E 28 avril 1993
292
Interpellation Uhlmann
schaftlichen Aufschwung, das hat sich im Kanton Freiburg mit der N 12 deutlich gezeigt. Dass andere Kantone ebenfalls von diesem Effekt profitieren möchten, ist verständlich und ein be- rechtigtes Anliegen.
Die finanziellen Engpässe in der eidgenössischen Politik wer- den eine Erstreckung des Bauprogrammes wahrscheinlich machen. Aus den vorher genannten Gründen scheint es mir sinnvoll, die Mittel prioritär nun zuerst in der Westschweiz ein- zusetzen.
Ich empfehle dem Bundesrat deshalb, das Strassenbaupro- gramm der nächsten Jahre in diesem Sinne zu gestalten.
Bundespräsident Ogi: Die Empfehlung kann entgegenge- nommen werden.
Das vierte langfristige Bauprogramm vom 1. April 1992 - es ist kein Aprilscherz - sieht für die Westschweiz folgende Zielset- zungen vor:
Fertigstellung der im Bau weit fortgeschrittenen Umfahrung von Genf (N 1a), Neuenburg (N 5) und Sion (N 9), Weiterbau der Abschnitte Neuenburg-St-Blaise (N 5), Sion-Sierre (N 9), weiter hinauf kommen wir möglicherweise nicht, weil die Ober- walliser noch Schwierigkeiten haben und machen; Umfah- rung Murten-Faoug (N 1), Glovelier-Pruntrut und Tavannes- La Heutte (N 16); Schliessen der Lücken in der N 1 zwischen Yverdon und Murten sowie Ausbau des Teilstückes Grauholz Das beansprucht jährlich mehrere hundert Millionen Franken. Ich bitte Sie, beim Budget daran zu denken, dass Sie eine Empfehlung eingereicht haben.
Ueberwiesen - Transmis
92.3556
Interpellation Uhlmann Revision der Verordnung über die Nationalstrassen Révision de l'ordonnance sur les routes nationales
Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1992 Ist der Bundesrat gewillt, auf die Neufestsetzung der Beiträge des Bundes für den Bau der Nationalstrassen zu verzichten und diese bis zur Fertigstellung des Nationalstrassennetzes auf ihrer jetzigen Höhe zu belassen?
Texte de l'interpellation du 17 décembre 1992
Le Conseil fédéral est-il disposé à renoncer à modifier le mon- tant des contributions versées par la Confédération pour la construction des routes nationales et à les maintenir par conséquent au niveau actuel jusqu'à l'achèvement du réseau de ces routes?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Uhlmann: Der Bundesrat beabsichtigt bekanntlich, mit der Revision der Verordnung über die Nationalstrassen auch die Beitragssätze des Bundes für den Bau der Nationalstrassen neu festzusetzen, nachdem dies am 9. Februar 1962 erstmals und gleichzeitig auch letztmals geschehen ist Die Neufestset- zung sieht natürlich vor - wie könnte es anders sein -, die Bun- desbeiträge tiefer anzusetzen.
Ich frage deshalb den Bundesrat an: Ist er bereit, auf diese Herabsetzung der Beiträge zu verzichten, und zwar bis die Na- tionalstrassen fertiggestellt sind?
Kurz zur Begründung: Dieser plötzliche Wechsel ist in mehrfa- cher Weise stossend. Die erstmalige Anwendung des um 50 Prozent niedrigeren Beitragssatzes ergibt eine klar rechts- ungleiche Behandlung: 82 Prozent des schweizerischen Na-
tionalstrassennetzes sind ohne diesen Minimalsatz erstellt worden, und für die restlichen 18 Prozent soll der Satz nun plötzlich anders angesetzt werden.
Das schweizerische Nationalstrassennetz wurde nach Priori- täten erstellt, zu Recht natürlich. Zuerst nahm man die Haupt- achsen in Angriff und jene Abschnitte, mit welchen auf dem Hauptstrassennetz die grössten Entlastungseffekte erzielt werden konnten. Erst in zweiter Linie baute man jene Ab- schnitte, mit denen man einen Abbau der regionalen Dispari- täten erreichen wollte. Die Prioritätenliste wurde vom Bund also ganz klar vorgegeben.
