N 4 juin 1993
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Conseil de l'Europe. Rapports
Fünfte Sitzung - Cinquième séance
Freitag, 4. Juni 1993, Vormittag Vendredi 4 juin 1993, matin
08.00 h Vorsitz - Présidence: Herr Schmidhalter
93.013
Europarat. Bericht des Bundesrates Conseil de l'Europe. Rapport du Conseil fédéral
Bericht vom 3. Februar 1993 (BBI | 694) Rapport du 3 février 1993 (FF | 662) Beschluss des Ständerates vom 1. Juni 1993 Décision du Conseil des Etats du 1er juin 1993 Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport
93.016
Parlamentarierdelegation beim Europarat. Bericht Délégation parlementaire auprès du Conseil de l'Europe. Rapport
Beschluss des Ständerates vom 1. Juni 1993 Décision du Conseil des Etats du 1er juin 1993 Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Herr Columberg unterbreitet im Namen der Schweizer Parla- mentarierdelegation beim Europarat den folgenden schriftli- chen Bericht über die 44. ordentliche Session der Parlamenta- rischen Versammlung des Europarates (texte français voir Bul- letin officiel du Conseil des Etats, session d'été 1993):
Schwerpunkte des Berichtsjahres (Mai 1992 bis Februar 1993) Die Umwälzungen des Jahres 1989 haben eine Anpassung der Strukturen und der Arbeitsweise des Europarates notwen- dig gemacht, damit dieser den neuen paneuropäischen Her- ausforderungen besser gerecht werden kann. Sowohl das Mi- nisterkomitee wie auch die Parlamentarische Versammlung haben entsprechende Reformbemühungen - insbesondere im Hinblick auf die im Oktober 1993 in Wien stattfindende erste Gipfelkonferenz der Staats- und Regierungschefs der Europa- ratsmitglieder - vorangetrieben.
Ein weiterer Schwerpunkt des Berichtsjahres waren die vor al- lem unter dem Eindruck der tragischen Ereignisse im ehemali- gen Jugoslawien von der Parlamentarischen Versammlung unternommenen Bemühungen, den von den Institutionen des Europarates gewährleisteten Schutz der Menschenrechte
auch auf Nichtmitgliedstaaten auszudehnen. Die Versamm- lung arbeitete ebenfalls als Anreiz zuhanden des Ministerko- mitees ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschen- rechtskonvention über die Minderheitenrechte aus, verbun- den mit der Aufforderung, einen solchen Text anlässlich der Wiener Gipfelkonferenz zu verabschieden.
Zu Beginn des Berichtsjahres ging die sechsmonatige schwei- zerische Präsidentschaft des Ministerkomitees durch unseren Bundesrat René Felber zu Ende (das Präsidium ist bisher un- serem Lande alle zehn Jahre zugefallen). Diese Zeit fiel in eine für die Beziehungen des Europarates mit den mittel- und ost- europäischen Staaten wichtige Periode. Während der Schwei- zer Präsidentschaft wurden auch die bisher eher vernachläs- sigten Beziehungen des Europarates zu den USA intensiviert. Weitere Details sind im Jahresbericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat 1992 (93.013) ent- halten.
Die Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat be- richtet im folgenden über ihre Tätigkeit während der 44. or- dentlichen Session, die zwischen Mai 1992 und Februar 1993 im Rahmen von drei Teilsessionen in Strassburg tagte. Die Sommersession fand in Budapest statt.
1.1 Zusammensetzung der Delegation Unsere Delegation setzte sich wie folgt zusammen:
Nationalrat: Columberg (Präsident), Berger (Vizepräsident), Caccia, Haller, Mühlemann, Pini, Robert, Ruffy;
Ständerat: Bloetzer, Flückiger, Schiesser, Seiler Bernhard.
1.2 Funktionen von Mitgliedern unserer Delegation Zu Beginn der Frühjahrssession 1992 wurden:
Ständerat Flückiger zum Vizepräsidenten der Parlamentari- schen Versammlung für die 44. ordentliche Session und zum Präsidenten der Kommission für Migrations- und Flüchtlings- fragen gewählt;
Nationalrat Pini als Präsident der Kommission für Sozial-, Gesundheits- und Familienfragen;
Nationalrat Ruffy als Vizepräsident der Kommission für Um- welt-, Raumplanungs- und Regionalfragen;
Nationalrat Caccia als Präsident der Unterkommission Tech- nologiepolitik der Kommission für Wissenschaft und Techno- logie; und
Nationalrätin Haller als Präsidentin der Unterkommission für Menschenrechte der Kommission für Rechtsfragen und Men- schenrechte wiedergewählt.
Nationalrat Columberg war im Herbst 1992 Mitglied des Wahl- beobachtungsteams der Parlamentarischen Versammlung anlässlich der Wahlen in Rumänien.
1.3 Verschiedenes
Die Schweizer Delegation unterbreitete im Berichtsjahr dem Büro der Parlamentarischen Versammlung zuhanden der Wahlbehörde (Ministerkomitee) einen Dreiervorschlag für den Schweizer Sitz im Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behand- lung oder Strafe für die nächste, im September 1993 begin- nende vierjährige Amtszeit. Die Delegation dankt bei dieser Gelegenheit Professor Jacques Bernheim, der dieses Amt während vier Jahren versah und auf eine Wiederwahl verzich- tete, für seine wertvollen Dienste.
Fällig wurde im Berichtsjahr ebenfalls die Wahl des Schweizer Mitgliedes der Europäischen Kommission für Menschen- rechte für die im Mai 1993 beginnende, neue sechsjährige Amtszeit. Gewählt wurde auf Vorschlag der Schweizer Delega- tion Professor Stefan Trechsel, der dieses anspruchsvolle Amt schon seit zwölf Jahren ausübt. Die Delegation dankt Profes- sor Trechsel bei dieser Gelegenheit ebenfalls für seinen wert- vollen und unermüdlichen Einsatz im Dienste des Schutzes der Menschenrechte.
Es geht nicht immer klar aus dem Delegationsbericht hervor, dass die Mitglieder jeweils während des Berichtsjahres auch ein gerüttelt Mass an Arbeit in Form von zahlreichen Kommis- sionssitzungen zu leisten haben. Darüber hinaus halten sie auch immer wieder Vorträge über den Europarat und publizie- ren Artikel über ihre Ratstätigkeit.
Wir bitten Sie, vom vorliegenden Bericht Kenntnis zu nehmen.
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Juni 1993 N
Der Europarat vor neuen Herausforderungen
Die politische Bedeutung des Europarates als Teil des Räder- werkes der am «Aufbau» Europas beteiligten europäischen In- stitutionen - insbesondere seine Rolle als Garant der Men- schenrechte und Förderer der demokratischen Werte - wird oft nicht erkannt und vielfach unterschätzt Spätestens aber seit den Umwälzungen von 1989 in Mittel- und Osteuropa und der zunehmenden Bedeutung der politischen Stabilität als si- cherheitspolitisches Element dürfte klarer geworden sein, dass der Europarat wichtige Funktionen erfüllt, die in dieser Form nur von ihm erbracht werden können; hätte es den Euro- parat 1989 nicht gegeben, hätte man ihn erfinden müssen. Als besonders glückliche Initiative hat sich damals der von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates aufgrund einer Anregung von Nationalrat Peter Sager geschaffene Son- dergästestatus für die Parlamente der reformwilligen und spä- ter beitrittswilligen Länder Mittel- und Osteuropas erwiesen, welches ihnen die Möglichkeit eröffnete, schon vor ihrem Bei- tritt ohne Stimmrecht im Rahmen der Parlamentarischen Ver- sammlung und ihren Kommissionen im Sinne eines Ange- wöhnungsprozesses und einer Art «Schule der Demokratie» mitzuarbeiten.
Vier der Länder mit Sondergästestatus, Ungarn, die Tschecho- slowakei, Polen und Bulgarien, sind inzwischen als Mitglied in den Europarat aufgenommen worden. Nach der Auflösung der Tschechoslowakei in zwei separate Staaten am 1. Januar 1993 müssen sich diese erneut der ordentlichen Aufnahme- prozedur unterziehen. In der Zwischenzeit profitieren sie wie- derum vom Sondergästestatus. Weitere Beitrittskandidaten sind Albanien, Kroatien, Estland, Ukraine, Lettland, Litauen, Rumänien, Russland und Slowenien. Diese Länder besitzen den obenerwähnten Sondergästestatus. Der Republik Molda- wien wurde kürzlich auch der Sondergästestatus gewährt
Aufgrund dieser spektakulären Entwicklung sah sich der Euro- parat bald einmal mit der Notwendigkeit konfrontiert, seine bisherigen Strukturen und Arbeitsmethoden zu überdenken. Auf Initiative von Ständerat Flückiger wurde auf den zwei Ebe- nen des Europarates (Ministerkomitee und Parlamentarische Versammlung) je eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag gebil- det, die Möglichkeiten einer Revision der Statuten des Europa- rates im Hinblick auf seine neuen gesamteuropäischen Aufga- ben und den damit verbundenen Herausforderungen zu prü- fen und Vorschläge auszuarbeiten. Diese Vorschläge sollen in die erste Gipfelkonferenz der Mitgliedstaaten des Europarates in Wien im Oktober 1993 einfliessen. Die Parlamentarische Versammlung knüpft grosse Erwartungen an die Gipfelkonfe- renz, die künftig alle zwei Jahre stattfinden soll und die auf eine Idee des französischen Staatspräsidenten, François Mitter- rand, zurückgeht. Sie erwartet neben einer Anpassung der Eu- roparatsstatuten und einer damit verbundenen Aufwertung der Parlamentarischen Versammlung auch klare Aussagen über die Rolle und Stellung des Europarates beim Aufbau Eu- ropas und insbesondere über seine Strategien zur Bewälti- gung der mit den Umwälzungen von 1989 verbundenen Her- ausforderungen. Im Zusammenhang mit der Bewältigung der neuen Herausforderungen hat sich die Parlamentarische Ver- sammlung nicht auf ihren «Sondergästestatus-Lorbeeren» von 1989 ausgeruht, sondern im Berichtsjahr mehrere Initiati- ven - wiederum oft unter massgeblicher Beteiligung von Schweizer Parlamentariern - zur Lösung dringender Pro- bleme im Bereich der Menschenrechte ergriffen. Es handelt sich dabei um:
den Zugang von europäischen Nichtmitgliedländern zu In- stitutionen von Europaratskonventionen im Menschenrechts- bereich (siehe Kapitel 3);
die Reform des Kontrollmechanismus der Europäischen Menschenrechtskonvention (siehe Kapitel 5);
die Ausarbeitung eines Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention über die Minderheitenrechte (siehe Kapitel 6).
Die Versammlung hat auch die Idee von Lord Owen, Mitvorsit- zender der Internationalen Jugoslawienkonferenz, aufgegrif- fen, nach Möglichkeiten zu suchen, damit die Schutzmecha- nismen der Europäischen Menschenrechtskonvention in Nichtmitgliedländern, insbesondere im ehemaligen Jugosla-
wien, wirksam werden können, und konkrete Vorschläge aus- gearbeitet (siehe Kapitel 6).
Die Parlamentarische Versammlung erwartet vom Wiener Gip- fel in diesen Bereichen konkrete Beschlüsse, und, insbeson- dere im Falle des dringlich zu lösenden Problems des Minder- heitenschutzes, die Vorantreibung der Arbeiten im Rahmen des Ministerkomitees, damit das obenerwähnte Zusatzproto- koll zur Europäischen Menschenrechtskonvention über die Rechte der Minderheiten anlässlich der Gipfelkonferenz zur Unterschrift und Ratifikation aufgelegt werden kann.
Der französische Staatspräsident griff in einer Rede vor der Parlamentarischen Versammlung im Mai 1992 über den Auf- bau Europas seine Idee einer Europäischen Konföderation wieder auf: Der Europarat könne, wenn er den Willen auf- bringt, den Rahmen dieser, aus allen europäischen demokra- tischen Ländern zusammengesetzten, Konföderation bilden. Wird der Europarat den Willen dazu aufbringen? Das ist die ei- gentliche Schicksalsfrage für den Europarat.
Die wichtigsten Tagesordnungspunkte der Frühjahrssession 1992 waren:
das Beitrittsgesuch Bulgariens zum Europarat;
der Tätigkeitsbericht des Ministerkomitees, vorgestellt von Bundespräsident Felber in seiner Eigenschaft als Präsident des Ministerkomitees;
der Zugang von europäischen Nichtmitgliedländern zu Insti- tutionen von Europaratskonventionen im Menschenrechtsbe- reich;
Umweltpolitik in Europa.
3.1 Das Beitrittsgesuch Bulgariens zum Europarat
Bulgarien wurde am 7. Mai 1992 auf Empfehlung der Parla- mentarischen Versammlung als 27. Mitgliedland in den Euro- parat aufgenommen. Die Stellungnahme zum Beitrittsgesuch der Kommission für Rechtsfragen und Menschenrechte prä- sentierte Nationalrat Columberg.
3.2 Der Tätigkeitsbericht des Ministerkomitees
Bundespräsident René Felber legte zum Abschluss der sechs- monatigen schweizerischen Präsidentschaft des Ministerko- mitees der Versammlung den traditionellen Tätigkeits- bzw. Rechenschaftsbericht dieser Institution vor. Der Bericht be- fasste sich vor allem mit den Beziehungen des Europarates zu den Ländern Mittel- und Osteuropas und zu den Nachfolge- staaten der ehemaligen Sowjetunion, mit den Konfliktsituatio- nen im ehemaligen Jugoslawien und in Berg-Karabach und mit den Beziehungen des Europarates zur KSZE.
Im Zusammenhang mit den Konfliktsituationen in Berg-Kara- bach und im ehemaligen Jugoslawien bekräftigte Bundesprä- sident Felber die Bereitschaft des Europarates, den Konflikt- parteien die reichen Erfahrungen dieser Organisation im Be- reich der Menschenrechte und des Minderheitenschutzes bei der Suche nach friedlichen Lösungen dieser Konflikte zur Ver- fügung zu stellen.
Von besonderer Bedeutung im Zusammenhang mit den Be- ziehungen des Europarates zur KSZE war der Besuch von Bundespräsident Felber und der Generalsekretärin des Euro- parates, Catherine Lalumière, in den USA vom November 1991; er bot die willkommene Gelegenheit, die amerikani- schen Behörden auf höchster Ebene für die Bedeutung der paneuropäischen Rolle des Europarates und für die Möglich- keiten einer vermehrten ergänzenden Zusammenarbeit zwi- schen dem Europarat und der KSZE zu sensibilisieren.
3.3 Der Zugang von europäischen Nichtmitgliedländern zu In- stitutionen von Europaratskonventionen im Menschenrechts- bereich
Die Frage des Zuganges von europäischen Nichtmitgliedlän- dern zu Institutionen von Europaratskonventionen im Men- schenrechtsbereich war Gegenstand eines von Nationalrätin Haller präsentierten Berichtes der Kommission für Rechtsfra- gen und Menschenrechte.
Immer mehr Nichtmitgliedländer wenden sich an den Europa- rat mit der Bitte, ihnen seine Schutzmechanismen im Bereich der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschen- rechte und Grundfreiheiten, des Europäischen Uebereinkom- mens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder er-
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niedrigender Behandlung oder Strafe und der Europäischen Sozialcharta zu öffnen. Jeder dieser Mechanismen könnte eine Garantiefunktion für die jungen Demokratien dieser Staa- ten ausüben. Die Versammlung war der Ansicht, dass man die Erwartungen dieser Länder nicht enttäuschen dürfe und ihnen das Recht zugestehen sollte, Gutachten vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, vom Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und vom Komitee unabhängiger Ex- perten der Europäischen Sozialcharta einzuholen. Ferner soll den Nichtmitgliedstaaten gestattet werden, das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter aufzufordern, Strafvollzugs- anstalten in ihren Ländern zu besuchen. Der Zugang zu die- sen Mechanismen sollte Staatsorganen gewährt werden, wo- bei der betreffende Staat dieses Recht auch den Kommunal- und Regionalbehörden und - im Falle einer Föderation - de- ren Mitgliedstaaten einzuräumen hätte. Der Zugang von Ein- zelpersonen würde fakultativ bleiben. Darüber hinaus vertrat die Versammlung die Auffassung, dass es keinen Grund gebe, warum Nichtmitgliedstaaten dem Europäischen Ueberein- kommen zur Verhütung von Folter nicht beitreten könnten. Alle diese Punkte wurden dann von der Versammlung in der Form einer Empfehlung an das Ministerkomitee gerichtet 3.4 Umweltpolitik in Europa
Die Parlamentarische Versammlung befasst sich regelmässig mit dem Stand der Umweltpolitik in Europa. Auch dieses Mal musste wieder einmal mehr festgestellt werden, dass die Um- weltmassnahmen in den Mitgliedländern nach wie vor noch nicht weit genug fortgeschritten sind und dass auch die ent- sprechenden internationalen Konventionen schlecht einge- halten werden. In diesem Zusammenhang empfahl die Ver- sammlung dem Ministerkomitee, den bereits 1990 konkret ausformulierten Vorschlag einer europäischen Umweltschutz- konvention wiederaufzugreifen.
Nationalrat Ruffy brachte insbesondere das Problem der Ab- fallverwaltung zur Sprache. Es sei höchste Zeit, dass das Ver- ursacherprinzip in jedem Land zur Anwendung komme und dass ein verantwortungsbewussteres Verhalten bei den Pro- duzenten und Konsumenten im Zusammenhang mit der Ver- minderung der Abfallproduktion zum Tragen komme. Er be- zeichnete auch eine paneuropäische Zusammenarbeit - kon- zipiert in einem weltweiten Rahmen - als wünschenswert im Hinblick auf die damals noch bevorstehende Umweltgipfel- konferenz von Rio.
Die Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Mit- gliedstaaten des Europarates und die Bedeutung einer ge- meinsamen europäischen Haltung anlässlich des Umweltgip- fels von Rio waren ebenfalls Gegenstand einer separaten De- batte. In seinem Votum zu diesem Thema hob Nationalrat Ber- ger insbesondere die Notwendigkeit einer Integration von Wirtschafts- und Umweltpolitik hervor.
Im Zusammenhang mit dieser Debatte formulierte die Parla- mentarische Versammlung auch eine Reihe von Grundsätzen, die angewendet werden müssen, um den Entwicklungslän- dern die bestmögliche Hilfe im Umweltschutzbereich gewäh- ren zu können.
