Postulat Lauber
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E 18 mars 1991
kann Sie versichern, dass die Behörden und die Bevölkerung Verständnis für diese Lösung haben. Es darf aber nicht immer so herauskommen, dass die Zeche von den betroffenen Ge- genden bezahlt werden muss.
Präsident: Herr Danioth erklärt sich von der Antwort des Bun- desrates als befriedigt.
90.909
Postulat Lauber Verordnung zum Postverkehrsgesetz. Höchstbeträge der Haftpflicht Indemnités maximales en matière de responsabilité
Wortlaut des Postulates vom 29. November 1990
Der Bundesrat wird ersucht, von der in Artikel 68 des Postver- kehrsgesetzes eingeräumten Kompetenz Gebrauch zu ma- chen und die in Artikel 235a der Verordnung (1) zum Postver- kehrsgesetz aufgeführten Höchstbeträge der Haftpflicht ange- messen zu erhöhen.
Texte du postulat du 29 novembre 1990
Le Conseil fédéral est prié de faire usage de la compétence qui lui est octroyée en vertu de l'article 68 de la loi sur le Service des postes et d'augmenter, de manière adéquate, les indem- nités maximales en matière de responsabilité mentionnées à l'article 235a de l'ordonnance (1) relative à la loi sur le Service des postes.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Cavelty, Cottier, Danioth, Delalay, Küchler, Reichmuth, Schallberger, Schmid (8)
Lauber: Ich habe den Bundesrat in einem Postulat ersucht, von der im Postverkehrsgesetz eingeräumten Kompetenz Ge- brauch zu machen und die in der Verordnung zu diesem Ge- setz aufgeführten Höchstbeträge der Haftpflicht angemessen zu erhöhen.
In den Artikeln 51 bis 54 des Postverkehrsgesetzes sind unter anderem die Höchstbeträge der Haftpflicht der PTT-Betriebe für den Verlust einer eingeschriebenen Briefpostsendung, ei- nes eingeschriebenen Paketes usw. aufgeführt. Nach Arti- kel 68 dieses Gesetzes kann der Bundesrat diese Höchstbe- träge erhöhen. Der Bundesrat hat am 19. Oktober 1983 erst- mals und auch letztmals von dieser Kompetenz Gebrauch ge- macht. Es hat sich gezeigt, dass die 1983 festgesetzten Höchstbeträge nicht mehr zeitgemäss sind. Zum Beispiel ver- güten die PTT-Betriebe für den Verlust eines eingeschriebe- nen Paketes bis zum Gewicht von 5 kg höchstens 600 Fran- ken. Weist das Paket einen höheren Wert auf, müssen die PTT-Kunden eine Zusatzversicherung abschliessen, da sie sonst zu Schaden kommen. Diese Prämien sind recht hoch. Für ein 1-kg-Paket im Wert von 1000 Franken beträgt die Prä- mie beispielsweise 9.50 Franken; für ein 1-kg-Paket im Wert von 5000 Franken beträgt sie 17.50 Franken.
In Unkenntnis der Dinge werden solche Zusatzversicherun gen oft gar nicht abgeschlossen. Als bedeutender Dienstlei- stungsbetrieb unseres Landes tragen die PTT eine bestimmte Verantwortung; das ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit. In diesem Sinne wird der Bundesrat ersucht, diese Höchstbe- träge angemessen zu erhöhen, sie zumindest dem heutigen Geldwert anzupassen.
Bundesrat Ogi: Der Postulant, Herr Lauber, wünscht, dass der Bundesrat die Höchstbeträge der Haftpflicht für Dienstleistun gen im Postbereich erhöht.
Diese Höchstbeträge sind in der Verordnung 1 zum Postver-
kehrsgesetz festgelegt. Sie wurden zuletzt anlässlich der Tarif- massnahmen 1984 angepasst. Seither sind weitere Tariferhö- hungen bei der Paket- und bei der Briefpost erfolgt. Auch die Teuerung ist seit 1984 fortgeschritten. Deshalb besteht die Ab- sicht, Herr Lauber, die Höchstbeträge für die Posthaftpflicht zu überprüfen und im Rahmen der Tarifmassnahmen 1992 anzu- passen.
