Parlamentarische Initiative. Solidaritätsbeiträge
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93.104 Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft. Aenderung Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Loi fédérale sur les allocations familiales dans l'agriculture. Modification
Botschaft und Gesetzentwurf vom 24. Februar 1993 (BBI 1 805) Message et projet de loi du 24 février 1993 (FF | 757) Beschluss des Ständerates vom 17. März 1993 Décision du Conseil des Etats du 17 mars 1993 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Frau Segmüller unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Die vorgeschlagenen zwei Aenderungen stehen beide im Zu- sammenhang mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Artikel 1 Absatz 2 äussert sich zur Stel- lung der im Betrieb mitarbeitenden Familienangehörigen. Un- ter Buchstabe a wird der Hinweis auf die Ehefrauen gestrichen. Unter Buchstabe b werden neu auch die Schwiegertochter er- wähnt und damit den Schwiegersöhnen hinsichtlich ihrer Stel- lung als mitarbeitendes Familienmitglied gleichgestellt.
Erwägungen der Kommission
Die Kommission hatte die hier vorgeschlagenen Aenderun- gen bereits im Rahmen von Eurolex im vergangenen Jahr dis- kutiert und ihnen mit überwiegendem Mehr zugestimmt. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Es lagen keine Aen- derungsanträge vor. Die vorgeschlagenen Aenderungen in Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a und b waren unbestritten.
Mme Segmüller présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
Les deux modifications proposées découlent du principe de l'égalité entre hommes et femmes. L'article premier alinéa 2 fixe le statut des membres d'une famille qui travaillent dans une exploitation agricole. Sous la lettre a, la référence aux conjointes est biffée. Sous la lettre b, les belles-filles sont men- tionnées et ainsi mises à égalité avec les beaux-fils sous le rap- port de leur place en tant que membres de la famille qui travail- lent dans l'exploitation agricole.
Considérations de la commission
Les modifications proposées ont déjà fait l'objet, l'année der- nière, dans le cadre d'Eurolex, de discussions au sein de la commission qui les avait adoptées à une forte majorité. Aucune proposition de modification n'a été déposée. Les mo- difications proposées de l'article premier alinéa 2 lettres a et b n'ont pas été combattues.
Antrag der Kommission Die Kommission empfiehlt einstimmig und ohne Enthaltun- gen, den Aenderungen zuzustimmen.
Proposition de la commission La commission recommande à l'unanimité et sans abstention d'approuver ces modifications.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, ch. I, II Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 101 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
92.416
Parlamentarische Initiative (WAK-SR) Solidaritätsbeiträge in der Landwirtschaft Initiative parlementaire (CER-CE) Contributions de solidarité dans l'agriculture
Fortsetzung - Suite
Siehe Jahrgang 1992, Seite 2282 - Voir année 1992, page 2282 Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Präsident: Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass wir bereits am 30. November 1992 Eintreten auf diese Vorlage beschlossen, sie zur Detailberatung aber an die Kommission zurückgewiesen haben.
Schwab, Berichterstatter: Wir stehen an einem Wendepunkt in der Agrarpolitik. Mit der Verabschiedung und Inkraftsetzung der Artikel 31a und 31b Landwirtschaftsgesetz sind die gesetz- lichen Grundlagen zur Ausrichtung von Direktzahlungen an die Landwirtschaft gegeben. Der gestrige Tag, an dem der Bundesrat seine Beschlüsse über Höhe und Ausgestaltung der Beiträge an die Bauern gefasst hat, wird in die Geschichte der schweizerischen Agrarpolitik eingehen.
Die Neuorientierung dieser Politik verlangt eine Trennung der Preis- und Einkommenspolitik sowie eine vermehrte Markt- ausrichtung der landwirtschaftlichen Produktion. Die nicht marktfähigen gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Land- wirtschaft sollen über Direktzahlungen abgegolten werden. Dass die Finanzierung der Direktzahlungen an die Bauern mit etwelchen Problemen verbunden ist, haben die zähen Ver- handlungen der Landesregierung an zwei dafür benötigten Sitzungen gezeigt.
Für die Bauern wird die Neuausrichtung unter anderem zur Folge haben, dass die Eigenverantwortung zur Einkommens- sicherung wesentlich steigt, d. h., dass wir mit den Solidari- tätsbeiträgen einen Beitrag leisten sollten. Die Zielrichtung der Solidaritätsbeiträge liegt also in der Förderung der Gemein- schaftswerbung und der Qualität. Es geht um die Möglichkeit, Angebot und Nachfrage ohne nennenswerten Staatseingriff besser in Einklang zu bringen. Das liegt in der Zielrichtung des Wirtschaftsartikels, Artikel 31bis, insbesondere Absätze 4 und 5, der Bundesverfassung. Die Förderung der Selbsthilfe in der Landwirtschaft mittels Schaffung der gesetzlichen Grund-
Initiative parlementaire. Contributions de solidarité
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N 27 avril 1993
lagen zur Erhebung von Solidaritätsbeiträgen liegt ausserdem ganz im Sinn des 7. Landwirtschaftsberichtes des Bundes- rates.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal klar und unmissver- ständlich darauf hinweisen, dass es sich bei den Solidaritäts- beiträgen nicht um Steuergelder oder sonstige Gelder aus dem Bundesfinanzhaushalt handelt, sondern ausschliesslich um Beiträge, die bei den Bauern eingezogen werden. Zudem ist in Artikel 25bis Absatz 3 Gesetzentwurf dafür gesorgt, dass in erster Linie die Branchenorganisationen mit dem Inkasso betraut werden. Im gleichen Artikel ist zudem stipuliert, wie die Kontrolle, d. h. die Oberaufsicht, ausgeübt werden soll.
Zu den Verhandlungen in der Kommission: Die Kommission hat am 18. Januar 1993 die Verhandlungen aufgenommen und zum Beschluss des Ständerates Stellung genommen. Da- bei standen Abänderungsanträge im Vordergrund, die ihren Niederschlag auf der vorliegenden Fahne gefunden haben. Ich werde in der Detailberatung etwas vertieft auf die Begrün- dung der Kommissionsanträge eingehen.