3.5 Verschiedenes
Die Versammlung führte auch eine Debatte über das hochpoli- tische Problem der demographischen Struktur der zyprioti- schen Gemeinschaften durch, in dessen Verlauf auch Stände- rat Flückiger das Wort ergriff. Der Zustrom von türkischen Wanderarbeitern in den nördlichen Teil der Insel beunruhigt die griechisch-zypriotische Gemeinschaft und könnte die Suche nach einer friedlichen politischen Lösung des Zypern- konfliktes beeinträchtigen. Der Berichterstatter der zuständi- gen Kommission schlug verschiedene Massnahmen vor (Volkszählung; Appell an die türkisch-zypriotischen Behör- den, das Einbürgerungsgesetz zu überdenken; Appell an alle zypriotischen Behörden für strengere Einreisekontrollen), um zu einer Lösung dieses Problems beizutragen.
Die Abstimmung über den Empfehlungsentwurf hätte unter Namensaufruf erfolgen sollen; da die Versammlung nicht be- schlussfähig war, wurde sie auf die Herbstsession 1992 ver- schoben. Diese konnte dann anlässlich der Herbstsession ohne Namensaufruf dank eines Kompromisses zwischen der türkischen und den zypriotischen Delegationen, der zum
Rückzug sämtlicher von ihnen zum Empfehlungsentwurf ein- gereichten Abänderungsanträge geführt hatte, nachgeholt werden. Die Versammlung nahm den Text an, verbunden mit der Hoffnung, dass damit die Lösung der Probleme Zyperns erleichtert werden könne.
Das Thema «Verhältnis zwischen Wanderarbeitern und Ge- werkschaften» stand ebenfalls auf der Traktandenliste. Die Versammlung befasste sich insbesondere mit der Frage, in- wieweit der Anwendungsbereich der von der Europäischen Sozialcharta und der Europäischen Konvention über den rechtlichen Status von Wanderarbeitern abgedeckten Ge- werkschaftsrechte auf alle Arbeitnehmer in geregelten Verhält- nissen ausgedehnt werden könne, und zwar unabhängig von ihrem Herkunftsland. Die Versammlung empfahl dem Mini- sterkomitee ebenfalls, die Frage der Gewerkschaftsrechte von Wanderarbeitern, die sich illegal in einem Land aufhalten, zu untersuchen.
Die Möglichkeit für Behinderte, ein unabhängiges Leben zu führen, war ebenfalls Gegenstand einer Versammlungsde- batte. Man zog Bilanz darüber, was alles seit der Verkündung des Internationalen Jahres für Behinderte 1981 für die Behin- derten erreicht wurde und was noch getan werden müsse. Die Versammlung empfahl dem Ministerkomitee die Ergreifung verschiedener Massnahmen im Erziehungsbereich, bei der schulischen Eingliederung, bei der Verstärkung der Dienstlei- stungen zu Hause, bei der Berufsausbildung, bei der Stellen- vermittlung usw., um den Behinderten ein möglichst unabhän- giges Leben zu ermöglichen. Die Versammlung empfahl auch, die Europäische Sozialcharta um die für eine umfas- sende Eingliederungspolitik notwendigen Rechte und Garan- tien zu ergänzen.
Die Sommersession 1992 der Parlamentarischen Versamm- lung fand vom 29. Juni bis 1. Juli 1992 in Budapest statt. Die Schwerpunkte der Sommersession waren:
die geographische Ausdehnung des Europarates, vor allem im Hinblick auf Beitrittskandidaten aus den Reihen der Nach- folgestaaten der ehemaligen Sowjetunion;
die Wanderungsströme in Zentraleuropa, namentlich in der Tschechoslowakei, in Ungarn und in Polen;
die Menschenrechtslage in der Türkei;
die Frage der Schaffung eines internationalen Gerichtshofes für die Verurteilung von Kriegsverbrechen (Berichterstatterin: Nationalrätin Haller);
die Revision der Europaratsstatuten;
KSZE;
die Krise im ehemaligen Jugoslawien;
das Budget der Parlamentarischen Versammlung. Ferner fanden Anhörungen zu folgenden Themen statt:
die Lage der Flüchtlinge und der Asylbewerber in Mittel- und Osteuropa;
Donau; Entwicklungsperspektiven und Schutz;
Kernkraftwerke in Osteuropa;
der Beitrag der Landwirtschaft zur ökonomischen Entwick- lung in Mittel- und Osteuropa
die Zukunft des europäischen Aufbaus;
die Debatte über die Krise im ehemaligen Jugoslawien;
die Reform des Kontrollmechanismus der Europäischen Menschenrechtskonvention;
die Tätigkeiten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK);
die extreme Armut und der soziale Ausschluss.
5.1 Die Zukunft des europäischen Aufbaus
Ständerat Flückiger legte im Namen des politischen Aus- schusses den Bericht über «Die Zukunft des europäischen Aufbaus» vor. Verschiedene Institutionen (Europarat, EG, Efta, OECD, Nato usw.) arbeiten im Rahmen ihrer Kompetenzen und Möglichkeiten auf das Ziel der europäischen Einheit hin. Der Europarat leistet seit 1989 einen wesentlichen Beitrag zur Konsolidierung der parlamentarischen Demokratie und zum
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Schutz der Menschenrechte und der Rechte der Minderhei- ten, insbesondere durch die weitere Unterstützung der schon beigetretenen osteuropäischen Länder, aber auch indem er im Zusammenhang mit der Prüfung der gegenwärtig hängi- gen Beitrittsgesuche weiterer osteuropäischer Staaten seinen Grundsätzen bezüglich der zu erfüllenden Aufnahmekriterien treu bleibt.
Man ist sich einig darüber, dass der Europarat seine Struktu- ren und Arbeitsmethoden anpassen muss und dass entspre- chende Vorschläge noch rechtzeitig vor der Wiener Gipfelkon- ferenz vom Oktober 1993 ausgearbeitet werden müssen. Zu diesem Zweck soll im Laufe des Jahres 1993 eine ausseror- dentliche Sitzung der Parlamentarischen Versammlung einbe- rufen werden.
Die Misstrauensvoten zum Vertrag von Maastricht hätten ge- zeigt, dass Europa nicht gegen den Willen der Völker zustande kommen könne. Zu Europa gehören nicht nur 12, sondern rund 45 Länder.
Für Nationalrat Pini ist der Aufbau Europas nur auf der Grund- lage des Föderalismus denkbar.
Nationalrat Columberg erinnerte an die Pionierrolle des Euro- parates beim Aufbau Europas seit 1949 und daran, dass sich ihm nun infolge der seit 1989 eingetretenen Umwälzungen in Europa ganz neue Perspektiven eröffnet hätten. Um sich die- sen neuen Herausforderung stellen zu können, müsse der Eu- roparat neue und wirksamere Formen der Zusammenarbeit schaffen. Voraussetzung dafür sei ein besseres Funktionieren seiner verschiedenen Organe. So müsse die Ueberarbeitung der Satzung insbesondere zu grösseren Kompetenzen der Parlamentarischen Versammlung, z. B. bei der Verabschie- dung des Budgets und der Ausarbeitung der Konventionen des Europarates, führen. Damit könnte auch dem im heutigen Europa stark gewachsenen Bedürfnis nach Demokratie und Transparenz besser entsprochen werden. Nationalrat Colum- berg unterstützte daher den Vorschlag zur Durchführung einer ausserordentlichen Sitzung der Parlamentarischen Versamm- lung zur Ausarbeitung konkreter Vorschläge im Zusammen- hang mit dem Gipfeltreffen der Mitgliedländer des Europara- tes in Wien vom Oktober 1993.
5.2 Die Debatte über die Krise im ehemaligen Jugoslawien Lord Owen, Mitvorsitzender der internationalen Jugoslawien- konferenz, orientierte eingangs die Parlamentarier über den letzten Stand der Friedensverhandlungen und die in Betracht gezogenen Lösungsvorschläge. Besondere Beachtung fand sein Vorschlag, nach Möglichkeiten zu suchen, damit die Schutzmechanismen der Menschenrechtskonvention des Eu- roparates auch im vorliegenden Falle wirksam werden könn- ten (siehe auch Kapitel 6).
Nationalrat Mühlemann bedauerte die Unwirksamkeit der Sanktionen; unter dieser Situation habe vor allem die Zivilbe- völkerung zu leiden. Er forderte die Schaffung eines Internatio- nalen Gerichtshofes zur Ahndung der Kriegsverbrechen sowie den Aufbau einer effizienten logistischen Infrastruktur für die humanitäre Hilfe noch vor dem Einbruch des Winters. Er gab seinem Bedauern darüber Ausdruck, dass man die teilweise Zerstörung Dubrovniks, eines kulturellen Erbes von internatio- naler Bedeutung, zugelassen habe.
5.3 Die Reform des Kontrollmechanismus der Europäischen Menschenrechtskonvention
Die Erweiterung des Europarates auf bald dreissig Mitglied- staaten und die Entstehung neuer Probleme im Zusammen- hang mit dem Schutz von Minderheiten macht die Reform des Kontrollmechanismus der Europäischen Menschenrechts- konvention notwendig.
Das gegenwärtige Kontrollsystem basiert auf einem Zweipha- sensystem: Die Kommission für Menschenrechte nimmt eine erste Vorprüfung (Triage) der Beschwerden auf ihre Zulässig- keit hin vor. In dieser ersten Phase werden bis zu 90 Prozent der Beschwerden als unzulässig zurückgewiesen. Wird eine Beschwerde zugelassen, wird sie in einer zweiten Phase entwe- der durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder durch das Ministerkomitee einer eingehenden Prüfung unterzogen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Ministerkomitee tagen nicht ständig, und ein Verfahren dauert durchschnittlich fünf Jahre. Es soll daher ein System ge-
funden werden, mit dem ein durchgehender, starker und wirk- samer Rechtsschutz garantiert werden kann.
Zwei Vorschläge wurden eingebracht, nämlich:
a. die Fusion von Kommission und Gerichtshof;
b. die Erhaltung eines Systems auf zwei Ebenen, einschliess- lich einer Reform der Kommission und des Gerichtshofes, wo- bei das Ministerkomitee bei Individualbeschwerden nicht in- tervenieren, bei Staatenbeschwerden aber seine Rolle beibe- halten würde.
Die Kommission für Rechtsfragen und Menschenrechte sprach sich in ihrem Bericht an die Versammlung zugunsten der Fusion von Kommission und Gerichtshof aus. Der somit geschaffene neue Gerichtshof würde permanent tagen und die Kompetenz erhalten, sowohl die Zulässigkeit wie auch den Sachverhalt der eingebrachten Beschwerden festzustellen. Mit diesem System könnten Doppelspurigkeiten verhindert werden und die mit dem gegenwärtigen System verbundenen langen Fristen verkürzt werden.
Nationalrätin Haller unterstützte im Plenum den Fusionsvor- schlag, weil nur so das unaufhaltsame Anwachsen der Be- schwerden eingeschränkt werden könne, dies um so mehr, als die zweite Hauptaufgabe des Europarates der Schutz der Minderheiten sei. Schliesslich solle der Europarat ebenfalls ei- nen Mechanismus zum Schutze der Menschenrechte für jene Staaten schaffen, die nicht oder noch nicht Mitglied der Orga- nisation sind (siehe Kapitel 6).
5.4 Die Tätigkeit des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK)
Der Bericht des Ausschusses für Wanderbewegungen, Flücht- linge und Bevölkerungsfragen über die Tätigkeit des Interna- tionalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in den Jahren 1989 bis 1991 wurde von seinem Präsidenten, Ständerat Flückiger, vorgestellt. IKRK-Präsident Cornelio Sommaruga wendete sich ebenfalls an die Versammlung.
Der Kommissionspräsident hob in seinem Bericht die Schwie- rigkeiten hervor, mit denen das IKRK zunehmend bei seinen Einsätzen (insbesondere in bürgerkriegsähnlichen Lagen) konfrontiert sei. Flagrante Verletzungen des humanitären Rechts im allgemeinen und der Genfer Abkommen im beson- deren seien an der Tagesordnung, und die Sicherheit der IKRK-Delegierten sowie ihrer Einrichtungen und logistischen Mittel sei ernstlich gefährdet. Der ideologische Charakter man- cher Konflikte habe zudem die humanitäre Aktion vor zusätzli- che Probleme gestellt.
IKRK-Präsident Cornelio Sommaruga rief die internationale Gemeinschaft einmal mehr dazu auf, den von allen Konflikt- parteien in Bosnien-Herzegowina begangenen Verletzungen der elementarsten Rechte der Kriegsopfer ein sofortiges Ende zu setzen. Er fasste die Haltung des IKRK angesichts der mit den heutigen Konfliktsituationen verbundenen Probleme und Herausforderungen wie folgt zusammen:
Die Einhaltung des für die Zivilbevölkerung geltenden inter- nationalen humanitären Rechts, besonders durch die Konflikt- parteien, aber auch durch die Unterzeichnerstaaten der vier Genfer Abkommen, welche sich verpflichtet haben, das huma- nitäre Recht unter allen Umständen einzuhalten und seine Ein- haltung durchzusetzen.
Das Recht der Kriegsopfer auf humanitären Beistand, wel- ches mit dem neuen Begriff eines «Rechts auf humanitäre Ein- mischung» nicht gleichgesetzt werden könne. Dieser Begriff stifte Verwirrung, denn Einmischung sei nicht eine Rechts-, sondern eine Machtfrage. Im Bereich des humanitären Rechts stelle der Beistand keine Einmischung dar, sofern er tatsäch- lich humanitär, d. h. unparteiisch und nicht diskriminierend sei und sofern er vor allem von einer neutralen Organisation gelei- stet werde, deren Glaubwürdigkeit von der internationalen Ge- meinschaft anerkannt werde.
Die Notwendigkeit einer Absprache auf humanitärer Ebene, namentlich mit den übrigen Uno-Organisationen und mit den internationalen nichtstaatlichen Organisationen (NGO). Die Durchsetzung der Anerkennung der besonderen Rolle und der Unabhängigkeit des IKRK bei der Erfüllung der ihm von der internationalen Gemeinschaft übertragenen Aufgabe ei- ner neutralen humanitären Vermittlungsinstanz sei jedoch un- abdingbar.
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Die Sicherstellung der Finanzierung der Tätigkeiten des IKRK, soll es in der Lage sein, seinen Auftrag in zahlreichen neuen Konflikten und Notlagen zu erfüllen.
Die Entpolitisierung der humanitären Fragen im Zusam- menhang mit bewaffneten Konflikten, um zu verhindern, dass das IKRK zum politischen Spielball werde. Das IKRK müsse seine Unabhängigkeit um jeden Preis aufrechterhalten und bei den beteiligten Parteien durchsetzen, dass die humanitä- ren Probleme als solche behandelt werden, ohne dass man sie zu parteiischen Zwecken missbrauche.
Nationalrat Mühlemann hob die Notwendigkeit der finanziel- len Unterstützung des IKRK hervor und sprach sich für eine bessere Koordination der Sanktionspolitik aus, damit Span- nungsherde rechtzeitig genug eingedämmt werden könnten. Die Parlamentarische Versammlung forderte schliesslich die Regierungen der Mitgliedstaaten des Europarates auf, dazu beizutragen, dass die Genfer Abkommen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle von 1977 unter allen Umständen eingehalten werden. Ebenfalls wurden jene Regierungen, die die erwähn- ten Zusatzprotokolle noch nicht ratifiziert haben, aufgefordert, dies nachzuholen.
Die Zielsetzungen des Europarates stellten eine Verpflichtung für die Mitglieder des Europarates dar, das Wirken des IKRK politisch und finanziell zu unterstützen; damit könnten sie auch einen Beitrag zur vermehrten Einhaltung des humanitä- ren Völkerrechts leisten.
5.5 Extreme Armut und sozialer Ausschluss: Für ein garantier- tes Mindestniveau an Mitteln
Der Bericht des von Nationalrat Pini präsidierten Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienfragen über die extreme Armut und den sozialen Ausschluss fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten des Europarates auf, die notwendigen Massnahmen zur Bekämpfung der extremen Armut, die in den letzten Jahren in den meisten Mitgliedländern des Europara- tes sichtbar geworden ist, zu ergreifen, und zwar unter Berück- sichtigung der Bestimmungen der Sozialcharta des Europara- tes (Art. 13) sowie der in dessen revidiertem Kodex für soziale Sicherheit festgelegten Normen. Die extreme Armut führe zum sozialen Ausschluss, gefährde die Demokratie und stehe im Gegensatz zum Gebot der Achtung der Menschenrechte. 5.6 Verschiedenes
Die Versammlung befasste sich u. a. auch mit Berichten über die Lage der Jugend im neuen Europa, die technologischen Risiken und die Gesellschaft, die politischen Auswirkungen des Maastrichter Vertrages und der Wirtschafts- und Wäh- rungsunion und über die Tätigkeit der Organisation für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für das Jahr 1991.
5.6.1 Der Jugend im neuen Europa müsse das Recht auf Frei- zügigkeit garantiert werden, u. a. durch finanzielle und admini- strative Massnahmen zur Förderung der beruflichen Freizü- gigkeit. Die bisherige ausschliessliche Beschränkung auf den kulturellen Austausch genüge nicht mehr.
5.6.2 Der Dialog zwischen den Wissenschaftern, Politikern und der breiten Oeffentlichkeit im Zusammenhang mit der Ein- führung neuer Technologien sei unumgänglich. Dem Politi- ker, der in diesem Bereich oft Entscheide zu fällen habe, komme eine wichtige «Vermittlungsfunktion» gegenüber der Oeffentlichkeit zu, die vor allem darin bestehe, die vielfach komplexen Zusammenhänge in einer für den einfachen Bür- ger verständlichen Weise darzulegen, meinte Nationalrat Cac- cia. Darüber hinaus müsse man sich auch der Grenzen der Wissenschaft und Technik bewusst bleiben und daraus eine neue Konzeption über deren Stellenwert ableiten. Den Mas- senmedien komme im Zusammenhang mit der verständ- lichen Vermittlung der Information ebenfalls eine wichtige Rolle zu.
5.6.3 Die politischen Auswirkungen des Vertrages von Maas- tricht und der Wirtschafts- und Währungsunion waren Gegen- stand einer intensiven und kontroversen Debatte vor allem un- ter den Vertretern der EG-Länder, die direkt von diesen Fragen betroffen sind. Ständerat Bloetzer erinnerte daran, dass an der europäischen Integration nicht nur die EG, sondern auch der Europarat beteiligt sei, denn der Verteidigung der Demokratie komme ebensogrosse Bedeutung zu wie der Entwicklung ei-
ner gesunden Oekonomie; letzteres dürfe nicht zu Lasten der Menschenrechte gehen. Die EG müsse deshalb ihre Struktu- ren in diesem Sinne zur Absicherung des Friedens und der ge- meinsamen Stabilität weiterentwickeln. Die europäische Ein- heit könne nur auf der Grundlage des Föderalismus zustande kommen, meinte Nationalrat Pini.
5.6.4 Seit vielen Jahren stellt sich die Parlamentarische Ver- sammlung als Forum für die Behandlung des Tätigkeitsberich- tes der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Verfügung. Daran nehmen auch die Delegationen jener Länder teil, die nicht Mitglied des Europa- rates sind. Im Unterschied zu früher konnten dieses Jahr diese Delegationen erstmals gleichberechtigt (mit Stimmrecht) an der Debatte teilnehmen.