Der Bundesrat ist deshalb bereit, das Postulat entgegenzu- nehmen.
Ueberwiesen - Transmis
90.929 Postulat Lauber Erweiterung des Hauptstrassennetzes Extension du réseau des routes principales
Wortlaut des Postulates vom 10. Dezember 1990
Die Gebirgskantone haben nach wie vor gewaltige Strassenla- sten zu verkraften. Grosse und vordringliche Investitionen zur Verbesserung der Sicherheit der Strassen in unsern Bergtä- lern durch den Bau von Galerien, Tunnels, Lawinen- und Stein- schlagverbauungen sollten getätigt werden. Insbesondere lei- den bedeutende Fremdenverkehrsorte und ganze Talschaf- ten im Berggebiet unter völlig ungenügender Sicherheit ihrer Zufahrtsstrassen. Die Kantone sind alleine ausserstande, diese Aufgaben zu lösen. Es ist eine Aufgabe Kanton/Bund. Eine vernünftige Erweiterung des Hauptstrassennetzes bei gleichzeitiger Erhöhung der für den Bau von Hauptstrassen reservierten Mittel ist daher ein dringendes Anliegen.
Gemäss Artikel 12 des Treibstoffzollgesetzes können touri- stisch und regionalpolitisch bedeutsame Strassen ins Haupt- strassennetz aufgenommen werden.
Der Bundesrat wird hiermit ersucht, die dringend notwendige Erweiterung des schweizerischen Hauptstrassennetzes so rasch wie möglich vorzunehmen.
Texte du postulat du 10 décembre 1990
Les cantons continuent de devoir supporter de très grosses charges routières. Il est urgent de consacrer d'importants in- vestissements à l'amélioration de la sécurité routière dans nos vallées de montagne en construisant des galeries et des tun- nels, et en procédant à des travaux de défense contre les ava- lanches et les chutes de pierres. En région de montagne no- tamment, la sécurité est tout à fait insuffisante sur les routes d'accès à d'importantes stations touristiques et à des vallées entières. Les cantons ne sont pas en mesure d'accomplir seuls cette tâche, c'est un devoir qui incombe tant à la Confé- dération qu'aux cantons. Une extension raisonnable des rou- tes principales et l'augmentation simultanée des moyens des- tinés à la construction de telles routes constituent donc un be- soin impératif.
Selon l'article 12 de la loi concernant l'utilisation du produit des droits d'entrée sur les carburants, des routes importantes en matière de développement touristique et de politique régio- nale peuvent être intégrées dans le réseau des routes princi- pales.
Le Conseil fédéral est donc prié de procéder aussi vite que possible à l'extension du réseau national des routes principa- les, extension qui s'avère absolument indispensable.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Cavelty, Danioth, Delalay, Flückiger, Gadient, Jelmini, Küchler, Reichmuth, Schallberger (9)
Lauber: Am 10. Dezember des vergangenen Jahres habe ich zusammen mit neun Mitunterzeichnern den Bundesrat mit ei-
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nem Postulat ersucht, die Erweiterung unseres Hauptstras- sennetzes so rasch wie möglich an die Hand zu nehmen. Eingangs möchte ich in aller Klarheit festhalten, dass es uns mit diesem Begehren nicht um den Bau neuer Strassen geht. Dagegen ist es notwendig, die bestehenden Strassen in einen besseren und vor allem in einen sichereren Zustand zu verset- zen. Dazu sind offensichtlich die Gemeinden und gewisse Kantone nicht in der Lage.
Als Hauptstrassen klassierte Abschnitte werden durch die Eid- genossenschaft eben besser finanziert. Damit kann man die- sen Regionen wenigstens hier entgegenkommen. Wir wissen, dass eine Erweiterung des Nationalstrassennetzes nicht in Frage kommt. Der Verkehr nimmt aber weiter zu. Dieser er- giesst sich auf das übrige Strassennetz. Beim Zusammentref- fen des Nationalstrassennetzes mit dem übrigen Strassennetz resultieren gewaltige Probleme, die bewältigt werden müssen. Ich denke an die Verbesserung der Anschlüsse, an die Entla- stung der Siedlungsräume, an die Erhöhung der Sicherheit gegenüber verschiedenen Naturgewalten.
