National Council adopts compromise on health insurance cost measures

20021649Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)07.10.1992Granted

Zusammenfassung

In the National Council's debate on the 1993-1994 health insurance cost measures, the chamber adopted the commission majority's compromise on Article 1 and rejected the minority proposals. The speakers emphasized that the measure should function as a transitional solution pending the forthcoming total revision of the health insurance law and should not already shift the system's balance too far.

Regest

Health insurance cost measures; parliamentary adoption of a compromise proposal. Where a provisional cost-containment measure is intended as a bridge pending a comprehensive statutory revision, a compromise solution may be adopted if it is considered sufficiently flexible and not to pre-empt the later reform. The chamber may reject minority proposals in favor of a balanced interim approach (cf. debate on Art. 1).

Gesamter Gesetzestext

  1. Oktober 1992 N

2001

Krankenversicherung. Kostensteigerung

auch auf eine materielle Empfehlung verzichten oder eine Gruppenantwort erteilen. Sie muss aber in allen Fällen Stel- lung nehmen. Die Stellungnahme der Kommission hat den Stellenwert einer Empfehlung. In der nationalrätlichen Vari- ante war der Stellenwert eigentlich ein Parteientscheid, d. h., die Kommission hätte eine Parteiposition eingenommen. In der heute vorgeschlagenen Lösung mündet die Anhörung in einer Empfehlung; im Ständerat wurde sie «Avis» genannt. Dieser Avis geht an die Verwaltung. Die Verwaltung ist ver- pflichtet, ihre Stellungnahme zu begründen. Sollte es zu ei- nem abweichenden Entscheid kommen, muss auch dieser begründet werden.

Wir teilen die Meinung der ständerätlichen Kommission, wo- nach das Verfahren in einer Verordnung geregelt werden muss, welche einem Vernehmlassungsverfahren unterzogen werden soll. Mit dieser Interpretation kommt die ständerätliche Variante der nationalrätlichen Lösung sehr nahe. Der Unter- schied besteht darin, dass jetzt die Fachkommission nicht mehr Antragspartei ist, sondern zu allen Bewilligungsgesu- chen Empfehlungen abgibt respektive abgeben muss. Das ist der Unterschied. Im übrigen sind die beiden Anträge in etwa gleich.

Die Zusammensetzung der Fachkommission - das wurde be- reits angesprochen - wurde nicht geändert. Ständerat und Na- tionalrat sind gleichermassen der Meinung, diese Kommis- sion müsse aus Vertretern der verschiedenen interessierten Kreise - namentlich aus den Bereichen der Wirtschaft, der Wis- senschaften, der Oekologie und der Ethik - zusammengesetzt sein. Damit soll Gewähr geboten werden, dass die verschiede- nen Aspekte, die bei diesen Bewilligungsverfahren berück- sichtigt werden müssen, auch einbezogen werden.

Die Kommission beantragt mit 21 zu 4 Stimmen, in diesem Punkt dem Ständerat zu folgen.

Angenommen - Adopté

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

92.057-1

EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Epidemiengesetz. Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi sur les épidémies. Modification

Differenzen - Divergences

Siehe Seite 1959 hiervor - Voir page 1959 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 6. Oktober 1992 Décision du Conseil des Etats du 6 octobre 1992

Art. 29c Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 29c al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Präsident: Hier schlägt die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen vor, den gleichen Beschluss wie beim Umweltschutzgesetz zu fassen. Damit bestünde auch hier keine Differenz mehr zum Ständerat.

