Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
Nationalrat - Conseil national
1993 Sommersession - 10. Tagung der 44. Amtsdauer Session d'été - 10e session de la 44e législature
Erste Sitzung - Première séance
Dienstag, 1. Juni 1993, Nachmittag Mardi 1er juin 1993, après-midi
14.30 h
Vorsitz - Présidence: Herr Schmidhalter
Präsident: Ich begrüsse Sie zur Sommersession. Ich hoffe, dass auch Sie eine schöne Zwischenzeit verlebt haben.
Wahlprüfung und Vereidigung Vérification des pouvoirs et prestation de serment
Früh, Berichterstatter: Das Büro hat die Wahl von Herrn Hans Zbinden, geboren 1943, Bürger von Rüschegg/BE, wohnhaft in Ennetbaden, geprüft. Herr Zbinden ersetzt unseren Kolle- gen Silvio Bircher.
Herr Zbinden ist als Pädagoge regierungsrätlicher Delegierter für Hochschulfragen. Er ist erster Ersatzmann auf der Liste der Sozialdemokratischen Partei des Kantons Aargau. Der Regie- rungsrat des Kantons Aargau hat ihn mit Beschluss vom 19. Mai 1993 als gewählt erklärt. Dieser Beschluss ist im Amts- blatt des Kantons Aargau vom 24. Mai 1993 veröffentlicht wor- den. Das Büro hat festgestellt, dass bei Herrn Zbinden keine Unvereinbarkeit mit dem Nationalratsmandat besteht.
Das Büro beantragt, die Wahl von Herrn Zbinden zu validieren.
Herr Zbinden Hans wird vereidigt M. Zbinden Hans prête serment
Präsident: Der Rat nimmt Kenntnis von Ihrem Eid. In seinem Namen heisse ich Sie willkommen. Ich freue mich, Sie wieder- zusehen.
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Alkoholverwaltung. Voranschlag 1993/94 Régie des alcools. Budget 1993/94
Botschaft und Beschlussentwurf vom 31. März 1993 Message et projet d'arrêté du 31 mars 1993
Bezug bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Länggassstrasse 31, 3012 Bern S'obtiennent auprès de la Régie fédérale des alcools, Länggassstrasse 31, 3012 Berne
Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Hafner Rudolf, Berichterstatter: Der Bundesrat unterbreitet den eidgenössischen Räten mit Botschaft vom 31. März 1993 den Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung 1993/94.
Das vorgelegte Budget umfasst das Rechnungsjahr vom 1. Juli 1993 bis zum 30. Juni 1994. Die Erfolgsrechnung weist einen Ertrag von 389,4 Millionen Franken und einen Aufwand von 223,3 Millionen Franken aus. Daraus resultiert ein reiner Ueberschuss von 166,1 Millionen Franken. Dank drastischer Massnahmen für Kosteneinsparungen von mehr als 10 Millio- nen Franken, die im Personalsektor und bei den Betriebsko- sten sowie bei der bevorstehenden Verwertung von Früchten und Kartoffeln zu erreichen sind, sollten die Ausgaben im Ver- gleich zum Vorjahr leicht sinken. Die Erträge werden dagegen aufgrund der stagnierenden Verkäufe von Alkohol und zufolge einer Abnahme der Fiskaleinnahmen im Vergleich zum Bud- get 1992/93 um ungefähr 20 Millionen Franken abnehmen. Der Direktor der Alkoholverwaltung hat uns in der Kommission zu den gesamtwirtschaftlichen Folgekosten des Alkohols fol- gendes gesagt: «Es wird aber leicht und gerne übersehen, dass die alkoholbedingten Schäden in der Schweiz nach einer Schätzung heute über 2 Milliarden Franken Folgekosten zei- tigen. Die Finanzen zur Deckung dieser Sozialkosten können mit allen Einnahmen des Staates aus Alkohol (von etwa 500 Millionen Franken) bei weitem nicht aufgebracht werden. Von diesem Gesichtspunkt aus wäre eine erneute Diskussion über eine allgemeine Alkoholsteuer nicht abwegig.»
In der Investitionsrechnung belaufen sich die budgetierten Ausgaben für Bauten, Betriebseinrichtungen, Mobilien und Kleininvestitionen auf 11,6 Millionen Franken. Der grösste Teil der Investitionssumme entfällt auf das Bauprojekt der Zentral- verwaltung in Bern sowie auf Ausgaben im Informatikbereich. Die Finanzkommission stellt fest, dass dieser Voranschlag eine Entwicklung einleitet, die zu einer Redimensionierung der
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Régie des alcools. Budget 1993/94
Alkoholverwaltung führen wird. Bestätigt wird dies durch die Absicht des Bundesrates, auch bei den Alkohollagern Ratio- nalisierungsmassnahmen durchzuführen. In die gleiche Rich- tung geht die Tatsache, dass der Personalbestand der Alko- holverwaltung um 10 Etatstellen auf 249 abgebaut werden soll. Es sei hier daran erinnert, dass die Alkoholverwaltung be- reits 10 Stellen abgebaut hat. Der Hilfskräftebestand beträgt 10,5 Stellen.