Zusammenfassend möchte ich bloss festhalten, dass unsere Anträge den Skeptikern der Vorlage entgegenkommen, in- dem die Hürde zur Erhebung von Beiträgen erhöht, die maxi- male Höhe der Beiträge reduziert und der staatliche Interven- tionismus auf ein Minimum beschränkt wurde.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, auf die von der Kom- mission vorgeschlagenen Aenderungen einzutreten und diese dann auch zu beschliessen.
M. Gobet, rapporteur: Comme le président l'a rappelé, nous avons voté, le 30 novembre 1992, l'entrée en matière par 87 voix contre 43. Par contre, la discussion par articles avait été renvoyée.
La commission a examiné ce projet; elle vous fait les proposi- tions de modification suivantes: à l'article 25bis alinéa premier lettre c, elle vous propose de remplacer «plus de 50 pour cent des producteurs» par «plus de deux tiers des producteurs». Cette proposition tend à éviter que des organisations qui ne regroupent pas une part importante des producteurs de la branche ne prennent des décisions contraignantes pour tous. Une organisation regroupant les deux tiers des producteurs paraît en effet plus représentative.
A l'alinéa 2 de ce même article, nous vous proposons de rem- placer la deuxième phrase par: «Elles ne doivent pas excéder 2 pour cent du rendement brut moyen du secteur de produc- tion bénéficiant des mesures d'entraide. » La réduction de 4 à 2 pour cent découle essentiellement de deux raisons: d'une part, éviter de trop fortes ponctions dans le revenu des produc- teurs concernés, et, d'autre part, obliger à rechercher la meil- leure efficacité pour les moyens financiers mis à disposition des organisations concernées.
La modification proposée à l'alinéa 3 nous paraît parfaitement logique dans la perspective de la dérégulation annoncée. L'or- ganisation qui décide de prélever une contribution se charge de son encaissement sous le contrôle de l'Ofag. Subsidiaire- ment, en cas d'incapacité de l'organisation à assumer cet en- caissement, le Conseil fédéral peut charger l'Office fédéral de l'agriculture d'y procéder.
La majorité de la commission propose d'ajouter un alinéa 6 (nouveau) qui contraindrait les organisations agricoles concernées à rendre des comptes publiquement sur la prove- nance et l'utilisation des fonds. Personnellement, je pense que les organisations concernées doivent rendre des comp- tes à leurs membres qui cotisent et à l'organe légal de surveil- lance, en l'occurrence, selon la loi, l'Ofag ou un autre orga- nisme désigné par le Conseil fédéral. Je voterai par consé- quent la proposition de la minorité.
Par 10 voix contre 8, la majorité de la commission vous invite donc à accepter ce projet de loi tel qu'il est présenté dans le dépliant.
Detailberatung - Discussion par articles
Antrag Baumann Ablehnung in der Gesamtabstimmung
Proposition Baumann Rejet lors du vote sur l'ensemble
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, ch. I introduction Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 25bis Antrag der Kommission Abs. 1
..;
c. mehr als zwei Drittel der Produzenten, ....
Abs. 2
Selbsthilfemassnahmen. Sie dürfen 2 Prozent des mittle- ren Rohertrages aus dem von der Selbsthilfe betroffenen Pro- duktionszweig nicht übersteigen.
Abs. 3
Die Solidaritätsbeiträge werden von den Branchenorganisa- tionen unter Kontrolle durch das Bundesamt für Landwirt- schaft (BLW) erhoben. Der Bundesrat kann ausnahmsweise das BLW damit beauftragen.
Abs. 4, 5
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 6 (neu) Mehrheit
Die landwirtschaftlichen Branchenorganisationen legen öf- fentlich und detailliert Rechnungen ab über Herkunft und Ver- wendung des Solidaritätsfonds.
Minderheit
(Binder, Früh, Gros Jean-Michel, Nebiker, Schwab, Spoerry) Ablehnung des Antrages der Mehrheit
Antrag Ruckstuhl Abs. 3 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 25bis Proposition de la commission Al. 1
....;
c. plus des deux tiers des producteurs, ....
Al. 2
.... Elles ne doivent pas excéder 2 pour cent du rendement brut moyen du secteur de production bénéficiant des mesures d'entraide.
AI. 3
Les contributions de solidarité sont prélevées par les organisa- tions agricoles sous le contrôle de l'Office fédéral de l'agri- culture. Exceptionnellement, le Conseil fédéral peut charger du prélèvement l'Office fédéral de l'agriculture.
Al. 4, 5
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 6 (nouveau) Majorité
Les organisations agricoles rendent publiquement des comp- tes détaillés sur la provenance et l'utilisation de leurs fonds.
Minorité (Binder, Früh, Gros Jean-Michel, Nebiker, Schwab, Spoerry) Rejeter la proposition de la majorité
Proposition Ruckstuhl Al. 3 Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Abs. 1, 2 - Al. 1, 2 Angenommen - Adopté
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Abs. 3 - Al. 3
Ruckstuhl: Mindestens seit gestern wissen Sie wieder deut- lich, wie schwierig die Lage der schweizerischen Land- wirtschaft ist. Sie wissen auch, dass der Bund gemäss Artikel 31 bis Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung die Möglichkeit hat, Massnahmen «zur Erhaltung eines gesunden Bauernstandes und einer leistungsfähigen Landwirtschaft so- wie zur Festigung des bäuerlichen Grundbesitzes» zu treffen, und dass nach Absatz 4 dieses Artikels die Landwirtschaft selbst diejenigen Selbsthilfemassnahmen treffen muss, die ihr billigerweise zugemutet werden können.
Die Landwirtschaft will diese Massnahmen treffen. Sie will mit dieser Vorlage die Möglichkeit schaffen, Selbsthilfemassnah- men in die Wege zu leiten.
Die Vorlage, wie sie jetzt vorliegt, nachdem sie der Ständerat und die nationalrätliche Kommission behandelt haben, ist gut; sie wird von einer Mehrheit der bäuerlichen Bevölkerung und auch von den bauerlichen Parlamentariern mitgetragen.
