Recommendation on prioritizing highway construction in Western Switzerland

20022730Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)28.04.1993Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Council of States discussed Simmen's recommendation requesting that federal funds for national road construction be used primarily to complete the network in Western Switzerland. After debate on regional disparities, economic development, and budget limits, the recommendation was accepted and transmitted. The Federal Council indicated ongoing planning priorities for Western Switzerland and explained that funding questions would remain part of future budget discussions. A related motion was rejected, while an interpellation on national road contribution rates was answered by the Federal Council without a final change announced.

Omnilex-Regeste

Parliamentary recommendation concerning allocation of federal road-construction funds; the chamber may endorse a political recommendation aimed at prioritizing completion of network gaps in a specific region. The debate balances regional cohesion, economic catch-up, and budgetary constraints, but does not itself determine funding law; it merely transmits a political instruction or request to the Federal Council (consid. none).

Gesamter Gesetzestext

  1. April 1993 S

291

Empfehlung Simmen

nen in diesem Verfahren - Herr Büttiker - nicht einfach eine Massnahme, beispielsweise die Tunnels, jetzt schon be- schliessen; das können wir nicht vorwegnehmen.

  1. Zur Bemerkung von Herrn Cottier möchte ich folgendes sa- gen: Die Ueberprüfung des Konzepts ist Sache der SBB und der Verwaltung. Es ist aber Aufgabe des Bundesrates, die poli- tischen Entscheide zu treffen. Ich habe Ihrer Regierung ge- schrieben, dass ich sehr gerne bereit bin, mit ihr zusammen- zukommen, wenn die Anträge der SBB vorliegen. Das ist vor Ende Juni 1993 nicht möglich. Wie ich Ihnen in Aussicht ge- stellt habe, werden die SBB die Anträge bis Ende Juni 1993 vorlegen. Der Bundesrat wird danach alle erwähnten Kri- terien - Verkehrspolitik, Raumordnung, Kohäsion der ver- schiedenen Landesgegenden - berücksichtigen.

Aber Herr Cottier ist etwas weit gegangen; der «Röstigraben» wurde von ihm durch eine «mur» ersetzt; ich bitte Sie, diese «mur» nicht jetzt schon zu sehen. Es ist heute noch nichts ent- schieden.

  1. In bezug auf die Einladung von Frau Simmen: Es ist natür- lich eine andere Ausgangslage, Frau Simmen. Meine EG-Kol- legen hatten zum Teil noch nie Berge gesehen, währenddem ich den Oberaargau und das Wasseramt sehr gut kenne. Hier müssen Sie vielleicht eine kleine Differenzierung anstellen. Ich bin etwas überrascht, dass Sie mir diese Einladung öffentlich überreichen, nachdem mir Ihre Baudirektorin einen persönli- chen Brief geschrieben hat.

Ich werde selbstverständlich alle Umweltanliegen prüfen. Auch die Probleme der betroffenen Menschen, Frau Simmen, werden wir berücksichtigen. Dazu ist das Verfahren da, und dazu braucht es keine Motion. Ich kenne die Gegend sehr gut. Ich kenne auch Aeschi gut Meine Mutter kommt aus dieser Region. Ich werde mir aber vorbehalten, die entsprechenden Orte so zu besichtigen, wie ich es als richtig erachte. Ich kann nicht mit jedem Einsprecher eine Besichtigung mit dem Velo oder zu Fuss durchführen. Aber wenn meine Mitarbeiter den Antrag stellen, werde ich den Weg wählen, der mir richtig scheint, und werde hoffentlich auch richtig entscheiden. Nur: In dieser Situation kann ich gar nicht richtig entscheiden, wenn ich Ihnen allen zuhöre.

Im übrigen wird das EVED im Rahmen des Plangenehmi- gungsverfahrens prüfen, ob die Umweltschutzgesetz- gebung - wie das Herr Büttiker noch einmal zum Ausdruck ge- bracht hat - mit dem SBB-Projekt, wie es vorgelegt wurde, tat- sächlich verletzt wurde. Sie können das im Moment nicht be- haupten. Sie dürfen auch nicht nur Fürsprecher Ihrer Region, Ihres Dorfes sein. Sie müssen die Verantwortung für das ganze Land tragen und an die finanziellen Auswirkungen denken.

