Schweizerische Blauhelmtruppen. Bundesgesetz
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Neunte Sitzung - Neuvième séance
Donnerstag, 10. Juni 1993, Vormittag Jeudi 10 juin 1993, matin
08.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Schmidhalter
92.071
Schweizerische Blauhelmtruppen. Bundesgesetz Troupes de casques bleus suisses. Loi
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Borer Roland: Die Fraktion der APS wird die Nichteintretens- anträge zum Geschäft betreffend Blauhelmtruppen unter- stützen.
Lassen Sie mich, bevor ich zum Geschäft konkret etwas sage, eine Vorbemerkung machen. Wir haben in der vergangenen Woche darüber abgestimmt, ob in der Schweiz 40 Waffen- plätze genug seien. Dieses Geschäft hier, das unserer Ansicht nach viel grundsätzlicher ist, wird «nur» dem fakultativen Refe- rendum unterstehen. Wir fragen uns, ob das verhältnismässig ist.
Auf die staatspolitischen Probleme im Zusammenhang mit Blauhelmeinsätzen wird Herr Steinemann zu sprechen kom- men. Ich möchte mich hier zu fachlichen Problemen äussern. Der Blauhelmeinsatz - wahrscheinlich kommt das vom Na- men her - wird unseres Erachtens ein wenig zu blauäugig be- urteilt. Dass Probleme im Zusammenhang mit solchen Einsät- zen entstehen können, beweist u. a. ein Interview mit dem deutschen Aussenminister Kinkel von gestern abend, der sich über den Waffeneinsatz der deutschen Blauhelme in Somalia äusserte. Er sagte sinngemäss, dass die Soldaten der Bun- deswehr ihre Waffen nicht dazu mitführen würden, um deut- sche Hilfswerke und deren Angehörige in Somalia zu schüt- zen, sondern dass sie die Waffen nur für den reinen Selbst- schutz einsetzen dürften.
Ich frage mich, was der Sinn eines solchen Einsatzes ist, wenn man sich derartige Selbstbeschränkungen auferlegen muss. Man könnte geradesogut sagen, wenn die Blauhelme zu- hause blieben, brauchten sie die Waffen gar nicht einzuset- zen, um sich selber zu schützen.
Sie dürfen also nach dem Rechtsverständnis des deutschen Aussenministers nicht einmal Ihre Landsleute in Somalia schützen, die von Hilfswerken eingesetzt sind.
In der Schweiz bestehen zum Ausland grundsätzliche Unter- schiede. Es bestehen Unterschiede in den Wehrsystemen. Die Schweiz hat ein Milizsystem, das im Gegensatz zum Ausland auf kurzen Ausbildungszeiten und kurzen Dienstzeiten ba- siert. Im Ausland gibt es stehende Heere oder Berufsarmeen. Unseres Erachtens eignet sich die Milizarmee mit ihren kurzen Dienstzeiten und dem dauernden Wechsel zwischen Militär- dienst und Zivilleben, zwischen Leben in der Wirtschaft und Dienst im Militär nicht, um solche Einsätze effizient und korrekt durchführen zu können. Es gibt verschiedene Gründe, warum wir zu dieser Beurteilung kommen:
Erstens zweifeln wir daran, dass mit den kurzen Ausbildungs- zeiten rasch ein hohes Ausbildungsniveau erreicht werden
kann. Wir haben diesbezüglich in der Kommission Experten- meinungen gehört, u. a. die des schwedischen Verantwortli- chen, der uns sagte, dass die Ausbildungszeit in Schweden vor einem Einsatz bis zu einem Jahr dauere. Wir können das mit unserer Milizarmee in dieser Form nicht machen!
Zweitens sind Blauhelme, wie gesagt, Träger unserer Wirt- schaft. Wir brauchen nicht irgendwelche Abenteurer, die sich für solche Einsätze zur Verfügung stellen, wenn sie gerade nichts anderes zu tun haben, sondern überlegte, seriöse, fach- lich gut ausgebildete Leute. Wie wollen Sie diese Personen, diese Gruppe von Menschen aus der Wirtschaft abziehen? Dort haben sie auch Führungspositionen inne, wenigstens zum Teil, und jetzt plötzlich, nach einer kurzen Zeit der Vorwar- nung, sollten sie ein halbes Jahr, ein Jahr, vielleicht - über al- les gesehen - eineinhalb Jahre abgezogen werden und Uno- Einsätze leisten.
Sie sehen zudem ja selber, wie schwierig es heute oft ist, Leute für die Weiterausbildung in der Armee zu rekrutieren. Etliche Firmen äussern sich immer dahingehend, dass sie die Leute nicht ans Militär abgeben könnten, oder sie sagen den Weiter- ausbildungswilligen, wenn diese in den Militärdienst gehen wollten, sei die Firma zwar einverstanden, könne aber deren bisherige berufliche Position nach der Rückkehr nicht garan- tieren. Unter diesen Gesichtspunkten zweifeln wir daran, ob wir für solche Einsätze genügend richtige Leute fänden.
Drittens ist heute nicht mehr eine genaue Trennung zwischen Peace-keeping- und Peace-enforcement-Einsätzen möglich. Auch das ist ein Problem, das unseres Erachtens viel zu blau- äugig beurteilt wird. Blauhelmeinsätze sind nicht mehr Ein- sätze, die zwischendurch einmal stattfinden. Die Uno ent- wickelt immer neue Begehrlichkeiten. Blauhelmeinsätze ent- wickeln sich in der heutigen Zeit immer mehr zu einer Dauer- aufgabe. Somit wäre es unseres Erachtens besser gewesen, wenn man gesagt hätte: Wir bilden eine Truppe von vielleicht 600 bis 800 Mann als stehendes Heer oder als Berufsheer aus und setzen dieses für notwendige Blauhelmeinsätze ein.
Aufgrund dieser Ueberlegungen beantragen wir Ihnen, die Nichteintretensanträge zu unterstützen.
On. Pini: Pochi minuti per confermare una mia posizione di adesione all'entrata in materia di questo messaggio, pochi mi- nuti per rilevare comunque una mia preoccupazione d'ordine politico e non giuridico.
Nel 1986 il popolo svizzero ha respinto massicciamente la do- manda di adesione della Svizzera alle Nazioni Unite; fu una sconfitta durissima per il Consiglio federale, tanto quella già vissuta per lo Spazio economico europeo.
Oggi, il mio timore, on. sig. Consigliere federale, è che il po- polo svizzero, quella parte massiccia - un milione ed oltre - che hanno detto di no nel 1986, non riescano a capire le ra- gioni politiche - non dico quelle giuridiche - di una adesione «ai caschi blu».
Attenti, per concludere, che non si tratta di organizzare delle truppe con il cannocchiale, si tratta di organizzare delle truppe che dovranno magari anche combattere, magari anche mo- rire. L'impegno è diverso di quello che noi abbiamo assunto quali osservatori in Corea, se non erro, nel 1953/54.
Ciò volevo dire all'entrata in materia. Mi riprenderò ancora sul discorso all'articolo 2 con una mia proposta: attenti, che fuori da queste mura c'è l'opinione pubblica che in buona fede può anche non capire il passo che stiamo facendo, non tanto a li- vello giuridico quanto a livello politico, perché a livello giuri- dico nulla osta e lo sappiamo.
Per questo, come legislatore, io do la mia adesione all'entrata in materia, ma rendo attenti del pericolo che può intervenire a livello di opinione pubblica per un «Missverständnis» del no- stro passo di adesione «ai caschi blu».
Bischof: Die Kommission hat sich mit dieser Vorlage sehr sorgfältig und eingehend befasst. Allein um die Eintretens- debatte unter Dach und Fach zu bringen, brauchte sie einen ganzen Tag. Ich möchte damit ausdrücken, dass seitens des Bundesrates in der Sicherheitspolitischen Kommission quali- tativ gute Arbeit geleistet wurde. Hier möchte ich nichts bemängeln.
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Nun unsere Ansicht zu dieser umstrittenen Vorlage. Die Frak- tion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi ist generell für Ablehnung dieses Geschäftes. Ich selbst habe in der Kommission für Nichteintreten votiert. Für unsere Fraktion ist es geradezu befremdlich und eigenartig, dass der Bundes- rat dem Parlament diese Vorlage unterbreitet.
Im Jahre 1986 haben Volk und Stände massiv - mit fast 80 Pro- zent - den Beitritt zur Uno abgelehnt. Nur gerade sechs Jahre später - die Vorlage wurde bereits im August 1992 präsen- tiert - will der Bundesrat einen klaren Volksentscheid umstos- sen respektive nicht mehr akzeptieren; dies mit der Begrün- dung, heute habe sich die Situation geändert, ein Grossteil des Volkes sei für ein Mitmischen in der Uno.
Herr Bundesrat Villiger, ich versichere Ihnen: Die Leute aus dem Volk verstehen so etwas nicht. Die Einstellung der Bevöl- kerung unseres Landes zur Uno hat sich bis heute entgegen Ihrer Feststellung nicht wesentlich geändert.
Gerade in letzter Zeit werden wir mit Meldungen chaotischer Natur überhäuft. Es ist an der Tagesordnung, dass die Blau- helmtruppen angegriffen und teilweise regelrecht massakriert werden. Der Zustand im ehemaligen Jugoslawien zeigt uns unmissverständlich, was die Uno-Truppen dort leisten und be- wirken - praktisch so gut wie nichts.
Zur Frage der Neutralität: Solange der Neutralitätsbericht des Bundesrates nicht vorliegt, können wir uns mit der Uno-Blau- helmvorlage erst recht nicht einverstanden erklären. Freiheit und Unabhängigkeit müssen in unserem Lande weiterhin ge- wahrt werden. Mit der Uno-Vorlage würden wir diese aber massiv verletzen.
Es wird auch argumentiert, dass die künftige Entsendung schweizerischer Truppen eine friedenserhaltende Mass- nahme und eine konsequente Weiterentwicklung des bisheri- gen schweizerischen Engagements sein soll. Gerade hier be- greifen wir die Sozialdemokraten nicht, welche sich für eine Entsendung von Uno-Blauhelmtruppen aussprechen. Wenn sie dieser Vorlage zustimmen, sehen sie grün, werden aber meist blau im Gesicht Aber vielleicht passt diese Farbe heute in ihr Konzept. Was die Bewaffnung angeht, da widersprechen sich die Sozialisten auch wieder ganz klar, gemäss ihrer son- stigen Einstellung, denn die Blauhelmtruppen müssten sich im Falle eines Angriffes auch wehren.
Nun, was für unsere Fraktion von grösster Tragweite ist, sind die psychologischen Folgen eines Uno-Einsatzes. In Norwe- gen z. B. liegt die Selbstmordrate der Uno-Soldaten 43 Pro- zent über jener des Bevölkerungsdurchschnitts. Depressio- nen, posttraumatischer Stress, Alpträume, Alkoholismus - das sind die Probleme, mit denen viele der Blauhelme zu kämpfen haben. Gleiche Erfahrungen in dieser Hinsicht liegen uns auch aus Dänemark vor.
All diese Zustände sind damit zu erklären, dass die Uno-Solda- ten nicht schiessen dürfen. Ueberhaupt wissen sie gar nicht, wofür sie kämpfen. Es ist schlichtweg nicht ihr Krieg. Sollte es in nächster Zeit Uebergriffe gegen Uno-Soldaten geben - die täglichen Meldungen bestätigen uns dies -, so werden sich gewisse Länder mit dem Rückzug ihrer Truppen befassen müssen.
Zusammenfassend möchte ich nochmals darauf hinweisen: Das Schweizervolk hat einen Uno-Beitritt ganz klar abgelehnt. Unsere Fraktion wird diesen Volksentscheid akzeptieren und in dieser Richtung weiterfahren. Mich bzw. uns von der SD/Lega-Fraktion kann man jedenfalls nicht zur Verantwor- tung ziehen, wenn die ersten Bleisärge von Uno-Blauhelmsol- daten in der Schweiz eintreffen werden.
Frau Hollenstein: Die grüne Fraktion stimmt geschlossen für das Bundesgesetz über schweizerische Truppen für friedens- erhaltende Operationen. Wir erachten die Friedensförderung als wichtigsten Pfeiler der schweizerischen Sicherheitspolitik. Die Teilnahme der Schweiz an Blauhelmtruppen trägt als frie- denserhaltende Massnahme dazu bei.
Wir begrüssen die Beteiligung der Schweiz an friedenserhal- tenden Aktionen der Vereinten Nationen grundsätzlich. Wir se- hen im Einsatz schweizerischer Blauhelmtruppen keinen Wi- derspruch zum schweizerischen Neutralitätsprinzip. Nebst Neutralität gehören auch Solidarität und Disponibilität zu un-
seren aussenpolitischen Maximen. Solidarität heisst, auch ausserhalb unserer Landesgrenzen Beiträge zur Friedensför- derung zu leisten. Eine Ablehnung des vorliegenden Geset- zes aus neutralitätspolitischen Gründen ist eine gefährliche Schutzbehauptung jener, die sich bei jeder Gelegenheit auch gegen andere solidarische Verpflichtungen unseres Landes wehren.
Die Zustimmung zum Einsatz von Schweizer Blauhelmen darf allerdings nicht über deren beschränkte Wirksamkeit hinweg- täuschen. Andererseits nimmt die Bedeutung der Anwendung von internationalem Recht ständig zu. Die jüngsten Ereig- nisse, so ein kürzlich veröffentlichter Bericht des Londoner In- stitutes für Strategische Studien, haben die Prinzipien der terri- torialen Integrität und der Nichteinmischung nicht ge- schwächt. Die Rechte der internationalen Gemeinschaft auf Kosten der Einzelnationen seien aber gewachsen, heisst es in dem Report. Das internationale Recht habe heute die grösse- ren Chancen, eine konstruktive Rolle bei Konfliktlösungen zu erzielen, als jemals zuvor seit 1945.
Eine Zustimmung zu Blauhelmtruppen soll als zusätzliche Möglichkeit zur internationalen Solidarität verstanden werden. Diese friedenserhaltende Massnahme darf also keineswegs andere politische oder wirtschaftliche Massnahmen ersetzen. Mit diplomatischen Bemühungen, der Stärkung von Demokra- tisierungsprozessen und dem Verzicht auf Waffenlieferungen könnte die Schweiz weitere bedeutende Beiträge zur interna- tionalen Sicherheit leisten.
Grundsätzlich muss der Friedensstiftung grösstes Gewicht beigemessen werden. Andererseits ist die Friedenserhaltung, zum Beispiel durch Blauhelmtruppen, ein wichtiger, wenn auch kleiner Beitrag zur internationalen Sicherheitspolitik. Die Blauhelmeinsätze müssen durch viele andere friedensför- dernde Massnahmen ergänzt werden. Deshalb fordern die Grünen deren Einbettung in ein umfassendes friedensfördern- des Konzept. Leider ist davon in der gesamten schweizeri- schen Sicherheitspolitik wenig zu erkennen.
Blauhelmeinsätze beruhen auf dem Prinzip des Konsenses al- ler Beteiligten. Blauhelmtruppen können vielerorts Schlimme- res verhindern, so durch die Grenzüberwachung, durch die Begleitung von Transporten mit humanitären Hilfsgütern, durch die Ueberwachung von Truppenrückzügen aus besetz- ten Gebieten, durch die Kontrolle von Waffenstillstandsgebie- ten, durch die Ueberwachung von Friedensabkommen oder durch die Ueberwachung entmilitarisierter Zonen.
Die Glaubwürdigkeit solcher Einsätze beruht wesentlich auf dem Verzicht auf Gewaltanwendung. Sie sind deshalb zu un- terscheiden von sogenannten Peace-enforcement-Massnah- men, wo Truppen ohne vorherige Zustimmung aller Konflikt- parteien eingesetzt werden. Beim Peace-enforcement, also bei friedenserzwingenden Massnahmen, sind die Uno-Solda- ten zur Anwendung von beschränkter Gewalt ermächtigt. Dies trifft aber für die Uno-Blauhelmtruppen im Sinne unseres Ge- setzes nicht zu.
In der Kommission beantragte ich, die Zuständigkeiten von EMD und EDA so zu regeln, dass Vertreterinnen und Vertreter beider Departemente paritätisch vertreten sind. Die zuständi- gen Beamten der Verwaltung haben mir zugesichert, dass diese Forderung in der entsprechenden Verordnung so ent- halten sei; deshalb stelle ich hier keinen Antrag mehr.
Im Namen der grünen Fraktion bitte ich Sie, dem Bundesge- setz über die Schweizer Blauhelmtruppen zuzustimmen. Da- mit machen wir von einem Mittel internationaler Solidarität Ge- brauch. Durch die Mitwirkung von schweizerischen Truppen an friedenserhaltenden Operationen der Uno oder der KSZE tragen wir zur gewaltfreien Lösung oder Verhinderung von Konflikten bei.
Wir Grünen hoffen, dass die Beteiligung an Blauhelmaktionen dazu beiträgt, isolationistische Neutralitätsvorstellungen zu- gunsten des längst fälligen Uno-Beitritts zurückzudrängen.
Steinemann: Vier von fünf Schweizern wollten 1986 vom Bei- tritt zur Uno nichts wissen. Wo ist heute und hier der Respekt vor diesem Volkswillen?
Das ist schon ein Grund, weshalb wir die Bestrebung zur Schaffung von Blauhelmkontingenten zuhanden der Uno klar
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ablehnen. Aus vielen Briefen von arbeitenden und steuerzah- lenden Bürgern, die ich erhalten habe, entnehme ich, dass sie dieses Diktat der «Bundesbonzen» - wie «die da oben» auch bezeichnet wurden - nicht akzeptieren wollen. Wenn schon gegen 80 Prozent des Schweizervolkes 1986 nicht der Uno beitreten wollten, wünschen diese auch nicht, dass trotzdem bei der Uno mitgewirkt wird; wir sind nämlich mittlerweile oh- nehin einer der grössten Nettozahler pro Kopf der Bevölke- rung geworden.
Jedenfalls verliert die Schweiz, wenn sie ohne Not einer aktio- nistischen Aussenpolitik das Wort redet und sich damit - mit geringem Nutzen - für teures Geld in Konflikte mischt, die Möglichkeit, als neutraler Staat zu vermitteln. Die Annahme, Uno-Resolutionen seien in jedem Fall das Mass der Gerechtig- keit, ist natürlich naiv.
Beispielsweise hat Israel fünf Kriege geführt und musste ge- gen Gegner antreten, welche die Vernichtung des israelischen Staates als Kriegsziel anführten. Jedoch gibt es Uno-Resolu- tionen, die den Rückzug Israels aus den besetzten Gebieten fordern, was es seiner Verteidigungsfähigkeit berauben würde. Sind denn diese Resolutionen als absolut gerecht zu bezeichnen?
Auch angesichts der hohen Kosten für die Blauhelmtruppen ist unsere Fraktion der Meinung, die Schweiz habe bei der Ver- wendung der raren Rüstungskredite andere Prioritäten zu set- zen. Für mich ist es nicht denkbar, dass wir als Feuerwehr rund um die Welt wirken sollen, das eigene Haus aber fast tatenlos abbrennen lassen müssen. Auch das Schweizervolk will das nicht, wie es dies am letzten Sonntag mit der Verwerfung der armeefeindlichen Initiativen dokumentiert hat.
Zudem bezweifeln wir, dass mit Miliztruppen solche Blauhelm- kontingente überhaupt in geeigneter Weise rekrutiert werden können, wenn die notwendigen Kriterien bezüglich Qualität und Qualifikation erfüllt sein sollen. Neben der grossen Gefahr von Verwundung und Tod bei allen möglichen Einsätzen - erst vor Tagen sind wieder 23 Uno-Soldaten getötet worden - darf auch die Wirtschaftsverträglichkeit solcher Einrichtungen nicht vergessen werden. Für Uno-Einsätze kämen nur best- ausgebildete und hochqualifizierte Leute in Frage. Nur diejeni- gen aufzubieten, die gerade frei sind, würde nicht reichen; De- sperados wären ungeeignet.
Die Meinung, bei steigender Gefahr in einem Einsatz in irgend- einem Land könne man unsere Blauhelmtruppen einfach zu- rückbeordern, ist blauäugig und wirklichkeitsfremd. Wer sich einmal verpflichtet hat, teilzunehmen, kann, wenn es brenzlig wird, nicht einfach wieder aussteigen und nach Hause reisen. Das muss besonders allen Müttern, Frauen und Angehörigen der Eingesetzten klar sein. Nur um unser Image zu fördern oder den Tatbeweis internationaler Solidarität zu erbringen, müssen wir diese Blauhelmtruppen nicht zur Verfügung stel- len. Dafür leistet unser Land über IKRK, Katastrophenhilfe- korps und vieles andere schon heute genug.
Angesichts der Situation der Blauhelmtruppen in einem Um- feld von Gewalt, z. B. in Somalia, Angola, Kambodscha oder Jugoslawien, ist jede Euphorie fehl am Platz. Das Beispiel Ju- goslawien zeigt übrigens deutlich, dass kaum etwas erreicht werden kann. Wie wird wohl die Bevölkerung reagieren, wenn erstmals Schweizer Blut bei Blauhelmeinsätzen fliessen wird? Ich bitte Sie, nicht auf diese Vorlage einzutreten.
M. Epiney: Avec l'effondrement du bloc de l'Est, la recru- descence des intégrismes, l'envol de la natalité au Sud ou l'ag- gravation des disparités économiques et sociales, tant l'Eu- rope que les Etats-Unis ne peuvent plus raisonner selon la seule logique de la guerre froide. Les pays aisés dont le nôtre doivent dès lors adapter leurs conceptions économiques et militaires à la nouvelle donne mondiale.
Sans pour autant vendre son âme au diable ou au «machin» du général, la Suisse ne peut persévérer dans la pratique du hérisson, par ailleurs contraire à son histoire composée de fe- nêtres ouvertes sur le monde. Par l'envoi de casques bleus, la Suisse a l'occasion de manifester une solidarité active, même si elle continue à hésiter entre le mariage et le célibat avec la communauté internationale, craignant d'une part que, de- dans, elle ait envie de sauter dehors et préférant d'autre part
être dehors en ayant l'envie de sauter dedans. La présence de casques bleus helvétiques, composée de volontaires à l'instar du Corps suisse pour l'aide en cas de catastrophes et agréée par toutes les parties en conflit, nous permettra de nous refaire en quelque sorte une virginité sur l'autel des symboles dont fait partie la mission de bons offices.