Hingegen haben wir bei Absatz 3 unterschiedliche Bestim- mungen in der Fassung des Ständerates und der Kommission des Nationalrates. Es liegt uns sehr daran, dass wir die Organi- sationen, die hier mit dem Einzug der Solidaritätsbeiträge be- auftragt werden, ebenfalls gutgesinnt vorfinden, dass wir uns also nicht unnötige Hemmnisse in den Weg legen. Die Han- delsorganisationen, insbesondere im Bereiche des Viehhan- dels, wünschen nun dringend, dass die Fassung gemäss Be- schluss des Ständerates und nicht die Fassung gemäss An- trag der nationalrätlichen Kommission genehmigt wird. Sie möchten in erster Linie, dass die Beiträge vom Bundesamt er- hoben werden oder dass das Bundesamt eine andere Stelle damit beauftragt. Sie möchten nicht, dass landwirtschaftliche Organisationen im Vordergrund stehen, welche dadurch den privaten Handel mitkontrollieren können, zum Beispiel den Handel mit Schlachtvieh, und die Adresskartei der Produzen- tenorganisationen in den Händen haben.
Weil uns daran liegt, dass die Organisation reibungslos funk- tioniert und die Angelegenheit ohne grossen Widerstand der Handelsorganisationen über die Bühne geht, bitte ich Sie, in diesem Punkt dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Sie ändern damit materiell nicht sehr viel, aber sie erleichtern die Organisation und Abwicklung der zu treffenden Mass- nahmen.
M. Perey: L'importance de cet objet ayant été discutée le 30 novembre 1992, je n'y reviendrai donc pas, mais des quatre modifications qui nous sont proposées, les deux premières ont déjà été admises sans discussion, ce qui m'évite d'y reve- nir. Cependant, à l'article 25bis alinéa 3, la différence entre la décision du Conseil des Etats reprise par M. Ruckstuhl et la proposition de la commission me paraît bien mince. Il me sem- ble pourtant que la proposition de la commission est plus sim- ple dans son exécution. Plutôt que de vouloir à tout prix don- ner ces possibilités au Conseil fédéral, on renverse un peu la méthode; c'est pourquoi le texte prévu par la commission me paraît plus adéquat.
Par conséquent, au nom du groupe radical, je vous invite à vo- ter en faveur de la proposition de la commission et de repous- ser la proposition Ruckstuhl.
Je saisis cette occasion pour dire un mot au sujet de l'alinéa 6 (nouveau), ce qui m'évitera de revenir à la tribune. La majorité demande que les organisations agricoles rendent publics les comptes détaillés et la minorité s'y oppose. La proposition de la majorité demande un travail supplémentaire, car il va de soi qu'une présentation publique des comptes est liée à des char- ges administratives supplémentaires: les prescriptions, la forme, les publications, l'édition, etc. Il se pose la question de savoir si ces charges supplémentaires sont justifiées, car l'article 25bis alinéa 5 prévoit déjà de charger d'un tel contrôle l'Office fédéral de l'agriculture ou d'autres services. Il me sem- ble donc que cet alinéa 6 (nouveau) est superflu et que l'on encourt à ce titre des frais inutiles.
Je vous propose, au nom du groupe radical, de suivre la mino- rité Binder à l'article 25bis alinéa 6.
Präsident: Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi meldet, dass sie den Antrag Baumann auf Ablehnung in der Gesamtabstimmung unterstützt.
Hämmerle: Vorerst möchte ich mein Nichtinteresse an dieser Vorlage offenlegen. Als Biobauer und Selbstvermarkter habe ich nicht das geringste Interesse an diesen sogenannten Soli- daritätsbeiträgen. Ich bitte die Berufskollegen von der Land- wirtschaft, ebenfalls ihre Interessenbindungen offenzulegen, wie es das Geschäftsverkehrsgesetz ja vorsieht.
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag Ruckstuhl abzulehnen. Ich bitte Sie, sich einen kleinen Moment lang fol- gendes vorzustellen: Das Biga erhebt die Beiträge von Arbeit- nehmern und Arbeitgebern zum Vollzug von Gesamtarbeits- verträgen - wohlverstanden, bei diesen Arbeitnehmer- und Ar- beitgeberbeiträgen handelt es sich nicht um staatlich verord- nete Beiträge -, trotzdem wäre ein solches Vorgehen absolut undenkbar. Zu Recht würden sich Arbeitgeber- und Arbeitneh- merorganisationen vehement gegen ein solches Ansinnen wehren.
Genau wie jene Beiträge sind auch die hier zur Diskussion ste- henden Beiträge ein privatrechtliches Geschäft zwischen Bau- ern und den von ihnen begünstigten Organisationen. Da hat der Staat wenig bis überhaupt nichts zu suchen. Schon der Vorschlag der Kommission geht weit, eigentlich viel zuweit.
Es kommt noch etwas anderes hinzu: Ist das Bundesamt für Landwirtschaft eigentlich nicht ausgelastet? Benötigen diese Leute ein Beschäftigungsprogramm? Wenn dem so ist, bitte ich die GPK, dieser Sache einmal nachzugehen. Wenn dem aber nicht so ist, müssten in diesem Amt für diese neuen Auf- gaben selbstverständlich auch neue Stellen geschaffen wer- den - auf Staatskosten natürlich, Herr Schwab, was ja wohl nicht beabsichtigt sein kann.
Ich bitte Herrn Bundesrat Delamuraz um eine Klarstellung. Der Antrag Ruckstuhl ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozial- demokraten in jedem Fall unannehmbar.
Baumann: Staatlich fixierte Zwangsabgaben zugunsten land- wirtschaftlicher Branchenorganisationen passen ganz und gar nicht in die heutige politische Landschaft und erst recht nicht in eine Session, die die Vitalisierung der Wirtschaft zum Ziel hat. Es ist verständlicherweise eine sehr unangenehme Aufgabe, bei den Produzenten Zwangsabgaben einzufordern. Herr Ruckstuhl macht es sich allzu leicht, wenn er für alle unan- genehmen Aufgaben den Vater Staat zu Hilfe rufen möchte. Er will, dass das Bundesamt für Landwirtschaft die Beiträge ein- fordern muss, damit die Branchenorganisation sie dann ver- wenden kann. Das trägt den Keim des Scheiterns doch schon in sich!
