total- revision vorgesehen sei. Der Direktor des Personalamtes ant- wortete, die Realisierung der Teilrevision habe viel mehr Zeit beansprucht, als ursprünglich angenommen worden sei. Es habe in der Verwaltung, in der Politik und zwischen Verwaltung und Verbänden sehr viele gegensätzliche Interessen gege- ben. Die Botschaft liege jetzt vor und werde in den nächsten Wochen den Räten unterbreitet.
Die Vorlage der Totalrevision ist für die zweite Hälfte der Legis- laturperiode geplant. Ziel des Personalamtes ist es, bis Ende 1993 eine erste Formulierung auszuarbeiten. Die anschlies- senden Verhandlungen mit den Verbänden werden voraus- sichtlich wieder viel Zeit in Anspruch nehmen. In Kraft treten kann die Totalrevision frühestens auf den 1. Januar 1997.
Im weiteren liess sich die Sektion über die Ausbildungspolitik und das Ausbildungskonzept für die allgemeine Bundesver- waltung orientieren. Die Kader kompensieren den Arbeitsaus- fall, den die Führungsseminare verursachen, durch Ueberzeit- arbeit - sogar an Wochenenden. Dies ist mit ein Grund, wes- halb die zehn Ausbildungstage auf das ganze Jahr verteilt sind. Die Arbeit in den Kursen erfolgt zumeist in Gruppen und ist sehr praxisbezogen. Ausserordentlich nützlich ist der Erfah- rungsaustausch mit der Privatwirtschaft.
Für die Kurse auf unterer Stufe müssen die Vorgesetzten Prio- ritäten nennen, weil es immer mehr Anmeldungen als freie Plätze gibt. Wenn die Aemter keine Prioritäten melden, werden die Frauen bevorzugt. Das Personalamt strengt sich an, für die Führungsschulung vermehrt Dozentinnen einzusetzen.
Der Entwurf des Ausbildungskonzeptes ging zur Stellung- nahme an die Ausbildungsverantwortlichen der Departe- mente und Aemter. Ihre Stellungnahmen liegen heute vor. Das Personalamt will das Konzept im Laufe dieses Jahres von der Ausbildungskommission genehmigen lassen. Die Grund- sätze sind im Leitbild des Bundesrates und in der Legislatur- planung festgelegt. Die neuen Ausbildungsvorschriften auf Stufe Bundesrat und Personalamt werden diesen Sommer vorliegen. Sie werden die Berechtigung zur Ausbildung, den Bedarf der Dienststelle und das Bedürfnis des Mitarbeiters de- finieren und festhalten, was in welchem Fall bezahlt wird. Da- mit können die Entscheide über Ausbildungsmassnahmen vermehrt an die Departemente und Aemter delegiert werden. Noch zwei interessante Einzelaspekte: Teilzeitarbeit wird beim Bund immer mehr auch von höher qualifizierten Mitarbeitern geleistet. Dies hängt vor allem mit dem gestiegenen Ausbil- dungsgrad der Frauen zusammen. Immer mehr Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter haben den Wunsch nach länger dauern- der, zusammenhängender Freizeit. Die Bereitstellung der Ar- beitsplätze und der EDV-Mittel kommt so zwar teurer zu ste- hen. Die grössere Flexibilität ist aber betriebswirtschaftlich in- teressant: Wenn kurzfristige Belastungsspitzen durch Teilzeit- beschäftigte aufgefangen werden können, ist dies für die Ver- waltung günstiger als die Ausrichtung des Personalbestandes auf Spitzenbelastungen.
Dem Problem der sprachlichen Minderheiten wird grosse Be- achtung geschenkt. Es ist eine Kommission eingesetzt wor- den, welche sich dieses Themas annimmt. Bereits sind einige Erfolge zu verzeichnen.
Die Geschäftsprüfungskommission beantragt Ihnen, den Ge- schäftsbericht 1992 des Finanzdepartementes mit Dank für die gut geleistete Arbeit zu genehmigen und gemäss Antrag des Bundesrates acht Postulate abzuschreiben. Hiervon sind vier mehr als vier Jahre alt.
