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Motion Bischof
92.3361
Motion Seiler Hanspeter Gleichstellung Feuerwehrleute Armée, protection civile et services du feu
Wortlaut der Motion vom 3.September 1992
Der Bundesrat wird ersucht, die soziale Gleichstellung für Feu- erwehrleute mit den Wehr- und Schutzdienstpflichtigen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reformen von Armee und Zivilschutz hin durch entsprechende Revision der Gesetzge- bung in den Bereichen
Militärpflichtersatz
Erwerbsersatzordnung
Versicherungsschutz vorzubereiten. Die Anpassung kann schrittweise erfolgen.
Texte de la motion du 3 septembre 1992
Le Conseil fédéral est chargé de préparer la révision de la législation touchant
la taxe d'exemption du service militaire,
le régime des allocations pour perte de gain,
les assurances,
de manière à ce qu'au moment de l'entrée en vigueur des ré- formes relatives à l'armée et à la protection civile, l'égalité de traitement soit assurée, sur le plan social, entre les personnes astreintes au service du feu et celles astreintes au service mili- taire ou à la protection civile. L'adaptation pourra se faire pro- gressivement.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Binder, Bircher Peter, Bi- schof, Blocher, Columberg, Daepp, Fehr, Fischer-Hägglin- gen, Hari, Keller Anton, Luder, Maurer, Müller, Neuenschwan- der, Rychen, Scherrer Werner, Schwab, Seiler Rolf, Steffen, Zölch, Zwygart (21)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Störfallverordnung, die auch den Feuerwehren spezielle Aufgaben zuordnet, wurde durch den Bundesrat am 1. April 1991 in Kraft gesetzt. Danach ist der Bund als Betreiber von Nationalstrassen und Eisenbahnen verpflichtet, die notwendi- gen Einsatzkräfte für die Schadenabwehr und Schadenbe- kämpfung zu gewährleisten. Diese Aufgaben hat der Bund den Stützpunktfeuerwehren übertragen. Er entschädigt diese pauschal für Einsätze auf Nationalstrassen.
Die Feuerwehren erfüllen damit immer häufiger Aufgaben im nationalen Interesse. Diese anforderungsreichen Tätigkeiten setzen einen entsprechend grösseren zeitlichen Aufwand für intensive Ausbildungs- und Uebungsdienste voraus.
Gemäss den Leitbildern 95 für Armee bzw. Zivilschutz haben die Feuerwehren auch im Kriegsfall die Brandbekämfung sicherzustellen. Damit übernehmen sie - richtigerweise - ei- nen wichtigen Teil öffentlicher Aufgaben, die bis jetzt Armee und/oder Zivilschutz zugeordnet waren. Es wäre sehr stos- send, wenn diese Feuerwehrleute gegenüber den Angehöri- gen von Armee und Zivilschutz sozial wesentlich schlechter- gestellt würden.
Ohne soziale Gleichstellung wird der Feuerwehrdienst zuneh- mend unattraktiver. Daraus entstünden Bestandesprobleme, die die Erfüllung des Auftrags beeinträchtigen würden. Es liegt also im Interesse der Sache, die soziale Gleichstellung durch Anpassung der Gesetzgebung vorzubereiten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. März 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er mars 1993 Für die Regelung der rechtlichen Stellung und der sozialen Si- cherheit der Angehörigen der Armee und des Zivilschutzes ist
der Bund zuständig. Der Bereich der Feuerwehr liegt hinge- gen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kantone. Diesen obliegt es somit, die rechtliche Stellung und den Einsatz der Feuerwehrleute zu regeln. Auch für die Regelung der sozial- rechtlichen Aspekte sind im wesentlichen die Kantone zu- ständig.
Im Zusammenhang mit dem neuen Zivilschutzleitbild stellt sich aber in der Tat die Frage, ob die Feuerwehrleute in sozial- rechtlicher Hinsicht nicht den Angehörigen der Armee und des Zivilschutzes gleichgestellt werden könnten. Denn dieses Leit- bild sieht ab 1995 nach der Mobilisierung der Armee und dem Aufgebot des Zivilschutzes den Einsatz der Feuerwehr vor, während nach der gegenwärtigen Regelung in diesem Fall der Zivilschutz die Aufgabe der Feuerwehr übernimmt.
Der Bundesrat ist bereit, diese Frage im Rahmen der Studien- kommission «Allgemeine Dienstpflicht» prüfen zu lassen. Da- bei wird jedoch auch zu beachten sein, dass eine Gleichstel- lung der Feuerwehrleute mit den Angehörigen der Armee und des Zivilschutzes mit einer Ungleichbehandlung zum Nachteil von Personen verbunden wäre, die in zivilen Führungsstäben und im koordinierten Sanitätsdienst eingesetzt werden. Von den rund 140 000 Schutzdienstpflichtigen, die im Zuge der Re- form 1995 für öffentliche Aufgaben zugunsten der Wirtschaft und ziviler Partner sowie der Armee freigestellt werden sollten, gehören bloss etwa 60 000 den Feuerwehren an. Zudem würde eine umfassende Gleichstellung voraussichtlich eine Verfassungsrevision erfordern, weil der Bereich der Feuer- wehr in der Zuständigkeit der Kantone liegt.
Im Rahmen der Erarbeitung des neuen Zivilschutzgesetzes wird geprüft, ob und wieweit die von der Schutzdienstleistung Befreiten nicht auch vom Militärpflichtersatz befreit werden sollten. Gemäss dem Entwurf zum neuen Militärgesetz sollen hauptberufliche Angehörige der öffentlichen Wehrdienste dienstbefreit und vom Militärpflichtersatz befreit werden. Da- mit wären diese Personen, sofern sie diensttauglich sind, auch vom Militärpflichtersatz befreit. Zu den beiden Entwürfen sind Vernehmlassungen im Gang. Eine bereinigte Lösung wird nach dem Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens getrof- fen werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
92.3514
Motion Bischof Die Schweiz in einem wirtschaftlichen Europa La Suisse dans une économie européenne
Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1992 Die Schweiz nimmt nicht an einem Europäischen Wirtschafts- raum in der Form, wie am 6. Dezember zur Vorlage präsentiert, teil. Das Abstimmungsergebnis zeigt, dass der Wunsch nach der politischen Eigenständigkeit tief in unserem Lande verwur- zelt ist.
Dennoch müssen der Arbeitsplatz und der Finanzplatz Schweiz erhalten und in naher Zukunft ausgebaut werden. Der politische Dialog im Innern ist jetzt mehr denn je vonnöten. Der zur Abstimmung gelangte EWR-Vertrag fand zu Recht keine Mehrheit vor dem Volk. Zentralismus war noch nie die Lösung, wirtschaftliche Probleme in den Griff zu kriegen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Seiler Hanspeter Gleichstellung Feuerwehrleute Motion Seiler Hanspeter Armée, protection civile et services du feu
In
Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3361
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
19.03.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
573-573
Page
Pagina
Ref. No
20 022 432
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