Marktorganisationen werden mittel- und langfristig doch nicht effizient, wenn sie zwingend - unabhängig von ihrer Leistung - finanziert werden müssen. Wenn schon Abgaben, dann über das Produkt und nicht über Einzahlungen an das Bundesamt für Landwirtschaft!
Ich weiss, wir haben in diesem Parlament bereits beim Obst- bau den gleichen Fehler gemacht, bei ähnlich kläglicher Prä- senz im Saal. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung ist jetzt beauftragt, die Vollzugsverordnung auszuarbeiten, und sie steht vor beachtlichen administrativen Schwierigkeiten. Ich habe mich bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung erkun- digt. Auf Verordnungsebene muss beispielsweise offenbar doch eine untere Freigrenze festgelegt werden, wie wir sie sei- nerzeit auch gefordert hatten, weil die Sache sonst administra- tiv einfach nicht zu bewältigen ist.
Wer ist Produzent? Wie gross ist die produzierte Menge? Sind wirklich mehr als zwei Drittel oder ist allenfalls die Hälfte der Produzenten der Organisation angeschlossen? Fragen über Fragen, die, wenn schon, von den begünstigten Organisatio- nen beantwortet werden sollen.
Ich bitte Sie dringend, den Antrag Ruckstuhl abzulehnen.
Schwab, Berichterstatter: Wir haben in der Kommission über diese Frage diskutiert, Herr Ruckstuhl, und sind zur Auffas- sung gelangt, dass wir so wenig Staat wie möglich und so viel Eigenverantwortung wie möglich wollen - Eigenverantwor
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tung der Bauern, Eigenverantwortung ihrer Organisationen. In der heutigen Zeit, wo jedermann von Redimensionierung der Verwaltung redet, wäre es meines Erachtens falsch, wenn wir in diesem Punkt dem Beschluss des Ständerates zustimmen würden.
Ich habe Verständnis, dass gewisse Organisationen - auch diejenigen, die Herr Ruckstuhl erwähnt hat - ein Interesse daran hätten, dass nicht die Branchenorganisationen die Bei- träge erheben. Aber ich glaube, Sie gehen mit mir einig, dass der Antrag der WAK des Nationalrates in die richtige Richtung geht, und bitte Sie im Namen der Kommission, den Antrag Ruckstuhl abzulehnen.
Noch ein Wort zu Herrn Hämmerle: Seine Interessen hat er in der Kommission offengelegt, und er hat auch hier wiederholt, dass die Biobauern kein Interesse an solchen Beiträgen hät- ten. Ich muss Ihnen aber sagen, dass das auch ändern könnte, wenn mehr Bauern so zu produzieren beginnen wie Sie, Herr Hämmerle. Vielleicht werden Sie dann plötzlich noch auf Organisationen angewiesen sein, die die Produkte verwer- ten und an den Mann bringen. Was heute noch nicht richtig ist, könnte morgen richtig sein.
Zur Stellenbewirtschaftung in der Bundesverwaltung möchte ich nur noch folgendes sagen: Im Ständerat wurde diese Frage diskutiert und von Verwaltungsseite wurde gesagt, dass es keine Aufstockung brauche.
M. Gobet, rapporteur: Je remercie les porte-parole des grou- pes qui se rallient à la proposition de la commission. Avec le rapporteur de langue allemande, je combats les oppositions et la proposition de M. Ruckstuhl qui demande d'en revenir à la décision du Conseil des Etats. Je crois qu'on l'a dit, il s'agit de responsabiliser les organisations de producteurs. Si cel- les-ci décident de prélever des contributions dans un but bien précis, tel qu'il est prévu par la loi, il faut leur laisser le soin de les prélever sous la surveillance, comme le prévoit la loi aussi, de l'Office fédéral de l'agriculture. Il ne s'agit pas de charger l'administration publique de tâches qui peuvent être confiées aux organisations professionnelles.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Tout d'abord, une précision formelle qui a son importance. Dans le papier qui vous a été distribué concernant la proposition Ruckstuhl, pour cet article 25bis alinéa 3, il est recommandé d'«adhérer à la déci- sion du Conseil des Etats (= Conseil fédéral)», en allemand: «Zustimmung zum Beschluss des Ständerates (= Bundes- rat)». Cette adjonction, entre parenthèses, qui n'est pas le fait de M. Ruckstuhl - il me l'a dit-, mais qui est le fait de l'adminis- tration, est fausse. Le Conseil fédéral n'a rien dit, rien proposé en cette matière, nous sommes dans le domaine d'une initia- tive parlementaire qui a crû d'elle-même, qui s'est développée d'elle-même, dont les textes ont été assumés non pas par le Conseil fédéral, mais par le Parlement. En l'occurrence, je me sens donc parfaitement libre à l'égard soit du texte du Conseil des Etats, soutenu par M. Ruckstuhl, soit du texte de la com- mission du Conseil national qui vient d'être encore défendu par les deux rapporteurs.
Par conséquent, mon opinion a peu d'importance, compte tenu que nous ne sommes pas en présence d'une gestation commune. Je dirai cependant que la proposition, Monsieur Ruckstuhl, de la commission du Conseil national est quelque chose de très conforme par rapport à ce que nous essayons de faire dans le domaine de l'agriculture, à savoir de responsa- biliser les organisations professionnelles. Naturellement que comme il s'agit des deniers publics ou, en l'occurrence, de la caution publique, un contrôle doit être opéré, mais le fait que ce contrôle soit fait sur des responsabilités prises par les orga- nisations professionnelles me paraît en soi plus conforme à la délégation de compétence, ce que nous essayons de faire péniblement, mais avec quelque succès maintenant, à la profession.
Sans doute, me direz-vous que le texte originel, que le Conseil des Etats a retenu, permet également cette délégation puisqu'il dit que les contributions de solidarité sont prélevées par l'Office fédéral de l'agriculture pour autant que le Conseil fédéral n'en ait pas chargé un autre organisme, et l'on pourrait
atteindre le même but par cette décision du haut et magnifique Conseil fédéral. Je pense quand même que la version de la commission du Conseil national a quelque chose de plus di- rect en soi. Elle situe la responsabilité au niveau des organisa- tions professionnelles et le contrôle au niveau de l'autorité po- litique. Du moment que des organisations professionnelles veulent prendre des mesures d'entraide, il est normal qu'elles en assument le travail et la conduite. Dans ce sens le transfert de responsabilités, à vrai dire bien modeste, aux organisations professionnelles est quelque chose que je peux saluer.
