Advertising interruptions in broadcasts over 90 minutes

20019993Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)19.06.1991Other

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The National Council continued the difference settlement on the Radio and Television Act, focusing on Article 17(2). A majority, supported by the commission and the Federal Council, proposed to follow the Council of States and allow a single advertising interruption in closed programs longer than 90 minutes. The minority sought to maintain the original National Council position and reject any interruption. After a roll-call vote, the majority proposal prevailed, so the National Council accepted the Council of States' version.

Omnilex-Regeste

Art. 17 Abs. 2 RTVG; Unterbrechung geschlossener Sendungen durch Werbung bei einer Dauer von mehr als 90 Minuten. Im Differenzbereinigungsverfahren ist die Haltung des andern Rates nicht schon deshalb abzulehnen, weil sie eine Abweichung von der eigenen früheren Position darstellt; massgebend ist die Gesamtabwägung der sachlichen und verfahrensökonomischen Gesichtspunkte. Wird die Differenz in einer Spätphase des Verfahrens als gering gewichtet beurteilt, darf der Rat zur Vermeidung einer Einigungskonferenz und zur raschen Gesetzesabschliessung dem Beschluss des andern Rates folgen (vgl. Stimmabgabe und Voten).

Gesamter Gesetzestext

Radio und Fernsehen. Bundesgesetz

1153

  1. Juni 1991 N

Zwölfte Sitzung - Douzième séance

Mittwoch, 19. Juni 1991, Vormittag Mercredi 19 juin 1991, matin

08.20 h Vorsitz - Présidence: Herr Bremi

87.061

Radio und Fernsehen. Bundesgesetz Radio et télévision. Loi

Differenzen - Divergences

Siehe Seite 1104 hiervor - voir page 1104 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 17. Juni 1991 Décision du Conseil des Etats du 17 juin 1991 Kategorie IV, Art. 68 GRN - Catégorie IV, art. 68 RCN

Art. 17 Abs. 2 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Schmid, Borel, Leuenberger-Solothurn, Salvioni, Stappung, Wiederkehr) Festhalten

Art. 17 al. 2 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité

(Schmid, Borel, Leuenberger-Soleure, Salvioni, Stappung, Wiederkehr) Maintenir

Frau Uchtenhagen, Berichterstatterin: Es geht wieder um den Artikel 17. Der Ständerat hat daran festgehalten, dass in sich geschlossene Sendungen, wenn sie über 90 Minuten lang dauern, einmal unterbrochen werden dürfen. Die Kommission des Ständerats hat das dem Ständerat mit 8 zu 2 Stimmen be- antragt, und der Ständerat hat es mit 20 zu 13 Stimmen gutge- heissen und als endgültig erklärt.

Unsere Kommission ist bereit nachzugeben. Sie hat mit 9 zu 6 Stimmen beschlossen, dem Ständerat nachzugeben. Ich werde Ihnen nachher noch ein paar Gründe darlegen.

Es gibt allerdings in dieser Frage eine Minderheit, die vorher hier zu Wort kommen soll.

Schmid, Sprecher der Minderheit: Es obliegt mir die unange- nehme, aber leider notwendige Aufgabe, Ihnen zu beantra- gen, auch bei der dritten Runde der Differenzbereinigung an der ursprünglichen Auffassung des Nationalrates festzuhal- ten, wonach in sich geschlossene Sendungen und Sendeteile nicht durch Werbung unterbrochen werden dürfen.

Es hat dabei wenig Sinn, nochmals ausführlich auf die inhaltli- chen Aspekte eines Für und Wider einzugehen. Dazu nur noch soviel: Die grossen deutschen Fernsehanstalten, deren Mode- ration ein vorbildliches Niveau aufweist und als führend in Eu- ropa gelten darf, strahlen in den Hauptsendezeiten keine Wer-

bung aus. Sollte der Minderheitsantrag abgelehnt werden, dann haben wir hier in der Schweiz wenigstens noch das Glück, bei Uebernahme von Sendungen des ARD und ZDF so ungefähr einmal pro Monat während etwa 90 Minuten von Werbung verschont zu werden.

