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Interpellation Vollmer
mehr als 99 Prozent der Patienten mit Aids weisen Antikör- per gegen das Virus auf, was bedeutet, dass sie mit diesem in Kontakt gewesen sind. In Ländern, in welchen man in der Be- völkerung keine Antikörper gegen das HIV findet, tritt auch nicht Aids auf. In den Ländern, in denen Antikörper häufig sind, existieren auch viele Aids-Fälle;
das HIV zerstört in vitro dieselben Arten von weissen Blutkör- perchen, die bei den an Aids erkrankten Personen fehlen;
dank der neuesten Erkenntnisse der Virologie ist es heute möglich zu zeigen, dass dem Auftreten einer Immunschwäche bei einem gegebenen Patienten eine ausgeprägte Vermeh- rung der HI-Viren vorausgeht;
bezüglich der Bluttransfusionen kann folgendes gesagt wer- den: ohne eine HIV-Kontamination der Blutkonserven gibt es auch keine Uebertragung von HIV und folglich kein Aids.
Dessenungeachtet können wir feststellen, dass ein Teil der HIV-infizierten Personen lange Zeit einen guten Gesundheits- zustand aufweisen, während andere sehr rasch krank werden. Seit der Entdeckung des HIV sucht man nach Faktoren, wel- che das Fortschreiten der Immunschwäche beim infizierten Menschen beeinflussen. Unter den genannten Faktoren konn- ten bis heute zwei Hauptfaktoren identifiziert werden: das Alter (je älter man zum Zeitpunkt der Infektion ist, um so grösser ist die Tendenz der Immunschwäche, schneller fortzuschreiten) und die genetische Konstitution. Unglücklicherweise können diese beiden Faktoren nicht beeinflusst werden. Im Gegen- satz zu dem, was in der Interpellation durchscheint, konnte bis heute nicht nachgewiesen werden, dass Medikamenten- oder Drogenabusus und eine wenig ausgewogene Ernährung eine bedeutsame Rolle im Fortschreiten der Krankheit spielen. Detaillierte Beantwortung der Fragen:
Periode 1988/89: 6 Millionen Franken (3 Millionen/Jahr);
Periode 1990/91: 16 Millionen Franken (8 Millionen/Jahr);
Legislaturperiode 1992-1995: 38 Millionen Franken (9,5 Mil- lionen/Jahr).
Neben den durch die KKAF aus dem Aids-Forschungskredit fi- nanzierten Projekten unterstützt der Bund zurzeit zusätzlich im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms zehn Pro- jekte, die psychosoziale, wirtschaftliche und präventive Aspekte untersuchen (NFP 26 «Menschen, Gesundheit, Um- welt>; Teil C «psychosoziale Aspekte von Aids» - Kredit 2,85 Millionen Franken, Dauer 1989 bis 1994).
Die Ziele, welche sich die KKAF gesetzt hat, sind folgende:
die Förderung der interdisziplinären Aids- und HIV-For- schung;
die Intensivierung der wissenschaftlichen Aktivitäten in fol- genden drei Aids-Forschungsbereichen:
. angewandte biomedizinische Forschung;
. klinische Forschung;
. psychosoziale Forschung/öffentliches Gesundheitswesen (Public Health).
Seit dem Beginn des Nationalen Aids-Forschungsprogramms 1990 hat die KKAF sich bemüht, Projekte zu bestimmten The- men zu ermutigen und zu fördern, bis heute insbesondere sol- che aus den Bereichen der psychosozialen und der Public- Health-Forschung. Aufgrund der Resultate laufender Evalua- tionen durch externe Experten, welche allfällige Lücken und neue Bedürfnisse zu identifizieren erlauben, wird die KKAF prüfen, ob und wo Projektausschreibungen zu ausgewählten Themen notwendig sind.
more); die Analyse der psychologischen, psychosozialen und präventiven Aspekte. Die virologischen Projekte, welche die Rolle des HIV untersuchen, stellen eine Minderheit dar, d. h. 27 von 81 Projekten seit 1990 (5,48 Millionen Franken von 16,54 Millionen Franken = 33 Prozent). Eine vollständige Liste der durch die KKAF finanzierten Projekte wird als Anhang zum Tätigkeitsbericht der KKAF 1991/92 publiziert.
Die KKAF besteht aus fünf Aerzten (zwei Kliniker, ein Präven- tivmediziner und zwei Labormediziner), einer Soziologin, einer Psychologin, einem Psychiater, einem Vertreter der pharma- zeutischen Industrie, einer Vertreterin des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft, zwei Vertretern des Nationalfonds und einem Vertreter des Bundesamtes für Gesundheitswesen. Das breite Interessenspektrum der Kommissionsmitglieder gewährleistet eine objektive und vorurteilsfreie Beurteilung der Anträge.