Künftig wird auch die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ein ähnliches Gastrecht in der Parlamentarischen Versammlung geniessen.
Die wichtigsten Themen auf der Tagesordnung der Winterses- sion 1993 waren:
die allgemeine Politik des Europarates;
das Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskon- vention über die Minderheitenrechte;
die massive und flagrante Verletzung der Menschenrechte im ehemaligen Jugoslawien und die Schaffung eines Ueber- gangsmechanismus zum Schutz der Menschenrechte in den Nichtmitgliedstaaten des Europarates;
die Lage der Flüchtlinge und Vertriebenen im ehemaligen Jugoslawien.
6.1 Die allgemeine Politik des Europarates
Der Bericht über die allgemeine Politik des Europarates bestä- tigt und unterstreicht vor dem Hintergrund der zahlreichen hängigen Beitrittsgesuche noch einmal die Notwendigkeit der strikten Erfüllung der bekannten Beitrittsbedingungen (plurali- stische Demokratie; Respekt der Menschenrechte; Rechts- staatlichkeit) als das zentrale Element der Erweiterungspolitik des Europarates, von dem unter keinen Umständen abge- rückt werden dürfe.
Der Bericht betont die wichtige Rolle des Europarates beim Schutz der Menschenrechte und unterstreicht die Notwendig- keit einer raschen Reform der Menschenrechtsinstitutionen - insbesondere aber von deren Kontrollmechanismen. Der Er- folg der Menschenrechtspolitik des Europarates werde aller- dings durch die Ereignisse im Kaukasus und im ehemaligen Jugoslawien getrübt, welche in schmerzhafter Weise die Aus- wirkungen des Fehlens eines Schutzes der Rechte der Min- derheiten illustrierten. Der Bericht verweist auf den von der Kommission für Rechtsfragen und Menschenrechte ausgear- beiteten Entwurf für ein Zusatzprotokoll über die Minderheiten- rechte, welcher später von der Versammlung angenommen wurde (siehe unter 6.2).
Nationalrätin Haller und Nationalrat Mühlemann setzten sich mit einem gemeinsam eingereichten Antrag erfolgreich dafür ein, dass der Entschliessungstext mit einer Aufforderung an die Teilnehmer des Wiener Gipfels nach Verabschiedung des Zusatzprotokolls über die Minderheitenrechte und nach einer effizienteren Ausgestaltung der Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte, unter anderen auch durch die Schaffung ei- nes Uebergangsmechanismus zum Schutz der Menschen- rechte in Nichtmitgliedstaaten des Europarates, ergänzt wurde.
Der Bericht äussert sich auch zur Rolle der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Nachdem ursprünglich für die Parlamentarische Versammlung eine rein konsultative Funk- tion vorgesehen war, verfügt die Versammlung heute über ein beträchtliches politisches Gewicht, so im Zusammenhang mit Beitrittsgesuchen, wo sich das Ministerkomitee in der Regel massgeblich von der Haltung der Versammlung beeinflussen lässt Das Ministerkomitee holt auch regelmässig die Meinung der Versammlung über Konventionsentwürfe und zum Budget ein. Die Versammlung hat sich auch als eigentlicher «Motor» des Europarates erwiesen; so gehen u. a. auch die Europäi- sche Menschenrechtskonvention und die Europäische Sozial- charta auf ihre Initiative zurück.
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Europarat. Berichte
Die Versammlung wählt ihren Kanzler, den Generalsekretär, den stellvertretenden Generalsekretär und die Mitglieder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte; sie übt auch einen entscheidenden Einfluss auf die Bestimmung der Mitglieder der Europäischen Kommission für Menschenrechte und der Mitglieder des Europäischen Komitees für die Verhü- tung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Be- handlung oder Strafe aus.
In eigener Kompetenz hat die Versammlung 1989 den in Kapi- tel 2 erwähnten Sondergästestatus geschaffen.
Die Versammlung kann auch in eigener Kompetenz Konventi- onsentwürfe ausarbeiten, wie sie das im Falle des Zusatzpro- tokolls über die Rechte der Minderheiten getan hat; ein formel- les Mitspracherecht besitzt sie allerdings noch nicht.
Der Bericht erwähnt folgende Bereiche, wo - aber auch wie - die Rolle der Versammlung verstärkt werden könnte:
über die Durchführung von Anhörungen der von den Regie- rungen vorgeschlagenen Kandidaten für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte;
mittels regelmässiger Ueberprüfungen der Menschen- rechtslage in den Mitgliedländern und in den Ländern mit Son- dergästestatus sowie des Vollzuges der Urteile des Europäi- schen Gerichtshofes für Menschenrechte in den Mitgliedlän- dern (die entsprechenden Weisungen an die betroffenen Kommissionen wurden von der Versammlung genehmigt);
über eine vermehrte Beteiligung der Versammlung an den Arbeiten der intergouvernementalen Kommissionen;
und «last but not least» über die Einräumung grösserer Kom- petenzen in Budgetfragen, insbesondere beim Versamm- Jungsbudget.
Nationalrat Columberg forderte insbesondere eine Verstär- kung der Rolle der Versammlung bei der Ausarbeitung von Rechtsinstrumenten (Konventionen/Zusatzprotokolle) sowie das Recht für die Versammlung, über ihr eigenes Budget be- stimmen zu können; die Versammlung müsse unbedingt in je- nen Gebieten, wo sie nicht in eigener Kompetenz tätig werden kann, im Hinblick auf die Wiener Gipfelkonferenz konkrete und präzise Vorschläge zu ihrer künftigen Rolle ausarbeiten.
6.2 Das Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechts- konvention über die Minderheitenrechte
Auf die Dringlichkeit der Verabschiedung eines Zusatzproto- kolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) über die Minderheitenrechte wurde in diesem Bericht schon mehrere Male hingewiesen. Nachdem mit der am 22. Juni 1992 erfolgten Verabschiedung der Europäischen Charta über Regional- und Minderheitensprachen ein erster Schritt getan wurde, verschiedene Empfehlungen der Versammlung aus dem Jahre 1992 betreffend ein Zusatzprotokoll über den Minderheitenschutz aber ohne das gewünschte Resultat ge- blieben sind, ergriff die Kommission für Rechtsfragen und Menschenrechte mit der Ausarbeitung eines solchen Proto- kolls die Initiative. Sie zog dabei das Instrument eines Zusatz- protokolls zur bestehenden EMRK der Ausarbeitung eines neuen Rechtsinstrumentes vor, vor allem wegen den grossen Vorteilen, die mit der Abstützung auf einen schon existieren- den Mechanismus, dessen Autorität und Effizienz weltweit an- erkannt sind, verbunden sind. Zu diesen Vorteilen zählt auch der direkte Zugang (individuell oder kollektiv) zu den EMRK- Organen. Bei der Ausarbeitung des Protokolltextes stützte sich die Kommission auf schon bestehende Texte, insbeson- dere auch auf KSZE-Texte, ab.
Mit dem Zusatzprotokoll würde der Europarat künftig über ein Instrument verfügen, welches in erster Linie eine präventive Funktion ausüben würde, damit Entwicklungen, wie wir sie ge- genwärtig im ehemaligen Jugoslawien in allen ihren Grausam- keiten erleben müssen, gar nicht erst entstehen können.
Die Versammlung verabschiedete den Entwurf zum Zusatz- protokoll und forderte das Ministerkomitee auf, sich von die- sem Text «inspirieren» zu lassen und dafür zu sorgen, dass an- lässlich der Gipfelkonferenz von Wien im Oktober 1993 ein ent- sprechendes Protokoll verabschiedet und zur Unterschrift und Ratifikation aufgelegt werden könne.
Für Nationalrätin Haller ist die Menschenrechtsfrage untrenn- bar mit der Minderheitenfrage verbunden. Die Befürchtung, dass der Nationalstaat durch Minderheitenrechte gefährdet
werden könnte, sei unbegründet, denn niemand könne für sich Rechte beanspruchen, die er nicht auch seinen Nachbarn zugestehe.
6.3 Die massive und flagrante Verletzung der Menschenrechte im ehemaligen Jugoslawien und die Schaffung eines Ueber- gangsmechanismus zum Schutz der Menschenrechte in den Nichtmitgliedstaaten des Europarates
Der Bericht von Nationalrätin Haller über die massiven und fla- granten Verletzungen der Menschenrechte im ehemaligen Ju- goslawien mündete in eine Empfehlung an das Ministerkomi- tee zur unverzüglichen Schaffung eines Uebergangsmecha- nismus zum Schutz der Menschenrechte in den Nichtmitglied- staaten des Europarates. Diese Idee wurde von Lord Owen im Herbst 1992 anlässlich seines obenerwähnten Auftrittes vor der Parlamentarischen Versammlung eingebracht. Sie basiert seinerseits auf der anlässlich der Frühjahrssession 1992 von Nationalrätin Haller eingebrachten und von der Versammlung verabschiedeten Empfehlung betreffend den Zugang von eu- ropäischen Nichtmitgliedländern zu Institutionen von Europa- ratskonventionen im Menschenrechtsbereich (siehe Kapitel 3, Abschnitt 3.3).
Der Uebergangsmechanismus darf nicht nur auf Bosnien-Her- zegowina anwendbar sein und muss für jene Länder, die be- reit sind, ihn zu akzeptieren, im Sinne des Wortes «Ueber- gangsmechanismus» zeitlich limitiert bleiben (zwischen zwei und fünf Jahren). Er ist klar vom Schutzmechanismus, wie er in den Artikeln 25 und 46 EMRK vorgesehen ist, zu unterschei- den. Im institutionellen Bereich soll eine aus Mitgliedern der Europäischen Kommission für Menschenrechte und Vertre- tern der betroffenen Staaten zusammengesetzte Beurtei- lungsinstanz geschaffen werden. Grundlage für ihre Arbeit bil- den die von der EMRK geschützten Rechte.
Nationalrätin Robert brachte erfolgreich einen Zusatzantrag zur Empfehlung ein, gemäss dem sich die Regierungen der Mitgliedländer des Europarates bei der Uno für die Ernennung einer Frau als Sonderberichterstatterin für die unmenschliche und entwürdigende Behandlung und die Vergewaltigung von Frauen in Ex-Jugoslawien sowie für die Schaffung einer stän- digen Arbeitsgruppe zum Thema der Vergewaltigung generell einsetzen sollen. Ebenfalls auf Antrag von Nationalrätin Robert erhielt die Kommission für Rechtsfragen und Menschenrechte den Auftrag zu umfassenden Abklärungen aller im Zusam- menhang mit den Massenvergewaltigungen stehenden Fra- gen medizinischer, sozialer, psychologischer und asylpoliti- scher Art, während die Subkommission «Medien» der Kom- mission für Bildung und Kultur den Auftrag übernommen hat, die Möglichkeiten für einen Einsatz von sogenannten Medien- Blauhelmen zur Medienüberwachung in Konfliktgebieten näher abzuklären.
In der Debatte erinnerte Ständerat Schiesser daran, dass die durch Gewalt oder durch «ethnische Säuberungen» verscho- benen Grenzen in Ex-Jugoslawien niemals anerkannt werden dürfen. Er unterstützte auch die Idee der Schaffung eines inter- nationalen Gerichtshofes zur Aburteilung von Kriegsverbre- chern.
6.4 Die Lage der Flüchtlinge und Vertriebenen im ehemaligen Jugoslawien
Ende November 1992 besuchte eine von Ständerat Flückiger geleitete Delegation der Kommission für Wanderbewegungen, Flüchtlings- und Bevölkerungsfragen Slowenien, Kroatien und Bosnien-Herzegowina, um die dortige Lage der Flüchtlinge und Vertriebenen abzuklären. Der aus dieser Reise resultie- rende Bericht mündete in eine von der Versammlung verab- schiedete Empfehlung an das Ministerkomitee, welches aufge- fordert wird, dringend eine Konferenz der Mitgliedstaaten des Europarates sowie Bosnien-Herzegowinas und der Länder mit Sondergästestatus einzuberufen, u. a. mit dem Ziel:
Sicherheitszonen unter verstärktem militärischen Schutz, insbesondere in Bosnien-Herzegowina, zu errichten;
die humanitäre Hilfe für die Flüchtlinge und Vertriebenen massiv zu verstärken, unter besonderer Berücksichtigung der Opfer von Vergewaltigungen;
dafür zu sorgen, dass die im ehemaligen Jugoslawien täti- gen internationalen humanitären Organisationen ihre Hilfe besser koordinieren können;
17-N
N 4 juin 1993
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Conseil de l'Europe. Rapports
sicherzustellen, dass die Schutztruppen, welche die huma- nitären Hilfskonvois begleiten, über die zur Erfüllung ihrer Auf- gabe erforderlichen Mittel verfügen;
sicherzustellen, dass nicht nur der Transport von Hilfsgü- tern, sondern auch deren Verteilung an Ort und Stelle unter militärischen Schutz gestellt werden;
der Verstärkung der Solidarität zwischen allen europäischen Staaten im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flücht- lingen;
die Aufnahme von Flüchtlingen nach der Grundsatzent- scheidung zugunsten ihrer Aufnahme zu beschleunigen;
die Einrichtung eines Frühwarn- und Soforthilfesystems, welches die Verbesserung der Hilfe für die Vertriebenen zum Ziel hat, zu beschleunigen.
In der Debatte schlug Nationalrat Pini die Schaffung von «gel- ben Blauhelmtruppen» nach dem Beispiel der Uno-Blauhelm- truppen vor. Diese «gelben Blauhelmtruppen» könnten regio- nal eingreifen, um die Achtung des Rechts und die Bewahrung des Friedens in Europa zu sichern.
6.5 Verschiedenes
Die Versammlung befasste sich u. a. auch mit den Problemen der Kernkraftwerke in Mittel- und Osteuropa (Sicherheitspro- bleme; Auswirkungen der Katastrophe von Tschernobyl), mit der Frage der religiösen Toleranz in einer demokratischen Ge- sellschaft, mit der Lage der Zigeuner in Europa, mit der Inte- gration der Wanderarbeiter sowie mit der wirtschaftlichen «Re- naissance» der baltischen Länder. Der Bericht über die Kern- kraftwerke ging auf einen Entschliessungsvorschlag von Stän- derat Flückiger zurück; er war dann auch Berichterstatter der Kommission für Fragen der Umwelt, der Raumplanung und der lokalen Behörden, die zu diesem Bericht eine Stellung- nahme auszuarbeiten hatte.
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Frau Haller, Berichterstatterin: Herr Präsident, Herr Bundes- rat, meine nicht sehr zahlreich versammelten Damen und Her- ren. Nachdem ich das gesagt habe, möchte ich selbstver- ständlich denen danken, die hier sind und sich für den Europa- rat interessieren.
Die Berichte des Bundesrates und der parlamentarischen De- legation werden gemeinsam behandelt. Ich werde also zu bei- den gemeinsam referieren.
Herr Berger, Berichterstatter französischer Sprache, und ich teilen uns in die Berichterstattung. Er wird generell über die Diskussion referieren, die in der Aussenpolitischen Kommis- sion stattgefunden hat, während ich mich auf ein bestimmtes Thema konzentriere, nämlich die Entwicklungsperspektiven des Europarates im gesamteuropäischen Umfeld.
Die Aussenpolitische Kommission hat zur Behandlung dieser beiden Geschäfte diesmal drei Schweizer eingeladen, die in Strassburg für den Europarat arbeiten. Das waren Herr Hans- Peter Furrer, Direktor der politischen Direktion, Herr Marc Sand, Abteilungschef in den Parlamentsdiensten der Parla- mentarischen Versammlung, und Herr Mark Villiger, Sektions- chef im Sekretariat der Europäischen Kommission für Men- schenrechte.
Lassen Sie mich einleitend kurz die heutige Struktur des Euro- parates umreissen, auch wenn ich sie bei vielen von Ihnen als bekannt voraussetzen darf. Aber es ist wichtig, sich ab und zu diese Dinge wieder vor Augen zu führen, wenn man sich mit Entwicklungsperspektiven befasst. Der Europarat hat analog unserem Staatswesen gleichsam drei Flügel: die Verwaltung, welche der Regierung untersteht, das Parlament und die Ju- stiz. Das Generalsekretariat ist die eigentliche Verwaltung der Organisation, der Generalsekretär - zurzeit eine Generalse- kretärin - hat eine relativ starke Stellung.
Nun ist aber das Verhältnis zwischen diesen drei Flügeln in dieser internationalen Organisation notwendigerweise etwas anders als in unserem Staat. Unabhängig ist - wie bei uns - die Justiz, das heisst, die Europäische Kommission für Men- schenrechte und der Europäische Gerichtshof für Menschen-
rechte haben ihre eigenen Sekretariate und bearbeiten die ein- gehenden Fälle unabhängig. So weit ist das genau dasselbe wie bei unserem Bundesgericht
Die Parlamentarische Versammlung hingegen erhält keine Vorlagen von der Regierung. Sie greift Gegenstände selbstän- dig auf und verabschiedet Resolutionen und Empfehlungen zuhanden des Ministerkomitees, also zuhanden der Regie- rung, die zusammengesetzt ist aus allen Aussenministern. Diese treffen sich einige Male pro Jahr persönlich. Sonst wer- den sie vertreten durch ihre Botschafter in Strassburg. Wäh- rend wir hier in Bern häufig Vorlagen des Bundesrates behan- deln, besteht im Europarat gleichsam eine Einwegkommuni- kation von der Parlamentarischen Versammlung zum Minister- komitee. Gegenwärtig wird versucht, diese Einwegkommuni- kation mit etwas mehr Druckmitteln auszustatten. Darüber wird Herr Berger berichten.
Im Herbst wird in Wien ein Gipfeltreffen der Staats- und Regie- rungschefs aller Europaratsmitglieder stattfinden. Es wird un- ter anderem darum gehen, die Entwicklungsperspektiven des Europarates neu zu überdenken. In diesem Zusammenhang hat Herr Bundesrat Cotti der Aussenpolitischen Kommission einige Fragen gestellt. Ich bin sehr froh, dass er es so offen ge- tan hat, wie er es machte, denn es hat in der Kommission eine recht konfliktreiche Diskussion ausgelöst
Es ist dies übrigens ein erster Anwendungsfall des neuen Arti- kels 47bis a des Geschäftsverkehrsgesetzes. Wir, das Parla- ment, sind also heute rechtlich befugt, unsere Meinung zur Haltung des Bundesrates einzubringen, die er im Herbst in Wien vertreten wird. Die Kommission war klar der Meinung - das ist auch die Meinung von Herrn Bundesrat Cotti -, diese Diskussion sei noch nicht abgeschlossen. Ich finde es sehr er- freulich, dass beim ersten Anwendungsfall von Artikel 47bis a GVG beide Seiten so klar den Willen bekundet haben, den Arti- kel nun in dieser Frage zum Tragen zu bringen. Wir werden vor Wien also zweifellos nochmals sehr intensiv über die Bücher gehen müssen.
