Initiative parlementaire. Charte sociale européenne
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N 29 avril 1993
Sechste Sitzung - Sixième séance
Donnerstag, 29. April 1993, Vormittag Jeudi 29 avril 1993, matin
08.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Schmidhalter
91.419
Parlamentarische Initiative (sozialdemokratische Fraktion) Genehmigung der Europäischen Sozialcharta Initiative parlementaire (groupe socialiste) Ratification de la Charte sociale européenne
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 830 hiervor - Voir page 830 ci-devant
Präsident: Es folgen die Fraktionssprecher. Die LdU/EVP- Fraktion lässt mitteilen, dass sie für Folge geben stimmen wird.
Keller Rudolf: Bereits anlässlich des Vernehmlassungsverfah- rens 1978 hat unsere Partei, die Schweizer Demokraten, klar gegen die Genehmigung der Europäischen Sozialcharta Stel- lung bezogen. Die Haltung unserer heutigen SD/Lega-Frak- tion ist unverändert. Weder aus staatspolitischen noch aus so- zialen Gründen drängt sich die Genehmigung der Sozial- charta für unser Land auf.
Diese Sozialcharta ist in verschiedenen Belangen völlig über- holt, veraltet und entspricht nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit. Sie strebt eine europäische Nivellierung an, und vor allem wirkt sie zentralisierend, also bürokratisch, zentrali- stisch. Das Ganze läuft in Richtung einer «Vorschriftitis», einer Bevormundung unseres Landes und seiner Institutionen und auch einer Bevormundung unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen aber ein föderalistisch aufgebautes Europa und las- sen uns diese Bevormundungspolitik nicht gefallen. Unser Land hat im sozialen Bereich einen sehr hohen Stand erreicht. Wir sind sozial fortschrittlich und überall dort, wo es auch un- serer Meinung nach anerkanntermassen noch Lücken gibt - z. B. auf dem Gebiet der neuen Armut, bei der Pensionskasse, im Bereich der AHV/IV -, ist ja unser Parlament laufend daran, entsprechende soziale Verbesserungen vorzunehmen. Jede politische Partei und Bewegung kann von sich aus soziale Postulate aufnehmen und neu in die Diskussion einbringen. Dafür brauchen wir keine undemokratisch gestaltete Sozial- charta, vor allem nicht einen so wertlosen Wisch Papier, an den sich die wenigsten Unterzeichnerländer überhaupt hal- ten. Das ist eine sehr wichtige Bemerkung, die ich hier doch anbringen will. Ich weiss schon, einige EG-Länder unterzeich- nen solche Abkommen einfach so. Da wird doch gar nicht ge- fragt, ob all das, was in dieser schönen Charta steht, in der Realität auch wirklich eingehalten werden kann. Das ist alles Papier, wertloses Papier, und auf diesem Papier stehen sehr viele leere Versprechen. Das ist die Realität dieser Sozial- charta im Jahre 1993.
Wir als Schweizer sollten aber gerade dies viel ernster neh- men. Abgesehen von einigen inhaltlichen Punkten, die wir als Vertreter der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi nicht akzeptieren können, weil diese mit unserem Staatsver- ständnis absolut unvereinbar sind, geht es doch hier für ver- schiedene Leute wiederum nur ums Prestige. Man hat manch- mal das Gefühl, je mehr solche Abkommen und Verträge un- terzeichnet sind, um so besser - egal, ob das nützlich ist oder nicht. Die Vertreter der Regierungsparteien könnten da wohl auch wieder zusätzlich die Beamten etwas beschäftigen. Ha- ben wir das denn eigentlich nötig? Wir meinen: nein. Die Sozi- alcharta widerspricht unserer integralen schweizerischen Neutralität und ist einer für unser Land nach wie vor wün- schenswerten grösstmöglichen Unabhängigkeit diametral entgegengesetzt. Das Ziel der Charta, die allgemeine Stellung des Arbeitnehmers und der Arbeitnehmerin in den Ländern Europas einander anzugleichen, ist zweifellos der Absicht ent- sprungen, einen einheitlichen europäischen Arbeitsmarkt mit voller Freizügigkeit zu schaffen: eine Zielsetzung also, der die Schweiz und vor allem unsere schweizerischen Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer so lange nicht zustimmen dürfen, als noch immer eine Mehrheit unseres Volkes nicht gewillt ist, die Existenz unseres Landes als die eines selbständigen Klein- staates aufzugeben.
Nach Auffassung von Gewerkschaftsführern soll die Sozial- charta ein dynamisches Instrument werden, um den sozialen Fortschritt in unserem Lande voranzutreiben. Tatsächlich be- deuten verschiedene Formulierungen im ersten Teil einen Rückschritt und eine Fahrt ins Ungewisse. Sozialer Fortschritt, verstanden als dauernde Bewegung in Richtung weniger Ar- beit, mehr materielle Güter und Existenzsicherung, wird unter verschiedenen Aspekten zu einem Unternehmen, das ob sei- ner Unbegrenztheit leicht zu einem Kollaps führen könnte. Das wollen wir nicht. Wenn die Sozialcharta zudem dazu dienen soll, den bereits nicht mehr voll vorhandenen prioritären Schutz unserer einheimischen, schweizerischen Arbeitskräfte weiter abzubauen, so wird dies künftig immer mehr zu sozia- len Spannungen in unserem Lande führen.
Wir Schweizer Demokraten verlangen in diesem Zusammen- hang den vorrangigen Schutz unserer Schweizerinnen und Schweizer auf dem Arbeitsmarkt. Das wurde in den letzten Jahren viel zu wenig gefordert. Diesen Vorrang werden wir vor allem auch unter dem Eindruck der steigenden Arbeitslosig- keit künftig vermehrt und mit viel mehr Nachdruck verlangen. Die regierenden Parteien werden Rechenschaft darüber able- gen müssen, weshalb unsere Einheimischen immer weniger Vorrechte haben dürfen, Vorrechte, die in anderen Ländern - auch in Unterzeichnerländern dieser Sozialcharta - selbstver- ständlich sind oder zumindest immer wieder als Selbstver- ständlichkeit dargestellt werden.
Noch kurz zu einigen Artikeln der Europäischen Sozialcharta: Das in Artikel 1 postulierte Recht auf Arbeit ist ja gut, aber dazu gehört auch die Pflicht zu arbeiten. Wir wissen, dass beispiels- weise in der heutigen Zeit leider für viele das Recht auf Arbeit überhaupt nicht mehr garantiert werden kann. Die Verkürzung der Arbeitszeit ist heute - nach Meinung der überwiegenden Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - nicht mehr vorrangiges Ziel. Das haben auch verschiedene Umfra- gen von Arbeitnehmerverbänden gezeigt. Wenn schon wollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tendenziell eher mehr Ferien als weniger Arbeit. Auch auf diesem Gebiet ist die Sozialcharta total veraltet.
