Council approved EUROCONTROL convention accession

20020584Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)30.09.1991Granted

Zusammenfassung

The Council of States dealt with the federal decree on the EUROCONTROL convention. After the Federal Councillor's brief explanation, it entered into consideration without opposition. In the article-by-article debate, the chamber approved the title, preamble, and Articles 1 and 2 in line with the commission and the National Council. The final vote was unanimous, 22 votes in favor. The draft was transmitted to the National Council.

Regest

Approval of accession to an international aviation-safety convention; parliamentary consent may be granted without opposition where the chamber accepts the commission's proposal and the draft is adopted unanimously in the plenary vote.

Gesamter Gesetzestext

  1. September 1991 S

815

Stillegung des Versuchsatomkraftwerks Lucens/VD

91.013

Eurocontrol. Uebereinkommen EUROCONTROL. Convention

Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. Februar 1991 (BBI | 1433) Message et projet d'arrêté du 13 février 1991 (FF | 1364) Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 1991 Décision du Conseil national du 18 juin 1991

Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière

Bundesrat Ogi: Ich möchte Ihnen ganz kurz sagen, worum es geht.

Der Auftrag von Eurocontrol ist in den achtziger Jahren neu auf die Ausarbeitung langfristiger Ziele und gemeinsamer mittelfri- stiger Pläne ausgerichtet worden. Unsere Flugsicherung ist unweigerlich davon betroffen. Mit einem Beitritt sichern wir uns ein Mitbestimmungsrecht. Der Schutz unserer Neutralität ist gewährleistet; die Kosten werden durch Gebühren voll ge- deckt.

Ich bitte Sie um Zustimmung zum Entwurf des Bundesbe- schlusses betreffend das Internationale Uebereinkommen über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt «Eurocon- trol». Sie folgen damit Ihrer Verkehrskommission und dem Na- tionalrat.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Detailberatung - Discussion par articles

Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes

22 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Nationalrat - Au Conseil national

91.026

Stillegung des Versuchsatomkraftwerks Lucens/VD. Finanzielle Beteiligung Désaffectation de la centrale nucléaire expérimentale de Lucens/VD. Contribution financière

Botschaft und Beschlussentwurf vom 18. März 1991 (BBI II 420) Message et projet d'arrêté du 18 mars 1991 (FF II 415)

Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière

Gadient, Berichterstatter: In Anbetracht der heutigen Situation ist zunächst daran zu erinnern, dass im Anschluss an die be- rühmte Ausstellung der USA in Genf von 1955 unter dem Titel «Atoms for peace» eine Welle der Begeisterung für die Atom- energie durch unser Land ging. Kaum ein Politiker von Rang und Namen fand sich, der sich damals nicht vehement für die Nutzbarmachung dieser neuen Energiequelle eingesetzt hätte. In diesem Umfeld entstanden fast gleichzeitig drei ver- schiedene Gesellschaften, die jede die Erstellung eines Ver- suchsatomkraftwerkes plante.

In der Therm-Atom AG gruppierten sich landesweit jene Kreise unserer Industrie, welche einen schweizerischen Reaktor bauen wollten. Initiant der Therm-Atom waren die Gebrüder Sulzer Winterthur.

Die Suisatom AG wurde von den zehn grössten Elektrizitätsun- ternehmungen unseres Landes gegründet. Die Suisatom plante den Bau eines unterirdischen Kraftwerkes in der Nähe von Villigen a. A.

Die Energie nucléaire SA, kurz Enusa SA, vereinigte alle Inter- essenten der welschen Schweiz aus öffentlicher Hand, Wirt- schaft und Industrie, welche in der französischsprechenden Schweiz ein Atomkraftwerk bauen wollten. Als jede dieser drei Gesellschaften für die Realisierung dieses Vorhabens den Bund um finanzielle Hilfe anging, verlangte dieser die Konzen- tration der Kräfte auf ein einziges Projekt. So entstand das Pro- jekt Lucens, für welches man die unterirdische Bauweise dem Projekt der Suisatom und den Reaktor jenem der Therm-Atom entnahm, während der Standort aus Ideen der Enusa stammte. Ueber die Suisatom und Anteile an der Enusa war die Elektrizitätswirtschaft mit rund einem Sechstel an den Ko- sten des Versuchsatomkraftwerkes Lucens VAKL beteiligt. Als Projektträger haben die drei genannten Gesellschaften ge- meinsam die NGA, das ist die Nationale Gesellschaft zur För- derung der industriellen Atomtechnik, gegründet.

Um den Kreis der Geldgeber noch breiter zu gestalten, traten später noch weitere 25 Unternehmungen als Aktionäre der NGA bei. Projektierung und Bau des Versuchsatomkraftwer- kes Lucens waren von allem Anfang an durch eine breit abge- stützte Solidarität unter allen Beteiligten geprägt. Der Bund hat die Hälfte der Erstellungskosten getragen, und die Initianten haben in der Folge als Aktionäre der NGA die andere Hälfte fi- nanziert.

Nach dem Unfall vom Januar 1969 wurden zunächst alle erfor- derlichen Sicherheitsmassnahmen getroffen, und anschlies- send wurde eine weitgehende Demontage der Anlage mit Ver- kauf aller wiederverwertbaren Teile vorgenommen. Diese be- merkenswerte Aktion brachte etwas Geld in die praktisch leere Kasse der NGA, und damit konnte die laufende Ueberwa- chung und Kontrolle in den siebziger und achtziger Jahren fi- nanziert werden. Das Aktienkapital der NGA wurde schritt- weise auf 175 000 Franken reduziert. Gegen Ende der achtzi- ger Jahre gingen die liquiden Mittel der NGA zur Neige. Die drei Gründeraktionäre Enusa, Therm-Atom und Suisatom ha- ben hierauf während Jahren freiwillig und ohne Anerkennung

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Eurocontrol. Uebereinkommen EUROCONTROL. Convention

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Jahr

1991

Année

Anno

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IV

Volume

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Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

09

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.013

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

30.09.1991 - 16:00

Date

Data

Seite

815-815

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Ref. No

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aviation safetyinternational agreementparliamentary approvalaccessionunanimous vote