Bei der Ergänzung des Hauptstrassennetzes ist den erwähn- ten Punkten Rechnung zu tragen. Daher sind die wichtigen Zubringerstrassen zum Nationalstrassennetz, die heute we-
. der zum National- noch zum Hauptstrassennetz gehören, zu- mindest ins Hauptstrassennetz aufzunehmen.
Dieses Begehren ist keineswegs neu. Seit Jahren werden von verschiedenen Kantonen mit gewisser Regelmässigkeit Be- gehren um Aufnahme von neuen Strassenverbindungen in das schweizerische Hauptstrassennetz gestellt. Dies erfolgte vor allem im Zusammenhang mit dem jeweiligen Ausbaupro- gramm. Artikel 36bis Absatz 4 und Artikel 36ter BV, welche von Volk und Ständen im Februar 1983 sehr deutlich ange- nommen wurden, sowie die diesbezügliche Ausführungsge- setzgebung vom März 1985 haben entsprechende rechtliche Grundlagen geschaffen und auch neue Hoffnungen geweckt. Das vom Bundesrat nach Artikel 12 des Treibstoffzollgesetzes vom März 1985 bezeichnete Hauptstrassennetz ist im An- hang 1 zur Verordnung über die Hauptstrassen vom April 1987 enthalten.
Ergänzungsbegehren wurden früher mit dem Hinweis auf die Arbeit der eidgenössischen Kommission für die schweizeri- sche Gesamtverkehrskonzeption und später auf die in Verbin- dung mit der Realisierung einer koordinierten Verkehrspolitik in Aussicht genommene Gesamtüberprüfung des Netzes zu- rückgestellt.
Der Bundesrat hat eine Erweiterung des schweizerischen Hauptstrassennetzes verschiedentlich in Aussicht gestellt. Aufgrund der Definition dieses Netzes in Artikel 12 des Treib- stoffzollgesetzes kann eine Reihe von regionalpolitisch und für den Tourismus bedeutsamen Strassen neu in dieses Netz auf- genommen werden.
Im Rahmen der Vernehmlassung zur Hauptstrassenverord- nung haben die Kantone im August 1986 ihre Begehren ange- meldet. Ueber eine Erweiterung des Netzes können die Ben- zinzollgelder vermehrt auch jenen Kantonen zugeführt wer- den, die besonders hohe Strassenlasten zu tragen haben.
Vom Februar bis Mai 1989 führte das Bundesamt für Strassen- bau bei den kantonalen Baudirektoren ein Antragsverfahren durch. Eine speziell eingesetzte Arbeitsgruppe wurde mit der Erarbeitung konkreter Vorschläge für die Erweiterung des Net- zes beauftragt. Wir meinen, dass die rechtlichen und sachli- chen Voraussetzungen zu einem Entscheid des Bundesrates heute gegeben sind. Bestimmte Kantone haben immer drückendere Aufgaben im Strassenbau zu bewältigen, vor al- lem zur Verbesserung der Sicherheit gegenüber Naturgewal- ten und zur dringend nötigen Verminderung der schädigen- den Umweltbelastung in den Siedlungsräumen durch Orts- umfahrungen usw. Die durch ihre Standorte verkehrsmässig schon benachteiligten Industrie-, Gewerbe- und Dienstlei- stungsbetriebe sowie gewisse Touristenorte, aber auch die Bevölkerung der Bergtäler haben unserer Meinung nach ei- nen berechtigten Anspruch auf Zufahrts- und Verbindungs- strassen mit verbesserter Sicherheit und weniger Umweltbela- stung.
Der Verkehrszuwachs der letzten Jahre war auch auf den Haupt- und Nebenstrassen enorm. Dadurch treten verstärkt
Sicherheitsprobleme und unzumutbare Belastungen bei Orts- durchfahrten auf. Die Projekte zur Entschärfung werden, be- dingt durch Umweltanliegen und Sicherheitsvorkehrungen, immer komplexer und damit technisch sowie auch finanziell aufwendiger. Diese Tatsache gilt für die meisten Projekte. Um diese unhaltbaren Verhältnisse mancherorts zu verbessern, wird kurzfristig eine wesentliche Erhöhung der Mittel nötig sein.
