Final votes on two federal jubilee measures

20019931Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)03.05.1991Confirmed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The National Council held final votes on two jubilee-related federal measures. It approved the parliamentary initiative creating a landscape protection fund by 161 votes to 2. It also approved the draft granting a CHF 700 jubilee allowance to recipients of supplementary benefits. The transcript records the explanations given before the votes, but no judicial dispute or contested legal issue in the ordinary sense.

Omnilex-Regeste

Final vote on federal legislative drafts; approval of measures in parliamentary proceedings. The chamber may approve draft measures by final vote following prior substantive debate. Where the votes concern jubilee measures, the record merely notes parliamentary approval and does not contain adjudication of legal claims or reviewable rights.

Gesamter Gesetzestext

  1. Mai 1991 N

845

Schlussabstimmungen

Nationalrat - Conseil national

Einzige Sitzung - Séance unique

Freitag, 3. Mai 1991, Vormittag Vendredi 3 mai 1991, matin

09.45 h

Vorsitz - Présidence: Herr Bremi

Präsident: Sie haben beschlossen, im Rahmen der Jubilä- umsfeier des Parlamentes zum 700. Geburtstag der Eidge- nossenschaft nicht nur zu feiern, sondern auch parlamenta- risch tätig zu werden.

Aus Anlass des Jubiläums sind vom Parlament bzw. vom Bun- desrat drei Vorlagen ausgearbeitet worden. Zwei sind heute zur Schlussabstimmung bereit; die dritte wurde in Form eines einfachen Bundesbeschlusses schon verabschiedet und braucht keine Schlussabstimmung.

Es handelt sich bei diesen drei Vorlagen um die parlamentari- sche Initiative Landschaftsschutzfonds sowie um die Vorlagen des Bundesrates für eine Jubiläumszulage an Bezüger von Er- gänzungsleistungen zu AHV/IV und für zwei neue Rahmenkre- dite zur Finanzierung von Entschuldungsmassnahmen zu- gunsten ärmerer Entwicklungsländer und von Umweltpro- grammen in Entwicklungsländern.

National- und Ständerat haben diese Geschäfte in der Früh- jahrssession materiell behandelt, so dass wir jetzt nur noch zwei Schlussabstimmungen vorzunehmen haben. Ich schlage Ihnen vor, dass uns der Vizepräsident vorgängig die drei Vorlagen kurz einzeln in Erinnerung ruft; dies, um sie in den Rahmen unserer Jubiläumssession zu stellen.

90.275

Parlamentarische Initiative (Büro des Nationalrates) Landschaftsschutzfonds Initiative parlementaire (Bureau du Conseil national) Fonds pour la protection du paysage

Siehe Seite 682 hiervor - Voir page 682 ci-devant

Nebiker: Die von den beiden Ratsbüros eingesetzte Arbeits- gruppe, welche Vorschläge für eine angemessene Beteiligung des Parlamentes an den Feierlichkeiten zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft zu unterbreiten hatte, kam zum Schluss, dass eine besondere Aktion mit bleibendem Wert für kom- mende Generationen beschlossen werden sollte. Sie sollte der ganzen Bevölkerung zugute kommen und der Bedeutung des Anlasses angemessen sein.

Es ist kein Zufall, dass die Wahl der Arbeitsgruppe und dann auch der Rate auf Massnahmen zur Erhaltung und Pflege von schützenswerten Landschaften fiel. Die rasante wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat der naturnahen Kultur- landschaft stark zugesetzt. Die Ausdehnung der Siedlungen und der Ausbau der Infrastrukturen haben die Kulturfläche ver- kleinert und zusammen mit der Intensivierung der Landwirt- schaft viele Lebensräume für Pflanzen und Tiere zerstört. Auch die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen und die für die Verwurzelung der Bevölkerung in ihrer Heimat wichtige kulturhistorische Ausprägung mancher Landschaften sind be- einträchtigt worden.