Artikel 6 lehnen wir ab. Wir sind gegen die Verankerung des Streikrechts, weil wir nicht italienische oder französische Zu- stände haben wollen, die uns dann wirtschaftlich und politisch um Jahre zurückwerfen, also einen Rückschritt bedeuten. Wir wollen in diesem Bereich fortschrittlich sein und weiterhin die Sozialpartnerschaft pflegen.
In Artikel 12 ist Absatz 4 bedenklich. Es können daraus neue ausländerrechtliche Forderungen entstehen, die für uns Ein- heimische unakzeptabel sind. Auch durch Artikel 18 würde die Zulassungspolitik für Ausländer noch mehr aufgeweicht.
Aus der Sicht der Bürgergemeinden, der Korporationsge- meinden und auch der Arbeitgeber beeinträchtigt Artikel 19 Absatz 4 die Freiheit, für bestimmte Arbeitnehmer - z. B. Ge-
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meindeangestellte oder Korporationsbürger - günstigere Wohnungen und andere Vergünstigungen bereitzustellen. In seinen Auswirkungen ist Artikel 19 durchaus als arbeitneh- merfeindlich einzustufen.
Ich beantrage daher namens unserer Fraktion, die parlamen- tarische Initiative der sozialdemokratischen Fraktion abzuleh- nen, weil sie unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Schaden zufügt, als sie Nutzen bringt. Sollte dennoch auf diese Initiative eingegangen werden, erwarten wir als De- mokraten, dass unser Stimmvolk aufgrund des obligatori- schen Staatsvertragsreferendums über eine so weitreichende Vorlage abstimmen kann.
Hafner Rudolf: Die grüne Fraktion hat sich schon immer für die Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta ausgespro- chen und unterstützt daher die parlamentarische Initiative der sozialdemokratischen Fraktion.
Wir stehen nicht erst heute für die Sozialcharta ein, sondern wir haben uns schon verschiedentlich dafür ausgesprochen und Vorstosse in dieser Richtung unternommen, so unter anderem mit dem Postulat vom 5. Juni 1990, das ausdrücklich eine er- neute Unterbreitung dieses Geschäftes verlangte. 1987 lehnte eine Mehrheit dieses Rates die Sozialcharta ab. Es war dies ei- gentlich ein Affront gegenüber all jenen, die für eine Verbesse- rung der sozialen Bedingungen eintreten, und natürlich auch gegenüber den betroffenen Bevölkerungsteilen, die ein An- recht auf Verbesserungen haben.
Die Sozialcharta ist ja nicht etwas Neues und Singuläres; alle wichtigen Mitglieder des Europarates und somit ein grosser Teil der europäischen Staaten haben diese Sozialcharta be- reits ratifiziert. Von den Kommissionssprechern wurde genü- gend dargestellt, dass nur einige kleine Staaten nicht mitge- macht haben. Ein Abseitsstehen der Schweiz in dieser wichti- gen Frage wäre nur möglich, wenn dafür bedeutende Gründe vorlägen.
Sie wissen, dass ich persönlich durchaus in der Lage bin, in- ternationale Verpflichtungen kritisch zu hinterfragen. Bei der Sozialcharta ist es indessen so, dass mir bei gründlichem Stu- dium der Vorlage keine wichtigen Gründe aufscheinen, die eine Ratifizierung verhindern würden. Wenn Herr Allenspach einen Katalog von möglichen Gründen aufgezählt hat, so hiesse dies eigentlich, dass die Gesetzgebung ein für allemal zementiert wäre und dass im Bereiche des sozialen Rechts keine Fortschritte mehr möglich wären. Das müssen wir aufs schärfste kritisieren.
In anderen Fragen, Stichwort «Europäischer Wirtschafts- raum», waren die meisten Mitglieder der bürgerlichen Fraktio- nen durchaus für Oeffnung und für internationale Solidarität. Das hat jeweils immer so ungeheuer schön getönt.
Beim vorliegenden Geschäft wird sich nun zeigen, ob dies nur Lippenbekenntnisse waren oder ob den Worten wirklich Taten folgen. Für einmal hoffen ich und die grüne Fraktion minde- stens, dass die Worte und Beteuerungen nicht nur selektiv ge- meint waren und dass sie - angesprochen sind die Bürgerli- chen - nicht nur gerade dort zustimmen, wo es ihren finanziel- len Interessen entspricht, sondern auch dort, wo es wirklich um soziale Verbesserungen geht.
Ueber den Inhalt der Europäischen Sozialcharta selber braucht man nicht mehr viel zu sagen. Es scheint in der heuti- gen Zeit schlicht unmöglich, gegen so selbstverständliche Rechte und Grundsätze zu sein wie das Recht auf gerechte Ar- beitsbedingungen, Schutz für Kinder und Jugendliche, Schwangerschaftsurlaub, Recht auf Schutz der Gesundheit usw. Ich verstehe meinen Vorredner Rudolf Keller nicht ganz, wenn er meint, in der Schweiz sei alles so gut, es seien keine Verbesserungen möglich. Ich erinnere daran, dass gerade in der Schweiz die Frage des Schwangerschaftsurlaubs noch ungenügend geregelt ist. Hier sollten wir im Interesse der Be- troffenen Fortschritte machen.
Nun bestehen gewichtige Unterschiede gegenüber anderen internationalen Verpflichtungen wie EWR usw., weil die Schweiz grundsätzlich frei ist zu entscheiden, wie sie die Fra- gen im Detail regelt. Wir müssen mit dieser Vorlage auch nicht unsere Volkssouveränität abtreten, wie das bei anderen Fra- gen der Fall ist, sondern es besteht da durchaus ein gewichti-
ger Spielraum für die Umsetzung dieser Charta. Diese interna- tionalen Verpflichtungen sind also anders zu betrachten, als es beim EWR der Fall war. Deshalb haben wir auch keine Be- denken, hier zuzustimmen.
Leider haben wir in der Schweiz nicht ideale für jedermann Ver- hältnisse, was den sozialen Bereich betrifft. Gemäss verschie- denen Untersuchungen leidet etwa ein Fünftel unser Mitbür- gerinnen und Mitbürger unter der neuen Armut. Das Problem des Schwangerschaftsurlaubs habe ich bereits erwähnt; es ist auch nicht gelöst
Aus diesen Gründen haben wir als Parlament gegenüber der Bevölkerung die Verantwortung, hier wirklich ein Zeichen des Fortschritts zu setzen. Insbesondere sollten wir uns auch in den Fällen, wo dies aufgrund unserer Verfassung möglich ist, mit den Staaten, die die Europäische Sozialcharta bereits un- terzeichnet haben, solidarisch zeigen.