Diese hier skizzierte Aufgabe ist unserer Meinung nach nicht nur eine Aufgabe der Kantone, sondern eine gemeinsame Auf- gabe der Kantone und des Bundes. Es steht dem Bund sehr wohl an, im Jubiläumsjahr der Eidgenossenschaft auch in die- sem Bereich eine markante Geste innerhalb der Gemarkun- gen unseres Landes zu machen. Viele Menschen in diesem Land sind an einem raschen Entscheid des Bundesrates in hohem Masse interessiert, weil manche Regionen immer noch mit enormen Strassenproblemen zu kämpfen haben, weil sie auf die Strassen zwingend angewiesen sind und weil die finanziellen Möglichkeiten der betreffenden Kantone bei weitem nicht hinreichen, um den vielen Ausbaunotwendigkei- ten nachkommen zu können.
Aus all diesen Gründen möchte ich den Bundesrat eindrück- lich bitten, das vorliegende Postulat baldmöglichst zu erfüllen und damit den in unserem Land immer hochgehaltenen Soli- daritätsgedanken auch in diesem Bereich in die Tat umzuset- zen. Wir sind Ihnen dafür, sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr dankbar.
Bundesrat Ogi: Markante Gesten macht der Bund tagtäglich. Man sieht es nur nicht immer. Und die Solidarität mit den Rand- und Berggebieten ist bei uns kein leeres Wort.
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Wir sind derzeit daran, die anbegehrten Erweiterungen des Hauptstrassennetzes zu prüfen. Das Begehren des Postulan- ten wird in diese Ueberprüfung einfliessen. Der Entwurf des neuen Hauptstrassennetzes wird vor der Beschlussfassung durch den Bundesrat auch noch den Kantonen zur Vernehm- lassung unterbreitet werden. Der Bundesrat, Herr Ständerat Lauber, wird noch im Jubiläumsjahr 1991, also in diesem Sommer oder Herbst, seinen Beschluss fassen.
Materiell ist aber auf die derzeitige Kreditsituation hinzuwei- sen. Das Parlament stellt für den Hauptstrassenbau beträchtli- che Mittel zur Verfügung. Für 1991 sind es 350 Millionen Fran- ken. Trotzdem werden damit längst nicht alle kantonalen Be- gehren erfüllt werden können, da einzelne Grossprojekte heute die Mittel stark beanspruchen.
Tendenziell sieht der Bundesrat zudem in klarer Priorität die zügige Fertigstellung des Nationalstrassennetzes vor. Er ist dementsprechend gewillt, in den nächsten Jahren die Mittel- zuteilung im Hinblick auf diese Priorität auch zu gewichten, ohne die Rand- und Berggebiete zu vernachlässigen und zu vergessen. Aber der Ausbau des Hauptstrassennetzes wird in Zukunft entsprechend eher zurückhaltend vorgesehen wer- den müssen. Auch hier muss sich der Bundesrat klar für Priori- täten entscheiden. Dies auch im Blick auf die kommenden Auf- gaben im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Denken Sie an «Bahn und Bus 2000»! Denken Sie aber auch an den Alpen- transit! Hier sind teilweise ebenfalls Treibstoffzollgelder vorge- sehen. Die von Herrn Ständerat Lauber gewünschte Verdop- pelung der Mittel - das möchte ich klar und deutlich sagen - kann ich deshalb hier und heute nicht versprechen.
Ich fasse zusammen: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Die Prüfung des Anliegens von Herrn Ständerat Lauber wird im Rahmen des neuen Netzbeschlus- ses erfolgen. Zukünftig müssen wir uns in bezug auf die Erwei- terung des Hauptstrassennetzes eher der Zurückhaltung be- fleissigen. Priorität hat der Nationalstrassenbau, und die an- stehenden Grossprojekte werden uns in Zukunft stark bela- sten.
Ueberwiesen - Transmis
Schluss der Sitzung um 19.00 Uhr La séance est levée à 19 h 00
23-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Lauber Erweiterung des Hauptstrassennetzes Postulat Lauber Extension du réseau des routes principales
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.929
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.03.1991 - 17:00
Date
Data
Seite
230-231
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Pagina
Ref. No
20 019 898
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