L'homme reste un loup pour l'homme, sachant aussi bien dé- tourner les sanctions qu'esquiver les menaces. L'engagement de casques bleus peut dès lors se justifier. Il évitera parfois la reprise d'hostilités par une recherche, sur le terrain, d'une né- gociation, et empêchera souvent l'extension de conflits armés. En offrant une meilleure garantie de paix sur place par une me- sure préventive, la présence de casques bleus accroîtra en réalité notre propre sécurité et diminuera ainsi le risque bien évident d'afflux insupportable de réfugiés. Anticiper les déra- pages, telle doit être à notre avis, pour les pays nantis, la de- vise prioritaire que la Suisse s'apprête avec raison à appliquer et dont nous saluons le côté courageux.
On. Maspoli: Per il nostro gruppo ha parlato il collega Bischof e dunque io posso limitarmi a piccole aggiunte.
Ai miei tempi, nel corso della scuola elementare, ma anche nel corso del ginnasio, ci hanno insegnato che la neutralità era uno dei beni più preziosi che la Svizzera e gli Svizzeri dove- vano difendere, difendere da tutti gli attacchi che sarebbero venuti. Ebbene, oggi ho l'impressione che questo bene non sia poi più così importante, perlomeno qui in questa sala.
E' stato detto anche che i nostri eventuali caschi blu verreb- bero inviati in zone cosiddette tranquille. Ebbene, allora mi chiedo a cosa servono i caschi blu nelle zone tranquille. Si tratta dunque di un'operazione alibi, di un'operazione che si fa perché non si può fare a meno di dire di sì.
Lei, on. Consigliere federale, ha detto - forse giustamente - che il Gruppo per una Svizzera senza esercito voleva abolire la Svizzera con la tattica del salame. Ebbene, io credo che qui stiamo assistendo alla stessa cosa, però all'incontrario. Qui vogliamo forzare l'entrata nell'ONU che il popolo svizzero, i Cantoni svizzeri hanno respinto nel 1986 e l'eventuale entrata nello Spazio economico europeo e nella Comunità europea, per non dire poi - forse un domani nella Nato - con la stessa tattica del salame: un po' alla volta. E quando sarà il momento ci troveremo in tutte queste organizzazioni senza esserci resi conto di quello che abbiamo fatto e soprattutto senza che il popolo abbia avuto la possibilità di dire la sua.
Meier Hans: Herr Bundesrat Villiger, vor Monaten machten Sie eine Aussage, die gewaltigen Eindruck auf mich machte. Sie sagten: «Die Sicherheit unserer Umgebung ist heute wichtiger als unsere eigenen Verteidigungsanstrengungen.» Ich kann verstehen, dass Sie diese Aussage in den letzten sechs Mona- ten nicht wiederholten.
Vor dem 6. Juni habe ich mich als Armeebefürworter an unge- fähr 20 Veranstaltungen für eine Schweizer Armee eingesetzt, die die Friedensförderung und Existenzsicherung - neben der Verteidigungsbereitschaft - als gleichwertige Aufträge zu er- füllen hat.
Wir Grünen, Partei und Fraktion, stehen geschlossen hinter der Vorlage des Bundesrates, haben wir doch schon in der Vernehmlassung geschrieben: «Die Grüne Partei der Schweiz erachtet die Beteiligung der Schweiz an friedenserhaltenden Aktionen der Uno grundsätzlich als wünschenswert. Wir befür- worten deshalb auch die Teilnahme der Schweiz an Blauhelm- operationen durch ein zu schaffendes schweizerisches Blau- helmkontingent.»
Die Haupteinwände, die Schweiz hätte erst vor sieben Jahren einen Uno-Beitritt massiv abgelehnt, wir kämen mit unserer traditionellen Neutralität in Konflikt, Blauhelmtruppen seien viel zu teuer und Jugoslawien beweise, dass Blauhelmsolda- ten überhaupt zu nichts nütze seien, lassen wir nicht gelten.
Uno-Beitritt: Die Meinung im Volk hat geändert. Die Blauhelm- vorlage wird ein Test sein. Sie wird das Terrain für einen Uno- Beitritt ebnen. Vielleicht ist es gut, dass wir den Uno-Beitritt nicht gleichzeitig vollziehen wollen.
Das Neutralitätsrecht gilt unserer Ansicht nach dann nicht, wenn die Uno im Namen der Völkergemeinschaft friedenser-
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haltende Aktionen durchführt; es gilt auch dann nicht, wenn sie friedenserzwingende Aktionen, sogar Strafaktionen durch- führt. Die schweizerische Bevölkerung würde Strafaktionen und friedenserzwingende Aktionen wahrscheinlich nicht ver- stehen. Deshalb sind wir mit dem Bundesrat einverstanden, dass wir uns auf die klassischen Blauhelmeinsätze - mit dem Einverständnis aller Parteien - beschränken.
Zu teuer: Das reichste Land der Welt will wegen dem Geld keine Solidarität üben. Das lassen wir nicht gelten. Auch sind wir der Meinung, ein Blauhelmeinsatz, der ungefähr gleich viel kostet wie eine F/A-18-Maschine, diene der Friedenserhaltung und der Sicherheit bedeutend mehr.
Unnütz: Denken Sie daran, was wohl in Bosnien wäre, wenn es dort keine Blauhelmtruppen gäbe. Nicht die Uno und die Blauhelme haben dort versagt, sondern die Europäische Ge- meinschaft hat versagt. Ich bin überzeugt, dass die Blauhelm- einsätze noch Schlimmeres verhütet haben.
Blauhelmtruppen sind im Gegensatz zu den Armeen unseres Jahrhunderts keine Aggressionsinstrumente, sondern sie be- treiben im Auftrag der Uno aktive Friedensförderung. Der Sol- dat des 21. Jahrhunderts soll folgende Aufgaben haben: schützen, helfen, retten! Und da soll die Schweiz mitmachen. Blauhelmoperationen sind anspruchsvolle Unternehmen, ganz besonders für die Schweiz. Finnland, Norwegen, Schwe- den und Oesterreich haben einen Vorsprung. Deshalb braucht es professionelle Ausbildung und professionelle Füh- rung. Ich bin der Meinung, man solle deshalb nicht noch dar- über streiten, wo diese Blauhelme ausgebildet werden. Ich bin deshalb für Bière.
Mit Blauhelmtruppen setzt die Schweiz ein sichtbares Signal der Solidarität. Es ist eben nicht das gleiche, ob man Geld und gute Worte oder Menschen aus Fleisch und Blut, die schützen, helfen und retten, in die Konfliktgebiete schickt.
Die grüne Fraktion stimmt dem Bundesgesetz über schweize- rische Truppen für friedenserhaltende Operationen einstim- mig zu.
Wyss William: Tatsächlich stellt sich für uns die Frage, ob die Schweiz den riskanten Schritt zur Schaffung von Blauhelm- truppen wagen soll. Ich beantworte diese Frage mit ja und be- antrage deshalb, auf die Vorlage einzutreten.
Im Bericht 90 des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz hält der Bundesrat im Abschnitt «Friedensförderung durch Kooperation und Hilfelei- stung» folgendes fest: «Wir wollen gemeinsam mit anderen Ländern an internationalen friedenserhaltenden Aktionen teil- nehmen. Neben der materiellen Unterstützung solcher Opera- tionen und dem Einsatz von Beobachtern soll dazu in Zukunft auch die Entsendung von Truppenverbänden (Blauhelmen) gehören.» (BBI 1990 III 876)
Dieser Grundsatz wurde seinerzeit eingehend diskutiert und bei der Beratung des Berichtes grossmehrheitlich gutgeheis- sen. Natürlich müssen wir uns heute wieder die Frage stellen, ob die damalige Absicht des Bundesrates noch aktuell ist. Ich behaupte, die Absicht sei aktueller denn je. Warum?
Leider dominiert zwischen vielen Menschen unseres Planeten psychische und physische Gewalt. Leider gibt es auf dieser Welt viele gefährliche Plätze mit kriegerischen Auseinander- setzungen. Leider beinhalten die Asylproblematik und die Mi- gration der Zukunft - weltweit gesehen - grosse Gefahren. Und was Europa mit dem historischen Umbruch von 1989 an Hoffnung gewann, ist leider nach und nach in Unwägbarem wieder verlorengegangen. Diese nicht erfreulichen Tatsachen zwingen uns, unsere sicherheitspolitischen Strategien ständig zu überprüfen und anzupassen.
Wenn wir in Zukunft einen Beitrag zur Stärkung und Festigung des Friedensprozesses in Europa leisten wollen, müssen wir unsere Guten Dienste ausbauen und auf eine breitere Grund- lage stellen. Um diese Guten Dienste ausbauen zu können, braucht unser Bundesrat eine gesetzliche Grundlage. Ich finde das neue Bundesgesetz über schweizerische Truppen für friedenserhaltende Operationen gut und stimme ihm in der vorliegenden Form zu.
Wichtig ist für mich, dass die Mitwirkung an friedenssichern- den Operationen neutralitätsrechtlich unbedenklich ist und
dass es sich nicht um eine Beteiligung an von der Uno be- schlossenen Zwangsmassnahmen handelt.
Eine letzte Bemerkung: Der gesamte Fragenkomplex ist von grosser aussenpolitischer Bedeutung. Angesichts unserer wirtschaftlichen Auslandabhängigkeit muss es uns ein vor- dringliches Anliegen sein, mitzuhelfen, Konflikte durch multi- nationale Zusammenarbeit unter Kontrolle zu halten. Damit lei- sten wir nicht nur einen Beitrag zur internationalen Stabilität, sondern auch einen Beitrag zur Verbesserung des Umwelt- schutzes und des Lebensstandards in den von kriegerischen Auseinandersetzungen betroffenen Gebieten. Friedensförde- rung ist eine der wirksamsten Umweltschutzmassnahmen. Ich bitte Sie, der Vorlage zuzustimmen.
Frau Grossenbacher: Wir leben in einem privilegierten Land, denn wir haben es fertiggebracht - oder das Schicksal hat uns dazu verholfen -, über eine sehr lange Zeit keinen Krieg mehr in unserem Land erlebt zu haben. Andererseits werden uns all- abendlich Bilder von Kriegen überall auf dieser Welt via Fern- sehen in die Stube geliefert. Manchmal schauen wir weg, weil wir es kaum mehr ertragen. Wie hilflos sind wir uns Ende letz- ten Jahres vorgekommen, als wir meinten, der Krieg in Ex- Jugoslawien habe seinen Höhepunkt erreicht! Wir, vor allem die Frauen, haben an Schweigemärschen teilgenommen, ha- ben Lichterketten organisiert, um unserer Betroffenheit Aus- druck zu geben. Wir haben den Bundesrat aufgefordert, sich bei der Uno für den Einsatz von Blauhelmtruppen einzusetzen und einen finanziellen Beitrag zu leisten.
Ich meine aber, dass wir Betroffenheit nicht einfach delegieren können. Auch wir müssen, auch unser Land muss etwas tun. Ich sehe mit dem Einsatz von Blauhelmtruppen für friedenser- haltende Operationen eine Möglichkeit dazu, nicht nur im Rah- men der Uno, sondern auch im Rahmen der KSZE. Wir unter- stützen dabei keine Kampfhandlungen - für mich ist das sozu- sagen der eigentliche Kern der Vorlage, der Schwerpunkt die- ser Botschaft -; die Blauhelmtruppen gehen nur hin, wenn sie von den Konfliktparteien gerufen werden. Es gehen auch nur solche hin, die sich freiwillig gemeldet haben und die fähig sind, diese Aufgabe auszuführen. Diese doppelte Freiwilligkeit ist eine gut eingebaute, solide Barriere, um Kurzschlusshand- lungen zu verhindern.
Der Einsatz der Blauhelmtruppen ist nicht risikolos; da wollen wir offen sein. Dürfen wir unsere Söhne, vielleicht auch un- sere Töchter, in Gefahrengebiete hinausschicken? Als Ant- wort eine Gegenfrage: Haben wir nicht auch als Eltern die Pflicht, unsere Kinder so zu erziehen, dass sie sich nicht nur für sich selber verantwortlich fühlen, sondern auch lernen, Verantwortung zu tragen für andere, für Schwächere, für we- niger Privilegierte? Der Entscheid, hinzugehen, liegt bei je- dem einzelnen selbst.
Ich bitte Sie deshalb, mit Ihrem Ja den Einsatz schweizeri- scher Blauhelmtruppen zu ermöglichen.
M. Tschopp: Enfin un projet novateur susceptible d'enthou- siasmer une partie de notre jeunesse. Vous n'avez qu'à lever le regard vers la tribune pour vous en convaincre. Un projet bien- venu aussi pour nous sortir de notre isolement égoïste sur le plan international. Ce projet, à mon sens, représente la clé d'une politique de sécurité moderne et globale.
Les temps ont beaucoup changé. Nous ne pouvons plus nous contenter de mettre à disposition quelques individus éminents qui gèrent et dirigent de grandes organisations internationa- les. Après le départ de l'excellent Arthur Dunkel de la direction du Gatt, plus aucun Suisse n'est à la tête d'une grande organi- sation internationale. Le faible espoir de placer un jour un Suisse à la tête de l'Organisation internationale du travail n'est, dans cette perspective, qu'une faible hypothèse. J'en conclus que nous devons collectiviser l'effort que nous menons pour la stabilité et la paix du monde.
Mais voici qu'un syndrome bien suisse, qu'une réserve men- tale omniprésente guette ce projet. Les deux extrêmes du spectre d'opinions risquent de se rejoindre: ce sont les frileux, qui entrelardent le texte de loi de références à la neutralité re- dondantes. La conséquence pourrait en être une grande confusion sur le plan international et une hypothèque sur la
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crédibilité du Conseil fédéral qui devra trancher, le cas échéant, quant à l'engagement de cette nouvelle troupe. Puisque nous vivons sous la menace permanente d'un réfé- rendum, il faut éviter à tout prix, me semble-t-il, une alliance objective malsaine, en votant avec force ce projet et en suivant en particulier le projet du Conseil fédéral en ce qui concerne l'article 2.
Keller Anton: Was ist, wenn wir, wie das der Nichteintretensan- trag verlangt, die Friedensförderung durch Blauhelmtruppen aus der «Armee 95» herausstreichen würden? Es wäre ein massiver Substanzverlust, denn die ganze Betrachtungs- weise des Berichtes 90 über die Sicherheitspolitik und des Armeeleitbildes 95 stützt sich auf einen dreigliedrigen Auftrag der Armee: Sie soll erstens unser Land nach wie vor verteidi- gen, sie soll zweitens zur Existenzsicherung beitragen kön- nen, und sie soll drittens ihren Beitrag zur Friedensförderung leisten. Damit sind insbesondere diese Blauhelmtruppen angesprochen.
Dieser dritte und neue Auftrag ist nicht einfach eine Zierleiste der sicherheitspolitischen Architektur der Schweiz, sondern er ist ein tragendes Element dieser Architektur. Der neue Auftrag bedeutet für die Armee eine Vertiefung ihres Sinns. Das be- deutet auch Motivation für diese Armee, und das möchte ich vor allem jenen zu bedenken geben, die sich als Armeebefür- worter verstehen, hier aber Nichteintreten beantragen.
Wenn wir den Auftrag der Armee erweitern, ist dies die richtige Antwort auf eine drängender gewordene Frage. Nach der Zeit des kalten Krieges ist die grossräumige Konfliktzone durch kleinräumigere, aber um so zahlreichere Reibungsflächen er- setzt worden. Folglich ist auch ein Mehr an friedensfördern- dem Bedarf gegeben. Damit ist die Frage auch dringlicher an die Schweiz gestellt, hier solidarisch mitzuwirken. Was sie an Friedensförderung in der Welt und in Europa leisten wird - oder eben nicht -, das fällt auch auf sie zurück. Sie kann doch nicht einen Freibrief in Anspruch nehmen, sich von dieser Ar- beit überall fernzuhalten.
Gerade weil die Grenze zwischen Peace-keeping und Peace- enforcement nicht immer eingehalten werden kann, ist daran zu denken, dass Notwehraktionen nötig sein werden oder nö- tig sein können. Denn, das wird immer klarer, Blauhelmdienst ist keine Sonntagswache. Damit kommt der Ausrüstung, ganz besonders aber der Ausbildung, eine hohe Bedeutung zu; bei- des muss hervorragend sein, wenn wir als Milizarmee auf die- sem Gebiet, das sonst weitgehend von Berufsarmeen belegt ist, bestehen wollen.
Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten.
Gross Andreas: Meiner Meinung nach sprechen vor allem drei Gründe für Eintreten, weshalb ich auch eintreten und die- ser Vorlage zustimmen werde.
Einerseits ist diese Vorlage Ausdruck der Notwendigkeit der internationalen Kooperation in der Sicherheitspolitik statt der Konfrontation. Wir müssen Sicherheitspolitik heute als trans- nationale Gemeinschaftsaufgabe verstehen, die die alten Lan- desgrenzen sprengt. Die Schweiz sollte sich dieser kollektiven Aufgabe nicht verschliessen. Das ist für mich eines der ent- scheidendsten Argumente dafür.
Es ist eine zeitgemässe Erweiterung dessen, was früher in der Schweiz als die Guten Dienste bezeichnet worden ist. Die Blauhelmtruppen an sich wurden geschaffen, um ein Instru- ment der Guten Dienste für die Uno zu haben. Es ist schade, dass sich bisher ein Land, das auf seine Guten Dienste stolz ist, dem Ort, wo die internationale Gemeinschaft gemeinsam ihre Guten Dienste leistet, verschlossen hat.
Sicherheit und Friede bei uns hängen davon ab, ob es uns gelingt, auch ausserhalb unseres Landes, auf dem Kontinent und darüber hinaus, zu Frieden und Sicherheit beizutragen. Erlauben Sie mir aber dennoch, auf zwei grosse Probleme auf- merksam zu machen, die ich im Zusammenhang mit dieser Vorlage sehe. Das wird mich allerdings nicht daran hindern, ihr zuzustimmen. Wir müssen uns dieser beiden Probleme aber doch bewusst sein.
Einerseits fürchte ich, dass, wenn das Referendum kommt, bei der Diskussion in der Oeffentlichkeit zwei Gruppen aneinan-
der vorbeireden werden. Die einen werden sagen, die Neutra- lität sei nicht tangiert, und die anderen werden vor allem die Legitimität dieses Beschlusses in Frage stellen, weil sie den Eindruck haben, das Uno-Nein von 1986 stelle unser Recht in Frage, heute so etwas zu beschliessen. Ich frage mich, ob es nicht besser gewesen wäre, den Beschluss von 1986 neu zur Diskussion zu stellen, zuerst wieder für den Beitritt der Schweiz zur Uno zu kämpfen, die Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz zu überzeugen, dass wir auch an der Uno teilha- ben möchten, nicht nur an einem ihrer wichtigsten Instru- mente, und auf dieser Weise eine Basis für die Ueberzeugung zu schaffen, dass auch die Blauhelmtruppe bzw. die Beteili- gung der Schweiz an den Blauhelmtruppen richtig ist. Ich fürchte, dass der jetzt gewählte Weg, der vom Bundesrat seit 1965 eingeschlagen wurde, problematisch ist.
Andererseits fürchte ich, dass für die gute Sache, nämlich die Beteiligung der Schweiz an der internationalen Gemeinschaft, ein - wie Sie es zu nennen pflegen - «suboptimales» Symbol geschaffen wird, indem eine immer noch militärlastige Sache als ein Symbol für die notwendige zivile gemeinschaftliche An- strengung dargestellt wird. Das wird auf der Seite, die ich ver- trete, viele zweifeln lassen.
Ich stimme trotzdem zu, weil vor allem im Hinblick auf den zweiten Punkt alles in Entwicklung begriffen ist. Die Uno-Trup- pen sind erst seit 1990 in der Lage, das zu tun, wozu sie ge- schaffen worden sind. Sie verfügen heute noch über ein Bud- get, das nicht grösser ist als das Budget der New Yorker Feuer- wehr. Sie werden in nächster Zeit materiell, konzeptionell und auch strukturell ausgebaut werden. Die Weltprobleme erfor- dern dies. Im Zuge dieses Ausbaus wird das Peace-keeping zum Peace-building erweitert werden, das heisst, die Uno- Truppen sollen nicht nur Frieden erhalten, sondern auch Frie- den schaffen. Ueber diesen Ausbau wird auch die zivile Kom- ponente in der Blauhelmtruppen-Idee gestärkt werden.
Es ist wichtig, dass die Schweiz an diesem Ausbau teilnimmt, ihren Beitrag leistet, weshalb auch ich Sie bitte, auf dieses Ge- schäft einzutreten.
Mühlemann: Es besteht kein Zweifel, dass wir uns in letzter Zeit im aussenpolitischen Bereich wiederholt ins Abseits ma- növriert haben. Wir gelten als eine Nation des «sacro ego- ismo», die für Weltverantwortung, für Solidarität, für Mithilfe in Krisenlagen unserer Nachbarn wenig Verständnis zeigt. Diese Vorlage ist eine gute Chance, um hier ein schiefes Bild gerade- zurücken, und zwar im Sinne unserer eigenständigen Aussen- politik.
Diese Vorlage ist nicht als vage, unbestimmte Oeffnung nach aussen zu verstehen oder, Herr Gross Andreas, gar als ein nächster Schritt zum Uno-Beitritt. Diese Vorlage ist als eine Verstärkung unserer bewährten bewaffneten Neutralität und Solidarität zu behandeln.
Wir stehen zur bewaffneten Neutralität. Aber wir haben uns in stärkerem Ausmasse als bisher mit dem Ausland solidarisch zu zeigen. Es muss darum diese Vorlage mit dem Begriff der Solidarität gekoppelt sein. Ich begrüsse deshalb auch den Passus, den die Kommission hinzugefügt hat, nämlich dass diese Vorlage in unsere eigenständige neutralitätspolitische Haltung einzubetten ist. Ich betone «eigenständig».
Wir haben in letzter Zeit zuwenig Phantasie eingesetzt, um un- sere Guten Dienste der Völkergemeinschaft anzubieten. Es gibt Ausnahmen:
Die Osteuropahilfe war ein guter, eigenständiger Weg. Aber wir haben uns im Jugoslawienkonflikt keine Lorbeeren ge- holt - etwa durch besondere Einsätze. Hier haben wir Chan- cen, mit diplomatischer Aktivität Gute Dienste nicht nur am Verhandlungstisch zu zeigen, sondern auch praktisch, mit ei- ner Friedenstruppe, die nicht nur zwischen den Fronten ste- hen soll, sondern die, wie wir sehen, auch zunehmend zum Schutz einer bedrängten Zivilbevölkerung einzusetzen ist.