Hier, wo die Rahmenbedingungen eine gewisse Flexibilität er- möglichen, ist es der grünen Fraktion ernst damit, für die inter- nationale Zusammenarbeit einzustehen.
Weil Ihnen der Bundesrat eine entsprechende Botschaft schon früher einmal unterbreitet hat, dürfen Sie die Gewissheit haben, dass Sie mit Ihrer Zustimmung zu dieser Sozialcharta absolut keine Revolution auslösen. Es sind relativ kleine, aber doch wichtige Verbesserungen, die mit der Sozialcharta ange- strebt werden.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, der parlamentarischen Initiative der sozialdemokratischen Fraktion zuzustimmen. Die grüne Fraktion wird es einstimmig tun.
Dreher: Herr Kollege Allenspach hat gestern kompetent und abschliessend auf der sachlichen Ebene die Gründe ausge- führt, die uns veranlassen müssen, diese parlamentarische In- itiative der sozialdemokratischen Fraktion zur Genehmigung der Europäischen Sozialcharta abzulehnen.
Herr Keller Rudolf hat es auch sehr treffend gesagt. Es gibt tat- sächlich europäische Staaten, die unterzeichnen einen Ver- trag «einfach so». Sie wissen, wenn Schweizer Politiker im Aus- land aus einer Laune oder aus dem Konferenzverlauf heraus irgend etwas versprochen haben, kommen sie nach Hause und sagen: Jetzt haben wir etwas versprochen, jetzt haben wir Handlungsbedarf. Das unterscheidet uns fundamental von anderen Staaten, etwa von solchen im sonnigen Süden, die diese Dinge unterschreiben, sie dann aber so gestalten und umsetzen, wie es ihnen morgen oder übermorgen wünschbar erscheint, manchmal eben überhaupt nicht.
Im Bericht der Kommission stehen Sätze, wie beispielsweise wir würden in eine «sozialrechtliche Isolation» geraten (Ziff. 3.2.1). Da muss ich also schon sagen, das Wort «Isola- tion» hören wir ja jetzt bis zum Ueberdruss, und wir wissen auch, dass es weitgehend falsch ist. Somit hätten wir also noch die «sozialrechtliche» Isolation. Aber ich glaube, da wir kein sozialpolitisches Entwicklungsland sind, können wir mit dieser sogenannten sozialrechtlichen Isolation sehr gut leben.
Die parlamentarische Initiative der Sozialisten hat einen emi- nent ideologischen Hintergrund. Das wollen wir doch klar se- hen. Es geht doch nur um eines: Warum müssen wir denn diese Sozialcharta ratifizieren? Doch sicher nicht, um berech- tigte soziale Anliegen auszubauen. Die sind weitgehend aus- gebaut; zum Teil müssen wir bereits wieder abbauen, weil man zu lange an das ewige Wirtschaftswachstum geglaubt hat. Es geht doch darum, mit der Ratifizierung einen Hebel für zusätzlichen Staatsinterventionismus zu schaffen, für zusätzli- che neue Regelungen, für zusätzlichen Staatsaufwand, für die Einstellung von mehr Staatspersonal und letztlich für mehr Be- lastung der Wirtschaft und für mehr Umverteilung. Das ist doch der Kern der Sache, um den es am Schluss geht!
Aus allen diesen Gründen wird die einstimmige APS-Fraktion diese parlamentarische Initiative der sozialdemokratischen Fraktion nicht unterstützen. Und es wäre auch gut, wenn sich gewisse Parteien, die in der letzten Zeit keine grossen Wahl- erfolge hatten, wieder einmal überlegen würden, ob sie mit ei- ner Unterstützung dieser parlamentarischen Initiative die Mehrheit ihrer Wähler vertreten oder nicht.
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Mme Brunner Christiane: La Charte sociale européenne date de 1961, elle a été signée par notre pays le 6 mai 1976, mais elle n'a toujours pas été ratifiée par la Suisse à l'heure actuelle. Voilà une excellente démonstration du rythme de la Suisse en matière de politique européenne.
Même pour un instrument aussi peu contraignant que la Charte sociale, même pour un instrument dont l'objectif est clairement une harmonisation minimale dans le domaine de la politique sociale, la Suisse a préféré s'isoler et a manifesté clai- rement sa volonté de ne pas participer aux efforts d'harmoni- sation à l'échelle européenne. Il est temps que cela change. Le vote sur l'Espace économique européen a clairement dé- montré qu'une partie des citoyens et citoyennes ont peur de dispositions dont le caractère est essentiellement économi- que et qu'ils ne se préoccupent guère des répercussions so- ciales et du maintien des acquis sociaux. La peur du dumping social, la peur de perdre sa place de travail et la peur d'un libé- ralisme effréné ont joué un rôle tout aussi important dans les votes négatifs que les craintes sur l'éventuelle perte de souve- raineté.
La ratification de la Charte sociale européenne nous donne l'occasion d'affirmer notre volonté politique que les problèmes économiques ne peuvent trouver de solution si nous n'accor- dons pas les mêmes priorités aux problèmes sociaux. La Charte sociale ne fait que reprendre les objectifs traditionnels de la politique sociale de notre pays: garantir la jouissance des droits sociaux; éliminer les discriminations dans le monde du travail; promouvoir le bien-être de la population. En cette pé- riode de récession et de déstabilisation économiques que nous connaissons dans notre pays, la ratification de la Charte sociale européenne nous donne aussi l'occasion de réaffirmer que ces concepts à la mode que sont la revitalisation et la dé- réglementation ne suffisent pas en eux-mêmes et ne garantis- sent en aucun cas la paix sociale.
Si l'on estime que les partenaires sociaux doivent se mettre d'accord, maintenant ou jamais, sur des bases nouvelles ga- rantissant la paix sociale, il faut aussi, du côté de la majorité bourgeoise, affirmer la volonté de ne pas mettre en cause les valeurs sociales auxquelles nous sommes fondamentalement attachés et sur la base desquelles nous avons aussi construit notre société. La décision d'aujourd'hui au sujet de la ratifica- tion de la Charte sociale européenne nous donne l'occasion de montrer clairement dans quelle direction nous sommes d'accord d'aller et de construire ensemble les fondements d'une société où la prospérité n'est plus une donnée imma- nente.
