Asylpolitik. Initiativen und persönliche Vorstösse
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Motion SPK-NR 91.310 (Minderheit Borer Roland) Schaffung von wirkungsvollen Massnahmen gegen die Verhinderung des Vollzugs der Wegweisung
Motion CIP-CN 91.310 (minorité Borer Roland) Mise en oeuvre de mesures efficaces contre les obstacles à l'exécution du renvoi
Wortlaut der Motion vom 22. Januar 1993 Der Bundesrat wird aufgefordert, wirkungsvolle Massnahmen gegen die Verhinderung des Vollzugs der Wegweisung von rechtskräftig ausgewiesenen Asylbewerbern zu treffen.
Texte de la motion du 22 janvier 1993
Le Conseil fédéral est chargé de mettre en oeuvre des mesu- res efficaces pour éviter qu'il soit fait obstacle à l'exécution du renvoi de requérants dont la demande a été rejetée par une décision entrée en vigueur.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aubry, Fischer-Seengen, Seiler Hanspeter, Steffen (4)
Frau Heberlein, Berichterstatterin: Die Standesinitiative Aar- gau, welche die Anwendung notrechtlicher Massnahmen ver- langt, wurde von der Kommission auch unter dem Gesichts- punkt des Zeitpunktes ihrer Einreichung, nämlich 1991, ge- prüft. Damals bestand bei der Unterbringung von Asylbewer- bern in Kantonen und Gemeinden zweifelsohne ein Notstand, doch hätte auch diese Situation die Anwendung von Artikel 9 Asylgesetz nicht gerechtfertigt. Die Kompetenz zum Erlass von Notrecht ist nur dann gegeben, wenn das Parlament nicht mehr rechtzeitig handeln kann. Ob Notrecht durch eine Stan- desinitiative gefordert werden kann, ist ausserdem fragwür- dig. Sicher ist jedoch, dass auch Notrecht völkerrechtliche Re- geln nicht verletzen darf. Da Anträge vorliegen, wonach der In- itiative ganz oder in Teilpunkten Folge geleistet werden soll, möchte ich auf die Erwägungen der Staatspolitischen Kom- mission eingehen, welche zum Antrag geführt haben, den Zif- fern 1 und 2 keine Folge zu geben, Ziffer 3 als erfüllt abzu- schreiben, Ziffer 4 keine Folge zu geben, Ziffer 5 als erfüllt ab- zuschreiben, Ziffer 6 keine Folge zu geben, Ziffer 7 als erfüllt abzuschreiben und Ziffer 8, um das Abwechslungsspiel noch- mals zu wiederholen, keine Folge zu geben.
Die in Ziffer 1 verlangte generelle Inhaftierung aller letztin- stanzlich abgewiesenen Asylbewerber bis zum Zeitpunkt ihrer Ausschaffung ist unverhältnismässig und praktisch auch nicht durchführbar. Irreführend sind die Zahlen über die ohne Ab- meldung ausgereisten oder untergetauchten Personen in der Statistik, die in der Diskussion am Freitag immer wieder er- wähnt wurden. Von den 17 000 erwähnten Personen ist der grösste Teil nicht mehr in der Schweiz anwesend, da die mei- sten ohne Abmeldung ausreisten. Eine Verlängerung der heute möglichen Ausschaffungshaft von 30 Tagen hingegen drängt sich auf; sie wird in der Gesetzesrevision überprüft. Ge- rade für die Situation des Untertauchens wäre das Erstasylab- kommen hilfreich, könnte damit doch festgestellt werden, in welchem Land sich der ausgereiste Asylbewerber aufhält und ob er allenfalls dort ein zweites Gesuch einreicht. Der Vollzug der Wegweisung, dies als Antwort auf Ziffer 5 der Initiative, ist Sache der Kantone. Sie haben hier einen Handlungsspiel- raum und auch eine Pflicht zum Vollzug. Ich meine daher, dass diesem Punkt keine Folge mehr geleistet werden muss. Mit Ziffer 2 wird eine zahlenmässige Begrenzung der den Kan- tonen zuzuteilenden Asylbewerber verlangt - nach den Erfah- rungen von 1991 und im gegenteiligen Sinn dann von 1992
