Motion on competition office transmitted as postulate

20021281Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)19.06.1992Partially Granted

Zusammenfassung

François Loeb’s motion asked for the rapid transformation of the Cartel Commission secretariat into a federal competition office and for improved investigative procedure. The Federal Council agreed that competition policy and procedure needed review, but proposed only postulate status. On 19 June 1992, the National Council transmitted the intervention as a postulate.

Regest

Parliamentary interventions seeking institutional or procedural reform may be downgraded from motion to postulate when the executive considers the requested measures worthy of examination but not yet ripe for a binding mandate; transmission as a postulate reflects only an instruction to study the matter further, without immediate normative effect.

Gesamter Gesetzestext

  1. Juni 1992 N

1205

Motion Spoerry

les possibilités de simplifier la procédure d'autorisation. Le Conseil fédéral est prêt à recevoir l'intervention sous forme de postulat, mais pas sous forme de motion.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en pos- tulat.

Präsident: Der Vorstoss wird von Herrn Borer Roland be- kämpft. Die Diskussion wird verschoben.

Verschoben - Renvoyé

92.3088

Motion Loeb François Bundesamt für Wettbewerb Office fédéral de la concurrence

Wortlaut der Motion vom 12. März 1992

Der Bundesrat wird beauftragt, möglichst rasch das jetzige Se- kretariat der eidgenössischen Kartellkommission in ein Bun- desamt für Wettbewerb zu überführen. Zudem ist das Untersu- chungsverfahren, insbesondere dessen Effizienz und die Rechtsstellung der Betroffenen, zu verbessern.

Texte de la motion du 12 mars 1992

Le Conseil fédéral est chargé de transformer le plus rapide- ment possible le secrétariat actuel de la Commission fédérale des cartels en un Office fédéral de la concurrence. Il convient en outre d'améliorer le procédure d'enquête, notamment sur le plan de l'efficacité et du statut juridique des personnes et or- ganisations concernées.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bührer Gerold, Nabholz, Scheidegger, Tschopp (4)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Wettbewerb ist der zentrale Punkt einer freien und liberalen Marktwirtschaft. Der Wettbewerb in der Schweiz ist durch Ab- sprachen mehr eingeschränkt als in anderen, insbesondere EG-Ländern. Eine Schätzung geht davon aus, dass in unse- rem Lande mehr als die Hälfte der Preise auf Absprachen beru- hen oder sich nicht frei bilden können. Um im kommenden in- ternationalen Wettbewerb, ob mit oder ohne EWR, bestehen zu können, ist dem freien Wettbewerb in unserem Lande grösste Bedeutung beizumessen. Der Aufbau und die Perso- naldotation der jetzigen Kartellkommissionsorganisation sind nicht in der Lage, die Aufgabe der Wettbewerbsüberwachung vollumfänglich zu gewährleisten. Die internationale grenz- überschreitende Wettbewerbsüberwachung wird künftig in der Kommissionsorganisation noch mehr Kräfte binden, so dass die Binnenaufgaben noch weniger wahrgenommen wer- den können. Eine Ueberführung in ein Bundesamt ist aber auch von Bedeutung, um den Rechtsschutz innerhalb der Kar- tell-Verfahren, der zurzeit ungenügend ist, zu verbessern.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 mai 1992

Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, dass mög- lichst freier und fairer Wettbewerb eine notwendige Vorausset- zung für die Funktionsfähigkeit einer liberalen Marktwirtschaft ist. Die Oeffnung der Märkte bewirkt eine Internationalisierung des Wettbewerbs und stellt eine gewaltige Herausforderung und Chance für die Unternehmen dar. Der Bundesrat hat des-

halb in seinem neusten Aussenwirtschaftsbericht unmissver- ständlich zu erkennen gegeben, dass er gewillt ist, unverzüg lich die notwendigen Massnahmen zu treffen, um die Wettbe- werbskraft der Schweizer Wirtschaft auf internationaler Ebene weiter zu stärken. Eine Vorbedingung dazu bildet die Verbes- serung der Konkurrenzfähigkeit des Binnensektors.

Der EWR-Vertrag sieht ein Kartellverbot nur für jene Fälle vor, die sich auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen den Vertragsparteien des EWR auswirken. Der Bundesrat hat nun das Vorhaben in die Legislaturziele aufgenommen, das Kar- tellgesetz grundlegend im Sinne des europäischen Rechts zu revidieren.

Beide Entwicklungen stellen die Verfahrens- und Institutionen- frage grundlegend neu. Der Bundesrat hat sich deshalb schon in der Antwort auf das Postulat Eisenring (90.706) vorbehalten, gegebenenfalls entsprechende Anträge zu stellen.

Zusätzlich sind sich Bundesrat, Kartellkommission und betrof- fene Kreise darin einig, dass heute in der Wettbewerbspolitik gravierende Effizienz- und Verfahrensprobleme bestehen. Es besteht deshalb schon heute unabhängig von den genannten neuen Entwicklungen ein Handlungsbedarf.

Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, hat der Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) be- schlossen, einen Vorentwurf für eine Revision des Kartellge- setzes ausarbeiten zu lassen, der eine effizientere Regelung bringt, und damit dem Bundesrat die Vorlage einer entspre- chenden Botschaft an das Parlament zu ermöglichen. Die Frage des Wettbewerbs wird zudem durch die vom Bundesrat eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe für die Revita- lisierung der schweizerischen Wirtschaft geprüft werden.

Die vom Motionär vorgeschlagenen Massnahmen verfahrens- rechtlicher und organisatorischer Art werden dabei ausdrück- lich geprüft. Gleichzeitig ist das Problem der marktmächtigen Unternehmen einer Neubeurteilung zu unterziehen, allenfalls auch die Frage der Fusionskontrolle.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

92.3138 Motion Spoerry Mietzinsausgleich Péréquation des loyers

Wortlaut der Motion vom 20. März 1992

Das geltende Mietrecht orientiert sich weitgehend an der Ko- stenmiete. Dies hat auf dem Wohnungsmarkt auch für die Mie- ter bei weitem nicht nur Vorteile. Der Uebergang zur Markt- miete ist daher als Ziel postuliert, stellt aber einen Prozess dar, bei dem es noch einige Probleme zu lösen gibt. Der Bundesrat wird daher eingeladen, als Sofortmassnahme den Artikel 269a OR (Miete und Pacht) so zu ergänzen, dass die folgenden Massnahmen zulässig werden:

  1. Mietzinse von Altwohnungen dürfen angemessen erhöht werden, wenn der Ertrag daraus zur gezielten Verbilligung von Neuwohnungen innerhalb eines Gesamtbestandes verwen- det wird.

  2. Bei der Erhöhung der Mietzinse von Altwohnungen darf dem gesteigerten Unterhaltsbedarf einer Altliegenschaft Rechnung getragen werden.

Texte de la motion du 20 mars 1992

En matière de calcul des loyers, le droit de bail actuel retient

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Loeb François Bundesamt für Wettbewerb Motion Loeb François Office fédéral de la concurrence

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1992

Année

Anno

Band

III

Volume

Volume

Session

Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3088

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.06.1992 - 08:00

Date

Data

Seite

1205-1205

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20 021 281

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