Interpellation Raggenbass
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92.3460
Interpellation Vollmer Monopolisierungstendenzen in der Annoncenregie-Branche Régies d'annonces. Tendance au monopole
Wortlaut der Interpellation vom 30. November 1992
Mitte November 1992 ist die vollständige Uebernahme der OFA und Assa durch die Publicitas bekanntgeworden. Die Pressewerbung war zwar in der Schweiz schon bisher hoch konzentriert, doch muss diese neuste Fusion als eigentlicher Monopolisierungsschritt angesehen werden, welcher auch auf die von den Annoncenregien abhängigen Pressemedien gravierende Auswirkungen haben kann. Gemäss Zei- tungsberichten soll die Kartellkommission bereits im Vorfeld der Transaktionen Verständnis für das Zusammenrücken ge- zeigt haben.
Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Be- antwortung folgender Fragen:
Sieht der Bundesrat in den Monopolisierungstendenzen der Annoncenregie-Branche nicht auch mögliche, gravie- rende Auswirkungen auf die Pressemedien und damit auf die Pressefreiheit?
Die Kartellkommission untersucht gegenwärtig den schwei- zerischen Pressemarkt nach wettbewerbsrechtlichen Per- spektiven. Wäre es nicht angezeigt, angesichts der Verände- rungen bei den Annoncenfirmen die Zusammenhänge und Abhängigkeiten zwischen Annoncenregien und Presseer- zeugnissen in die Untersuchungen einzubeziehen sowie die damit verbundenen grundlegenden Aspekte bezüglich der Pressefreiheit in den Mittelpunkt zu stellen?
Wie wertet der Bundesrat die Aussagen der Publicitas-Füh- rung, nach denen sie aufgrund von informellen Kontakten zur Kartellkommission ein «gewisses Wohlwollen» und «Verständ- nis» bei dieser Behörde für die Fusionsbestrebungen festge- stellt haben soll?
Texte de l'interpellation du 30 novembre 1992
La reprise intégrale d'OFA et d'Assa par Publicitas a été an- noncée à la mi-novembre 1992. Si la concentration des régies d'annonces était déjà grande en Suisse, cette nouvelle fusion doit véritablement être considérée comme une étape vers le monopole, qui pourrait avoir des conséquences non négligea- bles sur la presse écrite, dépendante de ces entreprises. Se- lon la presse, la Commission des cartels aurait, avant même le début des négociations, fait preuve de compréhension à l'égard de ces transactions.
A ce propos, je prie le Conseil fédéral de répondre aux ques- tions suivantes:
N'estime-t-il pas que la tendance au monopole des régies d'annonces pourrait avoir des conséquences non négligea- bles sur la presse écrite et, partant, sur la liberté de la presse? 2. La Commission des cartels réalise actuellement une étude sur le marché suisse de la presse du point de vue de la concur- rence. Ne conviendrait-il pas, au vu des changements qui s'opèrent, d'étudier également les rapports entre les régies d'annonces et la presse et de mettre en lumière les aspects fondamentaux de la liberté de la presse qui en découlent?
Que pense-t-il des déclarations de la direction de Publicitas, selon lesquelles des contacts informels avec la Commission des cartels auraient révélé «une certaine bienveillance» et de la «compréhension» à l'égard de ces projets de fusion?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bundi, Carobbio, Eggenber- ger, Fankhauser, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Häm- merle, Herczog, Hubacher, Jeanprêtre, Jöri, Leemann, Leuen- berger Ernst, Ruffy, Steiger, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexan- der, Züger (19)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Februar 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 février 1993
Die Uebernahme der OFA und der Assa durch die Publicitas schafft bei den Werbegesellschaften einen sehr hohen Kon- zentrationsgrad. Es wird zu prüfen sein, wie sich diese Kon- zentration auf die verschiedenen Tätigkeiten der Werbegesell- schaften (Inseratevermittlung, Inserateregie und Beteiligung an Zeitungsverlagen) auswirkt. Zu den einzelnen Fragen:
Volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen der Uebernahme in den einzelnen Tätigkeitsbereichen kön- nen nicht ausgeschlossen werden. Allfällige schädliche Aus- wirkungen auf das Pressewesen können Gegenstand einer Verhaltensempfehlung der Kartellkommission an die Publici- tas sein. Solche Empfehlungen können, falls sie nicht akzep- tiert werden, in Verfügungen des EVD umgewandelt werden. 2. Die Kartellkommission wird demnächst eine Untersuchung über die Pressekonzentration abschliessen. Darin wird sie auch den fraglichen Zusammenschluss unter den Werbege- sellschaften prüfen und nötigenfalls Empfehlungen erlassen. Die Kartellkommission hat keinerlei Erklärungen abgegeben, welche den Ausgang dieser Untersuchung vorwegnehmen würden. Sie hätte solche Aeusserungen zum Zeitpunkt der in der Interpellation erwähnten Pressemeldungen angesichts des Standes der Arbeiten auch gar nicht abgeben können.