Die Kommission prüfte und genehmigte überdies einen An- trag des Eidgenössischen Finanzdepartementes, wonach die Verbilligungsaktionen für Kernobst und Kartoffeln an weniger begüterte Bevölkerungskreise und an die Bergbevölkerung für weitere zwei Jahre versuchsweise beibehalten werden sol- len. Im Rahmen der Beratungen kamen auch Vorbehalte ge- genüber der Aufgabe der Eidgenössischen Alkoholverwal- tung und den darin enthaltenen Zielkollisionen zum Ausdruck. Insbesondere wurde die Frage aufgeworfen, wie weit der agrarpolitische Auftrag beibehalten werden soll. Es stellt sich die Frage, wie weit gewisse Funktionen weiterhin durch die öf- fentliche Hand ausgeübt werden sollen.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen, dem Entwurf zum Bundesbeschluss über den Voranschlag der Alkoholverwal- tung für das Geschäftsjahr 1993/94 zuzustimmen.
Präsident: Die LdU/EVP-Fraktion teilt mit, dass sie dem Ent- wurf zustimmt.
M. Theubet, rapporteur: Le Conseil fédéral a soumis aux Chambres le message du 31 mars 1993 concernant le budget de la Régie fédérale des alcools 1993/94. Le budget proposé, qui porte sur l'exercice allant du 1er juillet 1993 au 30 juin 1994, comprend notamment un compte de résultats pré- voyant des produits de 389 millions de francs et des charges de 223 millions de francs, soit un bénéfice net de 166 millions de francs. Grâce à des mesures d'économie draconiennes, pour plus de 10 millions de francs, réalisées dans les secteurs du personnel et des frais d'exploitation ainsi que sur le plan de l'utilisation des fruits et des pommes de terre, les charges de- vraient rester stables, voire même légèrement régresser par rapport à l'année précédente. En revanche, les produits dimi- nueront de quelque 20 millions de francs par rapport au bud- get 1992/93 compte tenu de la stagnation des ventes d'alcool et surtout de la baisse des produits fiscaux.
Dans le compte d'investissements, les dépenses budgétées pour les constructions et les installations d'exploitation, ainsi que pour le mobilier et les petits investissements, se montent à 11,6 millions de francs. Il s'agit principalement de poursuivre les travaux de construction et de rénovation des bâtiments de la régie à Berne et de dépenses dans le secteur de l'infor- matique.
La Commission des finances a constaté que ce budget amorce une évolution vers un redimensionnement de la régie, ce que confirment les intentions du Conseil fédéral de rationa- liser également le secteur des entrepôts d'alcool. C'est dans le même esprit que l'effectif du personnel sera réduit de 10 unités, les départs pouvant se faire à la faveur des fluctua- tions naturelles. L'état du personnel s'élèvera ainsi à 249 postes et 10,5 auxiliaires pour le prochain exercice.
Par ailleurs, la commission a examiné et approuvé une propo- sition du Département fédéral des finances visant à maintenir à titre provisoire, soit pour deux ans, les ventes à prix réduit de pommes de terre et de fruits à pépins aux milieux économique- ment défavorisés et à la population de montagne.
S'agissant de la prise en charge de l'eau de vie de fruits à pé- pins, la régie ne prévoit qu'une quantité de 4000 hectolitres à 100 pour cent, les priorités étant placées ailleurs.
La régie peut-elle encore assurer pleinement sa fonction de politique sanitaire si les excédents circulent sur le marché de manière incontrôlée? C'est une des raisons pour laquelle, lors des délibérations, diverses réserves ont été exprimées concer- nant les tâches de la Régie fédérale des alcools et les conflits d'objectifs qui en résultent.
La question a été posée, en particulier, de savoir jusqu'à quel point le mandat de politique agricole de la régie doit être main- tenu. On peut, en effet, se demander dans quelle mesure la
collectivité doit encore assumer de telles fonctions. Pour cer- tains membres de la commission, il serait plus judicieux d'utili- ser les sommes destinées au placement des pommes de terre et des fruits à noyau dans une prévention directe de l'alcoo- lisme, que de soutenir la surproduction. D'autres membres es- timent que la régie devrait renoncer au rachat d'appareils à distiller provenant d'entreprises qui vont de toute manière ces- ser leurs activités et ne plus les utiliser.
A ce propos, il convient tout de même de rappeler les différen- tes missions de la Régie fédérale des alcools: lutter contre l'al- coolisme, et indirectement contre les substances engendrant la dépendance, promouvoir l'agriculture et aussi contribuer au financement de l'AVS. Seule une révision de la constitution permettrait de revoir ces problèmes et d'y apporter de nouvel- les solutions.
En conclusion, la Commission des finances, à une très large majorité, vous propose d'adopter le budget de la Régie fédé- rale des alcools pour 1993/94.
