Motion Bäumlin accepted as postulate

20020959Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)03.03.1992Partially Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The National Council dealt with Motion 91.3337 by Bäumlin concerning a framework credit for human-rights activities. The Federal Council stated that it could accept the initiative only as a postulate, and the motioner agreed to the conversion. After debate, including opposition from Steffen, the Council voted to refer the matter as a postulate by 69 votes to 37. The motion was therefore not maintained in its original form, but its substance was accepted for further examination by the Federal Council.

Omnilex-Regeste

Parliamentary referral of a motion as a postulate; where the motioner consents to conversion and the chamber votes to refer the matter in postulate form, the motion is granted only in modified form. The decisive point is not the substantive merits of the requested measure, but the procedural will of the chamber to require examination and reporting by the Federal Council rather than binding implementation.

Gesamter Gesetzestext

Motion Baumlin

264

N 3 mars 1992

Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen

71 Stimmen 60 Stimmen

Postulat 90.753 Ueberwiesen - Transmis

Motion 90.756

Abstimmung - Vote

Eventuell - A titre préliminaire Für Ueberweisung als Postulat Für Ueberweisung als Motion

71 Stimmen 61 Stimmen

Definitiv - Définitivement Für Ueberweisung des Postulates Dagegen

81 Stimmen 60 Stimmen

91.3337

Motion Bäumlin Rahmenkredit für Menschenrechtsanstrengungen Promotion des droits de l'homme. Crédit de programme

Diskussion - Discussion

Siehe Jahrgang 1991, Seite 2474 - Voir année 1991, page 2474

Präsident: Der Bundesrat ist bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Die Motionärin ist mit der Umwandlung einverstanden. Das Postulat wird von Herrn Steffen bekämpft.

Frau Bäumlin: Meine Motion, die einen Rahmenkredit für Menschenrechtsanstrengungen verlangt, habe ich im Frakti- onsvotum zur Ratifizierung der Uno-Menschenrechtspakte an- gekündigt, so dass sie eigentlich eine Fraktionsmotion war und ist. 71 Ratsmitglieder haben sie unterschrieben, 48 von ih- nen sind noch hier im Rat und werden sie hoffentlich weiter un- terstützen, wenn auch nur noch als Postulat.

Der Bundesrat ist nämlich nur bereit, den Vorstoss als Postulat anzunehmen. Zuerst wollte ich es riskieren, an der Motion fest- zuhalten, aber nach Rücksprache mit dem Menschenrechts- büro habe ich nachgegeben. Die Bekämpfung des Postulats durch Herrn Steffen zeigt, dass das wohl realistisch und richtig war.

Immerhin hat der Bundesrat zu unserem Begehren nicht ein- fach nein gesagt. Im Budget wurde bereits eine Million Fran- ken für die Menschenrechtspolitik eingesetzt, und dieser Posten ist in der Budgetdebatte nicht bekämpft worden. Mit dieser Million Franken will der Bundesrat vorerst Erfahrungen sammeln, wie er in seiner Antwort geschrieben hat. Natürlich ist das für die Grösse der Aufgabe bedauerlich wenig. Aber vielleicht ist dem Bundesrat die Grösse dieser Aufgabe einfach noch zu wenig konkret dargestellt worden. Das möchte ich jetzt kurz mit drei Beispielen nachholen.

  1. Von Schweizer Seite könnte und sollte die gemeinsame Menschenrechtsorganisation der afrikanischen Staaten finan- ziell unterstützt werden, deren Arbeit durch Mangel an Fi- nanzen unerträglich eingeschränkt ist, obwohl sie in jeder Hin- sicht unumgänglich und für viele, für Tausende, für Millionen von Menschen existentiell notwendig wäre.

  2. Der internationale Frauenhandel sollte ebenso international angegangen und bekämpft werden. Ich verlange als Frau in der und von der Schweiz, dass wir gegen diese Geissel beson- ders aktiv werden. Ich habe gehört, dass der Frauen- und der

Menschenhandel überhaupt dem Waffen- und Drogenhandel den Rang abzulaufen beginne. Ich kann das nicht beurteilen; aber gerade deshalb verlange ich von meinem Land Fi- nanzen, die dazu eingesetzt werden, diesen Fragen auf den Grund zu gehen und diesen Handel wirksam zu bekämpfen. Das wird einiges kosten.