Ich bin fest überzeugt, dass wir dieser Vorlage mit gutem Ge- wissen zustimmen können. Wir können auch in einer Volksab- stimmung bestehen, wenn wir keine falschen Erwartungen wecken, wenn wir nicht versuchen, aus diesem Ereignis eine neue Uno-Abstimmung zu kreieren, sondern unseren eigenen Weg der Solidarität verstärken.
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Troupes de casques bleus suisses. Loi
Hubacher, Berichterstatter: Wir haben in dieser Eintretensde- batte ungefähr die gleichen Pro- und Kontra-Argumente vor- getragen bekommen, wie wir sie auch in der Kommission ge- hört haben.
Wir haben - sozusagen im Vorfeld eines Referendums - die möglichen Gegenargumente aufgelistet bekommen, wobei ich sofort beifüge: Das Referendum ist ein absolut demokrati- sches Recht und soll eingesetzt werden können. Ich lese denn auch im «Tages-Anzeiger» von heute, dass Frau Fehr erklärte, ihre Kreise würden das Referendum sinnvoll finden.
Der grosse Boss, Herr Blocher, hält sich aber noch bedeckt. Ich möchte Frau Fehr bitten, ihm schöne Grüsse auszurichten. Es wäre nett, wenn wir ihn hier wieder mal sehen könnten. Er ist seit bald zwei Jahren Mitglied unserer Kommission, aber ich glaube, er hat noch an keiner Sitzung teilgenommen - das muss hier einmal gesagt werden -; hingegen wird immer wie- der aus dem Hintergrund mit Referenden gespielt
Die wichtigsten Einwände sind einerseits, der Vorschlag des Bundesrates, Uno-Blauhelme einsetzen zu können, kollidiere mit dem Abstimmungsergebnis von 1986, mit dem Nein zum Uno-Beitritt. Man kann hier, wie immer, für oder gegen die Blauhelme sein. Aber ich möchte die Gegner der Blauhelm- truppen daran erinnern: Lesen Sie die Literatur von 1986 nach - das, was damalige Gegner eines Uno-Beitritts ge- schrieben haben! Es ist immer gesagt worden, das Nein zum Uno-Beitritt bedeute in keiner Weise ein völliges Abseitsstehen von allen Uno-Aktionen. Das Nein ist geradezu damit begrün- det worden, wir könnten trotzdem von Fall zu Fall in eigener Entscheidungsbefugnis an Uno-Aktionen teilnehmen und bei Uno-Unterorganisationen aktiv mitwirken, was ja auch der Fall ist. Die Schweiz ist in unzähligen Uno-Unterorganisationen ak- tives Mitglied, nicht nur finanzieller Beitragszahler.
Das Uno-Nein hat -so ist es von der Mehrheit der Stimmenden ausgelegt und verstanden worden - nicht zur Folge, dass wir uns nun überall abzumelden haben, so wenig wie das Nein zum EWR bedeutet, dass wir nichts mehr mit Brüssel zu tun haben wollen. Die Schweiz muss heute trotz dem Nein zum EWR auf bilateralem und auf anderem Weg versuchen, auch mit Brüssel von Fall zu Fall Vereinbarungen zu treffen. Aehn- lich ist es mit dem Nichtbeitritt zur Uno.
Die Kommission ist hier grossmehrheitlich zur Auffassung ge- kommen, Blauhelme seien mit diesem Volksentscheid absolut verträglich. Es ist keine Desavouierung des damaligen Neins, das wir zu berücksichtigen und zu respektieren haben - das ist völlig klar.
Herr Bischof hat gesagt, Blauhelmeinsätze seien praktisch nutzlos. Es ist wahr, dass die Blauhelme in Jugoslawien den Frieden nicht haben erzwingen können, weil sich die entspre- chenden militärischen Grossmächte nicht zu einer aktiven Ein- mischung haben entschliessen wollen, da sich die Bürger- kriegsparteien im ehemaligen Jugoslawien mit einer Brutalität sondergleichen bekämpfen. Aber kann man so leichtfertig sa- gen, Blauhelme seien in Jugoslawien nutzlos?
Wenn ich mich in die Lage der Zivilbevölkerung zu versetzen versuche, die am meisten unter diesem Bürgerkrieg leidet, glaube ich, sind für diese Menschen die Blauhelme zwar nicht die friedenschaffenden Einheiten, aber sehr oft die letzte Ver- bindung zu einer zivilisierten Welt, die letzte Chance für eine Hilfe, für Abtransporte, Lebensmittelzufuhren usw. Wir dürfen diesen Einsatz, der unter ungünstigsten Umständen erfolgt, nicht mit leichter Hand als nutzlos wegschieben, wenn wir die Hilfsfunktion dieser Blauhelme nicht völlig negieren wollen. Das kleine Schweden hat soeben beschlossen, tausend wei- tere Blauhelmsoldaten nach Bosnien zu schicken, um zu ver- suchen, die abgegrenzten Zonen zugunsten der moslemi- schen Bevölkerung schützen zu helfen.
Es ist mit einem drohenden Unterton gesagt worden: Wir wol- len dann sehen, wie es tönt, wenn das erste Blut fliesst oder wenn - Herr Bischof hat es gesagt - die ersten Bleisärge zu- rückkommen werden! Das ist wahr, das Schweizervolk weiss aus der täglichen Konfrontation mit den Bildern aus Ex-Jugo- slawien oder aus Somalia, dass Einsätze der Blauhelmtrup- pen keine Spaziergänge sind und dass es kein Heilsarmee- Einsatz ist, sondern - wir haben das gesagt - dass es ein ris- kantes Unterfangen ist.
Aber das Autofahren ist auch riskant. Es gibt in diesem Land bekanntlich pro Jahr so um die tausend Tote und 30 000 Ver- letzte als Bilanz zu vermelden. Das Leben ist an sich ein Risiko. Ich schätze es, dass wir hier nicht ein falsches Heldentum fei- ern und die alten Schlachten mit vielen Toten als Symbole her- vorkramen - aber packen wir nicht, weil es riskant sein könnte, von vornherein zusammen und sagen, dort hätten wir nichts zu suchen!
Wir Schweizer schätzen das Risiko nicht. Wir bleiben lieber zu- hause, oder, wie Herr Hess Otto gesagt hat: «Wir bleiben in der warmen Stube und richten schöne Botschaften an die kalte Welt.» Ich meine, das Risiko ist da; wir müssen es in Kauf nehmen.
Ein letzter Punkt. Es ist mehr oder weniger deutlich gefragt worden: Ist das Milizsystem unserer Armee, ist unser Ausbil- dungssystem tauglich, um Blauhelmtruppen ausbilden und einsetzen zu können? Oder - Herr Borer Roland hat das ange- tönt - machen dabei nur die Abenteurertypen mit, die nichts anderes zu tun haben?
Ich glaube, wenn Sie die Armee als kriegstauglich akzeptieren und ihr zutrauen, dass sie für den Ernstfall kriegstauglich wäre, dann können Sie mit gutem Gewissen nicht behaupten, dass wir unfähig sein sollten, Blauhelmsoldaten für humanitäre Ein- sätze ausbilden zu können. Man kann also nicht davon ausge- hen, wir hätten in der Schweiz eine der besten Armeen, wir seien aber aus Gründen dieses Systems unfähig und nicht in der Lage, Blauhelmsoldaten einzusetzen.
In diesem Sinne glaube ich, dass die Kommissionsmehrheit bestätigt worden ist. Ich empfehle Ihnen, auf diese Vorlage ein- zutreten; wir sollten hier als Land nicht mehr länger abseits ste- hen, sondern unsere Verpflichtungen auf uns nehmen. Ge- fragt ist jetzt nicht, dass wir die schönen Worte von Solidarität und was weiss ich aussprechen, sondern dass wir unsere Ver- pflichtung und ein bisschen Mitverantwortung als Mitglied die- ser Weltgemeinschaft, als Mitpassagier dieses Raumschiffes Erde, übernehmen.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommission, für Eintreten zu stimmen.
Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
Frau Fehr: Herr Hubacher, Sie unterschieben mir eine Aeus- serung, die ich nicht gemacht habe; ich finde das sehr kühn. Ich habe nicht von einem Referendum gesprochen, sondern ich bin der Meinung, eine Volksentscheidung wäre sehr gut. Von einem Referendum habe ich nicht gesprochen. Sie hätten sich bei mir erkundigen können, statt in der Zeitung zu kramen.
Was meinen Sitznachbarn anbetrifft, ist er tatsächlich nicht da. Er hat mich in die Kommission geschickt; aber ich kann selber entscheiden. Meine Meinung kann ich selber vertreten und muss nicht zu dem sogenannten «Capo>> hinschauen.
M. Leuba, rapporteur: J'aimerais remercier ici tous ceux qui se sont exprimés sur ce sujet qui, je le crois, est important parce qu'il marque tout de même un tournant, même si, comme je l'ai dit hier, ce n'est pas une révolution. C'est tout de même un point important, à la fois de notre politique étrangère et de no- tre politique de sécurité.
Si je reprends maintenant les arguments des opposants, on peut les grouper sous quatre chapitres.
Le premier, c'est celui des doutes sur l'efficacité des casques bleus. J'aimerais ici reprendre ce que le baron de Coubertin, après Guillaume d'Orange, avait dit: «Il n'est pas nécessaire d'espérer pour entreprendre ni de réussir pour persévérer. » Je crois que les actions des casques bleus se placent exacte- ment dans cette perspective. Des actions de maintien de la paix sont, naturellement du point de vue de l'efficacité, tou- jours extrêmement discutables. En effet, lorsque deux parties sont décidées à en découdre par les armes, il est extrêmement difficile de faire baisser la tension pour réussir à séparer les belligérants. Mais si nous attendions, si la communauté inter- nationale attendait d'être sûre à cent pour cent de la réussite des actions qu'elle entreprend, que ce soit dans le domaine des casques bleus ou dans le domaine purement diplomati-
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que, elle n'entreprendrait jamais rien parce que, précisément, nous sommes dans un domaine où les passions sont très vi- ves et où, par conséquent, l'appel à la raison est une chose ex- trêmement difficile.
Je dirai que si le CICR raisonnait lui-même comme raisonnent les opposants sur le plan de l'efficacité des actions des cas- ques bleus, il resterait à Genève et n'interviendrait jamais dans le monde, puisqu'il est exactement dans la même situation: il intervient, mais sans jamais être sûr que ses interventions soient efficaces.
Ce qu'il est important de souligner - et l'un ou l'autre orateur l'a déjà fait ici -, c'est que l'action des casques bleus a pour ef- fet essentiel de soulager, si peu que ce soit, des misères hu- maines, et qu'à cet égard cette action est déjà efficace. Elle rend sans doute plus difficile la violence sauvage entre les bel- ligérants et, à cet égard aussi, elle a une action positive que l'on ne peut pas contester.
Le deuxième chapitre concerne le danger pour notre neutra- lité. Il n'est pas possible d'enfermer notre neutralité sous une protection en béton. Notre neutralité est un principe de notre politique étrangère. Nous constatons aujourd'hui dans le monde une telle imbrication des actions de politique étran- gère qu'il n'est pas possible de dire que nous pratiquons notre politique de neutralité, mais que nous ne voulons en aucun cas l'exposer à certains dangers. Nous l'exposons déjà dans nos relations diplomatiques avec le monde entier, lorsque nous sommes simplement amenés à faire des protestations ou à faire des représentations dans une capitale étrangère, nous mettons en danger, dans une certaine mesure, notre po- litique de neutralité. Et cette politique de neutralité ne peut pas être conçue comme quelque chose qui est entouré par une carapace de sécurité. Notre politique de neutralité, si elle veut être active, doit naturellement prendre un certain nombre de risques. Finalement, le grand mot qui doit caractériser ce dé- bat, c'est le risque que nous devons raisonnablement pren- dre, aussi dans le cadre de notre politique de neutralité.
Le troisième argument est tiré du vote très clair du peuple suisse le 16 mars 1986 sur l'ONU. Les adversaires disent - c'était notamment l'avis des Démocrates suisses: Vous ne te- nez pas compte, aujourd'hui, du vote de 1986 sur l'ONU, vous voulez contourner la décision du peuple suisse. Il y a deux choses à dire à cet égard. La première, c'est que le monde de 1993 n'est plus le monde de 1986, et il est fort possible que la position du peuple suisse ait également changé. Cela nécessi- tera sans doute encore de longues explications, mais nous ne pouvons pas exclure que le peuple suisse se rallie, d'ici quel- ques années, à la position du Conseil fédéral selon laquelle l'adhésion à l'ONU continue à constituer un des objectifs de la politique étrangère de la Confédération. Donc, on ne peut pas dire que la votation de 1986 restera valable à tout jamais; il s'est produit des choses extrêmement importantes dans l'intervalle, notamment la chute du mur de Berlin et l'effondre- ment du monde communiste.
En rapport avec ce qui précède, il y a lieu d'invoquer ici - le rapporteur de langue allemande l'a déjà fait, mais j'aimerais in- sister là-dessus, nous l'avons toujours dit -; j'étais parmi les adversaires de l'adhésion à l'ONU en 1986 - le fait que nous étions opposés à une participation politique à l'ONU, mais fa- vorables à des participations dans des actions ciblées, dans des actions particulières de l'ONU. Dans le cas particulier, nous sommes exactement dans cette situation: il s'agit d'ac- tions particulières de l'ONU, d'actions auxquelles, sans aucun doute, le peuple suisse donne son accord parce que ce sont des actions de maintien de la paix, ce sont des actions positi- ves en faveur de la sécurité générale et, à ma connaissance, le peuple suisse est favorable au maintien de la paix et à une sé- curité générale.
Enfin, quatrième et dernier groupe d'arguments, ce sont les difficultés de recrutement auxquelles nous allons nous heurter parce que nous avons une armée de milice et non une armée de métier. Il y a sans doute une part de vérité dans cet argu- ment. Nous aurons besoin d'officiers, de sous-officiers et de soldats particulièrement qualifiés, non pas de têtes brûlées, mais de gens qui soient véritablement motivés par la tâche hu- manitaire des casques bleus, qui soient à la fois compétents
professionnellement, bien formés, et qui aient des qualités de caractère tout à fait particulières pour pouvoir exercer cette fonction et supporter ces contraintes qui sont évidemment lourdes, en particulier l'éloignement du pays et le long dé- soeuvrement. Il est vrai, en effet, que les contingents de cas- ques bleus connaissent de longues périodes où il n'y a rien à faire. Il faut des qualités de caractère particulières pour sup- porter ces conditions.
Mais alors, doutons-nous à tel point de notre jeunesse? Avons-nous un tel doute au sujet de notre population que nous pensons ne pas pouvoir trouver des gens qui aient de tel- les qualités? Il faudra faire des expériences, il faudra sans doute modifier des pratiques sur la base des expériences fai- tes, mais c'est aussi pour notre jeunesse - et M. Tschopp l'a dit tout à l'heure - un élément enthousiasmant qui peut être ici avancé si l'on présente bien cette fonction des casques bleus. C'est vrai qu'il y aura des déceptions, c'est vrai qu'on se po- sera aussi des questions quant à l'efficacité; on se posera des questions sur le rapport coût-profit lorsqu'on constatera que des casques bleus suisses perdront peut-être la vie ou seront blessés dans des actions internationales, mais c'est aussi un prix que nous devons payer et que notre peuple, dans son en- semble, doit être prêt à payer pour cette action de solidarité et pour cette action de sécurité.
Finalement, on l'a dit aussi, nous n'avons pas seulement be- soin d'une armée par beau temps, nous n'avons pas seule- ment besoin d'une armée qui est là pour faire des exercices pendant une école de recrues ou trois semaines par année, nous avons aussi besoin d'une armée prête à affronter des tâ- ches réelles et cette opération des casques bleus donnera un nouveau sens au service - ce beau mot de «service> - militaire.
Bundesrat Villiger: Ich danke für die mehrheitlich sehr gute Aufnahme der Vorlage, die schon einen Meilenstein in unserer Sicherheitspolitik darstellt. Im Bericht 90 über die Sicherheits- politik der Schweiz haben wir als eines der ersten Länder nach dem grossen Umbruch im Osten eine neue Sicherheitspolitik formuliert. Diese beruht auf zwei Pfeilern; ich möchte das hier noch einmal kurz in Erinnerung rufen.
Erster Pfeiler: Die Sicherheit der Schweiz hängt sehr stark von der Sicherheit ihrer Umgebung ab. Herr Meier Hans hat mich hier zitiert, und ich möchte ihm sagen: Nicht nur er hat davon gesprochen, sondern auch ich habe das vor dem 6. Juni wäh- rend einigen Wochen immer gesagt. Weil unsere Sicherheit stark von der Sicherheit der Umgebung abhängt, wollen wir ei- nen Beitrag an diese Sicherheit leisten, an die Stabilität vor- nehmlich in Europa. Dabei geht es um die aktive Friedensför- derung durch Kooperation und Hilfeleistung im wirtschaftli- chen und im politischen, aber eben auch im militärischen Be- reich. Das ist der erste Pfeiler unserer Sicherheitspolitik.
Der zweite Pfeiler ist dann die Vorsorge im eigenen Land. Weil es eben nach wie vor alte und neue sicherheitspolitische Risiken gibt, wollen wir uns gegen diese Risiken wappnen. Ziel ist also die Kriegsverhinderung durch die Beibehaltung ei- ner nicht übertriebenen, aber angemessenen Verteidigungs- fähigkeit.
Im Blick auf unsere heutige Diskussion erscheint mir ein Ge- sichtspunkt von besonderem Interesse: das ist der integrale Ansatz, der ganzheitliche Ansatz dieser Sicherheitspolitik. Zi- vile und militärische Massnahmen ergänzen sich gegenseitig. Wir gehen nicht von der illusionären Vorstellung aus, der Friede auf der Welt könne allein durch politische und wirt- schaftliche Massnahmen gewährleistet werden. Wir sind über- zeugt, dass Krisenprävention nur durch ein kombiniertes poli- tisches und militärisches Vorgehen zu leisten ist. Den politi- schen Anliegen muss eine militärische Unterstützung beige- ordnet werden. Zu gross ist sonst das Risiko, dass auf dem di- plomatischen Parkett zwar sehr viel, zum konkreten Schutz der Bevölkerung aber sehr wenig geschieht. Auf dem Balkan haben wir ein Beispiel dafür täglich vor Augen.
Diese neue, internationale Auffassung von Sicherheitspolitik weist den Armeen eine neue Rolle zu. Es geht um eine Strate- gie aktiv ordnender Konfliktverhinderung. Streitkräfte müssen helfen, Konflikte zu vermeiden oder einzudämmen, indem sie die Möglichkeit der Gewaltanwendung sozusagen als Gegen-
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kraft zu der bestehenden Gewaltdrohung zur Wirkung brin- gen. Diese Fähigkeit haben nur Armeen, und damit bieten sie eben Schutz für Staaten und Bevölkerung, tragen zu einer Sta- bilisierung in gefährlichen Situationen bei. Damit ermöglichen sie, Zeit und Handlungsspielraum zu gewinnen, um jene politi- schen Massnahmen zu treffen, die dann auf die Beseitigung der Konfliktursachen zielen.
Wir haben es also mit einer neuen Funktion militärischer Macht zu tun. Sie wird zum Instrument der Friedensförderung, und das Stichwort wurde von einem Redner - ich weiss nicht mehr von welchem - hier gesagt. Es ist die Funktion: schüt- zen, retten, helfen.
Im Hinblick auf die beiden Pfeiler dieser Sicherheitspolitik muss auch unsere Armee multifunktional werden. Sie muss wie bisher den Schutzauftrag durch Verteidigung erfüllen kön- nen. Aber sie muss im Rahmen internationaler Einsätze eben auch Aufgaben der Friedensförderung übernehmen, in we- sentlich breiterem Umfang als heute.
Die Reform gemäss «Armee 95» und das Bundesgesetz über schweizerische Truppen für friedenserhaltende Operationen sind die Schritte zur Verwirklichung dieser neuen Armee. Ich bin sehr dankbar, dass das Volk am letzten Sonntag die Basis zu dieser Reform gelegt hat. Jeder Soldat weiss jetzt, dass das Volk noch immer hinter ihm steht und bereit ist, ihm die Mittel zu geben, mit denen er im Ernstfall überhaupt eine Chance hätte. Wir sind entschlossen, diese Armeereform 95 ohne weiteres Zerreden zu realisieren, und wir hoffen auf Ihre Unterstützung.
Der Zeitpunkt für die Zuweisung neuer Aufgaben im Bereich der Friedensförderung an die Armee ist heute gleichzeitig gün- stig und ungünstig. Zweifellos passt die Schaffung dieser schweizerischen Blauhelmtruppen gut in die internationalen Bestrebungen, den Gedanken der kollektiven Sicherheit zu stärken; auf der anderen Seite führt uns das brutale Gesche- hen auf dem Balkan täglich vor Augen, dass die Möglichkeiten der Staatengemeinschaft zur Eindämmung von Konflikten nach wie vor begrenzt sind.
Ich beginne mit dem Positiven: Erstmals in seiner jahrhunder- tealten Geschichte der Rivalitäten und Konflikte hat Europa sich auf den Weg zu einer gemeinsamen Sicherheit gemacht - ein beschwerlicher Weg. Aber es ist doch sehr bemerkens- wert, dass sich in der Charta von Paris alle KSZE-Mitglieder zu Demokratie, Menschenrechten und Schutz der nationalen Minderheiten verpflichtet haben. Wir wissen natürlich, dass nicht alle Unterzeichnerstaaten diese Werte wirklich respektie- ren. Aber die Verletzung von internationalem Recht und von politischen Verpflichtungen können nicht Anlass sein, darauf zu verzichten, immer wieder zu versuchen, die Beziehungen zwischen den Menschen auf Recht und nicht auf Macht zu gründen. Selbst wenn die europäische Sicherheitsarchi- tektur - sofern man überhaupt davon sprechen kann - im Falle von Ex-Jugoslawien bisher versagt hat, müssen doch die Be- strebungen weitergehen, Aggressionen durch ein System kol- lektiver Sicherheit zu verunmöglichen.
Es gibt letztlich keine wirklich befriedigende Alternative zu die- sem Ziel. Jede internationale Aktion, die mit militärischen Mit- teln einen Rechtszustand erhalten oder wiederherstellen will, steht aber auch unter Erfolgszwang. Internationale Friedens- truppen dürfen nicht versagen, weil sonst die Glaubwürdigkeit einer kollektiven Sicherheit insgesamt in Frage gestellt wird. Ich fürchte, dass sich gerade dieses Glaubwürdigkeitspro- blem jetzt in Bosnien-Herzegowina in besonderer Schärfe stellt
Dieser absolute Erfolgszwang ist wahrscheinlich auch der Grund, warum militärische Fachleute immer wieder vor einem Eingreifen in den offenen Konflikt im früheren Jugoslawien ge- warnt haben. Das Risiko, in einen langen Krieg mit grossem Eskalationspotential verwickelt zu werden, ist zu gross. Viel- leicht wäre Prävention mit nachdrücklicherem Handeln vor ei- nigen Jahren noch möglich gewesen, aber ein Niederschla- gen der Eroberer in schwierigem Gelände ist jetzt offensicht- lich kaum mehr möglich.