On. Camponovo: Mi permetterete, seppure il protocollo non lo prevede, che io dia espressione verbale all'orgoglio canto- nale per il successo di ieri: la Coppa svizzera del Footballclub Lugano. Spesso i successi sportivi trovano ampia eco: in casa ticinese si può ben dire che questi successi sono anche lo spec- chio di successi di carattere economico, culturale e politico. Chiudo la parentesi introduttiva di giusto omaggio al Lugano. Il relatore ha già detto che qualche voce critica si è sentita in commissione delle finanze sulla politica generale riservata alla Regìa.
Nella risposta alla mia interpellanza (92.3455) del 30 novem- bre 1992 il Consiglio federale riconosce che un ripensamento del ruolo della Regia appare come opportuno. Nella stessa ri- sposta indica i motivi che lo spingono a non intraprendere mo- difiche di concetto prima che siano decise le ulteriori fasi di in- tegrazione europea della Svizzera. Questa posizione è ricon- fermata con le scelte del pacchetto di legge (Swisslex), com- posto di leggi riprese da quelle che accompagnavano la pro- posta di adesione allo Spazio economico europeo. Questa po- sizione attendista non è in consonanza né con le gravissime difficoltà finanziarie della Confederazione né con il postulato della rivitalizzazione né con quanto richiesto dal Consiglio na- zionale - e presto anche dal Consiglio degli Stati - con la co- siddetta «mozione di rinuncia», «Verzichtplanungsmotion».
La politica federale in materia di alcool è retta da un articolo, votato nel 1930, che occupa più di un'intera pagina della Costi- tuzione federale, nonché da una legge e da una serie di ordi- nanze che occupano 74 fogli, più o meno 150 pagine della Raccolta delle leggi federali. Il mandato è vasto e vecchio; ba- sti dire che la Regia svolge una politica di sostegno alla vendita delle patate con aumenti annui di spesa, dal 1986 ad oggi, di 4 milioni di franchi all'anno e una spesa durante l'ultimo eser- cizio di ben 67 milioni di franchi; che la Regia è chiamata a so- stenere il consumo di frutta fresca per evitare la trasformazione in alcool con una spesa media dal 1986 ad oggi di circa 33 mi- lioni di franchi, nell'ultimo esercizio ben 40 milioni di franchi. Ed ancora il Consiglio federale ha deciso per due anni di conti- nuare le azioni speciali per la vendita delle patate e delle mele, quasi che la ricchezza sia suddivisa in Svizzera in modo che i poveri che devono poter beneficiare delle azioni speciali delle patate siano unicamente nelle regioni di valle.
E ben vero che la Regia propone misure di risparmio che rag- giungono i 12 milioni di franchi all'anno. Solo che esse ser- vono a calmare gli aumenti programmati, come dice la Regia, sia con l'estensione delle piantagioni di frutta, sia con l'au- mento della produzione di patate. Ci vuole pertanto un man- dato completamente nuovo, sia costituzionale, sia di legge.
I motivi di revisione e fondamentali di tutta la politica del settore non si fermano sicuramente alla frutta e alle patate; riguardano tutta una attività che porta il reddito fiscale complessivo pari nell'ultimo esercizio a 335 milioni di franchi a sopportare spese che lasciano un utile ridotto da 335 milioni a 166 milioni di franchi.
Non da ultimo v'è da chiedersi se sono ancora giustificati la Regia e il monopolio per l'alcool industriale. Prima o poi biso- gnerà poi riprendere anche il tema a sapere se sia ancora giu-
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stificata una Regia del sale in Svizzera. Siamo quasi nell'anno 2000. Mi sembra che i due obiettivi principali della politica in questo settore dovrebbero essere quello fiscale e quello della lotta all'alcolismo - due obiettivi semplici, prioritari: quello fi- scale di incassare dei soldi attraverso il consumo di alcool, che è libero sia per produzione interna che per importazione, e l'al- tro molto importante è quello della lotta all'alcolismo.
Oggi quanto è messo a disposizione per lottare concreta- mente contro l'alcolismo è ben poca cosa rispetto ai danni so- ciali che l'alcolismo stesso produce e che sono indicati dalla Regia stessa in 2 miliardi di franchi all'anno. Sono costi sociali enormi.
Ci si propone, come dice la Regia, la discussione generale at- torno all'importo sull'alcool e - aggiungo io - sulla utilità di una lotta al consumo basata sul controllo della produzione interna, come se vivessimo in una società autarchica. Oggi si lotta an- cora contro il consumo dell'alcool, immaginando di poterlo fare semplicemente cercando di limitare la produzione in- terna; cose dell'altro mondo.
La mia astensione dal voto non significa critica alla Regia, bensì sollecitazione al Consiglio federale, perché affronti su- bito una coraggiosa rimessa in discussione delle basi costitu- zionali e legali.
Züger: Wenn ich hier stehe und in den Saal höre, muss ich Ih- nen sagen: Meine Frau hat recht. Sie sagt: Immer wenn Alko- hol im Spiel ist, steigt der Lärmpegel.
Die SP-Fraktion heisst den Voranschlag 1993/94 der Eidge- nössischen Alkoholverwaltung gut.