  1. Gestern haben wir vom Bundesrat drei Mitteilungen erhal- ten, aus denen hervorgeht, wie er es mit der Kriegsmaterial- ausfuhr nach China, in die Türkei und in die Staaten der arabi- schen Halbinsel hält. Fazit: Die Menschenrechte werden in al- len drei Fällen verschieden gewichtet. Bei China verhindern sie eine Waffenausfuhr; bei den arabischen Staaten sind sie ir- relevant; in die Türkei können Waffen geliefert werden, wenn sie nicht gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden.

Herr Bundespräsident, ich finde, das ist blauäugig und dop- pelbödig. Die Türkei verletzt die Menschenrechte ständig wei- ter, und sie kann jeden aussenwirtschaftlichen Erfolg so aus- deuten, dass diese Verletzungen der Menschenrechte keine Folgen haben.

Genau in dieser heiklen Situation würde ich mit meinem Vor- stoss wenigstens verlangen, dass der Bundesrat massiv türki- sche Menschenrechtsorganisationen unterstützen würde, die der durch Menschenrechtsverletzungen destabilisierten Be- völkerung in der Türkei ein Bleiben ermöglichen. Wer je etwas mit kurdischen und türkischen Flüchtlingen zu tun hatte, weiss exakt, weshalb sie nicht heimkehren können: weil sie berech- tigte Angst vor Folter und Verfolgung haben.

Es gäbe also genug zu tun. Der Bundesrat hat das in seiner Antwort ja selber festgehalten. Vielleicht müssen wir mit klar umrissenen Projekten ins Budget zu gelangen versuchen, bis der Bundesrat mit seinen Prüfungen so weit ist, um einen der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe entspre- chenden Rahmenkredit eröffnen zu können.

Den Hinweis auf die fehlende gesetzliche Grundlage möchte ich überhört haben; der schon zum zweiten Mal gesprochene Rahmenkredit für die Osteuropahilfe hat auch noch keine. Ich bitte Sie deshalb eindringlich, nicht auf das Votum von Herrn Steffen zu hören und der Ueberweisung meiner Motion als Postulat zuzustimmen.

Steffen: Im Gegensatz zu Frau Bäumlin, die Ihnen empfiehlt, mir nicht zuzuhören, habe ich Frau Bäumlin zugehört, wie das einem anständigen Parlamentarier entspricht.

Wenn ich die Motion von Frau Baumlin auch in der Form eines Postulates bekämpfe, so tue ich dies aus drei Gründen: er- stens einem staatspolitischen, zweitens einem aussenpoliti- schen und drittens einem finanzpolitischen.

  1. Frau Bäumlin begründet ihren Vorstoss insbesondere mit Aeusserungen, die Professor Walter Kälin im Amnesty-Maga- zin 6/1988 veröffentlicht hatte. Nichts gegen die professoralen Ueberlegungen, aber als Politiker dieses Landes muss ich be- obachten, dass immer mehr professorale Politiken die Gang- art unserer Politik bestimmen. Dabei ist festzustellen, wie äus- serst wohlwollend solche Empfehlungen von den interessier- ten Massenmedien aufgenommen, vertieft und schliesslich von den gleichgesinnten Parlamentarierinnen und Parlamen- tariern in Vorstösse einbezogen werden.

Mir scheint, dass wir auf diese Weise immer mehr zu einer «Ex- pertokratie» werden, und das lehne ich aus staatspolitischen und persönlichen Gründen ab.

  1. Aussenpolitische Gründe: Zwar sind wir den Menschen- rechtspakten der Uno beigetreten, aber wir können der Uno- Menschenrechtskommission, dem wichtigsten internationa- len Organ, nicht beitreten, denn immer noch sind wir nicht Mit- glied der Uno - und vermutlich wird sich diese Situation der Schweiz in den nächsten Jahren kaum ändern, trotz der Ueberweisung der Vorstösse von vorhin. Ein finanzielles En- gagement unseres Landes zugunsten von staatlichen und nichtstaatlichen internationalen Menschenrechtsorganisatio- nen ist nicht mit der immer noch gültigen Neutralität der Schweiz zu vereinbaren. Ein zusätzlicher Einsatz zugunsten nichtstaatlicher Organisationen könnte sogar unter Umstän- den den wertvollen, weltweiten Einsatz des Internationalen Ko- mitees vom Roten Kreuz behindern. Das IKRK mit Sitz in Genf, von Schweizern gegründet und von Schweizern geleitet, lei-