Natürlich lässt sich auch mit den zusätzlichen Werbeeinnah- men die vom Bundesrat gestutzte Gebührenerhöhung kom- pensieren. Das mag der SRG-Kasse guttun. Nicht beachtet wird aber dabei, dass das Reklamebudget der Firmen in der Schweiz dennoch ungefähr gleichbleibt. Macht man gegen- über dem Fernsehen punkto Werbung noch mehr Konzessio- nen, dann gehen diese Beträge einfach der Presse verloren. In der Tat - das muss einmal gesagt werden - erlitten die Zeitun- gen im Jahre 1989 bei den Werbeeinnahmen eine Einbusse von 15 Prozent, 1990 gar von 20 Prozent. Die Kulturverach- tung, die mit diesen allgegenwärtigen Werbeeinlagen im Fern- sehen zum Ausdruck kommt, führt also zusätzlich noch zu ei- nem Kulturverlust in der Presse, indem sich auch dort bald nur noch Erzeugnisse halten können, die ihre Beiträge so süffig wie möglich servieren. Ich denke, Kulturförderung wäre doch auch eine Sache der Kantone und damit der Standesvertreter. Aber das Problem liegt auf einer anderen Ebene und ist nun leider für den Ständerat zu einer reinen Prestigefrage entartet. Wenn wir nämlich das ganze Differenzbereinigungsverfahren noch einmal in Gedanken Revue passieren lassen, dann stel- len wir fest, dass der Nationalrat überwiegend auf die Vor- schläge der Kleinen Kammer eingeschwenkt ist. Zunächst ein- mal hat unsere Kommission ausgezeichnete Vorarbeit gelei- stet und sich mit Erfolg bemüht, dem Erstrat möglichst wenig Minderheitsanträge vorzulegen. In der ersten Differenzbereini- gung übernahm unser Rat das ständerätliche Konzept der un- abhängigen Beschwerdeinstanz. Im zweiten Bereinigungsver- fahren schlossen wir uns bei Artikel 6 - Sendezeit für Behör- den -, Artikel 41 - Kabelanschlusszwang - und Artikel 66 - Strafbestimmungen - ebenfalls den Beschlüssen des Stände- rates an. Sie sind auf der Fahne nochmals aufgeführt.

Wir hätten jetzt erwartet, dass zur Abwechslung einmal der Ständerat an der Reihe wäre, wenigstens in einem Punkt dem Nationalrat entgegenzukommen. Der Interessenwahrung der Kantone würde dabei nichts, aber auch gar nichts, entgegen- stehen. Das Differenzbereinigungsverfahren im Zweikammer- system muss auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen, d. h., es kann nicht der eine Rat nur fordern und der andere nur nachgeben. Und vor allem finde ich es unfair, in der letzten Runde diejenigen der Unnachgiebigkeit zu bezichtigen, die vorher überwiegend eingelenkt haben.

Ich weiss, dieser Minderheitsantrag, über den erst noch unter Namensaufruf abgestimmt werden soll, erfordert bei An- nahme die Bildung einer Einigungskonferenz. Es ist auch von Vertretern dieses Rates gesagt worden, es sei absolut lächer- lich, wegen dieser Werbegeschichte eine 46köpfige Kommis- sion zu bilden. Ich kann da nur noch einmal wiederholen: Es geht ja überhaupt nicht mehr um diese Sache. Es geht darum, den Angehörigen beider Räte zu verstehen zu geben, dass Zu- sammenarbeit von beiden Seiten Gesprächsbereitschaft er- fordert. Wenn dies wieder möglich wäre, brauchten wir in Sa- chen Differenzbereinigung auch nichts zu reformieren. Die Re- formunwilligen müssten jetzt eigentlich für die Minderheit stimmen, weil dann in der Einigungskonferenz Mitglieder bei- der Räte wirklich zusammensitzen müssten. Im Moment ist of- fenbar die Distanz der beiden Kammern zu gross, auch wenn sie nur 30 Meter voneinander entfernt tagen. Komplimentieren wir doch die Kolleginnen und Kollegen des halben Ständerats an einen gemeinsamen Tisch. Ich bin sicher, wenn Vertreterin- nen und Vertreter beider Räte an der Einigungskonferenz sich von Angesicht zu Angesicht gegenübersitzen, dann schmilzt der Hader wie Schnee an der Sonne, und eine Lösung wird rasch in Sicht sein.

Einfach immer nachgeben, um keinen echten Dialog führen zu müssen, führt nur zu Scheinlösungen und nährt die Res- sentiments der Nachgiebigen gegenüber den allzusehr Domi- nierenden. Wir dürfen in der Politik nicht immer nur lieb sein miteinander. Deshalb bitte ich Sie: Bleiben wir hart, und bieten wir in aller Strenge dem Ständerat - mittels Einigungskonfe- renz - das echte Gespräch an.