Ein Punkt verdient es, speziell erwähnt zu werden. Dazu die- nen bestens die Ausführungen von Herrn Scheurer. Herr Scheurer ist der Direktor der Eidgenössischen Alkoholverwal- tung. Ich kann ihn gleich zitieren: «Wir haben die Gründe für die Tendenz sinkender Reinerträge dargelegt. Man könnte daraus die Schlussfolgerung ziehen, dass geringere Reiner- träge mit dem Verfassungsziel, d. h. Verminderung des Kon- sums von Trinkalkohol, übereinstimmen. So einfach ist die Sa- che aber nicht, weil die Zusammenhänge, die zur Verschlech- terung des Rechnungsergebnisses führen, komplex sind. Falsch wäre einerseits die Annahme, es gäbe im Jahre X eine völlig abstinente Gesellschaft. Auf welchem Niveau sich der Konsum und das Steuersubstrat einer Gesellschaft stabilisie- ren, ist schwierig vorauszusagen. Es wäre aber verfehlt, bei stabilem oder sinkendem Konsum die Alkoholsteuer zu sen- ken. Aus der Sicht der Alkoholverwaltung müssten die Steuer- sätze an die laufende Geldentwertung angepasst werden, um ihre präventive Wirkung zu behalten. Die Diskussion über die Steuersätze im Zusammenhang mit dem Beitritt zum EWR ha- ben uns vorläufig von diesem Vorhaben abgebracht. Es wird aber leicht und gerne übersehen, dass die alkoholbedingten Schäden in der Schweiz nach einer Schätzung heute über 2 Milliarden Franken Folgekosten zeitigen.
Die Finanzen zur Deckung dieser Sozialkosten können mit al- len Einnahmen des Staates aus Alkohol (von etwa 500 Millio- nen Franken) bei weitem nicht aufgebracht werden. Es klafft also auch hier ein Loch von ungefähr 1,5 Milliarden Franken. Von diesem Gesichtspunkt aus wäre eine erneute Diskussion über eine allgemeine Alkoholsteuer nicht abwegig.» So weit Herr Scheurer.
Nun meine Frage, Herr Bundesrat: Wann werden Sie dies wohl an die Hand nehmen?
Baumann: Der Voranschlag der Alkoholverwaltung rechnet mit einer Wirtschaftslage, die sich nicht weiter verflacht, mit ei- ner durchschnittlichen Obst- und Kartoffelernte und mit Spar- massnahmen wie in übrigen Sektoren, insbesondere solchen der Landwirtschaft, also im Ausmass von etwa 10 Prozent. Man geht also in allen Bereichen von optimistischen Annah- men aus, und trotzdem ist das Resultat beängstigend, um nicht zu sagen vernichtend: Rückgang des Reinertrages auf 166 Millionen Franken, Zunahme der Ueberschussverwer- tungskosten, insbesondere bei den Kartoffeln.
Von der vieldiskutierten neuen Agrarpolitik ist nicht viel - ich würde sogar sagen, gar nichts - zu spüren. Der volkswirt- schaftliche und ökologische Unsinn der Kartoffelüberschuss-
verwertung wird ungeschmälert weitergeführt. Ich zitiere aus der Botschaft zum Voranschlag (Ziff. 224): «Das Hauptgewicht der Ueberschussverwertung liegt auch 1993 auf der Herstel- lung von Kartoffelflocken und -mehl.» Das ist ein ökologischer Unsinn, wenn man bedenkt, dass dabei pro Zentner Kartoffeln mit grossem Energieaufwand 77 Kilogramm Wasser wegge- trocknet werden müssen. Letztes Jahr beliefen sich die Auf- wendungen dafür auf sage und schreibe über 4000 Franken pro Hektare Kartoffelanbaufläche. Dieses Jahr ist gemäss Vor- anschlag für eine normale Ernte mit Kosten von 3800 Franken pro Hektare zu rechnen. Das ist mehr als der Arbeitsverdienst der Bauernfamilie, welche diese Kartoffeln produziert. Da kann doch etwas nicht mehr stimmen! Es zeigt sich deutlich, dass die Probleme der Ueberschussproduktion nicht mit zögerli- chen und halbherzig beschlossenen Massnahmen, wie das der Bundesrat in Ausführung von Artikel 31b Landwirtschafts- gesetz kürzlich gemacht hat, bewältigt werden können. Ich habe noch einige konkrete Fragen, Herr Bundesrat:
Im Budget der Erfolgsrechnung ist eine Million Franken für den Ankauf von Brennapparaten vorgesehen. Ich habe mir sa- gen lassen, dass man mit dem Ankauf von Brennapparaten nach dem Krieg begonnen hat, und frage mich, ob das denn nie aufhört.
Letztes Jahr haben wir in diesem Parlament die sogenann- ten Selbsthilfemassnahmen im Obstbau beschlossen (Aen- derung des Alkoholgesetzes). Die Alkoholverwaltung wurde verpflichtet, Solidaritätsbeiträge - ich nenne sie Zwangsbei- träge - bei den Produzenten einzutreiben. Mich würde interes- sieren, wieweit das nun gediehen ist. Offenbar wirkt sich diese Selbsthilfe noch nicht auf die Resultate aus.