Schmid Peter, Berichterstatter: Wer sich mit den Aufgaben und Problemen der Eidgenössischen Steuerverwaltung be- fasst, stösst unweigerlich auf die wohl immer gleich aktuelle und zentrale Frage: Kann dieses Bundesamt die ihm gesetz- lich zugewiesene Aufgabe erfüllen, die darin besteht, dem Bund die ihm aufgrund der Steuergesetze zustehenden finan- ziellen Mittel zu beschaffen? In Zeiten der Rezession stellt sich diese Frage nur dringlicher, weil der Bund einerseits ganz be- sonders auf Steuereinnahmen angewiesen ist, andererseits in seinen Sparanstrengungen aber auch Kürzungen beim Perso- nalbestand vornehmen muss.
Zweifellos sind Personaleinsparungen ein wirksames Mittel, die Aufwandseite der Staatskasse zu verringern. So ist auch die Eidgenössische Steuerverwaltung in die Personaleinspa- rungsbemühungen einbezogen worden. Ihr Bestand ging seit 1985 von 697 auf 682 Stellen zurück. Entsprechend sind Ratio- nalisierungen, Reorganisationen und - soweit verantwortbar - auch Aufgabenreduktionen vorgenommen worden. Auch der Informatikeinsatz trug dazu bei, den Arbeitsanfall zu be- wältigen.
Gleichwohl muss mit aller Deutlichkeit gesagt werden, dass das lineare Kürzen oder Einfrieren des Personalbestandes bei einer solchen Kontrollstelle wohl fehl am Platze ist. Natürlich macht es sich gut, wenn Herr Bundesrat Stich, als Chef jenes Departementes, dem auch das Personalamt unterstellt ist, in den Aemtern seines Aufgabenbereichs mit dem guten Bei- spiel vorangeht. Aber nirgends wie bei der Steuerverwaltung hängen die Mehreinnahmen des Bundes so unmittelbar mit der Effizienz des Amtes selbst und damit auch mit der perso- nellen Dotation zusammen.
Die zuständige Sektion der Geschäftsprüfungskommission wollte darum vom Chef des Finanzdepartementes wissen, wie er sich zum Personalbestand der Steuerverwaltung stelle und wie hoch schätzungsweise die entgangenen Steuerein- nahmen pro nicht eingestellte Fachperson beziffert werden müssen.
In der ausführlichen und gut dokumentierten Antwort wird fest- gestellt, dass der Personalbestand der Eidgenössischen Steuerverwaltung seit langem nicht mehr genügt, um die Zu- nahme der Geschäftslast in den einzelnen Abteilungen zufrie-
Gestion du Conseil fédéral
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N
16 juin 1993
denstellend zu verkraften. Die Zahl der zu prüfenden Aktienge- sellschaften und GmbH für die Erhebung und den Bezug von Stempelabgaben hat aber in den letzten sieben Jahren um ei- nen Drittel zugenommen. Die Zahl der Anträge auf Rückerstat- tung der Verrechnungssteuer erlaubt in weiten Bereichen nur noch eine Ueberprüfung in Stichproben. Die Zahl der Wust- pflichtigen stieg in der gleichen Zeit von rund 114 000 auf 140 000, wobei infolge der schwierigen Wirtschaftslage eine starke Zunahme einzuleitender Betreibungen und Konkurse hinzukommt. Infolge ungenügender Bestände externer Kon- trolldienste können Wustkontrollen an Ort und Stelle durch- schnittlich nur alle 12 bis 15 Jahre durchgeführt werden, und dies bei einer Verjährungsfrist von fünf Jahren.
Das Finanzdepartement kommt daher zu folgendem Schluss: «Rein rechnerisch und durchschnittlich betrachtet schlägt so- mit pro nicht eingestellten Aussendienstmitarbeiter in den Ressorts Stempelabgaben, Verrechnungssteuer und Waren- umsatzsteuer ein hypothetischer Steuerausfall von jährlich 1,5 Millionen Franken zu Buch.» Es kommt dazu, dass die hö- heren Anforderungen, die das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer stellt, ebenso eine Personalaufstockung nötig machen wie die beschlossene Schaffung einer Rekurskom- mission auf dem Gebiete der indirekten Steuern. Zusätzliches qualifiziertes Personal, das übrigens in der heutigen Zeit leicht zu finden wäre, nähme seine Aufgabe nicht nur in Form von In- spektionen und Kontrollen wahr, sondern könnte vermehrt für die rechtsgleiche Behandlung von Steuerpflichtigen und für kompetente fachliche Beratung sorgen und damit präventiv weitere Steuerausfälle verhindern.