Herr Salvioni hat ein gutes Beispiel vorgelegt Jetzt haben die Ingenieure eine neue Neat-Linie im Tessin ausgearbeitet, ei- nen Tunnel von Biasca bis nach Chiasso. Das geht doch ein- fach nicht! Ich bitte Sie, im Interesse des Landes zu stimmen und nicht nur im Interesse Ihrer Region. Sagen Sie den Leuten in Ihren Regionen, dass sie vernünftig sein und mit beiden Bei- nen auf dem Boden bleiben müssen, dass sie die ökologische Verantwortung mit ökonomischer Vernunft verbinden müssen.

Wir hatten letzte Woche eine Sitzung der nationalrätlichen Kommission in Solothurn. Dort sagte ein Nationalrat, es garan- tiere ja niemand, dass nicht in einigen Jahren Häuser in dieser Region gebaut würden, wenn wir keine Bahn bauten. Ich bitte Sie, auch das zu beachten.

Ich bitte Sie dringend, die Motion abzulehnen. Ich bitte Sie dringend, das Postulat zu akzeptieren.

Initiative 91.306

Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben.

Zustimmung - Adhésion

An den Nationalrat - Au Conseil national

Postulat 93.3035 Ueberwiesen - Transmis

Motion 93.3036

Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen

4 Stimmen 22 Stimmen

92.3502

Empfehlung Simmen Nationalstrassenbau in der Westschweiz

Recommandation Simmen Construction des routes nationales en Suisse romande

Wortlaut der Empfehlung vom 9. Dezember 1992 Anlässlich der Abstimmung vom 6. Dezember 1992 hat sich ein schweres Auseinanderklaffen von Westschweiz einerseits und Inner- und Ostschweiz andererseits gezeigt Ein Grund unter anderen hierfür ist die in der Westschweiz be- deutend schlechtere Wirtschaftslage, welche auch auf die schlechtere verkehrsmässige Erschliessung dieses Landes- teiles zurückzuführen ist. Ich ersuche daher den Bundesrat, die Mittel für den Nationalstrassenbau in erster Linie für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes in der Westschweiz zu verwenden, um ein wirtschaftliches Aufholen dieser Region nach Möglichkeit zu beschleunigen.

Texte de la recommandation du 9 décembre 1992

La votation du 6 décembre 1992 a fait apparaître un grave cli- vage entre la Suisse romande et la Suisse centrale et orientale. Ce clivage s'explique notamment par le fait que la situation économique en Suisse romande est nettement plus mauvaise qu'en Suisse alémanique. Or, cette réalité est en partie due au développement moins avancé du réseau routier en Roman- die. C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral d'utiliser les fonds destinés à la construction des routes nationales en priorité pour l'achèvement du réseau en Suisse romande, afin d'accé- lérer autant que possible la relance de l'économie dans cette région.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun

Frau Simmen: Der 6. Dezember 1992 hat einmal mehr ein Ab- stimmungsergebnis gebracht, das die Westschweiz - ver- stärkt durch die beiden Basel - in Gegensatz zur Deutsch- schweiz gesetzt hat. Wir haben gestern ohne Gegenstimme eine Motion überwiesen, die den Bundesrat beauftragt, Mass- nahmen zur Verbesserung der gegenseitigen Verständigung auf den verschiedensten Gebieten zu ergreifen.

Der Motionär hat in seiner Begründung darauf hingewiesen, dass die Westschweiz bei Abstimmungen immer wieder in die Minderheit versetzt wird, dies auch auf Gebieten, die keinen ei- gentlich kulturellen Inhalt haben. Ein solches Gebiet ist zum Beispiel die Verkehrspolitik, insbesondere der Nationalstras- senbau.

In der Deutschschweiz ist die Skepsis gegenüber weiteren Na- tionalstrassen weit verbreitet. Das hat allerdings nicht nur mit ökologischen Aspekten zu tun, sondern - bis zu einem gewis- sen Grad - auch mit der Sättigung der Habenden. Die Deutschschweiz ist weitgehend erschlossen und hat neben den Nachteilen durchaus auch die Vorteile der Erschliessung. Anders ist es in der Westschweiz, die noch immer auf eine Schliessung der Lücken im Nationalstrassennetz wartet. An- schluss an das Nationalstrassennetz bedeutet eben auch wirt-

E 28 avril 1993

292

Interpellation Uhlmann

schaftlichen Aufschwung, das hat sich im Kanton Freiburg mit der N 12 deutlich gezeigt. Dass andere Kantone ebenfalls von diesem Effekt profitieren möchten, ist verständlich und ein be- rechtigtes Anliegen.