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19 juin 1991

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Radio et télévision. Loi

Frau Uchtenhagen, Berichterstatterin: Herr Schmid hat sicher in dem Sinne recht, dass sich der Ständerat hier nicht gerade von seiner toleranten und auf das Gesamte bedachten Seite gezeigt hat. Wir haben uns in der nationalrätlichen Kommis- sion sehr bemüht, die Differenzen zu bereinigen, und man hat auch verschiedenen von uns zu verstehen gegeben, wenn wir in allen anderen Punkten nachgeben würden, gäbe es sehr wahrscheinlich keinen Grund «weiterzukriegen». Vielleicht ist es Prestige, ich weiss es nicht. Aber soll man auf eine solche Haltung genau gleich reagieren, nämlich mit Prestige? Ich muss den Antrag der Mehrheit vertreten, die Ihnen mit 9 zu 6 Stimmen vorschlägt, eben nicht auf Prestige zu machen, son- dern um der Sache willen einen Strich unter die Angelegenheit zu ziehen und dem Ständerat nachzugeben.

Vielleicht noch ein paar Dinge, die im Ständerat zum Teil falsch gesagt wurden, die aber die Proportionen wiederherstellen. Im Ständerat wurde einerseits gesagt, wenn man die Unterbre- cherwerbung bei Sendungen über 90 Minuten zulasse, werde die Sendezeit insgesamt nicht erhöht. Das stimmt natürlich nicht. Die Sendezeit ist nicht gesetzlich geregelt, sie kann er- weitert werden (sie wird durch den Bundesrat festgelegt). Aber auch wenn die Werbezeit verlängert wird, muss man sich klar- machen: Es hält sich in sehr kleinem Rahmen. Ich habe mich gestern noch mit Herrn Riva unterhalten. Er sagte mir, Spiel- filme über 90 Minuten gäbe es höchstens zwei pro Woche, in der Regel nicht einmal so viele. Nur dort könne unterbrochen werden. Sportsendungen und andere Sendungen zerfallen ohnehin in Sendeteile, da ist Werbung sowieso möglich. Man rechnet mit 3 Millionen Mehreinnahmen, wenn man die zu- sätzliche Unterbrechung ermöglicht.

Was Herr Schmid gesagt hat, stimmt. Wir machen heute sehr viele Koproduktionen mit Deutschland, dem ARD und dem ZDF, und diese haben keine Werbung nach 20.00 Uhr. Bei die- sen Sendungen wird dann automatisch auch bei uns nicht un- terbrochen.

Ich würde Ihnen beantragen, hier nicht auf Prinzip zu machen, sondern zu versuchen, eine Lösung zu finden, und in diesem Sinn dem Ständerat nachzugeben.

M. Frey Claude, rapporteur: L'essentiel de cette journée est consacré à la réforme du Parlement. En levée de rideau, il me paraît que nous avons un cas tout à fait exemplaire, un cas d'école. Il ne suffira pas de changer les indemnités ou les rè- glements pour accélérer les travaux, il faudrait aussi changer les mentalités. Rappelez-vous, notre conseil a décidé, à l'ap- pel nominal par 112 voix contre 55, en ce qui concerne la pu- blicité, une version plus large que le texte initial du Conseil fé- déral. La majorité était claire. Pourtant, le Conseil des Etats a décidé de maintenir sa version plus large encore, prévoyant l'interruption des programmes par la publicité, et cela à une courte majorité de 16 voix contre 13. Notre conseil a repris la question et, à nouveau en appel nominal, a décidé d'en rester à sa proposition par 94 voix contre 72. Le Conseil des Etats vient de décider lui aussi de persister et de coucher sur sa po- sition, par 20 voix contre 13.

Nous observons que sur les quatre divergences qui subsis- taient, notre conseil en avait liquidé trois en acceptant la ver- sion du Conseil des Etats, celui-ci ne voulant pas faire un pas dans notre direction. Dès lors, la commission du Conseil natio- nal vous propose, par 9 voix contre 6, de suivre le Conseil des Etats et d'accepter l'interruption des programmes par de la publicité.

Permettez-moi de dire qu'à titre personnel, je me refuserai jusqu'au bout à participer à ce saucissonnage de la dernière heure!

Bundesrat Ogi: Nach der Traktandenliste werden Sie heute morgen noch über eine Parlamentsreform debattieren. Die Vorlage, die Sie jetzt - so hoffe ich - zum Abschluss bringen, datiert von 1987. Die Differenzbereinigung hat im September 1990 begonnen. Während dieser Zeitspanne ist die Welt - kommunikativ gesehen - zu einem Dorf geworden. Der Wett- bewerb wird tagtäglich härter. Wir müssen warten, wir können nichts unternehmen. Wir brauchen nun dringend dieses Ge- setz! Wir müssen dringend handeln können. Zu guter Letzt ist

doch diese Differenz nicht mehr so wichtig, dass man noch eine Einigungskonferenz einsetzen müsste und damit wie- derum wertvolle Zeit verlieren würde. Darf ich Ihnen zurufen: Handeln Sie nach dem Motto: «Dr Gschider git naa!» Ich bitte Sie, dem Ständerat zu folgen.