Es sind Finanzhilfen von 130 000 Franken an Kartoffelorga- nisationen (Konto 365) und von 220 000 Franken an Obstor- ganisationen (Konto 375) vorgesehen. Mir fehlen diesbezüg- lich die Kenntnisse über die Rechtsgrundlage; ich wüsste gerne, worin sie besteht.
Für die Forschung an Kartoffeln sind Finanzhilfen von 220 000 Franken vorgesehen (Konto 366). Mich würde inter- essieren, ob die Freisetzung der genmanipulierten Bintje-Kar- toffeln in Changins auch unter diese Forschungsaufwendun- gen fällt.
Schliesslich habe ich mir von meinem Kollegen aus dem Thurgau sagen lassen, dass das Alkohollager Romanshorn of- fenbar stillgelegt werden soll. Auch da würde mich die Begrün- dung interessieren.
Die grüne Fraktion ist nicht bereit, dem Voranschlag der Alko- holverwaltung zuzustimmen. Wir werden uns der Stimme ent- halten.
Präsident: Die Fraktion der Auto-Partei und die SVP-Fraktion lassen mitteilen, dass sie dem Entwurf zustimmen.
Oehler: Es wird auch uns von der CVP-Fraktion nichts ande- res übrigbleiben, als zuzustimmen, zumal wir heute und an dieser Stelle nicht viel zu ändern haben.
Indessen möchten wir, Herr Bundesrat, zwei Fragen an- bringen.
Die erste Frage betrifft die Personalpolitik und den Bestand des Personals in der Eidgenössischen Alkoholverwaltung. Be- kanntlich können 10 Stellen abgebaut werden. Sie wissen aus den einschlägigen Kommissionen, dass offenbar zwischen Ih- nen als Vorsteher des Finanzdepartementes einerseits und der Alkoholverwaltung andererseits zwar nicht Unstimmigkei- ten, aber andere Ansichten über die Bedeutung des Personal- abbaus bestehen. Während die Alkoholverwaltung davon aus- geht, dass der Abbau des Personals in der Alkoholverwaltung eine Motivation für die Arbeit ist, haben wir auf der anderen Seite gehört, dass dem nicht so sei, dass diese 10 abgebau- ten Stellen anderswo in der Bundesverwaltung unterzubrin- gen sind. Hier, Herr Bundesrat, erwarten wir eine klare Stel- lungnahme und einen Umriss über die Politik für die Zukunft, zumal wir auf diesem Gebiet noch die Möglichkeit sehen, dass weiterhin Personal eingespart wird, ohne dass die Arbeit dar- unter zu leiden hat.
Die zweite Frage betrifft die künftige Tätigkeit der Alkohol- verwaltung auf dem Gebiete der Drogenpolitik. Offenbar ist die
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Eidgenössische Alkoholverwaltung im Zusammenhang mit der zweiten Drogen-Initiative daraufhin angesprochen wor- den, welche Funktionen und Aufgaben sie diesbezüglich übernehmen will. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung hat entsprechend einige Ausführungen gemacht Wir möchten nun von Ihnen erfahren, ob es wirklich dem Leitbild der Alko- holverwaltung entspricht, wenn sie sich im Drogenanbau be- tätigen bzw. hier Lizenzen erteilen würde, wie es die Verant- wortlichen sagten.
M. Narbel: Le budget de la Régie fédérale des alcools qui nous est soumis présente plusieurs particularités dignes d'in- térêt.
Premièrement, ce budget d'exploitation est bénéficiaire. A une époque où la plupart des comptes des communautés publi- ques ou des grandes régies virent au rouge, voire au rouge foncé, il est réconfortant d'approuver un budget laissant appa- raître un bénéfice.
Deuxièmement, les charges d'exploitation sont en diminution par rapport au budget de l'an passé. Certes, la diminution est faible, mais si l'on pouvait constater le même effort dans d'au- tres secteurs des activités étatiques, il n'y aurait pas lieu, Mon- sieur le Conseiller fédéral, de procéder à l'examen de mesures d'assainissement.
Troisièmement, des mesures d'économie ont été adoptées. Elles représentent environ 5 pour cent des charges. Dans ces économies, on observe une diminution de 10 postes de tra- vail. Ce qui semble impossible ailleurs est appliqué dans cette régie. C'est donc une régie qui fait un effort de redimensionne- ment, et qui a adopté un régime minceur. Il nous semblait utile de le souligner en ces temps de morosité économique.
Le groupe libéral adoptera les budgets d'exploitation et d'in- vestissements tels que présentés, et nous nous demandons même s'il ne faudrait pas applaudir des budgets aussi sains.
