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Empfehlung Simmen
nen in diesem Verfahren - Herr Büttiker - nicht einfach eine Massnahme, beispielsweise die Tunnels, jetzt schon be- schliessen; das können wir nicht vorwegnehmen.
Aber Herr Cottier ist etwas weit gegangen; der «Röstigraben» wurde von ihm durch eine «mur» ersetzt; ich bitte Sie, diese «mur» nicht jetzt schon zu sehen. Es ist heute noch nichts ent- schieden.
Ich werde selbstverständlich alle Umweltanliegen prüfen. Auch die Probleme der betroffenen Menschen, Frau Simmen, werden wir berücksichtigen. Dazu ist das Verfahren da, und dazu braucht es keine Motion. Ich kenne die Gegend sehr gut. Ich kenne auch Aeschi gut Meine Mutter kommt aus dieser Region. Ich werde mir aber vorbehalten, die entsprechenden Orte so zu besichtigen, wie ich es als richtig erachte. Ich kann nicht mit jedem Einsprecher eine Besichtigung mit dem Velo oder zu Fuss durchführen. Aber wenn meine Mitarbeiter den Antrag stellen, werde ich den Weg wählen, der mir richtig scheint, und werde hoffentlich auch richtig entscheiden. Nur: In dieser Situation kann ich gar nicht richtig entscheiden, wenn ich Ihnen allen zuhöre.
Im übrigen wird das EVED im Rahmen des Plangenehmi- gungsverfahrens prüfen, ob die Umweltschutzgesetz- gebung - wie das Herr Büttiker noch einmal zum Ausdruck ge- bracht hat - mit dem SBB-Projekt, wie es vorgelegt wurde, tat- sächlich verletzt wurde. Sie können das im Moment nicht be- haupten. Sie dürfen auch nicht nur Fürsprecher Ihrer Region, Ihres Dorfes sein. Sie müssen die Verantwortung für das ganze Land tragen und an die finanziellen Auswirkungen denken.
Herr Salvioni hat ein gutes Beispiel vorgelegt Jetzt haben die Ingenieure eine neue Neat-Linie im Tessin ausgearbeitet, ei- nen Tunnel von Biasca bis nach Chiasso. Das geht doch ein- fach nicht! Ich bitte Sie, im Interesse des Landes zu stimmen und nicht nur im Interesse Ihrer Region. Sagen Sie den Leuten in Ihren Regionen, dass sie vernünftig sein und mit beiden Bei- nen auf dem Boden bleiben müssen, dass sie die ökologische Verantwortung mit ökonomischer Vernunft verbinden müssen.
Wir hatten letzte Woche eine Sitzung der nationalrätlichen Kommission in Solothurn. Dort sagte ein Nationalrat, es garan- tiere ja niemand, dass nicht in einigen Jahren Häuser in dieser Region gebaut würden, wenn wir keine Bahn bauten. Ich bitte Sie, auch das zu beachten.
Ich bitte Sie dringend, die Motion abzulehnen. Ich bitte Sie dringend, das Postulat zu akzeptieren.
Initiative 91.306
Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben.
Zustimmung - Adhésion
An den Nationalrat - Au Conseil national
Postulat 93.3035 Ueberwiesen - Transmis
Motion 93.3036
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
4 Stimmen 22 Stimmen
92.3502
Empfehlung Simmen Nationalstrassenbau in der Westschweiz
Recommandation Simmen Construction des routes nationales en Suisse romande
Wortlaut der Empfehlung vom 9. Dezember 1992 Anlässlich der Abstimmung vom 6. Dezember 1992 hat sich ein schweres Auseinanderklaffen von Westschweiz einerseits und Inner- und Ostschweiz andererseits gezeigt Ein Grund unter anderen hierfür ist die in der Westschweiz be- deutend schlechtere Wirtschaftslage, welche auch auf die schlechtere verkehrsmässige Erschliessung dieses Landes- teiles zurückzuführen ist. Ich ersuche daher den Bundesrat, die Mittel für den Nationalstrassenbau in erster Linie für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes in der Westschweiz zu verwenden, um ein wirtschaftliches Aufholen dieser Region nach Möglichkeit zu beschleunigen.
Texte de la recommandation du 9 décembre 1992
La votation du 6 décembre 1992 a fait apparaître un grave cli- vage entre la Suisse romande et la Suisse centrale et orientale. Ce clivage s'explique notamment par le fait que la situation économique en Suisse romande est nettement plus mauvaise qu'en Suisse alémanique. Or, cette réalité est en partie due au développement moins avancé du réseau routier en Roman- die. C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral d'utiliser les fonds destinés à la construction des routes nationales en priorité pour l'achèvement du réseau en Suisse romande, afin d'accé- lérer autant que possible la relance de l'économie dans cette région.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Frau Simmen: Der 6. Dezember 1992 hat einmal mehr ein Ab- stimmungsergebnis gebracht, das die Westschweiz - ver- stärkt durch die beiden Basel - in Gegensatz zur Deutsch- schweiz gesetzt hat. Wir haben gestern ohne Gegenstimme eine Motion überwiesen, die den Bundesrat beauftragt, Mass- nahmen zur Verbesserung der gegenseitigen Verständigung auf den verschiedensten Gebieten zu ergreifen.