Ein ganz beträchtlicher Mehrbedarf an Personal wird zudem im Hinblick auf die vorgesehene Umgestaltung der Warenum- satzsteuer in eine Mehrwertsteuer geltend gemacht, was nach heutigen Erkenntnissen etwa 180 Stellen mehr ausmacht. So weit also einige Angaben aus dem erwähnten Bericht.
Nun kann es natürlich nicht darum gehen, dass die GPK all diesen Forderungen nach mehr Personal unbesehen ent- spricht. Sie ist aber der entschiedenen Meinung, dass das Pro- blem einer eingehenden Ueberprüfung zu unterziehen ist. Die Kommission wird daher der Koordinationsgruppe zuhanden des Jahresprogramms 1994 eine Inspektion bei der Steuerver- waltung vorschlagen. Damit soll systematisch Einblick gewon- nen werden in das gegenwärtige Personalproblem und den künftigen personellen Mehrbedarf. Zudem sollten dabei auch spezielle Fragen der Steuereinschätzungspraxis diskutiert werden, die immer wieder im Spannungsfeld zwischen Steuerattraktivität und Einnahmenbeschaffung einerseits so- wie Steuergerechtigkeit und Abwanderung Steuerpflichtiger andererseits auftauchen.
Maurer: Die Fakten zur Lage der Bundesfinanzen sind uns aus der Debatte der Staatsrechnung noch in den Ohren, näm- lich ein kaum gebremstes Ausgabenwachstum, ein Ansteigen der Staatsquote und ein Ansteigen der Verschuldungsquote. Zwischen diesen Zahlen und den Beschwörungen zur Sanie- rung des Bundeshaushaltes klaffen im vorliegenden Ge- schäftsbericht grosse Lücken. Mehr als die Hälfte der Legisla- turziele des Bundesrates wird für den Bund höhere Ausgaben bringen. Ein grosser Teil wird ebenso für die Wirtschaft Kosten- folgen haben. So gesehen können wir von Glück reden, wenn nicht alle Ziele planmässig erreicht werden. Aber auch sonst wird im Bericht seitenlang über die Geschäftstätigkeit gespro- chen, ohne auch nur einen Gedanken an die Kosten zu ver- schwenden.
Herr Bundesrat Stich hat mit seinem Vorwurf zweifellos recht, das Parlament sei zu wenig kostenbewusst. Nach Durchsicht dieses Rechenschaftsberichtes scheint mir aber, dass auch Verwaltung und Bundesrat diesbezüglich wenig sensibilisiert sind. Es geht jedoch nicht darum, hier den Schwarzen Peter hin- und herzuschieben, sondern darum, wie das schlechte fi- nanzielle Gewissen in der alltäglichen Geschäftstätigkeit Ein- zug halten könnte. Man darf sich dabei allerdings nicht darauf beschränken, nur die Mindereinnahmen zu beklagen, wie das der Tenor der finanziellen Berichterstattung ist.
Ich frage mich, wieweit mit dem Geschäftsbericht nicht auch die Kostenfolgen der erfüllten Wünsche und Forderungen auf-
gezeigt werden könnten. Es scheint mir, dass die Trennung von Rechnung und Geschäftsbericht viele von der finanziellen Verantwortung entbindet, weil Transparenz und Zusammen- hänge verwischt werden.