C'est la raison pour laquelle, sans acharnement thérapeuti- que, je vous recommanderai cependant plutôt la formule de la commission du Conseil national et M. Ruckstuhl me le par- donnera.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Ruckstuhl
offensichtliche Mehrheit 12 Stimmen
Abs. 4, 5 - Al. 4, 5 Angenommen - Adopté
Abs. 6 -Al. 6
Binder, Sprecher der Minderheit: Zuerst ein Wort zu Herrn Hämmerle. Ich will auch meine Interessen offenlegen. Ich bin interessiert an diesen Solidaritätsbeiträgen, nicht wegen mir, sondern wegen der schweizerischen Landwirtschaft Auch Herr Hämmerle hat alles Interesse daran, nur will er nichts be- zahlen.
Nun zum Minderheitsantrag: Eine Mehrheit der WAK verlangt eine zwingende öffentliche Rechnungsablage der landwirt- schaftlichen Organisationen über die Verwendung dieser Bei- träge. Auch die Vertreter der Landwirtschaft sind der Meinung, dass die Verwendung der immerhin mit dieser Vorlage verord- neten Beiträge zu kontrollieren sei. Diesen Anliegen trägt aber nach Meinung der Minderheit Absatz 5 gemäss Beschluss des Ständerates in genügendem Masse Rechnung.
Die Ziele, die mit diesen Solidaritätsbeiträgen erreicht werden sollen, würden durch diesen Absatz 6 vielleicht nicht unmittel- bar gefährdet; dieser Absatz 6 ist aber überflüssig. Zudem ver- ursacht er zusätzliche administrative Kosten; ich denke an die Publikationen, ich denke an Formvorschriften, ich denke an Auflagen, ich denke an einige hundert Berichte, die verschickt werden müssen usw. Es stellt sich somit die Frage, ob sich die- ser Zusatzaufwand neben der Kontrolle durch das Bundesamt für Landwirtschaft oder eine andere Stelle, wie dies in Arti- kel 25bis Absatz 5 festgehalten ist, rechtfertigt Ich bin der Meinung, dass es nicht sinnvoll ist, Solidaritätsbeiträge der Bauern in eine administrative Arbeit fliessen zu lassen, die unnötig ist.
Wenn wir das tun, verstossen wir eindeutig gegen die Zielset- zung und gegen den Grundsatz der Solidaritätsbeiträge, näm- lich Förderung von Qualität, naturnahem Anbau, Verkauf, Mar- keting im In- und Ausland usw. Was wir damit tun würden, wäre Förderung des Verwaltungsaufwandes, des Verwal- tungsapparates. Dies ist sicher nicht im Sinn der Vorlage. Ich bitte Sie daher, der Minderheit und damit dem Ständerat zuzustimmen.
Hämmerle: Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, den Min- derheitsantrag Binder abzulehnen.
Wenn schon zwangsweise von allen Bauern, auch von Nicht- mitgliedern, derartige Beiträge erhoben werden, ist es nur lo- gisch, recht und billig, dass die begünstigten Organisationen über Herkunft und Verwendung dieser Mittel Rechenschaft ab- legen müssen. Es geht doch nicht an, einerseits Zwangsbei- träge einzuziehen und andererseits sogar den unfreiwilligen Spendern den Einblick in die Verwendung dieser Gelder zu verwehren.
Es ist geradezu unverschämt, zuerst - wenn möglich mit staat- licher Hilfe - Beiträge zu kassieren und dann die Ausgaben hinter verschlossenen Türen zu tätigen. Wer von allen Geld will, muss sich gefallen lassen, dass alle erfahren können, was mit diesen Mitteln geschieht. Wenn diese Selbstverständlich-
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keit abgelehnt wird, komme ich nicht um den Verdacht herum, dass einiges verheimlicht werden muss.
Da die Eintretensdebatte schon vor einem halben Jahr stattge- funden hat und die Herren Kommissionsreferenten heute nochmals Eintretensvoten gehalten haben, gestatte ich mir ein paar grundsätzliche Bemerkungen:
Richtig verstandene Solidarität heisst: Die Grossen helfen den Kleinen, die Reichen helfen den Armen, die reichen Talbauern helfen den armen Bergbauern. Gegen eine so verstandene Solidarität hätten weder ich persönlich noch die SP-Fraktion etwas einzuwenden. Doch hier geht es nicht um eine wahre Solidarität. Hier geht es um eine Solidarität in Anführungszei- chen. Es geht darum, dass alle Bauern diesen ziemlich anony- men, wenig demokratischen, grossen Branchenorganisatio- nen helfen sollen, obwohl sie deren Politik nicht mitbestimmen können, obwohl deren bisherige Arbeit übrigens auch nicht über alle Zweifel erhaben ist
Diese grundsätzlichen Bedenken bleiben, auch wenn in der Kommission einige kleine Verbesserungen erreicht worden sind. Und es bleibt das Problem der Praktikabilität. Die Bei- träge dürfen ja nur erhoben werden, wenn die damit finanzier- ten Selbsthilfemassnahmen allen Bauern zugute kommen. Es ist doch für einen einzelnen Bauern ein Leichtes, zu behaup- ten und auch nachzuweisen, dass ihm zum Beispiel eine Wer- beaktion für Schweizer Fleisch im Fernsehen nicht zugute kommt. Umgekehrt wäre es für die begünstigte Organisation schwierig bis unmöglich, den Beweis zu erbringen, dass ihre Aktionen tatsächlich allen Bauern zugute kommt, und schon müsste niemand mehr Solidaritätsbeiträge entrichten.
Die Bäuerinnen und Bauern haben nachgerade genug davon, ihr Einkommen den vor- und nachgelagerten Branchen abzu- liefern. Wir sind doch nicht bereit, mit den Direktzahlungen, die uns jetzt überall vorgehalten werden, kartellierte Branchen zu füttern - Kartelle, die wir eigentlich knacken sollten.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Vorlage auch in der Gesamtabstimmung abzulehnen.