Die finanziellen Engpässe in der eidgenössischen Politik wer- den eine Erstreckung des Bauprogrammes wahrscheinlich machen. Aus den vorher genannten Gründen scheint es mir sinnvoll, die Mittel prioritär nun zuerst in der Westschweiz ein- zusetzen.

Ich empfehle dem Bundesrat deshalb, das Strassenbaupro- gramm der nächsten Jahre in diesem Sinne zu gestalten.

Bundespräsident Ogi: Die Empfehlung kann entgegenge- nommen werden.

Das vierte langfristige Bauprogramm vom 1. April 1992 - es ist kein Aprilscherz - sieht für die Westschweiz folgende Zielset- zungen vor:

Fertigstellung der im Bau weit fortgeschrittenen Umfahrung von Genf (N 1a), Neuenburg (N 5) und Sion (N 9), Weiterbau der Abschnitte Neuenburg-St-Blaise (N 5), Sion-Sierre (N 9), weiter hinauf kommen wir möglicherweise nicht, weil die Ober- walliser noch Schwierigkeiten haben und machen; Umfah- rung Murten-Faoug (N 1), Glovelier-Pruntrut und Tavannes- La Heutte (N 16); Schliessen der Lücken in der N 1 zwischen Yverdon und Murten sowie Ausbau des Teilstückes Grauholz Das beansprucht jährlich mehrere hundert Millionen Franken. Ich bitte Sie, beim Budget daran zu denken, dass Sie eine Empfehlung eingereicht haben.

Ueberwiesen - Transmis

92.3556

Interpellation Uhlmann Revision der Verordnung über die Nationalstrassen Révision de l'ordonnance sur les routes nationales

Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1992 Ist der Bundesrat gewillt, auf die Neufestsetzung der Beiträge des Bundes für den Bau der Nationalstrassen zu verzichten und diese bis zur Fertigstellung des Nationalstrassennetzes auf ihrer jetzigen Höhe zu belassen?

Texte de l'interpellation du 17 décembre 1992

Le Conseil fédéral est-il disposé à renoncer à modifier le mon- tant des contributions versées par la Confédération pour la construction des routes nationales et à les maintenir par conséquent au niveau actuel jusqu'à l'achèvement du réseau de ces routes?

Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun

Uhlmann: Der Bundesrat beabsichtigt bekanntlich, mit der Revision der Verordnung über die Nationalstrassen auch die Beitragssätze des Bundes für den Bau der Nationalstrassen neu festzusetzen, nachdem dies am 9. Februar 1962 erstmals und gleichzeitig auch letztmals geschehen ist Die Neufestset- zung sieht natürlich vor - wie könnte es anders sein -, die Bun- desbeiträge tiefer anzusetzen.

Ich frage deshalb den Bundesrat an: Ist er bereit, auf diese Herabsetzung der Beiträge zu verzichten, und zwar bis die Na- tionalstrassen fertiggestellt sind?

Kurz zur Begründung: Dieser plötzliche Wechsel ist in mehrfa- cher Weise stossend. Die erstmalige Anwendung des um 50 Prozent niedrigeren Beitragssatzes ergibt eine klar rechts- ungleiche Behandlung: 82 Prozent des schweizerischen Na-

tionalstrassennetzes sind ohne diesen Minimalsatz erstellt worden, und für die restlichen 18 Prozent soll der Satz nun plötzlich anders angesetzt werden.

Das schweizerische Nationalstrassennetz wurde nach Priori- täten erstellt, zu Recht natürlich. Zuerst nahm man die Haupt- achsen in Angriff und jene Abschnitte, mit welchen auf dem Hauptstrassennetz die grössten Entlastungseffekte erzielt werden konnten. Erst in zweiter Linie baute man jene Ab- schnitte, mit denen man einen Abbau der regionalen Dispari- täten erreichen wollte. Die Prioritätenliste wurde vom Bund also ganz klar vorgegeben.

Wer nun also zuletzt an die Reihe kommt, ist - oder wäre - der doppelt Geprellte, nicht nur, weil seine Nationalstrasse zuletzt erstellt wird, sondern weil er dafür auch noch die höheren Ko- sten zu tragen hat. Er läuft völlig unverschuldet in höhere Bei- tragssätze der Kantone hinein. Ganz und gar unverständlich wäre dieser Schritt des Bundesrates angesichts der beschlos- senen Benzinpreiserhöhung um 20 Rappen pro Liter - und zwar mit dem erklärten Ziel, dem Strassenbau mehr Mittel zu- kommen zu lassen - und angesichts des Beschlusses der eid- genössischen Räte, das Nationalstrassennetz nun rasch und unter Einsatz grösserer Kredittranchen zu vollenden.