Die Publicitas-Führung hat den Zusammenschluss der Kar- tellkommission auf freiwilliger Basis vorgängig gemeldet und begründet. Seitens der Kommission wurde lediglich darauf hingewiesen, dass nach geltendem Kartellgesetz keine Mög- lichkeit bestehe, den Zusammenschluss zu verhindern oder nachträglich zu entflechten.
Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait
92.3559
Interpellation Raggenbass Revision der Verordnung über die Nationalstrassen Révision de l'ordonnance sur les routes nationales
Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1992 Ist der Bundesrat gewillt, auf die Neufestsetzung der Beiträge des Bundes für den Bau der Nationalstrassen zu verzichten und diese bis zur Fertigstellung des Nationalstrassennetzes auf ihrer jetzigen Höhe zu belassen?
Texte de l'interpellation du 17 décembre 1992
Le Conseil fédéral est-il disposé à renoncer à modifier le mon- tant des contributions versées par la Confédération pour la construction des routes nationales et à les maintenir, par conséquent, au niveau actuel jusqu'à l'achèvement du réseau de ces routes?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumberger, Bezzola, Bin- der, Bircher Peter, Bürgi, Dettling, Eggly, Engler, Fehr, Fi- scher-Seengen, Früh, Giger, Gysin, Hari, Hess Otto, Jäggi Paul, Keller Anton, Kühne, Leuba, Maurer, Miesch, Mühle- mann, Müller, Narbel, Neuenschwander, Reimann Maximilian, Ruckstuhl, Rutishauser, Rychen, Schnider, Segmüller, Vet- terli, Wick, Wittenwiler, Wyss Paul, Wyss William (36)
N 19 mars 1993
616
Interpellation du groupe démocrate-chrétien
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Bundesrat beabsichtigt, auf den 1. Januar 1993 die revi- dierte Verordnung über die Nationalstrassen in Kraft zu setzen. Mit den Artikeln 60 und 61 (inkl. Anhang 1) sollen auch die Bei- tragssätze des Bundes für den Bau der Nationalstrassen neu festgesetzt werden, nachdem dies am 9. Februar 1962 erst- mals und gleichzeitig letztmals geschehen ist.
Der Bundesrat begründet seine Massnahme im wesentlichen damit, dass sich die Finanzkraft der Kantone in den letzten 30 Jahren untereinander stark geändert habe und dass der niedrigste gesetzlich vorgeschriebene Beitragssatz von 50 Prozent nie angewendet worden sei.
Dieser plötzliche Wechsel ist in mehrfacher Weise stossend. 1. Die Finanzkraft der Kantone untereinander hat sich laufend verändert. Es entbehrt jeder Begründung, diesen Sachverhalt während drei Jahrzehnten hinzunehmen und dann plötzlich den «Pfad der Tugend» zu entdecken.
Die erstmalige Anwendung des niedrigsten Beitragssatzes von 50 Prozent ergibt eine klar rechtsungleiche Behand- lung. 82 Prozent des schweizerischen Nationalstrassennetzes sind ohne diesen Minimalsatz erstellt worden, und für die rest- lichen 18 Prozent soll er nun plötzlich Gültigkeit haben.
Das schweizerische Nationalstrassennetz wurde nach Prio- ritäten erstellt. Zuerst nahm man die Hauptachsen in Angriff und jene Abschnitte, mit denen auf dem Hauptstrassennetz die grössten Entlastungseffekte erzielt werden konnten. Erst in zweiter Linie baute man jene Abschnitte (z. B. die N 7 im Kan- ton Thurgau), mit denen man einen Abbau der regionalen Disparitäten erreichen wollte. Die Prioritätenliste wurde also ganz klar vom Bund vorgegeben. Wer nun zuletzt an die Reihe kommt, ist der doppelt Geprellte: Nicht nur wird seine Natio- nalstrasse zuletzt erstellt, sondern er hat dafür auch noch die höheren Kosten zu tragen.
Erschwerend kommt dazu, dass sechs Nationalstrassen- abschnitte durch die Kommission Biel einer Ueberprüfung un- terzogen werden mussten. Dieser Grundsatzentscheid ver- bunden mit den nötigen Projektanpassungen hat bei der N 7 z. B. eine Verzögerung von rund zehn Jahren gebracht, für wel- che der betroffene Kanton überhaupt nichts kann. Er läuft also völlig unverschuldet in höhere Beitragssätze hinein.