Baumann: Ich bitte Sie im Namen der grünen Fraktion, den Antrag der Minderheit Binder abzulehnen.
Es ist für mich schon ziemlich sonderbar, dass man staatliche Hilfe beansprucht, um Beiträge einzufordern, dann aber nicht bereit ist, darüber öffentlich und detailliert Rechnung abzule- gen. Die Argumentation, dass das administrativ kompliziert sei, scheint mir ziemlich gesucht. Nicht veröffentlichen bedeu- tet, dass etwas Unangenehmes verschwiegen werden muss. Hand aufs Herz: Die landwirtschaftlichen Branchenorganisa- tionen haben sich mit transparenten Rechnungen bisher nicht besonders ausgezeichnet.
Mir ist es beispielsweise bis heute nicht gelungen, detaillierte Aufstellungen darüber zu erhalten, wohin die Millionen für die Käsewerbung fliessen.
Ich bitte Sie daher, den Minderheitsantrag Binder abzulehnen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit - da sage ich nichts Neu- es - noch gleich ausführen, warum ich auch die Gesamtvor- lage ablehne: Bei den sogenannten Solidaritätsbeiträgen han- delt es sich in Tat und Wahrheit um Zwangsabgaben zur Fi- nanzierung der jetzt neuerdings um ihre Daseinsberechtigung bangenden, zu zahlreichen - es gibt über achtzig - landwirt- schaftlichen Branchenorganisationen. Es geht um gar nichts anderes. Alle Welt spricht von Deregulierung und Revitalisie- rung. Ich habe heute sogar etwas von «radikaler Marktwirt- schaft» gehört, aber unsere bürokratischen Landwirtschafts- verbände bringen es fertig, das landwirtschaftliche Normen- gestrüpp noch undurchdringlicher zu machen.
Was hat der Staat bei der Werbung für «Kalbsplätzli» verloren? Warum soll der Staat Bauern zwingen, Abgaben auf Freiland- tomaten zu leisten, nur damit die Industriebauern ihre Hors- sol-Tomaten schlank absetzen können? Wenn wir künftig wie- der zu einigermassen vernünftigen agrarpolitischen Verhält- nissen übergehen wollen, muss sich der Staat auf die Ausrich- tung vernünftiger Direktzahlungen, selbstverständlich gebun- den an soziale und ökologische Randbedingungen, zurück- ziehen.
Preissignale zur Angebots- und Nachfrageregelung sollten
wieder vom Markt und nicht von den Branchenorganisationen kommen. Als Produzent will ich die Freiheit haben, selber zu entscheiden, auf welchem Markt ich meine Produkte absetzen will. Als Direktvermarkter von Spezialitäten habe ich andere Werbestrategien als ein grosser Massenproduzent. Selbstver- ständlich bin ich damit einverstanden, dass ich, sobald auch ich eine Absatzorganisation beanspruche, einen gewissen Promille- oder Prozentsatz an diese abzuliefern habe. Unbüro- kratisch kann das aber nur direkt von meinem Produzentener- lös abgezogen werden; dazu braucht es keine gesetzlichen Grundlagen, keine komplizierten, staatlich erhobenen Zwangsabgaben.
Zu welchen uneffizienten Verarbeitungs- und Vermarktungs- strukturen entsprechende staatliche Ueberregulierungen füh- ren, sehen wir heute zur Genüge auf dem Käse- und Butter- markt. Im Milchsektor kennen wir diese Zwangsabgabe schon lange. Es wird niemand behaupten, dass wir damit gute Erfah- rungen gemacht hätten.
Ein anderes Beispiel für parastaatlich gelenkte Werbemass- nahmen sind zurzeit die dümmlichen, ja sexistischen TV-Wer- bespots des Schweizerischen Schlachtvieh-Produzenten-Ver- bands (SPV), der aufgeschlossene Konsumentinnen und Kon- sumenten damit wahrscheinlich eher vom Fleischkonsum ab- halten wird als umgekehrt.
Machen wir mit der neuen Agrarpolitik endlich Ernst, hören wir auf mit schädlichen, sinnlosen Ueberregulierungen, verzich- ten wir auf einschränkende, bürokratische und untaugliche Zwangsmassnahmen!
Ich muss Ihnen empfehlen, nicht nur den Minderheitsantrag Binder abzulehnen, sondern schliesslich auch die ganze Vor- lage nicht zu akzeptieren.
David: Der Minderheitsantrag Binder ist abzulehnen, und zwar aus rechtsstaatlichen Gründen. Wir führen Zwangsabga- ben ein, erheben also Abgaben von Leuten, die diese Abga- ben nicht freiwillig leisten und auch nicht Mitglied der Organi- sationen sind, denen die Abgaben zugeführt werden. Es ge- hört zu den rechtsstaatlichen Grundprinzipien, bei einer Abga- beerhebung, dass auch Oeffentlichkeit bezüglich der Abgabe- verwendung besteht.
Auch im Bereich der Landwirtschaftsgesetzgebung sollten wir an diesen grundsätzlichen Regeln des Verwaltungsrechtes festhalten.
Wegen dem Oeffentlichkeitsprinzip haben wir nicht mehr Ad- ministration. Weitaus die meisten landwirtschaftlichen Organi- sationen betrachten es als Selbstverständlichkeit, dass ihre Berichte über die Verwendung dieser Mittel jederzeit auch ein- sehbar sind. Wenn es im Text «öffentlich» heisst, dann bedeu- tet das nicht, dass man in der Zeitung Rechenschaft ablegen muss, sondern das bedeutet, dass die Berichterstattung für je- dermann einsehbar ist, der sich dafür interessiert. Ich glaube, das ist eine zwingende Forderung in einer rechtsstaatlichen Abgabeordnung.
Schwab, Berichterstatter: Die Voten der vorherigen Redner haben sich einerseits auf den Absatz 6 und andererseits be- reits auf die Gesamtabstimmung bezogen. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass noch ein weiterer Antrag Binder diskutiert werden muss, den Herr Binder noch nicht begründet hat. Ich möchte bitten, dass Herr Binder seinen Antrag noch erläutern kann.