Der Geschäftsbericht würde eine gute Gelegenheit bieten, die effektiven Folgekosten einzelner Geschäfte nochmals aufzu- zeigen. Allerdings müsste diese Transparenz bereits früher einsetzen. Ich stelle mir vor, dass bereits der Bundesrat seine Legislaturziele möglichst detailliert mit den entsprechenden Folgekosten versieht Wer sich Ziele setzt, muss sich auch über die Kosten im klaren sein. Das könnte dazu führen, dass auch bei weiteren politischen Forderungen - aus welcher Ecke auch immer sie gestellt werden - vermehrt mit Zahlen und Kosten argumentiert würde. Wer sich, wie in der Privatwirt- schaft üblich, jederzeit über die Kosten, die er verursacht, Re- chenschaft geben muss, wird sich sparsamer verhalten.
Diese Forderung nach hoher Transparenz bezüglich Kosten im Geschäftsbericht des Bundesrates und der Verwaltung führt zur Frage nach der Art der Rechnungsführung. Hier wäre zu prüfen, ob die Folgekosten einzelner politischer Vorstösse oder Ziele nicht projektbezogen im Sinne einer Kostenstellen- rechnung aufgelistet werden sollen. Mit der heutigen Technik sollten solche Verfeinerungen möglich sein.
Wenn wir bedenken, dass die Geschäftstätigkeit des Bundes letztlich durch die finanziellen Mittel begrenzt wird, nimmt die Berichterstattung darüber einen bescheidenen Platz ein. Wir haben alle Mittel zu nutzen, um alle Stufen, sei es Verwaltung, Bundesrat oder Parlament, zu einem besseren Kostenbe- wusstsein zu führen.
Ich bitte Sie zu prüfen, wieweit der Geschäftsbericht Möglich- keiten bietet, nicht nur über die Geschäftstätigkeit, sondern auch über deren Folgekosten transparenter Auskunft zu ge- ben. Die Auseinandersetzung mit den Finanzen muss ver- mehrt zum täglichen Brot in diesem Haus werden. Sie darf sich nicht auf die Budget- und Rechnungsdebatte beschränken.
Bundesrat Stich: Ich möchte mich zuerst bei den Kommis- sionssprechern sehr herzlich bedanken für die Darstellung der Arbeit, die sie geleistet haben, und für die Feststellungen, die sie betreffend Finanzdepartement gemacht haben. Ich bin da- mit zufrieden.
Die Frage der Arbeitszeitverkürzung ist angesprochen wor- den. Es ist richtig, dass wir ein solches Begehren der Ver- bände haben. Sie verlangen eine generelle Herabsetzung der Arbeitszeit mit der Auflage, dass wir zusätzliche Arbeitsplätze schaffen bzw. mindestens dafür sorgen sollten, dass der heu- tige Bestand an Personal erhalten werden kann. Das ist eine Frage, die wir naturgemäss prüfen müssen, aber es ist nicht sehr einfach. Deshalb haben wir in dieser Frage auch noch nichts entschieden; das ist also noch völlig offen. Der Bundes- rat hat dazu noch nicht Stellung genommen, wir haben auch noch keinen Antrag gestellt.
Zur Frage des Beamtengesetzes ist zu sagen, dass auf der ei- nen Seite eine Motion für eine Totalrevision vorliegt; auf der anderen Seite hat man entschieden, dass man eine Teilrevi- sion vorziehen sollte.
Die Botschaft für die Teilrevision ist - oder sagen wir es besser: war - fertig. Wir hätten sie also dem Bundesrat jetzt unterbrei- ten können. Aber Sie haben in dieser Session auch Motionen überwiesen, die eine Aenderung beim Teuerungsausgleich verlangen, und uns scheint es sinnvoll, die Frage des Teue- rungsausgleichs gleichzeitig mit der Teilrevision über die Fle- xibilisierung zu behandeln.
Wir hoffen an sich, dass wir die Botschaft dem Bundesrat auf Anfang August unterbreiten können, aber sie muss natürlich noch ergänzt werden. Von uns aus gesehen ist es richtig, wenn man Flexibilisierung und Aenderung beim Teuerungs- ausgleich gleichzeitig behandelt. Die Aenderung beim Teue- rungsausgleich ist an sich keine Sparmassnahme, obwohl dies natürlich mit diesen Motionen der Finanzkommissionen des Ständerates und des Nationalrates zweifellos beabsichtigt wird. Aber es ist natürlich auch ein Eingriff in die Personalpoli- tik. Wir finden, man müsse diese beiden Dinge - die Flexibili- sierung und die Aenderung beim Teuerungsausgleich - dann in der gleichen Botschaft behandeln. Das ist unsere Absicht.