Nun zum Inhaltlichen: Herr Bundesrat Cotti hat die Frage ge- stellt, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn sich der Europarat künftig auf seine zentralste und vornehmste Aufgabe, nämlich den Schutz der Menschenrechte, beschränken würde. «Schutz der Menschenrechte» ist begrifflich natürlich weit ge- fasst: Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, vor allem auch im Zusammenhang mit den neuen Aufgaben in Zentral- und Osteuropa. Dies würde bedeuten, dass andere Tätigkeitsgebiete künftig anderen Organisationen überlassen würden. In der Kommission war insbesondere vom Umwelt- schutz die Rede. Aber es würde auch weitere Gebiete be- treffen.
Ich gebe hier die einhellige Meinung der Aussenpolitischen Kommission wieder, wenn ich Herrn Bundesrat Cotti darauf hinweise, dass wir mit einer solchen Stellungnahme Gefahr laufen würden, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Dies möchte ich differenzierter begründen, und zwar in sieben Punkten:
Jede internationale Organisation und überhaupt jedes inter- nationale Gebilde hat Elemente, die es absolut unentbehrlich machen. Daneben gibt es aber immer ein Umfeld weiterer Tä- tigkeiten, von denen eher mittelbare Wirkungen ausgehen. Es steht ausser Zweifel, dass das Element, das den Europarat ab- solut unentbehrlich macht, die Menschenrechtsfrage ist, und zwar - das sei hier von mir persönlich deutlich gesagt - die Menschenrechtsfrage in ihrem justitiablen Teil, also im Schutz- mechanismus der Europäischen Menschenrechtskonven- tion; das vorweg. Aber - und dies scheint mir nun äusserst wichtig - dieser Teil kann langfristig ohne das Umfeld der stän- digen Weiterentwicklung in Verwaltung, Ministerkomitee und Parlament nicht existieren. Ich sage das selbst auf die Gefahr hin, dass mir vorgeworfen wird, ich werte Verwaltung, Minister- komitee und Parlament ein bisschen ab. Ich sage das, weil es mir ausserordentlich wichtig ist, das hier klarzustellen. Aber: Obschon der Justizteil das ist, was den Europarat europäisch und sogar weltweit absolut unentbehrlich macht, könnte er nicht existieren, wenn da nicht ständig das Gewebe der Dis- kussionen in Ministerkomitee, Verwaltung und Parlament darum herum wäre.
Juni 1993 N
993
Europarat. Berichte
Wo sollen die ost- und mitteleuropäischen Staaten diese The- men behandeln können, wenn nicht im Europarat? Sollen sie es in der KSZE tun? Das ist kaum denkbar. Thematisch liegt die KSZE anders, und sie ist auch von ihren Strukturen her nicht geeignet, dieses Angebot zu erfüllen. Sie funktioniert viel spontaner, vor allem auf Ministerebene. Die parlamentarische Ebene ist von untergeordneter Bedeutung. Die KSZE ist struk- turell viel spontaner, aber sie ist damit inhaltlich auch viel weni- ger tragfähig, abgesehen vom militärischen und vom Sicher- heitsbereich. Ich bin überzeugt, dass die KSZE eine Feuer- wehrorganisation bleiben wird. Als das ist sie ausserordentlich wichtig, und das ist auch richtig so. Aber sie wird diesen Staa- ten nicht die Möglichkeit geben, alle diese Themen zu diskutie- ren. Die EG wird ihnen diese Möglichkeit auch nicht geben. Die EG wird diese Staaten noch lange nicht aufnehmen kön- nen. Die WEU und die Nato sind militärisch orientiert. Sie wer- den dieses Forum auch nicht sein.
Das heisst, wenn wir die These von Herrn Bundesrat Cotti - oder die Frage, die er einmal in den Raum gestellt hat - weiter- verfolgen würden, würden wir den ost- und mitteleuropäi- schen Staaten eine ganz wichtige Möglichkeit für ihre positive Weiterentwicklung wegnehmen.
Der Gedanke der Vernetzung: Die europäischen Staaten - nicht nur die ost- und mitteleuropäischen, auch die westeuro- päischen - brauchen eine ständige Vernetzung in allen Gebie- ten. Der Europarat hat immer in diese Richtung gearbeitet. Ne- ben den Menschenrechten war seine Uraufgabe die Rechts- vereinheitlichung in Europa. Ausserordentlich viele Gesetzge- bungen, die jetzt ins EG-Recht Einlass gefunden haben, ha- ben ihre Wurzeln in den Rechtsvereinheitlichungsbemühun- gen des Europarates, d. h., vieles, was im Europarat entsteht, wächst nachher in die EG hinein; das ist auch richtig. Vieles gedeiht im Europarat und wird nachher andernorts verwirk- licht. Dies vielleicht auch als Bild zuhanden von Herrn Bundes- rat Cotti: Der Europarat ist der Ort, wo gesät wird; geerntet wird manchmal oder häufig andernorts. Aber es ist ausserordent- lich wichtig, dass man nicht den Boden und das Saatgut ver- nichtet, weil man die Ernte manchmal an anderen Orten an- trifft.
Europa wächst nicht nur in voraussehbaren Bahnen. Das hat uns die Entwicklung um Maastricht herum - vielleicht auch die Entwicklung in unserem Land im Zusammenhang mit dem EWR- deutlich gezeigt. Vielleicht kann man der Angst vor dem Riesengebilde EG nur so begegnen, indem man vielfältige Wege beschreitet, ohne dass diese vielfältigen Wege gegen- seitige Feindbilder bringen. Professor Daniel Thürer hat in ei- nem bemerkenswerten Artikel in der «NZZ» das Wort der poly- zentrischen Ordnung geprägt. Er spricht von den unterschied- lichen Aufgaben von EG, Europarat, KSZE, WEU und Nato. Ob der Weg von Europa wirklich so verlaufen könnte, bleibt offen. Natürlich wird die EG immer ein sehr starkes Gewicht haben. Aber wir sollten die Voraussetzungen dazu nicht zerstören. Wenn Parlamentarische Versammlung und Ministerkomitee inhaltlich auf die Frage der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit beschränkt würden, würde der An- satz dieses Weges der polyzentrischen Ordnung zerstört, und ich weiss nicht, ob die Schweiz dazu beitragen sollte.
Präsident Mitterrand hat nach anfänglich anderen Aeusse- rungen vor etwa einem Jahr ausdrücklich den Europarat als Wiege einer europäischen Konföderation wieder in Betracht gezogen. Ob dies ein Traum oder ein Ausweg ist, wollen wir of- fenlassen. Es kann aber nicht geleugnet werden, dass die recht utopische Vorstellung besteht, die Parlamentarische Versammlung des Europarates könnte dereinst zur zweiten Kammer eines EG-Parlamentes werden, vergleichbar also mit dem Ständerat. Es ist ja heute schon so, dass in der Parlamen-
tarischen Versammlung nationale Parlamentarier vertreten sind und nicht wie bei der grossen Kammer der EG Direktge- wählte. Es könnte also sehr wohl sein, dass diese Versamm- lung eine Art Ständeratsfunktion auf europäischer Ebene übernehmen könnte. Ich weiss, das ist ein Traum, aber nach- dem die europäische Entwicklung schwierig geworden ist und man nicht genau weiss, wie das Wachstum weitergehen soll, sollte man sich alle Optionen offenhalten. Man sollte deshalb in diesem Vernetzungsumfeld die Möglichkeiten des Europa- rates nicht verbauen. Schon deshalb muss der Europarat mit allen Themen befasst bleiben.
Ich komme wieder zu einem inhaltlichen Element; ich nehme den Umweltschutz als Beispiel, weil das der Haupt- streitpunkt in der Kommission war. An diesem Thema wurde exemplarisch abgehandelt, ob der Europarat seine Aktivitäten auf diesem Gebiet abbauen sollte; es ist ein sehr gutes Bei- spiel. Wenn sich der Europarat auf die Fragen der Menschen- rechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit beschrän- ken würde, dann würde folgendes passieren: Die Staaten und die Kräfte, die darauf angewiesen sind, dass der Europarat auch andere Dinge behandelt, würden versuchen, alle Fragen zu Menschenrechtsfragen zu machen. Es würde versucht, den Umweltschutz gleichsam in ein Recht auf Umwelt umzu- bauen. Alle Fragen würden in Menschenrechtsform gekleidet, damit das dort Platz hat. Das kann auch eine Entwicklung sein, die für das Grundsätzliche der Menschenrechte gefährlich ist - diese Erkenntnis habe ich noch nicht lange; ich habe sie aus meinen Erfahrungen mit den Menschenrechtsproblemen im Europarat gewonnen. Wir haben in letzter Zeit festgestellt, dass es, wenn alle Sachfragen in Menschenrechtsfragen for- muliert würden, zu einer Abwertung des eigentlichen Gehaltes der Menschenrechte führen könnte.
Ich möchte das Stichwort «konzentrische Kreise» erwäh- nen. Europa wächst ganz klar in konzentrischen Kreisen, nicht nur geographisch, auch inhaltlich. Es könnte sein, dass dort, wo sehr viel Macht und Durchsetzungskraft ist, z. B. im Zen- trum der EG, unter Umständen die Denkfreiheit oder die Frei- heit des Utopien-Habens, die Freiheit des Philosophierens et- was eingeschränkt ist. Deshalb geht es auch im inhaltlichen Bereich gleichsam um konzentrische Kreise. Es gibt ideelle Dinge, die nur im Randgewebe einer Organisation wachsen können. In der EG ist strukturelle Macht konzentriert. Der Euro- parat bildet in vielen Bereichen einen gedanklichen konzentri- schen Kreis um dieses Zentrum herum, wo gedankliche Frei- heit besteht, wo Gedanken entstehen können, wo - um beim vorherigen Bild zu bleiben - gesät werden kann. Die andere Frage der konzentrischen Kreise betrifft das zeitliche Element. Bevor sich etwas verdichtet, muss es sich immer vernetzen. Vernetzen kann sich nur etwas in relativ freiem Raum. Der Eu- roparat hat in vielen Gebieten - wahrscheinlich am wenigsten in der Menschenrechtsfrage, aber sonst in sehr vielen Gebie- ten - die Aufgabe, diesen Vernetzungsraum zu bieten, damit sich nachher, später, etwas verdichten kann.
Ich hatte die Möglichkeit, die Ausführungen von Herrn Bun- desrat Cotti im Ständerat zu dieser Frage zu hören. Das war in einem gewissen Sinn eine Stellungnahme zur Diskussion in der nationalrätlichen Kommission. Herr Bundesrat Cotti hat gesagt - das kam auch in der Kommission zum Ausdruck -, es bestehe ein Widerspruch zwischen der inhaltlichen Vertiefung und der inhaltlichen Erweiterung, also der breiten inhaltlichen Beibehaltung aller Themen auf der einen Seite oder dann der Vertiefung der Menschenrechtsfrage auf der anderen Seite. Diese Worte, Vertiefung oder Erweiterung, wurden natürlich nicht verwendet, aber sie sind mir wegen der EG-Diskussion in den Sinn gekommen. Dieser Widerspruch besteht beim Euro- parat nicht. Beim Europarat schliessen sich Beibehaltung der Breite der Themen und Vertiefung der Menschenrechtsfrage nicht aus, im Gegenteil: Diese beiden Elemente bedingen sich gegenseitig.
Ich habe versucht - beschränkt auf die Kontroverse, die in der Kommission stattfand -, einige Gedanken zu äussern, wie man sich in dieser Kontroverse verhalten könnte. Ich habe ver- sucht, die klaren Kommissionsvoten ein bisschen zusammen- zufassen, und ich bin gespannt auf die Diskussion, die hier stattfinden wird.
Conseil de l'Europe. Rapports
994
N
4 juin 1993
M. Berger, rapporteur: La paix, la prospérité en Europe ne peut être envisagée sans que les peuples de notre continent se rencontrent, se concertent, ou prennent des décisions communes pour régler les problèmes toujours plus nombreux et qui dépassent souvent le cadre de leurs frontières nationa- les. C'est une évidence.
Le Conseil de l'Europe, né de la dernière guerre mondiale, est actuellement la seule institution politique en mesure de réunir régulièrement l'ensemble des pays européens. La Suisse y participe à part entière depuis 1963. Voilà 30 ans que notre pays s'active aujourd'hui, avec les 29 Etats membres, au ras- semblement et à l'unité européenne.
Tout Etat européen qui prend l'engagement d'adhérer à la Convention européenne des droits de l'homme et de se sou- mettre à la juridiction des organes créés par celle-ci peut être invité par le Comité des ministres, avec l'accord de l'Assem- blée parlementaire, à devenir membre du Conseil de l'Europe. Depuis 1989, l'ouverture aux pays de l'Est permet à ces der- niers de recourir progressivement aux valeurs fondamentales de la démocratie. L'engagement du Conseil de l'Europe au- près des pays de l'Est est très important, voire fondamental, dans ce processus de rapprochement. Le statut d'invité spé- cial, proposé il y a quelques années par notre ancien collègue Peter Sager, a le grand mérite de permettre aux Etats en pro- fonde mutation de participer très tôt aux activités de l'assem- blée plénière et aux commissions de travail, déjà comme ob- servateurs. De plus, de nombreux Etats isolés attachent une très grande importance à la possibilité qui leur est offerte de faire entendre leur voix au sein de l'ensemble de la Commu- nauté européenne.
Votre commission a confirmé l'importance du Conseil de l'Eu- rope pour la cohésion de notre continent. Cette institution se présente comme la plate-forme de culture de la démocratie pluraliste et de la sauvegarde des valeurs fondamentales. Elle seule est en mesure de répondre aux besoins immédiats des pays de l'Europe centrale et orientale. Cependant, l'institution de Strasbourg ne se présente pas uniquement comme le pro- moteur de la démocratie et des droits de l'homme. Elle est aussi l'unique lieu de rencontres qui permette un dialogue per- manent entre le Comité des ministres et les Parlements des Etats membres et les minorités locales. Cette articulation entre l'exécutif et la base est absolument indispensable pour assu- rer le respect d'un fédéralisme authentique.
L'optique qui veut que le Conseil de l'Europe s'oppose à la Communauté européenne des Douze est une vision erronée. Les 29 pays membres du Conseil de l'Europe dont les Douze de la Communauté visent le même but final: l'Union euro- péenne. Chacune de ces institutions a des spécificités qui ne se concurrencent pas, mais se complètent, alors que dans d'autres domaines, comme dans celui de la politique de sécu- rité, toutes deux sont lacunaires. De plus, la voie large dont s'est dotée la Communauté lui permettra d'atteindre l'unité po- litique et monétaire dans les meilleurs délais, alors que la part géographique la plus importante de l'Europe se trouve dans une situation bien différente. Pour la majorité des pays, l'Union européenne n'est pas encore pour demain. Souhaitons toute- fois que d'ici dix à vingt ans la totalité des étendards des na- tions européennes flottent sur l'esplanade du palais de Stras- bourg.
Les avis qui accordent volontiers des grandes faiblesses au Conseil de l'Europe ne sont pas rares, spécialement en ma- tière de sécurité et d'économie. Cette critique peut être fondée dans la mesure où son auteur ignore que la politique de sécu- rité en Europe ne fait pas partie du statut de l'institution de Strasbourg, mais qu'elle est assumée actuellement à l'échelle paneuropéenne par la Commission pour la sécurité et la coo- pération en Europe, dont notre pays est membre.
D'autre part, dès la signature du Traité de Rome, le Conseil de l'Europe a laissé la grande part des questions économiques à la CEE, tout en maintenant des relations étroites avec l'OCDE. Il est cependant vrai que ces deux piliers de la construction eu- ropéenne méritent des articulations plus étroites avec le pilier institutionnel central de Strasbourg. Faut-il voir dans l'offre constituée par l'EEE une approche crédible pour l'ensemble
de l'Europe économique? Quant au domaine de la politique de sécurité, le Conseil de l'Europe ne peut demeurer insensi- ble au drame qui se joue dans l'ex-Yougoslavie et les graves retombées qui touchent l'ensemble de la Communauté euro- péenne. Les événements de 1989 contraignent donc au- jourd'hui le Conseil de l'Europe d'étendre sa mission fonda- mentale à l'ensemble du continent, afin de rendre toute l'effi- cacité à son nouveau rôle.
L'Assemblée parlementaire estime indispensable de réviser le statut de l'organisation. Les deux rapports qui vous sont pré- sentés donnent un résumé des activités du Conseil de l'Eu- rope et du travail de la Délégation parlementaire suisse. Cer- tes, s'il est difficile de mesurer la valeur et la dimension de son activité, je me limiterai à reprendre ou à évoquer les propos élogieux à l'égard de la délégation suisse présentés par le pré- sident du Conseil de l'Europe, M. Martinez, lors de la visite ré- cente des présidents de nos deux Chambres, ce qui m'évite ainsi des commentaires supplémentaires.
Les statuts révisés du Conseil de l'Europe seront présentés au Sommet des chefs d'Etat et de gouvernement, à Vienne, en octobre 1993. Par la structure d'une Assemblée parlementaire représentative de nos pays respectifs et dotée d'une Chambre des pouvoirs locaux et régionaux, nul doute que l'Europe fédé- raliste verra son impact renforcé. Il appartient dès lors au Co- mité des ministres de mesurer la dimension de l'enjeu de cette révision et de son importance pour l'avenir de l'unité euro- péenne.
Comme vous le savez, l'heure est aux économies. Votre com- mission forme cependant le voeu, à l'unanimité, si des mesu- res de rationalisation doivent être envisagées, qu'elles ne se li- mitent pas à l'action du Conseil de l'Europe, qui ne consiste pas uniquement à promouvoir la prééminence du droit, du res- pect des droits de l'homme et des principes de la démocratie pluraliste, mais également qu'il convient de se souvenir que le Conseil de l'Europe est aussi devenu une école de démocra- tie, un centre de promotion de la culture européenne et de ses valeurs fondamentales.
L'Europe entière a besoin, plus que jamais, d'intensifier le dia- logue Nord-Sud et Est-Ouest. Ce n'est donc pas le moment de la priver des moyens nécessaires à son rayonnement. C'est dans cette optique que votre commission vous engage donc à accepter les deux rapports présentés.