Der Motionär hat in seiner Begründung darauf hingewiesen, dass die Westschweiz bei Abstimmungen immer wieder in die Minderheit versetzt wird, dies auch auf Gebieten, die keinen ei- gentlich kulturellen Inhalt haben. Ein solches Gebiet ist zum Beispiel die Verkehrspolitik, insbesondere der Nationalstras- senbau.
In der Deutschschweiz ist die Skepsis gegenüber weiteren Na- tionalstrassen weit verbreitet. Das hat allerdings nicht nur mit ökologischen Aspekten zu tun, sondern - bis zu einem gewis- sen Grad - auch mit der Sättigung der Habenden. Die Deutschschweiz ist weitgehend erschlossen und hat neben den Nachteilen durchaus auch die Vorteile der Erschliessung. Anders ist es in der Westschweiz, die noch immer auf eine Schliessung der Lücken im Nationalstrassennetz wartet. An- schluss an das Nationalstrassennetz bedeutet eben auch wirt-
E 28 avril 1993
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Interpellation Uhlmann
schaftlichen Aufschwung, das hat sich im Kanton Freiburg mit der N 12 deutlich gezeigt. Dass andere Kantone ebenfalls von diesem Effekt profitieren möchten, ist verständlich und ein be- rechtigtes Anliegen.
Die finanziellen Engpässe in der eidgenössischen Politik wer- den eine Erstreckung des Bauprogrammes wahrscheinlich machen. Aus den vorher genannten Gründen scheint es mir sinnvoll, die Mittel prioritär nun zuerst in der Westschweiz ein- zusetzen.
Ich empfehle dem Bundesrat deshalb, das Strassenbaupro- gramm der nächsten Jahre in diesem Sinne zu gestalten.
Bundespräsident Ogi: Die Empfehlung kann entgegenge- nommen werden.
Das vierte langfristige Bauprogramm vom 1. April 1992 - es ist kein Aprilscherz - sieht für die Westschweiz folgende Zielset- zungen vor:
Fertigstellung der im Bau weit fortgeschrittenen Umfahrung von Genf (N 1a), Neuenburg (N 5) und Sion (N 9), Weiterbau der Abschnitte Neuenburg-St-Blaise (N 5), Sion-Sierre (N 9), weiter hinauf kommen wir möglicherweise nicht, weil die Ober- walliser noch Schwierigkeiten haben und machen; Umfah- rung Murten-Faoug (N 1), Glovelier-Pruntrut und Tavannes- La Heutte (N 16); Schliessen der Lücken in der N 1 zwischen Yverdon und Murten sowie Ausbau des Teilstückes Grauholz Das beansprucht jährlich mehrere hundert Millionen Franken. Ich bitte Sie, beim Budget daran zu denken, dass Sie eine Empfehlung eingereicht haben.
Ueberwiesen - Transmis
92.3556
Interpellation Uhlmann Revision der Verordnung über die Nationalstrassen Révision de l'ordonnance sur les routes nationales
Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1992 Ist der Bundesrat gewillt, auf die Neufestsetzung der Beiträge des Bundes für den Bau der Nationalstrassen zu verzichten und diese bis zur Fertigstellung des Nationalstrassennetzes auf ihrer jetzigen Höhe zu belassen?
Texte de l'interpellation du 17 décembre 1992
Le Conseil fédéral est-il disposé à renoncer à modifier le mon- tant des contributions versées par la Confédération pour la construction des routes nationales et à les maintenir par conséquent au niveau actuel jusqu'à l'achèvement du réseau de ces routes?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Uhlmann: Der Bundesrat beabsichtigt bekanntlich, mit der Revision der Verordnung über die Nationalstrassen auch die Beitragssätze des Bundes für den Bau der Nationalstrassen neu festzusetzen, nachdem dies am 9. Februar 1962 erstmals und gleichzeitig auch letztmals geschehen ist Die Neufestset- zung sieht natürlich vor - wie könnte es anders sein -, die Bun- desbeiträge tiefer anzusetzen.
Ich frage deshalb den Bundesrat an: Ist er bereit, auf diese Herabsetzung der Beiträge zu verzichten, und zwar bis die Na- tionalstrassen fertiggestellt sind?
Kurz zur Begründung: Dieser plötzliche Wechsel ist in mehrfa- cher Weise stossend. Die erstmalige Anwendung des um 50 Prozent niedrigeren Beitragssatzes ergibt eine klar rechts- ungleiche Behandlung: 82 Prozent des schweizerischen Na-
tionalstrassennetzes sind ohne diesen Minimalsatz erstellt worden, und für die restlichen 18 Prozent soll der Satz nun plötzlich anders angesetzt werden.