Après le refus de la population suisse d'adhérer à un projet de coopération économique, il est primordial pour la Suisse elle- même de montrer que, dans le cadre du Conseil de l'Europe, elle souhaite collaborer dans le domaine de l'harmonisation sociale. Cette démarche peut aussi être interprétée par nos partenaires européens comme un engagement stimulant pour favoriser les négociations bilatérales.
La Charte sociale n'est pas un instrument très contraignant. Elle assure aux Etats qui la ratifient toute latitude d'adaptation dans la mesure des progrès de leur législation nationale. La Charte sociale ne comprend pas de dispositions qui peuvent être invoquées directement devant les juridictions nationales, et en ce sens elle ne crée donc pas de droits subjectifs. Elle se distingue fondamentalement d'autres instruments internatio- naux de même type, et elle vise seulement à l'harmonisation minimale des législations nationales dans le domaine des droits sociaux. C'est un programme social, un programme au- quel nous aurions pu nous rallier depuis longtemps.
Si nous donnons suite à l'initiative parlementaire du groupe socialiste, nous aurons encore largement l'occasion de débat- tre de la concrétisation effective de ce programme social. De nombreux adversaires de la ratification de la Charte sociale européenne invoquent le fait que cet instrument est vieillot et dépassé. C'est un argument un peu facile, si l'on tient compte du fait que nous nous penchons à nouveau sur ce texte, plus de trente ans après son élaboration. Et pourtant certaines dis- positions sont restées d'une actualité criante. Dois-je rappeler que l'article 8 de la Charte sociale européenne prévoit l'instau- ration d'un congé maternité payé d'au moins 12 semaines, et
qu'après les espoirs que nous avions fondés à cet égard sur les directives de la Communauté européenne, nous attendons toujours dans notre pays l'introduction dans la loi du droit à un congé maternité dont la durée soit clairement définie, ainsi que son paiement?
Globalement, notre droit social dispose d'un niveau certes comparable à celui des autres pays européens, mais il contient encore quelques lacunes comme celle que je viens de mentionner en matière de maternité.
Quant à l'affirmation des droits syndicaux développés dans la Charte sociale européenne, nous en connaissons la réalisa- tion avant tout par le tissu dense de conventions collectives qui forme l'essentiel du droit du travail dans notre pays. Toute- fois, en cette période sociale qui s'annonce troublée et où les conventions collectives sont de plus en plus remises en cause, il serait bon de réaffirmer les principes fondamentaux contenus dans la Charte sociale européenne: l'utilité de la né- gociation collective et la nécessité de régler les conditions de travail et d'emploi par le biais de conventions collectives de tra- vail; le droit à la reconnaissance des organisations syndicales et du droit d'employer des moyens de lutte au cas où les négo- ciations collectives n'aboutiraient pas. Les travailleurs et les travailleuses de notre pays doivent savoir que ces droits fon- damentaux ont aussi leur pleine valeur en Suisse. La ratifica- tion de la Charte sociale européenne permettrait de leur en rappeler l'existence.
Le groupe socialiste a toujours été favorable à la ratification de la Charte sociale européenne, aujourd'hui plus que jamais. Notre décision de ce jour permettrait à la Suisse de renouer avec l'époque où elle fut pionnière de la protection sociale, avec l'époque où être Suisse était synonyme d'être favorable à la générosité et à la justice sociale.
C'est en ce sens que le groupe socialiste vous demande de bien vouloir donner suite à l'initiative parlementaire du groupe socialiste.
Frau Dormann: In der Debatte über den EWR-Vertrag ist sehr viel vom «europäischen Haus» gesprochen worden. Darunter wurde vor allem die wirtschaftliche Gemeinsamkeit der ver- schiedenen Bewohner und Bewohnerinnen dieses Hauses, das heisst der verschiedenen Vertragspartner, verstanden. Bei der Europäischen Sozialcharta geht es um die sozialrecht- lichen Gemeinsamkeiten der europäischen Bewohner und Bewohnerinnen dieses Hauses.
Was hält uns davon ab, an die Bewohner dieses Hauses, jene im Parterre oder jene in der Attikawohnung, Empfehlungen herauszugeben, wie sich in diesem Europahaus sozial und gut leben lässt? Was hält uns davon ab, Empfehlungen anzu- nehmen, die allen Männern und Frauen in diesem Europa- haus die gleichen Voraussetzungen geben wollen, um einer Arbeit nachzugehen? Was hält uns davon ab, allen Bewoh- nern und Bewohnerinnen dieses Europahauses das gleiche Recht zu geben, für gleiche Arbeit gleichen Lohn zu empfan- gen? Was hält uns davon ab, den Betagten oder Kranken, den Mietern und Mieterinnen dieses Hauses den gleichen sozialen Schutz zu geben? Was hält uns davon ab, den Kindern und Jugendlichen in diesem Europahaus zur Erlernung eines Be- rufes, zur Erreichung ihres Bildungszieles die gleichen Mög- lichkeiten zu geben? Was hält uns davon ab, einem jeden in diesem Europahaus das gleiche Recht auf sichere und ge- sunde Arbeitsbedingungen zu geben? Was hält uns davon ab, jedem Bewohner und jeder Bewohnerin in diesem Europa- haus das Recht auf Schutz der Gesundheit, das Recht auf so- ziale Sicherheit oder das Recht auf Fürsorge zu gewähren, wenn es dem einzelnen aus eigener Initiative nicht möglich ist, die persönlichen Bedürfnisse zu decken? Was hält uns davon ab, den Familien in diesem Europahaus sozialen, gesetzli- chen und wirtschaftlichen Schutz zu gewähren, damit für alle die erforderlichen Voraussetzungen gewährleistet sind, die für die Entfaltung der Familie als einer Grundeinheit der Gesell- schaft notwendig sind? Was hält uns davon ab, jenen Mietern dieses Europahauses Schutz und Beistand zu gewähren, die nur vorübergehend hier wohnen, die für eine Aufgabe oder für Arbeiten geholt wurden, für die sich kein anderer Bewohner dieses Hauses finden liess?
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Das ist, bildlich gesprochen, ein Teil des Inhaltes der Europäi- schen Sozialcharta, und diese möchte der Bundesrat ratifizie- ren. Diese Charta, ein Werk des Europarates, wurde bereits vor 17 Jahren vom Bundesrat unterzeichnet. Bald alle westeu- ropäischen Staaten haben diese Sozialcharta ratifiziert, nur Liechtenstein, San Marino und die Schweiz noch nicht.