eine von Gemeinden oder Kantonen aus gesehen begreifliche Forderung, denn die Vorbereitungen der Infrastruktur für den grossen Zustrom stellte vor allem die Gemeinden vor schwie- rige Aufgaben. Demokratische Entscheide mussten gefällt werden, um die Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, was be- kanntlich eine Weile dauert. Dieselben Probleme, nur mit um- gekehrten Vorzeichen, stellten sich ein Jahr später. Das Pro- blem aber, dass die Begrenzungen willkürlich sind und die zahlenmässige Beschränkung ja nur auf die Asylbewerber zu- treffen soll, welche den Kantonen zugeteilt werden, entbindet den Bund nicht von der Pflicht, die Asylverfahren für weitere Bewerber, die ausserhalb der Quote liegen, zu prüfen. Diese müssten dann auf einem Bundesterritorium oder irgendwo sonst untergebracht werden; auch hier wären Unterkünfte nur mit Zustimmung der Gemeinden und der Kantone realisierbar. Die Staatspolitische Kommission ist sich aber bewusst, dass gerade in Zeiten reduzierten Zustroms der Kontakt mit den vollziehenden Behörden von Kantonen und Gemeinden ge- pflegt und Schwierigkeiten aus dem Weg geräumt werden müssen.
Noch kurz zu Ziffer 3, die sich mit der Beschaffung von Ausrei- sepapieren befasst - eine recht zeitaufwendige Angelegen- heit, bei der die Kooperation von seiten der Botschaften jener Staaten, in welche die Asylbewerber zurückgeschafft werden sollen, nicht selbstverständlich ist. Die Bundesbehörden ha- ben hier zwar ihre Anstrengungen verstärkt, aber ich meine, dass hier noch ein mehreres zur Unterstützung der Kantone getan werden müsste.
Die in Ziffer 4 der Initiative aufgegriffene Forderung hat in der Zwischenzeit zu verschiedenen Vorstössen und Eingaben ge- führt. Ein Abbruch des Asylverfahrens kann nur bei Asylunwür- digkeit erfolgen. Notwendig sind eine Koordination mit dem Strafverfahren und eine Beschleunigung des Asylverfahrens bei kriminell gewordenen Asylbewerbern. In der Zwischenzeit wurde diese Forderung in der Praxis weitgehend realisiert. Wir haben auch gehört, dass in der anstehenden Gesetzesrevi- sion nochmals geprüft werden muss, ob und bei welchen De- likten ein Asylgesuch als missbräuchlich beurteilt werden kann. In jedem Fall aber ist auch hier die Frage des Non-refou- lements zu prüfen; dessen müssen sich die Initianten bewusst sein. Die Motion der Kommissionsminderheit nimmt dann Zif- fer 5 nochmals auf; wie die Mehrheit der SPK findet, sind Zif- fer 5 und die Motion der Minderheit als erledigt abzuschrei- ben. Die Bestrafung von Personen, welche abgelehnte Asyl- bewerber verstecken, ist gemäss Anag bereits heute möglich. Die Ziffern 6, 7 und 8 bedürfen nach den Diskussionen vom Freitag keiner weiteren Erläuterungen mehr.
Ich ersuche Sie, den Anträgen der Staatspolitischen Kommis- sion zu folgen und die Anträge Moser bzw. SD/Lega-Fraktion sowie die Motion der Kommissionsminderheit abzulehnen.
M. Borel François, rapporteur: Je ne vais pas énumérer la po- sition de la commission sur tous les points de l'initiative du canton d'Argovie, étant donné que vous disposez d'un rap- port écrit. Je commencerai par le chiffre 5, puisque, en l'occur- rence, nous avons une proposition de minorité.