Mühlemann: Die beiden Berichte über den Europarat sind so- lid und gründlich; sie entsprechen aber nicht der akzentuiert- dynamischen Tätigkeit des Europarates heute. Gewiss hat die- ser Rat über Jahre manchmal wie in einem Dornröschenschlaf dahingeträumt, aber seit dem Zusammenbruch des kommu- nistischen Weltreiches ist in Strassburg eine andere Aktivität eingetreten. Dieser Rat ist so etwas wie eine moralische In- stanz Europas, die plötzlich praktische Tätigkeitsfelder gefun- den hat, nämlich: den Kampf für die Erhaltung der Menschen- rechte, für die Einführung der politischen Freiheitsrechte im Bereiche der Demokratie und auch für den Uebergang von der zentralen Planwirtschaft zur Marktwirtschaft zu führen. Diese Tätigkeit steht im Zentrum der Aufgaben des Europarates.
Herr Bundesrat Cotti hat zu Recht die Frage gestellt, ob sich der Europarat nicht auf diese zentralen Aufgaben konzentrie- ren sollte. Es ist sein gutes Recht, solche Fragen zu stellen, und ich freue mich, dass er in seinem Rapport im Ständerat klar und eindeutig ja gesagt hat zur jetzigen Zielsetzung des Europarates, folgende Ziele in den Vordergrund zu rücken: Einsatz für persönliche und politische Freiheitsrechte sowie Erhaltung des kulturellen Erbes Europas.
Dass dann eben dieser Rat so etwas wie ein geistiges Labor ist, in dem auch andere Themen behandelt werden, wie etwa Fragen der Oekologie, Fragen der Einwanderungspolitik und anderes mehr, ist nur selbstverständlich, wenn man weiss, dass hier die Parlamentarier von 29 europäischen Staaten zu- sammenkommen. Es sind aktiv wirkende Parlamentarier, die zum Teil Ministerrang hatten oder Ministerrang haben werden, so dass der Europarat von der Sachkompetenz her vielleicht etwas anders zu werten ist als das EG-Parlament.
Ich darf weiter darauf hinweisen, dass der Europarat in der ver- gangenen Session zum ersten Mal drei Staaten aus dem ehe-
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Europarat. Berichte
maligen Machtbereich des Kommunismus aufgenommen hat. Das sind Slowenien, Litauen und Estland. Es ist nicht selbst- verständlich, dass das geschehen konnte, und es ist nicht er- folgt ohne indirekte Einwirkung des Europarates.
Wenn Slowenien ohne Wenn und Aber akzeptiert werden konnte, fusst das nicht nur auf der Tatsache, dass dort die per- sönlichen und politischen Freiheitsrechte im Rahmen einer Demokratie eingeführt wurden, die zum Teil noch von Reform- kommunisten geführt wird. Es hängt auch damit zusammen, dass auf Drängen des Europarates die verschwindend kleinen Minderheiten der Ungarn und der Italiener Mitbestimmungs- rechte im Parlament bekamen.
Es ist nicht selbstverständlich, dass Litauen trotz sachtem Widerstand der Republik Russland aufgenommen wurde. Selbstverständlich ist dort heute die Demokratie eingeführt, auch wenn der Reformkommunist Brasauskas dieses Land anführt und vielleicht wieder etwas näher an Moskau heran- rückt als sein grosser Vorgänger und Reformer Landsbergis. Aber es war der Europarat, der darauf hingewirkt hat, dass in Litauen die Informationsfreiheit integral bestehen muss und dass dort auch die russische Minderheit einen eigenen Fern- sehsender hat.
Es gilt dasselbe für Estland, wo die russische Minderheit in ei- ner etwas schwierigen Lage ist. Der Europarat hat sich dort da- für eingesetzt, dass es für die Russen leichter wird, das estni- sche Bürgerrecht zu erhalten. In diesem Sinn hat der Europa- rat Auflagen zu machen, die von den entsprechenden Regi- mes erfüllt werden müssen. Wenn jetzt Kollegen von uns am nächsten Wochenende bei den Wahlen in Lettland assistieren, dann müssen Sie wissen, dass es dort darum geht, die Auf- nahme der russischen Minderheit ins Bürgerrecht zu verbes- sern. Wenn das geschieht, wird auch Lettland in den Europa- rat aufgenommen werden.
Wir haben diese Woche in Genf in der politischen Kommission des Europarates lange über die Aufnahme von Rumänien dis- kutiert. Sie wurde zurückgestellt, weil dort die Informationsfrei- heit noch nicht gewährleistet ist, weil man es sich immer noch erlaubt, einen Staatsfernsehsender zu haben, der die Stimme Iliescus vertritt, und demzufolge die Oppositionsparteien nicht aufkommen können. Hier hat der Europarat zwar keine militäri- schen Machtmittel, aber er ist eine moralische Instanz, die durchaus Erfolge vorzuweisen hat.
Es wäre falsch zu sagen, dass die Vertreter in Strassburg nur Loblieder verdienen. Wir haben auch «Erfolge» vorzuweisen, die nicht als Erfolge zu werten sind, z. B. die Jugoslawienpoli- tik. Wie das gesamte übrige Europa, wie die EG in Brüssel hat auch der Europarat in Strassburg hier wenig erreicht Der Eu- roparat ist verantwortlich für das kulturelle Erbe des Abendlan- des. Er hat zu lange geschwiegen, als die einmalige Kultur- stadt Dubrovnik beschossen wurde. Niemand hat diese Stadt je attackiert, nicht einmal Hitler und Mussolini, bis diese unseli- gen neuen Diktatoren in Belgrad auftraten. Da hat der Europa- rat geschwiegen! Militärisch hätte man vielleicht mit einem kleinen Gegenschlag die Herren in Belgrad zur Raison brin- gen können. «Il faut les tuer jeunes», sagen die Franzosen. Das hat der Europarat verpasst.
Wir haben in der letzten Session auch eine lange Diskussion gehabt, wie man jetzt in Ex-Jugoslawien vorgehen könnte. In den Kommissionen war man zuerst bereit, den amerikani- schen Präsidenten zu unterstützen, die diplomatische Aktivität zu verstärken, endlich die Schlupflöcher im wirtschaftlichen Embargo im Bereich Mazedoniens und Rumäniens zu schlies- sen. Man war sogar bereit, im Raume Sarajevo eine be- schränkte militärische Aktion aus der Luft zu gestatten. Es ist ja unerträglich, dass seit 14 Monaten 800 Panzer um Sarajevo stehen, 1200 Artilleriegeschütze im freien Felde postiert sind, die man mit Leichtigkeit punktuell bekämpfen könnte, um auf Belgrad einzuwirken. Das hat der Europarat dann im Plenum verworfen, und er ist zurückgekehrt zur Diplomatie und zur bis- herigen, traditionell erfolglosen Aktivität - mit dem Erfolg, dass heute in Belgrad nicht nur der gemässigte Präsident abgesetzt worden ist, sondern auch der Oppositionsführer lahmgeschla- gen und die totale Diktatur eingeführt wurde.
Der Europarat muss sich darüber klar werden, dass der Weg Richtung Chamberlain-Appeasement wahrscheinlich falsch
ist und dass Churchill der bessere Ratgeber wäre. In diesem Sinne darf ich hier deutlich darauf hinweisen, dass trotz der positiven Berichterstattung auch Negativmeldungen zu erstat- ten sind.
Gestatten Sie mir ein letztes Wort zur Schweizer Parlamenta- rierdelegation. Ich kann das sagen, weil ich diesem Gremium noch nicht lange angehöre: Die Delegation hatte früher und hat heute einen ausgezeichneten Ruf. Sie hat sich je und je durch eine aktive, unabhängige und mutige Haltung ausge- zeichnet. Alle Unkenrufe, die mittlerweile gegenüber dieser Delegation erschallen, sind falsch. In dieser Delegation gibt es keine Parteigrenzen, sondern nur eine nationale Solidarität, die mich sehr beeindruckt hat. In dem Sinn gilt der Dank auch dem Delegationschef Columberg und seinem Stellverteter, Berger. Ich will aber nicht weiter ausholen, denn auch andere wären noch zu erwähnen.
Ich bitte Sie, dem Europarat mehr Aufmerksamkeit zu schen- ken und auch die Mitglieder unserer Delegation hie und da zu ermutigen - durch Ihr eigenes Engagement in unserem Par- lament.
Steffen: Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi nimmt Kenntnis vom vorliegenden Bericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europa- rat 1992.
Der 39 Seiten umfassende Bericht reiht peinlich genau auf, was das Ministerkomitee, die Fachministerkonferenzen und die dem Ministerkomitee untergeordneten Lenkungs- und Ex- pertenausschüsse an Arbeit geleistet oder auch nicht geleistet haben, verbunden mit den grundsätzlichen Entwicklungen und Pendenzen dieser europäischen Institution.
Am Schluss der Lektüre des Berichtes fragte ich mich, wer in unserem Lande denn eigentlich noch den Ueberblick über die Tätigkeit dieses europäischen Ameisenhaufens haben könne. Ich konnte mich des Eindrucks nicht erwehren, dass mit dem Ausbau und dem geographischen Wachstum des Europara- tes eine fragwürdige Eigendynamik der untergeordneten Ap- paratschiks entstanden ist, die von den übergeordneten In- stanzen bis hin zur Parlamentarischen Versammlung und zu den Ministerkomitees gar nicht mehr im Detail überprüft, korri- giert und gelenkt werden kann.
In diesem Zusammenhang stellt sich unmittelbar die Frage nach den geographischen bzw. kulturellen Grenzen Europas. Mit dem Zerfall der Sowjetunion sind die europäischen Repu- bliken der GUS Beitrittskandidaten des Europarates gewor- den. Die Vision eines Europa vom Atlantik bis zum Ural scheint überholt zu sein, denn schliesslich reicht die GUS-Republik Russland von der Ostsee bis Wladiwostok am Pazifik. Die Art und Weise, wie die künftigen Beziehungen zwischen dem Eu- roparat und den mehrheitlich moslemischen zentralasiati- schen Republiken der GUS-Staaten zu gestalten seien, ist noch nicht verbindlich geregelt. Die einen Mitgliedstaaten des Europarates befürworten Beziehungen mit einer erweiterten Hilfeleistung, ohne spätere Beitrittsgesuche auszuschliessen, während andere lediglich beschränkte Beziehungen und ge- zielte Hilfeleistungen auf Anfrage der Republiken in Betracht ziehen.
Offenbar hat die Türkei ein geopolitisches Interesse an den Beziehungen zu diesen Staaten, ja an einer informellen oder formellen Einbindung dieser moslemischen Republiken in den Rahmen des Europarates. Dies zeigt die von der Türkei nach Istanbul einberufene Sondersitzung der Minister vom 10./11. September 1992. Sollte allerdings in der Türkei die in- nenpolitische Entwicklung verstärkt vom laizistischen Staat hin zum fundamentalistisch-moslemischen Staat andauern, könnte sich innerhalb des Europarates ein Kulturkampf zwi- schen römischer und moslemischer Rechtsauffassung entfal- ten, der schwerlich mit Massnahmen des multikulturellen Eu- ropa aufgefangen werden könnte.
Schon jetzt wird klar erkennbar, dass das vom Papst, von Otto von Habsburg und anderen Paneuropäern erhoffte christlich- abendländische Europa immer mehr eine zu begrabende Uto- pie wird, strotzt doch der Bericht von Begriffen wie Respektie- rung der kulturellen Rechte der Minderheiten, Bildung einer multikulturellen Gesellschaft und anderem mehr. Dass auch
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die Schweiz immer mehr mit den schwerwiegenden sozialen Problemen konfrontiert wird, die hinter den Schlagwörtern «one world», «kulturelle Vielfalt und kultureller Reichtum durch Aufbau einer multikulturellen Gesellschaft» usw. stehen, ver- danken wir nicht zuletzt der verantwortungslosen, zerstöreri- schen Einwanderungs- und Asylpolitik, wie sie seit Jahrzehn- ten praktiziert wird.
Die von Wirtschaft, Gewerkschaften und Politik zum scheinba- ren, kurzfristigen wirtschaftlichen Gewinn geförderte Ueber- fremdungspolitik hat nicht nur eine hochtechnische «Japani- sierung» unserer Industrie hinausgezögert, wenn nicht gar verhindert, diese Politik ist auch Ursache für heillose soziale Spannungen, ansteigende Arbeitslosigkeit, Fremdenangst und Fremdenfeindlichkeit. Da will man die Rufer in der Wüste, die seit mehr als drei Jahrzehnten unablässig vor dieser ge- fährlichen Entwicklung warnen, für die soziokulturellen Span- nungen verantwortlich machen! Das ist der Gipfel der Imperti- nenz der an diesem politischen Rufmord beteiligten Journali- sten, Schriftsteller und Politiker!
Dieser Exkurs war nötig, denn der Bericht des Bundesrates beschreibt eine Reihe von Massnahmen in diesem sensiblen Bereich, aber leider bleiben die Ursachen und die Verantwort- lichkeiten unerwähnt.
Ich komme zurück auf die Problematik rund um die Türkei und die moslemischen GUS-Republiken Zentralasiens. Eines der Hauptziele des Europarates ist die Verwirklichung der Men- schenrechte, wie sie in der Menschenrechtskonvention nie- dergelegt sind. Auf Seite 5 des bundesrätlichen Berichts wer- den der Konflikt und der Abschluss des zwischenstaatlichen Verfahrens zwischen der Türkei und Zypern aus dem Jah- re 1977 - ich betone: 1977 - beschrieben. Die Europäische Kommission für Menschenrechte stellt sechs Jahre nach Eröff- nung des Verfahrens in einem Bericht verschiedene Vergehen der Türkei gegen die Menschenrechtskonvention fest. Das Geschäft blieb sage und schreibe neun Jahre im Ministerkomi- tee hängen. Aufgrund von geopolitischen Ueberlegungen, wie es im Bericht so schon heisst, war das Ministerkomitee nicht in der Lage, einen Beschluss in der Schuldfrage zu fas- sen. Der Bericht hält auf Seite 5 folgendes fest: «Diese Unfähig- keit des Ministerkomitees, in einer Menschenrechtsfrage zu ei- ner Lösung zu finden, war auf bestem Wege, die Glaubwürdig- keit der Menschenrechtskonvention in Frage zu stellen.»
Unter der Präsidentschaft von Bundesrat Felber sei eine Lö- sung gefunden worden, um die leidige Angelegenheit endgül- tig abzuschliessen, wird im Bericht stolz verkündet. Wie sieht aber diese Lösung aus? «Die Kompromisslösung bestand darin, den Kommissionsbericht und die Entschliessungen aus dem Jahre 1983 der Oeffentlichkeit zugänglich zu machen, je- doch ohne eine Verurteilung der Türkei durch das Ministerko- mitee.»
Meiner Meinung nach ist dies ein fauler Kompromiss, auch wenn Zypern dieser Lösung letzten Endes zugestimmt hat. Bedauerlich, dass Staaten aus geopolitischen Gründen unge- straft bleiben, während die Kleinen vom Ministerkomitee ihre Schuldsprüche verpasst bekommen! Soviel zum Bericht des Bundesrates.
Noch einige Bemerkungen zum Bericht über die 44. ordentli- che Session der Parlamentarischen Versammlung des Euro- parates, der über die Arbeit der Schweizer Parlamentarierdele- gation berichtet Es wäre unfair, die zusätzlichen Leistungen unserer Kolleginnen und Kollegen in diesem Gremium nicht zu würdigen, auch wenn man selber den Integrationsbemü- hungen kritisch gegenübersteht. Allerdings entstand bei mir der Eindruck, dass die Schweizer Delegation im Gegensatz zu anderen Delegationen, welche vehement ihre eigenen Staats- interessen vertreten und einbringen, als Musterschüler brav den Europagedanken vertritt und diesen vielleicht sogar über die Interessen der Schweiz stellt.
Ist dies ein Vorwurf? Ich glaube nicht. Es ist eben eine Tat- sache, dass man leicht den Boden unter den Füssen ver- liert, wenn man auf einer höheren politischen Ebene politi- siert Dieser Umstand ist selbst auf unserer Ebene feststell- bar, gibt es doch auch in diesem Saal Mitglieder, die in den Wolken über den Köpfen ihrer Wählerschaft zu politisieren pflegen.
Abschliessend möchte ich auf eine Passage im Bericht zu sprechen kommen, die ich schon in der Kommission zur Spra- che brachte. Auf Seite 8 heisst es: «Die Versammlung empfahl dem Ministerkomitee ebenfalls, die Frage der Gewerkschafts- rechte von Wanderarbeitern, die sich illegal in einem Land auf- halten, zu untersuchen.» Uns ist bekannt, dass sich in der Schweiz schätzungsweise 150 000 bis 180 000 Schwarzarbei- ter aufhalten, die zum Teil von ihren Arbeitgebern über AHV, Suva und andere Sozialinstitutionen abgerechnet werden. Sie sind also von Bundesinstanzen erfasst, aber diese melden der Fremdenpolizei die Schwarzarbeiter nicht. Unser Staat duldet eine unwürdige Situation und schiebt dem Schwarzarbei- terunwesen keinen Riegel.
Nun sollen diese Schwarzarbeiter auch noch gewerkschaftli- che Rechte eingeräumt bekommen? Ich glaube, unser Staat hat die Pflicht, zu verhindern, dass hier illegal gearbeitet wird. Ich wurde vom Fachdienst mit den Europaratsprotokollen be- liefert. Es sind die Herkunftsländer der Schwarzarbeiter, die - von Akklamation begleitet - diese Forderung stellen. Sollten wir diese Forderung unterstützen, so machen wir uns weiter- hin mitschuldig an dieser menschenunwürdigen Arbeits- marktpolitik.
Ich wiederhole zum Schluss meine Frage: Nach welchen mo- ralischen Grundsätzen lässt sich diese Duldung der Schwarz- arbeit vertreten?
Fischer-Hägglingen: Die SVP-Fraktion nimmt Kenntnis von den beiden Berichten und verbindet die Kenntnisnahme mit dem besten Dank an die Schweizer Vertreter in der Parlamen- tarischen Versammlung.
Wir können einmal mehr feststellen, dass unsere Parlamenta- rier in Strassburg sehr aktiv sind und auch eine bedeutende Rolle spielen. Dem Europarat kommt in der gegenwärtigen Phase der Integration der ehemaligen osteuropäischen Staa- ten in die demokratische europäische Staatenwelt eine aus- serordentlich grosse Aufgabe zu, und wir können feststellen, dass diese Aufgabe mit sehr viel Umsicht erfüllt wird.
Der Europarat ist die Institution, die durch verschiedenartige Hilfestellungen den Demokratisierungsprozess in den ehema- ligen kommunistischen Staaten wesentlich beschleunigt hat Die Aufnahme dieser Staaten in den Europarat bedeutet auch eine Stärkung der Idee der Menschenrechte in diesen Staa- ten, aber auch eine Stärkung der eigenen Souveränität. Ich denke hier vor allem an die baltischen Staaten. Ihre Aufnahme in den Europarat ist auch eine Absicherung der wiedererlang- ten staatlichen Unabhängigkeit. Dies ist von grösster Bedeu- tung für diese Staaten gegenüber Russland, wo es immer noch starke Kräfte gibt, die den Verlust dieser Staaten noch nicht verkraftet haben.