Die Möglichkeiten der internationalen Staatengemeinschaft, einen heissen Konflikt zu lösen, sind somit - das muss man ehrlich sagen, auch wenn man Blauhelmtruppen einführen
will - nach wie vor beschränkt. Das ist ernüchternd, aber das darf uns nicht zur Tatenlosigkeit führen. In Europa verstärkt sich deshalb der Wille, auf eine europäische Sicherheitspolitik in Partnerschaft hinzuarbeiten. Nato, WEU, KSZE sind je in an- derer Form daran beteiligt; auch wir sind im Hinblick auf un- sere eigene Sicherheit daran interessiert, dass eine Sicher- heitspartnerschaft entsteht, die diesen Namen wirklich ver- dient. Deshalb darf z. B. das Nein der Schweiz zum EWR-Ver- trag oder zur Uno in unserem handfesten, ureigensten Inter- esse nicht bedeuten, dass sich unser Land von diesen sicher- heitspolitischen Entwicklungen fernhält. Unsere Sicherheit hängt auch davon ab. Wir müssen deshalb im Rahmen unse- rer aussenpolitischen Gepflogenheiten, im Rahmen unserer Neutralität auch einiges für diese europäische Sicherheit tun. Wir tun es jetzt schon aktiv im Rahmen der KSZE. Die Blau- helme sind ein weiterer Schritt; wir setzen damit ein sichtbares Zeichen der Solidarität.
Für mich ist Solidarität nicht einfach ein schwammiger Wert, sondern es ist etwas, das in unserem ureigensten Interesse liegt. Wir wollen zeigen, dass wir den Gedanken der kollekti- ven Sicherheit mittragen, dass wir ein nützliches Mitglied der Völkerfamilie sind und nicht nur ein Einzelgänger, der seine Egoismen pflegt. Ich glaube, eine Schweiz, die international als solches Mitglied empfunden wird und nicht als egoisti- scher Einzelgänger, ist selber auch sicherer. Denn wer Solida- rität gewährt, kann auch eher mit Solidarität rechnen, wenn er sie selber einmal braucht. In diesem Sinn nützt so etwas auch unseren Interessen recht konkret. Man kann diese Solidarität auf finanzielle Leistungen beschränken, aber es zeigt sich im- mer wieder, dass vom Einsatz von Menschen, die mit Fleisch und Blut für etwas einstehen, eine ganz andere politische Wir- kung ausgeht als von der Uebergabe irgendeines noch so schönen Checks.
Ich komme zu den Einwänden, die auch hier von Zweiflern und von Gegnern dieser Vorlage geäussert worden sind. Ich möchte mich auf drei beschränken: erstens, Blauhelme seien mit der Neutralität nicht vereinbar; zweitens, wir hätten den Uno-Beitritt abgelehnt, deshalb könnte man jetzt keine Blau- helme stellen; drittens, Ex-Jugoslawien zeige, dass das alles ohnehin nichts nütze.
Zum ersten Einwand: Beim Abstimmungskampf über den Uno-Beitritt standen in der Tat zwei neutralitätspolitische Argu- mente im Vordergrund: Die Teilnahme an Sanktionen der Uno und das Zur-Verfügung-Stellen von Blauhelmen seien mit der Neutralität nicht vereinbar. Beiden Argumenten hat aber die Entwicklung seither die Grundlage entzogen. Fast alle nam- haften Völkerrechtler sind sich einig, dass das Neutralitäts- recht dann nicht gilt, wenn die Uno im Namen der Völkerge- meinschaft Rechtsbrecher bestraft, sei es mit Sanktionen, sei es mit Truppeneinsätzen; bei solchen Truppeneinsätzen handle es sich nicht um Kriege im herkömmlichen Sinne, son- dern um Polizeiaktionen der Völkergemeinschaft gegen den Aggressor. Wer bei solchen Sanktionen beispielsweise nicht mitmache, der begünstige sozusagen den Aggressor, helfe ihm indirekt, und das wiederum würde von der Völkergemein- schaft nicht verstanden. Deshalb hat die Schweiz auf autono- mer Basis zum Beispiel an den Sanktionen gegen Irak im Golf- krieg oder gegen Rest-Jugoslawien teilgenommen. Alles an- dere wäre doch politisch undenkbar gewesen.
Gemäss dieser völkerrechtlichen Schule dürfte der Neutrale sogar an gewaltsamer Durchsetzung des Völkerrechtes teil- nehmen, beispielsweise an einem Golfkrieg. Es liegt aber auf der Hand, dass so etwas von unserem Volk nicht verstanden würde. Für das Volksempfinden war der Irak-Krieg ein Krieg, nicht einfach eine Polizeiaktion. Die völkerrechtliche Lehrmei- nung scheint mir nur dann wirklich haltbar, wenn die Verhän- gung von Sanktionen oder der Einsatz von Truppen eindeutig durch die Völkergemeinschaft legitimiert sind und wenn auch nicht der leiseste Verdacht besteht, eine solche Aktion könne letztlich machtpolitische Hintergründe haben.
Beim Einsatz von klassischen Blauhelmen stellen sich aber all diese Fragen nicht, stellt sich das Neutralitätsproblem nicht, weil sich klassische Blauhelme auf friedenssichernde Mass- nahmen beschränken - neudeutsch Peace-keeping - und das friedenserzwingende, gewaltsame Peace-enforcement
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eben ausgeschlossen ist. Und weil gemäss den Gepflogen- heiten der Uno alle beteiligten Konfliktparteien einverstanden sein müssen, kann sich hier auch bei orthodoxestem Neutrali- tätsverständnis gar kein Neutralitätsproblem stellen.
Der Blauhelmsoldat ist auch lediglich für die Notwehr bewaff- net; gerade die Notwehr war ja schon immer eigentlich das si- cherheitspolitische Kredo des Neutralen. In diesem Sinne pas- sen natürlich diese Blauhelme sehr konkret und genau auch in unsere eigene Tradition der Guten Dienste.
Zum zweiten Einwand, der Ablehnung des Beitritts zur Uno durch unser Volk: Wir haben uns seitdem mehrfach an Sank- tionen beteiligt; wir haben mit den Blaumützen (Sanitätsange- hörige) in Namibia und in der Sahara, mit Militärbeobachtern im Golan und jetzt auch in Ex-Jugoslawien erste Schritte in Richtung von Blauhelmen getan. Persönlich habe ich den Ein- druck, dass beides beim Volk Zustimmung gefunden hat.
Ich weiss, dass man dazu neigt, das Volk in die eigenen Ueber- legungen einzubeziehen, wenn man hier Voten hält. Das war auch vor dem 6. Juni der Fall. Ich weiss natürlich auch nicht, wie jeder einzelne in diesem Lande denkt. Hingegen kann ich hin und wieder anhand der Briefe, die ich bekomme, den Puls fühlen. Ich habe auch Kritik zu diesen Aktionen bekommen, aber die Zustimmung war wesentlich grösser. Dies scheint zu belegen, dass seit der Uno-Abstimmung doch ein gewisser Bewusstseinswandel Platz gegriffen hat. Wenn ich hier ganz ehrlich bin, gebe ich sogar zu, dass bei mir selber seit der da- maligen Abstimmung ein Bewusstseinswandel stattgefunden hat. So hat denn auch diese Blauhelm-Botschaft in der Ver- nehmlassung überwältigende Zustimmung gefunden. Es ist aber dem Bundesrat bewusst - das möchte ich den Kritikern sagen -, dass diese Blauhelme demokratisch legitimiert sein müssen; das scheint mir das Entscheidende zu sein.
Wir haben Rechtsgelehrte gehabt, die uns gesagt haben, ei- gentlich hätten wir solche Blauhelmtruppen auch nur auf der Basis einer Verordnung aufstellen können; ich habe mich da- gegen gewehrt. Wir haben die Form des Gesetzes gewählt, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil es durch die Möglichkeit des Referendums eine unbestrittene demokratische Legitima- tion zu diesen Blauhelmen geben wird. Ob nun das Referen- dum kommt oder nicht - ich hoffe immer noch, dass es nicht kommt, aber wenn es kommt, dann kommt es halt -, der Hin- weis auf den Volkswillen bei der Uno-Abstimmung wird nicht mehr relevant sein.
Herr Steinemann hat die Guten Dienste angeführt Ich möchte dazu doch eine Bemerkung machen. Bis vor einigen Jahren waren die Guten Dienste eigentlich die Domäne der Neutra- len, man brauchte sie dafür. Ich muss Ihnen aber sagen, dass mit dem Wegfall des kalten Krieges, mit dem Umbruch im Osten nun die Neutralen als Träger der Guten Dienste plötzlich nicht mehr so gefragt sind. Es werden Länder eingesetzt, die sowohl Mitglieder der Uno als auch anderer Organisationen sind. Diese Marktnische ist verschwunden, obwohl wir ja dar- auf spezialisiert waren - zwar nicht ganz, aber doch weitge- hend. Auch deshalb scheint mir eine Erweiterung in eine neue Form der Guten Dienste richtig und nützlich.
Zum dritten Einwand: Es ist in der Tat so - das beschäftigt mich sehr -, dass in der Völkergemeinschaft die Friedensan- strengungen für Ex-Jugoslawien trotz grossem materiellem und rhetorischem Einsatz bisher auf geradezu deprimierende Weise erfolglos waren. Man muss im Gegenteil, wenn man die Sache ehrlich anschaut, sogar feststellen, dass die laufenden Friedensgespräche ständig zynisch missbraucht worden sind, um Zeit zu gewinnen und mit militärischen Mitteln Faits accomplis zu schaffen.
Ich möchte aber mit Nachdruck darauf hinweisen - es wurde hier auch von den Kommissionssprechern erwähnt -, dass ge- rade im Falle von Ex-Jugoslawien dank dem Einsatz von Blau- helmen Tausende von Menschen geschützt und Tausende von alten Frauen und Kindern vor dem sicheren Tod durch Kälte, Hunger und Gewalt verschont geblieben sind.
Sicher haben die Blauhelme keinen politischen Erfolg feiern können; nichtsdestoweniger war ihnen, wenn man das nüch- tern betrachtet, ein humanitärer Erfolg beschieden. Wir dürfen eben nicht übersehen, dass viele andere Blauhelmeinsätze er- folgreich verlaufen sind, und wenn die Uno nicht finanziell und
personell völlig überfordert wäre, gäbe es vielleicht noch mehr erfolgreiche Operationen.
Die Nachfrage nach diesen Blauhelmen ist stark gestiegen. Bis 1990 leisteten etwa 10 000 Blauhelme Dienst, heute sind es bereits über 50 000. Seit dem Ende des kalten Krieges hat die Uno an Handlungsfähigkeit gewonnen, auch wenn diese Handlungsfähigkeit gerade jetzt im Balkankonflikt auf eine harte Probe gestellt wird. Es ist zu hoffen, dass diese Hand- lungsfähigkeit sich wieder weiter verbessern wird und nicht Meinungsunterschiede - etwa im Sicherheitsrat - zu einem versteckten Veto sowie zu erneuten Blockierungen führen.
Die Tatsache, dass wir in den Blauhelmbereich hinein expan- dieren wollen, wird im Ausland äusserst positiv aufgenom- men. Auch wenn solche Uno-Einsätze unvollkommen sind, gibt es keine Alternative dazu. Gerade der Kleinstaat hat ja ein Interesse daran, dass sich die Beziehungen zwischen den Staaten nicht über Machtpolitik, sondern über Völkerrecht ent- wickeln. Mängel an real existierenden Organisationen dürfen nicht zum Alibi für das Nichtmitmachen werden.
Zum Peace-keeping: Wir können, meine ich, die Risiken für unsere freiwilligen Soldaten durch die Beschränkung auf das Peace-keeping stark reduzieren. Aber es gibt natürlich bei Blauhelmen genauso wenig Nullrisiken wie etwa bei freiwilli- gen Rotkreuzeinsätzen. Blauhelmeinsätze sind nicht ein Club Méditerranée oder ein Robinson-Club, sondern es sind Ein- sätze, die ihren Preis haben, und wir müssen uns deshalb - das sage ich in allem Ernst - unserer Verantwortung für das, was wir beschliessen, voll und ganz bewusst sein. Wir müssen es ertragen können, dass es vielleicht auch einmal Schweizer gibt, die verletzt werden oder die gar sterben.
Aber dürfen wir solche Risiken, die wir ja begrenzen wollen, wirklich nur den Schweden, Norwegern, Franzosen, Oesterrei- chern, Finnen oder Kanadiern überlassen? Dürfen wir uns sel- ber zu gut sein, uns hier von solchen Einsätzen einfach zu dis- pensieren, aber immer mit grosser Geste zu kritisieren, was man mit anderen Armeen in anderen Bereichen dieser Welt ei- gentlich hätte tun sollen oder jetzt tun sollte?
Ich habe schon gesagt, dass wir die Peace-enforcement- Aktionen ausschliessen wollen. Es geht - um das zuhanden der Materialien klar zu definieren - im Peace-keeping im tradi- tionellen Sinn beispielsweise um die Erhaltung eines bereits bestehenden Waffenstillstandes, um eine Stabilisierung etwa eines Kampfunterbruchs. Darunter fallen aber auch weitere Aktivitäten wie Kontrolle des Rückzugs aus besetzten Gebie- ten, Unterstützung von Entminungsaktionen, Blindgängerver- nichtung, Schutz von Lieferungen humanitärer Güter.
Friedenserhaltende Operationen sind Konsensoperationen; sie bedürfen der Zustimmung nicht nur des Einsatzlandes, sondern aller Konfliktparteien. Peace-keeping schliesst die Anwendung offensiver Gewalt zur Erzielung des Mandat- zweckes aus.
Nun hat aber die Praxis gewisse Anpassungen an die neuen Realitäten mit sich gebracht. Ich möchte auch das erwähnen. Erlaubt wird nicht mehr nur der Waffengebrauch zur Notwehr und zur Selbstverteidigung im engsten Sinne, sondern etwa auch zum Schutz einer gewissen Bewegungsfreiheit, die für das Mandat nötig ist, zum Schutz auch jener Installationen, die zur Erfüllung des Auftrages nötig sind.
Wie ich schon gesagt habe, wollen wir uns nicht an kollekti- ven Zwangsmassnahmen beteiligen. Gerade diese Leit- planke scheint mir auch politisch wichtig, weshalb wir diese Bedingungen in Artikel 2 umschrieben haben, obschon ei- nige von Ihnen diese Bedingungen als etwas eng empfun- den haben.
Zum Ueberschwappen vom Peace-keeping in Peace-enforce- ment: Wir sind der Meinung, dass Peace-keeping und Peace- enforcement sich nach wie vor -trotz Ex-Jugoslawien - ausrei- chend auseinanderhalten lassen, wenn auch zugegebener- massen eine gewisse Grauzone bestehen mag. Eine völlig eindeutige, erschöpfende, helvetisch perfekte Definition der für uns Schweizer zulässigen und zumutbaren Operationsfor- men ist wahrscheinlich nicht möglich. Die Teilnahme oder Nichtteilnahme muss deshalb fallweise auf der Grundlage einer kontinuierlichen Beurteilung des Mandatszweckes er- folgen.
34-N
N 10 juin 1993
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Troupes de casques bleus suisses. Loi
Deshalb ist es auch wichtig, dass Sie dem Bundesrat die Kom- petenz geben, gegebenenfalls Blauhelme zurückzuziehen. Ich kann Ihnen sagen, dass der Bundesrat von dieser Ermäch- tigung keinesfalls leichtfertig Gebrauch machen wird. Aber im übrigen zeigt gerade das Beispiel Ex-Jugoslawien, dass es klassische Blauhelme fertigbringen - wenn sie sich diszipli- niert verhalten -, eben nicht in den Konflikt hineingezogen zu werden; ein eigentliches Ueberschwappen von Peace-kee- ping in Peace-enforcement hat bisher nicht stattgefunden.
Wir meinen, dass im Lichte der aktuellen Uno-Praxis ein sol- ches Ueberschwappen auch nicht zu befürchten ist. Wir dür- fen aber - auch das möchte ich sehr deutlich sagen -, bei aller Selbstbeschränkung auf das Peace-keeping, nicht durch allzu grosse Vorsicht schon bei den Verhandlungen über den Ein- satz unserer Truppen den Eindruck erwecken, wir seien nur eine Schönwetter-Blauhelm-Armee, die dann, wenn irgendwo ein Einsatz wirklich realisiert werden muss, sich wieder klamm- heimlich zurückzieht.
Gemäss unseren Vorstellungen soll die Schweiz nicht nur der Uno, sondern auch der KSZE Blauhelme zur Verfügung stel- len. Die KSZE hat zwar noch keine, aber es ist denkbar, dass gelegentlich solche geschaffen werden. Der Wille dazu be- steht, und weil es sich hier um eine europäische kollektive Si- cherheitsorganisation handelt, meinen wir, dass wir das gleich wie bei der Uno tun sollten. Wir wollen aber mit diesem Gesetz nicht einen Blankocheck erhalten. Falls sich andere Entwick- lungen zeigen sollten, wo wir Blauhelme einsetzen möchten, müsste das Parlament dies mittels Gesetz beschliessen.
Ich will nun etwas abkürzen, weil die Debatte schon lange ge- dauert hat. Ich glaube, dass auch der Einwand, es gäbe keine Marktnische mehr, Blauhelme seien vorbei, bei der Personal- knappheit der Uno nicht zutrifft. Ich bin durchaus der Meinung, dass die Uno sehr dankbar sein wird, wenn ein weiterer Staat mithilft, weil andere Staaten sich in diesem Bereich im Moment überfordert fühlen.
Noch zu einigen operationellen, finanziellen und militärisch- ausbildungsmässigen Gesichtspunkten, die in der Debatte angeführt worden sind. Wir können Ihnen heute nicht sagen, wie ein solches Kontingent konkret aussehen wird, denn wir werden für jeden einzelnen Einsatz ein solches Kontingent spezifisch ausrüsten und strukturieren müssen.
Es wird sich im Mittel um ein Kontingent zwischen 400 und 800 Soldaten handeln, ein übliches Uno-Bataillon. Weil aber sehr viel Flexibilität nötig ist, müssen Sie dem Bundesrat - in Abweichung von der geltenden Militärorganisation - die Kom- petenz geben, den Bestand, die Zusammensetzung usw. sehr rasch sozusagen à la carte festzulegen, je nach dem, ob es mehr in Richtung eines logistischen Einsatzes, in Richtung ei- nes klassischen Einsatzes oder mehr in Richtung eines medi- zinischen Einsatzes geht. All das ist innerhalb des gesetzli- chen Rahmens möglich.
Weil wir keine stehenden Truppen haben, müssen wir einen grossen Pool von Interessenten bilden, der das acht- bis zehn- fache, also einige tausend Personen, umfasst - einen Pool, aus dem sich dann freiwillig Leute melden können, wenn es zu einem konkreten Einsatz kommt Wir werden nur Angehörige der Armee einsetzen, die sich freiwillig melden. Der Einsatz von freiwilligem zivilen Personal muss nach allen Erfahrungen, die wir haben, die Ausnahme bleiben, weil es militärische Ak- tionen sind und weil militärisch ausgebildete Leute sich dafür einfach besser eignen und die Einsätze psychisch auch bes- ser ertragen. Für Zwangseinsätze von Soldaten fehlt die ver- fassungsmässige Grundlage. Ich meine auch, ein Zwangsein- satz wäre politisch unklug.
Wir gehen davon aus, dass wir nicht ganz ohne professionel- les Personal auskommen werden. Gewisse Schlüsselpositio- nen und in besonders sensiblen Phasen vielleicht auch an- dere Funktionen werden mit Berufssoldaten aus dem Instrukti- ons- oder Festungswachtkorps besetzt werden müssen. Aus Bestandesgründen wird dies unter Umständen nur temporär möglich sein, aber immerhin: wir können damit eine Aktion durchführen. Bei bestimmten Spezialisten, z. B. Aerzten, wer- den wir selbstverständlich auf Berufspersonal zurückgreifen müssen. Wir können hier auf unseren Erfahrungen bei den Blaumützen aufbauen. Sollte diese Basis nicht ausreichen -
ich hoffe es eigentlich nicht -, müssten wir natürlich mit Perso- nalbegehren kommen; aber so weit ist es im Moment nicht.
Um den spezifischen Bedürfnissen des Einsatzes gerecht wer- den zu können, müssen wir das Kontingent auf den spezifi- schen Einsatz hin ausbilden. Das sehen wir auf einem beste- henden Waffenplatz vor. Es braucht eine professionell einge- richtete Basis. Ich werde dann bei den Motionen und beim An- trag Pini noch darauf zurückkommen.
Bei der Ausrüstung möchten wir uns nach Möglichkeit auf be- stehendes Armeematerial stützen. Wir werden aber selbstver- ständlich auch à la carte gewisses Material kaufen müssen. Ich möchte hier nur die Radschützenpanzer erwähnen.
Wir haben in der Botschaft bewusst auf Radschützenpanzer verzichtet, u. a. aus Kostengründen. Sehr wahrscheinlich wer- den wir Ihnen aber schon im nächsten Rüstungsprogramm eine erste Tranche Radschützenpanzer beantragen, um einen kleinen Teil unserer Infanterie beweglicher zu machen. Selbst- verständlich würden diese Schützenpanzer den Blauhelmen bei Bedarf sofort zur Verfügung gestellt. Unsere Leute müssen selbstverständlich Material haben, das ihnen optimalen Schutz gewährt.
Ich komme noch kurz zu den Kosten und auch zur Frage, die Herr Eggly hier aufgeworfen hat: ob wir uns im Moment Blau- helme leisten können und wollen. Die Aufstellung trifft das EMD in einem finanzpolitisch schwierigen Zeitpunkt. Sie wis- sen, dass wir in der letzten Zeit ständig weniger Mittel bekom- men haben. Wir haben massiv gespart. Dieser Spardruck la- stet wahrscheinlich noch während vieler Jahre auf dem EMD. Es ist deshalb kaum damit zu rechnen, dass wir wegen der Blauhelme ein riesiges neues Budgetwachstum bewilligt be- kommen werden.