Das schweizerische Nationalstrassennetz wurde nach Priori- täten erstellt, zu Recht natürlich. Zuerst nahm man die Haupt- achsen in Angriff und jene Abschnitte, mit welchen auf dem Hauptstrassennetz die grössten Entlastungseffekte erzielt werden konnten. Erst in zweiter Linie baute man jene Ab- schnitte, mit denen man einen Abbau der regionalen Dispari- täten erreichen wollte. Die Prioritätenliste wurde vom Bund also ganz klar vorgegeben.
Wer nun also zuletzt an die Reihe kommt, ist - oder wäre - der doppelt Geprellte, nicht nur, weil seine Nationalstrasse zuletzt erstellt wird, sondern weil er dafür auch noch die höheren Ko- sten zu tragen hat. Er läuft völlig unverschuldet in höhere Bei- tragssätze der Kantone hinein. Ganz und gar unverständlich wäre dieser Schritt des Bundesrates angesichts der beschlos- senen Benzinpreiserhöhung um 20 Rappen pro Liter - und zwar mit dem erklärten Ziel, dem Strassenbau mehr Mittel zu- kommen zu lassen - und angesichts des Beschlusses der eid- genössischen Räte, das Nationalstrassennetz nun rasch und unter Einsatz grösserer Kredittranchen zu vollenden.
Ich frage also den Bundesrat an: Ist er bereit, auf die Revision der Beitragssätze zu verzichten?
Bundespräsident Ogi: Ich danke Herrn Uhlmann, dass er jetzt seine Interpellation begründet hat Sie wurde unbegründet eingereicht. Es gibt aber eine gleichlautende Interpellation im Nationalrat von Herrn Raggenbass.
Ich möchte Ihnen vor dem Schluss der Sitzung folgendes zum Nachdenken mit auf den Weg geben: Wenn wir heute über die finanzielle Situation nur jammern, muss der Bundesrat sowohl beim Budget als auch auf dem Gesetzesweg gewisse Aende- rungen in Angriff nehmen, nicht zuletzt aufgrund Ihrer Anträge und Ihrer Bemerkungen.
Nun auf Ihre Frage eine klare Antwort: Ein Verordnungsent- wurf sah für die meisten Kantone in der Tat tiefere Beitrags- sätze vor. Die betroffenen Kantone haben sich dann sehr hef- tig dagegen gewehrt. Es gibt Vertreter von anderen Kantonen, die das auch wissen. Die vorgebrachten Einwände sind von Gewicht und müssen daher eingehend geprüft werden. Zu be- rücksichtigen sind bei dieser Beurteilung die gesetzlichen Vor- gaben, der Finanzhaushalt des Bundes - man kann nicht im- mer nur dem Bund sagen: spare, spare, und dann nicht bereit sein, die Konsequenzen zu tragen -, aber auch die Interessen der Kantone.
Erst das Ergebnis dieser Abklärungen, Herr Uhlmann, wird zeigen, ob und gegebenenfalls wie die Beitragssätze zu än- dern wären. Bis jetzt sind sie nicht geändert worden, die Arbeit ist nicht abgeschlossen, die umfassende Abklärung ist noch im Gange, und ich möchte dieser umfassenden Abklärung nicht vorgreifen; ich kenne das Problem. Immerhin ist zu er- wähnen, dass einige Kantone von der Neufestsetzung profitie- ren würden. Sie haben sich auch schon darüber beklagt, dass der Bundesrat erst die Beitragssätze für den Betrieb, nicht aber diejenigen für den Bau in Kraft gesetzt hat. Den einen passt es, den anderen passt es nicht.
Deshalb werden wir mit aller Gründlichkeit, Herr Uhlmann, die Bereiche der gesetzlichen Vorgaben, den Finanzhaushalt des Bundes - da haben Sie ja die Budgethoheit, ich möchte Ihnen das in Erinnerung rufen - und die Interessen der Kantone ge- geneinander abwägen und dann entscheiden.
Uhlmann: Ich zweifle nicht an der Gründlichkeit der Abklärun- gen. Ich möchte aber immerhin sagen, dass mich die Antwort nur teilweise befriedigen kann, weil ich ja nicht weiss, was dann schlussendlich beschlossen wird. Ich möchte den Bun- desrat immerhin daran erinnern, dass doch sehr viele West- schweizer Kantone vom gleichen Problem betroffen sind.
Schluss der Sitzung und der Session um 13.45 Uhr Fin de la séance et de la session à 13 h 45
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Empfehlung Simmen Nationalstrassenbau in der Westschweiz Recommandation Simmen Construction des routes nationales en Suisse romande
In
Dans
In
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Jahr
1993
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Aprilsession
Session
Session d'avril
Sessione
Sessione di aprile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3502
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
28.04.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
291-292
Page
Pagina
Ref. No
20 022 730
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