Le chiffre 5 de l'initiative demande de mettre en oeuvre des mesures efficaces pour éviter qu'il soit fait obstacle à l'exécu- tion du renvoi de requérants d'asile. Il vise en fait les citoyens suisses ou étrangers qui aideraient des requérants d'asile dont le renvoi a été décidé à entrer dans la clandestinité et à s'opposer à cette décision de renvoi.
Une initiative cantonale ou parlementaire tend à modifier la loi. La loi est claire en la matière. Les attitudes que critique l'initia- tive du canton d'Argovie sont punissables, et dès lors il n'y a pas lieu de modifier la loi. C'est la raison pour laquelle la majo- rité de votre commission vous propose de classer le point 5 de l'initiative.
En outre, deux propositions ont été développées par écrit: par M. Moser et, au nom du groupe des Démocrates suisses et de la Ligue des Tessinois, par M. Bischof. A lire leurs développe- ments, on constate qu'ils ne s'appuient que sur des points de détail de l'initiative du canton d'Argovie. M. Moser n'en cite que les chiffres 5 et 7; M. Bischof propose par ailleurs des idées supplémentaires qui ne figurent pas dans l'initiative,
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Politique d'asile. Initiatives et interventions personnelles
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N 7 juin 1993
mais qui sont des arguments pour soutenir celle-ci. Pour dire simplement et clairement les choses, les auteurs de ces pro- positions tendant à accepter l'initiative du canton d'Argovie ne s'attachent pas du tout au fond, mais veulent un vote exem- plaire: oui ou non à la politique d'asile du Conseil fédéral.
C'est ainsi que nous devons interpréter notre vote, et je vous prie, dans ce sens, de suivre la majorité de la commission. N'entrons pas dans ce débat manichéen et n'acceptons pas ces propositions simplement pour donner une leçon au Conseil fédéral.
Borer Roland, Sprecher der Minderheit: Die Kommissions- minderheit wollte Ziffer 5 der Standesinitiative Aargau auf- rechterhalten, in welcher wirkungsvolle Massnahmen gegen die Verhinderung des Vollzugs der Wegweisung von rechts- kräftig ausgewiesenen Asylbewerbern verlangt werden. Las- sen Sie mich ein paar grundsätzliche Bermerkungen dazu ma- chen:
Der Kanton Aargau reichte die Standesinitiative am 3. Septem- ber 1991 ein. Die Bearbeitung erfolgt heute, am 7. Juni 1993! Man muss sich fragen, ob das noch ein korrektes Verfahren ist, wenn die Wünsche oder Forderungen eines Kantons so lange brauchen, bis sie vor das Parlament kommen. Das darf in Zu- kunft bei so wichtigen Themen, wie sie hier dargelegt wurden, nicht mehr vorkommen.
In der Kommission hiess es dann, das Problem sei an und für sich gelöst. Das ist ja klar: Nach eineinhalb Jahren haben sich die Zeiten geändert, und manches Problem löst sich so von selbst. Aber das rechtfertigt meines Erachtens nicht die Art der Problemlösung.
In dieser Ziffer 5 werden Massnahmen auf verschiedenen Ebenen verlangt. Man verlangt, dass die diesbezügliche Ge- setzgebung und die Verordnungen überprüft werden, aber auch, dass generell der Vollzug überprüft und in den Kanto- nen angemessen überwacht wird. Zusammengefasst muss man sagen, dass es falsch wäre, wenn man diese Ziffer 5 heute als erledigt und erfüllt abschreiben würde.
Was wir beurteilen müssen, ist die heutige Situation. Tatsache ist, dass Ende letzten Jahres in der Statistik 17 303 Asylsu- chende unter der Rubrik «Ohne Abmeldung ausgereist oder untergetaucht» aufgeführt sind, über 17 000 Personen! Man kann doch nicht sagen, dass der Vollzug in diesem Bereich klappe.