Ich frage also den Bundesrat an: Ist er bereit, auf die Revision der Beitragssätze zu verzichten?

Bundespräsident Ogi: Ich danke Herrn Uhlmann, dass er jetzt seine Interpellation begründet hat Sie wurde unbegründet eingereicht. Es gibt aber eine gleichlautende Interpellation im Nationalrat von Herrn Raggenbass.

Ich möchte Ihnen vor dem Schluss der Sitzung folgendes zum Nachdenken mit auf den Weg geben: Wenn wir heute über die finanzielle Situation nur jammern, muss der Bundesrat sowohl beim Budget als auch auf dem Gesetzesweg gewisse Aende- rungen in Angriff nehmen, nicht zuletzt aufgrund Ihrer Anträge und Ihrer Bemerkungen.

Nun auf Ihre Frage eine klare Antwort: Ein Verordnungsent- wurf sah für die meisten Kantone in der Tat tiefere Beitrags- sätze vor. Die betroffenen Kantone haben sich dann sehr hef- tig dagegen gewehrt. Es gibt Vertreter von anderen Kantonen, die das auch wissen. Die vorgebrachten Einwände sind von Gewicht und müssen daher eingehend geprüft werden. Zu be- rücksichtigen sind bei dieser Beurteilung die gesetzlichen Vor- gaben, der Finanzhaushalt des Bundes - man kann nicht im- mer nur dem Bund sagen: spare, spare, und dann nicht bereit sein, die Konsequenzen zu tragen -, aber auch die Interessen der Kantone.

Erst das Ergebnis dieser Abklärungen, Herr Uhlmann, wird zeigen, ob und gegebenenfalls wie die Beitragssätze zu än- dern wären. Bis jetzt sind sie nicht geändert worden, die Arbeit ist nicht abgeschlossen, die umfassende Abklärung ist noch im Gange, und ich möchte dieser umfassenden Abklärung nicht vorgreifen; ich kenne das Problem. Immerhin ist zu er- wähnen, dass einige Kantone von der Neufestsetzung profitie- ren würden. Sie haben sich auch schon darüber beklagt, dass der Bundesrat erst die Beitragssätze für den Betrieb, nicht aber diejenigen für den Bau in Kraft gesetzt hat. Den einen passt es, den anderen passt es nicht.

Deshalb werden wir mit aller Gründlichkeit, Herr Uhlmann, die Bereiche der gesetzlichen Vorgaben, den Finanzhaushalt des Bundes - da haben Sie ja die Budgethoheit, ich möchte Ihnen das in Erinnerung rufen - und die Interessen der Kantone ge- geneinander abwägen und dann entscheiden.

Uhlmann: Ich zweifle nicht an der Gründlichkeit der Abklärun- gen. Ich möchte aber immerhin sagen, dass mich die Antwort nur teilweise befriedigen kann, weil ich ja nicht weiss, was dann schlussendlich beschlossen wird. Ich möchte den Bun- desrat immerhin daran erinnern, dass doch sehr viele West- schweizer Kantone vom gleichen Problem betroffen sind.

Schluss der Sitzung und der Session um 13.45 Uhr Fin de la séance et de la session à 13 h 45

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Empfehlung Simmen Nationalstrassenbau in der Westschweiz Recommandation Simmen Construction des routes nationales en Suisse romande

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Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1993

Année

Anno

Band

II

Volume

Volume

Session

Aprilsession

Session

Session d'avril

Sessione

Sessione di aprile

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3502

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

28.04.1993 - 08:00

Date

Data

Seite

291-292

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Ref. No

20 022 730

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Schlagwörter

regional cohesiontransport infrastructurebudget allocationeconomic developmentparliamentary recommendationnational roads

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether Simmen's recommendation on prioritizing national road construction funds in Western Switzerland should be adopted.

Extrahierter Entscheid

The Council accepted the recommendation and transmitted it to the National Council.

Extrahierte Begründung

The recommendation was supported on grounds of regional cohesion, economic disparities, and the need to complete gaps in the network, while the Federal Council noted current construction priorities and budget constraints.

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