Hafner Rudolf, Berichterstatter: Kollega Camponovo hat ei- nige kritische Bemerkungen zum Budget der Alkoholverwal- tung gemacht Es lässt sich nicht bestreiten, dass bei der Alkoholverwaltung erhebliche Zielkonflikte zu verzeichnen sind. Es wurde von Kollega Camponovo, aber auch vom Sprecher der SP-Fraktion auf die Folgekosten des Alkoholis- mus aufmerksam gemacht. Es wurde auch erwähnt, dass man dieses Problem mit einer allgemeinen Alkoholsteuer an- gehen könnte.
Dazu ist zu bemerken, dass schon bald das zweite Sparpro- gramm vorgelegt werden wird - auch im Rahmen der Finanz- kommission. Dann wird der Zeitpunkt sein, die Möglichkeit der Einführung einer solchen Alkoholsteuer ernsthaft zu erwägen. Es scheint durchaus nicht ausgeschlossen zu sein, dass es in dieser Hinsicht neue Allianzen geben könnte.
Kollega Camponovo hat auch auf die Integration Europas hin- gewiesen. Hier ist noch zu bemerken, dass die Alkoholverwal- tung - aber auch die Bundeskasse - Nutzniesserin vom Um- stand ist, dass am 6. Dezember 1992 ein Nein zum Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum resultiert hat. Es ist nämlich eine Tatsache, dass bei einer Annahme eines Beitritts zum EWR die entsprechenden Steuern hätten reduziert und nach unten angepasst werden müssen, mit entsprechenden Min- dereinnahmen.
Ich kann Sie noch auf das Abstimmungsresultat in der Kom- mission aufmerksam machen: Die Finanzkommission hat den Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung 1993/94 grossmehrheitlich angenommen, mit nur einer Ge- genstimme. Ich beantrage Ihnen namens der Kommission, den Voranschlag ebenfalls anzunehmen.
Bundesrat Stich: Manchmal kann man sich auch in die Nes- seln setzen. Die Finanzkommission hat ursprünglich bean- tragt, dieses Geschäft in die Kategorie V einzureihen, d. h., ei- nen schriftlichen Bericht zu erstatten. Ich habe mich in der Kommission dafür bedankt, habe aber gleichzeitig darauf hin- gewiesen, früher als Parlamentarier hätte ich es mir nicht gefal- len lassen, dass man ein Budget einfach in Kategorie V behan- delt und es ohne Diskussion akzeptiert. Immerhin: Dieser Hin- weis hat offenbar verschiedene Parlamentarier dazu ermun-
tert, wichtige grundsätzliche Fragen aufzuwerfen und hier vor- zutragen.
Zuerst zu Herrn Camponovo: Natürlich ist in der Bundesver- fassung sehr viel festgelegt und im Alkoholgesetz noch ein- mal. Aber, Herr Camponovo, wenn Sie das ändern möchten, bitte ich Sie, eine Motion einzureichen, die die Streichung die- ses Artikels über das Alkoholmonopol verlangt. Das hätte ver- schiedene Korrekturen zur Folge, die Sie anstreben, so dass wir im Prinzip in der Schweiz keine Ueberschussverwertung mehr machen müssten, weder für Kartoffeln noch für Obst. Sie haben mit Recht gesagt, die alkoholfreie Verwertung von Obst koste viel Geld. In der Zukunft wird sich tatsächlich die Frage stellen, ob wir uns das noch leisten können. Wenn Sie eine sol- che Motion einreichen, werde ich ihr wohlwollend gegenüber- stehen. Aber ich bin sicher, dass es auch Opposition geben wird.
Umgekehrt bin ich mit Ihnen der Auffassung: So, wie wir es jetzt machen, ist es auf die Dauer nicht durchzuhalten, beson- ders wenn wir die Obst- und Kartoffelimporte einmal liberalisie- ren müssten. Das heisst also, dass wir uns darüber unterhal- ten müssen.
Anders verhält es sich in bezug auf Ihren weiteren Hinweis: In- dustriealkohol hat auch etwas mit der schweizerischen Land- wirtschaft zu tun. Denken Sie nur an Attisholz und daran, wie- viel Alkohol aus Holz, aus Zellulose, hergestellt wird. Es wäre für die Landwirtschaft bzw. für die Forstwirtschaft vermutlich auch wieder nicht einfach, wenn wir das tun würden, obwohl wir uns bewusst sind, dass man diesen Sprit billiger einkaufen könnte. Immerhin verkaufen wir ihn zu durchschnittlichen Weltmarktpreisen, plus die Kosten, die die Alkoholverwaltung hat.
Salzregal: Das ist nicht ein Problem des Bundes, sondern ein Problem der Kantone. Die sozialen Kosten des Alkoholismus, die angesprochen worden sind, sind genauso bekannt wie die sozialen Kosten in anderen Bereichen, so in bezug auf Dro- gen, auf Luftverschmutzung usw. Es wäre schön, wenn wir diese Probleme rasch und schnell lösen könnten.