Man muss auch bedenken, dass sich die politische Situation in unseren Nachbarländern drastisch verändert hat. Ich denke an die neuen Gesetze und das neue Verhalten, die anschei- nend in Deutschland und auch in Frankreich in Zukunft gelten werden. Dies muss man überprüfen, wenn man beurteilen will, ob der Vollzug in der Schweiz, wie er heute stattfindet, in Ord- nung ist oder nicht.
Ein weiterer Punkt ist, dass vier Standesinitiativen zum glei- chen Thema eingereicht wurden. Ich glaube also, ein diesbe- zügliches Gewicht ist vorhanden.
Als letztes erinnere ich noch an die Trendmeldung, die uns Herr Bundesrat Koller in der vergangenen Woche unterbreitet hat: Man rechnet in der Schweiz wieder mit rund 30 000 Asyl- suchenden.
Wenn Sie wissen wollen, ob die Kantone die Unterstützung von seiten des Bundes heute als genügend erachten, dann machen Sie einmal eine Umfrage bei den Chefs der kantona- len Fremdenpolizeien. Sie werden immer die gleichen Argu- mente hören, die dafür sprechen, dass man diese Ziffer 5 Nachachtung verschafft.
Eine Achillesferse unseres Systems ist die zu lange Verfah- rensdauer. Das beklagen alle Chefs der Fremdenpolizeien. Die Asylsuchenden, die ausgewiesen werden, und deren Ver- treter - auch ein Grossteil der Bevölkerung - akzeptieren diese lange Verfahrensdauer nicht. Des weiteren können die definiti- ven Entscheide durch ausserordentliche Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe umgangen werden.
Auch die ausländischen Vertretungen in der Schweiz unter- stützen die kantonalen Behörden in der Beschaffung der Aus- weispapiere zuwenig. Hier muss der Bund eingreifen.
Aus diesem Grund beantragen wir Ihnen, die Kommissions- minderheit zu unterstützen und diese Motion zu überweisen.
Reimann Maximilian: Am letzten Freitag kurz vor Abbruch der Sitzung - deshalb konnte ich damals nicht mehr sprechen - hat unser Aargauer Kollege Thür von diesem Pult aus eine massive, polemische Breitseite gegen den aargauischen Grossen Rat im allgemeinen und gegen die bürgerlichen Par- teien im besonderen abgeschossen.
Sie sollen wissen, wessen Stimme Sie da zu hören bekommen haben. Es war die Stimme eines der Verlierer der Grossrats- wahlen vom März 1993. Herrn Thürs Grüne Partei hatte da- mals fast 40 Prozent der Grossratsmandate verloren und ist heute noch mit 7 von 200 Vertretern im aargauischen Parla- ment vertreten.
Sie sehen, dass nur eine verschwindend kleine Minderheit des aargauischen Volkes hinter diesem polemischen Gedanken- gut von Herrn Thür steht.
Bundesrat Koller: Der Bundesrat ist sich bewusst, dass er bei Standesinitiativen in diesem Stadium des Verfahrens zu be- sonderer Zurückhaltung angehalten ist, zumal eine klare Re- gelung des Verfahrens im Unterschied zu den parlamentari- schen Initiativen im Geschäftsverkehrsgesetz fehlt.
Der Bundesrat möchte Ihnen auch aus Gründen der Rationali- sierung dringend empfehlen, dem Ständerat und Ihrer Kom- mission zuzustimmen und die Standesinitiative Aargau entwe- der als erfüllt abzuschreiben oder ihr keine Folge zu geben. Denn es ist offensichtlich, dass vor allem die Ziffern 2 und 6, nämlich die zahlenmässige Begrenzung und die sofortige Ausweisung aller illegal Eingereisten, mit unseren internatio- nalen Verpflichtungen nicht vereinbar sind.
Ich habe Ihnen schon letzte Woche gesagt: Der Bundesrat kann sich nicht vorstellen, dass ausgerechnet die Schweiz, der Verwahrerstaat der Genfer Konvention, hinginge und als erster Staat diese Genfer Flüchtlingskonvention aufkündigen würde.