Zur Aufteilung der Kosten: Sowohl das EDA wie das EMD ha- ben in bezug auf die friedenserhaltenden Operationen Aufga- ben wahrzunehmen. Dem EDA werden die aussenpolitischen und diplomatischen Aspekte übertragen sein; dem EMD die personelle und materielle Bereitstellung sowie die operatio- nelle Durchführung der Aktionen. Daraus folgt, dass die Ko- sten für den Aufbau und den Einsatz bei der im EMD geschaf- fenen Abteilung für friedenspolitische Massnahmen im Stab der Gruppe für Generalstabsdienste anfallen und die Mittel dort bereitgestellt werden müssen.
Es ist eine klare Politik in der ganzen Bundesverwaltung, dass die Kredite dort einzustellen sind, wo die Verantwortung be- steht, also auch die Verantwortung für den Aufbau und den Einsatz des Kontingentes. Es ist daher klüger, man macht es beim EMD als beim EDA.
Also stellt sich nicht die Frage, wo man die Kredite budgetiert, sondern die Problemstellung ist folgende: Wird das EMD zu- sätzliche Mittel für die zusätzlich anfallenden Kosten erhalten, oder müssen wir alles, wie in der Botschaft angedeutet, selbst auffangen? Selbstverständlich würde ich es begrüssen, wenn im Budget des EMD die 58 Millionen Franken für den Aufbau aufgestockt werden könnten, da es sich hier um eine neue Auf- gabe handelt. Ob das möglich sein wird oder nicht, werden Sie beim Budget beschliessen. Zusätzlich müssen wir in bei- den Departementen 18 Millionen Franken für departementsin- terne Aufwendungen haben. Das sind die fixen Kosten, die wir investieren müssen, damit wir Blauhelme überhaupt aufstellen können.
Die Finanzierung eines konkreten Einsatzes würde selbstver- ständlich den Rahmen des EMD-Budgets eindeutig spren- gen. Im allgemeinen werden wir Ihnen das wahrscheinlich mit einem Nachtragskredit beantragen müssen, und zwar einfach deshalb, weil konkrete Einsätze zum Zeitpunkt der Budgetie- rung meistens gar nicht vorausgesehen werden können.
Ich bin mir bewusst, dass diese Kosten hoch erscheinen mö- gen. Aber ich möchte hier bekräftigen, was auch in der De- batte gesagt worden ist: Halbheiten können wir uns nicht lei- sten. Es steht die Glaubwürdigkeit nicht nur der Armee, son- dern auch des Landes auf dem Spiel. Es ist selbstverständlich, dass wir mit möglichst wenig Mitteln auskommen wollen, aber wir wollen eine professionelle Leistung erbringen. Deshalb sind hier den Sparmöglichkeiten Grenzen gesetzt.
Damit komme ich zum Schluss. Ich bin sehr überzeugt, dass der Einsatz von Blauhelmen einen nötigen Schritt zur weiteren
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Schweizerische Blauhelmtruppen. Bundesgesetz
Dynamisierung unserer Sicherheitspolitik darstellt, dass es gerade in unserer turbulenten und ungewissen Zeit wichtig ist, dass wir uns an der Friedensförderung in Europa und weltweit beteiligen.
Ich bin Ihnen deshalb sehr dankbar, wenn Sie auf diese Vor- lage eintreten.
Präsident: Herr Bundesrat, Ihr Vorbezug auf die Redezeit be- trägt 15 Minuten. Ich bitte Sie, bei den nachfolgenden Stel- lungnahmen diesen Vorbezug zu kompensieren. (Heiterkeit)
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit (Eintreten)
144 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit/Steinemann (Nichteintreten)
23 Stimmen
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Pini Abs. 3 (neu)
Er wird beauftragt, eine Organisation für die Ausbildung der künftigen Blauhelmtruppen aufzubauen, die abwechslungs- weise auf den verschiedenen Waffenplätze der Schweiz tätig ist.
Art. 1
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Pini Al. 3 (nouveau)
Il est chargé de concevoir une organisation itinerante dans les différentes places d'armes de la Suisse, pour l'instruction des futures troupes de casques bleus.
Abs. 1, 2 - Al. 1, 2 Angenommen - Adopté Abs. 3 - Al. 3
M. Pini: A vrai dire, ma proposition touche un aspect qui a déjà été, en quelque sorte, un peu caricaturé. Je sais qu'il y a un certain litige pour définir, déterminer le lieu où les troupes de casques bleus doivent être organisées. Nous avons entendu au sein de la Commission de la politique de sécurité les argu- ments pour et contre ce point précis. Il me semble qu'un ma- laise («un disagio») subsiste encore aujourd'hui, car tout le monde ne serait pas d'accord qu'un certain lieu - Bière par exemple - soit choisi pour devenir la place («der Ort») stable pour l'instruction des casques bleus.
C'est pour cette raison que j'ai fait une proposition un peu «fé- déraliste» - peut-être malvenue de la part d'un représentant d'un canton «infidèle» à la Confédération ces dernier temps - disant que, là où nous avons des places d'armes à disposition il est possible de les restructurer à nouveau, car l'initiative «40 places d'armes, ça suffit!» n'a pas été acceptée. Il me sem- ble que pour passer le cap des oppositions on pourrait juste- ment prévoir une organisation itinérante selon les nécessités. Dans mon canton par exemple, nous avons une place d'ar- mes pour l'infanterie, une pour les grenadiers. On a des ins-
tructions pour les pilotes. On a l'instruction 4 pour les troupes sanitaires à Losone. Nous avons même l'artillerie.
Je pense que cet exemple peut vous expliquer les raisons pour lesquelles il me semble que, au fur et à mesure des né- cessités du groupe qu'on veut composer, on puisse utiliser ces places d'armes suisses. J'ai fait la proposition de ne pas fixer l'instruction en un seul lieu, pour éviter des litiges d'ordre local, et de prévoir - si c'est possible du point de vue pratique - des déplacements selon les disponibilités des places d'armes qui existent en Suisse, pas seulement au Tessin, mais aussi à Genève, à Bâle, dans tous les cantons où nous avons des pla- ces d'armes qui peuvent être utilisées pour l'instruction des casques bleus.
C'est le sens et la portée de mon intervention et de ma proposi- tion («Antrag»), à savoir éviter justement qu'on se fixe en un seul lieu, ce qui risque de créer des litiges après coup.
Hubacher, Berichterstatter: Wir haben diesen Antrag in der Kommission nicht beraten; er war dort noch nicht vorgestellt worden. Was soll ich dazu sagen? Ich finde keine Argumente, weder solche dafür noch solche dagegen. Es gibt an sich or- ganisatorisch keine Begründung, weshalb man nicht an ver- schiedenen Orten Blauhelmtruppen ausbilden könnte. Aber es gibt auch keine stichhaltigen Gründe, weshalb man das tun soll. Ich überlasse es Herrn Bundesrat Villiger, darzulegen, weshalb das EMD einen ganz bestimmten Waffenplatz, näm- lich Bière, für diese Ausbildung vorgesehen hat. Ich nehme an, es gibt logistische Gründe dafür. Ich finde den Antrag, wie ge- sagt, sympathisch, irgendwie nötig, aber geradezu auch un- nötig.
M. Leuba, rapporteur: En ce qui concerne la proposition un peu surprenante de M. Pini, je crois que l'on doit d'abord dire qu'elle touche un domaine qui est de toute évidence de la compétence du Conseil fédéral et non de celle de l'Assemblée fédérale.
Il ne s'agit pas de dire maintenant au Conseil fédéral que c'est sur telle place d'armes que doivent être instruites les troupes d'artillerie, que c'est sur telle place d'armes que doivent être instruites les troupes sanitaires, et de lui imposer une espèce de camp itinérant pour les casques bleus. Je crois que le cri- tère essentiel est celui auquel devrait se référer le Conseil fédé- ral - et c'est peut-être celui auquel il s'est référé -, c'est-à-dire celui de l'efficacité et celui des disponibilités.
En effet, on ne peut pas mettre des casques bleus n'importe où, et en plus d'une école de recrues sur une place d'armes. Il y a vraiment des niches dans lesquelles il faut introduire cette instruction et il me paraîtrait tout à fait raisonnable qu'on ne provoque pas, comme ça, une vacation à travers toute la Suisse pour la formation de ces casques bleus.
Enfin, il y a évidemment des motifs de coûts. On vient de le ré- péter et le Conseil fédéral l'a dit dans son exposé: cette opéra- tion est relativement coûteuse. Alors, il y a une seule chose dont je suis sûr: la solution Pini la rendrait encore un peu plus coûteuse par les obligations de déplacement.
Bundesrat Villiger: Im Grundsatz habe ich sehr viel Verständ- nis für den Antrag Pini. Lustigerweise fühle ich mich, vergli- chen mit noch vor vier Jahren, in einem etwas veränderten Umfeld. Vor vier Jahren habe ich von überallher Anfragen er- halten, weniger Militär einzuquartieren. Seit einiger Zeit aber erhalte ich Anfragen aus verschiedenen Regionen, die gerne mehr Truppen haben möchten. Die Situation hat sich also stark verändert. Das macht es mir etwas leichter. Selbstver- ständlich möchten wir gerne in allen Regionen etwas tun, wo man uns gerne sieht, und solche Regionen gibt es wieder zu- nehmend.
Ich habe auch Verständnis dafür, dass eine solche Anfrage aus dem Tessin kommt, kann aber zu Ihrer Beruhigung sagen, dass das Tessin mit seinen Waffenplätzen für uns sehr wichtig bleibt, dass wir dort sicher nicht signifikant abbauen werden. Es wird sich in allen Regionen das Problem des Personalbe- standes stellen, das ist klar. Unter anderem wird auch Lodrino ein wichtiger Flugplatz bleiben. Ich glaube, dass der Kanton Tessin auch mit Truppen gut versorgt bleiben wird.
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N 10 juin 1993
Ich halte es aus grundsätzlichen Erwägungen auch für falsch, wenn Sie in ein Gesetz Klauseln aufnehmen, die dem Bundes- rat beim Vollzug des Gesetzes die Hände binden. Sie sollten sich auf die Grundsätze beschränken und den Vollzug dem Bundesrat überlassen. Nun, ich greife schon etwas vor auf das, was ich nachher zur Motion der Kommissionsminderheit nicht mehr ausführen muss, um Zeit zu sparen. Die Vizepräsi- dentin und der Präsident sind dann mit dem Bundesrat viel- leicht etwas nachsichtiger - es ist mir aber lieber, sie weisen mich nachträglich auf die Zeitüberschreitung hin, als mich zu unterbrechen.
Die Blauhelme brauchen für die Ausbildung eine bestimmte Infrastruktur. Wir brauchen eine Infrastruktur für etwa 26 Wo- chen Ausbildung pro Jahr, beispielsweise für die Fahrübun- gen mit den Schützenpanzern, für das Eintrainieren der Pa- trouillengänge usw. Wir müssen breite, möglichst realitäts- bezogene Uebungen anlegen können. Ein Gelände ist ge- fragt, das einem allfälligen Einsatzort entspricht usw. Hier zeigt sich nun, dass sich der Waffenplatz Bière ausserordentlich gut eignet.
Es kommt noch eine andere Ueberlegung dazu: Es gibt in der neuen Waffenplatznutzung der Zukunft eigentlich zwei Ele- mente, die viele Regionen haben möchten: das eine sind die Blauhelme, und das andere ist das Zentrum für die Ausbildung der militärischen Führung. Wir möchten das so aufteilen, dass das eine in die Westschweiz und das andere in die Deutsch- schweiz kommt Ich glaube, gerade die Blauhelme sind etwas, das in der Suisse romande sehr willkommen sein wird, und wir sollten das - so viel im Hinblick auf die Stellungnahme zur Mo- tion - den Waadtländern übergeben, weil Bière sehr ideal ist In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, den Antrag Pini - trotz aller Sympathie, die ich für das Anliegen habe - abzulehnen.
M. Pini: Je dois contester deux choses: premièrement, ce pro- blème a été discuté au sein de la Commission de la politique de sécurité. J'avais dit qu'il y avait ce litige et demandé ce que l'on pouvait faire.
Deuxièmement, je refuse toute marque de «pietismo» à l'égard du Tessin, Monsieur le Conseiller fédéral. Si nous sommes ce que nous sommes, c'est parce que nous sommes toujours écartés de tout projet de la part du gouvernement. Maintenant, ça suffit! Je maintiens ma proposition, parce que je considère que s'il est vrai que le Tessin est important, il faut l'indiquer et ne pas toujours le considérer comme la «Cenerentola» des problèmes fédéraux
Abstimmung - Vote Für den Antrag Pini Dagegen
7 Stimmen 42 Stimmen
Art. 1bis Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Abs. 1 Bst. a-c Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 1 Bst. abis (neu) Mehrheit
abis. diese Uebereinkommen neutralitätspolitisch unbedenk- lich sind; Minderheit (Carobbio, Bürgi, Gross Andreas, Haering Binder, Hollen- stein, Hubacher, Keller Anton, Leu Josef, Meier Hans, Schni- der, Tschäppät Alexander)
Ablehnung des Antrages der Mehrheit
Abs. 2, 3 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2bis Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit
(Tschäppät Alexander, Carobbio, Gross Andreas, Haering Binder, Hollenstein, Meier Hans)
abschliesst. Diesen Kommissionen steht ein selbständiges Antragsrecht an den Bundesrat zum Abschluss von Abkom- men nach Absatz 1 zu.
Antrag Bezzola Abs. 1 Bst. abis (neu)
abis. diese Uebereinkommen mit der schweizerischen Neu- tralität vereinbar sind.
Art. 2 Proposition de la commission Al. 1 let. a-c Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 1 let. abis (nouvelle) Majorité
abis. ces conventions ne présentent pas d'inconvénients du point de vue de la politique de neutralité;
Minorité
(Carobbio, Bürgi, Gross Andreas, Haering Binder, Hollen- stein, Hubacher, Keller Anton, Leu Josef, Meier Hans, Schni- der, Tschäppät Alexander) Rejeter la proposition de la majorité
Al. 2, 3 Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2bis Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Tschäppät Alexander, Carobbio, Gross Andreas, Haering Binder, Hollenstein, Meier Hans) ... des Chambres fédérales. Ces commissions ont le droit de faire des propositions au Conseil fédéral de manière indépen- dante en vue de la conclusion de conventions au sens de l'arti- cle premier.
Proposition Bezzola Al. 1 let. abis (nouvelle) abis. ces conventions soient compatibles avec la neutralité suisse.
Abs. 1 Bst. a-c -Al. 1 let. a-C Angenommen - Adopté
Abs. 1 Bst. abis - Al. 1 let. abis
M. Carobbio, porte-parole de la minorité: Au nom d'une forte minorité de la commission, je vous propose de repousser la proposition de la majorité de la commission et d'en rester au texte initial du projet du Conseil fédéral. Je dois dire que dans les objets du Département militaire fédéral, il ne m'est pas ar- rivé fréquemment de soutenir la position du gouvernement, mais, cette fois, je trouve que la proposition du Conseil fédéral est plus claire, moins ambiguë. Pour ces raisons, je pense qu'il faut la suivre.
En réalité, qu'est-ce que propose la majorité de la commis- sion? Elle propose d'ajouter une condition nouvelle à celles initialement prévues par le projet du Conseil fédéral en ce qui concerne l'autorisation d'engager le corps des casques bleus. C'est-à-dire, en plus de l'accord des parties directement impli- quées, de l'engagement des Nations Unies de garantir un comportement neutre des troupes et du droit pour le Conseil fédéral de retirer les troupes suisses en tout temps, il faut pré- ciser que les conventions pour l'utilisation du corps suisse « .... ne présentent pas d'inconvénients du point de vue de la politique de neutralité».
Schweizerische Blauhelmtruppen. Bundesgesetz
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A l'origine de cet amendement - que je trouve fort discutable - adopté par la majorité de la commission, il y a une proposition de M. Bonny. La modification n'a été adoptée que de justesse en commission, par 12 voix contre 11. Il est donc plus que lo- gique que la minorité que je représente demande ici d'en dis- cuter au plénum.
En réalité, l'amendement de la majorité de la commission, sous l'apparence innocente d'une disposition visant à rappe- ler le respect de la politique de neutralité, risque bien, à mon avis, d'être un piège dangereux pour l'emploi des troupes suisses dans des missions de maintien de la paix. Je prétends que cette disposition est, d'un côté, ambiguë et, d'un autre côté, inutile.
Pourquoi est-elle ambiguë? Pour commencer, une telle dispo- sition, à mon avis, comporte un risque d'interprétations controversées des conditions d'engagement du corps de cas- ques bleus. Chaque fois que l'on demandera à la Suisse de mettre à disposition ses troupes, le gouvernement sera obligé de justifier qu'un tel engagement ne présente pas d'inconvé- nients du point de vue de la politique de neutralité. Compte tenu de la latitude d'interprétation, surtout dans une période où nous sommes appelés à repenser notre politique de neu- tralité, toute décision prise par le Conseil fédéral prêtera aux discussions et facilitera les controverses. Si le Conseil fédéral se tient strictement à une interprétation traditionnelle, formelle, de la neutralité, le respect de cette nouvelle disposition risque de rendre presque impossible l'engagement des troupes suis- ses. Si, par contre, le Conseil fédéral va dans la direction d'une interprétation très large, la nouvelle disposition facilitera sûre- ment, comme je l'ai dit, des controverses.
Mais je prétends, en plus qu'elle est ambiguë, qu'elle est aussi superflue. Si l'objectif des auteurs de l'amendement est seule- ment de rappeler la nécessité de ne pas violer notre politique de neutralité et non pas - je ne le pense pas - de vider de sa substance le projet de loi, alors la proposition ne me paraît pas nécessaire. On a longuement discuté, lors du débat d'entrée en matière, du fait que la création d'un corps de troupes suis- ses ne met pas en discussion notre politique de neutralité; des experts se sont prononcés dans ce sens. De plus, les condi- tions déjà prévues dans le projet de loi, à mon avis, sont plus que suffisantes pour répondre aux préoccupations concer- nant la politique de neutralité. Nous ne pouvons pas, je le ré- pète, oublier que l'engagement des casques bleus sera admis seulement et exclusivement pour des opérations de maintien de la paix et non pas pour des opérations d'imposition de la paix. Cela restreint fortement les possibilités de mettre en dis- cussion la politique de neutralité.
De plus, l'engagement et donc les conventions qui autorise- ront l'emploi des corps de casques bleus sur le terrain - je le répète et le rappelle encore une fois - est subordonné à deux conditions claires de nature à garantir ultérieurement notre po- litique de neutralité: il faut que les deux parties impliquées dans un conflit aient donné leur accord et il faut que les Na- tions Unies garantissent que les troupes adoptent un compor- tement neutre. Avec de telles limitations et conditions, préten- dre encore qu'il y a un danger de créer des inconvénients du point de vue de la politique de neutralité est quelque peu exa- géré, si telle est vraiment la préoccupation. De toute façon, je le répète, la lettre abis introduit une mesure superflue qui n'ajoute rien aux dispositions déjà prévues dans le projet. De plus, et c'est ce qui compte, cette disposition risque de com- pliquer les choses; elle est donc dangereuse.
Pour toutes ces raisons, au nom de la minorité de la commis- sion, je vous invite à en rester au texte du projet du Conseil fé- déral et à repousser la proposition de la majorité de la commis- sion.
Bezzola: Ich bitte Sie, meinem Antrag, wonach dieses Ueber- einkommen mit der schweizerischen Neutralität vereinbar sein muss, zuzustimmen. Friedenssichernde und -erhaltende Ak- tionen im Rahmen der Uno und der KSZE haben viel bewirkt. Es ist - darüber sind sich die meisten Kolleginnen und Kolle- gen in diesem Saal einig - wichtig, dass sich auch die Schweiz daran beteiligt. Derartige Aktionen sind eine neue Form der traditionellen Guten Dienste der Schweiz. Diese Truppenein-
sätze sind völkerrechtlich unbedenklich und würden auch der schweizerischen Neutralitätspolitik entsprechen.
Neutralitätspolitik ist eine Praxis der schweizerischen Aussen- politik, die auslegungsbedürftig ist und damit dem jeweiligen Zeitgeist und den Umständen angepasst werden muss. Die Kommissionsmehrheit nimmt mit dem Begriff «Neutralitätspo- litik» eine Bedingung in den Gesetzestext auf, die sich nicht genau definieren lässt. Die Bundesverfassung verpflichtet den Bundesrat zur Wahrung der schweizerischen Neutralität
Ich schlage deshalb vor, diese verfassungsmässige Vorbedin- gung auf Gesetzesstufe zu erwähnen, um völlige Klarheit dar- über zu schaffen, welche Bedingungen für einen Einsatz der Blauhelme erfüllt sein müssen. Es sollen keine zusätzlichen Bedingungen eingeführt werden, die über den Verfassungs- auftrag hinausgehen. Es soll aber angesichts der Bedeutung der Vorlage auf Gesetzesstufe an den verfassungsmässigen Auftrag erinnert werden. Der Handlungsrahmen des Bundes- rates soll damit genau umschrieben werden.
Ein zweiter Begriff stört mich: Was heisst «unbedenklich»? Aus dem Verfassungsauftrag lässt sich die Kategorie der Bedenk- lichkeit bzw. der Unbedenklichkeit nicht zwingend herleiten. Kollega Mühlemann hat über die Eigenständigkeit ein paar Worte verloren. Ich persönlich glaube, dass die Formulierung «mit der schweizerischen Neutralität vereinbar» eher mit Ei- genständigkeit zu tun hat als die Formulierung «neutralitätspo- litisch unbedenklich». Der Verfassungsauftrag «Wahrung der Neutralität» legt aber fest, dass aussenpolitisches Handeln mit der schweizerischen Neutralität vereinbar sein muss. Aus die- sem Grunde ist die Formulierung «mit der schweizerischen Neutralität vereinbar» vorzuziehen.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag zuzustimmen.
Bürgi: Die Entsendung von Blauhelmtruppen stellt eine moderne Form von Guten Diensten dar. Und ich glaube, es steht einem neutralen Staat gut an, durch die Beteiligung an friedenserhaltenden Operationen einen Beitrag zum Weltfrie- den zu leisten. Andere neutrale Staaten leisten diesen Beitrag schon lange und entsprechen damit den Erwartungen der in- ternationalen Gemeinschaft. Die Beurteilung im Einzelfall, ob alle Voraussetzungen für eine neutralitätsrechtliche oder -poli- tische Unbedenklichkeit erfüllt sind, muss der Bundesrat vor- nehmen.
