Parlamentarische Initiative. Produktehaftpflicht
973
Texte de la motion du 24 mai 1993
Dans le cadre des travaux de révision du droit suisse de la res- ponsabilité civile, le Conseil fédéral est invité à régler, de ma- nière générale, la question des «grands sinistres» qui ne fait aujourd'hui l'objet d'une disposition que dans la loi sur la res- ponsabilité civile en matière nucléaire (art. 29 et 30).
Ledergerber, Berichterstatter: Die Kommission empfiehlt Ih- nen einstimmig, diese Motion zu überweisen. Die Beratungen über die Produktehaftpflicht haben einmal mehr deutlich ge- macht, dass wir in der Schweiz einen gewissen Lösungsbe- darf bezüglich Grossrisiken haben. Wir kennen zwar in der Schweiz das Kernenergiehaftpflichtgesetz, weil auf diesem Gebiet Risiken bestehen, für die keine Versicherungspolicen abgeschlossen werden können. Wir haben aber Risiken ähnli- cher Grössenordnung - im Energiebereich, aber auch in an- deren Bereichen -, die heute nicht befriedigend versichert sind. Wir möchten Sie einladen, diese Motion zu unterstützen, die vom Bundesrat im Rahmen der Arbeiten zur Revision des Haftungsrechts verlangt, die Frage der Grossschäden allge- mein zu regeln.
Bundesrat Koller: Ich bin in einer etwas unbequemen Lage. Zwar wird dieses Problem in meinem Departement tatsächlich im Rahmen der Revision des allgemeinen Haftpflichtrechtes geprüft, und wahrscheinlich werden auch entsprechende Ge- setzgebungsvorschläge nachher ausgearbeitet. Der Bundesrat hat die Motion aus zeitlichen Gründen aber noch nicht behandeln können. Ich nehme dieses Risiko aber auf mich und bin bereit, die Motion entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
93.3250
Postulat Kommission NR 93.125 Produktehaftpflicht. Gegenseitige Befreiung von der Importeurhaftung Postulat commission CN 93.125 Responsabilité du fait du produit. Exonération réciproque de la responsabilité de l'importateur
Wortlaut des Postulates vom 24. Mai 1993
Im Interesse des Abbaus gegenseitiger Handelshemmnisse (die dem Ziel des Freihandelsabkommens von 1972 und dem Efta-Vertrag zuwiderlaufen) wird der Bundesrat gebeten, mög- lichst rasch ein oder mehrere Abkommen mit den EWR-Staa- ten abzuschliessen, welche die gegenseitige Befreiung von der Importeurhaftung zum Ziele haben.
Texte du postulat du 24 mai 1993
En vue de l'élimination des obstacles mutuels au commerce (qui vont à l'encontre des objectifs poursuivis par l'Accord de libre-échange de 1972 et par la Convention sur l'AELE), le Conseil fédéral est prié de conclure le plus vite possible, avec les Etats membres de l'EEE, un ou plusieurs accords visant à une exonération réciproque de la responsabilité de l'importa- teur.
Ledergerber, Berichterstatter: Die Kommission bittet Sie ein- stimmig, das Postulat zu überweisen.
Die Frage, die von Herrn Loeb François eingebracht wurde, entspricht tatsächlich einem Bedürfnis. Weil die Schweiz dem EWR nicht beigetreten ist, besteht nun tatsächlich das Pro- blem, dass die Importeurhaftung - selbst wenn wir ein ähnli- ches Produktehaftpflichtrecht haben - deshalb in den EG- und EWR-Staaten nicht aufgehoben worden ist. Wir können also
die Diskriminierung der Exporteure nur wirklich abschaffen, wenn diese gegenseitige Anerkennung der Produktehaft- pflicht in bilateralen Verhandlungen geregelt wird.
Ich bin Ihnen dankbar, wenn auch die EWR-Gegner hier all- mählich merken, dass der EWR doch gewisse Vorteile für die Schweiz beinhalten könnte.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, das Postulat zu über- weisen.