Was den Vorwurf der zu langen Verfahrensdauer anbelangt, möchte ich die Auto-Partei heute noch einmal dringend bitten, doch endlich die Fortschritte zur Kenntnis zu nehmen, die wir gemacht haben! Ich gebe zu: Vor drei, vier Jahren war die Ver- fahrensdauer viel zu lang, da hatten Asylsuchende tatsäch- lich - weil das Verfahren zwei Jahre und länger gedauert hat - eine grosse Chance, hier für zwei Jahre Arbeit zu finden und damit unser Fremdenrecht zu umgehen. Aber das ist heute längst nicht mehr der Fall. Ich habe Ihnen gesagt: Zwei Drittel aller Gesuche werden heute innert drei Monaten entschieden. Wir haben auch auf den anderen Gebieten grosse Fortschritte gemacht, vor allem auf dem Gebiet der Wegweisung.
Wir haben heute im Bundesamt für Flüchtlinge eine eigene Einheit, die sich um die Beschaffung der Papiere bemüht. Wir haben unterdessen auch erreicht, dass alle, deren Wegwei- sungsfrist abgelaufen ist, im Ripol ausgeschrieben werden, damit sie nicht ungestraft untertauchen können.
Es führt nicht weiter, wenn man immer wieder die gleichen Märchen erzählt. Nehmen Sie doch bitte die Fortschritte, die wir erzielt haben, zur Kenntnis! Wir sind weiter daran, mit den Kantonen zusammen all die nötigen Verbesserungen zu reali- sieren.
Ich möchte Sie dringend bitten, dem Ständerat und Ihrer Kom- mission zuzustimmen.
Namentliche Abstimmung - Vote par appel nominal
Für den Antrag der Kommission stimmen:
Votent pour la proposition de la commission:
Aguet, Aregger, Bär, Baumann, Baumberger, Béguelin, Ber- ger, Bezzola, Binder, Bircher Peter, Bonny, Borel François, Brügger Cyrill, Brunner Christiane, Bühler Simeon, Bühlmann, Bundi, Bürgi, Camponovo, Carobbio, Caspar-Hutter, Cavadini Adriano, Chevallaz, Cincera, Columberg, Comby, Cotti, Cou- chepin, Danuser, Darbellay, de Dardel, David, Dettling, Die- ner, Dünki, Duvoisin, Eggenberger, Eggly, Engler, Epiney, Ey- mann Christoph, Fankhauser, Fehr, von Felten, Fischer-Sur- see, Fritschi Oscar, Früh, Gardiol, Gobet, Goll, Gonseth, Gren- delmeier, Gros Jean-Michel, Gross Andreas, Grossenbacher, Guinand, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Häm- merle, Hari, Heberlein, Hegetschweiler, Herczog, Hess Otto,
Asylpolitik. Initiativen und persönliche Vorstösse
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Hess Peter, Hollenstein, Hubacher, Iten Joseph, Jaeger, Jäggi Paul, Jeanprêtre, Jöri, Keller Anton, Kühne, Leemann, Leu Jo- sef, Leuba, Leuenberger Ernst, Loeb François, Mamie, Marti Werner, Matthey, Maurer, Meier Hans, Meier Samuel, Misteli, Mühlemann, Nabholz, Narbel, Nebiker, Oehler, Perey, Phili- pona, Raggenbass, Rebeaud, Rechsteiner, Robert, Rohrbas- ser, Ruckstuhl, Ruffy, Rutishauser, Rychen, Sandoz, Savary, Scheidegger, Scheurer Rémy, Schmid Peter, Schmied Walter, Schnider, Segmüller, Seiler Hanspeter, Spielmann, Spoerry, Steiger, Steinegger, Strahm Rudolf, Stucky, Theubet, Thür, Tschäppät Alexander, Tschopp, Tschuppert Karl, Vetterli, Voll- mer, Wanner, Weder Hansjürg, Wick, Wittenwiler, Wyss Paul, Wyss William, Zbinden, Ziegler Jean, Zisyadis, Zölch, Züger, Zwahlen, Zwygart (138)
