Motion converted into postulate and transmitted

20021679Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)09.10.1992Modified

Zusammenfassung

The National Council dealt with a parliamentary motion by Baerlocher-von Felten requesting a federal impulse program in the federal administration to promote shared caregiving work. The Federal Council argued that several requested measures were already being implemented or examined and asked for conversion into a postulate. The Council followed that proposal and transmitted the initiative as a postulate.

Regest

Parliamentary motion; conversion into postulate. Where the requested measures are already partly being implemented or are under review in a broader administrative program, the chamber may limit itself to transmitting the initiative as a postulate rather than as a binding motion.

Gesamter Gesetzestext

Motion (Baerlocher-)von Felten

2163

  1. Oktober 1992 N

Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguelin, Bezzola, Binder, Bircher Silvio, Blatter, Brügger Cyrill, Bühler Simeon, Bundi, Carobbio, Cincera, Danuser, Dettling, Eggenberger, Fank- hauser, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Fritschi Os- car, Giger, Heberlein, Hegetschweiler, Herczog, Hildbrand, Jöri, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Marti Wer- ner, Matthey, Maurer, Miesch, Müller, Reimann Maximilian, Rutishauser, Schnider, Stamm Luzi, Strahm Rudolf, Vetterli, Ziegler Jean, Züger (39)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Die Beilage (erhältlich bei der Dokumentationszentrale der Bundesversammlung) zeigt an zwei Beispielen von Kleinbau- ten (die Gleichrichterstation hat etwa 8 Quadratmeter Grund- fläche), welch kompliziertes Bewilligungsverfahren dafür not- wendig ist.

Es ist offensichtlich, dass das BAV durch die vielen, in der Schweiz hängigen Verfahren völlig überfordert ist oder sich in Details verliert, die auf Kantonsebene längst gelöst sind. Einige Beispiele mögen dies belegen:

  • Gegen die Aufhebung von zwei Parkplätzen eines Restau- rants, wegen Unfallgefährdung, wurde beim Bundesrat Re- kurs eingereicht.

Entscheid des Gemeinderates 13. November 1987

Entscheid des Bundesrates 16. August 1989

  • Sonntagsfahrverbot Schönmatt

Entscheid des Gemeinderates 12. Juli 1989

  1. Mai 1991: Bundesamt für Polizeiwesen schickt Beschwer- den zur Stellungnahme an Gemeinden zurück. Entscheid steht noch aus.
  • Einsprachen gegen die Errichtung einer zweiten Spur der Li- nie 17 der BLT. Entscheid des Regierungsrates März 1989

Am 7. November 1989 legte das BAV das Verfahren fest. Bis- her haben immer noch keine Einigungsverhandlungen statt- gefunden.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 19. August 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 août 1992

Sowohl das vom EJPD am 10. Dezember 1990 verabschie- dete Vollzugsförderungsprogramm zum RPG als auch das An- schlussprogramm zum Bodenrecht im Siedlungsbereich, wel- ches der Bundesrat am 11. September 1991 beschlossen hat, verlangen Vorschläge zur Vereinfachung, Beschleunigung und Koordination der Verfahren. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, bis Sommer 1993 Botschaft und Massnahmen zur Vereinfachung, Beschleunigung sowie Koordination der Bau- bewilligungsverfahren vorzulegen.

Das Bundesamt für Raumplanung wurde mit der Leitung die- ser Arbeiten beauftragt. Eine Expertengruppe bestehend aus Juristen, welche im Umgang mit Verfahrens- und Vollzugs- schwierigkeiten über unmittelbare Erfahrungen verfügen, prüft zurzeit ein Massnahmenpaket zur Verbesserung der Baubewilligungsverfahren.

Die Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahrensab- läufe ist im übrigen bereits Gegenstand der nachfolgend ge- nannten parlamentarischen Vorstösse:

  • Postulat Portmann (90.585)/Bewilligung von Bauten und An- lagen von regionaler oder nationaler Bedeutung.

  • Postulat Delalay (91.3168)/Vereinfachung der Verfahren für öffentliche und private Bauvorhaben.

Das Parlament hat die genannten zwei Vorstösse als Postulate entgegengenommen. Ausserdem weisen wir auf die Motion Simmen (91.3155) vom 5. Juni 1991 betreffend der Revision des Eisenbahngesetzes hin, welche ebenfalls eine effizientere Ausgestaltung des Plangenehmigungsverfahrens beab- sichtigt.