Ich spreche jetzt also zu Absatz 6 mit den Anträgen der Mehr- heit und der Minderheit Binder. Ueber diese Frage ist natürlich in der Kommission diskutiert worden. Ich überlasse es Ihnen, wie Sie stimmen wollen.
Hingegen möchte ich Herrn Baumann sagen: Mit dem Antrag der Mehrheit komplizieren wir die ganze Angelegenheit. Es wird mehr Staat geben, wenn wir uns auch noch mit diesen komplizierten Veröffentlichungen beschäftigen müssen. In den Ausführungen von Herrn Baumann kommt klar ein Wider- spruch an den Tag.
Im Namen der Kommissionsmehrheit muss ich Sie bitten, ih- rem Antrag zuzustimmen.
Initiative parlementaire. Contributions de solidarité
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N 27 avril 1993
Binder, Sprecher der Minderheit: Wenn Herr Baumann nun versucht, die ganze Vorlage mit echten Unwahrheiten, die er hier verbreitet, zu Fall zu bringen, dann muss ich dem be- gegnen.
Es geht mit diesen Beiträgen in keiner Art und Weise darum, Berufsorganisationen oder Branchenorganisationen am Le- ben zu erhalten oder zu finanzieren. Ich habe klipp und klar gesagt, Herr Schwab hat klipp und klar gesagt, was wir mit die- sen Beiträgen finanzieren: in keiner Art und Weise die Organi- sation, sondern die Förderung sogar des naturnahen Anbaus, den Sie so sehr befürworten.
Herr Baumann, bei all Ihren Vorschlägen haben Sie immer nur sehr engstirnig Ihren eigenen Betrieb im Kopf und nicht die ge- samte Landwirtschaft.
Ich erinnere auch daran, dass Sie natürlich profitieren, wenn der Schweizerische Bauernverband z. B. für Natura-Beef Wer- bung betreibt; wenn er Werbung für die Kartoffeln betreibt, die Sie auch produzieren, dann sind auch Sie Profiteur dieser Werbung und dieser Absatzkanäle. Deshalb können Sie nicht sagen, Sie würden nicht profitieren und wollten erst Zahlun- gen leisten, wenn Sie auch profitieren könnten. Sie profitieren in jedem Fall.
Herr Hämmerle, es ist nicht so, dass die reichen Talbauern den armen Bergbauern helfen. Es ist auch nicht so, dass nur die reichen Bauern, die Grossbauern, von diesen Beiträgen profitieren würden, sondern die gesamte Landwirtschaft profi- tiert davon. Die Grossbauern könnten sich wahrscheinlich ohne weiteres ihren Markt selber eröffnen und sichern. Aber der kleine Bauer irgendwo in einem Tal, weit weg von der Ag- glomeration und vom Konsumenten, hat viel mehr Mühe. Darum sind es Solidaritätsbeiträge, die solidarisch erhoben werden, die aber auch solidarisch eingesetzt werden.
Ich bitte Sie deshalb, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.
M. Gobet, rapporteur: Le but de cette loi, c'est de permettre de définir qui a le droit de prélever des contributions de solidarité, dans quel but et qui surveille. Avec la proposition de la mino- rité, on assure ce but avec un minimum d'effet, c'est-à-dire qu'on permet d'utiliser les contributions pour l'objectif précis pour lesquelles elles sont prélevées. Cela ne change rien au problème de la solidarité tel qu'il a été relevé par M. Hämmerle puisque la contribution est proportionnelle à la production; quel que soit le système de surveillance ou de publication, les grands producteurs paieront pour les petits.
L'argument de la solidarité est donc sans valeur, mais je rap- pelle que la majorité de la commission a choisi une autre op- tion. Elle vous propose de publier, c'est-à-dire d'utiliser une partie des contributions pour des dépenses de publication.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
72 Stimmen 39 Stimmen
Antrag Binder
Der Bundesrat wird beauftragt, im Differenzbereinigungs- verfahren vorzuschlagen, wie der Geltungsbereich von Artikel 25bis LwG für die Getreide- und Kartoffelproduktion sowie für die Fischerei rechtlich eindeutig abgesichert werden kann.
Proposition Binder
Le Conseil fédéral est prié de présenter, lors de la procédure d'élimination des divergences, de quelle manière le champ d'application de l'article 25bis de la loi sur l'agriculture peut être légalement élargi à la production de céréales et de pom- mes de terre ainsi qu'à la pêche.
Präsident: Ich gebe Herrn Binder das Wort zu einer Erklärung zu seinem Antrag, der eigentlich kein Antrag ist.
Binder: Ihnen liegt ein Antrag vor, von dem auch ich eigentlich finde, dass er - wie es der Herr Präsident beurteilt - keiner ist Trotzdem ist es ein wichtiges Anliegen.
Ich möchte vorausschicken, dass im französischen Text die Fi- scherei fälschlicherweise nicht erwähnt wird. Es ist nicht so ge- meint, dass die Fischerei nur in der Deutschschweiz berück-
sichtigt werden soll, sondern selbstverständlich in der ganzen Schweiz. Sie müsste also auch im französischen Text erwähnt sein.
Die Getreideproduktion ist im Getreidegesetz verankert. Die Kartoffelproduktion im Alkoholgesetz. Damit stellt sich die rechtliche Frage, ob Produkte, für die eine eigene, spezifische Gesetzgebung besteht, ohne weiteres von der vorliegenden Vorlage erfasst werden. Wir wollen ja Solidaritätsbeiträge, und damit ist auch gesagt, dass wir nicht nur Fleisch und Milch meinen, sondern auch Ackerprodukte, die in einem eigenen Gesetz geregelt sind.
Mein Antrag, allenfalls mein Auftrag oder Wunsch an den Bun- desrat, besteht nun darin - es ist auch möglich, dass diese Vorlage dadurch keine Aenderung erfährt -, dass die Möglich- keit eröffnet wird, die rechtliche Situation klar und eindeutig abzuklären.