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Geschäftsbericht des Bundesrates
Wir werden das also dem Bundesrat so vorschlagen. Es ist noch zu früh, darüber zu sprechen, was wir konkret vorschla- gen. Wir haben auch im Bundesrat darüber noch nicht ent- schieden.
Zur Frage der Steuerverwaltung: Auch da bin ich sehr einver- standen, wenn Sie einmal eine Inspektion durchführen. Die Steuerverwaltung ist von der Aufsicht bis jetzt eigentlich wenig beachtet worden. Man hat sich nie heftig um die Steuerverwal- tung gekümmert, aber mir scheint, es sei richtig, wenn das Parlament einmal sieht, was hier tatsächlich geleistet wird. Ich bin froh, dass Sie auch die Zahlen genannt haben im Zusam- menhang mit dem, was es braucht, um die zusätzlichen Aufga- ben, die auf uns zukommen, bewältigen zu können.
Nur ein Beispiel: die Warenumsatzsteuer. Sie haben mit Recht angeführt, dass die heutige Situation, die wirtschaftliche Re- zession, natürlich dazu führt, dass die Warenumsatzsteuer nicht abgeliefert wird. Grundsätzlich können wir nach dem Ge- setz keinen Erlass gewähren. Das ist nicht möglich. Wir haben also nur die Möglichkeit der Betreibung, auch der Betreibung auf Konkurs. Ob das im Einzelfall eine sinnvolle Massnahme ist, muss in jedem Fall wieder geprüft werden.
Sie werden verstehen, dass es bei Ausständen von 700 Millio- nen Franken einiges an Kontrollaufwand braucht. Deshalb bin ich sehr froh, dass Sie uns mindestens die Stellen aus der Alko- holverwaltung bewilligt haben, damit wir eine Verstärkung reali- sieren und prüfen können, ob im Einzelfall vielleicht eine Stun- dung möglich und sinnvoll ist oder ob man zur Rettung des Steuersubstrats halt direkt eine Betreibung einleiten muss.
Es ist auch mit Recht gesagt worden, dass wir für die Einfüh- rung der Mehrwertsteuer mindestens 180 zusätzliche Stellen benötigen. Wir haben jetzt bereits acht zusätzliche Stellen ge- ben müssen. Das sind allerdings nicht Etatstellen, sondern Stellen, die nur vorübergehend besetzt werden, um die EDV- Programme für die Durchführung der Mehrwertsteuer zu prü- fen und vorzubereiten.
Zur Frage des Kostenbewusstseins, Herr Maurer: Das ist na- türlich etwas Dauerndes, das ist ganz, ganz selbstverständ- lich. Die Geschäftsprüfungskommission hat beispielsweise auch über diese Problematik Fragen gestellt. Wir haben dort dargelegt, dass wir vor einiger Zeit eine Untersuchung über die Unterbringung der Bundesverwaltung gemacht haben. Wir haben festgestellt, dass die Miete von Büroräumlichkeiten in jedem Fall viel, viel teurer ist als der Kauf. Der Kauf oder der Bau von Verwaltungsgebäuden sind natürlich im Moment teuer. Aber im Verlauf der Zeit ist es doch wesentlich billiger als die Miete.
Wir haben jetzt ein Konzept erarbeitet, das die Aussenstellen und die Liegenschaften etwa auf die Hälfte reduziert. Damit lassen sich natürlich auch zusätzliche Kosten einsparen - ganz abgesehen vom Verhältnis zwischen Miete und Eigen- tum -, weil beispielsweise die ganzen Sicherheitseinrichtun- gen, die Loge und die Sekretariate zusammengefasst werden können und deshalb billiger und kostengünstiger sind. Im Mo- ment sind wir daran, dieses Projekt umzusetzen. Das soll etwa bis zum Jahr 2002 realisiert werden; denn es braucht natürlich sehr grosse Anstrengungen und sehr grosse Investitionen; darüber muss man sich im klaren sein.