Sie haben uns vorgeworfen, eine abwartende Haltung einzu- nehmen. Im Grunde genommen haben wir im Moment auch keine Veranlassung, besonders rasch zu handeln. Rasches Handeln wäre im Zusammenhang mit dem Beitritt zum EWR nötig gewesen. Diese Situation ist nun insofern geklärt, als wir im Moment nicht gezwungen sind, weitere Massnahmen zu treffen. Ganz abgesehen davon hätten diese Massnahmen nach Ihren Beschlüssen zur Folge gehabt, dass wir minde- stens 80 Millionen Franken weniger eingenommen hätten. Die Rechnung hätte sich also noch verschlechtert.
Herr Züger hat die Frage einer allgemeinen Alkoholsteuer auf- geworfen, die von der Alkoholverwaltung zur Diskussion ge- stellt worden ist. Dazu kann ich Herrn Züger sagen, er soll eine Motion mit vielen Unterschriften einreichen, dann werden wir diese Frage sehr genau prüfen. Ich erinnere mich aber an frü- here Diskussionen in diesem Rat, als es um die Mehrwert- steuer und um die Unterstellung der selbstkelternden Bauern ging. Das allein hat schon eine Diskussion von zwei Stunden ausgelöst, aber nicht im positiven Sinne, indem man diese Vertriebsorganisation der selbstkelternden Bauern der Um- satzsteuer unterstellen wollte. Um so weniger glaube ich, dass eine allgemeine Alkoholsteuer im heutigen Moment möglich wäre. Aber wir nehmen die Anregung von Herrn Züger gerne entgegen. Sie wissen: Unsere Finanzen leiden im Moment sehr stark an Schwindsucht. - Warum sollte man das nicht auch prüfen?
Die Bemerkung von Herrn Baumann ist richtig. Die Verwertung der Kartoffelernte wird nicht sehr ökologisch und vermutlich auch nicht mehr ökonomisch sinnvoll erledigt. Wir haben heute ja eine Uebernahmepflicht des Bauern: Wenn wir Ueber- schüsse haben, muss der Bauer am Schluss gewisse Teile, also Trockensubstanz, zurücknehmen. Das bedeutet aber, dass der Bund bzw. die Alkoholverwaltung vorher den ganzen Trocknungsprozess und auch noch die Transportkosten fi- nanzieren muss. Hier wäre es wohl richtig, wenn man etwas ändern würde. Für uns stellt sich die Frage, ob wir die Kartoffel- preise nicht freigeben sollten. Dann würde vermutlich in dem der Produktion nachgelagerten Bereich, der an sich der Land-
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wirtschaft ja auch nahesteht, etwas ökonomischer gehandelt. Rentieren wird es ja ohnehin nicht.
Das ist ein Problem, mit dem wir uns seit längerer Zeit beschäf- tigen, aber wir haben noch keine Lösung gefunden - trotz den Beratungen der Kommission über Kartoffeln und der Kommis- sion über die Obstverwertung. Ich nehme an, die Rechts- grundlage wird etwa gleich sein wie bei der Unterstützung des Bauernverbandes. Dem bin ich nicht nachgegangen, aber ich werde auf jeden Fall noch überprüfen lassen, welches die Rechtsgrundlagen dafür sind.
In bezug auf die Frage des Kaufs von Brennapparaten, für die wir 1 Million Franken eingesetzt haben - im letzten Jahr sind es nur etwa 200 000 oder 300 000 Franken gewesen, die wir tatsächlich aufgewendet haben -, muss ich Ihnen sagen, dass das nicht auf die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg zurückgeht, sondern auf die Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg. Man hat - ein- gedenk der Verpflichtung, dass man den Alkoholismus be- kämpfen muss - versucht, die Zahl der Brennapparate sowie die Zahl der Brennbewilligungen für Private zu reduzieren. Daraus resultiert auch der Auftrag, die Brennapparate zurück- zukaufen; man will es den Leuten erleichtern, sich von den Ap- paraten zu trennen.
Wenn Sie je Lust haben zu sehen, was es alles gibt - in Dels- berg gibt es ein Museum der Alkoholverwaltung, wo beson- ders schöne Brennapparate und Kuriositäten ausgestellt sind und von Erfindergeist zeugen.
Aber es stellt sich natürlich die Frage, ob dieses Ziel heute noch die gleiche Bedeutung hat, ob man weiter Brennappa- rate zurückkaufen soll oder nicht.
Zur Frage der Forschungsgelder für die genmanipulierten Kar- toffeln in Changins kann ich keine Auskunft geben; ich müsste selber abklären, ob die Alkoholverwaltung hier einen Beitrag leistet oder nicht. Ich denke allerdings nicht, dass hier For- schungsaufträge der Alkoholverwaltung erteilt wurden.
In bezug auf Romanshorn: Wir haben im Moment noch nicht im Sinn, das Alkohollager völlig zu schliessen, aber immerhin, eine gewisse Reduktion des Personalbestandes vorzuneh- men. Dabei müssen wir allerdings überlegen, wieviel Geld wir noch für die Renovation aufwenden wollen; das ist dort eine entscheidende Frage. So, wie die Dinge heute stehen, werden wir dieses Lager im Prinzip noch nicht völlig aufheben, wobei das für die Zukunft nichts besagen will. Denn wenn wir nicht mehr soviel Alkohol verwerten müssen, haben wir vielleicht auch nicht mehr Bedarf an so vielen Lagerstätten.