Bundesrat Koller: Wie ich gegenüber Herrn Loeb ausgeführt habe, haben wir dieses Anliegen der EG gegenüber bereits geltend gemacht. Deshalb sind wir bereit, das Postulat entge- genzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
89.247
Parlamentarische Initiative (Neukomm) Produktehaftpflicht Initiative parlementaire (Neukomm) Responsabilité du fait du produit
Siehe Jahrgang 1991, Seite 367 - Voir année 1991, page 367 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Herr Wiederkehr unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Am 12. September 1990 lag die Initiative der Kommission zur Vorprüfung vor. Die Kommission beantragte dem Rat mit 13 zu 1 Stimmen, der Initiative Folge zu geben. Der Rat beschloss am 11. März 1991 einstimmig, der Initiative Folge zu geben. 2. Vorlage des Bundesrates
Mit der Botschaft I über die Anpassung des Bundesrechts an das EWR-Recht (Zusatzbotschaft | zur EWR-Botschaft, 92.057) vom 27. Mai 1992 und der Botschaft über das Folge- programm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (93.100) vom 24. Februar 1993 hat der Bundesrat auch den Forderungen der parlamentarischen Initiative weitgehend Rechnung getragen.
Die Kommission beantragt, die Initiative abzuschreiben, da ihre Anliegen in der bundesrätlichen Vorlage berücksichtigt wurden. Der Initiant ist mit der Abschreibung der Initiative ein- verstanden.
M. Wiederkehr presente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
L'initiative a été examinée le 12 septembre 1990 par la com- mission, qui a proposé à son conseil par 13 voix contre 1 de donner suite à l'initiative. Le 11 mars 1991, le conseil a décidé, à l'unanimité, de donner suite à l'initiative. 2. Projet du Conseil fédéral
Par son message I sur l'adaptation du droit fédéral au droit de l'EEE (message complémentaire I au message sur l'EEE, 92.057) du 27 mai 1992, ainsi que par son message sur le pro- gramme consécutif au rejet de l'Accord EEE (93.100) du 24 février 1993, le Conseil fédéral a largement pris en considé- ration les exigences formulées par l'initiative parlementaire.
Postulat Haller
974
N 3 juin 1993
Antrag der Kommission Abschreibung der Initiative Proposition de la commission Classement de l'initiative
Angenommen - Adopté
91.3153
Postulat Haller Familiendramen durch Einsatz der persönlichen militärischen Waffe Crimes familiaux commis à l'aide de l'arme militaire personnelle
Wortlaut des Postulates vom 5. Juni 1991 Die Presse übermittelt immer wieder Berichte über Familien- dramen, im Verlaufe derer ein aktiver oder entlassener Wehr- mann die Waffe, die ihm von der Armee überlassen worden ist, gegen Familienangehörige oder Personen richtet, mit denen er eine persönliche Beziehung eingegangen ist.
Der Bundesrat wird um Berichterstattung in dieser Frage ge- beten. Insbesondere soll ein entsprechender Bericht - wenn möglich aufgeschlüsselt nach Straftatbeständen - Auskunft über die Fälle geben, in welchen für Straftaten eine militärische Waffe zum Einsatz kam, die dem Täter als Wehrmann überlas- sen wurde und bei denen die Opfer Angehörige des Täters oder Personen sind, mit denen er eine persönliche Beziehung eingegangen ist
Texte du postulat du 5 juin 1991
La presse rend régulièrement compte de drames familiaux lors desquels un membre de l'armée, en service actif ou non, retourne son arme militaire personnelle contre des membres de sa famille ou des tiers avec lesquels il entretient des rela- tions personnelles.
Le Conseil fédéral est invité à établir un rapport à ce sujet qui renseignera, en distinguant si possible les éléments constitu- tifs de l'infraction, sur les délits pour lesquels l'arme militaire personnelle a été utilisée et dont les victimes sont des mem- bres de la famille de l'auteur ou des tiers avec lesquels il entre- tenait des relations personnelles.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin Ursula, Boden- mann, Carobbio, Danuser, Fankhauser, Haering Binder, Haf- ner Ursula, Herczog, Jeanprêtre, Ledergerber, Leemann, Pit- teloud, Rechsteiner, Ruffy, Ulrich (15)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. August 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 août 1991
In der alljährlich erscheinenden polizeilichen Kriminalstatistik ist lediglich die Art und Weise, wie vorsätzliche Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Diebstahls- oder Raubfälle begangen worden sind, verzeichnet Als Tatmittel sind dabei Hieb-, Stich-
und Schusswaffen oder als Tatbegehungsmittel Erwürgen oder Erdrosseln aufgeführt. Es finden sich hingegen keine An- gaben darüber, ob eine strafbare Handlung mit einer von der Armee einem Wehrmann überlassenen Waffe begangen wor- den ist. Aus Gründen der Möglichkeiten und Grenzen der poli- zeilichen Kriminalstatistik ist das Postulat daher abzulehnen. Eine separate Erhebung bei sämtlichen kantonalen Polizei- kommandos erscheint unverhältnismässig.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Frau Haller: Es will mir nicht ganz einleuchten, warum der Bundesrat dieses Postulat nicht annehmen will.