Die Europäischen Sozialcharta ist kein Instrument, mit dem sogenannte fremde Vögte und fremde Richter den Bewohnern und Bewohnerinnen dieses Europahauses befehlen können, wie sie ihr soziales Miteinander gestalten müssen. Vielmehr hat sie die Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls aller in diesem Haus als Ziel. Durch die Ausarbeitung dieser Charta werden die sozialen und rechtlichen Praktiken aller Bewohner und Bewohnerinnen in diesem Europahaus aufeinander ab- gestimmt, um möglichst Ungerechtigkeiten zu vermeiden, um allen die gleichen Voraussetzungen und Chancen zu geben, das Leben lebenswert zu gestalten.
Im Gegensatz zur Europäischen Menschenrechtskonvention hat die Europäische Sozialcharta keine rechtsetzende Natur; sie schafft kein unmittelbares Recht. Sie wurde auch nicht mit einer Instanz mit Entscheidungsbefugnis vorgesehen, an wel- che sich der einzelne Bewohner, die einzelne Bewohnerin des Europahauses mit einer Beschwerde oder einer Klage wen- den könnten.
Die Europäische Sozialcharta ist ein konstruktiver Dialog, ein Prozess: Man setzt sich mit anderen Staaten Europas - oder wie bildhaft erwähnt: mit allen Bewohnern und Bewohnerin- nen des Europahauses - dafür ein, dass sich gute soziale und wirtschaftliche Bedingungen für die Menschen Europas gleichmässig weiterentwickeln.
Mit der Ratifizierung dieser Charta verpflichten wir uns, unsere Sozialgesetzgebung im Sinne der Sozialcharta weiterzuent- wickeln, natürlich im Rahmen unserer politischen und wirt- schaftlichen Möglichkeiten. Wir werden also mit der Zustim- mung zur Sozialcharta eine Solidarität mit allen Mieterinnen und Mietern des Europahauses schaffen. Eine Ratifikation wäre ein Tatbeweis für das Ernstnehmen der Nöte der betroffe- nen Menschen in diesem Europahaus. Genau das war Zweck und Ziel des Europarates: Mit der Schaffung der Sozialcharta vor rund dreissig Jahren wollte man eine engere Verbindung zwischen den Mitgliedern des Europarates herstellen, um Ide- ale und Grundsätze zu wahren und zu verwirklichen, den wirt- schaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern, insbesondere durch die Erhaltung und Weiterentwicklung der Menschen- rechte und Grundfreiheiten.
Die Europäische Sozialcharta enthält weitgehend Selbstver- ständlichkeiten - beispielsweise das Recht auf soziale Sicher- heit und auf Fürsorge -, wie wir sie in der Schweiz schon längst praktizieren. Dennoch ist die Charta nicht veraltet, wie von ein- zelnen Gegnern behauptet wird.
Die Bewertung der Vorschläge in der Sozialcharta ist abhän- gig von der Bedeutung, die man ihr insgesamt beimisst. Die Europäische Sozialcharta ist zu einem Zeitpunkt formuliert worden, der vom Glauben an einen stetigen wirtschaftlichen und einen dadurch möglichen sozialen Aufstieg getragen war. In einer solchen Phase bringt die Erfüllung der in der Charta formulierten Rechte keine besonderen Schwierigkeiten mit sich. Ihre Bewährungsprobe hat sie in einer Phase wirtschaftli- cher Rezession abzulegen. Hier kommt der Charta jene Auf- gabe zu, die oft als wichtigste Funktion sozialer Grundrechte verstanden wird, nämlich die Sicherung eines einmal erreich- ten sozialen Standards gegenüber Rückschritten auf Kosten der sozial Schwächeren.
Niemand hier im Saal wird zum Beispiel im Ernst unsere AHV- oder IV-Leistungen ohne Not kürzen wollen. Wenn wir heute der parlamentarischen Initiative «Genehmigung der Europäi- schen Sozialcharta» zustimmen, so bekunden wir damit die Bereitschaft, uns ein zweites Mal mit dem Inhalt dieser Charta auseinanderzusetzen. Nicht alle Richtlinien dieser Charta müssen übernommen werden, nicht alle Richtlinien dieser Charta müssen vorbehaltlos übernommen werden. So wird die CVP-Fraktion zum Beispiel der Ratifizierung der Sozial- charta nur zustimmen, wenn unser geltendes Streikverbot für Beamte durch die Ratifizierung der Sozialcharta nicht tangiert wird. Es wird die Aufgabe der Kommission sein, zu prüfen, wel-
che strittigen Punkte der Charta, die 1987 zur Ablehnung der Ratifizierung führten, durch die Rechtsentwicklung seither er- füllt sind und in welchen Punkten Vorbehalte angebracht wer- den sollen.
Die Mehrheit der CVP-Fraktion wird dieser parlamentarischen Initiative zustimmen, um mit einer weiteren Nichtratifizierung der Sozialcharta nicht auch noch in sozialrechtlicher Hinsicht ein zunehmendes Abseitsstehen der Schweiz in Europa in Kauf nehmen zu müssen.
Die Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta ist ein Gebot der Stunde. Deshalb bitte ich Sie, der parlamentarischen Initia- tive der sozialdemokratischen Fraktion Folge zu geben.
Bortoluzzi: Die Europäische Sozialcharta ist eine Auflistung aller nur denkbaren sozialpolitischen Anliegen; sie entspricht in etwa dem Programm der Sozialdemokratischen Partei im sozialpolitischen Bereich. Ich habe natürlich Verständnis, dass man aus diesem Programmpunkt eine parlamentarische Initiative macht. Dass wir nun dieses Programm nicht verbind- lich unterschreiben wollen, stösst sicher auf Ihr Verständnis.
Es gibt zwei Hauptgründe, warum die SVP-Fraktion die Ge- nehmigung der Europäischen Sozialcharta und damit auch die parlamentarische Initiative der sozialdemokratischen Frak- tion ablehnt.
Zudem sind Bestrebungen im Gange, die Charta der europäi- schen Gerichtsbarkeit zu unterstellen. Keinem Staat dürfte es möglich sein, überhaupt je diesen Wunschkatalog der Umver- teilung auch nur annähernd zu erreichen, denn vor Erreichen dieser Ziele erfolgt voraussichtlich seine Bankrotterklärung. Das sozialpolitische Aushängeschild Europas der sechziger und siebziger Jahre - Schweden - ist das beste Beispiel dafür. Dort wurde versucht, das Recht auf alles Mögliche und Un- mögliche zu verwirklichen. Vergessen hat man dabei, dass dazu auch ein ansehnlicher Teil der Bevölkerung benötigt wird, der die nötigen Mittel für die Forderungen abtritt. Die Be- reitschaft dazu war nicht vorhanden. Steuerhinterziehung in grossem Ausmass und Schattenwirtschaft waren das Resul- tat. Trotz Europäischer Sozialcharta ist Schweden heute sozi- alpolitisch auf dem Rückweg.