Angenommen - Adopté

92.067

Krankenversicherung. Massnahmen gegen die Kostensteigerung 1993-1994. Bundesbeschluss

Assurance-maladie. Mesures contre l'augmentation des coûts 1993-1994. Arrêté fédéral

Fortsetzung - Suite

Siehe Seite 1988 hiervor - Voir page 1988 ci-devant

Art. 1 (Fortsetzung) - Art. 1 (suite)

Hafner Rudolf: Die grüne Fraktion unterstützt die Fassung der Kommissionsmehrheit. Die Fassung der Kommissionsmehr- heit stellt praktisch einen Kompromiss dar. Dies scheint uns aufgrund der Ausgangslage gerechtfertigt zu sein. Es ist ja so, dass die Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes be- vorsteht, und dort sollen ja die Gewichte entsprechend gesetzt werden. Es scheint uns aber nicht sinnvoll, bereits heute in die- sem dringlichen Bundesbeschluss die Gewichte massgeblich zu verlagern. Dies würde bekanntlich nur auf Widerwillen stos- sen, und es scheint uns nicht angebracht, die Vorlage damit zu gefährden.

Unbestreitbar ist indessen, dass Massnahmen gegen die starke Zunahme der Kosten im Gesundheitswesen getroffen werden müssen. Kollega Rychen hat uns gestern eine Analyse der Ursachen geliefert Ich bin mit seiner Analyse weitgehend einverstanden. Allerdings habe ich den Eindruck, dass er nicht alles erwähnt hat. Der Teufel steckt bekanntlich häufig im De- tail. Es gibt zum Beispiel im Gesundheitswesen den Begriff der iatrogenen Krankheiten. latrogen heisst: von Aerzten und ihrer Medizin verursacht. Es gibt Studien, wonach die sogenannten iatrogenen Krankheiten rund einen Drittel der gesamten Krankheiten ausmachen. Das ist sehr beträchtlich, und wenn man in Sachen Kosteneinsparung wirklich etwas machen möchte, müsste man hier genauere Analysen machen; aber es ist natürlich klar, dass solche Analysen einer herrschenden Schicht von Aerzten nicht gerade passen.

Welche Alternativen kennt der Bundesrat bezüglich der Be- handlungskonzepte? Herr Bundesrat Cotti, ich möchte Sie doch fragen: Haben Sie auch Kenntnis von einer Studie der Universität Stuttgart, wonach die komplementärmedizini- schen Therapien bedeutend kostengünstiger sind? Es scheint mir doch langsam der Zeitpunkt gekommen zu sein, auch an- dere Behandlungskonzepte ins Auge zu fassen. Im Sinne der Opfersymmetrie ist es zweifellos notwendig, auch bei den Lei- stungserbringern gewisse Massnahmen zu treffen.

Die Version der Kommissionsmehrheit ist nicht stark ein- schränkend; sie ist flexibel, aber sie setzt gleichwohl ein Zei- chen. Mittelfristig sollte differenziert werden. Wir sind der Auf- fassung, dass die Totalrevision des Krankenversicherungsge- setzes geeignet ist, Zeichen zu setzen. Es geht beim vorliegen- den Beschluss um eine Ueberbrückungsmassnahme. Ich bitte Sie im Namen der grünen Fraktion, die Minderheitsan- träge abzulehnen und dem Kompromiss der Mehrheit zuzu- stimmen.

Maspoli: Erlauben Sie mir, etwas weit auszuholen.

Vorerst gilt es festzustellen, dass das, was wir letztes Jahr in die- sem Saal beschlossen haben, sehr wohl Wirkung gezeigt hat. Ueber 95 Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer haben davon profitieren können. Ihre Krankenversicherungsprämien sind in diesem Jahr lediglich um 10 Prozent gestiegen. Verges- sen wir nicht, dass die Krankenkassen bereits letztes Jahr von Prämienerhöhungen von 30 und sogar 40 Prozent gesprochen hatten! Letztes Jahr vertrat die Mehrheit unseres Rates die Auf- fassung, eine solch massive Erhöhung der Prämien sei nicht zu verantworten. Mit Recht vertrat sie diese Meinung.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Epidemiengesetz. Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi sur les épidémies. Modification

In

Dans

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Jahr

1992

Année

Anno

Band

V

Volume

Volume

Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

13

Séance Seduta

Geschäftsnummer 92.057-1

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 07.10.1992 - 08:15

Date

Data

Seite

2001-2001

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20 021 649

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