Mit dem Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften sollen über ei- nen Fonds zielgerichtet Anreize zur Erhaltung naturnaher Landschaften gegeben werden. Dabei geht es in erster Linie um Ergänzung und zusätzliche Förderung von Aktivitäten von öffentlichen und privaten Trägerschaften im Bereich des Land- schaftsschutzes. Es geht um konkrete Massnahmen. Als mög- liche Beispiele nennt der Bericht der Arbeitsgruppe die Pflege und Erhaltung von Heckenlandschaften, die Förderung der sanften Erschliessung von Alpsiedlungen, sogar das Wild- heuen und die Restaurierung eines alten Passweges.

Es soll eine rechtlich selbständige Stiftung gegründet werden, welcher der Bund einen Beitrag von 50 Millionen Franken ge- währt. Der Fonds kann durch weitere Bundesmittel und durch Zuwendungen Dritter zusätzlich gespiesen werden.

Angesichts der Einmaligkeit unserer Landschaft und der meist irreversiblen Schäden durch Eingriffe in naturnahe Gebiete ist ein zusätzlicher Schutz dringende Notwendigkeit. Die Initiative des Parlaments für die Schaffung eines Landschaftsschutz- fonds stellt deshalb sicher eine sinnvolle, dauerhafte Ergän- zung der Feierlichkeiten im Rahmen der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft dar.

Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Entwurfes Dagegen

161 Stimmen 2 Stimmen

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

91.005

Ergänzungsleistungen AHV/IV. Jubiläumszulage Prestations complémentaires AVS/Al. Allocations de jubile

Siehe Seite 524 hiervor - Voir page 524 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 21. März 1991 Décision du Conseil des Etats du 21 mars 1991

Nebiker: Bundesrat und Parlament sind sich bewusst, dass auch im Jubiläumsjahr der Eidgenossenschaft nicht alle Be- wohner unseres Landes Grund zum Feiern haben. Es gibt Per- sonen, die von der wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz wenig profitiert und die mit grossen finanziellen und oft auch persönlichen Problemen zu kämpfen haben. Im Alter oder bei Invalidität verstärken sich die Schwierigkeiten, besonders dort, wo die AHV- oder IV-Renten zusammen mit den Ergän- zungsleistungen die einzigen Einkünfte darstellen. Oft reicht das kaum für das Allernotwendigste aus.

Bundesrat und Parlament möchten deshalb eine Geste der Solidarität gegenüber den Bedürftigen in unserem Land tun. Den Bezügern von Ergänzungsleistungen soll im Jubiläums- jahr eine Zulage von 700 Franken pro Person ausgerichtet werden. Wir wollen damit den wirtschaftlich schwächsten Mit- gliedern unserer Volksgemeinschaft zeigen, dass sie nicht ver- gessen werden und dass sie an den Feierlichkeiten teilhaben sollen.

Der Bundesrat hat in der Botschaft zu dieser Vorlage gleichzei- tig in Aussicht gestellt, dass er die wirtschaftliche Lage der Be- züger von Ergänzungsleistungen erneut prüfen wird. Er ist sich auch bewusst, dass es in der Schweiz noch weitere Bevölke- rungskreise gibt, die mit dieser Zulage nicht erreicht werden,

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1991

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Anno

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III

Volume

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Session

Maisession

Session

Session de mai

Sessione

Sessione di maggio

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

01

Séance

Seduta

Geschäftsnummer

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.05.1991 - 09:45

Date

Data

Seite

845-845

Page

Pagina

Ref. No

20 019 931

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Schlagwörter

parliamentary votelandscape protectionsupplementary benefitsjubilee allowancefinal approval

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the draft establishing a landscape protection fund should be approved in the final vote.

Extrahierter Entscheid

The draft was approved by the National Council in the final vote.

Extrahierte Begründung

The fund was presented as a lasting jubilee measure to support concrete landscape protection activities and to preserve natural and cultural landscapes for future generations.

Kernrechtsfrage

Whether the draft granting a jubilee allowance of CHF 700 to recipients of supplementary benefits should be approved in the final vote.

Extrahierter Entscheid

The draft was approved in the final vote.

Extrahierte Begründung

The measure was presented as a gesture of solidarity toward economically vulnerable persons receiving supplementary benefits in the jubilee year.

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