Eine Charta zu ratifizieren, deren Zielsetzung unrealistisch ist, scheint uns nicht sinnvoll. Wir werden diese Bestimmungen nicht einhalten können.
Sozialpolitische Möglichkeiten sind vom wirtschaftlichen Wohlergehen abhängig, und jeder Staat sollte ohne Druck ei- ner übergeordneten Stelle eine der Mentalität der Bevölke- rung und seinen wirtschaftlichen sowie politisch-demokra- tischen Abläufen entsprechende Sozialpolitik betreiben können.
Das Recht auf alles ist in dieser Charta in etwa hundert Punk- ten aufgelistet. Es kann nicht gut herauskommen, wenn das Kollektiv aufgerufen ist, immer und überall einzuspringen. Wenn der Staat den einzelnen vor allem und jedem schützt, beginnt der Mensch zu verkümmern.
Ich bitte Sie, die parlamentarische Initiative der sozialdemo- kratischen Fraktion abzulehnen.
M. Chevallaz: Seuls les imbéciles ne changent pas d'avis; en- core faut-il avoir de bonnes raisons pour le faire.
Nous ne commenterons pas les qualités et défauts de la Charte sociale européenne. Nous ne tomberons pas dans le travers évoqué par Mme Brunner Christiane de qualifier cette
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Charte sociale de vieillotte ou dépassée. Nous nous limiterons à dire ceci: le Conseil fédéral avait proposé, en 1983 déjà, de ratifier cette charte. En 1984, pour le Conseil des Etats, en 1987 pour le Conseil national, nos deux Chambres avaient refusé de ratifier la Charte sociale européenne signée en 1976.
En quoi la situation aurait-elle changé, depuis lors, pour justi- fier un tel revirement? En droit notamment, il n'y a aucune nou- velle raison de ratifier maintenant cette charte, pas plus qu'il y a quelques années d'ailleurs. En effet, seules trois disposi- tions de ce que l'on appelle le «noyau dur» de la charte: les arti- cles sur le droit au travail, le droit syndical et le droit de la fa- mille, peuvent être considérées comme conformes à notre or- dre juridique, ce qui est insuffisant pour permettre valablement de ratifier cette Charte sociale, dans la mesure où la partie contractante doit accepter, rappelons-le, cinq dispositions au moins sur sept de ce fameux «noyau dur». Les autres disposi- tions de la charte ne satisfont pas notre ordre juridique, notam- ment en raison de l'interdiction légale de grève pour les fonc- tionnaires fédéraux
Ce qui, visiblement, a changé dans l'optique des initiants so- cialistes depuis 1987, ce n'est donc pas la situation juridique, mais plutôt la situation politique. Cette initiative a été déposée, rappelons-le, dans le cadre de la démarche européenne qui paraissait favoriser les intérêts économiques. La décision né- gative du 6 décembre 1992 remet, à notre avis, les compteurs à zéro. Il nous paraît vraiment peu sage de proposer mainte- nant cette ratification, à moins, bien sûr, que l'on ne caresse d'autres intentions!
Les radicaux et le groupe radical dans sa très grande majorité ne veulent pas de cette politique et vous proposent donc de demeurer conséquents et de ne pas donner suite à cette initia- tive populaire.
Eymann Christoph: Die liberale Fraktion wird der parlamenta- rischen Initiative der sozialdemokratischen Fraktion nicht Folge geben. Sozialpartnerschaft betrachten wir als eine sehr wichtige Grundlage unserer Wirtschaft. Sozialpartnerschaft soll aber ohne enge und detaillierte staatliche Vorschriften ausgestaltet werden können.
Herr Hafner Rudolf, sozialer Fortschritt ist auch ohne Ausbau der Gesetze möglich. Oder anders gesagt: Sozialer Fortschritt ist nicht zwingend die Folge der Ratifizierung der Charta. Die meisten Postulate der Europäischen Sozialcharta sind in un- serem Lande erfüllt, zum Teil ohne staatliche Interventionen. Neuerungen, wie zum Beispiel das Streikrecht für Bundesbe- amte, wären schädlich und sicher nicht notwendig. Das Ni- veau der sozialen Sicherheit ist in unserem Land hoch; es kann nicht von einem offensichtlichen Nachholbedarf gespro- chen werden. Der arbeitstätigen Bevölkerung unseres Landes geht es nicht schlechter als der ausländischen Arbeitnehmer- schaft, im Gegenteil.
Die jetzige Wirtschaftslage verlangt von der Politik Entlastun- gen der Wirtschaft. Zusätzliche Auflagen mit Kostenfolgen für Staat und Wirtschaft müssen vermieden werden. Wenn der Bogen überspannt wird, entstehen nämlich auch Gefahren, z. B. wächst die Schattenwirtschaft.
Bei der Europäischen Sozialcharta handelt es sich um ein In- strument, das wirtschaftliche und soziale Grundrechte in Eu- ropa harmonisieren sollte und dies sicher in der Vergangen- heit auch getan hat. In der Zeit seit 1961 ist aber sehr viel pas- siert Soziale Unterschiede sind kleiner geworden, die Sozial- partnerschaft ist ausgebaut worden. In der heutigen Situation braucht die Schweiz diese Vereinbarung nicht; die angestreb- ten Ziele sind auch so grösstenteils erreicht oder auf anderem Wege zu erreichen.
Wir bitten Sie daher, der parlamentarischen Initiative der sozi- aldemokratischen Fraktion keine Folge zu geben.
Bundi, Berichterstatter: Ich möchte vorausschicken, dass es heute nicht darum geht, dass wir im Detail auf die Materie der Europäischen Sozialcharta eintreten. Das wäre nachher Sa- che der Kommission, die in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesrat und mit der Verwaltung einen entsprechenden Be- schlussentwurf vorzubereiten hätte.
Auf den Einwand von Herrn Kollege Allenspach, wonach fünf
von sieben Punkten des harten Kerns der Europäischen Sozi- alcharta zu akzeptieren sind, haben wir auch schon hingewie- sen. Der Bundesrat beantragte seinerzeit, die Europäische So- zialcharta mit insgesamt drei Vorbehalten im sogenannten harten Kern zu ratifizieren. Er tat dies aufgrund von Ueberprü- fungen, die von Experten angestellt worden waren, welche zur Auffassung gelangt waren, dass die Europäische Sozialcharta für die Schweiz in diesem Sinne durchaus akzeptabel sei.
