Postulat Fankhauser
1050
N
7 juin 1993
mellement qu'une mesure subsidiaire, applicable en cas d'im- possibilité de l'exécution du renvoi. Les réfugiés de la violence regagnent leur pays d'origine une fois le calme revenu. La no- tion d'aide lors du rapatriement est donc étroitement liée à celle de réfugié de la violence et elle peut être prise dans un sens plus large. L'aide lors du rapatriement ne doit pas consti- tuer une mesure purement administrative, mais une obligation pour la Suisse d'oeuvrer sur le plan international en vue d'améliorer, autant que possible, la situation dans le pays d'origine des réfugiés.
Antrag der Kommission
Aus den dargelegten Gründen beantragt die Kommission op- positionslos, die Motion zu überweisen.
Proposition de la commission Au vu des motifs exposés ci-dessus, la commission demande, sans opposition, de transmettre la motion.
Frau Heberlein, Berichterstatterin: Wir kommen damit zum letzten Vorstoss dieser asylpolitischen Debatte. Der schriftli- che Bericht der Kommission enthält die Gründe, weshalb in der bevorstehenden Revision des Asylgesetzes der Status der Gewaltflüchtlinge respektive der Kriegsvertriebenen geregelt werden muss - ich möchte das Wort Flüchtlinge vermeiden, weil wir dies wieder mit dem Asylverfahren koppeln. Weil der Status heute nicht existiert, gibt es ganz unterschiedliche Re- gelungen für die heute zum Beispiel aus Ex-Jugoslawien Ver- triebenen. Je nach dem, unter welchen Beschluss des Bun- desrates sie fallen, werden sie zu verschiedenen Bedingun- gen aufgenommen, können hier bleiben; auch die finanziellen Regelungen sind unterschiedlich. Das Verständnis der Kan- tone und Gemeinden, aber vor allem der Betroffenen, welche hier sind und je nach dem Status, unter den sie fallen, eine völ- lig andere Behandlung erhalten, ist für diese «Nichtregelung» begreiflicherweise klein.
Ebenso wichtig wie die Aufnahme dieses Status ist die Reali- sierung der Rückkehrhilfe, wie sie vom Bundesamt für Flücht- linge in die Wege geleitet wurde. Die Staatspolitische Kommission beantragt Ihnen daher ein- stimmig, diese Motion zu überweisen.
Ueberwiesen - Transmis
91.3128
Postulat Fankhauser Amnestie für «versteckte» Saisonnierkinder Enfants de saisonniers. Statut légal
Wortlaut des Postulates vom 3. Mai 1991
Der Bundesrat wird eingeladen, als humanitäre Geste im Rah- men des 700-Jahre-Jubiläums der Eidgenossenschaft die An- wesenheit der bis heute in die Schweiz eingereisten, ohne Sta- tut lebenden Kinder von Saisonniers zu legalisieren.
Texte du postulat du 3 mai 1991
Le Conseil fédéral est invité à faire un geste humanitaire dans le cadre du 700e anniversaire de la Confédération et à légali- ser la présence des enfants de saisonniers sans statut légal, entrés en Suisse jusqu'à ce jour.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Mehrere Organisationen, u. a. die Gewerkschaften, haben ver- schiedentlich auf die unhaltbare Situation der «versteckten» Kinder von Saisonniers in der Schweiz hingewiesen.
Eine Aussprache der kantonalen Erziehungsdirektoren mit dem Vorsteher des EJPD im Herbst 1990 verlief ohne für die Oeffentlichkeit sichtbare Ergebnisse.
Das Verbot des Familiennachzuges, Grund für einen Vorbe- halt bei der Unterzeichnung der Uno-Kinderrechtscharta, wird höchstwahrscheinlich bei der Neuregelung der Personenfrei- zügigkeit in den EWR- oder EG-Verhandlungen fallen. Um so mehr drängt sich eine humanitäre Lösung auf für die bereits anwesenden, ohne legale Anwesenheitsregelung und oft vom Schulbesuch abgehaltenen Kinder von Saisonniers.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Juni 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 juin 1991
Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Fank- hauser vom 19. September 1990 über die Revision des Aus- ländergesetzes (N 90.697) ausführte, steht der Familiennach- zug von Saisonniers in einem engen Zusammenhang mit der künftigen Gestaltung der Beziehungen, insbesondere des freien Personenverkehrs, zwischen der Schweiz und der EG/ Efta. Dies gilt auch mit Bezug auf das vorliegende Postulat. Zu- dem muss vermieden werden, dass Saisonniers mit illegal an- wesenden Kindern generell eine Jahresbewilligung erhalten und damit gegenüber Saisonniers, die ohne ihre Kinder einge- reist sind, bevorzugt behandelt werden. Die Erteilung von Jah- resbewilligungen an Saisonniers, welche die Voraussetzun gen für eine Umwandlung der Saison- in eine Jahresbewilli- gung nicht erfüllen, kann deshalb vorläufig nur in Härtefällen in Betracht gezogen werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Frau Fankhauser: Das Schicksal der sogenannt «versteckten Kinder» kann uns nicht gleichgültig lassen. Die beste Lösung für das Problem ist die sofortige Abschaffung des Saisonnier- statuts. Das in Europa einzigartige Verbot für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, mit ihrer Familie zusammenzuleben, verstösst gegen das Gebot der Menschenwürde und gegen die EMRK
Der Bundesrat hat die Abschaffung des Saisonnierstatuts in Aussicht gestellt Es drängt sich deshalb auf, ab sofort und für die ganze Uebergangsperiode Massnahmen zu treffen, die die soziale und schulische Integration dieser Kinder er- leichtern.
Ich wollte mit meinem Postulat nichts Unmögliches. Im Rah- men der damaligen Jubiläumsfeierlichkeiten wäre eine huma- nitäre Geste ein Zeichen der Mitmenschlichkeit gewesen und das Korrigieren von offensichtlichem Unrecht; ein wohltuen- der «coup de coeur» wäre uns sehr gut angestanden.
Das Jubiläumsprogramm ist ohne Ueberraschungen abge- laufen, der Alltag hat uns wieder, das Problem der versteckten Kinder ist in seiner ganzen Wirkung und Virulenz geblieben. Die Rechte der Kinder aber sollen und müssen Priorität be- kommen. Pragmatische Lösungen sind inzwischen, wie ich gehört habe, ins Auge gefasst worden. Weitere werden oder müssen folgen; eine Ratifizierung der Konvention für die Rechte der Kinder steht bevor.
Deshalb kann ich - in der Hoffnung, das Problem werde bald auf rechtlichem Weg gelöst -, mein Postulat zurückziehen.
Zurückgezogen - Retiré
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Postulat Fankhauser Amnestie für «versteckte» Saisonnierkinder Postulat Fankhauser Enfants de saisonniers. Statut légal
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Jahr
1993
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Anno
Band
III
Volume
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3128
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.06.1993 - 14:30
Date
Data
Seite
1050-1050
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20 022 797
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