Bis jetzt wurde ein einziges Gesuch, welches die Stress- hypothese zum Inhalt hat, eingereicht. Dieses Gesuch wurde gutgeheissen (Projekt Nr. 90-7006, 120 000 Franken).
Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten nicht, dass die Aids-Forschung die Virushypothese zu stark favori- siert, da die Rolle dieses Virus für die Aids-Verursachung auf- grund der obenerwähnten Gründe von grösster Bedeutung ist. Was die übrigen Faktoren betrifft, welche zur Immun- schwäche bei mit HIV-infizierten Personen beitragen, so wer- den sie in der Schweiz wie in der übrigen Welt aktiv untersucht. Welche Rolle Stress in der Entwicklung und beim Fortschrei- ten der Immunschwäche spielt, ist mehrheitlich unbekannt Schon die Ansichten, wie Stress zu definieren und zu messen sei, gehen zum Teil weit auseinander. Dieser Umstand spie- gelt sich auch in der geringen Anzahl von Gesuchen zuhan- den der KKAF wider, die dieses Thema behandeln. Allfällige Projekte aus diesem Bereich werden von der Kommission nach den gleichen Kriterien beurteilt wie andere Projekte und aufgrund einer Prioritätenliste finanziert. Diese Prioritätenliste beinhaltet die Originalität der Fragestellung, die wissenschaft- liche Erfahrung der Gesuchsteller die Erfolgsaussichten der vorgeschlagenen Forschungsarbeiten, die praktische Bedeu- tung des Forschungsvorhabens und dessen Kosten.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes teilweise befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
Verschoben - Renvoyé
offensichtliche Mehrheit Minderheit
92.3561
Interpellation Vollmer Gefährdete Pressefreiheit ohne Gesamtarbeitsvertrag Liberté de la presse et convention collective
Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1992
Ab 1. Januar 1993 ist in der Printmedienbranche der Deutsch- schweiz und des Tessins der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zwi- schen dem Schweizerischen Verband der Zeitungs- und Zeit- schriftenverleger (SZV) einerseits und dem Schweizer Ver- band der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) und der Schweizerischen Journalistinnen- und Journalisten-Union (SJU/VPOD) andrerseits nicht mehr in Kraft.
Der GAV sicherte nicht nur die materiellen Rechte der Medien- schaffenden und eine minimale Ausbildung angehender jour- nalistischer Berufsleute ab, sondern er enthielt auch staatspo-
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Interpellation Vollmer
litisch höchst bedeutsame Bestimmungen über die journalisti- sche Unabhängigkeit, die redaktionellen Freiheiten und die publizistische Verantwortung der Verleger. Diese Bestimmun- gen stellen nach herrschender Rechtslehre eine unabding- bare Voraussetzung für die konkrete Umsetzung der in Arti- kel 55 der Bundesverfassung verankerten Pressefreiheit dar, zumal die Schweiz im Vergleich zu anderen Staaten keine Me- diengesetzgebung kennt, welche die Medienschaffenden vor politischen und wirtschaftlichen Druckversuchen seitens der Verleger und Inserenten wirksam schützt.
Im Zusammenhang mit der drohenden Vertragslosigkeit stel- len sich folgende Fragen:
Wie beurteilt der Bundesrat den vertragslosen Zustand in der Printmedienbranche der Deutschschweiz und des Tessins unter dem Aspekt der sogenannten inneren Medienfreiheit (journalistische Unabhängigkeit, redaktionelle Freiheit, publi- zistische Verlegerverantwortung) und der Bedeutung der Aus- bildungsfrage journalistischer Berufsleute?
Wäre es nicht angezeigt, bezahlte Bundespublikationen (Stelleninserate u. a. m.) nur noch in Zeitungen und Zeitschrif- ten von Verlagen erscheinen zu lassen, welche sich minde- stens zur Einhaltung des bisher geltenden GAV verpflichten? 3. Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, die vergünstigten Zeitungstransporttarife der PTT allenfalls nur noch Verlagen zu gewähren, welche sich zur Einhaltung des bisherigen GAV verpflichten?
Hält es der Bundesrat nicht für nötig, angesichts der zer- bröckelnden Vertragspartnerschaft in der Printmedienbran- che die wesentlichsten Garantien der inneren und äusseren Pressefreiheit in einer Mediengesetzgebung zu verankern?
Texte de l'interpellation du 17 décembre 1992
La convention collective de travail concernant la presse écrite alémanique et tessinoise et conclue entre l'Association suisse des éditeurs de journaux et périodiques d'une part et la Fédé- ration suisse des journalistes (FSJ) et l'Union suisse des jour- nalistes (USP/SSP) d'autre part ne sera plus en vigueur à partir du premier janvier 1993.