Die ständerätliche Kommission hat dieses Thema bereits dis- kutiert. Die ständerätliche Kommission war dann der Meinung, dass das Landwirtschaftsgesetz eigentlich diese beiden Pro- duktionen mitumfasse. Das Eidgenössische Justiz- und Poli- zeidepartement ist anderer Meinung; es ist der Meinung, dass diese Produktionen auch in den spezifischen Gesetzen gere- gelt werden müssten. In diesem Sinn besteht eigentlich eine Rechtsunsicherheit, und diese müsste man bei der Schaffung dieses Artikels 25bis berücksichtigen. Sollte dies im Landwirt- schaftsgesetz allein nicht möglich sein, müssten das Alkohol- gesetz, das Getreidegesetz und auch das Fischereigesetz in diesem Sinn geändert werden.
Das Landwirtschaftsgesetz als agrarpolitisches Rahmenge- setz hat für alle landwirtschaftlichen Produktionsrichtungen Gültigkeit - damit komme ich nun zur Fischerei -, somit kön- nen auch in allen Produktionen Solidaritätsbeiträge nach Arti- kel 25bis erhoben werden. Mit der Zustimmung zur neuen Auf- gabenteilung zwischen Bund und Kantonen verloren die Be- rufsfischer - eine der Landwirtschaft sehr nahestehende Be- rufsgruppe - die finanzielle Unterstützung des Bundes. Die Fi- scherei ist eine der Landwirtschaft verwandte Tätigkeit. Die Zu- ordnung im Bundesrecht zur Landwirtschaft ist unklar, obwohl die ökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen der Fischerei ähnlich schwierig sind wie diejenigen der Land- wirtschaft.
Die rund 300 Berufsfischer sind entschlossen, ihre Probleme selbst zu lösen. Dazu sind sie aber auf Möglichkeiten, Solidari- tätsbeiträge erheben zu können, angewiesen. Am 1. Januar 1994 tritt das neue Fischereigesetz in Kraft. Bis zu diesem Da- tum finanzieren Bund, Kantone und Fischer die Werbemass- nahmen zugunsten des Absatzes von Schweizer Fischen ge- meinsam. Nach dem 1. Januar 1994 hat die bestehende ge- setzliche Grundlage zur Finanzierung dieser Massnahmen für Bund und Kantone keine Gültigkeit mehr. Die Berufsfischer hoffen zwar, dass sich die Kantone weiterhin ihrer Verantwor- tung bewusst sind und die kantonalen Fischereigesetze in die- sem Sinne anpassen. Damit sich die Fischer aber vor allem auf Selbsthilfe stützen können, sind Fischereiprodukte in diesem Zusammenhang ebenfalls als landwirtschaftliche Produkte aufzufassen. So kann sich auch die Fischerei auf Artikel 25bis berufen. Um dies zu verdeutlichen, sollte bei nächster Gele- genheit, sofern das nötig ist, auch das Fischereigesetz im Sinne von Artikel 25bis Landwirtschaftsgesetz angepasst werden.
In diesem Sinne können Sie heute nicht über einen kon- kreten Antrag abstimmen. Aber ich bitte Herrn Bundesrat Dela- muraz - obwohl ich weiss, dass im Differenzbereinigungsver- fahren eigentlich keine Neuheiten mehr aufgenommen wer- den können; ich hoffe aber auf das Verständnis der beiden Kommissionen, die das Geschäft behandeln -, hier und jetzt zu erklären, dass er sich für dieses Anliegen in den drei Berei- chen im Sinne einer totalen Solidarität einsetzen wird.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: La situation est la suivante: quant au fond, l'élargissement à tous les secteurs de la pro- duction agricole des mesures de solidarité qui existent déjà dans certains secteurs de production est une bonne chose. Le Conseil fédéral y adhère. Il croyait, de bonne foi, que l'on pou- vait y parvenir s'agissant des pommes de terre et des céréales
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Parlamentarische Initiative. Solidaritätsbeiträge
panifiables, par une modification de la loi sur l'agriculture, comme vous êtes en train de le faire, et comme le Conseil des Etats l'a déjà fait. C'était compter sans la rigueur pointue des juristes, corporation devant laquelle je m'incline bien bas, tant qu'elle reste dans son secteur. En ce qui concerne les proposi- tions qui devaient être faites, ladite corporation a trouvé, via les jurisconsultes et les juristes de la Couronne, qu'il y avait lieu de modifier encore la loi sur l'alcool, s'agissant des pommes de terre et du blé, ce que nous voulons étendre puisque cela constitue, somme toute, un simple ajustement formel. Il me semble que, sur ce point, nous pouvons en toute légalité et en toute conscience considérer ce point de pure forme comme appartenant à la procédure d'élimination des divergences entre les deux Chambres. Le Conseil fédéral s'engage à faire modifier les lois sur l'alcool et sur le ble sans problème.
En revanche, une idée nouvelle a été lancée qui concerne la pêche. Vous me permettrez de vous dire que là, strictement et rigoureusement, comme M. Binder l'a reconnu, on extrapole un tout petit peu. On sort un tout petit peu du canevas habituel des relations et de l'ajustement des décisions entre les deux Chambres. On introduit quasiment, dans une phase de la pro- cédure où cela ne se fait plus normalement, une catégorie nouvelle, celle des pêcheurs professionnels. Mais, cela me pa- raît répondre à une logique tellement évidente, cela me paraît aller tellement dans le sens de ce que nous essayons de réali- ser par ces contributions de solidarité, qu'en tout cas, en ce qui me concerne, je ne serai pas plus royaliste que le roi et plus pêcheur que les pêcheurs, et que, par conséquent, je peux me rallier à l'extension de notre modification à la loi sur la pêche dans cette procédure d'élimination des divergences entre les deux Chambres. Ainsi, vous le voyez, Monsieur Binder, je ne cherche pas à noyer le poisson!
Präsident: Der Antrag von Herrn Binder entfällt
Ziff. Il Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. Il
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
69 Stimmen
27 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Schluss der Sitzung um 20.15 Uhr La séance est levée à 20 h 15
13-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (WAK-SR) Solidaritätsbeiträge in der Landwirtschaft Initiative parlementaire (CER-CE) Contributions de solidarité dans l'agriculture
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1993
Année
Anno
Band
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Volume
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Aprilsession
Session
Session d'avril
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Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
03
Séance
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92.416
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Numero dell'oggetto
Datum
27.04.1993 - 15:00
Date
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769-775
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