Das Bestreben der GUS-Republiken um Aufnahme in den Eu- roparat bietet die Chance, den Menschenrechten in diesen Staaten zum Durchbruch zu verhelfen und den Demokratisie- rungsprozess vorwärtszutreiben. Schwieriger wird es sein, in diesen Staaten das Zusammenleben der verschiedenen Min- derheiten zu fördern. Beim wirtschaftlichen Wiederaufbau die- ser Staaten sind auch andere europäische Organisationen ge- fordert, vor allem auch jeder einzelne westeuropäische Staat Dass der an Mitgliedern immer grösser werdende Europarat nach neuen Formen und neuen Inhalten sucht, ist zu begrüs- sen. Das Gipfeltreffen in Wien bietet Gelegenheit, nicht nur eine Auslegeordnung zu erstellen, sondern die Aufgaben neu zu formulieren. Dabei kommt nach wie vor den Kriterien der Menschenrechte und der Demokratie die zentrale Bedeutung zu. Vor einer Verzettelung der Kräfte ist zu warnen. Vielmehr gilt es, eine klare Aufgabenteilung mit anderen europäischen Organisationen zu finden. Es besteht nämlich in Europa die Gefahr, dass auf verschiedenen Gebieten zwei- und dreiglei- sig gefahren wird; eine Koordination der Tätigkeiten ist not- wendig.
Wir hoffen, dass die Schweiz an diesem Gipfeltreffen eine ak- tive Rolle spielt, geht es doch darum, ein gemeinsames Dach für alle Völker Europas - von Island bis zum Ural und zum Kau- kasus - zu finden.
Ich bitte Sie, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.
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Moser: Viel Lob wurde bereits geäussert. Ich kann mich des- halb darauf beschränken, einige kritische Gedanken zu die- sen Berichten vorzutragen.
Wir nehmen Kenntnis von beiden Berichten. Gestatten Sie mir aber, vorweg einige grundsätzliche Bemerkungen zur Institu- tion Europarat zu machen.
Wir sind überzeugt, dass wir heute in Europa zu viele Organi- sationen und Institutionen mit sich stark überschneidenden Zielbereichen haben. Zudem fehlt in den gemeinsamen Berei- chen eine entsprechende Koordination unter den Institutio- nen. So ist der Stellenwert des Europarates oft in Zweifel zu ziehen. Unverkennbar hat sich unter diesen Institutionen, wie zum Beispiel unter dem Europäischen Parlament, der EG und dem Europarat, eine Konkurrenzsituation gebildet, die nichts bringt. Herr Hans-Peter Furrer, politischer Direktor des Euro- parates, hat uns unlängst bestätigt, dass die Koordination zwi- schen Europarat, EG und Efta schlecht sei. Er verwies dabei auf die unrühmlichen Vorgänge von 1991 im Zusammenhang mit Ex-Jugoslawien. Die Entwürfe politischer Richtlinien des Europarates für die Behandlung des Jugoslawienproblems waren für die zwölf Ministerdelegierten der EG reine Makula- tur. Es kommt auch nicht selten vor, dass das Europäische Parlament Berichte veröffentlicht, ohne die Beschlüsse oder Empfehlungen des Europarates in der gleichen Sache über- haupt zu beachten.
Eine Ausnahme bildet die Arbeit des Europarates im Bereich der Menschenrechte. Dort werden auch entsprechende Mittel, wie beispielsweise der Europäische Gerichtshof für Men- schenrechte, eingesetzt. Für alle anderen Bereiche fehlen dem Europarat jedoch die Mittel gänzlich, oder es wird ihm oft auch die Kompetenz abgesprochen, obschon es sich bei die- ser Institution um das älteste europäische Forum handelt.
Wir sind heute mehr denn je überzeugt, dass die Arbeitsberei- che und die Grösse des Europarates neu überdacht werden sollten. Eine Einschränkung tut hier not. Eine Gelegenheit für eine Aenderung der Statuten des Europarates bietet sich be- reits im Oktober 1993 am Gipfeltreffen in Wien. Die politische Rolle des Europarates ist aber ebenfalls neu zu definieren. Wir meinen, dass sich der Europarat angesichts der Entwicklung der unvermeidlichen Konkurrenzsituation in Europa auf Kom- petenzbereiche beschränken sollte, wo seine Arbeit tatsäch- lich geschätzt und akzeptiert wird. Dadurch wäre eine massive Verkleinerung des Europarates möglich, und die Effizienz würde erst noch wesentlich verbessert
Der vorliegende Bericht des Bundesrates gibt uns leider über- haupt keinen Aufschluss über die Intentionen des Bundesra- tes am Gipfeltreffen von Wien. Wir wünschen uns, dass der Bundesrat in seinem nächsten Bericht seine Haltung, seine Perspektiven und seine Marschrichtung sauber darstellt Wir erwarten weiter, dass der Bundesrat Vorschläge macht, wel- che Eingrenzungsmöglichkeiten er in den verschiedenen Kompetenzbereichen sieht. Es bringt nämlich wenig, wenn der Europarat zu einem reinen Debattierklub verkommt. Wir halten nichts vom heutigen Giesskannenprinzip, wo sich un- zählige Kommissionen, Experten-, Lenkungsausschüsse und Arbeitsgruppen des Europarates mit allen möglichen und un- möglichen Themen befassen. Aufwand und Ertrag stehen heute nicht mehr in einem guten Verhältnis.
Noch ein Wort zum Bericht der Schweizer Delegation: Unser Anliegen ist das gleiche, das schon Herr Steffen erwähnt hat. Unter Kapitel 3.5 wird das Thema «Verhältnis zwischen Wan- derarbeitern und Gewerkschaften» angesprochen. Offenbar beabsichtigt der Europarat, den Anwendungsbereich der von der Europäischen Sozialcharta und der Europäischen Kon- vention über den rechtlichen Status von Wanderarbeitern abgedeckten Gewerkschaftsrechte auf alle Arbeitnehmer in geregelten Verhältnissen, unabhängig von ihrem Herkunfts- land, auszudehnen, und daran hält die Versammlung fest. Sie empfiehlt dem Ministerkomitee auch, die Frage der Ge- werkschaftsrechte von Wanderarbeitern, die sich illegal in ei- nem Land aufhalten, zu untersuchen. Ich gehe davon aus, dass unsere Schweizer Delegation diese Empfehlung unter- stützt hat. Die endgültige Stellungnahme zu diesem Thema hat allerdings noch nicht stattgefunden. Ich ahne allerdings, unter Berücksichtigung der Zusammensetzung unserer De-
legation, dass diese Anliegen der Linken später sanktioniert werden.
Ich bitte deshalb den Bundesrat, unserer Delegation eine klare Ablehnung der Gewerkschaftsrechte für Wanderarbeiter, die sich illegal in einem Land aufhalten, zu empfehlen. In einem Rechtsstaat ist es Aufgabe der Behörden, der Anwesenheit von illegalen Wanderarbeitern einen Riegel zu schieben, und nicht, diese mit zusätzlichen Rechten auszurüsten.
Ich möchte der Delegation ebenfalls empfehlen, auf eine Ein- engung der Kompetenzbereiche des Europarates hinzu- wirken.
Frau Segmüller: Wer je an einer Wahlbeobachtungsmission teilgenommen hat, weiss, mit welcher Aufmerksamkeit und Wertschätzung die Vertreter des Europarates gegenüber allen andern Wahlbeobachtungsgremien aufgenommen werden. Dies hat seinen guten Grund, hängt es doch jeweils von der Beurteilung des Europarates ab, ob das Erfordernis der Durchführung von freien Wahlen erfüllt sei - eines der wichtig- sten Kriterien für die Aufnahme in den Europarat.
Die ungebrochene Attraktivität des Europarates ist der beste Leistungsausweis dieser Institution seit ihrer Gründung. Sie zählt demnächst 30 Mitglieder, und mehrere hängige Aufnah- megesuche der ehemaligen Oststaaten bis hin zu Russland sind dafür Beweis. Das ist um so bemerkenswerter, als die Auf- nahme in diese Institution ja alles andere als umsonst zu erlan- gen ist, im Gegenteil: Es erfordert von den beitragswilligen Staaten Tatbeweise in Richtung Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Alle Länder Zentral- und Osteuropas haben im Europarat die einzigartige Chance, in eine europäi- sche Institution integriert zu werden, in der ihr demokratisches Bewusstsein und ihre demokratischen Institutionen unter- stützt werden können. Der Europarat ist die einzige Institution mit einer regelmässig funktionierenden parlamentarischen Basis auf europäischer Ebene, die bald mehr als dreissig Län- der umfasst. Es ist darüber hinaus interessant, festzustellen, dass die Parlamentarische Versammlung des Europarates einmal pro Jahr die parlamentarische Basis der OECD dar- stellt, zu welcher zusätzliche Vertreter aus den USA, aus Ka- nada, Australien, Neuseeland und Japan eingeladen werden. Die Geschehnisse in Ex-Jugoslawien stellen Europa ein denk- bar schlechtes Zeugnis aus. Dass solches Geschehen nicht verhindert und bis heute noch nicht einmal gestoppt werden konnte, muss eines zur Folge haben: Verstärkung der Arbeit derjenigen Institutionen in Europa, die ein friedliches Zusam- menleben der Staaten und Nationen zum Ziele haben.
Die Schweiz als Nichtmitglied des EWR, der EG und der Nato kann und muss ihre Anstrengungen auf die Mitarbeit im Euro- parat konzentrieren und diese verstärken. Die Schweizer Dele- gation hat in ihrem Bericht eindrücklich Zeugnis abgelegt für ihr Engagement auf allen Gebieten der Arbeitsfelder des Euro- parates, und es sei ihr dafür die Anerkennung ausgesprochen. Das breitgefächerte Aktionsfeld des Europarates versteht die CVP, in deren Namen ich spreche, in der Tat als Feld, auf dem gesät wird, damit hier und auf allen möglichen politischen, kul- turellen Feldern des Zusammenlebens der Völker geerntet werden kann - zum Fortschritt Europas in Richtung Demokra- tie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Frieden. Dieses Aktionsfeld möchten wir daher nicht prinzipiell eingeschränkt wissen. Wir begrüssen es aber, dass an der Konferenz in Wien die Frage der Strukturen überprüft wird und die Koordination mit allen anderen Gremien in Europa sichergestellt werden kann.
Die CVP-Fraktion empfiehlt, in positivem Sinne von den Be- richten Kenntnis zu nehmen, unter Verdankung der geleiste- ten Arbeit von Bundesrat und Delegation im Europarat.
Meyer Theo: Wenn man als Nicht-Europaparlamentarier die Berichte des Bundesrates und der Parlamentarierdelegation liest, fällt einem auf, dass in Strassburg sehr viel in Bewegung ist. Es gibt kaum ein Thema, das nicht diskutiert wird - seien es Menschenrechte, Minderheiten- und Nord-Süd-Probleme, Atomkraftwerke im Osten usw. -; nichts wird ausgelassen, und das ist gut so. Es ist gut, dass es dieses Zentrum gibt; das Interesse der Oststaaten für einen Beitritt beweist das hohe
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Prestige, das der Europarat hat: Man will zu dieser europäi- schen Familie gehören.
Aus dem Bericht kann man auch entnehmen, dass sich un- sere Delegation sehr gut schlägt, dass sie aktiv und offensicht- lich auch angesehen ist, sonst wären nicht so viele Präsidien und Vizepräsidien von Mitgliedern der Schweizer Delegation besetzt. Diesen Einsatz möchte ich verdanken und unserer Delegation dazu gratulieren.
Es ist manchmal aber auch gut, wenn man etwas Distanz hat. Als ich den Bericht gelesen habe, ist es mir am Anfang etwa so vorgekommen, wie wenn ich zu nahe an einem pointillisti- schen Bild von Seurat stehen würde: Ich sehe nur rote, gelbe und blaue Punkte, und man muss ein wenig Abstand nehmen, um zu sehen, was das Bild eigentlich darstellt.
Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, wenn wir uns nur gegen- seitig auf die Schultern klopfen, sondern wir sollten uns auch gegenseitig auf kritische Situationen und auf Gefahren auf- merksam machen.
Seit dem Fall der Berliner Mauer stehen die osteuropäischen Länder Schlange, und die Vision von de Gaulle von einem Eu- ropa vom Atlantik bis zum Ural ist bereits keine Vision mehr, sondern Realität. Der Europarat ist im Begriff, diese Vision zu überholen, und spricht von einem Europa vom Atlantik bis Wladiwostok, inklusive Georgien, Kasachstan usw., und das dürfte wohl etwas gross sein.
Alexis de Tocqueville hat einen berühmten Satz geschrieben: «Die menschlichen Einrichtungen, so unvollkommen sie auch sein mögen, gehen selten an ihren Fehlern zugrunde, wohl aber an ihren Uebertreibungen.» Wenn der Europarat Europa nun als Eurasien definiert, mit dem Gravitationspunkt in Strassburg, so ist das, aus meiner Optik beurteilt, eine Ueber- treibung; sie trägt die Gefahr eines Abstürzens oder minde- stens die Gefahr des Scheiterns in sich.
Ich habe vorhin gesagt: Es gibt kaum ein Problem, das in Strassburg nicht diskutiert wird. Man hat den Eindruck: So- lange sie miteinander reden, ist das immer noch besser, als wenn sie aufeinander schiessen; das ist prima.
Ich finde auch das Ideenforum von Herrn Mühlemann sehr gut. Aber man wird sich auch schmerzlich bewusst, dass zwi- schen den schönen Worten und den Taten eine grosse Diskre- panz besteht. Die Gefahr besteht, dass man am Schluss - wenn man sich für alles verantwortlich fühlt - überhaupt keine Verantwortung mehr übernehmen kann, etwa gemäss der Ver- sion, wie Sie sie am letzten Sonntag in der «SonntagsZeitung» lesen konnten: «Für Jugoslawien bin ich nicht verantwortlich, wohl aber dafür, dass am Sonntag das Mittagessen auf den Tisch kommt. >> Das hilft nun weiss Gott auch niemandem.
Zurück zum Europarat: Die hohen Ideale, die edlen Ziele sind bewundernswert. Viel Einsatz und viele gute Absichten sind vorhanden, aber die Diskrepanz zwischen den ideellen Zielen und den Möglichkeiten, diese durchzusetzen, kommt nir- gends so tragisch zum Vorschein wie in Ex-Jugoslawien. Dies alles spricht nicht gegen den Europarat; es ist eine nüchterne Feststellung. Wenn man will, dass der Europarat mehr als ein Forum der Ideen ist, muss man ihm auch die Mittel dazu ge- ben, dass er diese Ideen umsetzen kann.
Die drei Vertreter des Europarates, die wir in der Aussenpoliti- schen Kommission angehört haben, haben diese Diskrepanz auch gespürt, und man hatte den Eindruck, dass sie teilweise sogar darunter leiden.
Zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Herr Villi- ger, der uns über den Europäischen Gerichtshof informierte, stellte fest, dass die Schweizer ein überdurchschnittlich klage- freudiges Volk seien. Pro Einwohner gehen mehr Klagen ein als aus anderen Ländern - und dies, obwohl es kaum in einem Land so viele Möglichkeiten gibt, auf verschiedenen Stufen seine Beschwerden und Klagen einzubringen. Es stellt sich da die Frage: Sind unsere Gerichte ungerechter? Sind wir Schweizer einfach generell unzufriedener? Herr Mark Villiger hat mir keine direkte Antwort gegeben, wohl aber eine indi- rekte; er hat gesagt: Von 1000 Klagen, die seit Bestehen die- ses Europäischen Gerichtshofes eingegangen sind, sind nur 13 zugelassen worden - das heisst nicht, dass sie recht be- kommen haben, aber 13 von 1000 Klagen sind überhaupt zu- gelassen worden. Dies ist eine kleinere Anerkennungsquote
als bei den Asylanten in der Schweiz. Es muss doch wohl an den Schweizern liegen, dass sie so prozessfreudig oder unzu- frieden sind.
Wenn ich jetzt einige kritische Bemerkungen gemacht habe, so sind diese weder gegen die Institution Europarat noch ge- gen den Europäischen Gerichtshof gerichtet. Es zeigt ja auch, dass das Sieb - für die Beurteilung, ob eine Klage berechtigt sei oder nicht - eigentlich sehr fein ist und dass er für viele Leute eine Klagemauer ist, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Es zeigt uns aber auch, wie viel noch zu tun ist, wenn man diese Ideen umsetzen will und wenn man die Kluft zwi- schen den Ideen und der Realität verkleinern will; auch wenn wir sie kaum je werden schliessen können, sollten wir doch daran arbeiten.
Frau Grendelmeier: Ich bin meinen Vorrednern dankbar, dass sie wieder auf die Verdienste des Europarates hingewie- sen und diese Diskussion nicht dazu benutzt haben, ihre In- nenpolitik bezüglich Fremdenfeindlichkeit darzulegen.
Die Schweiz gehört dem Europarat nun seit beinahe dreissig Jahren an, und es ist erfreulich - das zeigt auch diese Diskus- sion - zu sehen, dass diese Tatsache wenigstens den Mitglie- dern dieses Gremiums je länger, desto mehr ins Bewusstsein rückt. Das hat meines Erachtens zwei Gründe, die eng mitein- ander verbunden sind.
Der erste Grund - das wurde bereits erwähnt - ist das Jahr 1989 mit seiner drastischen Umwälzung. Zweitens hat es damit zu tun, dass das erwachende Interesse dieses Rates an der Aus- senpolitik nicht mehr zu übersehen ist. Die beiden Gründe sind selbstverständlich miteinander verbunden. Der Zusammen- bruch der Sowjetunion hat ja auch für unser Land eine Neuori- entierung erfordert, die zwar noch nicht abgeschlossen ist, die aber einen Prozess eingeläutet hat, der überfällig war.
Für viele ist die Erkenntnis teilweise überaus schmerzlich, dass die Schweiz kein Sonderfall mehr ist, was sie übrigens auch nicht war; sie war ein Kleinstaat - und zwar ein gewöhnli- cher Kleinstaat -, der sich geschickt zwischen den Blöcken eingenistet hatte bzw. vom Konflikt West-Ost lebte. Die Schweiz war auch ein Kleinstaat, der sich über eine feindliche Aussenwelt definiert hatte - ein Relikt aus dem Zweiten Welt- krieg und aus noch frühereren Zeiten -, und ein Kleinstaat schliesslich, der sich an seiner Neutralität als einziger Raison d'être festklammerte, wenn es um Aussenpolitik ging - was diesen Kleinstaat allerdings nicht daran hinderte, sich fest zum westlichen Block zu zählen, sich ihm zuzuordnen und somit al- les Oestliche ins Reich des Bösen zu verweisen. Kurz, die Schweiz wähnte sich im Mittelpunkt einer unverrückbaren Weltordnung, und zwar geliebt und geachtet, vor allem aber vorbildlich und ohne jeden Anlass, irgend etwas daran zu ändern.