  2. März 1992 N

265

Postulat Bäumlin

stet Ausserordentliches zur Verbesserung der Anwendung des humanitären Völkerrechts auf diesem Planeten. Warum beschränken wir uns nicht darauf, das IKRK in seinen Bemü- hungen vermehrt zu unterstützen, statt zusätzliche Mittel in an- dere nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen fliessen zu lassen?

  1. Finanzpolitische Gründe: Der Bundesrat erklärt in seiner Antwort, dass für die Bereitstellung eines Rahmenkredits zur Unterstützung internationaler Menschenrechtsorganisationen und Projekte schlicht die gesetzlichen Grundlagen fehlten. Frau Bäumlin, ich habe das nicht überhört, sondern ich habe das aus der Antwort des Bundesrates zur Kenntnis genom- men. Zudem haben wir Sparübungen bei allen Departemen- ten durchgeführt. Es wäre nicht zu verstehen, wenn ange- sichts der angespannten Finanzlage des Bundes zusätzliche Mittel im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und hu- manitären Hilfe eingesetzt würden.

Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, die Motion Bäumlin auch in der Form eines Postulates abzulehnen.

M. Felber, président de la Confédération: En acceptant de transformer en postulat la motion de Mme Bäumlin, je crois que le Conseil fédéral s'est très clairement exprimé puisque M. Steffen, conseiller national, a pu le citer sans erreur. Cela si- gnifie donc que nous sommes prêts à examiner cette possibi- lité, mais seulement après avoir analysé les résultats des ac- tions qui sont actuellement engagées.

Au cours des dernières années, nous avons augmenté régu- lièrement le poste budgétaire du Département des affaires étrangères consacré au soutien du respect des droits de l'homme, ceci année après année, de sorte qu'au budget 1992 les Chambres ont approuvé un crédit de 1 million de francs, qui succède à une série de crédits de 400 000, 600 000 et 800 000 francs, soit une augmentation d'environ 200 000 francs chaque année. Avec ces moyens, nous som- mes à même d'appuyer les efforts des organisations non gou- vernementales, notamment celles établies à Genève, en fa- veur du respect des droits de l'homme.

Nous ne pourrions donc pas accepter la motion, d'où notre proposition de la transformer en postulat pour nous permettre cette analyse.

Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen

69 Stimmen 37 Stimmen

90.614

Postulat Bäumlin Rückführung getrennter palästinensischer Familien Rapatriement des familles palestiniennes déportées

Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1990

Der Bundesrat wird eingeladen, die vom obersten Gerichtshof in Jerusalem bewilligte Rückkehr der seit Sommer 1989 nach Jordanien deportierten Frauen und Kinder aus den besetzten Gebieten (insbesondere der Westbank) finanziell und perso- nell zu unterstützen und sich bei der israelischen Regierung dafür einzusetzen, dass durch eine menschenrechtskonfor- mere Aufenthalts-Bewilligungspraxis solche Deportationen in Zukunft nicht mehr passieren können, sowie dem Parlament nach Abschluss dieser Aktion darüber Bericht zu erstatten.

Texte du postulat du 21 juin 1990

Le Conseil fédéral est invité à apporter son soutien, par des moyens financiers et du personnel, au rapatriement des fem- mes et des enfants déportés en été 1989 des Territoires occu-

pés (notamment de la bande ouest) vers la Jordanie et dont le retour vient d'être autorisé par la cour suprême à Jérusalem. Il est également invité à intervenir auprès du gouvernement israélien, dans le but d'empêcher à l'avenir de telles déporta- tions, en l'incitant à adopter une pratique en matière d'autori- sation de séjour plus respectueuse des droits de l'homme. A l'issue de cette opération, le Conseil fédéral présentera un rap- port au Parlement.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Baerlo- cher, Bär, Bircher Silvio, Bodenmann, Braunschweig, Brügger Cyrill, Bundi, Carobbio, Danuser, Dormann, Eggenberger Georges, Fankhauser, Grendelmeier, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Herczog, Jeanprêtre, Lanz, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Leutenegger Oberholzer, Longet, Mauch Ursula, Meizoz, Neukomm, Ott, Pitteloud, Rechsteiner, Rei- mann Fritz, Stamm Judith, Stappung, Ulrich, Vollmer, Zbinden Hans (37)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral

du 5 septembre 1990

Das Problem der Deportation von Zivilpersonen aus den von Israel besetzten Gebieten ist seit langem bekannt. Auf diese Praxis wurde wiederholt im Rahmen der Vereinten Nationen, sowohl in der Generalversammlung wie auch in untergeord- neten Gremien, hingewiesen. Der Bundesrat hat der israeli- schen Regierung bei verschiedenen Gelegenheiten seine Missbilligung über deren Politik in den besetzten Gebieten ausgedrückt. Diese ist eine Verletzung der vierten Genfer Kon- vention, die den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten be- trifft. Der Bundesrat hat namentlich gegen die Deportation von Palästinensern, welche eine schwerwiegende Verletzung des humanitären Völkerrechts darstellt, wiederholt protestiert, und er verfolgt das spezifische Problem der Trennung von Familien mit Aufmerksamkeit.

Dabei ist zu unterscheiden zwischen Deportationen von Be- wohnern der besetzten Gebiete in benachbarte Länder, wel- che gemäss Artikel 49 der vierten Genfer Konvention unter- sagt sind, und den Ausweisungen, die Frau Bäumlin an- spricht. Im ersten Fall handelt es sich hauptsächlich um Akti- visten, die durch die israelischen Behörden festgenommen wurden.

Der zweite Fall betrifft Jordanierinnen, die sich erst nach der Besetzung mit Bewohnern der Westbank vermählten. Ihr Auf- enthalt in dieser Region unterliegt der Erteilung oder Erneue- rung einer Aufenthaltsbewilligung durch die israelischen Be- hörden. Im Verlauf des vergangenen Jahres wurden einige von diesen gezwungen, nach Jordanien zurückzukehren, nachdem ihnen die Erneuerung der Aufenthaltsbewilligung verweigert worden war. Eine ähnliche Massnahme wurde ge- genüber Personen getroffen, die sich ohne Bewilligung in der Westbank aufhielten. Davon betroffen waren oft verheiratete Personen mit Kindern, die seit vielen Jahren in dieser Region niedergelassen waren. Die Praxis führte in der Oeffentlichkeit zu einer internationalen Protestwelle, worauf die israelischen Behörden ihre Haltung milderten. Inzwischen haben die Aus- weisungen, ebenso wie die Deportationen, aufgehört, und einigen Personen wurde die Rückkehr in die Westbank ge- stattet.

Der Bundesrat unterhält regelmässige Beziehungen mit den verschiedenen in der Region involvierten Parteien. Der Beitrag der Schweiz an die UNRWA, welche den Palästinensern in- und ausserhalb der besetzten Gebiete beisteht, beläuft sich dieses Jahr auf 9,8 Millionen Franken. Andererseits unterstützt die Schweiz das IKRK finanziell und politisch bei dessen Schutz- und Hilfsmassnahmen gegenüber der Zivilbevölke rung der besetzten Gebiete. Diese kommt also auch in den Genuss einer materiellen Hilfe der Eidgenossenschaft.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Bäumlin Rahmenkredit für Menschenrechtsanstrengungen Motion Baumlin Promotion des droits de l'homme. Crédit de programme

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1992

Année

Anno

Band

II

Volume

Volume

Session

Frühjahrssession

Session

Session de printemps

Sessione

Sessione primaverile

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3337

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

03.03.1992 - 08:00

Date

Data

Seite

264-265

Page

Pagina

Ref. No

20 020 959

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Schlagwörter

human rightsparliamentary motionpostulateframework creditforeign policybudget

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether Motion 91.3337 should be referred to the Federal Council as a postulate rather than as a motion.

Extrahierter Entscheid

The National Council approved the referral only as a postulate, after the motion was converted with the motioner's consent.

Extrahierte Begründung

The Federal Council stated it was prepared to examine the matter only after further analysis of ongoing actions and existing budgetary support; the opponent argued against both the motion and the postulate.

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