Für den Antrag Moser/SD/Lega-Fraktion stimmen: Votent pour la proposition Moser/groupe DS/Ligue:
Allenspach, Bischof, Borer Roland, Bortoluzzi, Dreher, Etique, Giezendanner, Jenni Peter, Kern, Maspoli, Miesch, Moser, Neuenschwander, Reimann Maximilian, Scherrer Jürg, Stal- der, Stamm Luzi, Steffen, Steinemann (19)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Gysin, Mauch Rolf (4)
Abwesend sind - Sont absents:
Aubry, Bäumlin, Blatter, Blocher, Bodenmann, Borradori, Büh- rer Gerold, Caccia, Daepp, Deiss, Dormann, Ducret, Fasel, Fischer-Seengen, Frey Claude, Friderici Charles, Giger, Hild- brand, Keller Rudolf, Ledergerber, Leuenberger Moritz, Mae- der, Maitre, Mauch Ursula, Meyer Theo, Müller, Pidoux, Pini, Poncet, Ruf, Scherrer Werner, Schmidhalter, Schwab, Seiler Rolf, Sieber, Stamm Judith, Suter, Wiederkehr (38)
Frau Haller, Vizepräsidentin, stimmt nicht Mme Haller, vice-présidente, ne vote pas
Ziff./Ch. 5
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
108 Stimmen 34 Stimmen
92.303
Standesinitiative Thurgau Gegen den Missbrauch des Asylrechts Initiative du canton de Thurgovie Contre l'abus du droit d'asile
Beschluss des Ständerates vom 10. Dezember 1992 Décision du Conseil des Etats du 10 décembre 1992
Wortlaut der Initiative vom 3. Juli 1992 Der Bund wird aufgefordert:
die Grenzkontrollen zu verstärken, um die illegale Einreise von Asylbewerbern zu erschweren und die Tätigkeit von Schlepperorganisationen zu unterbinden;
eine Quotenregelung für Asylanten einzuführen.
Texte de l'initiative du 3 juillet 1992 La Confédération est invitée à:
intensifier les contrôles afin de rendre plus difficile l'entrée il- légale des requérants d'asile et d'enrayer l'activité des filières de passeurs;
établir un système de quotas pour les personnes cherchant asile.
Frau Zölch unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
Der Grosse Rat des Kantons Thurgau beschloss am 17. Juni 1992, der Bundesversammlung eine Standesinitiative gegen den Missbrauch des Asylrechts zu überweisen.
Initiiert wurde dieses Begehren durch eine Volksinitiative, die am 26. Juni 1991 bei der Staatskanzlei des Kantons Thurgau eingereicht wurde. Zusätzlich zu den oben genannten Punk- ten forderte die Volksinitiative die Ausschaffung aller illegal eingereisten Asylbewerber. Der Grosse Rat beschloss, die Standesinitiative ohne diesen Punkt zu überweisen, da diese Forderung gegen das Völkerrecht verstösst.
Der Ständerat hat am 10. Dezember 1992 beschlossen, Zif- fer 1 der Standesinitiative Folge zu geben, ihn aber als erfüllt abzuschreiben und Ziffer 2 keine Folge zu geben.