Was will das Postulat? Es gibt, wie in der Stellungnahme des Bundesrates vermerkt ist, die polizeiliche Kriminalstatistik. Ich kann mich noch gut daran erinnern: Als ich vor 25 Jahren am Gericht gearbeitet habe, war es immer so, dass man nach je- dem Straffall lange Formulare ausfüllen musste, eines zuhan- den des Kantons und eines zuhanden des Bundes; da musste man sehr viele Dinge ankreuzen oder nicht ankreuzen. Jetzt sehen Sie in der Stellungnahme des Bundesrates, dass unter- schieden wird bei den Tatmitteln in Hieb-, Stich- und Schuss- waffen einerseits und in Erwürgen oder Erdrosseln anderer- seits. Das ist keine lustige Angelegenheit, das ist eine tragi- sche Angelegenheit, aber ich muss doch etwas näher darauf eingehen.
Was möchte ich? Ich möchte, dass in dieser Statistik, auf die- sen Formularen künftig unterschieden würde, ob diese Schusswaffen - ich könnte mir auch vorstellen, das bei den Stich- und den Hiebwaffen einzuführen, wobei das seltener sein wird - dem Täter - es werden mehrheitlich Täter sein und nicht Täterinnen - vom Militär zur Verfügung gestellt worden sind oder nicht. Eine Abgrenzung besteht ja auch zwischen Er- würgen oder Erdrosseln: das eine geschieht von Hand und das andere mittels eines Gegenstandes, der sich zusammen- ziehen lässt. Das ist eine Unterscheidung, die feiner ist als z. B. die Unterscheidung, ob ein Täter mit einer Pistole, die er privat erstanden hat, eine Tat begeht - oder versucht zu begehen - oder ob er eben sein vom Militär zur Verfügung gestelltes Sturmgewehr hervorholt und damit die Tat begeht.
Die Unterscheidung ist bei dem, was ich verlange, weniger gross als bei den Finessen, die heute schon existieren. Ich glaube, es ist trotz allem von einem gewissen Interesse, dass das gemacht wird. Wer sich mit Scheidungsfällen oder Tren- nungsfällen befasst oder auch in einer Eheberatung tätig ist, erfährt nun einmal, wie häufig es vorkommt, dass mit militäri- schen Waffen gedroht wird, auch wenn sie nicht verwendet werden. Das ist eine Realität in der Schweiz Deshalb, glaube ich, wäre es von einem gewissen Interesse, diese Unterschei- dung zu machen, um sie längerfristig auswerten zu können. Ich bitte den Bundesrat, sich doch mit dieser Frage auseinan- derzusetzen. Ich will keinen riesigen, rückwirkenden Bericht, es ist mir klar, dass das sehr viel Arbeit geben würde. Aber wenn man das nächste Mal die Kriminalstatistik plant und die Formulare neu macht - wobei ich hoffe, dass es nicht Formu- lare gibt, die auf zehn Jahre hinaus schon gedruckt sind -, sollte man diese Unterscheidung in der Kriminalstatistik ein- führen.
Ich möchte den Rat deshalb bitten, das Postulat zu über- weisen.
Bundesrat Koller: Ich kann einmal auf die schriftliche Stel- lungnahme verweisen. Aber neu muss ich Ihnen ganz andere Sorgen mitteilen: Im Rahmen der Sparrunden haben wir auf dem Gebiet der Kriminalstatistik wirklich unendlich gewichti- gere Probleme. Ich muss Ihnen sagen, dass zurzeit zusam- men mit dem Bundesamt für Statistik geprüft wird, ob bei- spielsweise die kriminalstatistischen Erhebungen, zu denen wir gegenüber der Uno und dem Europarat verpflichtet sind, künftig überhaupt noch erfüllt werden können. Es steht zurzeit zur Diskussion, ob beispielsweise eine bereits bestehende, wichtige Statistik über den Rückfall nach dem Strafvollzug überhaupt weitergeführt werden kann. Angesichts dieser mi-
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1993
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Anno
Band
III
Volume
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
89.247
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Numero dell'oggetto
Datum 03.06.1993 - 15:00
Date
Data
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973-974
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