Die weiteren Abklärungen werden zeigen, wie viele der damali- gen Widersprüche unterdessen einerseits durch bisherige Aenderungen unserer Gesetzgebung und andererseits durch demnächst erfolgende, angekündigte Anpassungen - bei- spielsweise Swisslex-II-Paket, wo u. a. das Ausländergesetz oder auch das AHV-Gesetz revidiert werden sollen - obsolet geworden sind oder es demnächst werden.
Artikel 6 Absatz 4, der das Beamtenstreikrecht betrifft, wird man wohl wieder mit einem Vorbehalt und einer auslegenden Erklärung des Bundesrates versehen können.
Im übrigen muss man darauf hinweisen, dass wir - und zwar nicht nur wir allein, sondern auch andere Staaten - verschie- dene Konventionen des Europarates mit Vorbehalten akzep- tiert haben.
Herr Allenspach hat im weiteren die Befürchtung geäussert, nach der Ratifikation der Sozialcharta müssten wir uns allen- falls vor Richtern der Europaratgemeinschaft verantworten. Dazu wird es meines Erachtens mit Gewissheit nicht kommen, weil die Europaratgemeinschaft gegenüber Mitgliedstaaten, welche den Verpflichtungen nicht nachkommen - ich möchte sagen: die Schweiz wird sicher ihre Vertragstreue beweisen wollen -, mit Souplesse vorgehen will, nämlich mit der in Arti- kel 29 der Sozialcharta vorgesehenen Empfehlung. Eine sol- che Empfehlung wäre mit Zweidrittelmehrheit anzunehmen. Bis jetzt hat jedoch das Ministerkomitee in keinem einzigen Fall eine spezifische Empfehlung an einen Vertragsstaat ge- richtet, sondern lediglich allgemein gefasste Resolutionen an- genommen.
Natürlich ist das ein relativ schwaches Instrument. Nun sagen andere - möglicherweise mit einem gewissen Recht -, dann gelte diese Sozialcharta überhaupt nichts. Herr Keller Rudolf hat sogar von einem «Wisch Papier» gesprochen. Aber dem muss man entgegenhalten, dass doch eine minimale Ueber- wachung vorhanden ist. Trotz der Schwäche der Empfehlung hat die Arbeit der Kontrollorgane der Europäischen Sozial- charta und vor allem des Komitees unabhängiger Experten in zahlreichen Fällen zu konkreten und positiven Ergebnissen geführt, so z. B. zu Aenderungen in der Gesetzgebung oder Praxis von Staaten, wenn diese auf Kritik gestossen waren. Insbesondere auch durch die Publizität, die von diesen Orga- nen ausgeht, werden verschiedene Staaten indirekt, eben auf sanftem Wege, dazu bewogen, ihre nationale Gesetzgebung anzupassen.
Mir scheint eines wichtig, nämlich dass wir auf diesem wichti- gen sozialen Gebiet dabei sind. Dabeizusein im Kreis derjeni- gen europäischen Staaten, die die Sozialcharta ratifiziert ha- ben, ist meines Erachtens auch eine Sache von grosser psy- chologischer Bedeutung. Wir bezeugen damit, dass wir zu ei- ner grossen Gemeinschaft gehören wollen, die durch einen Minimalstandard an Sozialbestimmungen und -politiken ver- bunden ist. Es geht darum, einen europäischen Grundkon- sens mitzutragen, damit der Vorbildcharakter der Charta stets wieder von weiteren Staaten übernommen wird. Es geht also darum, ein wichtiges Vertragswerk solidarisch mitzuunter- stützen.
In diesem Sinne bitte ich Sie nochmals, den Antrag der Mehr- heit der Kommission zu unterstützen, d. h. der parlamentari- schen Initiative der sozialdemokratischen Fraktion Folge zu geben.
M. Deiss, rapporteur: On prétend maintenant que la situation de notre droit n'aurait pas changé depuis 1987, et ce serait là la principale raison pour ne pas rouvrir ce dossier.
Ce qui n'a certainement pas changé, c'est la position des ad- versaires de la ratification de la Charte sociale européenne. Cette opposition traduit d'ailleurs une certaine incohérence, dans la mesure où l'on prétend, d'une part, que notre système
Motion der SD/Lega-Fraktion
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de sécurité sociale est à la pointe et ne craint pas la comparai- son et, d'autre part, que nous ne serions pas capables de faire un pas qu'un pays tel que Chypre a déjà fait en 1968. Ce qui a changé, c'est certainement le contexte européen dans lequel s'inscrit notre débat de ce matin. Au sein du Conseil de l'Europe, d'abord, seuls Saint-Marin et le Liech- tenstein n'ont pas encore ratifié la Charte sociale, et nous ris- quons même de nous faire dépasser par des nouveaux mem- bres venus de l'Est
Dans notre pays aussi, beaucoup a changé. Il y a d'abord le vote sur l'Espace économique européen qui incite maintenant notre gouvernement à s'engager dans la voie du bilatéralisme, et une ratification de la Charte sociale européenne serait cer- tainement un signe de notre bonne disposition face à ces né- gociations. De plus, lorsqu'on dit que la Suisse ne serait en mesure de signer que trois points sur les sept du «noyau dur» de cette charte, on procède évidemment à une simplification extrême, puisqu'en 1983 déjà le Conseil fédéral constatait que, sur les sept points du «noyau dur», trois effectivement pouvaient être acceptés sans réserves, mais que pour deux autres soit une déclaration interprétative et une réserve étaient nécessaires, soit il faudrait procéder à de légères adaptations dans notre pays. Enfin, nous savons que des choses vont en- core changer, notamment à travers le projet «Swisslex Il> dans lequel, en particulier, le droit relatif aux migrants sera vraisem- blablement modifié.
Par conséquent, il n'est pas question de mettre en doute notre fidélité aux engagements internationaux que nous prendrions, mais il ne s'agit pas non plus de reculer devant la ratification de cette charte avec des scrupules de bureaucrates. La significa- tion de cette charte n'en revient pas à une mise sous tutelle, voire à une perte de souveraineté, comme certains l'ont af- firmé. D'ailleurs, prétendre que l'un des documents les plus fondamentaux du Conseil de l'Europe ne serait qu'un torchon de papier, dans l'enceinte du Parlement d'un des pays mem- bres, pourrait être interprété comme une insulte par nos parte- naires.
