National Council transmits Christian Democratic motion on market access barriers

20022436Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)19.03.1993Granted

Zusammenfassung

In the 1993 spring session, the National Council considered motion 92.3598 of the Christian Democratic group on dismantling market access barriers. After the Federal Council declared itself ready to accept the motion, the Council voted to transmit it. The motion was therefore adopted and sent on for implementation.

Regest

Motionen; Überweisung an den Bundesrat; ist der Bundesrat bereit, die Motion entgegenzunehmen, so kann der Nationalrat sie als überwiesen erklären. Die Überweisung bewirkt, dass der Vorstoss dem Bundesrat zur Ausarbeitung der beantragten Vorlage zugewiesen wird; eine materielle Prüfung des Begehrens findet im Rahmen des Überweisungsentscheids nicht statt.

Gesamter Gesetzestext

N 19 mars 1993

576

Motion du groupe démocrate-chrétien

ihm eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe «Revitali- sierung», welche zu seinen Händen Vorschläge ausgearbeitet hat Zum andern ist an die verschiedenen, bereits bestehen- den parlamentarischen und aussserparlamentarischen Kom- missionen zu erinnern, über die weitere Vorschläge in den po- litischen Entscheidprozess eingespeist werden können. Schliesslich steht als Folge von Eurolex ein Fundus an Re- formvorschlägen zur Verfügung, den es auszuwerten und um- zusetzen gilt.

Mit anderen Worten: Dem Bundesrat, seinen Delegationen und den Departementsvorstehern stehen bereits heute genü- gend Gremien und Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung, um sich über die zur Diskussion stehenden Probleme orientieren zu lassen. So sind beispielsweise die wichtigsten von markt- wirtschaftlichen Grundsätzen abweichenden Praktiken hin- länglich bekannt.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

Abgelehnt - Rejeté

92.3598

Motion der christlichdemokratischen Fraktion Abbau von Marktzutrittsbarrieren

Motion du groupe démocrate-chrétien Démantèlement des obstacles au commerce international

Wortlaut der Motion vom 18. Dezember 1992

Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Voraussetzungen da- für schafft, dass die Schweiz die bestehenden internationalen technischen Normen anerkennt und auf schweizerische Son- dermassnahmen und Kontrollvorgänge im Regelfall verzich- tet. Ausnahmen dürfen nur nach einer kritischen Prüfung zu- gelassen werden.

Texte de la motion du 18 décembre 1992

Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres un projet mettant en place les conditions qui permettront à la Suisse de reconnaître les normes techniques internationales et de renoncer aux mesures spéciales et aux contrôles qui lui sont propres. Des exceptions ne devraient être admises qu'après un examen critique.

Sprecher - Porte-parole: Hess Peter

Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.

Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 3. Februar 1993 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.

Déclaration écrite du Conseil fédéral du 3 février 1993 Le Conseil fédéral est prêt à accepter la motion.

Ueberwiesen - Transmis

92.3599

Motion der christlichdemokratischen Fraktion Verbesserung der Rahmenbedingungen

Motion du groupe démocrate-chrétien Amélioration des conditions-cadres

Wortlaut der Motion vom 18. Dezember 1992

Der Bundesrat wird aufgefordert, den eidgenössischen Räten die folgenden gesetzlichen Anpassungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die schweizerische Wirtschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

  1. Sicherung des Bildungs- und Forschungsstandortes Schweiz

Die Hochschulförderung muss durch flexiblere Grundsätze über die Berufung und Anstellung der Professoren geändert werden, damit der Hochschulstandort Schweiz wettbewerbs- fähig bleibt.

Zur besseren Transparenz und Kontrolle der eingesetzten staatlichen Mittel müssen Forschungsprojekte durch Evalua- tionen vermehrt auf Effizienz geprüft werden.

Die HWV und HTL sind so als Fachhochschulen zu konzipie- ren, dass sie als solche international anerkannt werden.

  1. Vermeidung von Diskriminierungen innerhalb der Schweiz Kantonale Berufsausübungsbewilligungen und Ausbildungs- ausweise müssen in der ganzen Schweiz anerkannt werden. Die Limite der öffentlichen Ausschreibung von Bundesaufträ- gen ist an das EWR-Niveau anzupassen.

Die durch den Bund unterstützten kantonalen und kommuna- len Investitionen müssen gesamtschweizerisch ausgeschrie- ben werden. Es darf keine Diskriminierungen von Bewerbern aus anderen Kantonen geben.

  1. Beschleunigung von Bewilligungs- und Einsprachever- fahren

Es sind Fristen für Bewilligungsverfahren und die notwendi- gen Sanktionen im Falle der Nichtbeachtung von Fristen ein- zuführen.

Bewilligungsverfahren (raumplanerisch, umweltrechtlich usw.) müssen in einem Leitverfahren zusammengefasst wer- den (Verfahrenskoordination), und der Instanzenzug in sol- chen Verfahren soll gesamtschweizerisch auf drei Instanzen beschränkt werden.

Bestimmungen über die Einspracheberechtigung sind so zu ändern, dass gleichartige Masseneinsprachen zusammenge- fasst und in einem Verfahren erledigt werden können (z. B. eine gemeinsame öffentliche Anhörung der Einsprecher und der Experten).

  1. Schnellere Erschliessung von Bauland

Bauinvestitionsprojekte sollen durch die schnelle Erschlies- sung von Bauland durch Gemeinden und Private realisiert werden. Zur Sicherstellung der Realisierung müssen die Er- schliessungskredite im Rahmen gebundener Ausgaben gel- ten. Das kantonale Recht muss vorsehen, dass Grundeigentü- mer Bauland selber erschliessen können.

  1. Erleichterung der Kapitalbeschaffung

Emissionsabgaben auf Eigenkapital müssen auf 1 Prozent re- duziert werden, und die Emissionsabgaben auf Risiko- und Fremdkapital müssen abgebaut werden.

Texte de la motion du 18 décembre 1992

Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres les adaptations du droit énumérées ci-dessous, afin de fournir un cadre plus favorable à l'économie suisse.

  1. Assurer l'attrait de la Suisse en matière de formation et de recherche

Dans le domaine universitaire, il faut assouplir les règles qui commandent la nomination et l'engagement des professeurs, afin que les hautes écoles suisses restent compétitives.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion der christlichdemokratischen Fraktion Abbau von Marktzutrittsbarrieren Motion du groupe démocrate-chrétien Démantèlement des obstacles au commerce international

In

Dans

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In

Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1993

Année

Anno

Band

I

Volume

Volume

Session

Frühjahrssession

Session

Session de printemps

Sessione

Sessione primaverile

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer

92.3598

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.03.1993 - 08:00

Date

Data

Seite

576-576

Page

Pagina

Ref. No

20 022 436

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Schlagwörter

motionmarket accessinternational technical standardstrade barriersfederal councilparliamentary procedure