Die Probleme, welche im Rahmen der eingangs erwähnten Programme des Bundesrates bearbeitet werden, sowie die Fragestellungen im Zusammenhang mit den genannten Po- stulaten stimmen inhaltlich mit den Anliegen der Motion Meyer Theo überein. Das berechtigte Bedürfnis nach Vorschlägen zur Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung bedingt je-

doch eine umfassende und gesamthafte Prüfung der verschie- denen Problemursachen. Die daraus resultierenden Lösungs- ansätze, welche die verschiedensten Verwaltungsabläufe be- rühren, müssen aufeinander abgestimmt werden. Diesem Er- fordernis würde eine getrennte Ueberprüfung der zu behan- delnden Fragen, welche einen engen Sachzusammenhang aufweisen, zuwiderlaufen. In einem Rechtsstaat ist es daher bedeutsam, dass die in der Lehre und in der Praxis entwickel- ten Grundprinzipien des Verwaltungsrechts auf sämtliche Ver- fahren angewendet werden.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

91.3365

Motion (Baerlocher-)von Felten Partnerschaftliche Teilung der Betreuungsarbeit. Impulsprogramm

Programme d'impulsion dans l'Administration fédérale. Juste partage des tâches de garde

Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1991

In Anlehnung an die parlamentarische Initiative wird der Bun- desrat beauftragt, ein Impulsprogramm beim Bund zu lancie- ren. Dieses Impulsprogramm des Arbeitgebers Bund müsste auch Kaderstellen einbeziehen. Zudem ist zur Erfüllung der Förderung der partnerschaftlichen Teilung der Betreuungsar- beit die Quotierung unerlässlich. Das Impulsprogramm müsste zudem folgende Punkte umfassen:

  • Recht auf Reduktion der Arbeitszeit aufgrund von Betreu- ungsaufgaben von Angehörigen (6-Stunden-Tag);

  • Ueberzeitverbot für Betreuungspflichtige;

  • Elternurlaub;

  • Krankenurlaub bei Krankheit von Angehörigen;

  • militärisches Weitermachen darf nicht freigestellt werden.

Texte de la motion du 4 octobre 1991

Me référant à l'initiative parlementaire que j'ai déposée, je charge le Conseil fédéral de lancer un programme d'impul- sion dans l'Administration fédérale, programme dont les ca- dres devront aussi bénéficier. Pour promouvoir le partage de la garde des proches entre les deux parents, il instituera un système de quotas. Le programme d'impulsion comprendra en outre les points suivants:

  • droit à horaire de travail réduit (six heures par jour) pour les personnes chargées de s'occuper de leurs proches;

  • heures supplémentaires interdites pour les personnes de- vant s'occuper de leurs proches;

  • congé parental;

  • congé en cas de maladie d'un proche;

  • les personnes faisant une carrière militaire ne pourront être exemptées du service.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.

Motion Scheidegger

2164

N

9 octobre 1992

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 24. August 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 août 1992

Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Ansicht der Motionäre, dass der Arbeitgeber Bund seinen spezifischen Beitrag zur Unterstützung der partnerschaftlichen Teilung der Betreu- ungsarbeit leisten kann.

Mit den am 18. Dezember 1991 beschlossenen Weisungen über die Verbesserung der Vertretung und der beruflichen Stellung des weiblichen Personals in der allgemeinen Bun- desverwaltung setzte er ein weiteres klares Zeichen dafür, dass einerseits die Bundesverwaltung den Frauen in den ver- schiedenen Tätigkeitsbereichen der Verwaltung und auf allen Hierarchiestufen offenstehen will und dass andererseits fami- lien- und partnerschaftsfreundliche Arbeitsbedingungen, so zum Beispiel Teilzeitstellen auch in höheren Funktionen, ver- mehrt geschaffen werden sollen.

Um die Weisungen umzusetzen, erarbeiten die Bundeskanz- lei, die Generalsekretariate und die Bundesämter zurzeit ei- gene Frauenförderungsprogramme. Dabei ist es ihnen freige- stellt, mittels einer Quotenregelung die jeweils gesetzten Ziele, beispielsweise bei Anstellungen, zu erreichen.

Die Arbeitsgruppe «Arbeitszeit 2000», die verwaltungsintern eine zukunftsgerichtete Arbeitszeitpolitik zuhanden des Bun- desrates erarbeitet, wird von den Motionären aufgeworfenen Punkte (Recht auf Reduktion der Arbeitszeit bei Betreuungs- aufgaben von Angehörigen, Ueberzeitverbot für Betreuungs- pflichtige und Elternurlaub) in ihre Ueberlegungen einbezie- hen. Einen Urlaub für die Betreuung kranker Familien- angehöriger respektive für die Organisation der ersten Pflege kennt die Bundesverwaltung bereits seit vielen Jahren.

Das «militärische Weitermachen» ist im Bundesgesetz über die Militärorganisation (MO) im Artikel 10 dahingehend gere- gelt, dass Angehörige der Armee verpflichtet werden können, einen bestimmten Grad zu bekleiden, eine Funktion oder ein Kommando zu übernehmen und den dafür vorgeschriebenen Dienst zu leisten. Am 8. März 1990 hat sich der Nationalrat im Rahmen der Beratung über die Teilrevision der MO letztmals deutlich für die Beibehaltung des erwähnten Artikels 10 aus- gesprochen. Allerdings bemüht sich die Armee, im Rahmen des Vernünftigen und Möglichen immer wieder auf individu- elle Bedürfnisse, so auch auf allfällige Betreuungspflichten, Rücksicht zu nehmen.