Aussenpolitische Gremien, denen wir angehörten, wie z. B. der Europarat, waren demnach auch von keinerlei Bedeutung, ihre Mitglieder bestenfalls etwas exotische Vögel, die es innen- politisch halt zu nichts Besserem gebracht hatten. Das galt für die eidgenössischen Räte, aber auch für die Medien, die vom Europarat bis vor kurzer Zeit keine Kenntnis nahmen, vor allem aber auch für die Bevölkerung. Ich bin heute noch überzeugt: Hätten wir am 6. Dezember 1992 darüber abgestimmt, ob wir dem Europarat beitreten sollen, es hätte genauso ein Nein ge- geben. Wir hätten dann darlegen müssen, dass wir leider nun schon seit dreissig Jahren dabei sind.
Die Umwälzung von 1989 hat dieses stabile Weltbild zerstört. Vorbei sind die beruhigenden Devisen, wonach die beste schweizerische Aussenpolitik darin bestand, überhaupt nicht vorhanden zu sein, und wenn, dann hatten sich allenfalls der Bundesrat bzw. der Aussenminister damit zu befassen. Plötz- lich musste nun das Parlament feststellen, dass ab sofort auch für die eidgenössischen Räte, auch für die Legislative also, die Aussenpolitik zur Innenpolitik wird, d. h. ein integrierender Be- standteil der Innenpolitik ist. Wir werden künftig keine innen- politischen Entscheide mehr treffen oder fällen können, die nicht von aussenpolitischen Ueberlegungen geleitet sind.
Die Schweiz gehört nun schon seit dreissig Jahren zum Euro- parat, notabene als eine ausserordentlich aktive Delegation, und das keineswegs erst in der letzten Zeit. Schon seit Anbe-
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ginn konnte man immer wieder von den Leistungen schweize- rischer Mitglieder lesen, nur hat es hier niemand zur Kenntnis genommen. Diese Tatsache halte ich bei diesem für viele Schweizer schmerzlichen Prozess für äusserst hilfreich; denn die Erfahrung der zwölf Europaratsdelegierten befruchtet auch die Diskussion in der Aussenpolitischen Kommission und hilft, Aengste abzubauen, Brücken zu schlagen, und zwar jene so notwendigen Brücken von innen nach aussen.
Der Europarat war bis 1989 ein ausschliesslich westeuropäi- sches Gebilde. Seit vier Jahren nun erweist er sich als segens- reiche Einrichtung für die neuen Demokratien im Osten Euro- pas; es ist von meinen Vorrednern mehrfach darauf hingewie- sen worden. Die Gefahr, dass diese plötzlich, ohne jede Vor- bereitung in die Freiheit entlassenen Staaten ins politische Chaos, in die Leere hätten stürzen können - mit allen gefährli- chen und explosiven Folgen - lag nämlich auf der Hand. Somit war es von überragender Bedeutung, diesen neuen Demokra- tien eine Art politische Heimat zu bieten, vor allem den Parla- mentariern; denn sie waren ja in den alten osteuropäischen Staaten keine echten Parlamentarier, sondern sie waren ein Jasager-Gremium. Sie haben die Gelegenheit, im Europarat eine Art demokratische Lehre zu absolvieren, vor allem aber Kontakt aufzunehmen mit anderen europäischen Parlamenta- riern und den Europarat als ein Forum der Begegnung zu be- nützen, was ich für ausserordentlich fruchtbar und für sehr wichtig halte.
Ich wiederhole, was Herr Berger erwähnt hat: Es war das Ver- dienst der Schweizer Delegation bzw. unseres sehr verehrten Kollegen Peter Sager, dass diese Einbindung auf so schnelle und unbürokratische Weise geschehen konnte; damit ist den Vorwürfen entgegenzutreten, die hier drin gefallen sind, näm- lich dass der Europarat ein unbewegliches, bürokratisches Gremium sei, ein Gremium, das sich zu sehr verzettle. Hier hat der Europarat äusserst schnell gehandelt, und zwar genau auf der Ebene, auf der er handeln soll, nämlich auf der parlamen- tarischen.
Wenn ich Ihnen das vielleicht wieder einmal in Erinnerung ru- fen darf: Der Europarat heisst «Parlamentarische Versamm- lung des Europarates». Es sind von Mitgliedländern delegierte Parlamentarier , die sich in Strassburg treffen. Das macht mei- nes Erachtens den Europarat stärker als das Europäische Par- lament, dessen Mitglieder zwar ein Direktmandat haben, die aber innerhalb ihrer eigenen Staaten im luftleeren Raum ste- hen. Europaratsdelegierte sind in ihren Parlamenten einge- bunden, stehen mit ihren Aussenministern in Verbindung, können ihnen Aufträge erteilen, und diese Ideen werden in den Ministerkonferenzen besprochen. Wenn es den Europa- rat nicht gäbe, müsste man ihn schlicht erfinden.
Natürlich hat die Ausweitung von einem rein westeuropäi- schen zu einem paneuropäischen Gremium auch Probleme institutioneller und organisatorischer Art aufgegeben. Die Hauptkritik - vor allem von seiten unseres neuen Aussenmini- sters - richtete sich ja gegen das allzu grosse ökologische En- gagement. Er fragt, ob es denn nun wirklich die Aufgabe des Europarates sei, sich damit zu befassen. Herr Bundesrat Cotti, ich bitte Sie: Nehmen Sie zur Kenntnis, dass die klassische Aufgabe des Europarates die Verteidigung und Wahrung der Menschenrechte ist, dass aber ohne Umwelt die Menschen- rechte nicht verteidigt und gewahrt werden können. Jeder Mensch braucht Boden, Luft und Wasser, und wenn er das nicht mehr hat, dann können wir eben auch die Menschen- rechte im klassischen Sinne nicht mehr wahren. Es liegt im Wesen unserer immer komplizierteren Welt, dass sich die The- matiken ausdehnen und dass wir feststellen, dass sie mitein- ander vernetzt sind. Sie zu lösen oder mindestens zur Lösung beizutragen scheint mir eine der Hauptaufgaben des Europa- rates zu sein.
Ich bitte die Delegation, weiterhin und unbeirrbar an ihrem Kurs der aktiven Politik, der mutigen Politik, der initiativen Poli- tik festzuhalten und sich von ihren Kritikern der kleinlichen Art nicht beirren zu lassen.
M. Guinand: Permettez-moi, au nom du groupe libéral, de faire quelques remarques sur le rôle du Conseil de l'Europe et sur la place qu'y occupe la Suisse.
On sait que le Conseil de l'Europe est une organisation inter- nationale fondée sur le principe de la coopération. Les Etats qui en sont membres n'y aliènent donc aucune part de souve- raineté puisque la décision ou les décisions du Conseil de l'Europe ne peuvent s'imposer à eux qu'avec leur accord. La Suisse peut donc y participer sans avoir peur d'y perdre son indépendance ou sa neutralité. Cela ne l'a toutefois pas empê- chée d'y adhérer tardivement, trop tardivement dirons-nous, puisque ce n'est qu'en 1963 que la Suisse a rejoint la première organisation européenne créée à l'issue de la Deuxième Guerre mondiale.
La création, à côté du Conseil de l'Europe, des Communautés européennes, fondée sur le rapprochement de l'Allemagne et de la France et s'inscrivant dans un processus non plus de coopération, mais d'intégration, a conduit, nous le savons, à l'existence d'une Europe à deux vitesses. Le processus d'inté- gration impliquant un transfert de pouvoir a conduit à ce que les regards se tournent davantage vers les Communautés que vers le Conseil de l'Europe. Et cette situation a malheureuse- ment conduit les pays membres de la Communauté euro- péenne, du moins certains d'entre eux, à se désintéresser, plus ou moins partiellement, des travaux du Conseil de l'Eu- rope, et il faut bien reconnaître que l'élargissement de la Com- munauté a encore accru cette tendance. Nous dirons qu'heu- reusement il y a eu entre temps la mise en place du système juridictionnel de la Convention européenne des droits de l'homme autour duquel s'est focalisé le rôle du Conseil de l'Europe.
Mais, depuis la chute du mur de Berlin et des régimes commu- nistes de l'Est, la situation a changé. Les Communautés ne peuvent ou ne veulent pas nécessairement accepter de nou- veaux membres. On pense en particulier aux pays de l'AELE et à la Suisse. Certains pays ne veulent ou ne peuvent songer à adhérer aux Communautés. On pense ici en particulier aux pays de l'Est, et à la Suisse aussi, qui se trouve être à cet égard, nous le savons, dans une situation particulièrement dif- ficile. Rien n'empêche cependant aujourd'hui tous les pays européens, y compris la Suisse, de se retrouver au sein du Conseil de l'Europe. Les pays de l'Europe centrale et les pays de l'Est européen l'ont bien compris en demandant leur adhé- sion. Le Conseil de l'Europe a vu ainsi s'accroître de manière spectaculaire et rapide le nombre de ses membres. Une occa- sion exceptionnelle était ainsi donnée au Conseil de l'Europe de jouer un rôle nouveau dans la construction européenne. On a, hélas, l'impression qu'il a eu de la peine à le faire essen- tiellement en fonction de l'attitude de certains pays de la Com- munauté.
Mais, comme le relève le rapport de notre délégation parle- mentaire, le Conseil de l'Europe est conscient d'être placé de- vant de nouveaux défis qu'il doit absolument relever. La Suisse se doit d'y jouer un rôle important. C'est la seule organi- sation européenne où elle est partenaire à part entière. On soulignera à cet effet les efforts considérables de nos repré- sentants à l'Assemblée parlementaire. Après la brillante prési- dence, il y a déjà quelques années, du libéral Olivier Reverdin, on rappellera le rôle joué par M. Sager et on se réjouira de voir que notre délégation actuelle marque sa présence en occu- pant d'importantes fonctions dans plusieurs commissions. On peut à cet égard - vous me permettrez de le dire - regretter le manque d'intérêt que certains d'entre nous manifestent à l'égard de cette activité. Nous savons aussi que nos ministres successifs des affaires étrangères ont également su marquer leur passage au Comité des ministres du Conseil de l'Europe. Mais nous voudrions aujourd'hui insister sur la nécessité pour la Suisse d'être encore plus active dans l'institution. Après le rejet de l'Espace économique européen, c'est en effet le seul endroit où la Suisse peut s'exprimer en tant que partenaire à part entière; où elle peut, de plus, nouer des contacts détermi- nants tant avec les pays de la Communauté qu'avec les autres pays européens, en particulier ceux qui viennent de rejoindre le Conseil de l'Europe.
Au nom du groupe libéral, nous tenons en conséquence à de- mander avec insistance à notre nouveau ministre des affaires étrangères de déployer tous les moyens mis à sa disposition dans l'institution qui, je le rappelle, regroupe le plus grand
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Conseil de l'Europe. Rapports
nombre de pays européens, pour accroître l'influence de la Suisse dans une institution fondée sur le respect de la démo- cratie et des droits de l'homme, qui doit s'affirmer comme étant la seule à pouvoir créer les conditions de l'élaboration d'une réelle Confédération européenne.
Frau Robert: Die Berichte des Bundesrates und der Parla- mentarierdelegation beim Europarat zeigen die beein- druckende Breite, aber auch die Tiefe der Tätigkeit des Euro- parates. Vielen erscheint die Tätigkeit schon fast zu breit und zu komplex, aber sie ist ein getreuer Spiegel der Zustände Eu- ropas, die eben auch komplex sind und sich mit einfachen und schubladenartigen Lösungen nicht bewältigen lassen. Was die Berichte nicht zeigen können, ist die beeindruckende Tä- tigkeit des Europarates in den letzten 47 Jahren, und sie kön- nen auch nicht die unersetzliche Aufgabe zeigen, die der Euro- parat in den nächsten Jahren zu erfüllen haben wird. Ich glaube, darüber muss man ein paar Worte sagen.
Der Europarat ist ein lebendiger Organismus, der während Jahrzehnten gewachsen und deshalb auch mit tausend Adern und Aederchen vernetzt ist. Alle Versuche, diesen lebendigen Organismus zu tranchieren oder zu amputieren, sind gefähr- lich. Man muss sich sehr genau überlegen, wenn man da das Messer ansetzen will.
Die Tätigkeit des Europarates war nach dem Zweiten Weltkrieg von Anbeginn darauf ausgerichtet, eine gemeinsame Politik, gemeinsame Lösungen für alle anstehenden Herausforderun- gen des wiederaufzubauenden Europas zu finden. Dass dies fundamental auf der Basis der Idee der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit zu geschehen habe, war auch von Anfang an klar. Aber das war die Basis und nicht die einzige Tätigkeit. Es wird allzuoft vergessen, dass der Eu- roparat beispielsweise im Umweltschutz eine absolute Pio- nierrolle gespielt hat. Die ersten Empfehlungen und Ueberein- kommen des Europarates datieren aus den frühen sechziger Jahren. Der Europarat ist also seit Jahrzehnten nicht nur das demokratische Gewissen Europas, sondern er war und ist im- mer noch auch das Umweltgewissen Europas. Davon zeugen ganz wichtige Konventionen wie die Konvention über die Ar- tenvielfalt und die Erhaltung der Lebensräume für Tiere und Pflanzen und viele weitere Konventionen. Das darf nicht ver- gessen und nicht heruntergespielt werden. Der Europarat war entscheidend für die relativ frühe und gründliche Bewusst- seinsbildung in Umweltfragen in Europa, und er spielt diese Rolle auch heute noch. Sie ist nicht sehr spektakulär und wird deshalb oft verkannt. Die Umweltpolitik wird eine der zentralen Menschenrechtsaufgaben der nächsten Jahre sein. Frau Grendelmeier hat es deutlich gesagt: Ohne eine gesunde Um- welt sind die Menschenrechte nicht zu realisieren.
Heute kommt dem Europarat eine entscheidende weitere Auf- gabe zu, nämlich Ost- und Westeuropa zusammenzuführen zu einer gemeinsamen Politik und zu gemeinsamen Problem- lösungen für alle Bereiche; das betrifft die menschliche, die soziale und die Umweltdimension Europas. Der Europarat ist die Organisation, wo das gemeinsame Haus Europa gebaut wird, und nicht die EG oder der EWR - jene sind einige west- europäische Staaten.
Der Europarat umfasst heute 29 Staaten. Ich habe in der letz- ten Session erlebt, als Slowenien, Litauen und Estland aufge- nommen wurden, wie Staatsmänner geweint haben, als ihre Landeshymne und die Europahymne gespielt wurden. Sie ha- ben geweint vor Erschütterung, dass sie wieder zu Europa ge- hören. Gerade für diese Staaten ist die ganze Breite der Aufga- ben, die der Europarat erfüllt, wesentlich.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf einen Punkt hinwei- sen, der sehr oft vergessen geht: Wir sehen heute die osteuro- päischen Länder gerne als die Bettler vor den Toren des rei- chen Westeuropa. In bezug auf die wirtschaftlich ausgerich- tete EG sind sie wirklich die Leute, die mit leeren Händen da- stehen, und auch in bezug auf Rechtsstaat, Demokratie und Menschenrechte ist ihnen Westeuropa voraus. Im Europarat, wo aber die ganze Breite kultureller Fragen, Fragen der Bil- dung, des landschaftlichen und des baulichen Erbes Europas eine zentrale Rolle spielen, kommen sie nicht mit leeren Hän- den, dort sind sie nicht Bettler, sondern gleichberechtigte Part-
ner und haben einen grossen Reichtum in Europa einzubrin- gen. Das ist wichtig, wenn wir nicht von Anfang an die Länder Osteuropas in eine demütigende Rolle hineindrängen wollen. Wie Ost- und Westeuropa zusammenfinden und zusammen- arbeiten werden, an dieser Frage entscheidet sich das Schick- sal Europas in den nächsten Jahren und Jahrzehnten. Des- halb ist die Rolle des Europarates in der ganzen Breite seiner Aufgaben derart zentral. Der Europarat ist auch die Institution, die die Aufgaben, die aus der Nord-Süd-Problematik für Eu- ropa entstehen, mit grosser Effizienz und grossem Engage- ment angeht, insbesondere durch sein Nord-Süd-Zentrum in Lissabon - auch das eine Aufgabe, die niemand ausser dem Europarat im Moment leistet.
Es wäre ausserordentlich bedauerlich, wenn sich ausgerech- net die Schweiz nicht für die ganze Breite der Aufgaben des Europarates, die er seit Jahrzehnten mit Erfolg wahrnimmt, einsetzen würde. Für die Schweiz ist ja der Europarat der Ast am europäischen Baum, auf dem sie sitzt. Gerade an diesem Ast sollten wir nicht sägen, sondern alles dazu tun, dass er stark und tragfähig ist und floriert.
Oft wird über die Machtlosigkeit des Europarates geklagt. Ich teile diese Meinung nicht. Vom Europarat geht eine grosse Wirkung aus, aber es ist eine sanfte Wirkung. Man könnte sagen, er mache eigentlich die unentbehrliche Software, die für das menschliche Zusammenleben in Europa entschei- dend ist.
Sie kennen alle den Ausdruck vom weichen Wasser, das den harten Stein besiege. Der Europarat arbeitet seit Jahrzehnten als weiches Wasser. Er hat damit sehr viel bewegt und sehr viel bewirkt.
Die Europäische Gemeinschaft ist heute in nicht geringen Schwierigkeiten. Je grösser die Schwierigkeiten sind, um so wichtiger ist der Europarat. Aber auch wenn die EG stärker und mächtiger wird, wird die Aufgabe des Europarates noch wichtiger als ausgleichendes Element sozusagen gegen die allzu starke Wirtschaftslastigkeit der EG. Es wäre verhängnis- voll, das gewaltige langjährige Potential an Erfahrung, an Wis- sen, auch an geeigneten Strukturen und an Vernetzungen, die durch den Europarat geschaffen worden sind, leichtfertig in Frage zu stellen. Die Einengung des Europarates auf einige wenige klar definierte Punkte wäre, wie wenn man einen le- bendigen Organismus des Fleisches und des Blutes berau- ben und auf das Skelett reduzieren wollte. Dadurch wird er nicht wirksamer und nicht lebendiger.
Ich bitte Herr Bundesrat Cotti zu sagen, ob er bereit ist, in Wien diese lebendige Vielfalt, die gerade für unser Land entschei- dend wichtig ist, auch gebührend zu verteidigen. Für die grüne Fraktion ist ausserordentlich wichtig, was im Europarat geschieht. Wir bitten Sie, uns diese Frage zu beantworten. Wir bitten Sie, auch die Frage zu beantworten, wie Sie gedenken, dem Europarat in der schweizerischen Oeffentlichkeit den Stellenwert zu verschaffen, den er verdient.