Ich erinnere Sie daran, dass Artikel 47bis a des Geschäftsver- kehrsgesetzes namentlich in aussenpolitischen Fragen einen engen Dialog zwischen dem Bundesrat und dem Parlament eingeführt hat. Dieser Artikel erlebte eine erfolgreiche Taufe bei der Europaratsdiskussion. Ich bin sicher, dass der Bun- desrat auch in den hier diskutierten Fragen den Dialog mit dem Parlament führen wird.
Nun, warum waren die Kommissionsmitglieder der CVP dage- gen, dass man das Wort «neutralitätspolitisch» in das Gesetz aufnimmt? Die Neutralitätspolitik befindet sich in einem Wan- del und muss sich immer wieder den gegebenen Verhältnis- sen anpassen. Und wir fragen uns, warum man solche sich wandelnde Begriffe in den Gesetzestext aufnehmen muss. Bis heute kommt dieser Begriff in keinem Gesetz vor.
Mich haben die Worte von Botschafter Hoffmann überzeugt. Er erklärte uns, man habe dieses Gesetz auf einer bisherigen, traditionellen Sicht der Neutralitätsdoktrin basierend ent- wickelt und daher die friedenserhaltenden Aktionen auf das bestehende Instrumentarium der Guten Dienste und restrikti- ven Einsatzabsichten beschränkt. In diesem sehr traditionel- len Rahmen ist es klar, dass entsprechende Einsätze unter neutralitätspolitischen Gesichtspunkten absolut unbedenk- lich sind.
Man will nun diesen Begriff aufnehmen, um Blauhelmtrup- pen-Einsätze leichter zu verhindern. Herr Bonny, der diesen Antrag in der Kommission stellte, ist wahrscheinlich gegen die Blauhelmvorlage, will es aber nicht offen zugeben. Ich bevor- zuge die ehrliche Haltung von Frau Fehr, die offen zugibt, dass sie gegen die Blauhelmeinsätze ist. Das Wort «neutralitätspoli- tisch» gibt den Gegnern sodann die Gelegenheit, jederzeit Truppeneinsätze zu bekämpfen.
Blauhelmtruppen sind meines Erachtens kein Neutralitätspro- blem, sondern geben uns Schweizerinnen und Schweizern
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die konkrete Möglichkeit, mit Menschen von Fleisch und Blut einen sinnvollen, solidarischen Beitrag zu leisten. Zudem ist dieser Beitrag für jeden freiwillig. Wir wollen nicht nur mit Geld, sondern auch mit menschlicher Kraft für die internationale Staatengemeinschaft einstehen. Das wird von einer solidari- schen Schweiz erwartet.
Es würde der Schweiz gut anstehen, diesen menschlichen Beitrag zum Wohl der Völkergemeinschaft zu leisten. Daher sollten wir nicht Begriffe ins Gesetz aufnehmen, die statt zu friedenserhaltenden Beiträgen zu endlosen Diskussionen An- lass geben. Neutralitätspolitisch gehen die Meinungen von der äussersten Linken bis zur äussersten Rechten weit ausein- ander. Wir wollen ja nicht ein Bundesgesetz über schweizeri- sche Blauhelmtruppen schaffen, um darüber zu streiten, son- dern um den Frieden zu fördern und zu erhalten. Wir wollen rasch handeln und uns nicht durch Bremsklötze à la Bonny behindern lassen.
Der Antrag Bezzola geht in die gleiche Richtung, wäre aber je- nem der Mehrheit vorzuziehen, weil er offener ist. Aber auch er hat das Wort Solidarität, das Herr Mühlemann so stark be- tonte, nicht aufgenommen. Ich teile die Meinung des General- stabschefs Liener Arthur: Viel wichtiger als das Neutralitätsge- plänkel ist, dass die Blauhelmtruppen sorgfältig ausgewählt werden - keine Abenteurer oder Aussteiger! - , dass sie spezi- ell für ihre Aufgabe gut ausgebildet und ausgerüstet werden und dass vor allem eine subtile militärische Führung gewähr- leistet ist; das ist der wichtigste Punkt.
Darum empfehle ich Ihnen - zusammen mit einer Mehrheit der CVP-Fraktion -, der Minderheit und dem Bundesrat zuzu- stimmen.
Mme Sandoz: Une partie du groupe libéral soutient la version de la minorité de la commission, c'est-à-dire celle d'en rester au projet du Conseil fédéral, pour les motifs exprimés hier par M. Eggly. L'autre partie du groupe libéral soutient le texte de la majorité de la commission, ou plus exactement considère comme indispensable la référence expresse à la neutralité, avec une préférence d'ailleurs pour la proposition Bezzola.
Pourquoi ce souhait d'une référence expresse à la neutralité? Pour trois motifs: un motif de politique intérieure, un motif insti- tutionnel et un motif de politique extérieure.
Politique intérieure d'abord: le 16 mars 1986, le peuple et les cantons ont, à une énorme majorité, refusé l'adhésion à l'ONU, et notamment pour des motifs de neutralité. Si, en soi, la création d'une troupe de casques bleus n'a rien à voir avec une adhésion à l'ONU, nous devons néanmoins, pour la clarté du débat, indiquer à nos concitoyens que c'est en respectant expressément la neutralité que l'on pourrait engager une telle troupe.
Deuxième motif, motif institutionnel: l'article 85 chiffre 6 de la Constitution fédérale donne à l'Assemblée fédérale la compé- tence de prendre des mesures de sûreté extérieure et de main- tien de la neutralité. Au moment où nous déléguons au Conseil fédéral la compétence de conclure certains traités d'engagement d'une troupe de casques bleus, il est indispen- sable, pour respecter notre mission constitutionnelle, que nous rappelions expressément la nécessité de respecter la neutralité.
Le troisième motif est un motif de politique extérieure. Nous avons de longue date une tradition d'aide et, le cas échéant, de bons offices ou de participation à des actions pour la paix dans d'autres pays. Ce qui rend en général notre intervention crédible, quelle qu'elle ait pu être, c'est précisément la neutra- lité. Au moment où nous créons une nouvelle forme d'aide éventuelle, une nouvelle forme que d'autres pays pratiquent et qui peut avoir un aspect de non-neutralité, il est indispensable, pour l'efficacité et la crédibilité de ces casques bleus, que nous ayons précisé que l'engagement ne doit être accepté que s'il est conforme à la neutralité.
Telles sont les raisons pour lesquelles une partie du groupe li- béral demande la mention expresse de la neutralité, avec, en- core une fois, une préférence pour la proposition Bezzola
Bonny: Zuerst eine Vorbemerkung an die Adresse von Herrn Bürgi: Sie haben letzte Nacht offenbar nicht so gut geschlafen,
mein sonst lieber Kollege Bürgi. Die Unterschiebung, die Sie mir da machen, weise ich in aller Form zurück. Sämtliche Mit- glieder der Kommission sind Zeugen, dass ich von A bis Z hin- ter dieser Vorlage für die Blauhelme stand und auch heute im Rat dazu stehe; ich bin kein verkappter Gegner. Bitte, bleiben Sie fair.
Eine zweite Bemerkung - diese gilt für Herrn Bürgi, aber auch für Herrn Carobbio -: Es geht hier nicht um einen Antrag Bonny, sondern um den Antrag der Kommissionsmehrheit. Es ist nicht üblich, dass wir erwähnen, wer die Anträge für die Kommissionsmehrheit gestellt hat.
Zur Sache: Im Namen der FDP-Fraktion gebe ich Ihnen be- kannt, dass wir grossmehrheitlich hinter dieser Mehrheit ste- hen, wobei die Frage der im Antrag Bezzola enthaltenen Ver- feinerung freigestellt ist. Ich kann mit beiden Versionen leben. Wieso sind wir für diese Ergänzung in Artikel 2 Absatz 1 Buch- stabe abis? Einmal gibt es einen wirklich sehr banalen, aber einleuchtenden Grund: Diese Formulierung ist in der Bot- schaft des Bundesrates auf Seite 12 ausdrücklich erwähnt. Das scheint mir eine sehr wichtige Aussage zu sein; deshalb war die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass sie nicht nur in der Botschaft stehen sollte, sondern auch im Gesetzestext. Der Satz heisst: «Die Beurteilung im Einzelfall, ob alle Voraus- setzungen für eine neutralitätsrechtliche und -politische Unbe- denklichkeit erfüllt sind, muss der Bundesrat vornehmen.»
Ich komme zu einem zweiten Punkt. Herr Bürgi, Sie haben ge- sagt, es gäbe dann grosse politische Kämpfe um diese Ein- sätze. Es ist absolut klargestellt, dass nach Artikel 2 des Ge- setzentwurfes der Bundesrat ermächtigt ist, in eigener Zustän- digkeit Uebereinkommen abzuschliessen. Beschlüsse über den Einsatz sind also Sache des Bundesrates und nicht des Parlamentes oder gar des Volkes.
Die Argumente, die für die bundesrätliche Fassung angeführt wurden, sind die folgenden: Buchstabe a, «(sofern) die Zu- stimmung aller beteiligten Konfliktparteien vorliegt», und Buchstabe b, «(sofern) die Vereinten Nationen bzw. die KSZE gewährleisten, dass sich die Truppen unparteiisch verhalten und von ihrer Waffe nur in Notwehr Gebrauch machen», wür- den diese neutralitätspolitische Klausel abdecken.
Das stimmt nicht. Ich möchte Ihnen einen konkreten Fall nen- nen: Wenn beispielsweise ein Nachbarstaat zu einem Einsatz- gebiet für Blauhelme gegen einen solchen Einsatz ist, muss der schweizerische Bundesrat frei sein zu entscheiden: Wol- len wir nun diesen Einsatz aus neutralitätspolitischen Gründen leisten, oder wollen wir ihn nicht leisten?
Wir geben dem Bundesrat mit der Ergänzung, die die Mehrheit vorschlägt, jenen Aktionsspielraum, damit er im Einzelfall kon- kret entscheiden kann, ob unter dem Gesichtspunkt der Neu- tralitätspolitik alle Voraussetzungen gegeben sind, die in der Botschaft erwähnt werden. Literae a und b geben diese Frei- heit nicht; sie werden von den Organen der Uno entschieden. Ein weiterer Punkt. Wir sind uns wohl einig: Das Wort Referen- dum ist sehr oft gefallen, und alle, die für diese Vorlage sind, wissen genau, dass wir sehr sorgfältig vorgehen müssen. Ich bin überzeugt, dass wir mit der Einfügung einer Neutralitäts- klausel bessere Voraussetzungen schaffen, um in einem allfäl- ligen Referendumskampf - ich hoffe, es komme nicht dazu - bestehen zu können.
Noch eine letzte Bemerkung an die Adresse von Herrn Bürgi: Sie haben gesagt, die Neutralität oder die Neutralitätspolitik komme in den Rechtserlassen nicht vor. Das stimmt nicht. Ich darf immerhin darauf hinweisen, dass es z. B. vom EMD auf Verordnungsstufe die «Weisungen für den Neutralitätsschutz» gibt. Das ist eine wichtige Grundlage für die Truppe, vor allem beim Einsatz in den Grenzzonen.
Aus all diesen Gründen möchte ich Sie im Namen der FDP- Fraktion bitten, der Kommissionsmehrheit oder eventuell dem Antrag Bezzola zuzustimmen.
Frau Hollenstein: Die grüne Fraktion unterstützt die Kommis- sionsminderheit. Mit der Einschränkung von Artikel 2 durch diesen Neutralitätsvorbehalt besteht die Gefahr, dass das Ganze blockiert wird; das geht bis hin zur Möglichkeit, dass durch die grundsätzliche Neutralitätsdiskussion der Einsatz der schweizerischen Blauhelmtruppen verhindert wird.
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Schweizerische Blauhelmtruppen. Bundesgesetz
Bundesrat Villiger hat vorhin ausführlich erläutert, dass das vorliegende Gesetz die gegenwärtige politische Neutralitäts- definition nicht tangiert. Dies schliesst nicht aus, dass in der Schweiz eine Grundsatzdiskussion über die gegenwärtigen Neutralitätsinhalte geführt wird.
Um das Ganze nicht zu blockieren, stimmen wir der Minder- heit zu und bitten Sie, dasselbe zu tun.
Hubacher, Berichterstatter: Ich bin in der «komfortablen» Si- tuation, dass ich den Minderheitsantrag unterschrieben habe und als Kommissionsreferent den Mehrheitsstandpunkt be- gründen müsste. Ich werde versuchen, auch Elemente des Minderheitsantrages zu berücksichtigen.
Im Ernst: Wir - die Bundesversammlung - haben nach Bun- desverfassung Artikel 85 Ziffer 6 die Befugnisse - oder die Pflicht, wenn Sie so wollen -, folgende Gegenstände zu be- handeln: «Massregeln für die äussere Sicherheit, für Behaup- tung der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz, Kriegs- erklärungen und Friedensschlüsse.» Was den Bundesrat be- trifft, steht in der Bundesverfassung, Artikel 102 Ziffer 9: «Er wacht für die äussere Sicherheit, für die Behauptung der Un- abhängigkeit und Neutralität der Schweiz» Mehr über die Neutralität steht nicht in unserer Verfassung. Der Bundesrat soll über Sicherheit und Neutralität wachen, und wir haben ei- gentlich den gleichen Auftrag.
Nun ist die Frage relativ umstritten, ob man eine solche Formu- lierung, einen solchen Passus ins Gesetz aufnehmen soll oder nicht; die Mehrheit hat sich mit 12 zu 11 Stimmen knapp durchgesetzt. Beim Antrag der Mehrheit oder beim Antrag Bezzola kann man doch die Frage stellen: Misstrauen wir da- mit nicht uns selber? Denn nachweisbar, zumindest seit dieser Bundesstaat existiert, weist die Neutralitätspolitik eine nicht nur verbale und nicht nur im Gesetz festgeschriebene, son- dern eine praktische Tradition auf; diese ist definiert, diese wird praktiziert. Nun stellt sich die Frage: Muss man noch spe- ziell im Gesetz festhalten, was seit über hundert Jahren politi- sche Praxis ist?
Wir schreiben im AHV-Gesetz ja auch nicht: Die AHV ist eine soziale Einrichtung. Das ist sie einfach. Von daher stellt sich schon die Frage: Was heisst «neutralitätspolitisch unbedenk- lich»? Das ist kaum zu beantworten und zu definieren. Ich würde sagen: Die relativ kühne Krawatte von Herrn Bundesrat Villiger ist neutralitätspolitisch unbedenklich. Aber ob eine sol- che Formulierung im Gesetz steht oder die Formulierung ge- mäss Antrag Bezzola - «diese Uebereinkommen mit der schweizerischen Neutralität vereinbar sind»; das ist schon das kleinere Uebel -, die Hauptfrage, die an Sie gestellt wird, lau- tet: Müssen wir als Vertreter und Vertreterinnen eines Landes, dessen Neutralitätspolitik weltweit bekannt ist, uns das selber bestätigen und es im Gesetz noch wiederholen, weil wir uns selbst nicht trauen?
Welches ist die Reaktion gegen aussen? Was bedeutet das? Herr Bonny hat es dargelegt: Es ist eine taktische, typisch poli- tische Bestimmung, referendumstaktisch gedacht. Hilft uns das in der Abstimmung?
Wir wissen, es gibt keine Verfassungsgerichtsbarkeit; solche Bestimmungen sind je nachdem Papier. Die Definition, was neutralitätspolitisch unbedenklich oder mit der Neutralität vereinbar wäre, ist Sache des Bundesrates oder der Bundes- versammlung. Sie können nicht endgültig im Gesetz festle- gen, was neutralitätspolitisch unbedenklich oder was mit der Neutralität vereinbar ist. Das ist immer eine Frage der Ausle- gung, der politischen Situation, unseres eigenen politischen Willens.
Deshalb fiel die Entscheidung in der Kommission knapp aus. Die elf Mitglieder der Minderheit sind mit dem Bundesrat der Auffassung, diese zusätzliche Bestimmung sei überflüssig, der Generalauftrag sei gegeben, Neutralität sei kein Neuland und wir sollten nicht eigens Stolperdrähte oder lediglich takti- sche Bestimmungen ins Gesetz aufnehmen; so weit habe uns das Volk schon durchschaut, wenn wir mit Tricks arbeiten wollten.
Daher habe ich Mühe, die Position der knappen Mehrheit dar- zulegen; das wird jetzt Kollege Leuba besorgen.
M. Leuba, rapporteur: Comme vous le voyez, nous nous ré- partissons très bien les rôles entre le rapporteur de langue al- lemande et le rapporteur de langue française: il a défendu la minorité de la commission, vous admettrez que je puisse dé- fendre maintenant la majorité.
En fait, nous nous trouvons en présence de trois propositions: celle de la majorité de la commission qui figure sur le dépliant, une proposition Bezzola qui est à peu près à mi-chemin, et celle de la minorité de la commission que vient de vous expo- ser, d'ailleurs après M. Carobbio, M. Hubacher. En réalité, la minorité soupçonne la majorité de vouloir saboter, non pas l'institution des casques bleus, mais les possibilités d'inter- vention de ceux-ci, en disant: Vous posez des conditions qui ne permettront pas d'envoyer vraiment des contingents de casques bleus. Aux yeux de la majorité, si ce reproche était vrai, on devrait se poser des questions sur les casques bleus, d'autant plus si le but est d'envoyer des contingents de cas- ques bleus qui mettent en cause notre neutralité. Je crois que là n'est pas la question.
En réalité, entre la version de la majorité et celle de la minorité de la commission, la différence n'est pas si grande. En effet, le président de la commission l'a rappelé tout à l'heure, le Conseil fédéral a déjà constitutionnellement - c'est beaucoup plus fort que dans une loi - l'obligation de veiller à la sûreté ex- térieure de la Suisse et de maintenir son indépendance et sa neutralité. Cela ressort de l'article 102 chiffre 9 de la consti- tution.
A ce sujet, j'aimerais rappeler à M. Eggly, qui, dans son inter- vention d'hier, l'a quelque peu oublié, que cela figure expres- sément dans la constitution. Ce n'est pas une invention de la majorité de la commission à l'occasion de l'élaboration de la loi fédérale concernant les troupes suisses chargées d'opéra- tions en faveur du maintien de la paix. Par conséquent, ce qui figure dans la constitution doit naturellement s'appliquer à tou- tes les dispositions légales votées ensuite. Qu'on le dise ou non, à mon avis, le Conseil fédéral a l'obligation de veiller au maintien de la neutralité de la Suisse. Le texte de la majorité de la commission devrait donc rappeler, dans la loi sur les cas- ques bleus, le principe constitutionnel.
Contrairement aux propos de M. Eggly hier, le Conseil fédéral constate si les conditions fixées à l'article 2 sont remplies. Il n'est donc pas question de soustraire cette interprétation de la notion de politique de neutralité, sur laquelle, je crois, nous sommes tous d'accord. Cette notion évolue, il n'est pas ques- tion de la soustraire à l'interprétation que doit lui donner le Conseil fédéral. C'est la même autorité, en vertu de l'article 102 chiffre 9 de la constitution, et de l'article 2 de notre projet de loi, qui interprète la notion de neutralité. Il n'y a au- cune raison que cette notion soit interprétée différemment, une fois sur la base de la constitution et une fois sur celle de la loi.
Bien plus, la remise en cause que craignait M. Eggly figure dans la constitution, puisque son article 85 chiffre 6 donne aussi à l'Assemblée fédérale le devoir d'exercer la haute sur- veillance sur la neutralité de la Suisse. On ne peut donc pas soustraire non plus, à moins de modifier la constitution, cette compétence donnée à l'Assemblée fédérale. Par conséquent, la situation telle qu'elle résulte du texte de la majorité de la commission est parfaitement claire. La majorité ne fait que rap- peler à la lettre abis l'obligation générale de veiller à la neutra- lité de la Suisse. Et pourquoi ce rappel de la part de la majo- rité? A mon avis pour deux raisons.
La première, c'est qu'il est bon de rappeler que, quel que soit le principe de solidarité qui est à la base de cette loi sur les cas- ques bleus, le gouvernement d'un pays a d'abord et prioritai- rement le devoir de veiller aux intérêts de ce pays. Dès le mo- ment où la neutralité est un principe inscrit dans la constitu- tion, il est bon de rappeler dans le texte légal qu'il est un des éléments de l'appréciation du Conseil fédéral.
La deuxième raison est moins glorieuse, sans doute, mais c'est une raison dont on pourrait se féliciter véritablement si un référendum est lancé contre ce texte. Il est clair - et vous l'avez entendu - que les adversaires des casques bleus prétendent que c'est essentiellement la neutralité qui est mise en cause par l'institution de ce contingent de casques bleus. Or, si nous
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Troupes de casques bleus suisses. Loi
pouvons faire la démonstration, lors du débat populaire qui interviendra, que le principe de neutralité est rappelé dans le texte même de la loi, et qu'il n'est pas à rechercher dans la constitution - principe que tout le monde oubliera je ne veux pas dire à l'instar, semble-t-il, de M. Eggly hier - lors du débat sur le projet de loi concernant les casques bleus, alors il est extrêmement utile que, pour le débat populaire, ce principe, qui à nos yeux n'amène rien de plus que ce qu'exige la consti- tution, soit rappelé dans le texte légal tel qu'il est présenté ici. J'ajoute que si la majorité ne l'avait pas emporté en commis- sion, on pourrait peut-être oublier ce débat et se contenter du projet du Conseil fédéral. L'ennui, c'est que maintenant le dé- bat est ouvert, et que si vous votez contre la majorité, on inter- prétera ça en disant: Vous voyez - et j'entends déjà les adver- saires des casques bleus -, ils veulent jeter par-dessus bord le principe de la neutralité, ils n'ont pas voulu l'inscrire dans le texte de la loi sur les casques bleus. Maintenant, la situation étant ce qu'elle est, il est préférable de laisser ce principe de la neutralité dans le texte pour que - moi qui suis un partisan de ces casques bleus comme les gens de la minorité - nous ayons de la munition pour nous défendre lors de la votation populaire.
Je vous invite dès lors à suivre la majorité de la commission. J'ajoute qu'à titre personnel je soutiendrai la proposition Bez- zola qui me paraît mieux rédigée, plus claire et plus limitée. Cette proposition n'a malheureusement pas été discutée en commission, mais j'espère que, si tel avait été le cas, la majo- rité de la commission s'y serait ralliée.