Da einige Punkte der Motion zurzeit in der Umsetzung sind re- spektive noch geprüft werden sollen, erscheint dem Bundes- rat eine Umwandlung in ein Postulat als angebracht.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

92.3105

Motion Scheidegger Reduktion der Kosten im Wohnungsbau Construction de logements. Réduction des coûts

Wortlaut der Motion vom 18. März 1992

Der Bundesrat wird beauftragt, sämtliche für den Wohnungs- bau relevanten Bestimmungen des Bundesrechts einer Ueber- prüfung bezüglich baukostentreibender Wirkung zu unterzie- hen, eine Gegenüberstellung von Vor-und Nachteilen auszuar- beiten und die dem Ergebnis entsprechenden erforderlichen Revisionen dieser Bestimmungen in die Wege zu leiten.

Texte de la motion du 18 mars 1992

Le Conseil fédéral est chargé d'examiner la totalité des dispo- sitions du droit fédéral ayant trait à la construction de loge- ments et ce, sous l'angle des effets inflationnistes qu'elles peuvent avoir sur les prix à la construction; il établira égale- ment la liste de leurs avantages et de leurs inconvénients; en- fin, il mettra en chantier les révisions qui s'imposeront au vu des résultats obtenus.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Die Hypothekarzinserhöhungen der letzten Jahre haben auf Bundesebene zu Panikreaktionen geführt, die an den eigentli- chen Problemen vorbeizielen. Mit Staatseingriffen wie den dringlichen Bundesbeschlüssen, mietrechtlichen Bestimmun- gen und parlamentarischen Initiativen wurde Symptombe- kämpfung betrieben. Die neuen Regulierungen führen zu ei- nem permanenten Trend hin zu planwirtschaftlichen Zustän- den. Damit wird der dringend erforderliche Markt auf dem Wohnungssektor nicht nur unnötig behindert, er wird effektiv verunmöglicht.

Bodenpolitische Massnahmen, Baupolizeivorschriften, Ein- schränkungen der Umweltschutzgesetzgebung, Natur- und Heimatschutzbestimmungen und nicht zuletzt unverhältnis- mässige Baunormen haben das ihre dazu beigetragen, dass das Bauen im allgemeinen und der Wohnungsbau im beson- deren teurer und teurer wurden.

In früheren Jahren halfen tiefe Hypothekarzinse noch über diese Hindernisse hinweg.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir vor allem im Woh- nungsbau über unsere Verhältnisse leben. Eine Durch- schnittswohnung kostet weit mehr, als sich eine Durch- schnittsfamilie leisten kann. Diese unbefriedigende Situation muss dringend korrigiert werden. Miet- und Hypothekarzins- zuschüsse sind dabei ebensowenig erfolgversprechend wie eine von anderen Massnahmen isolierte Revision irgendwel- cher Verordnung wie z. B. der revisionsbedürftigen, kostenin- tensiven Lärmschutzverordnung. Die Kosten von Neuwoh- nungen sind so weit von einer volkswirtschaftlich verantwort- baren Grössenordnung entfernt, dass nur eine gesamtheitli- che Lösung, die sämtliche wohnbaurelevanten Faktoren be- rücksichtigt, genügen kann.

In diesem Sinne wird der Bundesrat beauftragt, sämtliche für den Wohnungsbau relevanten Bestimmungen des Bundes- rechts einer Ueberprüfung bezüglich baukostentreibender Wirkung zu unterziehen, eine Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen auszuarbeiten und je nach Ergebnis die er- forderlichen Revisionen dieser Bestimmungen in die Weg zu leiten.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1992

Der Bundesrat teilt die Besorgnis des Motionärs über die Preissteigerungen im Wohnungsbau. Hauptverantwortlich sind die jüngeren Entwicklungen auf den Boden- und Hypo- thekarmärkten. Daneben existiert eine Vielzahl nachgeordne- ter Kostenfaktoren, die zum überdurchschnittlichen Kostenan- stieg im Wohnungsbau beitragen. Dazu gehören verschie- dene gesetzliche und andere Normen, doch ist zu beachten, dass gerade die kostenwirksamsten Regelungen häufig aus- serhalb des Einflussbereiches des Bundes liegen. So sind für die Baugesetzgebung, die Baupolizeivorschriften, das Pla- nungsrecht und andere Bestimmungen in erster Linie die Kan- tone und Gemeinden zuständig. Was die ebenfalls kostenrele- vanten Qualitätsanforderungen an einzelne Bauleistungen be- trifft, werden sie von den Berufs- und Branchenverbänden der Bauwirtschaft festgelegt. Obwohl diese Normen öffentlich- rechtlich unverbindlich sind, setzen sie sich nicht zuletzt auch deshalb durch, weil sie die gestiegenen Ansprüche vieler Wohnungsnachfrager widerspiegeln.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion (Baerlocher-)von Felten Partnerschaftliche Teilung der Betreuungsarbeit. Impulsprogramm

Motion (Baerlocher-)von Felten Programme d'impulsion dans l'Administration fédérale. Juste partage des tâches de garde

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1992

Année

Anno

Band

V

Volume

Volume

Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3365

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.10.1992 - 08:00

Date

Data

Seite

2163-2164

Page

Pagina

Ref. No

20 021 679

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Schlagwörter

parliamentary motionpostulatefamily policyworking timefederal administrationcaregivingquotas