Die Staatspolitische Kommission, welcher dieses Geschäft zur Vorberatung zugewiesen wurde, prüfte die Standesinitiative am 22. Januar 1993 in Anwesenheit von Vertretern des Bun- desamtes für Flüchtlinge. Grundsätzlich hielt die Kommission fest, dass sich die Lage im Asylbereich seit der Einreichung der Volksinitiative am 26. Juni 1991 entspannt hat. Die Zahl der Asylgesuche ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die Kom- mission ist sich bewusst, dass sich die Situation jederzeit wie- der verschärfen kann und die Forderung nach Verstärkung der Grenzkontrollen wieder an Aktualität gewinnen könnte. Die Kommission kam zu folgenden Schlüssen: Zu Ziffer 1:
Der Bundesrat setzte am 13. Februar 1991 eine interdeparte- mentale Arbeitsgruppe «für ausserordentliche Lagen im Flüchtlingsbereich» ein und gab ihr unter anderem den Auf- trag, die rechtlichen, personellen, organisatorischen und tech- nischen Voraussetzungen zu schaffen, um für den Fall ausser- ordentlicher Lagen im Flüchtlingsbereich so rasch als möglich das Grenzwachtkorps und die Grenzpolizeiorgane durch For- mationen der Armee verstärken oder Truppen für die Betreu- ung einsetzen zu können.
Der Bundesrat behandelte den Bericht der Arbeitsgruppe und liess die notwendigen rechtlichen Grundlagen ausarbeiten. So sollen unter anderem im Rahmen des neuen Militärorgani- sationsgesetzes die rechtlichen Grundlagen für einen subsi- diären Einsatz von Truppen zugunsten des Grenzwachtkorps oder zur Betreuung schutzsuchender Ausländer geschaffen werden. Für den Fall, dass sich die Lage im Asylbereich kurz- fristig verschärft, besteht bereits auf Verordnungsebene ein ausgearbeiteter Entwurf, der vom Bundesrat zur Kenntnis ge- nommen, aber noch nicht verabschiedet worden ist. Die aktu- elle Lage erfordert keine Verstärkung der Grenzkontrollen.
Die Kommissionsmehrheit beantragt, dieser Forderung Folge zu geben, sie aber als erfüllt abzuschreiben, da der Bundesrat die notwendigen Massnahmen bereits getroffen hat, um innert kürzester Frist auf einen Zustrom von Asylsuchenden reagie- ren zu können. Zudem weist sie darauf hin, dass der National- rat bereits am 2. Juni 1992 beschlossen hat, ein Postulat zu überweisen, das den Bundesrat auffordert, zur besseren Si- cherung unserer Grenzen folgende Möglichkeiten zu prüfen: 1. die Verstärkung des Grenzwachtkorps;
die Verstärkung der Grenzwacht durch Einsatz von Truppen als Notmassnahme;
technische Ueberwachungseinrichtungen gegen illegalen Grenzübertritt.
Die Minderheit der Kommission beantragt, der Forderung nach Verstärkung der Grenzkontrollen ebenfalls Folge zu ge- ben und gleichzeitig ein Postulat zu überweisen, denn mit den bereits getroffenen Massnahmen werde die Forderung des Kantons Thurgau noch nicht erfüllt Vor allem fordert die Min- derheit Massnahmen gegen die Tätigkeit der Schlepperorga- nisationen und zudem eine entsprechende Vorbereitung im Hinblick auf einen Zustrom von Asylsuchenden. Zu Ziffer 2:
Die Kommission beantragt, die Einführung einer Quotenrege- lung abzulehnen. Die Quotenregelung hätte zur Folge, dass die erste Person, die nach Erschöpfung der Quote um Asyl nachsucht, sofort und ohne Verfahren ausgeschafft werden müsste. Diese Person könnte ja tatsächlich politisch verfolgt und bei einer Rückschaffung an Leib und Leben gefährdet sein. Ihre Ausweisung würde gegen das völkerrechtliche Prin- zip des Non-refoulement verstossen, das sowohl in der Flücht-
. .
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion SPK-NR 91.310 (Minderheit Borer Roland) Schaffung von wirkungsvollen Massnahmen gegen die Verhinderung des Vollzugs der Wegweisung Motion CIP-CN 91.310 (minorité Borer Roland) Mise en oeuvre de mesures efficaces contre les obstacles à l'exécution du renvoi
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Datum 07.06.1993 - 14:30
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Data
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1039-1041
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