Präsident: Ich gratuliere, sicher auch in Ihrem Namen, Frau Ursula Hafner zu ihrem runden Geburtstag, mit der ausdrückli- chen Erlaubnis, Ihnen auch mitzuteilen, dass sie 50 Jahre jung ist und damit noch das halbe Leben vor sich hat. (Beifall)
Bundesrat Villiger: Es ist nicht nur selten, dass der Kommis- sionspräsident die Minderheit vertritt. Es ist auch selten, dass Herr Carobbio und ich die gleiche Meinung haben. Ich halte es aus mehreren Gründen für unnötig, das, was der Antrag hin- sichtlich Neutralitätspolitik fordert, in einem Gesetz zu veran- kern. Obschon ich die Frage nicht dramatisieren möchte - es ist sicher kein nationales Unglück, wenn es geschieht -, halte ich es für eher nicht zweckmässig, und zwar aus zwei Gründen:
Eine solche Spezialbedingung ist sachlich nicht erforder- lich. Ich werde das - um jeden Zweifel auszuräumen - zuhan- den der Materialien darlegen, Herr Leuba.
Eine solche Spezialbedingung passt aussen- und sicher- heitspolitisch nicht ganz in die Landschaft, und sie eröffnet auch mehr Fragen, als sie löst.
Zuerst zum Sachlichen: Ich habe schon immer gesagt, dass für mich und den Bundesrat die Legitimität solch internationa- ler Friedenseinsätze unserer Armee eine wichtige Frage ist Eine Schweizer Teilnahme an Uno-Missionen kommt nur dann in Frage, wo es unbestrittenermassen eine gemeinsame Aktion der Völkergemeinschaft ist, wo also Einigkeit darüber besteht, dass im Interesse der Weltgemeinschaft etwas zur Friedenssicherung getan werden muss, und wo feststeht, dass das Völkerrecht vollumfänglich respektiert wird.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann sich die Frage der Neutralität gar nicht stellen. Es geht nicht um Kriegshandlun- gen zwischen Kriegführenden, es geht um Aktionen zur Frie- denserhaltung. Das Neutralitätsrecht des Haager Abkom- mens vom 18. Oktober 1907 kann dann nicht zur Anwendung kommen. Neutralitätspolitik ist nur eine Politik, die verhindern muss, dass man im Konfliktfall nicht neutral bleiben könnte, und sonst nichts.
Zu solchen friedenssichernden Operationen kann es nur mit dem ausdrücklichen und vorgängigen Einverständnis der Kon- fliktparteien kommen. Sie liegen auf der traditionellen Linie un- serer Politik der Guten Dienste, welche ein einhelliges Einver- ständnis der Parteien immer schon vorausgesetzt haben.
Falls ausnahmsweise die Unparteilichkeit der einen oder an- deren Operation zweifelhaft sein sollte, sind wir durch Artikel 2 des Gesetzes bereits genügend abgesichert. Der Bundesrat ist abgesehen davon an die Verfassung gebunden.
Der Artikel 2 des Gesetzes nennt drei Bedingungen für den Abschluss von Vereinbarungen unseres Landes mit der Uno über das Peace-keeping: das schon erwähnte Einverständnis der Parteien, die Unparteilichkeit bei der Durchführung der Operationen und das Recht auf Rückzug. In diesen Artikel 2 eine zusätzliche Anforderung der Neutralität einzufügen, ist deshalb überflüssig. Dieser Artikel ist eigentlich die praktische Konkretisierung des neutralen Verhaltens.
Artikel 102 Ziffer 9 der Bundesverfassung ist von Ihrem Kom- missionspräsidenten erwähnt worden: Danach muss der Bun- desrat über die Wahrung der Neutralität wachen - es könnte sich für uns nur dann ein Problem ergeben, wenn er über die Sicherheit wachen muss und sich beides einander widerspre- chen sollte. Erst dann ergibt sich ein aussenpolitisches Pro- blem für den Bundesrat - aber so weit sind wir im Moment nicht -; dieser Verpflichtung wurde immer sorgfältig nachge- lebt, und sie wurde noch nie in einem Gesetz bekräftigt.
Wenn Sie Selbstverständliches, in der Verfassung Festge- schriebenes ausdrücklich als Gesetzesnorm aufnehmen, stellt sich umgekehrt die Frage: Gilt das dann für einen Rege- lungsbereich nicht, wenn es im entsprechenden Gesetz nicht aufgenommen wurde? Es gibt den Grundsatz, wonach man Bereiche, die anderswo geregelt sind, nicht überall wiederho- len muss. Es gibt aber noch die aussen- und sicherheitspoliti- sche Problematik; auch hier entstehen mehr Fragen als Lö- sungen.
Die friedenspolitischen Operationen sind eine Form der Guten Dienste. Ich habe erklärt, warum wir mitmachen sollten; ge- rade von neutralen Staaten erwartet man jetzt solche Guten Dienste. Die anderen Neutralen entsprechen dieser Erwar- tung seit Jahren. Dies finden die Oesterreicher, die Finnen und die Schweden, und noch nie haben sich für sie aufgrund der Neutralität irgendwelche Probleme ergeben.
Ich frage mich nun, was für ein Signal wir setzen, wenn wir im Gesetz aufnehmen, was ja eigentlich keine Einschränkung ist Aber vom Signal her würde es eben dann doch als Einschrän- kung empfunden werden, weil man sich fragt, was der Hinter- gedanke ist: Wir sind ja aufgrund der Verfassung daran gebun- den. Warum wird es dann zusätzlich noch im Gesetz wieder- holt? Deshalb finde ich, man sollte keine schwammigen Ge- setzesartikel einfügen, die nur Fragen aufwerfen und keine Antworten geben.
Wir würden zudem eine Art indirektes Urteil über friedenspoliti- sche Aktionen der Uno abgeben, weil wir nämlich dadurch im- plizit die Möglichkeit neutralitätswidriger Friedensaktionen der Uno postulieren würden. Wir sollten uns ein solches indirektes, aber gesetzlich verankertes Urteil über die Völkergemeinschaft sparen, nicht zuletzt aus Rücksicht auf unsere aussenpoliti- schen Interessen. Ich muss Ihnen beantragen, den Antrag der Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission abzulehnen.
Der Unterschied zum Antrag Bezzola: Ich habe gesagt, dass der Antrag der Mehrheit zwei unscharfe Begriffe enthält - man kann nun sagen, das könne dem Bundesrat nur recht sein, dann sei er relativ frei, aber er bleibt ja verfassungsmässig ge- bunden -, und zwar ist zum einen der Begriff «Neutralitätspoli- tik» unscharf, zum andern ist auch die Forderung der Unbe- denklichkeit auslegungsbedürftig.
Der Antrag von Herrn Bezzola hat erstens den Vorteil, dass er den gleichen Begriff übernimmt, der in der Verfassung steht, nämlich den Begriff «Neutralität», und zweitens ist der Begriff der «Unvereinbarkeit» besser interpretierbar als der Begriff «Unbedenklichkeit».
Ich würde deshalb eher dem Antrag Bezzola folgen. Noch lie- ber hätte ich es, wenn Sie jede zusätzliche Anforderung weg- lassen würden; aber Sie entscheiden.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag Bezzola Für den Antrag der Mehrheit
Definitiv - Définitivement
Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag Bezzola
offensichtliche Mehrheit Minderheit
81 Stimmen 65 Stimmen
Schweizerische Blauhelmtruppen. Bundesgesetz
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Abs. 2 -Al. 2 Angenommen - Adopté
Abs. 2bis - Al. 2bis
Tschäppät Alexander, Sprecher der Minderheit: Die Kommis- sionsminderheit teilt an und für sich die Ansicht, dass der Ein- satz von Blauhelmtruppen eine typische aussenpolitische Auf- gabe des Bundesrates ist. Der vorliegende Antrag soll von da- her auch nicht etwa die Kompetenzdelegation an den Bundes- rat in irgendeiner Art und Weise schmälern. Der Antrag will diesbezüglich keine Relativierung vornehmen.
Es ist uns klar, dass gerade für den Einsatz von Blauhelmtrup- pen ein rasches und unkompliziertes Verfahren gewählt wer- den muss, um überhaupt effizient sein zu können. Ein Ueber- tragen der Kompetenznorm an das Parlament kommt daher nicht in Frage. Hingegen scheint mir die Frage erlaubt zu sein, inwieweit für das Parlament dann eine Mitwirkung überhaupt möglich ist, handelt es sich doch hier um ein neuartiges Instru- ment, nämlich um eine neuartige Einsatzform unserer Armee. Ein kürzlich vom Volk genehmigter Teil der Parlamentsreform regelt im neuen Artikel 47bis a des Geschäftsverkehrsgeset- zes neu die Mitwirkung des Parlamentes in der Aussenpolitik. Dabei geht es in erster Linie darum, dass vor Vertragsverhand- lungen die zuständige Sachkommission informiert und teil- weise auch konsultiert wird. Gemäss vorliegendem Gesetzes- entwurf kann der Einsatz von Blauhelmtruppen vom Bundes- rat abschliessend und ohne parlamentarische Genehmigung beschlossen werden.
Im Wissen, dass solche Einsätze von Schweizer Armeetrup- pen im Ausland immer sehr heikel sein werden, erscheint eine Mitwirkung der parlamentarischen Kommissionen ange- bracht. Die parlamentarischen Kommissionen dürften hier si- cher die Aussenpolitische und die Sicherheitspolitische Kom- mission sein.
Diese Meinung ist denn auch von der Ständeratsmehrheit übernommen und vertreten worden. Der Forderung nach Kon- sultation der zuständigen Kommissionen hat sich in der Folge auch der Bundesrat angeschlossen. Er ist also bereit, diese Konsultationen vorzunehmen.
Wenn die Kommissionsminderheit mit dem vorliegenden An- trag auch ein selbständiges Antragsrecht verlangt, soll durch diese Mitwirkung die Handlungsfähigkeit des Bundesrates nicht geschmälert werden; es bleibt in der alleinigen und voll- ständigen Verantwortung des Bundesrates, wann Blauhelm- truppen eingesetzt werden können. Es ist also nicht ein Ver- such, durch die Hintertüre die Mitbestimmung des Parlamen- tes einzuführen. Die Formulierung des Ständerates sichert aber nur zu - das ist die Schwäche dieser durch den Ständerat eingefügten Bestimmung -, dass der Bundesrat die zuständi- gen Kommissionen konsultiert, wenn er Uebereinkommen im Sinne dieses Gesetzes verabschiedet. Das Parlament wird nur über seine Kommissionen konsultiert, wenn der Bundesrat tä- tig wird. Der vorliegende Antrag will nun noch diejenige Mög- lichkeit abdecken, wo der Bundesrat - aus welchen Gründen auch immer - eben nicht tätig wird, also keinen Einsatz von Blauhelmtruppen vorsieht.
Gemäss vorliegendem Beschlussentwurf ist in diesem Fall - auch in der Fassung gemäss Ständerat - keine Konsultation der Kommissionen vorgesehen, weil auch kein Einsatz ge- plant ist. Unser Minderheitsantrag will nichts anderes, als dem Parlament über seine Kommissionen die Möglichkeit zu ge- ben, über ein Antragsrecht den Bundesrat zu einem mögli- chen Handeln zu bewegen.
Dieses Antragsrecht will in keiner Art und Weise die Kompe- tenz des Bundesrates schmälern. Es stellt aber sicher, dass das Parlament im Fall eines Nichthandelns von seiten des Bundesrates nicht untätig bleiben muss, sondern minde- stens einen Dialog Legislative-Exekutive in Gang bringen kann. Gerade weil der künftige Einsatz von Blauhelmtruppen schwierig und von daher sicher auch immer wieder umstrit- ten sein wird, erscheint diese Form der Zusammenarbeit zwi- schen Bundesrat und Parlament die bessere Gewähr für eine breite Abstützung zu sein, als dies der bundesrätliche Ent- wurf vorsieht.
Die Kommissionsminderheit bittet Sie deshalb, ihrem Antrag zuzustimmen.
Hubacher, Berichterstatter: Sie entnehmen der Fahne, dass die Kommissionsmehrheit der Formulierung des Ständerates zugestimmt hat. Es stimmt auch mit unseren Ratsreglementen überein, dass der Bundesrat die zuständigen Kommissionen konsultieren muss. Von daher war die Auffassung der Mehr- heit der Kommission, dass das Antragsrecht nicht speziell sti- puliert werden müsse, dass wir keine Differenz zum Ständerat suchen müssten. Wichtig ist, dass die zuständigen Kommis- sionen konsultiert werden, dass der Bundesrat den Willen der Kommissionen kennt. Ich meine deshalb persönlich: Das An- tragsrecht könnte sich durch die Konsultierung ergeben, ohne dass es hier stehen muss. Wenn die Kommission mehrheitlich einen Willen dokumentiert, ist das für den Bundesrat aus- reichend.
Die Mehrheit schlägt Ihnen daher vor, der Fassung des Stän- derates zuzustimmen.
M. Leuba, rapporteur: A l'alinéa 2bis, vous avez une proposi- tion de minorité Tschäppät Alexander qui demande d'ajouter que les commissions compétentes des Chambres fédérales aient le droit de faire des propositions au Conseil fédéral pour des engagements, là où le Conseil fédéral n'aurait pas sponta- nément pris la décision de proposer un engagement.
En réalité, nous sommes également en présence de choses qui vont sans dire, puisque, d'une part, il est clair qu'une com- mission peut toujours poser des questions, en vertu de son rè- glement. Soit la Commission de politique extérieure, soit la Commission de la politique de sécurité peut faire des proposi- tions et poser des questions au Conseil fédéral.
D'autre part, dans le texte de la minorité, il est clair que ce ne sont que des propositions, et le Conseil fédéral aurait parfaite- ment le droit de ne pas en tenir compte. Par conséquent, qu'on mette cette disposition ou non dans la loi, la situation ne changera pas.
Il apparaît donc à la majorité de la commission qu'il n'est pas nécessaire d'introduire cette disposition supplémentaire pour une chose qui va de soi. Faisons des lois aussi brèves que possible.
C'est par 13 voix contre 6 que la majorité de la commission vous invite à rejeter la proposition de minorité Tschäppät Alexander.
Bundesrat Villiger: Ich habe den Antrag zu diesem Artikel 2 Absatz 2bis (neu) damals im Ständerat akzeptiert, wonach der Bundesrat die zuständigen Kommissionen der Bundesver- sammlung konsultieren muss, wenn er solche Uebereinkom- men mit den Vereinten Nationen abschliesst; dies, weil ich das legitim fand und weil das im Licht Ihrer verstärkten aussenpoli- tischen Mitsprache richtig war. Aber mir geht nun der Antrag der Minderheit Tschäppät Alexander etwas weit, und ich wäre dankbar, wenn Sie ihn im Sinne der Kommissionssprecher ab- lehnen würden.
Die Fassung des Ständerates scheint mir unter dem Gesichts- punkt der Effizienz gerade noch verkraftbar: Es kann sehr rasch gehen, man muss vielleicht sogar Sitzungen einberufen. Der Bundesrat muss handeln können. Wir sollten das nicht noch mehr komplizieren. Es könnten Entscheide blockiert werden, wenn wir noch weiter gehen. Es könnte auch Druck von der Oeffentlichkeit bezüglich der Entscheidfindung usw. ausgeübt werden. Wie im Beschluss des Ständerates formu- liert, ist ein enger Dialog zwischen Ihren Kommissionen und dem Bundesrat gesichert. Sie werden über Aktionen und Ver- einbarungen des Peace-keeping umfassend informiert. Sie wissen sicher auch, dass die Meinung einer Kommission bei der Entscheidfindung selbstverständlich respektiert und be- rücksichtigt wird.
Diese Mitwirkung gemäss der ständerätlichen Formulierung in spezifischen aussenpolitischen Fragen ist in ausreichendem Masse gewährleistet, und wir haben trotzdem eine Grundlage, um auch in Krisenlagen rasch handeln zu können.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, den Antrag der Minderheit Tschäppät Alexander abzulehnen.
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Troupes de casques bleus suisses. Loi
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
64 Stimmen 26 Stimmen
Abs. 3 - Al. 3 Angenommen - Adopté
Art. 3 Antrag der Kommission Abs. 1
Mehrheit
In die schweizerischen Truppen können grundsätzlich nur An- gehörige der Armee aufgenommen werden. Ausnahmsweise können auch besonders qualifizierte Nichtangehörige der Ar- mee eingesetzt werden.
Minderheit
(Gross Andreas, Carobbio, Haering Binder, Hollenstein, Meier Hans, Tschäppät Alexander)
In die schweizerischen Truppen werden in der Regel Angehö- rige der Armee aufgenommen.
Abs. 2
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 3
Proposition de la commission Al. 1
Majorité
Seuls les militaires sont admis dans les troupes suisses. Ex- ceptionnellement, des personnes particulièrement qualifiées, qui ne font pas partie de l'armée, peuvent également être en- gagées.
Minorité
(Gross Andreas, Carobbio, Haering Binder, Hollenstein, Meier Hans, Tschäppät Alexander)
En principe, des militaires sont admis dans les troupes suisses.
AI. 2 Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Abs. 1 - Al. 1
Gross Andreas, Sprecher der Minderheit: Es geht um die Frage: Wer kann in unserem Kontingent der Blauhelmtruppen mitwirken?
Der Minderheitsantrag bringt gegenüber dem Beschluss des Ständerates nur eine redaktionelle Verbesserung. Der Stände- rat hat die richtige Formulierung gewählt Es müssen in der Regel Angehörige der Armee sein. Er hat aber «in der Regel nur» eingeführt, was eine doppelte Absicherung ist, die unnö- tig ist. Wir von der Minderheit wollten diese doppelte Absiche- rung vermeiden und Ihnen die Formulierung «In die schweize- rischen Truppen werden in der Regel Angehörige der Armee aufgenommen» vorschlagen.
Die Mehrheit unserer Kommission ist entgegen dem Ständerat auf die Formulierung des Bundesrates zurückgegangen und hat sie noch dreimal abgesichert mit den schwerfälligen For- mulierungen «grundsätzlich nur Angehörige» und «Aus- nahmsweise können auch besonders qualifizierte Nichtange- hörige .... eingesetzt werden», Ich denke, Sie können hier - obwohl sie von der Minderheit kommt - der schlankeren, ein- facheren, offeneren Formulierung zustimmen, die das gleiche meint, es aber einfacher und weniger umständlich formuliert und erst noch nahe bei der Fassung des Ständerates liegt, was erwarten lässt, dass die Differenz zum Ständerat nicht wei- terbestehen wird.
Ich bitte Sie, der offenen, einfachen, schlanken Formulierung der Minderheit zuzustimmen.
Hess Otto: Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, der Mehr- heit zuzustimmen und den Minderheitsantrag abzulehnen. Ich beantrage dies nicht etwa - Herr Gross Andreas -, weil der An- trag der Minderheit von Ihnen kommt
In der Eintretensdebatte kam die ungeteilte Meinung zum Aus- druck, dass Blauhelmeinsätze höchste Ansprüche an die Truppe stellen. Die SVP-Fraktion teilt diese Meinung. Vor allem die Gegner haben immer wieder Skepsis geäussert, ob eine Milizarmee überhaupt in der Lage sei, solche heiklen Blau- helmeinsätze erfolgreich zu führen. Diese Argumentation be- stärkt uns in der Fraktion in der Forderung, dass eine Grund- ausbildung als Armeeangehöriger notwendig ist, dass grund- sätzlich nur Angehörige der Armee zum Einsatz kommen sollen.
Die Blauhelmtruppen dürfen nicht mit Abenteurern, Arbeitslo- sen oder solchen Dienstpflichtigen bestückt sein, die ihre Mili- tärdienstpflicht möglichst schnell nach dem 20. Altersjahr hin- ter sich bringen wollen.
Wir meinen, dass die militärische Grundausbildung eine unab- dingbare, eine zwingende Voraussetzung ist, um - zusammen mit der Zusatzausbildung - optimal vorbereitet an die Aufgabe herangehen zu können. Deshalb ist der zwingenderen Form --- und die Mehrheit spricht sich für die zwingendere Form der Forderung nach Armeeangehörigen aus - der Vorzug zu ge- ben. Für unentbehrliche Spezialisten, die sich nicht aus Ar- meeangehörigen rekrutieren lassen, bleibt auch bei dieser Formulierung genügend Spielraum.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.
Hubacher, Berichterstatter: Ich vertrete etwas lustlos die Kom- missionsmehrheit. Wenn man nämlich diesen Antrag richtig liest, dürfen grundsätzlich nur Angehörige der Armee den Blauhelmtruppen angehören und - ausnahmsweise - auch andere. Wenn wir das analog nach Geschlechtern formulieren würden, dürften grundsätzlich nur Männer Blauhelmsoldaten sein, nur ausnahmsweise könnten es auch Frauen sein. Es ist nicht gerade eine logische Formulierung. Die Differenz be- steht in den Worten «in der Regel» und «grundsätzlich», wobei hier dieser zweite Satz angehängt wurde. Aber die Mehrheit hat so beschlossen; von daher ist ihr in der Abstimmung auch zuzustimmen.
M. Leuba, rapporteur: A l'article 3 alinéa premier, la minorité Gross Andreas vous propose ceci: «En principe, des militaires sont admis dans les troupes suisses». Cela signifie qu'on est assez gentil pour ne pas exclure les militaires des troupes suis- ses. Si l'on veut se ridiculiser, on n'a qu'à adopter ce texte. Il est clair que les troupes suisses - personne ne discute sur ce point - doivent être essentiellement constituées de militaires. La proposition de la minorité ne me paraît donc pas admis- sible.
La majorité de la commission, par 12 voix contre 4, vous pro- pose d'adopter sa version de préférence à celle du Conseil des Etats, parce qu'elle précise mieux quelles sont les excep- tions. Tout le monde est aussi d'accord qu'on doit admettre des exceptions. Ces dernières touchent des personnes parti- culièrement qualifiées, notamment les traducteurs, les inter- prètes. Suivant les pays dans lesquels on envoie nos troupes de casques bleus, il est clair que nous aurons besoin d'inter- prètes que nous ne trouverons pas forcément dans l'armée. Comme exceptions donc, nous pensons essentiellement à des interprètes ou à des chirurgiens spécialisés qui ne feraient pas partie de l'armée.
Je le répète, la version de la majorité de la commission nous paraît plus claire que celle du Conseil des Etats, dont elle ne se distingue pas fondamentalement, mais pour la clarté, nous vous prions d'accepter la solution de la majorité de la com- mission.
Bundesrat Villiger: Schon in beiden vorberatenden Kommis- sionen haben wir weitschweifige und eingehende Diskussio- nen geführt über die tiefgreifende Frage: Was ist der Unter- schied zwischen «in der Regel» und «grundsätzlich» und «in der Regel nur»?