M. Rebeaud: Au fond, la minute qui m'est accordée me suffit pour constater que pratiquement tous les groupes, à l'excep- tion de celui des automobilistes, disent la même chose. Le Conseil de l'Europe est important et la Suisse doit collaborer plus activement encore à son travail.
Cette année à Strasbourg nous avons inauguré le buste de Denis de Rougemont. C'est un grand Européen et c'est le seul Suisse qui soit présent dans la galerie des grands Européens entre Alcide de Gasperi et Winston Churchill. Je crois que le fait que la Suisse ait un certain crédit au Conseil de l'Europe, que celui-ci - cela a déjà été dit et répété - soit la seule organi- sation européenne dont la Suisse fasse pleinement partie, nous donne des devoirs particuliers dans la participation aux travaux et à la consolidation de l'institution, notamment pour l'augmentation des moyens qui lui font aujourd'hui encore cruellement défaut étant donné les nouvelles tâches que la chute du mur de Berlin lui a automatiquement attribuée.
Denis de Rougemont - je dépasse un petit peu le temps qui m'est octroyé - dit dans son dernier ouvrage «L'avenir est no- tre affaire»: «Une société est décadente quand l'homme se de- mande: Qu'est-ce qui va arriver? au lieu de se demander: Que puis-je faire?» La Suisse n'a pas à se demander si l'avenir est
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du côté de la Communauté, ou du côté de l'Otan, ou du côté du Conseil de l'Europe. Elle a à constater aujourd'hui que ce qu'elle doit faire et que ce qu'elle peut faire c'est renforcer son intégration et sa collaboration à la construction de la paix et de la coopération en Europe, dans le Conseil de l'Europe. Elle a à renforcer cette institution et à faire tout ce qui est en son pou- voir pour y réussir.
Le Conseil de l'Europe et l'Europe sont les voies du salut pour notre Confédération. M. Mühlemann a dit qu'il n'y avait pas de barrières de partis à l'intérieur de la Délégation parlementaire suisse auprès du Conseil de l'Europe.
J'aimerais dire à M. Moser que, si nous voulons dissoudre le «Röstigraben», ça n'est pas ici que nous pouvons le faire, mais à Strasbourg. Car c'est à Strasbourg que nous découvrons ensemble, de par notre confrontation avec les autres pays eu- ropéens, à quel point nous avons une culture politique com- mune. Le salut de la Suisse, Monsieur Moser, est en Europe et non en Suisse.
Frau Haller, Berichterstatterin: Ich möchte zu wenigen Aus- führungen Stellung nehmen.
Zwischen Herrn Mühlemann und Frau Grendelmeier gab es gleichsam eine Kontroverse, ob der Europarat erst seit 1989 wichtig geworden sei oder ob er schon vorher wichtig gewe- sen sei. Der Mittelweg ist wahrscheinlich richtig. Wenn es nicht die gegen fünfzig Jahre alte Tradition gäbe, vor allem im Be- reich Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, dann wäre es nie möglich gewesen, in so kurzer Zeit dieses europäische Erbe nach Mittel- und Osteuropa auszudehnen. Herr Steffen hat sich, um es einmal so zu formulieren, gegen den Begriff der Multikulturalität ausgesprochen. Dazu möchte ich persönlich im Zusammenhang mit den Menschenrechten etwas ausführen: Es stellt sich immer mehr heraus, dass der Begriff des Menschenrechts illusorisch ist, wenn dem anders- kulturellen Mitmenschen nicht auch genau das gleiche Recht gewährt wird; das sehen wir, seit die Minderheitenfrage in Eu- ropa so wichtig geworden ist Heute ist die Menschenrechts- frage von der Frage des Minderheitenschutzes nicht mehr zu trennen: Wenn ich dem anderskulturellen Mitmenschen oder Nachbarn das gleiche Menschenrecht verweigere, hat das so- fort die Wirkung, dass es mir auch verweigert wird, und damit wird das Menschenrecht illusorisch. Das ist eine relativ neue, aber sehr wichtige Erkenntnis.
Sie haben die Staatenbeschwerde gegen die Türkei ange- sprochen. Auf diese Infragestellung möchte ich mit dem Hin- weis antworten, dass das Ergebnis der Staatenbeschwerde gegen die Türkei war, dass das Ministerkomitee - das ging ja nicht an den Gerichtshof, sondern vor das Ministerkomitee; es gibt immer diese Gabelung des Weges - der Türkei aufge- zwungen hat, die Individualbeschwerde anzuerkennen. Das heisst: Seit dem Ende dieser Staatenbeschwerde ist es mög- lich, dass misshandelte Leute aus der Türkei Individualbe- schwerde machen; demnächst werden die ersten Individual- beschwerden zur Entscheidung kommen. Also ganz ohne Wirkung war das nicht.
Es wurde im weiteren von verschiedenen Votanten angespro- chen, lieber einen effizienten Europarat als einen ineffizienten, der sich mit zu vielen Themen beschäftigt. Das Wort effizient ist jetzt erst in der Diskussion aufgetaucht. Dazu möchte ich fol- gendes sagen: Beim Europarat ist Effizienz im Menschen- rechtsbereich und Vielfalt der Themen kein Widerspruch, son- dern es bedingt sich gegenseitig. Es wäre eine Illusion zu mei- nen, die thematische Beschränkung würde den Europarat im Menschenrechtsbereich effizienter machen. Das stimmt nicht. Die Menschenrechtsfrage braucht dieses breite thematische Umfeld.
Ein Letztes: Frau Robert hat in ihrem Votum Bilder gebracht, die ich sehr schön finde und die sicher in der Diskussion wei- terführen. Vielleicht ist es ein Unterschied zwischen der EG und dem Europarat als ideeller Gedankenstätte, dass man im letzteren eher mit Bildern arbeiten kann; das führt häufig sehr viel weiter. Ich möchte für diese Bilder danken. Zu einem da- von muss ich etwas sagen - das wird Frau Robert vielleicht er- wartet haben -, nämlich dass das gemeinsame Haus der Eu- roparat sei und nicht die EG oder der EWR; es ist ja klar, dass
wir da nicht genau derselben Ansicht sind. Aber Frau Robert hat selber den Ansatz zu einem Kompromiss zwischen uns ge- liefert, indem sie von Hardware und Software gesprochen hat. Vielleicht könnten wir uns darauf einigen - wir müssen aber nicht -: Das Haus wird hauptsächlich zwar schon aus Steinen von EG und EWR gebaut, aber zweifellos trägt der Europarat das bei, was es braucht, damit darin gelebt werden kann. Viel- leicht könnten wir uns darauf einigen, dass er die Heizung des Hauses ist. Möglicherweise ist es auch wichtig, dass man nicht immer wieder die Gegensätzlichkeit herstellt, was eine Organi- sation kann, die andere aber nicht. Deshalb habe ich den An- satz von Herrn Professor Thürer erwähnt, der von der polyzen- trischen Organisation spricht; das könnte ein Ansatzpunkt sein, weiter zu kommen.
Ich möchte den verschiedentlich ausgesprochenen Dankes- voten, auch für die Aussenpolitische Kommission und für die Parlamentarierdelegation beim Europarat, verdanken, und möchte noch, was ich am Anfang unterlassen habe, darauf hinweisen, dass die Kommission einstimmig Kenntnisnahme der beiden Berichte empfiehlt.
M. Berger, rapporteur: Juste quelques mots au sujet des questions posées. Le débat a été intéressant; je vous remercie pour votre apport constructif et pour vos certitudes vis-à-vis du Conseil de l'Europe.
J'aimerais simplement dire deux mots à M. Steffen, notam- ment, qui trouve que l'institution de Strasbourg est une grande fourmilière. Peut-être, mais tous les parlements sont à ce ni- veau-là et sachez que l'institution de Strasbourg travaille avec des effectifs très réduits qui ne devraient pas dépasser - je ne connais pas le nombre exact - un millier de collaborateurs. Vu l'ampleur de son activité, c'est relativement peu.
A l'intention de M. Moser, qui a peur de la double concurrence entre le Conseil de l'Europe et la Communauté, je précise que cela n'est pas du tout le cas. Chaque institution a ses spécifici- tés et le Conseil de l'Europe est quand même en devoir de ré- pondre de l'ensemble d'une trentaine d'Etats, tandis que la Communauté ne répond que des Douze qui la concernent di- rectement.
Globalement, il faut bien se mettre dans l'esprit que, pour le Conseil de l'Europe, le fait d'avoir focalisé en quelque sorte son action prioritaire sur la Convention européenne des droits de l'homme, lui confère un statut de neutralité active, si bien qu'il ne peut pas s'activer dans n'importe quel domaine, no- tamment dans le domaine militaire. En effet, son action doit d'abord faire respecter les conventions des droits de l'homme et porter sur la négociation pour essayer d'éviter les conflits. Merci du soutien que vous apportez au Conseil de l'Europe. La Délégation parlementaire suisse auprès du Conseil de l'Eu- rope s'emploiera avec plus de courage encore à poursuivre son action.
M. Cotti, conseiller fédéral: On me dit que, dans les années passées, la discussion sur les rapports concernant le Conseil de l'Europe engageait le Parlement pendant quelques minu- tes, en général. Le fait que vous ayez approfondi le sujet au- jourd'hui - et c'est ma première observation - représente, à n'en pas douter, comme l'a dit Mme Grendelmeier, la preuve que l'attention pour les aspects généraux de notre politique étrangère est en pleine croissance, ce qui ne peut que nous réjouir, puisque les discussions que vous avez conduites, au- jourd'hui encore, intéressent intimement aussi notre politique intérieure.
La deuxième constatation est la suivante: il n'est pas exclu que la discussion approfondie d'aujourd'hui ait eu aussi, pour ori- gine l'intention de la commission du Conseil national d'appli- quer, d'ores et déjà, l'article 47bis de la loi sur les rapports entre les conseils. Le Parlement a décidé d'être à l'avenir da- vantage impliqué dans les discussions de politique étrangère. Le fait que, dès le début, on ait entamé la discussion en com- mission autour du Conseil de l'Europe, de ses mérites, de sa nature, de ses fonctions, a eu aujourd'hui une retombée que je considère comme très utile, et je désire remercier toutes celles et tous ceux qui ont participé à ce débat
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Politique d'asile. Débat général
Je peux maintenant vous indiquer ce que j'avais déclaré à Strasbourg le 14 mai 1993, lors de ma première participation au Conseil ministériel. Je résumerai en quelques mots: Conseil de l'Europe, élément institutionnel fondamental, dont l'importance est en pleine évolution et en pleine croissance. J'en avais signalé les éléments essentiels: d'un côté, bien sûr, les points forts de son activité; d'un autre côté, le fait que, comme aucune autre institution européenne, le Conseil de l'Europe couvre la quasi-totalité de la surface de notre conti- nent; il assume ainsi de plus en plus une vocation paneuro- péenne; enfin, on a également rappelé ici le fait qu'il s'agit d'une des rares institutions où la Suisse, avec un certain re- tard, certes, est entrée et joue un rôle considérable. Je tiens également à remercier ici personnellement la Délégation par- lementaire suisse auprès du Conseil de l'Europe.
Il n'y a aucune discussion sur le fait que le Conseil de l'Europe représente une entité fondamentale au niveau de notre conti- nent, qu'il faut essayer, Madame et Monsieur les rapporteurs, de le renforcer partout où nous pouvons le faire. Vous l'avez dit, la Suisse a, jusqu'à maintenant, joué entièrement son rôle, et il s'agit pour nous de continuer à le jouer, et même, si possi- ble, à l'accroître.
Le troisième élément qui a été évoqué ici est lié à la conférence extraordinaire qui aura lieu à Vienne au mois d'octobre et qui réunira les chefs d'Etat et de gouvernement de tous les pays du Conseil de l'Europe. Il s'agit d'une conférence fondamen- tale, unique en son genre. Il suffit de rappeler les sujets qui y seront discutés.
D'un côté, le grand sujet du respect des minorités dans notre continent. Mme Haller, qui a évoqué ce problème, a tout à fait raison lorsqu'elle dit que le rapport avec les minorités fait par- tie intégrante et est de plus en plus indissociable des droits de l'homme. Les expériences que nous faisons maintenant en Yougoslavie, en Géorgie, en Europe centrale et orientale nous révèlent des problèmes de minorités qui n'ont pas été résolus. C'est là, vous le voyez, un élément fondamental qui sera dis- cuté à Vienne.
Quatrièmement, il y a la simplification du travail de la Cour eu- ropéenne des droits de l'homme dans laquelle la Suisse est engagée tout comme elle l'est au sujet du problème des mino- rités. Nous voudrions que cette cour devienne de plus en plus efficace dans son activité, plus simplifiée dans ses structures. Cinquièmement, et c'est l'élément qui a déclenché cette très utile discussion d'aujourd'hui, à savoir une réflexion sur la fonction, sur le rôle du Conseil de l'Europe et des autres struc- tures européennes, dans un continent en pleine mutation. C'est un sujet dont on discute partout. Bien sûr, la représenta- tion géographique n'est pas la même, mais j'étais hier à Paris, à l'OCDE, où j'ai entendu le même discours: il faut que nous nous penchions sur nos fonctions dans un avenir qui se modi- fiera et dans un présent qui n'est plus comparable au passé. Voilà une réflexion que je m'engage à faire avec la commis- sion, dans le sens d'un travail dialectique qui permette vrai- ment d'enrichir cette institution, comme nous le souhaitons et, je le répète, je m'engage à ne rien entreprendre qui ne convienne aussi au Parlement Nous avons en effet tous le même intérêt, celui de renforcer cette institution.
Mme Haller a cité des définitions intéressantes du professeur Thürer, par exemple lorsqu'il parlait, si j'ai bien compris, de «konzentrische Kreise» et de «polyzentrische Ordnung». Il n'y a pas de doute qu'il serait vain d'imaginer, compte tenu des multiples facettes de notre continent, une seule institution continentale. Il faudra continuer à vivre avec ce qu'on a sou- vent appelé la «géométrie variable» de notre continent. Mais en même temps, je pense qu'une exigence ressentie est par- tout: c'est l'exigence de coordination entre ses institutions, afin que le travail le plus rationnel possible - je dis bien le plus rationnel possible, car des doubles emplois ne pourront pro- bablement jamais être évités - puisse être fait. Voilà un élé- ment central qui est discuté chez vous, qui est discuté dans toutes les autres institutions qui s'intéressent à ces pro- blèmes.
Je suis donc très reconnaissant à la commission d'avoir voulu continuer la discussion, et si M. le Président m'a bien rensei- gné, vous voulez encore approfondir ces sujets lors d'une pro-
chaine séance déjà. Vous aurez ma pleine participation. Je re- mercie la commission et les rapporteurs de l'excellent travail accompli.
Präsident: Die Ratspräsidenten, Herr Piller und ich, haben mit der Generalsekretärin, Frau Huber, und dem Ratssekretär, Herrn Lanz, anlässlich der letzten Europaratssitzung vor Ort eine Inspektion durchgeführt. Wir können Ihnen also mitteilen, dass wir über die Leistung und den Arbeitseinsatz unserer De- legation erfreut waren. Wir können dieser Delegation nur gute Noten austeilen.
Die Kommission beantragt Ihnen, von den Berichten 93.013 und 93.016 Kenntnis zu nehmen.
Zustimmung - Adhésion
Asylpolitik. Allgemeine Aussprache Politique d'asile. Débat général
Kategorie II, Art. 68 GRN - Catégorie II, art. 68 RCN
Frau Heberlein, Berichterstatterin: Die Staatspolitische Kom- mission, der die heute zu behandelnden Geschäfte zugewie- sen wurden, befasste sich an einer zweitägigen Sitzung inten- siv mit dem Problemkomplex der schweizerischen Asylpolitik. Zusammen mit der Staatspolitischen Kommission des Stän- derates führte sie zusätzlich ein Seminar durch, an dem Fach- leute von Bund, Kantonen und Gemeinden, Vertreter von Hilfs- werken, der Fremdenpolizei und Vertreter der Fürsorge aus den Kantonen ihre Probleme schilderten und die Zusammen- hänge aufzeigten.
Die Situation im Bereich der Asylgesuche ist nicht prognosti- zierbar und wechselhaft. Dies zeigen die Zahlen der Asylstati- stik deutlich. Wurden die zu behandelnden Initiativen zu einem Zeitpunkt eingereicht, in dem die Zahl der Asylgesuche dra- matisch zunahm, in dem Kantone und Gemeinden mit Voll- zugsproblemen kämpften, so war das Jahr 1992 durch einen Rückgang der Asylgesuche um 57 Prozent gekennzeichnet Die Gründe für den Rückgang der Gesuche sind nur teilweise erklärbar. Sicher ist die Straffung und Verkürzung des Verfah- rens ein wichtiger Grund. Die Begrenzung der Verfahrens- dauer auf 6 Monate war eine der wesentlichen Forderungen in den Legislaturzielen der Bundesratsparteien. Dass die durch- schnittliche erstinstanzliche Verfahrensdauer für unproblema- tische Fälle auf 3 Monate gesenkt werden konnte, ist nur dank der in den letzten Jahren ausgebauten Infrastruktur möglich geworden. Noch immer sind 30 000 Fälle pendent; die älte- sten stammen aus dem Jahre 1987. Es ist daher unerlässlich, dass die Zahl der jährlichen Entscheide nicht wieder abnimmt. Eine weitere Reduktion des Personalbestandes bei den Be- fragungen aufgrund des Rückgangs der Gesuche im letzten Jahr - 50 Stellen wurden bereits abgebaut - wäre äusserst kontraproduktiv, denn einem Franken eingesparter Personal- kosten stehen 7 Franken Fürsorgekosten pro Tag gegenüber. Auch diese werden letztendlich vom Bund bezahlt. Bei einem neuerlichen Anstieg der Verfahrensdauer und der damit ver- bundenen Attraktivität der Schweiz als Asylland wirkt sich ein weiterer Abbau der Infrastruktur, wie er vom Finanzdeparte- ment geplant wird, äusserst kontraproduktiv aus.
Aus dieser Erkenntnis und Besorgnis heraus hat denn auch die Staatspolitische Kommission eine Interpellation einge- reicht, deren Beantwortung noch aussteht. Bereits zeichnet sich aber infolge des vorgenommenen Personalabbaus von Januar bis April 1993 ein Rückgang der Entscheide um 30 Prozent ab und damit auch eine Verlängerung der Verfah- rensdauer - dies bei wieder steigenden Zahlen der Gesuchs- eingänge. Gerade weil es sich bei der Asylpolitik um ein vor- rangiges innenpolitisches Problem handelt, erachtet es die
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Parlamentarierdelegation beim Europarat. Bericht Délégation parlementaire auprès du Conseil de l'Europe. Rapport
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1993
Année
Anno
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III
Volume
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Sommersession
Session
Session d'été
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Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
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Seduta
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Datum
04.06.1993 - 08:00
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