Zur Anregung, die Folgekosten aufzuzeigen: Wenn Sie die Botschaften ansehen, Herr Maurer, dann stellen Sie fest, dass in jeder einzelnen Botschaft aufgeführt wird, welches die finan- ziellen und welches die personellen Konsequenzen des jewei- ligen Geschäftes sind. Ich selber glaube nicht, dass es sinnvoll wäre, das objektbezogen in jedem Einzelfall und für jeden Vor- stoss auszurechnen und darzulegen. Man muss sich bewusst sein: Wenn das Parlament etwas beschlossen hat und wir nachher im gleichen Jahr oder im nächsten Jahr darlegen wür- den, was dieser persönliche Vorstoss oder der Beschluss des Parlamentes den Bund effektiv kostet, dann würde das wahr- scheinlich sehr rasch zu herber Kritik führen, weil man dann sagen würde: Es ist nicht angemessen, dass der Bundesrat oder sogar die Verwaltung die Entscheide des Parlamentes kritisch durchleuchten. Das kann nicht die Aufgabe sein. Des- halb glaube ich nicht, dass das auf die Dauer möglich wäre - ganz abgesehen davon, dass auch das wieder sehr, sehr auf- wendig wäre.
Ich habe Ihnen schon einmal gesagt: Wir haben beispiels- weise an einer Bundesratssitzung 93 persönliche Vorstösse gehabt, 93! Da müssen Sie sich bewusst sein: Das verursacht auch erhebliche Kosten, denn alle diese Vorstösse müssen in alle Departemente, in alle betroffenen Aemter verteilt werden, und diese müssen im Mitberichtsverfahren feststellen, was es für Einwände gibt. Aber wenn wir in jedem Einzelfall noch eine detaillierte Rechnung aufstellen müssten, dann würde das entschieden zu weit führen.
Die Kosten kann man natürlich im Parlament schon dadurch reduzieren, dass das Parlament vielleicht etwas weniger Vor- stösse macht und dafür Vorstösse unterstützt, die dann sub- stantiell von grosser Bedeutung sind.
Generell aber müssen wir sagen, dass wir in den letzten Jah- ren immer und immer wieder einzelne Dinge untersucht ha- ben. Das ist selbstverständlich. Wenn wir Sanierungspro- gramme vorlegen müssen und wenn wir - was wir ja jedes Jahr tun - das Budget unterbreiten, begegnen wir selbstver- ständlich den Positionen im einzelnen wieder und überlegen uns, in welchen Rubriken man mehr einsparen könnte, um uns im Rahmen des Möglichen darauf auszurichten.
So haben wir beispielsweise gerade - nur zahlenmässig, nicht inhaltlich - die Ressortforschung angesehen. Dabei haben wir festgestellt - das entspricht übrigens einem früheren Postulat der Geschäftsprüfungskommission -, dass man die Ressort- forschung verstärken sollte. Ich habe mir die provisorischen Budgetzahlen für das Jahr 1994 geben lassen.
Im Gegensatz zum laufenden Jahr, für das der Aufwand leicht zurückgeht, dürfte das nächste - aus heutiger Sicht - ein Wachstum von 12,3 Prozent bringen. Bei dieser Annahme handelt es sich noch nicht um das definitive Budget. Sie sehen also, Herr Maurer, dass wir immer wieder im Detail überprüfen, wo etwas ist, das Mehrausgaben und Folgekosten verursacht hat, und nach Reduktionsmöglichkeiten suchen. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, das immer und immer wieder zu tun; wir müssen es auch.
Ich denke, dass die Staatsrechnung auch für die Geschäfts- prüfungskommission im Rahmen der Nachkontrolle eine Fundgrube für eigene Ueberlegungen sein kann. Sie ist eine gute Basis, denn in der Rechnung und im Budget sind die ein- zelnen Positionen immer relativ detailliert angegeben.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss der Beilage zum Bericht
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon l'annexe du rapport
Angenommen - Adopté
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
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Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1992 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1992
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
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1993
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.018
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
16.06.1993 - 08:15
Date
Data
Seite
1224-1231
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Pagina
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