Ich muss Ihnen sagen, auch meine Juristen haben sich dieser schwerwiegenden Frage angenommen und sind zum Schluss gekommen: Grundsätzlich bedeuten die Begriffe «grundsätz- lich» und «in der Regel» dasselbe, oder in der Regel bedeuten
1137
Schweizerische Blauhelmtruppen. Bundesgesetz
die beiden Begriffe dasselbe; aber ich will mich jetzt nicht dar- über lustig machen: juristisch bedeuten beide Begriffe - «grundsätzlich» und «in der Regel» - dasselbe.
Rein vom sprachlichen Gefühl her ist das eine etwas ein- schränkender, das andere etwas weniger, aber beiden Begrif- fen ist gemeinsam, dass Ausnahmen möglich sind. Im allge- meinen Sprachgebrauch sagt man häufiger «in der Regel», und deshalb hat sich dann der Ständerat zur Formulierung «in der Regel» durchgerungen.
Im Prinzip kann ich mit beiden Lösungen leben; zwar ist viel- leicht die Lösung der Kommissionsmehrheit ein bisschen ein- schränkender, indem sie sagt: «Ausnahmsweise können auch besonders qualifizierte Nichtangehörige der Armee eingesetzt werden.» Das könnte dann ein Problem sein, wenn man ein- mal - aus irgendwelchen Gründen - einen Nichtsoldaten oder eine Nichtsoldatin braucht, der oder die aber nicht besonders qualifiziert ist. Das würde weniger Flexibilität bedeuten, aber wir könnten durchaus damit leben.
Ich kompliziere jetzt die Sache aber noch und bitte Sie, auf die Formulierung des Ständerates zurückzukommen, und zwar hätte das den Vorteil, dass wir dann die Chance hätten, dieses Gesetz möglicherweise heute ohne Differenzen zu bereinigen. Das würde ich Ihnen nie vorschlagen, wenn es keine gute Lö- sung wäre; aber es ist eine gute Lösung, weil sie das gleiche bedeutet und weil das «nur», das die Minderheit weglassen will, doch eine Spur einschränkender ist und in diesem Sinn in Richtung der Mehrheitslösung geht, die einschränkender sein will.
Ich würde meinen, dass in der Formulierung, wie sie der Stän- derat gewählt hat - in der Formulierung «in der Regel nur An- gehörige der Armee» -, das Element der Ausnahme mit enthal- ten ist. Sie entspricht den Vorstellungen der Mehrheit Ihrer Kommission, ist bezüglich der hochqualifizierten Nichtange- hörigen der Armee ein bisschen flexibler, trägt dem Anliegen Rechnung und schafft erst noch keine Differenz
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag des Bundesrates Für den Antrag der Minderheit
65 Stimmen 24 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für den Antrag des Bundesrates Für den Antrag Mehrheit
79 Stimmen
19 Stimmen
Abs. 2 - Al. 2 Angenommen - Adopté
Art. 4
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 5
Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit
(Haering Binder, Carobbio, Gross Andreas, Hollenstein, Pini, Tschäppät Alexander)
Abs. 1
Ausbildungs- sowie Einsatztage werden vollumfänglich der Militärdienstpflicht angerechnet.
Abs. 2 Streichen
Art. 5
Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Haering Binder, Carobbio, Gross Andreas, Hollenstein, Pini, Tschäppät Alexander)
Al. 1
Les jours de formation ainsi que la durée de l'engagement sont entièrement imputés sur l'obligation de servir dans l'armée.
Al. 2
Biffer
Frau Haering Binder, Sprecherin der Minderheit: Wir haben im Verlauf unserer Beratungen gesehen, dass der Einsatz ei- ner Truppe, welche in einem Krisengebiet friedenserhaltende Operationen durchführt, ein sehr harter Einsatz sein wird. Hier geht es um den Ernstfall. Soldaten und ihre Vorgesetzten wer- den Risiken an Leib und Leben auf sich nehmen. Wir halten deshalb richtigerweise an der Freiwilligkeit solcher Dienste fest. Mit der gleichen Argumentation müssten wir aber ebenso richtigerweise die von den Angehörigen der Armee in Blau- helmaktionen geleisteten Einsatztage vollumfänglich der Dienstpflicht anrechnen.
Die zurzeit vorgesehene Lösung auf Verordnungsstufe - sie liegt im Entwurf vor - würde lediglich die in der Schweiz gelei- stete Ausbildungszeit sowie ungefähr die Hälfte des im Aus- land geleisteten Dienstes an die Dienstpflicht anrechnen.
Wenn wir die Bedeutung dieser Einsätze im Vergleich z. B. zu den Wiederholungskursen in der Armee und die Risiken die- ser Operationen vor Ort in Rechnung stellen, ist diese Lösung, wie sie die Verordnung vorsieht, ungenügend.
Die Minderheit beantragt Ihnen deshalb, dass sowohl die Aus- bildungsdauer in der Schweiz als auch die gesamte Dauer des Einsatzes im Krisengebiet vollumfänglich und nicht nur teil- weise der Dienstpflicht angerechnet werden.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zu folgen. Er verlangt lediglich eine Selbstverständlichkeit.
Keller Anton: Wir bitten Sie, den Minderheitsantrag Haering Binder abzulehnen. Es ist zwar möglich, dass man Verständ- nis entwickeln kann für den Grundsatz, dass ein normaler Aus- bildungsdienst in der Armee und der Dienst in einer Blauhelm- formation als gleichwertig bezeichnet werden können und da- mit auch von der Anrechnung her als gleichwertig betrachtet werden könnten. Wir sind aber dennoch für die bundesrätliche Lösung, wie sie auf der Fahne festgehalten ist, und zwar pri- mär einmal deswegen, weil sie ungleich beweglicher ist, un- gleich flexibler.
Es muss in der Freiheit des Bundesrates stehen, im einzelnen Fall Anpassungen vorzunehmen und in einer Verordnung ge- nau zu bestimmen, wieviel Zeit angerechnet werden soll. Hier braucht der Bundesrat Flexibilität, damit er, gerade wenn es um Spezialisten geht, allenfalls entgegenkommender han- deln kann, damit sich diese Leute tatsächlich für den Dienst zur Verfügung stellen können.
Wir sind aber auch von der Sache her gegen den Minderheits- antrag Haering Binder, und zwar aus folgenden Gründen:
Erstes Argument: Ein Problem ergibt sich nur schon wegen der Kürze unserer ordentlichen Militärdienste. Diese Dienste werden mit der neuen Militärorganisation auf rund 300 Tage verkürzt. Wenn also jemand die Rekrutenschule leistet und dann einen 6monatigen Dienst bei den Blauhelmen, hat er praktisch seine ganze Militärdienstzeit erbracht. Er könnte also mit 21 oder 22 Jahren bereits aus dem Militärdienst aus- scheiden. Mit Blick auf die übrigen Angehörigen der Armee, die bis zu ihrem 42. Altersjahr im 2-Jahres-Rhythmus in WK- Form Militärdienst zu leisten haben, wäre dies ein Ungleichge- wicht, das bei der Truppe als Ungerechtigkeit empfunden wer- den könnte.
Zweites Argument: Der Blauhelmdienst ist immerhin freiwillig. Das lässt es gerechtfertigt erscheinen, dass nicht der ganze geleistete Dienst angerechnet werden muss. Wer dazu nicht bereit ist, wird sich für diesen Dienst auch nicht zur Verfügung stellen. Dieser Aspekt der Freiwilligkeit, verbunden mit einer recht guten Bezahlung für diesen Dienst, rechtfertigt es, hier eine Ausnahme zu machen, rechtfertigt es, dass der Bundes- rat die Anrechnung entsprechend regelt.
N 10 juin 1993
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Troupes de casques bleus suisses. Loi
Drittes Argument: Wir haben Bedenken, dass sich mit einer solchen Regelung eine eigentliche Sondergruppe innerhalb der Armee herausbilden könnte. Wir wären eher der Mei- nung - deswegen sind wir nicht für die volle Anrechnung -, dass Leute, die Blauhelmdienst geleistet haben, wieder in die Armee zurückkehren, so dass der Blauhelmdienst zum Ge- winn für beide Seiten, für diejenigen, die den Dienst leisten, aber auch für die übrige Truppe, werden kann.
Aus diesen Gründen sind wir für die flexiblere Lösung des Bun- desrates und lehnen den Minderheitsantrag Haering Binder ab.
Frau Hollenstein: Eine überwiegende Mehrheit der grünen Fraktion unterstützt den Antrag, dass Ausbildungs- und Ein- satztage vollumfänglich der Militärdienstpflicht angerechnet werden. Wir gehen davon aus, dass die Bereitschaft, einen Blauhelmeinsatz zu leisten, immer auch mit einem unab- schätzbaren Risiko verbunden ist. Auch wenn nach geleiste- tem Blauhelmeinsatz und vorher absolvierter RS die Gesamt- zahl der geforderten Militärdiensttage erfüllt ist, darf dies kein Grund sein, die Einsatztage nicht voll der Militärdienstpflicht anzurechnen.
Wenn mein Vorredner, Herr Keller Anton, von einem Ungleich- gewicht gesprochen hat, dann trifft dies nicht zu, weil diese Männer die Anzahl der geforderten Diensttage ja geleistet ha- ben. Das Ungleichgewicht daraus zu begründen, dass im Nor- malfall bis zum 42. Altersjahr Dienst geleistet werden muss, ist kein Grund. Diese Männer haben die Anzahl der geforderten Diensttage geleistet; deshalb müssen diese angerechnet wer- den. Eine nicht volle Anrechnung der Einsatztage würde heis- sen, dass geleistete Diensttage innerhalb unserer Landes- grenzen wertvoller sind als jene ausserhalb.
Wir Grünen sind überzeugt, dass ein Einsatz mit Blauhelm- truppen genauso zur Friedenssicherung beiträgt wie gelei- stete Diensttage innerhalb des Landes. Deshalb dürfen bei der Anrechnung der Diensttage keine Einschränkungen gemacht werden.
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag zu unterstützen.
Hubacher, Berichterstatter: Die Kommission hat den Minder- heitsantrag mit 14 zu 6 Stimmen abgelehnt. Herr Keller Anton hat die Argumente der Mehrheit dargelegt; ich will sie nicht wiederholen.
Vielleicht noch zwei Bemerkungen: Der Blauhelm-Dienstein- satz ist freiwillig. Während dieser Zeit sind die eingesetzten Blauhelmsoldaten öffentliche Bedienstete. Sie sind im öffentli- chen Dienstrecht angestellt. Das Moment, dass Erfahrungen von Blauhelmsoldaten dann in der Armee weitergegeben wer- den sollten, hat etwas für sich, weil doch neue Perspektiven ei- nes sicherheitspolitischen Auftrags entstehen.
Wie Herr Keller ausführte, wäre es gemäss Fassung der Mehr- heit nicht möglich, dass sehr junge Leute nach der RS und sechs Monaten Blauhelmeinsatz und vielleicht noch einem zweiten Einsatz bereits am Ende ihrer dienstlichen Karriere wären. Von daher ist die Mehrheit der Kommission der Mei- nung, man sollte dem Bundesrat die Möglichkeit lassen, auf dem Verordnungswege ein derart schnelles, abruptes Ende zu verhindern.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit, den Minderheitsantrag abzulehnen.
M. Leuba, rapporteur: Par 14 voix contre 6, la majorité de la commission a repoussé la proposition de minorité Haering Binder.
J'aimerais simplement rappeler ici qu'il est prévu que le cours d'instruction pour les casques bleus en Suisse soit imputé sur le plan de service obligatoire. En revanche, le Conseil fédéral déterminera dans quelle mesure il déduit le service fait à l'étranger des obligations de service.
Je voudrais dire à Mme Hollenstein que le service à l'étranger n'est pas du tout comparable au service d'instruction, mais plutôt au service actif, lequel, naturellement, n'est pas imputé sur le service d'instruction. C'est ça la vraie comparaison.
Il faut rappeler que les éléments sont tout à fait différents du service d'instruction. Il s'agit de volontaires, de gens qui
concluront un contrat avec la Confédération, ce que ne font pas les soldats astreints aux cours de répétition. Si j'ai bien lu la presse, il est déjà prévu de rétribuer les casques bleus à rai- son de 6250 francs par mois ce qui, vous l'avouerez, n'a rien à voir avec une solde.
Enfin, je rappelle le principe de l'égalité de traitement: l'une des lourdes obligations du citoyen suisse, qui a des temps de service plus courts qu'à l'étranger, est qu'en compensation il doit faire huit cours de répétition qui ne viennent pas toujours se placer de manière très agréable dans sa carrière civile. En faisant, à 21 ou 22 ans, un service dans les casques bleus, on éliminerait pratiquement complètement toute autre obligation militaire.
Enfin, le Département militaire fédéral insiste - et cela a, je crois, convaincu la majorité de la commission - sur le fait que les expériences acquises dans le cadre des missions avec les casques bleus pourront aussi être utiles à la troupe et qu'il ne faut donc pas dispenser des services d'instruction ceux qui auront servi dans les casques bleus.
C'est la raison pour laquelle, avec la majorité de la commis- sion, je vous prie de rejeter la proposition de minorité Haering Binder.
Bundesrat Villiger: Ich bitte Sie auch hier, dem Bundesrat die Hände nicht zu binden und eine flexible Lösung zu wählen, die später an vielleicht neue Umstände angepasst werden könnte. Für ein schweizerisches Blauhelmkontingent kommt ja in der Regel nur in Frage, wer mindestens die Rekrutenschule absol- viert hat. Bei «Armee 95» wird diese noch 103 Tage dauern. Es verbleibt somit für einen Soldaten, der sich unmittelbar nach der Rekrutenschule für einen solchen Einsatz bewirbt, eine Dienstleistungspflicht von 197 Tagen. Bei voller Anrechnung an die Dienstleistungspflicht hätte dieser Soldat nach einer normalen Einsatzdauer von 6 Monaten und dem vorherigen Ausbildungskurs von etwa 20 Tagen die Dienstleistungs- pflicht schon mehr als erfüllt. Er müsste also gar nie mehr ei- nen Wiederholungskurs machen. Hätte ein Blauhelmsoldat vor dem Einsatz schon mehr als einen WK geleistet, wäre eine volle Anrechnung schon gar nicht mehr machbar: Der Soldat stünde gar nie mehr zur Verfügung, um sich in die Arbeit der Einheit einzuschulen, in die er einrücken müsste, wenn es zu einem Aktivdienst käme.
Aus drei Gründen liegt diese volle Anrechnung nicht im Inter- esse der Armee:
Weil der Soldat möglicherweise gar nie mit seiner Eintei- lungseinheit Dienst leisten würde, aber im Kriegs- oder Ernst- fall trotzdem verpflichtet würde, Dienst zu leisten, bekämen wir Leute, die das gar nie geübt hätten; das wäre für die Einheit schlecht
Wertvolle, im Peace-keeping-Einsatz gemachte Erfahrun- gen würden nicht in die «normale» Armee einfliessen. Wir ha- ben doch ein Interesse daran - in einer Zeit, in der die Sicher- heitspolitik mehr und mehr auch internationale Aspekte be- rücksichtigen muss -, dass wir in den Einheiten da und dort ei- nen Kollegen mit internationaler Erfahrung haben, der am Biertisch oder in der Pause davon erzählt und damit die Sensi- bilität seiner Kollegen für den Nutzen dieser Dinge fördert. Das ist, meine ich, psychologisch ausserordentlich wichtig.
Wir sollten nicht zwei Kategorien von Soldaten schaffen: Solche, die diesen Dienst recht gut bezahlt ableisten und mit 21 bis 22 Jahren ihre Dienstpflicht in Friedenszeiten erfüllt haben, und andere, die mit Kriegsgeräten in der Schweiz noch bis zum Alter von 42 Jahren ihre Dienste leisten müssen. Auch das wäre psychologisch falsch.
Wir streben daher eine Lösung an, die den erwähnten Anlie- gen etwas entgegenkommt. Wir möchten die Ausbildungs- tage in der Schweiz voll an die Dienstleistung anrechnen und auch etwa die Hälfte des ersten Einsatzes von sechs Monaten. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass ein Angehöriger der Blauhelmtruppe innerhalb dieses Rahmens selber bestimmt, ob er den Einsatz angerechnet haben will oder nicht. Ein Sol- dat will vielleicht lieber die ganzen sechs Monate gut bezahlt leisten und später alle WK absolvieren.
Wir haben uns noch nicht für eine definitive Lösung entschie- den. Wir werden diese Frage noch vertieft bearbeiten und in ei-
1139
Motion SiK-NR 92.071
ner Verordnung verankern - eine Verordnung, die je nachdem an veränderte Umstände angepasst werden könnte. In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Hae- ring Binder abzulehnen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Art. 6-8 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
106 Stimmen 18 Stimmen
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Seite 1 der Botschaft Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon la page 1 du message
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
93.3248
Motion SiK-NR 92.071 (Minderheit Tschäppät Alexander) Schweizerische Truppen für friedenserhaltende Operationen Motion CPS-CN 92.071 (minorité Tschäppät Alexander) Troupes suisses en faveur d'opérations de maintien de la paix
Wortlaut der Motion vom 18. Mai 1993
Der Bundesrat wird aufgefordert, auf seinen offenbar getroffe- nen Vorentscheid bezüglich des Standortes des Ausbildungs- zentrums der künftigen Blauhelmtruppen zurückzukommen und jene Orte zu berücksichtigen, welche von den realen Kür- zungen des EMD-Budgets besonders nachteilig betroffen sind (z. B. Thun).
Texte de la motion du 18 mai 1993
Le Conseil fédéral est prié de revenir sur sa décision préalable concernant l'emplacement du centre d'instruction des futures troupes de casques bleus et de tenir compte d'une certaine manière des régions particulièrement touchées par les réduc- tions du budget du DMF (p. ex. Thoune).
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bischof, Carobbio, Gross Andreas, Haering Binder, Hari, Hollenstein (6)
Tschäppät Alexander, Sprecher der Minderheit: Wie sich aus der Botschaft des Bundesrats ergibt, ist für die Vorbereitung von ganzen Kontingenten die Schaffung eines speziellen Aus- bildungszentrums vorgesehen. Dort soll künftig das ganze
Personal für den Einsatz in friedenserhaltenden Aktionen aus- gebildet werden. Gemäss Bundesrat soll das Ausbildungs- zentrum auf einem bestehenden Waffenplatz mit möglichst mi- nimalen Anpassungserfordernissen eingerichtet werden. Da- mit könnten gemäss Botschaft vorhandene Einrichtungen der üblichen militärischen Ausbildung genutzt und die Kosten möglichst tief gehalten werden. Auch steht ein Teil des erfor- derlichen Personals - ich denke da an Waffenplatzverwaltung, Instruktoren, Hilfspersonal usw. - bereits zur Verfügung. Ne- ben der eigentlichen Ausbildung soll das Zentrum auch der personellen und materiellen Bereitstellung und Entsendung der Kontingente dienen. Entsprechend soll dann auch das Material dort gelagert werden.
Gemäss Botschaft stehen nach dem Belegungsplan für die «Armee 95» offenbar mehrere Standorte als Ausbildungszen- tren zur Diskussion. Wir haben nun aber gehört, dass der Bun- desrat anscheinend bereits einen Vorentscheid zugunsten des Waffenplatzes Bière getroffen hat.
Wenn wir uns die einmaligen, aber auch die jährlich wieder- kehrenden Aufwendungen vor Augen halten, wird klar, dass der Standort der Blauhelmtruppen für die betreffende Region auch Auswirkungen auf die Arbeitsplatzsituation haben wird. Budgetkürzungen, aber auch die Truppenreduktionen im Rahmen von «Armee 95» haben für bestimmte Regionen sehr einschneidende und sehr nachteilige Folgen gezeitigt. Ich denke da vor allem an die Gegenden um Altdorf, also an die Innerschweiz, aber auch an das Berner Oberland, vor allem an die Stadt Thun.
Die vorliegende Motion will nun nicht etwa die Eignung von Bière als Standort für künftige Blauhelmtruppen anzweifeln. Sie will auch keinen Konflikt Deutschschweiz/Romandie her- aufbeschwören, sondern ganz einfach die Tatsache festhal- ten, dass einzelne Regionen überdurchschnittlich stark vom EMD abhängig sind und daher von entsprechenden Budget- kürzungen auch überdurchschnittlich stark betroffen sind. Da- her müssen das Parlament und der Bundesrat entsprechende Mittel bereitstellen, um einen Ausgleich zu schaffen und eine Milderung der Situation anzustreben.
In der Kommission ist von seiten der Militärführung ausge- führt worden, der Standort Bière eigne sich besonders aus fi- nanziellen und logistischen Gründen, alle übrigen Standorte hätten im Vergleich dazu beträchtliche Nachteile aufzuwei- sen. Ich bin nicht in der Lage, dies zu überprüfen oder allen- falls gar zu bestreiten. Den Standort von Blauhelmtruppen aber in eine Krisenregion zu verlegen, hätte für die betroffene Bevölkerung sicher mehr als nur symbolische Bedeutung. Nachdem das Parlament bei der Budgetdebatte bereits die Aufnahme eines Budgetpostens zur Förderung der Rü- stungskonversion abgelehnt hat, würde sich mit der Ueber- weisung dieser Motion wenigstens die Chance bieten, der betroffenen Region zu zeigen, dass zugesagte Hilfe kein rei- nes Lippenbekenntnis bleibt.
In der Sicherheitspolitischen Kommission hat sich der Bun- desrat gegen die Annahme dieser Motion gewandt. Unter an- derem hat er es auch damit begründet, dass gerade die Re- gion Thun in absehbarer Zeit von bereits getroffenen Mass- nahmen des EMD würde profitieren können. Sollte das wirk- lich der Fall sein, möchte ich Bundesrat Villiger bitten, diesbe- züglich konkreter zu werden.
Den Vorwurf, dieser Vorstoss sei allein aus lokalpatriotischer Sicht erfolgt, kann man erheben. Ich bin bereit, ihn entgegen- zunehmen; er trifft wahrscheinlich auch zu. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass gerade die Region des Berner Oberlandes durch die Budgetkürzungen und die Neustruktu- rierung des EMD besonders hart betroffen ist, weshalb ich glaube, dass auch Nichtbernerinnen und Nichtberner diese Motion überweisen und ihr zustimmen könnten.
Ich bitte Sie daher, der Kommissionsminderheit zu folgen.
M. Pini: Voilà le problème. Je dois être reconnaissant à M. Tschappät Alexander. Je repousse cette motion, car elle avait été présentée ponctuellement au sein de la Commission de la politique de sécurité. J'avais averti - peut-être avec mon ingénuité - que la possibilité de déclencher un litige concer- nant l'emplacement existait.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Schweizerische Blauhelmtruppen. Bundesgesetz Troupes de casques bleus suisses. Loi
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.071
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
10.06.1993 - 08:00
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