Herr Oehler hat die Frage nach der Personalpolitik gestellt: Dass es Meinungsverschiedenheiten zwischen den Chefs des Finanzdepartementes und der Alkoholverwaltung in bezug auf die Einsparung von 10 Stellen gegeben hat, kann ich Ih- nen bestätigen, Herr Oehler. Normalerweise ist die Verwaltung nicht von sich aus bereit, Stellen abzugeben, aber wir haben im Finanzdepartement dringendere Aufgaben zu verrichten. Ich glaube, dass in der Alkoholverwaltung ein Abbau möglich ist, ohne dass sehr viel an Substanz verlorengeht. Das wird be- sonders dann möglich sein, wenn uns das Parlament bei Sparübungen auch in dieser Hinsicht etwas unterstützt. Dann hätten wir vielleicht die Möglichkeit, einige Stellen zusätzlich abzubauen.
Die Auskunft über die Motivation - ich bin dieser Frage nach- gegangen - ist von der Verwaltung, selbst vom Direktor, be- stritten. Von mir aus gesehen, ist das keine Frage. Ich bin nicht dabeigewesen; aber tatsächlich ist es so, dass auf jeden Fall 10 Stellen abgebaut werden.
In bezug auf die künftige Tätigkeit: Die Alkoholverwaltung wird sicher nicht von sich aus Hanf anpflanzen und Drogen produzie- ren. Darauf können Sie sich verlassen! Aber ich finde es auch richtig, wenn nach den Diskussionen, die heute geführtwerden, solche Ueberlegungen einbezogen werden. Schliesslich muss die Verwaltung auch an die Zukunft denken. Sie soll nicht über- rascht werden, wenn plötzlich irgendwelche Begehren an sie herangetragen werden. Das heisst nicht, dass sie selbst tätig wird, aber immerhin: Sie macht sich gewisse Ueberlegungen. Damit hätte ich eigentlich alle Fragen und Probleme ange- schnitten und eine Antwort gegeben.
Ich bitte Sie, dem Voranschlag der Alkoholverwaltung zuzu- stimmen.
Bundesbeschluss über den Voranschlag der Alkoholver- waltung für das Geschäftsjahr 1993/94 Arrêté fédéral approuvant le budget de la Régie des al- cools pour l'exercice 1993/94
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1-3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1-3 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 101 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
93.027
SBB. Geschäftsbericht und Rechnungen 1992 CFF. Gestion et comptes 1992
Botschaft und Beschlussentwurf vom 21. April 1993 Message et projet d'arrêté du 21 avril 1993
Bezug bei der Generaldirektion SBB, Hochschulstrasse 6, 3030 Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des CFF, Hochschulstrasse 6, 3030 Bern
Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Leuenberger Ernst, Berichterstatter: Namens der Finanzkom- mission nehme ich zu den Rechnungen 1992 der Schweizeri- schen Bundesbahnen Stellung.
Es mag nützlich sein, hier festzuhalten, was die folgende De- batte leisten und was sie schlicht und einfach nicht leisten kann. Es muss ohne Umschweife einmal mehr festgestellt wer- den, dass die verkehrspolitischen Grundsatzdebatten wohl in erster Linie durch die Kommission für Verkehr und Fernmelde- wesen zu führen sind und dass dann die GPK einerseits und die Finanzkommission andererseits ihre Kontrollaufgaben wahrnehmen. Es wäre wohl wenig hilfreich, hier ohne vertiefte Vorbereitung durch die Kommission für Verkehr und Fernmel- dewesen als Fachorgan beispielsweise eine Debatte über die Nachbearbeitung von Volksentscheiden - ich denke an die «Bahn 2000», an die Neat - zu führen. Eine solche Debatte be- darf intensivster Vorbereitung. Die Finanzkommission wäre nicht in der Lage - es gehört auch nicht zu ihren Aufgaben -, diese Vorarbeiten zu leisten.
Im übrigen werden die wichtigen verkehrspolitischen Fragen sicher im Rahmen des nächsten Leistungsauftrages zu erör- tern sein, und seit heute mittag wissen wir ja, dass in Bälde ein Leitbild vorgelegt wird, das dann durch die zuständigen parla- mentarischen Organe vorberaten und durch das Plenum al- lenfalls nachberaten wird.
Unsere Aufgabe hier und jetzt ist es, die Rechenschaftsablage über das Geschäftsjahr 1992 zu diskutieren und darüber Be- schluss zu fassen. Wir haben zu prüfen und zu diskutieren, ob der Mitteleinsatz im Jahre 1992 optimal war. Wir haben das Rechnungsergebnis mit dem Budget zu vergleichen. Wir ha-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Alkoholverwaltung. Voranschlag 1993/94 Régie des alcools. Budget 1993/94
In
Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.015
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
01.06.1993 - 14:30
Date
Data
Seite
863-867
Page
Pagina
Ref. No
20 022 737
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