Viele der Projektanpassungen gehen in Richtung Umwelt- und Landschaftsschutz. Die Folge ist, dass die noch zu bauen- den Nationalstrassenabschnitte wesentlich teurer zu stehen kommen als die bereits erstellten. Ausgerechnet für diese teu- ren Strecken soll nun in einigen Kantonen ein höherer Bei- tragssatz angewendet werden.
Ganz und gar unverständlich wäre dieser Schritt des Bun- desrates angesichts einer Treibstoffzollerhöhung von 20 Rap- pen pro Liter, mit dem erklärten Ziel, dem Strassenbau mehr Mittel zukommen zu lassen, und dem Auftrag der eidgenössi- schen Räte, das Nationalstrassennetz nun rasch und unter Einsatz grösserer Kredittranchen zu vollenden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Februar 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 février 1993
Entgegen der ursprünglichen Absicht hat der Bundesrat auf den 1. Januar 1993 mit einer Teilrevision der geltenden Ver- ordnung über die Nationalstrassen lediglich die Beitragssätze des Bundes an die Kosten des betrieblichen Unterhalts und der polizeilichen Verkehrsüberwachung neu festgesetzt. Der Beschluss über die totalrevidierte Verordnung, einschliesslich der Beitragssätze des Bundes an die Kosten des Baus und baulichen Unterhalts, erfolgt später, nach der Auswertung der Ergebnisse der Vernehmlassung und in Kenntnis der Stellung- nahmen der Kantone.
Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait
92.3597
Interpellation der christlichdemokratischen Fraktion Delegierter des Bundesrates für Europafragen Interpellation du groupe démocrate-chrétien Délégué du Conseil federal pour les questions européennes
Wortlaut der Interpellation vom 18. Dezember 1992
Der Bundesrat wird um Auskunft gebeten, wie er in Zukunft die nach Ablehnung des EWR-Vertrages durch Volk und Stände entstehenden Probleme im europäischen politischen Umfeld koordinieren und behandeln will.
Namentlich erbitten wir Auskunft über die Frage, ob er - zur Koordination der verschiedenen Problembereiche;
zur Abklärung der Folgen der neuen Gegebenheiten;
für die zu ziehenden Schlussfolgerungen; sowie
für die zu treffenden Massnahmen
die Ernennung einer ausgewiesenen Persönlichkeit zum Dele- gierten des Bundesrates für Europafragen als gegeben erach- tet. Wenn dem so sein sollte, erwarten wir eine Antwort auf die Frage, in welchem Zeitrahmen dieser Plan realisiert werden soll.
Texte de l'interpellation du 18 décembre 1992
Le Conseil fédéral est prié d'indiquer comment il entend traiter et coordonner les problèmes provoqués, au plan politique eu- ropéen, par le rejet de l'Accord sur l'EEE à la double majorité. Le Conseil fédéral juge-t-il opportun de nommer une person- nalité compétente en qualité de délégué du Conseil fédéral pour les questions européennes, eu égard:
à la coordination nécessaire entre les divers secteurs concernés par ces problèmes;
à l'examen des conséquences de la situation nouvelle;
aux conclusions qu'il convient d'en tirer;
aux mesures qui s'imposent?
Le cas échéant, dans quel délai un tel plan devrait-il être réalisé?
Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.
Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Februar 1993
Der Bundesrat beabsichtigt, weiterhin selbst die Entscheide zu fällen, die im Bereich der Europapolitik im allgemeinen und der Integrationspolitik im speziellen (d. h. der Politik gegen- über der EG und der Efta einer der Prioritäten der Europapoli- tik) angezeigt sind. Damit diese Entscheide optimal vorberei- tet werden, können sie durch eine Delegation des Bundesra- tes für die europäische Integration vorbesprochen werden. Diese Delegation setzt sich zusammen aus den Vorstehern des EDA, des EVD und des EJPD oder des Departementes, das durch den Entscheidentwurf besonders betroffen ist.
Der Bundesrat ist somit in der Lage, selbst alle Massnahmen im Bereich der Innen- und Aussenpolitik zu koordinieren und zu treffen, die in seiner Kompetenz liegen.
Auf Verwaltungsebene hat der Bundesrat bereits 1961 ein Ko- ordinationsorgan für die Integrationspolitik geschaffen. Es handelt sich um das Integrationsbüro, das einerseits Teil der Politischen Direktion des EDA ist, welche durch den Staatsse- kretär für auswärtige Angelegenheiten geleitet wird. Anderer-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Raggenbass Revision der Verordnung über die Nationalstrassen Interpellation Raggenbass Révision de l'ordonnance sur les routes nationales
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In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3559
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.03.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
615-616
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Pagina
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20 022 484
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