Cette convention collective ne faisait pas que définir les droits matériels des journalistes et assurer une formation minimale aux futurs professionnels de la branche, elle contenait aussi des dispositions sur l'indépendance des journalistes, la liberté rédactionnelle et les responsabilités des éditeurs, essentielles sur le plan politique. Selon la doctrine, ces dispositions sont une condition sine qua non de la concrétisation de la liberté de la presse instituée par l'article 55 de la constitution, cela d'au- tant plus que la Suisse, contrairement à d'autres pays, ne dis- pose pas d'une législation sur les médias qui protège efficace- ment les journalistes contre les pressions politiques et écono- miques exercées par les éditeurs et les annonceurs. A ce propos, les questions suivantes se posent:
Que pense le Conseil fédéral de l'absence de convention collective de travail dans le domaine de la presse écrite aléma- nique et tessinoise du point de vue de la liberté interne de la presse (indépendance des journalistes, liberté rédactionnelle, responsabilité de l'éditeur) et de la formation des journalistes? 2. Ne conviendrait-il pas de ne publier les annonces payées par la Confédération (offres d'emplois par exemple) que dans des journaux et des revues qui s'engagent à respecter au moins la convention collective encore en vigueur?
Le Conseil fédéral pourrait-il envisager de ne faire bénéficier des tarifs PTT préférentiels pour les journaux que les éditeurs qui s'engagent à respecter la convention collective encore en vigueur?
Le Conseil fédéral estime-t-il nécessaire, eu égard à la dis- parition de la convention collective de travail concernant la presse écrite, de légiférer sur les garanties essentielles de la li- berté de la presse interne et externe?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguelin, Bodenmann, Brunner Christiane, Carobbio, Danuser, de Dardel, Eggenber- ger, Fankhauser, von Felten, Goll, Hafner Ursula, Haller, Her- czog, Hubacher, Jeanprêtre, Jöri, Leemann, Leuenberger Ernst, Mauch Ursula, Rechsteiner, Ruffy, Steiger, Tschäppät Alexander, Züger
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Februar 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 février 1993
Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des bisherigen Ge- samtarbeitsvertrages, insbesondere für die Rechte der Medi- enschaffenden und für die journalistische Ausbildung, be- wusst. Er ist insbesondere aus staatspolitischen Erwägungen besorgt, dass in Ermangelung eines Gesamtarbeitsvertrages die heutige Zusammenarbeit der Vertragspartner beeinträch- tigt ist und dadurch auch die Medienfreiheit in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Er hofft, dass in den bereits aufge- nommenen Verhandlungen ein neuer Gesamtarbeitsvertrag ausgehandelt werden kann.
Die vorgeschlagenen staatlichen Massnahmen erachten wir grundsätzlich als einen wenig tauglichen Beitrag zur Si- cherstellung der Pressefreiheit; sie sind kaum geeignet, Druck für den raschen Abschluss eines neuen Gesamtarbeitsvertra- ges auszuüben. Die bevorzugte Vergabe von Publikationsauf- trägen des Bundes an Zeitungen und Zeitschriften, deren Ver- lage sich zur Einhaltung des bisherigen Gesamtarbeitsvertra- ges verpflichten, lehnen wir deshalb ab.
Die Posttaxen werden gestützt auf Artikel 10 des Postver- kehrsgesetzes durch den Bundesrat festgesetzt; dabei ist Rücksicht auf eine vielfältige Presse zu nehmen. Artikel 38ff. der Verordnung (1) zum Postverkehrsgesetz enthalten die ent- sprechenden Ausführungsvorschriften. Die vergünstigten Zeitungstransporttarife gelten für diejenigen Zeitungen, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, unab- hängig vom Verhalten der Verleger. Die heutigen Tarife traten am 1. Februar 1991 in Kraft. Die Gewährung von Tarifvergün- stigungen an Zeitungen, deren Verleger sich zur Einhaltung des bisherigen Gesamtarbeitsvertrages verpflichten, würden eine Neuregelung dieser Bestimmungen voraussetzen. Der Nationalrat hatte ein ähnliches Anliegen am 8. März 1988 deut- lich abgelehnt (parlamentarische Initiative Stappung). Der Bundesrat will deshalb (aus den obengenannten Gründen) nicht vom bisherigen System abweichen.
Für eine Pressegesetzgebung fehlt die verfassungsrechtli- che Grundlage. Ob eine solche geschaffen werden soll, hängt von der weiteren Entwicklung im Pressebereich ab. Sie ist Ge- genstand einer Untersuchung der Kartellkommission über die Pressekonzentration. Nicht zuletzt aufgrund der Ergebnisse wird der Bundesrat die Situation neu beurteilen. In diesem Sinn hat er sich bereit erklärt, die Motion (Zbinden-)Lederger- ber (91.3301) betreffend Presserechtsartikel in der Bundesver- fassung als Postulat entgegenzunehmen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes nicht befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Verschoben - Renvoyé
(24)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Vollmer Gefährdete Pressefreiheit ohne Gesamtarbeitsvertrag Interpellation Vollmer Liberté de la presse et convention collective
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3561
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.03.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
621-622
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Pagina
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20 022 489
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