Wer nun also zuletzt an die Reihe kommt, ist - oder wäre - der doppelt Geprellte, nicht nur, weil seine Nationalstrasse zuletzt erstellt wird, sondern weil er dafür auch noch die höheren Ko- sten zu tragen hat. Er läuft völlig unverschuldet in höhere Bei- tragssätze der Kantone hinein. Ganz und gar unverständlich wäre dieser Schritt des Bundesrates angesichts der beschlos- senen Benzinpreiserhöhung um 20 Rappen pro Liter - und zwar mit dem erklärten Ziel, dem Strassenbau mehr Mittel zu- kommen zu lassen - und angesichts des Beschlusses der eid- genössischen Räte, das Nationalstrassennetz nun rasch und unter Einsatz grösserer Kredittranchen zu vollenden.
Ich frage also den Bundesrat an: Ist er bereit, auf die Revision der Beitragssätze zu verzichten?
Bundespräsident Ogi: Ich danke Herrn Uhlmann, dass er jetzt seine Interpellation begründet hat Sie wurde unbegründet eingereicht. Es gibt aber eine gleichlautende Interpellation im Nationalrat von Herrn Raggenbass.
Ich möchte Ihnen vor dem Schluss der Sitzung folgendes zum Nachdenken mit auf den Weg geben: Wenn wir heute über die finanzielle Situation nur jammern, muss der Bundesrat sowohl beim Budget als auch auf dem Gesetzesweg gewisse Aende- rungen in Angriff nehmen, nicht zuletzt aufgrund Ihrer Anträge und Ihrer Bemerkungen.
Nun auf Ihre Frage eine klare Antwort: Ein Verordnungsent- wurf sah für die meisten Kantone in der Tat tiefere Beitrags- sätze vor. Die betroffenen Kantone haben sich dann sehr hef- tig dagegen gewehrt. Es gibt Vertreter von anderen Kantonen, die das auch wissen. Die vorgebrachten Einwände sind von Gewicht und müssen daher eingehend geprüft werden. Zu be- rücksichtigen sind bei dieser Beurteilung die gesetzlichen Vor- gaben, der Finanzhaushalt des Bundes - man kann nicht im- mer nur dem Bund sagen: spare, spare, und dann nicht bereit sein, die Konsequenzen zu tragen -, aber auch die Interessen der Kantone.
Erst das Ergebnis dieser Abklärungen, Herr Uhlmann, wird zeigen, ob und gegebenenfalls wie die Beitragssätze zu än- dern wären. Bis jetzt sind sie nicht geändert worden, die Arbeit ist nicht abgeschlossen, die umfassende Abklärung ist noch im Gange, und ich möchte dieser umfassenden Abklärung nicht vorgreifen; ich kenne das Problem. Immerhin ist zu er- wähnen, dass einige Kantone von der Neufestsetzung profitie- ren würden. Sie haben sich auch schon darüber beklagt, dass der Bundesrat erst die Beitragssätze für den Betrieb, nicht aber diejenigen für den Bau in Kraft gesetzt hat. Den einen passt es, den anderen passt es nicht.
Deshalb werden wir mit aller Gründlichkeit, Herr Uhlmann, die Bereiche der gesetzlichen Vorgaben, den Finanzhaushalt des Bundes - da haben Sie ja die Budgethoheit, ich möchte Ihnen das in Erinnerung rufen - und die Interessen der Kantone ge- geneinander abwägen und dann entscheiden.
Uhlmann: Ich zweifle nicht an der Gründlichkeit der Abklärun- gen. Ich möchte aber immerhin sagen, dass mich die Antwort nur teilweise befriedigen kann, weil ich ja nicht weiss, was dann schlussendlich beschlossen wird. Ich möchte den Bun- desrat immerhin daran erinnern, dass doch sehr viele West- schweizer Kantone vom gleichen Problem betroffen sind.
Schluss der Sitzung und der Session um 13.45 Uhr Fin de la séance et de la session à 13 h 45
Herausgeber: Dokumentationszentrale der Bundesversammlung Dienst für das Amtliche Bulletin Chefredaktor: Dr. François Comment Druck und Expedition: BUGRA SUISSE Buechler Grafino AG, 3084 Wabern Abonnemente: EDMZ, 3000 Bern
Editeurs: Centrale de documentation de l'Assemblée fédérale Service du Bulletin officiel Rédacteur en chef: Dr François Comment Impression et expédition: BUGRA SUISSE Buechler Grafino SA, 3084 Wabern Abonnements: OCFIM, 3000 Berne
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Uhlmann Revision der Verordnung über die Nationalstrassen Interpellation Uhlmann Révision de l'ordonnance sur les routes nationales
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Aprilsession
Session
Session d'avril
Sessione
Sessione di aprile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
92.3556
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
28.04.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
292-296
Page
Pagina
Ref. No
20 022 731
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.