Namentliche Abstimmung - Vote par appel nominal

Für den Antrag der Mehrheit stimmen die folgenden Ratsmit- glieder:

Votent pour la proposition de la majorité:

Allenspach, Antille, Aregger, Aubry, Auer, Baggi, Basler, Ber- ger, Bezzola, Blatter, Blocher, Bonny, Bühler, Burckhardt, Bürgi, Büttiker, Cavadini, Cevey, Cincera, Columberg, Cotti, Coutau, Darbellay, Déglise, Dietrich, Dreher, Ducret, Eisen- ring, Engler, Fäh, Feigenwinter, Fischer-Hägglingen, Fischer- Sursee, Fischer-Seengen, Frey Walter, Friderici, Früh, Giger, Graf, Grassi, Gros, Guinand, Günter, Hari, Heberlein, Hess Otto, Hess Peter, Hosli, Houmard, Hubacher, Jeanneret, Jung, Keller, Kohler, Kühne, Leuba, Loeb, Luder, Martin, Massy, Mühlemann, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Nebiker, Neuenschwander, Oehler, Paccolat, Philipona, Portmann, Reichling, Reimann Maximilian, Revaclier, Rohrbasser, Ruck- stuhl, Rutishauser, Rüttimann, Savary-Fribourg, Savary-Vaud, Scheidegger, Scherrer, Schmidhalter, Schnider, Schwab, Segmüller, Seiler Hanspeter, Spälti, Stamm, Steinegger, Stucky, Tschuppert, Weber-Schwyz, Wellauer, Widrig, Wyss William, Zbinden Paul (95)

Für den Antrag der Minderheit stimmen die folgenden Ratsmit- glieder:

Votent pour la proposition de la minorité:

Aguet, Ammann, Baerlocher, Bär, Bäumlin, Béguelin, Bircher Peter, Bircher Silvio, Bodenmann, Borel, Brügger, Bundi, Cac- cia, Daepp, Diener, Dormann, Dünki, Eggenberger Georges, Etique, Euler, Fankhauser, Frey Claude, Gardiol, Grendel- meier, Grossenbacher, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Haller, Herczog, Iten, Jaeger, Jeanprêtre, Lanz, Leder- gerber, Leemann, Leuenberger-Solothurn, Leutenegger Oberholzer, Longet, Maeder, Matthey, Mauch Rolf, Mauch Ur- sula, Meier Fritz, Meier-Glattfelden, Meier Samuel, Meizoz, Meyer Theo, Neukomm, Pini, Rebeaud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Ruf, Ruffy, Rychen, Salvioni, Schmid, Seiler Rolf, Spiel- mann, Stappung, Steffen, Stocker, Theubet, Thür, Ulrich, Voll- mer, Weder-Basel, Widmer, Wiederkehr, Zbinden Hans, Zölch, Züger, Zwygart (74)

Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Danuser, Nussbaumer, Petitpierre, Schüle, Uchtenhagen, Wanner (6)

Die folgenden Ratsmitglieder sind abwesend - Sont absents: Biel, Carobbio, Couchepin, David, Dubois, Eggenberg-Thun, Eggly, Eppenberger Susi, Fierz, Gysin, Hildbrand, Kuhn, Leu- enberger Moritz, Loretan, Maitre, Nabholz, Perey, Pidoux, Pit- teloud, Sager, Spoerry, Wyss Paul, Ziegler, Zwingli (24)

Präsident Bremi stimmt nicht M. Bremi, président, ne vote pas

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Anno

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Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

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Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

12

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.061

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.06.1991 - 08:20

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1153-1154

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20 019 993

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Schlagwörter

broadcast advertisingparliamentary divergenceroll-call votemedia regulationlegislative compromise

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether in closed broadcasts exceeding 90 minutes an advertising interruption should be permitted once.

Extrahierter Entscheid

The National Council accepted the Council of States' version and allowed one advertising interruption for closed programs lasting more than 90 minutes.

Extrahierte Begründung

The majority considered it preferable to end the divergence for the sake of compromise and practical legislative completion; the minority argued for maintaining the original National Council position and avoiding program interruption by advertising.

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