Il est démontré que, pour la ratification, des réserves sont pos- sibles et que nous ne nous exposons pas, par là, à la juridic- tion européenne. D'ailleurs, la contradiction des adversaires est aussi manifeste lorsque, d'un côté, ils accusent les pays membres de ne pas respecter les engagements de la charte et, de l'autre, ils prétendent que cette charte serait un corset tel qu'il nous enlèverait toute possibilité d'aménager librement notre système de sécurité sociale. Je crois que les adversaires ont surtout peur, ce matin, de donner un signal d'activisme so- cial à un moment où notre pays se trouve dans une récession. Mais le signal à donner ce matin n'est pas de cet ordre-là. Le signal à donner est européen. Nous sommes membres - faut-il le rappeler - du Conseil de l'Europe et je crois qu'il sied à un membre, depuis maintenant quand même relativement longtemps déjà, de s'engager sur la voie des principales réali- sations du Conseil de l'Europe. Notre système de sécurité so- ciale, est-il vraiment si arriéré que nous ne puissions pas fran- chir ce pas? Franchement, je ne le crois pas.
Et enfin, je vous rappelle que la décision que vous allez pren- dre ce matin n'est pas de ratifier la Charte sociale européenne, mais simplement de préparer un arrêté, qui sera remis en dis- cussion, par lequel le Conseil fédéral sera chargé de ratifier la Charte sociale ultérieurement.
Namentliche Abstimmung - Vote par appel nominal
Für den Antrag der Mehrheit (Folge geben) stimmen: Votent pour la proposition de la majorité (donner suite) : Aguet, Bär, Baumann, Baumberger, Bäumlin, Béguelin, Bir- cher Peter, Bircher Silvio, Bodenmann, Borel François, Brüg- ger Cyrill, Brunner Christiane, Bühlmann, Bundi, Caccia, Ca- robbio, Caspar-Hutter, Columberg, Comby, Danuser, Darbel- lay, de Dardel, David, Deiss, Diener, Dormann, Ducret, Dünki, Duvoisin, Eggenberger, Engler, Epiney, Fankhauser, Fasel, von Felten, Gardiol, Gobet, Goll, Gonseth, Grendelmeier, Gross Andreas, Grossenbacher, Haering Binder, Hafner Ru- dolf, Hafner Ursula, Haller, Hämmerle, Herczog, Hess Peter, Hildbrand, Hollenstein, Hubacher, Jeanprêtre, Jöri, Keller An-
ton, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Maeder, Maitre, Marti Werner, Matthey, Mauch Ursula, Meier Hans, Meier Sa- muel, Meyer Theo, Misteli, Nabholz, Raggenbass, Rebeaud, Rechsteiner, Robert, Schmid Peter, Segmüller, Seiler Rolf, Spielmann, Stamm Judith, Steiger, Strahm Rudolf, Suter, Theubet, Thür, Tschäppät Alexander, Tschopp, Vollmer, We- der Hansjürg, Wick, Wiederkehr, Zisyadis, Züger, Zwahlen (90)
Für den Antrag der Minderheit (keine Folge geben) stimmen: Votent pour la proposition de la minorité (ne pas donner suite): Allenspach, Aregger, Aubry, Berger, Bezzola, Binder, Bischof, Blatter, Bonny, Borer Roland, Bortoluzzi, Bühler Simeon, Bürgi, Camponovo, Chevallaz, Cincera, Cotti, Couchepin, Daepp, Dettling, Dreher, Eggly, Etique, Eymann Christoph, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey Claude, Frey Walter, Friderici Charles, Fritschi Oscar, Früh, Gros Jean-Michel, Guinand, Hari, Heberlein, Hegetsch- weiler, Hess Otto, Iten Joseph, Jäggi Paul, Jenni Peter, Keller Rudolf, Kern, Kühne, Leu Josef, Leuba, Loeb François, Mamie, Maspoli, Mauch Rolf, Maurer, Miesch, Moser, Mühlemann, Müller, Narbel, Nebiker, Neuenschwander, Oehler, Perey, Phi- lipona, Poncet, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Rutishauser, Sandoz, Savary, Scherrer Jürg, Scheurer Rémy, Schmied Walter, Schnider, Schwab, Seiler Hanspeter, Spoerry, Stamm Luzi, Steffen, Steinegger, Steinemann, Stucky, Tschuppert Karl, Vetterli, Wittenwiler, Wyss Paul, Zölch (86)
Abwesend sind - Sont absents:
Blocher, Borradori, Bührer Gerold, Cavadini Adriano, Giezen- danner, Giger, Gysin, Jaeger, Ledergerber, Leemann, Pidoux, Pini, Ruf, Ruffy, Rychen, Scheidegger, Scherrer Werner, Sie- ber, Stalder, Wanner, Wyss William, Ziegler Jean, Zwygart (23)
Präsident Schmidhalter stimmt nicht M. Schmidhalter, président, ne vote pas
92.3237
Motion der SD/Lega-Fraktion Oekologisch fundierte bilaterale Entwicklungszusammenarbeit Motion du groupe DS/Ligue Coopération au développement bilatérale et d'inspiration écologiste
Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1992
Der Bundesrat wird beauftragt, die Entwicklungszusammen- arbeit der Schweiz nach folgenden Grundsätzen auszurichten und gegebenenfalls die dafür notwendigen rechtlichen Vor- aussetzungen zu schaffen:
Oekologisch fundierte bilaterale Entwicklungszusammen- arbeit im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe bei der Familienpla- nung und Bevölkerungsstabilisierung.
Vermittlung einfachen, den örtlichen Gegebenheiten ange- passten Handwerks und Verbreitung naturnaher landwirt- schaftlicher Produktionsverfahren.
Die Zusammenarbeit ist von der Bereitschaft der Entwick- lungsländer zur Durchführung wirksamer Programme zur Ge- burtenkontrolle bzw. Familienplanung, von der Bereitschaft zur Aufnahme von Asylbewerbern aus dem eigenen Kultur- kreis sowie von der Respektierung der Menschenrechte ab- hängig zu machen.
Texte de la motion du 17 juin 1992
Le Conseil fédéral est chargé d'orienter la coopération suisse au développement selon les principes suivants, et de prévoir si nécessaire les bases légales à cet effet:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (sozialdemokratische Fraktion) Genehmigung der Europäischen Sozialcharta Initiative parlementaire (groupe socialiste) Ratification de la Charte sociale européenne
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Aprilsession
Session
Session d'avril
Sessione
Sessione di aprile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
91.419
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 29.04.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
836-841
Page
Pagina
Ref. No
20 022 680
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